1 Einleitung 3
2 Krankenversicherung - Gesundheitswesen in Österreich 4
Finanzierung Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung 5
Finanzielle Probleme und Defizite im Krankenanstaltswesen 5
Die ambulante Versorgung 6
Arzneimittel und Apotheken 7
3 Das Gesundheitssystem - Krankenversicherungs-Wesen Großbritanniens 8
Hausarztsystem 8
Finanzierung 9
Organisation des NHS 9
Die aktuellen Reformbemühungen - The NHS Plan 11
4 Krankenversicherung in Frankreich 12
Staatliche Krankenversicherung nach dem Solidaritätsprinzip 12
Historisch 14
Finanzierung 15
Leistungen: 15
Zusatzversicherung: 16
Überlegungen und Maßnahmen zur Kostendämpfung 17
Fazit 18
5 Literatur und Datenquellen 19
2
1 Einleitung
Es gibt keine zwei Gesundheitssysteme 1 , deren Organisation, Finanzierung und Leistungsangebot gleich wären. Ansprüche auf Leistungen, deren Ausgestaltung, Finanzierung, Regelungen der Kostenübernahme sowie Selbstbeteiligungen der Patienten variieren nicht nur zwischen den Ländern erheblich, sondern sind in einem Land auch teilweise von Jahr zu Jahr verschieden. Gerade da es viele Einflussfaktoren auf Gesundheit gibt, wie Ernährung, Bewegung, soziale Kontakte, Arbeitswelt und medizinische Leistungen, ist es schwierig, exakt zu bestimmen, was ein Gesundheitssystem ist, woraus es besteht, wo es beginnt und wo es endet.
Typisierung von Gesundheitsmodellen
Gesundheitssysteme werden im Wesentlichen folgenden Gesundheitssystemmodellen zugeordnet:
Beveridge-Modell eines Nationalen Gesundheitsdienstes, überwiegend staatliche Finanzierung und häufig staatliche Produktion/ Bereitstellung (Staatliche Bereitstellung bedeutet, dass die Leistungserbringer wie Ärzte und Apotheker sowie medizinische Hilfsberufe in einem Beschäftigungsverhältnis mit Arbeitgebern der öffentlichen Hand stehen.) von Gesundheitsleistungen (z. B. Dänemark, Großbritannien, Irland, Spanien, Portugal, Finnland, Schweden, Norwegen, Italien). Länder Mittel- und Osteuropas haben ihre Wurzeln zumeist in einem staatlichen Gesundheitssystem des Semashko(N. A. Semashko war der erste Gesundheitsminister der Sowjetunion.) -Typs mit vollständiger staatlicher Lenkung, Finanzierung und Organisation.
Bismarck-Modell eines Sozialversicherungssystems, das weitgehend durch einkommensabhängige Pflichtbeiträge von Arbeitnehmern und/oder Arbeitgebern(Die Unterscheidung der Finanzierung nach Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen ist im volkswirtschaftlichen Sinn wenig zielführend, da Arbeitnehmer auch den Arbeitgeberanteil durch ihre Leistung erwirtschaften müssen.) finanziert wird, und Gesundheitsleistungen, die unter staatlicher Aufsicht meist privat erbracht werden (z. B. Deutschland, Frankreich, Österreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Schweiz, Japan).
Markt-Modell mit überwiegend privater Finanzierung und privater Bereitstellung von Gesundheitsleistungen und relativ wenigen staatlichen Eingriffen oder Kontrollen (Vereinigte Staaten von Amerika).
