Inhaltsverzeichnis
1. Alter als Zieldimension der Sozialpolitik 3
1.1. Die Bedeutung der Sozialpolitik im Alter 3
1.2. Problemlagen älterer Menschen 3
1.2.1. Materielle Probleme 3
1.2.2. Soziale Isolation 3
1.2.3. Betreuungsbedürftigkeit 3
2. Theoretische Grundlagen einer altersbezogenen Sozialpolitik 4
2.1. Öffentliche oder private materielle Sicherung 4
2.2. Freiwillige Versicherung oder Pflichtversicherung 4
2.3. Finanzierungsalternativen der Pensionsvorsorge 4
2.3.1. Kapitaldeckungsverfahren 4
2.3.2. Umlageverfahren 4
3. Grundstrukturen der materiellen Alterssicherung in Österreich 5
3.1. Organisation und Finanzierung der Pensionsversicherung 5
3.2. Leistungen der Pensionsversicherung 5
3.2.1. Pensionen aus dem Versicherungsfall des Alters 5
3.2.2. Berechnung der Pensionshöhe 5
3.2.3. Pensionsharmonisierung 2005 6
3.2.4. Schwerarbeiterregelung 6
3.2.5. Hinterbliebenenregelung 6
3.2.6. Pension aus dem Versicherungsfall der gem Arbeitsfähigkeit 6
3.2.7. Ausgleichszulage 7
4. Zusammenfassung 7
5. Hilfs und Pflegeleistungen 7
5.1. Das Pflegegeld in Österreich 8
5.1.1. Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld 8
5.1.2. Höhe des Pflegegeldbezugs 9
5.1.3. Daten und Fakten zum Pflegegeld 9
5.1.4. Veränderung der Pflegestufen im Zeitverlauf 10
5.2. Stationäre Betreuungseinrichtungen 11
5.3. Ambulante Betreuungseinrichtungen 11
5.3.1. Finanzierung 12
5.4. Informeller Sektor 13
6. Zukunftsperspektiven 13
Literaturverzeichnis 15
Bücher 15
Internet 15
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1. Alter als Zieldimension der Sozialpolitik 1
Personen die in die Nicht-Erwerbsphase des Lebens kommen sind speziellen Problemen ausgesetzt. Einerseits ergeben sich materielle Probleme, da diese Menschen nicht mehr arbeiten, andererseits auch soziale Probleme, da die sozialen Kontakte mit dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben abrupt abnehmen. Schließlich verschlechtern sich diese Zustände mit steigendem Alter noch mehr und es wird Pflege nötig sein. Es ist ein Ziel der Sozialpolitik sich diesem Thema anzunehmen. Demographisch gesehen wird dieses Problem sich in der Zukunft auch noch massiv verstärken.
1.1. Die Bedeutung der Sozialpolitik im Alter
Welches Gewicht die Sozialpolitik in der Ausgabensituation des Staates jetzt schon überhat, spiegelt sich in 15% der Ausgaben des BIP schon wieder. Jährlich gesehen steigt dieser Anteil am BIP relativ gesehen sogar noch an, was auf eine dramatische, prekäre demografische Situation hinweist. Im Jahre 1999 lebten schon 20,1% der Gesamtbevölkerung im Alter von mindestens 60 Jahren unter uns. Bis zum Jahr 2030 prognostizieren Forscher einen über 60-jährigen Anteil an der Gesamtbevölkerung von 32,1%. Bei gleich bleibenden Bedürftigkeitsquoten wird die Zahl der älteren Menschen, die Pflege oder Betreuung brauchen, um etwa 65% zunehmen.
1.2. Problemlagen älterer Menschen
1.2.1. Materielle Probleme
Beim Übergang vom Erwerbsleben in das Nichterwerbsleben gibt es für ältere Menschen einen tiefen finanziellen Einschnitt, der die finanzielle Situation bedeutend verschlechtert, den es abzufedern gilt. Die österreichische Sozialpolitik stützt sich in diesem Bereich auf Versicherungssysteme – die in den öffentlichen Sektor integriert sind - und private Vorsorge.
1.2.2. Soziale Isolation
Auch weniger soziale Kontakte, die bis zur völligen sozialen Isolation führen können sind ein großer Problempunkt der älteren Menschen. Die Familie und die unmittelbare Umgebung gewinnen wieder stark an Bedeutung
1.2.3. Betreuungsbedürftigkeit
Neben den schon vorher genannten Problemen werden ältere Menschen auch mehr Betreuung nötig haben, da eben gewissen Dinge im Alter immer schwerer fallen. Da sich an dem Begriff der Betreuungsbedürftigkeit Leistungen der Versicherungsträger orientieren, wird dieser Begriff genau abgegrenzt.
1 Badelt Christoph / Österle August (2001b): Grundzüge der Sozialpolitik. Sozialpolitik in Österreich.
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2. Theoretische Grundlagen einer altersbezogenen Sozialpolitik 2
Die Sicherung altersabhängiger Bedürfnisse kann nach zwei Prinzipien erfolgen. Nach dem privaten Schutz (Individualprinzip) oder nach dem öffentlichem Schutz (Sozialprinzip).
