Gliederung:
Gliederung : 2
Vorbemerkung zum Wesen der HRK. 3
I. Ausgangslage und Problemstellungen 4
1. Generelle Bedingungen des Lehramtsstudiums 4
2. Studienorganisation in den Hochschulen 5
3. Rolle der Fachdidaktik und der Erziehungswissenschaft 6
4. Berufsbezug 7
5. Verhältnis zwischen Studium, Referendariat und Schulpraxis. 8
6. Aufgaben der Hochschulen in der wissenschaftlichen Lehrerfort- und
Lehrerweiterbildung 8
II. Empfehlungen. 10
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Vorbemerkung ... zum Wesen der HRK
Die Hochschulrektorenkonferenz (kurz „HRK“ genannt) ist der freiwillige Zusammenschluss der staatlichen und staatlich anerkannten Universitäten und Hochschulen in Deutschland. Die HRK besitzt gegenwärtig 262 Mitgliedshochschulen. In ihnen sind circa 98 Prozent aller Studierenden in Deutschland immatrikuliert. Die HRK ist die sog. Stimme der Hochschulen gegenüber Politik und Öffentlichkeit und sie ist das Forum für den gemeinsamen Meinungsbildungsprozess der Hochschulen. Des Weiteren befasst sie sich mit allen Themen, die Aufgaben der Hochschulen betreffen: Forschung, Lehre und Studium, wissenschaftliche Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, internationale Kooperationen sowie Selbstverwaltung. Die HRK wurde 1949 als Westdeutsche Rektorenkonferenz (WRK) ins Leben gerufen. Nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten wurden am 5. November 1990 die ersten Hochschulen aus den neuen Bundesländern aufgenommen und die WRK in Hochschulrektorenkonferenz (HRK) umbenannt.
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I. Ausgangslage und Problemstellungen
1. Generelle Bedingungen des Lehramtsstudiums
Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern erfolgt zur Zeit in zwei Phasen. In der ersten Ausbildungsphase (Studium) werden zwei/drei Fachwissenschaften studiert zuzüglich der entsprechenden Fachdidaktiken sowie parallel dazu das Studium für Erziehungswissenschaft. Später kommen dann vertiefende schulpraktische Studien hinzu. Nach dem Ersten Staatsexamen (18- bis 24-monatige Anwärter- oder Referendarzeit, die betreut wird) folgt dann das Zweite Staatsexamen. Erst hier ist der Abschluss zur formalen Lehrbefähigung gegeben.
Dieses Vorgehen zum Erteilen der Lehrbefähigung ist aber unterschiedlich in den Bundesländern. Wir unterscheiden einerseits die stufenbezogene Lehramtsausbildung (in Primar- und Sekundarstufe I/II) und andererseits die schulartenbezogene Ausbildung (hier ist z.B. das Lehramt für Grund- und Hauptschule, Realschule, Gymnasium und berufliche Schulen zu nennen, wie es an der TU Dresden der Fall ist.) Zu nennen sind die grundlegenden Schul- und Lehreraufgaben, die sich vor allem in der Bildungsaufgabe (also in der Vermittlung von Wissen) und in der Erziehungsaufgabe der Schule widerspiegeln.
Die Erziehungsaufgabe der Schule ist nicht unumstritten. Wichtige Komplexe und Problemfelder, die die Umsetzung dieser Aufgabe erschweren sind der steigende soziale Wandel, die stetige multikulturelle Prägung der Gesellschaft, die steigende Zahl unvollständiger Familien, Versäumnisse familiärer Erziehung, hoher Medienkonsum, sowie der Mangel an verbindlichen Normen und Regeln.
Die Antwort der HRK ist klar. Es ist unrealistisch, die familiär und gesellschaftlich verursachten Probleme in der Schule lösen zu können. Das sehe ich nicht so. Es muss Aufgabe eines jeden Lehrers bleiben, die Schüler auch auf niedrigem Niveau für das Leben vorzubereiten. Das beginnt damit, den Kontakt mit den Eltern zu suchen wie es in Schulen zu DDR-Zeiten immer der Fall war.
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Arbeit zitieren:
Daniel Fischer, 2004, Zu den Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zur Lehrerbildung, München, GRIN Verlag GmbH
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