Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 2
1. Einleitung 3
2. DIE ENTSTEHUNGSGESCHICHTE DES EU-HAUSHALTES. 4
3. AKTUELL GELTENE EINNAHMEREGELUNGEN ANHAND DES
HAUSHALTES 2006 7
4. DIE KONTROLLE DES EU-HAUSHALTES 14
5. DER BEITRAG DER HAUSHALTSFINDUNG ZUR DEFINITION DES
GEBILDES DER EU 17
Schritte der Haushaltsfindung in der EU 18
6. ALTERNATIVE EINNAHMEQUELLEN 22
Literaturverzeichnis 26
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1. Einleitung
Der Haushalt der Europäischen Union wird immer größer: 2006 waren es bereits knapp 12 Milliarden Euro 1 , die ihr zur Verfügung standen. Doch woher kommen diese Einnahmen, mit welchem Recht bekommt die EU dieses Geld von den Mitgliedsstaaten oder anderen Einnahmequellen?
Diese Fragen wollen wir in dieser Ausarbeitung kurz beantworten. Zuerst wird die Geschichte des EU-Haushaltes aufgezeigt, gefolgt von einer Beschreibung des aktuellen Haushaltes und den Gesetzen und Regelungen, auf denen er sich begründet. Auch die Kontrolle des Haushaltes soll beleuchtet werden.
Hauptsächlich widmen wir uns der Frage, inwieweit der Weg zum Haushalt und der Beschluss über diesen auch das Konstrukt der EU widerspiegelt.
Hier soll vor allem die Rolle des Parlamentes bei der Entscheidung über die EU-Einnahmen dargestellt werden und anhand dieser diskutiert werden, ob die EU ein Staatenbund oder ein intergouvernementaler Zusammenschluss von Staaten ist oder sogar etwas vollkommen anderes. Zum Schluss versuchen wir alternative Einnahmequellen zu den bisherigen und ihre Vor-und Nachteile vorzustellen.
1 Generaldirektion Haushalt b), 2006
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2. DIE ENTSTEHUNGSGESCHICHTE DES EU-HAUSHALTES
Um das aktuell geltende System der Eigenmittel zu verstehen, muss man sich in seiner Entstehungsgeschichte anschauen, wie es historisch gewachsen ist. Die Entwicklung des Eigenmittelsystems ließe sich dabei durch folgenden Grundsatz charakterisieren: Die Finanzierungsgeschichte der EU spiegelt die politische und wirtschaftliche Integration der europäischen Staaten wieder mit dem Ziel immer stärkerer Finanzautonomie, sowie der leis-tungsorientierten Erfüllung der Haushaltsgrundsätze 2 .
Die Grundlagen der Einnahmen (Höhe und Art der Eigenmittel) werden in den so genannten Eigenmittelbeschlüssen festgelegt, welche Gesetze darstellen, die somit zum Primärrecht der europäischen Verträge werden. Entscheidungsbefugnis über den grundlegenden Charakter der Einnahmen hat der Rat der EU, der den Eigenmittelbeschluss einstimmig annehmen muss. Außerdem bedarf es einer zusätzlichen Ratifizierung durch die nationalen Parlamente. Der Charakter des heute geltenden Eigenmittelsystems wurde durch die fünf Eigenmittelbeschlüsse seit Einführung des Eigenmittelsystems 1970 geprägt und verändert. So ist entstanden, was heute gilt, nämlich der Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften 3 . Die Römischen Verträge, die Gründungsverträge (EG Vertrag und Euratom) der EU 1957 sahen noch keine Eigenmittel zur Finanzierung der Gemeinschaft vor, so dass sich die damaligen Institutionen der EWG und Euratom zunächst über Finanzbeiträge der Mitgliedsstaaten finanzierten, wie dies bei internationalen Organisationen wie der UNO oder WTO der Fall ist 4 . In den Verträgen wurde allerdings schon angekündigt, dass schrittweise eigene Mittel an Stelle der Finanzbeiträge treten sollten.
Durch den Eigenmittelbeschluss 1970 änderte sich dann der Charakter der EG-Haushaltsfinanzierung. Indem ihr das Recht auf die Zolleinnahmen der Außengrenzen der EG (die zuvor einer Harmonisierung unterzogen wurden) übertragen wurde, sowie das Recht auf einen prozentualen Anteil der Mehrwehrsteuereinnahmen der Mitgliedsstaaten, kam es zu einer Abkehr von einer Finanzierung durch „Finanzbeiträge“ hin zu Eigenmitteln. Einerseits
2 Raddatz, 2005, S. 20
3 Portal der Europäischen Union a), 2006
4 Internationale Organisationen finanzieren sich meist über Pflichtbeiträge der Mitgliedsstaaten, die anhand eines
Beitragsschlüssels berechnet werden, der sich aus Indikatoren, wie zum Beispiel dem BNE eines Mitgliedstaates,
seiner Schuldenbelastung, des Pro-Kopf Einkommens, Währungsschwankungen u.ä., ergibt.
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erhöhten sich damit die Einnahmen, anderseits gewährte es der EG finanzielle Autonomie, da ihr nun formal rechtlich der Anspruch auf diese Beiträge übertragen wurde 5 . Dies kam dem Integrationsbestreben der EU auf finanzieller Ebene nach, indem die formale finanzielle Abhängigkeit der EU von den Mitgliedstaaten verringert wurde. Seitens der EG wird der Eigenmittelbeschluss von damals folgendermaßen bewertet:
„Durch den Eigenmittelbeschluss von 1970 unterscheiden sich die Gemeinschaften von den übrigen internationalen Organisationen, deren Finanzierung auf Beiträgen der Mitgliedstaaten beruht. Traditionelle Eigenmittel hätten für Ziele der Integration nicht ausgereicht“ 6 .
