Strategien am Arbeitsmarkt Gerald Seibold
KS Arbeit und Beschäftigung WS 2006 2007
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeines 4
1.1 Aktivierung 4
1.1.1 Territoriale Beschäftigungspakete ( TEPs) 4
1.1.2 Ausbau bestehender Instrumente 5
1.1.2.1 Aktivierung durch Initiierung von Unternehmensgründungen: Das Gründungsprogramm 6
1.1.2.2 Aktivierung von Arbeitslosen zu vorübergehender Beschäftigungsaufnahme 6
1.1.3 Spezifische Programme für besonders betroffene Personengruppen 6
1.1.3.1 Pakt für ältere ArbeitnehmerInnen 6
1.1.3.2 Lehrlingsoffensive 7
1.1.4 Neue Ansätze 7
1.1.4.1 Bildungskarenz 7
1.1.4.2 Solidaritätsprämie 7
1.2 Restriktion 8
1.2.1 Sanktionen 8
1.2.1.1 Fallbeispiel 9
2 Das Hartz-Modell 10
2.1 Die 13 Innovationsmodule der Hartz-Kommission 10
2.1.1 Verbessertes Service für Kunden Job Center 10
2.1.2 Familienfreundliche Quick-Vermittlung 11
2.1.3 Neue Zumutbarkeit und Freiwilligkeit 11
2.1.4 Jugendliche Arbeitslose Ausbildungszeit-Wertpapier 13
2.1.5 Förderung älterer Arbeitnehmer und das Brigde-System 13
2.1.6 Zusammenführung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe 13
2.1.7 Beschäftigungsbilanz und Bonussystem 14
2.1.8 Aufbau von Personal Service Agenturen 14
2.1.9 Neue Beschäftigung und Abbau von Schwarzarbeit durch Ich-AG Familien-AG und Mini-Jobs15
2.1.10 Kernaufgaben Selbstverwaltung Personal Organisation und Steuerung 16
2.1.11 Umbau der Landesarbeitsämter zu Kompetenzzentren 16
2.1.12 Finanzierungspaket Job Floater 17
2.1.13 Beitrag der Profis der Nation Masterplan 17
2.2 Gesetzespakete Hartz I-IV 18
2.3 Kritik und Enbetrachtung 19
3 Literaturverzeichnis 22
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Abbildungsverzeichnis:
Abbildung 1: Übersicht über die neuen Job Center 11
Abbildung 2: Die neue Zumutbarkeit richtet sich nach klaren Kriterien 12
Abbildung 3: Mit den Säulen Ich-AG Mini-Jobs und der steuerlichen Abzugsfähigkeit für Privathaushalte lässt
sich Schwarzarbeit nachhaltig reduzieren 15
Abbildung 4: Aufgabenverteilung zwischen Kompetenzzentrum und Job Center 17
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1 Allgemeines
Die österreichische Arbeitsmarktpolitik ist im Wesentlichen durch zwei Strategien gekennzeichnet: Aktivierung und Restriktion. Aktivierung bedeutet nicht nur den Ausbau zahlreicher bestehender Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik, sondern auch die Durchführung und Entwicklung von diversen Programmen. Bei Restriktion handelt es sich dabei, dass durch Sanktionen und dem Druck, die Selbstaktivierung der Arbeitslosen, somit zur Verringerung von Arbeitslosigkeit und zur Reduzierung der anfallenden Kosten beitragen soll. 1
1.1 Aktivierung
Es sollte zu Beginn erwähnt werden, dass die Arbeitsmarktpolitik in Österreich maßgeblich durch die beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union geprägt ist.
Ausgangspunkt für die Strategie der Aktivierung ist ein politischer Konsens darüber, dass ein aktives Dasein für Arbeitslose besser ist, als der alleinige Bezug von passiven Leistungen. Österreich hat in der Planungsperiode bis 2002 eine Reihe von Zielen formuliert:
N Verhinderung der Langzeitarbeitslosigkeit bei Jugendlichen
N Verhinderung der Langzeitarbeitslosigkeit bei Erwachsenen
N Chancengleichheit: Frauenschwerpunkt
N Jugendlichenschwerpunkt: Auffangnetz
N Chancengleichheit: Behindertenschwerpunkt
N 20% der Arbeitslosen in aktivierenden Maßnahmen 2
Einige dieser Ziele werden im Folgenden durch diverse Programme genauer betrachtet.
