1 Einleitung 3
2 Ursprung und Bedeutung des Kopftuchs im Islam 4
2.1 Die Quellen des Islam 4
2.2 Die Verankerung des Kopftuchs im Koran 5
2 Grundlage der islamischen Gesellschaft 7
3 Der Kopftuchstreit in der BRD 8
3 Der Fall Fereshta Ludin 9
3.2 Die Gesetzgebung auf Länderebene 10
4 Die Bedeutungen des Kopftuchs für junge Musliminnen in der BRD 11
4.1 Neo Muslimas 13
4.1 Abgrenzung gegenüber Fremdbildern 14
4 Kultur 15
4.3 Muslimischer Feminismus 16
4.2 Sozialer Hintergrund als Einflussgröße 17
5 Die Bedeutungen des Kopftuchs für die Mehrheitsgesellschaft 18
5 Das Kopftuch und seine Zuschreibungen 19
6 Mögliche Rückschlüsse auf die Mehrheitsgesellschaft an Hand des
Kopftuchdiskurses 21
7 Fazit 22
Literaturverzeichnis 26
Benutzte Webseiten 27
1) Einleitung
Bereits seit mehreren Generationen leben MuslimInnen in Deutschland. Erst in den letzten Jahren haben sie allerdings begonnen öffentliche Präsenz in der Gesellschaft einzufordern. Somit wurde nicht nur der Abschied von der lange Zeit gepflegten Illusion der „Gastarbeiter-Religion“ forciert, sondern auch eine gesellschaftliche Debatte über den Islam in Deutschland begonnen. Nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 erhielt das Thema zudem auch eine zunehmend sicherheitspolitische Dimension. Einen weiteren Höhepunkt erreichte die Auseinandersetzung, als eine muslimische Lehrerin einforderte, im öffentlichen Schuldienst das Kopftuch tragen zu dürfen. Ein gerichtlicher Weg über alle Instanzen folgte und endete schließlich mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 24. September 2003 1 , in dem die vom Oberschulamt Stuttgart gegen eine Kopftuch tragende Lehramtskandidatin vorgebrachten Ausschlussgründe für nicht zureichend erklärt wurden. Seitdem bemühen sich die Landesparlamente um gesetzliche Regelungen bezüglich dieser Frage. Das Interesse der Öffentlichkeit ist anhaltend hoch. Es gibt mittlerweile eine mit ziemlicher Schärfe geführte Debatte rund um das Kopftuch. „In ...[ihr (Anm. d. Verf.)] geht es über das konkrete Thema hinaus um grundlegende Fragen des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche, Politik und Religion, um Religionsfreiheit und staatlichen Erziehungsauftrag, um kulturelle Identität und Integration.“ 2 Bedauerlicherweise erhalten in Zeiten näher rückenden (islamistischen)
polemisierende, unsachliche und radikale Stimmen eine unangebrachte mediale Aufwertung. Die gesellschaftliche Diskussion bewegt sich zumeist zwischen zwei Polen, zwischen den BefürworterInnen, die die freie Ausübung der Religion als ein auch für Andersgläubige geltendes Recht einfordern und den GegnerInnen, die im Kopftuch ein symbolträchtigen Ausdruck von allerhand Gefahren sehen, zwischen den Toleranten und den VerfechterInnen des abendländischen Erbes, den Anti-RassistInnen und den FrauenrechtlerInnen. In dieser emotionalen Auseinandersetzung scheint das Phänomen des Schleiers allerdings ungelüftet. Auch im wissenschaftlichen Diskurs besteht die Schwierigkeit sich dem Thema ohne kulturelle Vorurteile zu
„Nur wenn ich nicht von der Motivation geleitet werde, die anderen durch mein Weltbild zu erklären und darin einzuordnen, sie anhand meiner Standards zu be- und/oder zu verurteilen, wird wirkliches verstehen möglich werden.“ 3 Diesem Ideal folgend will ich in der vorliegenden Arbeit versuchen der Frage nachzugehen, in wie weit eine Diskrepanz zwischen den gesellschaftlichen Zuschreibungen und der Selbstwahrnehmung junger muslimischer Kopftuchträgerinnen bezüglich
