Sowohl Schiffauer (1997: 144) als auch Bade (1996: 9) beginnen ihre Überlegungen mit der entscheidenden Feststellung, dass „[…] die Ausgestaltung einer multikulturellen Gesellschaft […]“ (Schiffauer 1997: 144) immer davon abhängig ist, wie der Kontakt mit anderen Kulturen empfunden wird. Stellt er eine „ […] kulturelle Bereicherung […]“ oder eine „[…] existentielle Bedrohung […]“ (Bade 1996: 9) dar?
Schiffauer vertritt in dieser Diskussion eine Position, indem er „ethnologische Anmerkungen […]“ (1997: 144) zu dieser Debatte im Begriffsfeld „Kultur“ gibt. Er führt in diesem Zusammenhang zwei zentrale, aber grundsätzlich verschiedene Positionen in der Diskussion um den Begriff der „multikulturellen Gesellschaft“ an. Folgt man der Auffassung der Universalisten, so kann „ […] man nicht mehr von „Kulturen“ […]“ ausgehen, „ […] sondern nur noch von Individuen […]“ (Schiffauer 1997: 150). Es wird die Meinung vertreten, dass Kultur nicht im Sozialisationsprozess internalisiert wird, das heißt, es gibt keine Übernahme von Werten, Normen und Auffassungen. Eine kulturelle Kompetenz wird daher bestritten „Da diese Position letztendlich nicht mehr von Kulturen spricht […]“ (Schiffauer 1997: 150), kann es auch keine Annerkennung einer Kultur geben. Aus dieser universalistischen Auffassung folgt in Anlehnung an Schiffauer eine Kritik am Konzept der „multikulturellen Gesellschaft“. Es suggeriert die Vorstellung, dass die Gesellschaft aus verschiedenen Kulturen besteht. Die Schwierigkeiten der Migranten liegen demnach im Bereich der Kultur und nicht etwa in dem der Gesellschaft. Das Konzept einer „multikulturellen Gesellschaft“ kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Andere auf seine (kulturelle) „[…] Andersartigkeit […]“ (Schiffauer 1997: 144) beschränkt wird und dadurch nicht mehr integriert werden kann. Diese Beschränkung gibt den Gegnern einer multikulturellen Gesellschaft ein neues Argument an die Hand - das, neben der „[…] Reinheit der Rasse […]“, der kulturellen Reinheit (vgl. Schiffauer 1997: 144). Der entscheidende Denkfehler liegt, der universalistischen Auffassung nach, in der Übertragung des Begriffs Kultur von dem Bereich der Hochkultur auf den der Alltagskultur, ethnischen Kultur oder Sub- und Partialkultur, weil dies zur Überbewertung verschiedener Lebensstile und „ […]einem Narzissmus der kleinen Differenz […]“ (Schiffauer 1997: 145) führt.
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Demgegenüber steht die kulturalistische Auffassung, der zur Folge „Kultur“ statisch und geschlossen ist. Man geht davon aus, dass Normen, Werte und Standards geteilt werden. Es gibt ein kulturelles Zentrum und folglich auch eine Grenze einer Kultur gegenüber einer Anderen. In Bezug auf die Ausgestaltung einer multikulturellen Gesellschaft wird die Ansicht vertreten, dass es ein Anrecht auf kulturelle Selbstverwirklichung und damit auch ein „[…] Recht auf Differenz […]“ (Schiffauer 1997: 145), Andersartigkeit, gibt (vgl. Schiffauer 1997:144).
Der zentrale Unterschied der beiden Positionen liegt in Anlehnung an Schiffauer in der unterschiedlichen Bewertung der Alltagskultur. So vertreten die Universalisten die Auffassung, dass es sich bei ihr nur um „[…] Alltagspraktiken […]“ handelt, „[…] deren Bedeutung man nicht übertreiben sollte“ (Schiffauer 1997: 146). Die Kulturalisten hingegen sprechen ihr „[…] eine entscheidende Rolle zu“ (Schiffauer 1997: 146). Deren Leugnung bedeutet „[…] die Missachtung des Rechts auf Anerkennung […]“.