1.1.1 Territoriale Beschäftigungspakete ( TEPs)
Seit Ende der 90er Jahre zählen die Territoriale Beschäftigungspakete ebenfalls zu einer wichtigen Beschäftigungsstrategie. Territoriale Beschäftigungspakete sind vertraglich fixierte regionale Zusammenschlüsse zur Verknüpfung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik
1 Vgl. Artner (2001), S. 249f.
2 Vgl. Artner (2001), S. 250f.
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mit anderen Politikbereichen und zur Verbesserung der Arbeitsmarktlage in den einzelnen Regionen. Wirkungsziele der TEPs:
N Verbesserung der Betreuung bestimmter Zielgruppen
N Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
N Erhöhung der Wirksamkeit
N Effizienz des Mitteleinsatzes
N Sicherung von Fördermitteln für die Region und die nachhaltige Sicherung des
Lebensraums.
Als Partnerinnen und Partner zählen: Länder, Bundessozialämter, Sozialpartner und das AMS. Jährlich werden die neuen Inhalte der TEPs für die einzelnen Bundesländer entschieden. Im Jahr 2004 lag der Schwerpunkt in der Verbesserung der Arbeitsmarktlage in den Regionen durch die Bereitstellung von Förderprogrammen. Jedes Bundesland hat ihre eigenen Schwerpunkte. Der Schwerpunkt für das Bundesland OÖ mit den entsprechenden Partnern vom Jahr 2004:
Damit so ein Projekt erfolgreich funktioniert, ist nicht nur die engagierte Arbeit der einzelnen Akteure ausschlaggebend, sondern auch ein Wille zur Zusammenarbeit. In Österreich dürfte dieses Projekt erfolgreich sein, denn innerhalb der Europäischen Union wird Österreich als Best-Practice Beispiel erwähnt und gilt als ein sehr erfolgreiches Modell der TEPs. 3 TEPs werden als ein wichtiges Instrument einer verbesserten Integration, Koordinierung und Umsetzung von Beschäftigungsmaßnahmen gesehen werden. 4
1.1.2 Ausbau bestehender Instrumente
Im folgenden Teil wird der Ausbau der bestehenden Elemente im Zusammenhang mit Aktivierung näher behandelt.
3 Vgl. Brandstetter (2006), S. 260-275.
4 Vgl. Stelzer-Orthofer (2006), S. 18.
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1.1.2.1 Aktivierung durch Initiierung von Unternehmensgründungen: Das Gründungsprogramm Da der Anteil der selbstständig Beschäftigten in Österreich niedrig ist und Arbeitsmarktlage gespannt ist, hat sich das AMS entschlossen, Unternehmensgründungen von Arbeitslosen zu unterstützen und zu fördern. Dazu werden nach einer Richtlinienänderung passive Budgetmittel aus der Arbeitslosenversicherung als Startkapital für aktive Unternehmensgründungen verwendet. Arbeitslose, die über ganz bestimmte Vorraussetzungen verfügen, beraten und wenn notwendig durch ein strafferes Umsetzungskonzept in Form eines 3- Phasen Modells bei der Gründung eines Unternehmens unterstützt. 5
1.1.2.2 Aktivierung von Arbeitslosen zu vorübergehender Beschäftigungsaufnahme Früher durften Arbeitslose während des Leistungsbezugs zusätzliche Einkünfte aus vorübergehender Beschäftigung nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze haben. Jedes Einkommen, welches dies Überstieg führte dazu, dass für den ganzen Monat in dem die betreffende Person beschäftigt war, das Arbeitslosengeld, die Notstandshilfe oder das Karenzgeld zur Gänze eingestellt wurde. Diese Regelung wurde geändert, nun können Arbeitslose vorübergehend mehr als bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen, ohne sofort den Anspruch auf diese Leistungen zu verlieren. Durch diese modifizierte Regelung steigen nun die Chancen, dass Arbeitslose nun allmählich von Teilzeitarbeit in Vollbeschäftigung gelangen. 6
1.1.3 Spezifische Programme für besonders betroffene Personengruppen
Zu den spezifischen Programmen gehören der Pakt für ältere ArbeitnehmerInnen und die Lehrlingsoffensive. Diese werden im nachfolgenden Teil erläutert.
1.1.3.1 Pakt für ältere ArbeitnehmerInnen
Altersteilzeitgeld und Altersteilzeitbeihilfe sind beide Förderungen, die zu dem Pakt für ältere ArbeitnehmerInnen zählen. Diese Förderungen unterscheiden sich hinsichtlich Altersgrenzen, Verpflichtung zur Ersatzkrafteinstellung und Rechtsanspruch. Beide haben gemeinsam, dass ältere Beschäftigte den Nachweis über drei Beschäftigungsjahre innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen und die Normalarbeitszeit um die Hälfte reduzieren müssen. 75% des
5 Vgl. Artner (2001), S. 260.
6 Vgl. Artner (2001), S. 261f.
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Mag., MBA MPA Gerald Seibold, 2007, Strategien am Arbeitsmarkt, Munich, GRIN Publishing GmbH
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