In nahezu allen industrialisierten Ländern sind großen Teilen oder der ganzen Bevölkerung alle medizinischen Leistungen zugänglich, die am Markt verfügbar sind. Dabei müssen in diesen Systemen nicht nur die Kosten für die medizinischen Leistungen und die Entwicklungen in der Medizin finanziert, vielmehr muss auch die Ausgabensteigerung im Gesundheitswesen auf
1 Vgl. Gerhard Kocher (2004), S. 28
3
Grund einer absolut und relativ wachsenden Zahl älterer Menschen bewältigt werden. Zusätzlich haben Gesundheitssysteme, in denen Ärztehonorare mittels Einzelleistungen und Krankenhauskosten mit tagesgleichen Pflegesätzen vergütet werden, eine nicht unerhebliche Leistungsausweitung und Ausgabensteigerungen im Gesundheitswesen zu verzeichnen. Die Knappheit der Mittel verlangt insbesondere im Bereich Gesundheit nach rationalem, wirtschaftlichem Handeln. Mitunter entsteht der Handlungsdruck auch daraus, dass die Finanzierung in allen Ländern zu großen Teilen aus öffentlichen Mitteln erfolgt. Die Ausgaben für Gesundheitsleistungen belaufen sich in den meisten industrialisierten Ländern auf rund 10 % des Sozialprodukts 2 und liegen zum Teil noch darüber. Daraus wird deutlich, dass selbst bei geringeren Aufwendungen für Gesundheitsleistungen gemessen an der Wirtschaftskraft eines Landes die Lebenserwartung deutlich variiert und in Ländern, die wenig "ausgeben", die Menschen vergleichsweise lange leben. Trotz höherer Ausgaben in Deutschland und den USA wird nur eine relativ geringe Lebenserwartung erreicht. In den USA und Deutschland sind die auf das BIP bezogenen Gesundheitsausgaben fast doppelt so hoch wie in Norwegen und im Vereinigten Königreich, und dies bei einer sogar etwas geringeren Lebenserwartung in den erstgenannten Ländern 3 .
2 Krankenversicherung - Gesundheitswesen in Österreich
Österreich ist ein föderalistischer Staat (9 Bundesländer) und dies spiegelt sich auch in einer dezentralen Gesundheitsverwaltung wider.
Oberste Behörde ist das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen. Weitere bundeseigene Unterbehörden gibt es nicht, da die Verwaltung von den Ländern und Gemeinden übernommen wird. Ein verbeamteter Arzt und ein Landessanitätsdirektor (bzw. Ärztin oder Direktorin) leiten diese Verwaltungseinheiten.
Die einzelnen Gemeinden besitzen in einigen Bereichen (z.B.
Gesundheitspolizei) eigene Kompetenz. Es gibt auch Gemeindeverbände, diese werden Sanitätsdistrikte 4 genannt.
Der Bund (National- und Bundesrat) ist für die Gesetzgebung verantwortlich. Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen überwacht die Einhaltung dieser Gesetze, die von den Trägern der sozialen Krankenversicherung und der österreichischen Ärztekammer für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung erfüllt werden. Beim Krankenanstaltswesen 5 besitzt der Bund lediglich eine Grundsatzgesetzgebungskompetenz. Die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung, aber auch der Versorgungsauftrag, liegt in den Händen der Bundesländer. Die Länder
2 Vgl. Beske, F.; T. Drabinski (2005), S. 39
3 Vgl. Rolf Rosenbrock, Thomas Gerlinger (2004), S. 23
4 Vgl. Hans-Ulrich Deppe (2002), S. 56
5 Vgl. Gerhard Kocher (2004), S. 32
4
unterhalten eigene Landesfonds. Diese sind eigene Rechtspersönlichkeiten. Sie sind für die Abrechnung der einzelnen Versorgungsleistungen zuständig.
Finanzierung – Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung
Das österreichische Gesundheitswesen ist ein beitragsfinanziertes Sozialversicherungssystem 6 . Die Höhe der zu leistenden Beiträge ist einkommensabhängig. Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen. Die Beiträge, 7,5% der beitragspflichtigen Lohnsumme, werden bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 3750.- € sowohl von Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer paritätisch geleistet. Auch Selbständige sind der Versicherungspflicht unterworfen. (Hier betrug die Beitragsbemessungsgrenze 2005 noch 4235.- €.) Laut FAZ.NET (Artikel vom 10.06.06.) sind jedoch nur ca. die Hälfte der Ausgaben tatsächlich beitragsfinanziert eingenommen. Ca. ein Viertel wird durch Steuerzuschüsse aufgebracht und 29,3% durch private Finanzierung. So beträgt z.B. der Eigenanteil für Sehhilfen 75.- EURO (bis 15 Jahre keine Zuzahlung und von 15 bis 27 Jahren 25.- EURO) oder es gibt eine Rezeptgebühr von 4,60 EURO.
Quelle: Website der Österreichischen Sozialversicherung: http://www.sozialversicherung.at Unter
sonstige Ausgaben fallen z.B. Transportkosten, Medizinische Rehabilitation oder Gesundheitsfestigung
und Krankheitsverhütung.
