INHALTSVERZEICHNIS:
1 Einleitung 3
2 Was ist eine „Region“? 5
a) Beispiel deutsche Bundesländer 7
b) Beispiel Katalonien 9
c) Beispiel Schottland. 10
3 Die Geschichte der Regionenpolitik in Europa 12
a) Transregionale Beziehungen 12
b) Regionalpolitik „von oben“ 12
c) Die Wende zur Regionalpolitik „von unten“ 13
4 Der Ausschuss der Regionen 16
5 Alternative Partizipationsmöglichkeiten. 18
6 Zusammenfassung und Wertung 20
7 Bibliographie: 22
Aufsätze: 22
2
1 Einleitung
Das Zeitalter der Globalisierung geht nicht erst seit der Gründung der Europäischen Union einher mit einer fortschreitenden Europäisierung. Die Ebene des Nationalstaates verliert immer mehr an eigenständigen Kompetenzen, was die Mitglieder der EU vor allem nach dem Vertrag von Maastricht zu spüren bekamen. Nicht zu Unrecht waren die Diskussionen im Vorfeld seines Inkrafttretens von allseitigen Bedenken ob des nationalstaatlichen Souveränitätsverlusts begleitet. Begleitet wird die Europäisierung ehemals nationaler Kompetenzen von einer zunehmenden Bürokratisierung, die oftmals als bürgerferne „Brüsseler Normierungswut“ 1 kritisiert wird. Die Entscheidungen der Europäischen Union sind nicht nur räumlich vom durchschnittlichen EU-Bürger so weit entfernt, dass er sich nur schwer mit ihnen identifizieren kann, auch ist mit zunehmender Kompetenzenübertragung nach Brüssel der ehemals lockere europäische Staatenverbund zu einem für den Bürger undurchschaubaren Verflechtungssystem verschiedener Politikebenen angewachsen.
Als „Allheilmittel“ gegen Bürgerferne und Bürokratisierung entstand das Konzept „Europa der Regionen“, welches „vor allem zu Anfang der neunziger Jahre die deutsche politische und wissenschaftliche Diskussion“ 2 beherrschte. Man besann sich zurück auf die subnationalen Ebenen als „überschaubare Identifikationseinheiten, die helfen können, die Distanz zu verringern, die zwischen dem Ort, an dem die Bedürfnisse entstehen, und dem Ort, wo darüber entschieden wird, entsteht.“ 3 Durch mehr Mitbestimmung der Regionen sollte zu einer einfacheren, bürgernahen Politik zurückgekehrt werden.
Seitdem hat sich Europa deutlich in Richtung jenes „Europas der Regionen“ bewegt, obwohl dieser Prozess von mehr Schwierigkeiten begleitet war, als der schlichte Terminus „Europa der Regionen“ vermuten lässt. Schon der Begriff „Region“ ist kaum eindeutig einzugrenzen; zudem sind die substaatlichen Einheiten innerhalb der Europäischen Union so heterogen, dass eine ausgewogene Zusammenarbeit unmöglich erscheint. In der vorliegenden Arbeit sollen die unterschiedlichen Staatsformen kurz vorgestellt werden, wobei drei Beispiele hervorgehoben werden sollen: die föderalen deutschen Bundesländer, Schottland als traditionell Autonomie fordernde Region in einem Einheitsstaat sowie Katalonien, ebenfalls Region mit starkem Autonomiestreben in einem dezentralen Staat.
1 Vgl. Klatt, Hartmut: Die Rolle der Länder und Regionen im europäischen Entscheidungssystem, in: Klatt, Hartmut
(Hrsg.) (1995) Das Europa der Regionen nach Maastricht. Analysen und Perspektiven, München / Landsberg am
Lech, S. 76.
2 Neunreither, Esther Bettina (2001): Die Interessenvertretung der Regionen bei der Europäischen Union: Deutsche
Länder, spanische autonome Gemeinschaften und französische Regionen, Frankfurt am Main, S. 12.
3 Boden, Martina: Regionen in Europa, in: Klatt 1995, a. a. O., S. 45.
3
Trotz der Verschiedenartigkeit der europäischen Regionen existierte schon lange vor Entstehen der Europäischen Union eine europäische Regionalpolitik, deren Entwicklung im Anschluss skizziert werden soll. Der bisherige Höhepunkt der Einbeziehung der Regionen wurde 1994 mit dem Ausschuss der Regionen erreicht, dessen Kompetenzen jedoch einigen Regionen wie den deutschen Bundesländern noch nicht weit genug gehen. Jedoch haben gerade diese Gebietskörperschaften mit verfassungsrechtlich garantierten Kompetenzen genügend andere Mitwirkungsmöglichkeiten auch auf europäischer Ebene. Da die Regionen nun, wenn auch in begrenztem Maße, das Ziel der aktiven Mitwirkung im europäischen Politikgestaltungsprozess erreicht haben, bleibt zum Schluss die Frage, inwiefern dieses Mitwirken auf EU-Ebene überhaupt sinnvoll bzw. wünschenswert ist.