Bundesverfassungsgericht: Urteil des Zweiten Senats vom 24. September 2003 (2 BvR 1436/02) Evangelischer Pressedienst: Untergang des Abendlandes? - Die verfassungspolitischen und gesellschaftlichen Auswirkungen des Kopftuchstreits. Frankfurt am Main 2004, S.4 Höglinger, Monika: Verschleierte Lebenswelten. Zur Bedeutung des Kopftuchs für muslimische Frauen. Ethnologische Studie. Wien 2003, S.15
des Kopftuchs besteht. Bei dem Versuch die Wirrungen in der Debatte und die immer wieder vorgebrachten immanenten Annahmen zu entzerren scheinen mir zwei Positionen maßgeblich: Die der Mehrheitsgesellschaft mit ihrer Außenwahrnehmung des muslimischen Kopftuchs, ihrem diesbezüglichen Konglomerat an Zuschreibungen, ihren Ressentiments und ihren (berechtigten?) Ängsten und Befürchtungen einerseits und die der muslimischen Kopftuchträgerinnen andererseits. Bei ihnen scheint mir von besonderem Interesse, wie die Eigenwahrnehmung aussieht und welche Intentionen sie mit dem Kopftuch verbinden. Um das Verständnis für die Debatte zu fördern und um das Thema möglichst vielschichtig und reflektiert zu vermitteln, möchte ich die Arbeit mit zwei historischen Bezugnahmen beginnen. Zunächst sollen die historischen Quellen des Islams, auf die Kopftuchträgerinnen und Kritiker immer wieder verweisen, dargestellt werden. In gebotener Kürze möchte ich hieran anschließend den „Fall Ludin“ nachzeichnen. Beides scheint mir als Hinführung zu dem aktuellen Diskurs hilfreich und verständnisfördernd. Die rechtliche Auseinandersetzung, die einhergehende mediale Aufwertung und die daraus resultierende Grundsatzdebatte führen mich schließlich zu den jungen muslimischen Frauen in Deutschland, die ein Kopftuch tragen. Wie kommt es, dass Frauen, die in zweiter oder dritter Generation in der BRD leben, immer noch ein Kopftuch tragen? Ein Aspekt, den viele als Provokation verstehen. Zumindest ein Zwang, der dahinter steht, wird vermutet, wenn nicht gar eine Ablehnung der „westlichen“ Lebensweise und der damit verbundenen Normen und Werte. Ansonsten scheint es nicht erklärbar, dass eine junge Frau, die teilweise oder gänzlich in Deutschland sozialisiert wurde, nicht Abstand davon nimmt. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Fremd- und Eigenwahrnehmung und „sinnhafter“ Aufladung dieses Kleidungsstückes stehen im Mittelpunkt der weiteren Ausführungen. Abschließen möchte ich mit einer kritischen Bestandssaufnahme.
2) Ursprung und Bedeutung des Kopftuchs im Islam
2.1 Die Quellen des Islam
Der Islam stützt sich im Wesentlichen auf zwei Quellen, den Koran und die Sunna. Dem muslimischen Glauben zufolge erhielt der Prophet Mohammed zwischen 610 und 632 zahlreiche göttliche Offenbarungen. Diese wurden von Mohammeds Jüngern auswendig gelernt und erst nach seinem Tod, zwischen 632 und 652 schriftlich in 114 Kapiteln (Suren) festgehalten. Die Sunna ist im Gegensatz zum Koran keine heilige Schrift. In ihr sind die Gewohnheiten, Handlungen, Aussagen und Meinungen des Propheten in Form von kurzen Erzählungen (Hadith) niedergeschrieben. Die Bedeutung dieser Traditionen wird durch den Koran gestärkt, in dem
Mohammed als „Vorbild und Beispiel für die Gläubigen“ bezeichnet wird. 4