Finanzielle Probleme und Defizite im Krankenanstaltswesen
Auch Österreich hat mit enormen Defiziten im Gesundheitswesen zu kämpfen. Es ist einfach zu wenig Geld in den Kassen. Laut oe24.at (Artikel vom 12.09.06) wird ein Minus für 2006 von 292 Mio. EURO Reinvermögen erwartet. Am schlechtesten schneidet dabei die Wiener Kasse mit 366 Mio. EURO ab. Die GKKs von Oberösterreich. Salzburg und Vorarlberg sind im Plus.
Extrem viel Geld schluckt das österreichische System der Krankenanstalten. Aus diesem Grunde konzentriert sich öffentliche Diskussion meist genau auf diesen Themenschwerpunkt. Es sei daher das Krankenanstaltswesen kurz erläutert:
Es gibt in Österreich (lt. Zahlen von 2003) 275 Spitäler mit insgesamt 67700 Betten. Das ergibt eine Versorgung von 8,4 Betten je 1000 Einwohner, ein sehr hoher Versorgungsgrad der auch zu einer großen Zufriedenheit in der Bevölkerung beiträgt.
Es gibt diverse Trägerschaften, wobei die Länder mit über 50% aller Betten (32,7% der Spitäler) die größte Trägerschaft darstellen. Des weiteren sind Glaubensgemeinschaften, Gemeinden, Versicherungsanstalten, Krankenkassen oder auch Privatpersonen Träger von Krankenanstalten. Viele
6 Vgl. Beske, F.; T. Drabinski (2005), S. 48
5
der Spitäler sind sehr klein und finden sich in der Größenordnung von 100 bis 200 Betten.
Von allen 275 Spitälern sind gut 50% über einen Landesfonds finanziert. Diese übernehmen im Allgemeinen den Akutbereich. Bei den nicht-landesfonds- finanzierten Spitälern werden gut 40 durch einen Privatkrankenanstalten- Finanzierungsfonds (PRIKRAF) 7 finanziert. Weitere 90 Spitäler (14690 Betten) sind spezielle Versorgungseinrichtungen, vor allem Reha-Zentren oder Einrichtungen speziell für chronisch Kranke.
Die Spitalsfinanzierung (Die Finanzierung von ambulanten und stationären Sektor sind getrennt!) liegt somit zum großen Teil in den Händen der Länder. Diese erhalten Zahlungen vom Bund für die Krankenanstaltsfinanzierung. 2003 betrug der Wert z.B. 3,1 Milliarden EURO. Da die oberste Behörde des Gesundheitswesens jedoch der Bund ist, gab und gibt es im Bereich der Finanzierung unterschiedliche Meinungen und einen lähmenden Streit zwischen Bundesregierung und Landesregierungen. Mit der Einführung einer Bundesgesundheitsagentur 8 (im Zuge der Reformen 2005) wird nun versucht, diesen Streit positiv zu nutzen und die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und der Sozialversicherung effizienter zu gestalten.
Die ambulante Versorgung
Es gibt in Österreich über 18000 niedergelassene Allgemein- und Fachärzte, zahnmedizinischer Bereich mit eingeschlossen 9 . Die (Mehrheit der) Ärzte haben einen Vertrag mit einem oder mehreren Sozialversicherungsträgern. Diese „Gesamtverträge“ sind zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und der Ärztekammer, die auf Länderebene agiert, abgeschlossen. Bei der Honorierung der Ärzte gibt es sowohl Pauschalhonorare als auch Einzelleistungsvergütungen. Die Zahl der niedergelassenen Ärzte stieg in den letzten 40 Jahren kontinuierlich an.
2004 11804 6221 18025
Für die Abrechnung gibt es seit 01.01.06 in Österreich auch eine Versichertenkarte. Diese e-card enthält administrative Daten. Sie ist sowohl im Inland, als auch als Europäische Krankenversicherungskarte einsetzbar. Der Versicherte hat für diese Karte einen jährliche Gebühr in Höhe von 10 EURO zu entrichten.
Der Patient geht für die Primärversorgung 10 in der Regel zuerst zu einem Allgemeinmediziner und wird im Falle des Falles an Facharzt oder Krankenhaus. überwiesen. Dieser Weg ist allerdings nicht zwingend. Es gibt
7 Vgl. Hans-Ulrich Deppe (2002), S. 64
8 Vgl. Rolf Rosenbrock, Thomas Gerlinger (2004), S. 26
9 Vgl. Gerhard Kocher (2004), S. 41
10 Vgl. Beske, F.; T. Drabinski (2005), S. 57
6
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Mag., MBA MPA Gerald Seibold, 2007, Österreichs Gesundheitssysteme im Vergleich, Munich, GRIN Publishing GmbH
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