„Funktion des medizinischen Dienstes der Krankenkassen
- Darstellung und kritische Analyse“
Hausarbeit
im Fach Krankenhausbetriebslehre
Beratung, Begutachtung und Qualitätssicherung aus Sicht der Pflegewissenschaft
Wintersemester 2006/2007
Abgabe Termin: 8. Januar 2007
Verfasserin: Sandra Hüdepohl
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS 2
EINLEITUNG 3
1. DARSTELLUNG DES MEDIZINISCHEN DIENSTES 4
1.1 ENTSTEHUNG 4
1.2 RECHTSFORM 5
1.3 ENTSCHEIDUNGSGREMIEN 5
1.4 FINANZIERUNG 5
1.5 MDK ALS ARBEITGEBER 6
2. DIE FUNKTIONEN DES MEDIZINISCHEN DIENSTES 7
2.1 ALLGEMEIN 7
2.2 DARSTELLUNG DER FUNKTIONEN DES MDK 10
2.2.1 BERATUNG 10
2.2.2 BEGUTACHTUNG 12
2.2.3 QUALITÄTSPRÜFUNG 15
3. KRITISCHE WÜRDIGUNG 18
QUELLENNACHWEIS 22
Einleitung
In einer Zeit, in der Pflege sich auf dem Weg zur Profession sieht, möchte ich die Funktion des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung darstellen und sie aus Sicht der Pflegewissenschaft kritisch betrachten.
Einleitend stelle ich den MDK als Organisation dar mit seiner Entstehung und seinem Hintergrund.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen nimmt in der Bundesrepublik Deutschland verschiedene Funktionen wahr. Diese lassen sich in eine begutachtende, beratende und qualitätssichernde Funktion für die Kranken- und Pflegekassen aufteilen. Diese sollen im Hauptteil meiner Ausarbeitung dargestellt werden.
Abschließend behandle ich - aus Sicht der Pflegewissenschaft - die Funktionen des MDK und ihre Ausführung durch die Mitarbeiter des MDK innerhalb der kritischen Würdigung.
1. Darstellung des medizinischen Dienstes
1.1 Entstehung
Am 1. Januar 1989 ist mit dem SGB V der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (Kurzform MDK) entstanden, als Nachfolger des Vertrauensärztlichen Dienstes. (MDS, 2004)
Der MDK ist in Trägerschaft der gesetzlichen Krankenkassen (aus: Kurzprofil) und auf Landesebene organisiert. Die teilnehmenden Kassen sind die Ortskrankenkassen (AOK), die Betriebskrankenkassen (BKK), die Innungskrankenkassen (IKK), alle Ersatzkassen (Angestellten- und Arbeiter-Ersatzkassen) und die landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKK). "Gesonderte Medizinische Dienste existieren für die Bundesknappschaft und für die See-Krankenkasse. Die privaten Krankenversicherer unterhalten einen eigenen Begutachtungsdienst." (aus: Häufig gestellte Fragen)
Der MDK "(…) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Der MDK ist eine Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Krankenkassen und in jedem Bundesland als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert." (aus: Kurzprofil)
In der Veröffentlichungsreihe der Forschungsgruppe Public Health unter dem Titel ,Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung zwischen Korporatismus und Wettbewerb′ heißt es: "Die gesundheitspolitische Leitidee für den MDK bestand in der Bereitstellung eines eigenen medizinischen Sachverstandes an der Seite der Krankenversicherung bei der Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben, bzw. bei der Bewältigung systemimmanenter Konflikte." (Niehoff, 2005)
1.2 Rechtsform
Der rechtliche Status des medizinischen Dienstes ist in den alten und den neuen Bundesländern unterschiedlich organisiert. "Die Rechtsform der Arbeitsgemeinschaft ,Medizinischer Dienst der Krankenversicherung′ ist in den fünf neuen Bundesländern der eingetragene Verein, in den alten Bundesländern die Körperschaft des öffentlichen Rechts. Eine Ausnahme bildet hier der MDK Berlin, der am 1. Juli 2000 mit dem MDK Brandenburg zum MDK Berlin-Brandenburg fusionierte und seinen Körperschaftsstatus aufgegeben hat." (MDS, 2004)
[....]
Quote paper:
Sandra Hüdepohl, 2007, Die Funktion des medizinischen Dienstes der Krankenkassen, Munich, GRIN Publishing GmbH
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