2.1. Öffentliche oder private materielle Sicherung
Das Produkt „materielle Altersabsicherung“ kann entweder öffentlich (steuerfinanziert oder nach dem Versicherungsprinzip) oder vom privaten Markt erstellt sein, wobei in den meisten Wohlfahrtsstaaten die konkrete Ausgestaltung dieser Systeme sehr unterschiedlich ausgeführt sein kann.
2.2. Freiwillige Versicherung oder Pflichtversicherung
Wenn alle Bürger der Gesellschaft aus sozialpolitischen Gründen versichert sein sollen, dann kann dies durch wird durch eine Pflichtversicherung realisiert werden. Durch die freiwillige Versicherung würden schlechte Risiken aus dem Markt hinausgedrängt.
Diese schlechten Risiken wären nur sehr kostspielig abzusichern. Zwischen diesen zwei Systemen werden oft auch Mischlösungen realisiert.
2.3. Finanzierungsalternativen der Pensionsvorsorge
2.3.1. Kapitaldeckungsverfahren
Die Versicherungsbeiträge der Versicherten werden in einen Kapitalfonds eingezahlt und normalerweise am Beginn der gewünschten Pensionierung wieder durch einen monatlichen Betrag ausgezahlt. Der Versicherte zahlt also nur für sich selber während des Erwerbslebens ein und bezieht daher auch nur seinen durch hoffentlich durch Verzinsung erhöhten Pensionsanspruch bei Pensionsantritt.
2.3.2. Umlageverfahren
Die Beiträge des Versicherten werden nicht zur eigenen Pensionsbildung herangezogen, sondern werden direkt durch Umlage an die Pensionisten ausbezahlt. Dieses Verfahren setzt einen Interessenausgleich zwischen diesen zwei vorher genannten Parteien voraus der Generationenvertrag genannt wird. Ein großes Finanzierungsproblem wird bei der Umstellung vom Umlageverfahren zum Kapitaldeckungsverfahren schlagend, da die Umstellungsgeneration mit einer finanziellen Doppelbelastung belastet wird.
2 Badelt Christoph / Österle August (2001b): Grundzüge der Sozialpolitik. Sozialpolitik in Österreich.
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3. Grundstrukturen der materiellen Alterssicherung in Österreich 3
Das österreichische Pensionssystem beruht auf dem Sozialversicherungsprinzip, jedoch reichen die Beiträge der arbeitenden Bevölkerung nicht aus, den Generationenvertrag zu erfüllen. Es sind verschiedene Bundeszuschüsse nötig um das System aufrecht zu erhalten.
3.1. Organisation und Finanzierung der Pensionsversicherung
In Österreich existieren verschiedene Pensionsversicherungsanstalten die nach verschiedenen Berufsgruppen organisiert sind. Im wesentlichen verrechtlicht sind die individuellen Pensionsansprüche im ASVG, GSVG, BSVG und NVG. Die Altersversorgung der öffentlich Bediensteten ist im Rahmen der Bundesverwaltung organisiert.
Die Pensionsversicherung erbringt Geldleistungen für die Versicherungsfälle Alter, Minderung der Arbeitsfähigkeit und Tod auch für Angehörige des Versicherten um den Lebensunterhalt zu sichern. Etwa 60% der Gesamteinnahmen erbringen die Versicherten, während den Rest der Bund im Rahmen der Ausfallhaftung übernimmt.
3.2. Leistungen der Pensionsversicherung
Grundsätzlich erbringen die Pensionsversicherungsanstalten Leistungen bei verschiedenen Versicherungsfällen die wären: Alter, geminderte Arbeitsfähigkeit und Tod (für die Hinterbliebenen). Die Höhe des Bezuges ist an die Versicherungszeiten und an das beitragspflichtige Arbeitseinkommen geknüpft, es können aber auch Beitragszeiten nachgekauft werden.
3.2.1. Pensionen aus dem Versicherungsfall des Alters
Um die Alterpension beziehen zu können müssen grundsätzliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein, nämlich eine Wartezeit im Ausmaß von 180 Versicherungsmonaten in einem Zeitraum von 30 Jahren (=360 Monate) vor dem Stichtag (Pensionsanfall).
Bei der Pensionsreform 2003/2004 wurde der Durchrechnungszeitraum für die Pensionsbemessungsgrundlage der Alterspension auf 40 Jahre angehoben. Diese wird schrittweise vorgenommen und bis 2028 abgeschlossen sein. Das heißt, das im Jahr 2028 die Summe der 480 beitragsstärksten Monate als Bemessungsgrundlage für die Pension herangezogen werden. Bei weniger Beitragsmonaten wird die Bemessungsgrundlage aus den vorhandenen Beitragsmonaten errechnet.
3.2.2. Berechnung der Pensionshöhe
Die Höhe der Pension wird bestimmt durch die Anzahl der Versicherungsmonate und das Pensionsantrittsalter. Für je 12
Versicherungsmonate bekommt man 1,78 Prozentpunkte. So wird bei Antritt
3 Badelt Christoph / Österle August (2001b): Grundzüge der Sozialpolitik. Sozialpolitik in Österreich.
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Arbeit zitieren:
Mag., MBA MPA Gerald Seibold, 2006, Pflege von Angehörigen, München, GRIN Verlag GmbH
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