Ein weiterer Beschluss, der den Charakter des Eigenmittelsystems prägte, wurde 1984 erlassen. Dem Bestreben der EU die Einnahmen bzw. die Haushaltsfindung gerecht unter den Mitgliedsstaaten zu verteilen, wurde damals ein schwerer Schlag versetzt, der sich aus der Notwendigkeit der besonderen Kompromissfindung im Ministerrat ergibt. So genannte „optingout“- Kompromisse ergeben sich deshalb, da es unglaublich schwierig ist, die Interessen kulturell und politisch verschiedener Staaten, die jeweils einen unterschiedlichen Integrationswillen verfolgen, zu vereinigen. Um zu verhindern, dass an der Ablehnung eines jeweiligen Staates ein ganzes Gesetz scheitert, werden diesem Staat deshalb Zusagen gemacht, die ihm gegenüber den anderen Staaten Vorteile verschafft. Konkret ist in diesem Fall von dem so genannten Britenrabatt die Rede.
Die Einführung des Britenrabattes 1984 wird offiziell folgendermaßen begründet: „Weil das Vereinigte Königreich in den 70er- und frühen 80er-Jahren zu denen ärmeren Mitgliedstaaten zählte, wurde zugunsten Großbritanniens eine Korrektur für seine Haushaltsbeiträge vereinbart, da seine Einzahlungen in den Gemeinschaftshaushalt wesentlich höher lagen als seine daraus bezogenen Finanzmittel“ 7 . Die Finanzierung des Ausgleichs zu Gunsten des Vereinigten Königreichs wird seitdem auf die anderen Mitgliedstaaten entsprechend ihrem BNE-Anteil aufgeteilt. Als Nettozahler wird UK 66% der Differenz zwischen dem eigentlichen Beitrag und den zu erwartenden Rückflüssen erlassen. Dieser Betrag wird von den anderen 24 Staaten finanziert, wobei die übrigen Nettozahler (D, NL, Ö und S) nur 1/3 ihres Anteils zahlen.
5 Generaldirektion Haushalt, 2002, S. 109
6 Portal der Europäischen Union b), 2006
7 Portal der Europäischen Union c), 2006
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Der Britenrabatt führt seitdem immer wieder zu Auseinandersetzungen bei der Festlegung der Finanziellen Vorausschau und den jährlichen Haushaltsdebatten. Seine Abschaffung wird von anderen Mitgliedsstaaten, sowie von zahlreichen Wissenschaftlern gefordert um die Effizienz und Gerechtigkeit der Haushaltsgrundsätze zu gewährleisten. 8
1988 fand eine zweite „Änderung des Charakters“ der EG Finanzierung statt. Aufgrund des schwachen Wirtschaftswachstums, das zu Ausfällen bei den Mehrwertsteuereinnahmen führte und der gestiegenen Kompetenzen in immer mehr Mitgliedsstaaten wurde eine vierte Eigen-mittelkategorie eingeführt. Jene hatte außerdem den Zweck die Gerechtigkeit der Finanzierung der EU zu verbessern, indem die Beiträge der Mitgliedsstaaten der wirtschaftlichen Leistung eines Landes entsprechen sollte. Diese 4. Eigenmittelquelle bestand aus Beiträgen, die am BNE der Mitgliedsstaaten bemessen werden. So sollte dem Leistungsfähigkeitsprinzip entsprochen werden, nachdem jeder Mitgliedsstaat einen Beitrag entsprechend seiner Wirtschaftskraft leistet. Dies ist bei Mehrwertsteuern nicht automatisch der Fall, da ein hoher Satz der Mehrwertsteuer kein Indikator für wirtschaftlichen Wohlstand eines Landes darstellt 9 .
Zusätzlich wurde ab 1988 das System der so genannten Finanziellen Vorausschau eingeführt.
1988 wurde das Eigenmittelsystem somit in die heutige „Grundlage“ abgeändert. Spätere Änderungen betreffen nur noch die jeweiligen Parameter, wobei der Trend zu jährlich steigenden Obergrenzen sowie einer kontinuierlichen Steigerung der BNE-Beiträge „zu Lasten“ des Mehrwertsteuerbeitrags 10 geht.
8 vgl. Euler, 2005, S. 298
9 Europäische Kommission e), 2006
10 Generaldirektion Haushalt, 2000, S.9
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3. AKTUELL GELTENE EINNAHMEREGELUNGEN AN-HAND DES HAUSHALTES 2006
Auch für 2006 gibt es natürlich wieder einen Haushalt der Europäischen Union. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Haushaltsvolumen von 105, 68405 Milliarden auf 111, 96961 Milliarden gestiegen. Grafik 1:
Wie man sehen kann, sind die Agrarzölle und Zuckerabgaben um 0,6% auf 1319,70 Mio. Euro gesunken. Die Zölle, die erhoben werden, wenn ein Handel mit Staaten außerhalb der EU stattfindet sowie die Mehrwertsteuereinnahmen sind in etwa auf der Höhe von 2005 geblieben.
Die Eigenmittel auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens waren eigentlich nur als ergänzende Mittel gedacht, falls die anderen Einnahmequellen nicht ausreichen sollte. Inzwischen machen sie aber den Großteil des Einkommens aus und ihr Anteil ist allein von 2005 zu 2005 von 65, 2 % auf 72 % angestiegen.
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Arbeit zitieren:
Ulrike Schneider, 2006, Der EU-Haushalt und seine Einnahmequellen , München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
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DOI
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