„Die Authentizität mancher Hadiths wird in Frage gestellt, zum einen, weil die Hadiths erst über zweihundert Jahre nach dem Tod des Propheten ihre endgültige Form annahmen, zum anderen weil im Laufe der Zeit immer neue Hadiths hinzukamen und die authentischen Hadiths nicht immer klar von den falschen unterschieden werden können.“ 5
2.2 Die Verankerung des Kopftuchs im Koran
Gegner einer weiblichen Selbstbestimmung berufen sich ebenso wie Reformer auf die Offenbarung. Diese Ambivalenz macht es schwierig, den Koran als Quelle für das Verständnis der Rolle der Frau anzuführen. Er belegt sowohl die Gleichheit als auch den Unterschied zwischen den Geschlechtern. Letztlich begründet der Koran aber die Grundlage für die Verschleierung der Frau. Im Folgenden sollen die konkreten Stellen des Korans, in denen explizit von Verschleierung die Rede ist bzw. die wiederholt angeführt werden, dargelegt werden. Bei der Lektüre der entsprechenden Stellen sollte dennoch bedacht werden, dass die Rolle der Frau auch zivilisatorisch mitbestimmt wurde. Zu unterscheiden gilt es zwischen dem Islam als Glaube und als Zivilisation, zwischen der religiösen Theorie und der Praxis. Die wichtigsten Verse sind in diesem
¦ Sure 24, Verse 30/31; der Himarvers, der Tugendvers
¦ Sure 33, Verse 53/55; der Hi÷abvers, die Verschleierung der Prophetenfrauen ¦ Sure33, Vers 59; öilbabvers, die Verhüllung der Frau
Der Himarvers (Sure 24, Vers 30):
„Sag den gläubigen Männern, sie sollen (statt jemanden anzustarren, lieber) ihre Augen niederschlagen, und sie sollten darauf achten, dass ihre Scham bedeckt ist (w. sie sollen ihre Scham bewahren). So halten sie sich am ehesten sittlich (und rein) (w. das ist lauterer für sie). Gott ist wohl darüber unterrichtet, was sie tun.“
Und in Sure 24, Vers 31 heißt es: „Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen (statt jemanden anzustarren, lieber) ihre Augen niederschlagen, und sie sollen darauf achten, dass ihre Scham
Pape, Elise: Das Kopftuch von Frauen der zweiten Einwanderergeneration. Ein Vergleich zwischen Frankreich und
bedeckt ist (w. Sie sollen ihre Scham bewahren), den Schmuck, den sie (am Körper) tragen, nicht offen zeigen, soweit er nicht (normalerweise) sichtbar ist, ihren Schal sich über den (vom Halsausschnitt nach vorne heruntergehenden) Schlitz (des Kleides) ziehen und den Schmuck, den sie (am Körper) tragen, niemanden (w. nicht) offen zeigen, außer ihrem Mann, ihrem Vater, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und ihren Schwestern, ihren Frauen (d.h. den Frauen, mit denen sie Umgang pflegen?), ihren Sklavinnen (w. dem, was sie (an Sklavinnen) besitzen), den männlichen Bediensteten (w. Gefolgsleuten), die keinen (Geschlechts) trieb (mehr) haben, mit den Kindern, die noch nichts von weiblichen Geschlechtsteilen wissen. Und sie sollen nicht mit ihren Beinen (aneinander) schlagen und damit auf den Schmuck aufmerksam machen, den sie (durch die Kleidung) verborgen (an ihnen) tragen (w. damit man merkt, was sie von ihrem Schmuck geheim halten) und wendet euch allesamt (reumütig) wieder Gott zu, ihr Gläubigen! Vielleicht wird es euch (dann) wohl ergehen.“ 6
Die Offenbarung dieser Verse fällt in das Jahr 626 n. Chr.. Dieser Vers beinhaltet das Tugendideal und schildert wie Männer und Frauen sich begegnen sollten. Ein Verhaltenskatalog, auf dessen Grundlage islamische Normen geschaffen wurden.