4
2 Was ist eine „Region“?
Zu Beginn der Ausführungen wäre zunächst der Begriff „Region“ zu klären, da weder in den theoretischen Überlegungen der Literatur noch auf der intrastaatlichen Ebene der Nationen in der Europäischen Union Einigkeit über eine exakte Definition herrscht. Der einzige gemeinsame Nenner verschiedenster Auslegungen ist, „Region“ als ein wie auch immer zusammengehöriges Gebiet zu betrachten. Nach Engel lässt sich eine „politische Region“ folgendermaßen eingrenzen: „Es muss sich um eine territoriale Einheit zwischen der kommunalen und dem größeren Verband des Zentralstaats handeln, auf der von Entscheidungsträgern, die nicht direkt der Zentralregierung angehören, [...] bestimmte Aufgaben wahrgenommen werden. Diese Entscheidungsträger müssen weiterhin einer unmittelbar von der Bevölkerung der Region gewählten oder aber zumindest aus den kommunalen Körperschaften der Region zusammengesetzten repräsentativen Versammlung gegenüber politisch verantwortlich sein, und schließlich muss die Region über den Status einer Gebietskörperschaft verfügen.“ 4 Damit scheint das Gebiet einer politischen Region recht klar umrissen, doch betrachtet man in der Praxis die Gebietskörperschaften unterhalb der Zentralebene der EU-Mitgliedstaaten, so fällt auf, dass es in einigen Staaten mehrere konkurrierende Gebietskörperschaften dieser Art gibt (so existieren in Frankreich neben den Régions die gebietsmäßig kleineren Départements), in anderen wiederum keine einzige (wie im Einheitsstaat Griechenland). Aus diesem Grunde ist die Definition im Artikel 1 der „Gemeinschaftscharta der Regionalisierung“ des Europäischen Parlaments vom 18.11.1988, die „als Grundlage einer Entschließung zur Regionalpolitik und zur Rolle der Regionen angenommen“ 5 wurde, deutlich weiter gefasst. Demnach ist eine Region ein Gebiet, das aus geographischer Sicht eine deutliche Einheit bildet, oder aber ein gleichartiger Komplex von Gebilden, die ein in sich geschlossenes Gefüge darstellen und deren Bevölkerung durch bestimmte gemeinsame Elemente gekennzeichnet ist[...]. Unter gemeinsamen Elementen [...] versteht man gemeinsame Merkmale hinsichtlich der Sprache, der Kultur, der geschichtlichen Tradition, der Interessen im Bereich der Wirtschaft und des Verkehrswesens.“ 6
4 Engel, Christian (1993): Regionen in der EG: rechtliche Vielfalt und integrationspolitische Rollensucher; Gutachten
im Auftrag der Staats- und Senatskanzleien der Länder, Bonn, zitiert nach: Neunreither 2001, a. a. O., S. 9.
5 Boden, Martina: Regionen in Europa, in: Klatt 1995, a. a. O., S. 44.
6 Saller, Raymond (1999): Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung der Kommunen und Regionen an den Ent- der Europäischen Union, Würzburg, S. 21 f.
5
In diesem Sinne finden sich in den 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union wiederum zahlreiche unterschiedliche Gebiete mit gravierenden Unterschieden hinsichtlich ihrer Merkmale „rechtlicher Status“ und „politische Qualität“ 7 . Diese gravierenden Unterschiede verlangen nach einer näheren Betrachtung der Regionalebene in der Europäischen Union. I. DIE UNTERSCHIEDLICHEN KOMPETENZEN DER REGIONEN IN DER EU
In der EU existiert keine einheitliche regionale Ebene, allerdings lassen sich die Staaten untergliedern, im Folgenden geordnet nach der Kompetenzausstattung der jeweiligen substaatlichen Einheiten 8 :
In den Einheitsstaaten Großbritannien, Griechenland, Dänemark, Irland, Luxemburg, Finnland und Schweden existieren eigenständige Gebietskörperschaften nur auf lokaler Ebene. Ein autonomes, zumal internationales Handeln der substaatlichen Ebene ist hier unmöglich. Allerdings wurde in Großbritannien mit der Einrichtung regionaler Parlamente in Schottland und Wales diesen Teilstaaten mehr Selbstständigkeit zugebilligt.
In den dezentralisierten Einheitsstaaten Portugal, Frankreich und Niederlande ist die Bestandsgarantie der regionalen Körperschaften verfassungsrechtlich gegeben. Eine Durchsetzung politischer Entscheidungen unabhängig von der Zentralregierung ist jedoch ausgeschlossen.
Die regionalisierten Staaten Spanien und Italien setzen sich aus nach- und nebengeordneten Gebietskörperschaften mit Verfassungsrang, Autonomie und eigenen Gesetzgebungsbefugnissen zusammen.
Die meisten Kompetenzen besitzen die neben- und nachgeordneten Gebietskörperschaften in den föderalen Staaten Deutschland, Belgien und Österreich. Sie sind beteiligt an der Staatsgewalt, Konfliktlösungsmechanismen sind verfassungsrechtlich geregelt. Innerstaatlich haben die deutschen Bundesländer somit im europäischen Vergleich das größte Ausmaß an Mitbestimmungsrechten - und damit hatten sie durch die Abtretung nationalstaatlicher Kompetenzen an die Union am meisten zu verlieren.
7 Vgl. Klatt 1995, a. a. O., S. 74.
8 Vgl. Saller 1999, a. a. O., 42 ff.
6
Arbeit zitieren:
Juliane Matthey, 2003, Die 'dritte Ebene' in die erste Reihe? Welche Kompetenzen sollten den Regionen im Mehrebenensystem der EU zukommen?, München, GRIN Verlag GmbH
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