Schiffauer schlussfolgert für das Beispiel der türkischen Migranten in Deutschland daraus, dass es kein „[…] sowohl als auch […]“ (Schiffauer 1997: 150) der beiden Positionen geben kann. Es geht vielmehr darum, die Heterogenität der „türkischen Kultur“ als ein dynamisches und offenes Diskursfeld zu akzeptieren, dass trotz seiner heterogenen Ausprägung eine einheitliche Forderung nach Anerkennung stellt (vgl. Schiffauer 1997: 151). „Es
geht um die Anerkennung der Prozeßhaftigkeit, der Komplexität und der Dynamik der Situation“
(Schiffauer 1997: 151). Bei der Ausgestaltung einer multikulturellen Gesellschaft geht es demnach um die Berücksichtigung der Prozesshaftigkeit der Kultur. Mit der Flexibilität einer Mehrheitsgesellschaft kann eine kulturelle Dynamik erzeugt werden, die kulturelle Verhärtungen und Festschreibungen verhindert und eine offene und fruchtbare Auseinandersetzung, also eine multikulturelle Gesellschaft, fördert (vgl. Schiffauer 1997: 156).
Während sich Schiffauer in seinem Kapitel „Kulturalismus vs. Universalismus“ (Schiffauer 1997) dem Begriffsfeld einer „multikulturellen Gesellschaft“ über das „der Kultur“ aus ethnologischer Sicht nähert, führt Mintzel weitere, sich davon und untereinander abgrenzende Perspektiven an.
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Er stärkt die These, dass die Beantwortung der eingangs gestellten Frage immer von der positionsabhängigen Definition und Verwendung des Begriffs beeinflusst wird.
So greift Mintzel in Anlehnung an Rex und Hoffmann-Nowotny das Begriffsfeld „Enkulturation, Akkulturation und Integration“ auf. Folgt man dem idealtypischen Konstrukt von John Rex, so kann die aufgeworfene Frage nur verneint werden. Mintzel geht in Anlehnung an Rex davon aus, dass „die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland seit den 50er Jahren durch Zu- und
zwar multiethnisch, aber nicht zu einer multikulturellen Einwanderung
(Einwanderungs)Gesellschaft geworden“ (Mintzel 1997: 458) ist. Die Gründe für diese Feststellung liegen nach Mintzel in Anlehnung an Rex in den Bereichen der Ausländerpolitik und dem Erziehungssystem begründet. Die Ausländerpolitik verfolgt eher exklusive als inklusive Ziele. Es geht ihr vorrangig um eine Abschwächung bzw. einen Stopp des Immigrationsprozesses und einen grundsätzlichen Assimilationismus, eine Angleichung der Einwanderer an eine andere ethnische Gruppe mit der allmählichen Aufgabe ihrer Abstammungskultur (vgl. Mintzel 1997: 458-459). Die Ausländer haben keine politische Partizipationsmöglichkeit, weil sie kein Wahlrecht besitzen. Die Möglichkeit einer multikulturellen Gesellschaft wird aber nicht nur durch die Ausländerpolitik verhindert, sondern auch durch das Fehlen einer einheitlichen Integrationsstrategie im Erziehungssystem auf der einen Seite, auf der anderen Seite aber auch durch die unterschiedliche Motivation der ausländischen Eltern, ihre Kinder der deutschen Kultur auszusetzen. In Verbindung damit stehen auch der ethnisch kulturelle Hintergrund sowie die Dauer des bisherigen Aufenthalts (vgl. Mintzel 1997: 460-462). Eine weitere idealtypische Position, jedoch mit einem ganz gegensätzlichen Ergebnis, legt Mintzel auf der Grundlage von Hoffman-Nowotny dar. Demnach handelt es sich in Deutschland um eine migrationsbedingte multikulturelle (Einwanderungs-) Gesellschaft (vgl. Mintzel 1997: 462). Die Gründe hierfür lassen sich in drei Punkten zusammenfassen. Zum einen ist die Gesellschaft multikulturell, weil deutlich abgrenzbare, aber integrierte Bevölkerungsteile ihren Alltag auf der Grundlage ihres eigenen „[…]
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Arbeit zitieren:
B. A. Paul Peters, 2004, Deutschland als multikulturelle Gesellschaft - Deutschland eine multikulturelle Gesellschaft?! Eine Frage der Definition?!, München, GRIN Verlag GmbH
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