Der öilbabvers (Sure 33, Vers 59):
„Prophet! Sag deinen Gattinnen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen (wenn sie austreten) sich etwas von ihrem Gewand (über den Kopf) herunterziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, dass sie (als ehrbare Frauen) erkannt und daraufhin nicht belästigt werden. Gott ist barmherzig und bereit zu vergeben.“ 7
Um der damaligen Unsitte der Belästigung von Frauen auf offener Straße (Ta´arrud) entgegenzutreten, wurde dieser Vers (um 625 n.Chr.) vom Propheten offenbart. Aus diesem Vers wurden z.T. auch Standesunterschiede abgeleitet. Die ehrbare (freie) Frau sollte so erkennbar sein. 8
Der Hi÷abvers (Sure 33, Vers 53):
„[...] Und wenn ihr die Gattinnen des Propheten (w. sie) um (irgend) etwas bittet, das ihr benötigt, dann tut das hinter einem Vorhang! Auf diese Weise bleibt euer und ihr Herz eher rein (w. Das ist reiner für euer und ihr Herz). Und ihr dürft den Gesandten Gottes nicht belästigen und seine Gattinnen, wenn er (einmal) nicht mehr da ist, in alle Zukunft nicht heiraten. Das würde bei Gott
Rudi Paret zitiert nach Knieps, Claudia: Geschichte der Verschleierung der Frau im Islam. Würzburg 1993, S. 204 f. Knieps, Claudia: Geschichte der Verschleierung der Frau im Islam. Würzburg 1993, S. 200 ff.
schwer wiegen (w. Das wäre bei Gott gewaltig).“ 9
Ein weiterer Vers (Sure 33, Vers 55) fällt inhaltlich und zeitlich (627 n.Chr.) mit dem Hi÷aberlaß
„Es ist keine Sünde für sie (d.h. Für die Gattinnen des Propheten) (ohne Vorhang mit den Männern zu verkehren), wenn es sich um ihren Vater, ihre Söhne, ihre Brüder, die Söhne ihrer Brüder und ihren Schwestern, ihren Frauen (d.h. Die Frauen, mit denen sie Umgang pflegten?) und ihre Sklavinnen handelt. Fürchtet Gott (ihr Frauen)! Er ist über alles Zeuge.“ 10
Die Umstände, die zu der Verkündung dieser Verse führten sind umstritten. Als zentrale Aspekte werden aber übereinstimmend die Einforderung eines veränderten Sozialverhaltens zwischen den Geschlechtern und die Forderung, die Frauen des Propheten als ihm zugehörig anzuerkennen und ihnen einen gesonderten Status zuzuweisen genannt. 11
2.3) Die Hi÷abstruktur – Grundlage der islamischen Gesellschaft
Claudia Knieps geht in ihrem Buch „Geschichte der Verschleierung der Frau im Islam“ den (verschiedenen) Ursachen und historischen Umständen der Verschleierung nach. Nach Knieps gehen die diversen Überlieferungen (zum Teil weit) auseinander, enthalten aber letztlich in den verschiedenen Zusammenstellungen dieselben Elemente. Es geht in erster Linie um ein verändertes Sozialverhalten zwischen den Geschlechtern. Zudem sollen Privatsphäre und Besitz geachtet und Höflichkeitsregeln vermittelt werden. 12
Das koranische Sittlichkeitsideal der gläubigen, islamischen Frau stellt einen starken Bruch zu der Zeit des Vorislam dar. Züchtige Kleidung, Rede und entsprechendes Verhalten wurde aber nicht nur von den Frauen, sondern auch von den Männern gefordert. Als Tugenden gelten „der Glaube, die Demut, die Wahrhaftigkeit, die Geduld, die Bescheidenheit, das Almosengeben, Fasten, die züchtige Kleidung“ 13 sowie die regelmäßige Vergegenwärtigung Gottes (Sure 24, Vers 30). Der
islamische Hi÷ab (die Abschließung der Frau) stellt somit den Ausdruck einer Sozialverfassung dar.
Rudi Paret zitiert nach Knieps, Claudia: Geschichte der Verschleierung der Frau im Islam. Würzburg 1993, S. 182 f.
10
Knieps, Claudia: Geschichte der Verschleierung der Frau im Islam. Würzburg 1993, S. 190
11
Ebd. S. 189
12
Ebd. S. 189 f.
13 Ebd. S. 214
Arbeit zitieren:
Özcan Karadeniz, 2007, Das Kopftuch und die Muslimin, München, GRIN Verlag GmbH
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