Inhalt
EINLEITUNG. 1
1. THEORETISCHE GRUNDLAGEN 4
1.1 DIE ENTSTEHUNG DER RECHTS-LINKS-UNTERSCHEIDUNG. 4
1.2 DIE RECHTS-LINKS-UNTERSCHEIDUNG IM PARLAMENTARISMUS. 9
1.3 DER RAUM ALS METAPHER ZUR KOMMUNIKATION
POLITISCHER POSITIONEN 13
1.4 DIE IDEOLOGISCHE RÜCKKOPPELUNG POLITISCHER POSITIONEN 15
1.5 DIE RECHTS-LINKS-UNTERSCHEIDUNG ALS BINÄRER CODE. 18
1.6 DER POLITISCHE EXTREMISMUS 21
1.7 MEHRDIMENSIONALE ORDNUNGSMODELLE 27
1.7.1 Das Hufeisenschema. 27
1.7.2 Pooles Ringmodell 29
1.7.3 Lipsets Extremismuskontinuum 31
1.7.4 Eysencks zweidimensionaler Parteienraum 33
1.8 AKZEPTANZ 35
1.9 IRRITATIONEN DES RECHTS-LINKS-KONTINUUMS 36
2. DIE INHALTLICHE BESTIMMUNG VON RECHTS UND LINKS. 39
2.1 METHODISCHE HERANGEHENSWEISE 39
2.2 ANALYSE DES IST-ZUSTANDS 41
2.2.1 Definitionsversuche 41
2.2.2 Empirische Bestimmung 47
2.3 HISTORISCHE UMWERTUNGEN VON RECHTS UND LINKS IN DEUTSCHLAND 49
2.3.1 1815-1871. Vom Wiener Kongress bis zur Reichseinigung 49
2.3.2 1871-1918. Von der Reichseinigung
bis zum Ende des Ersten Weltkrieges. 53
2.3.3 1919-1933. Die Weimarer Republik 54
2.3.4 1949-heute. Die Bundesrepublik Deutschland 56
2.4 UNTERSCHIEDE IM VERSTÄNDNIS VON RECHTS UND LINKS
IN VERSCHIEDENEN KULTURKREISEN. 60
2.4.1 Rechts und links in den westlichen Industriestaaten 60
2.4.2 Rechts und links in den ehemaligen Ostblockstaaten 62
2.5 ZWISCHENERGEBNIS 64
3. NICHTLOKALISIERBARE AKTEURE 65
3.1 METHODISCHE HERANGEHENSWEISE 65
3.2 POSITIONSWECHSLER. 66
I
3.2.1 Ex-Achtundsechziger’ 66
3.2.2 Aussteiger aus der rechtsextremen Szene 74
3.3 QUERFRONTAKTEURE 77
3.3.1 Nationalrevolutionäre in der Weimarer Republik. 77
3.3.2 Der Nationalanarchismus. 80
3.3.3 One-Issue-Akteure am Beispiel der Umweltbewegung. 83
3.3.4 Kapitalistische Libertäre 86
3.4 EXTERNE AKTEURE 88
3.4.1 Islamisten. 88
3.4.2 Ausländische extremistische Akteure. 91
3.4.3 Die Scientology-Organisation (SO) 94
3.5 ZWISCHENERGEBNIS 96
4. PARALLELEN RECHTS- UND
LINKSEXTREMISTISCHER STRÖMUNGEN 98
4.1 METHODISCHE HERANGEHENSWEISE:
DIE VERGLEICHBARKEIT VON UNGLEICHEM 98
4.2 GEMEINSAMKEITEN AUF DER EBENE DER ZIELE 100
4.2.1 Abschaffung des Kapitalismus. 100
4.2.2 Verhinderung der Globalisierung 101
4.2.3 Autoritärer Staat und identitäre Gesellschaft 103
4.2.4 Antijüdische und antiisraelische Ziele. 105
4.2.5 Zurückdrängung US-amerikanischer Suprematie 107
4.2.6 Kritik an Militäroperationen 108
4.3 GEMEINSAMKEITEN AUF DER EBENE DER MITTEL 110
4.3.1 Absolutheitsdogma. 110
4.3.2 Gewalt als politisches Mittel
und Politik als Rechtfertigung für Gewalt 111
4.3.3 Die Rolle der Gruppe 115
4.4 ZWISCHENERGEBNIS - KOOPERATIONSGEFAHREN? 117
5. SCHLUSS - DER EXTREMISMUSINDEX 119
ABK ÜRZUNGEN. 123
ABBILDUNGSVERZEICHNIS. 125
LITERATUR 126
II
Einleitung
Die Begriffe rechts und links stellen eine der am häufigsten genutzten Möglichkeiten der Unterscheidung politischer 1 Akteure und Aussagen dar. Die Verwendung der “most universal classifiers of political actors and ideologies” (Laponce 1981: 10) durchzieht alle gesellschaftlichen Schichten und findet sowohl im wissenschaftlichen als auch im Umgangssprachgebrauch regelmäßige Anwendung. Das so genannte Rechts-Links-Kontinuum 2 stellt dabei ein eindimensionales Kontinuum dar, auf dem jedem Akteur ein Punkt zugeordnet werden kann. Umso weiter zwei Punkte vonein-ander entfernt sind, desto weniger Gemeinsamkeiten weisen sie der Theorie zufolge auf. Weit über 90% der deutschen Bevölkerung sind so in der Lage, sich selbst oder die politischen Parteien auf diesem Kontinuum einzuordnen (Allbus 2004: 52; Noelle 2003: 1; Gibowski 1977: 613).
Das Rechts-Links-Kontinuum weist jedoch einige Unstimmigkeiten auf. So kommt es immer wieder vor, dass Personen den Sprung vom Rechtsextremismus zum Linksextremismus oder umgekehrt vollziehen. An prominenten Beispielen dafür mangelt es nicht: Der Mitbegründer der linksextremistischen RAF Horst Mahler trat beispielsweise der rechtsextremen NPD bei, um diese beim Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anwaltlich zu vertreten. Auf der anderen Seite gibt es jedoch auch Personen wie Jörg Fischer, der bis in die 1990er Jahre Funktionär verschiedener rechtsextremer Organisationen war und sich heute linken bis linksextremen Gruppen
1 Im Sinne der dieser Arbeit zugrunde liegenden Fragestellung muss der Begriff des Politischen weit ausgelegt werden, um alle möglichen Auswirkungen des Rechts-Links-Kontinuums zu berücksichtigen. In Abwandlung einer Definition Ulrich von Alemanns definiere ich deswegen Politik lediglich als „Konflikt von Interessen“ (Alemann 1994: 301).
2 Der Untersuchungsgegenstand wird mit verschiedenen Begriffen umschrieben. So zum Beispiel „Gegensatz“, „Dichotomie“, „Rechts-Links-Unterscheidung“ und -Dyade für den bloßen Gegensatz zweier politischer Positionen sowie “left-right framework of issues” (Butler/Stokes 1974: 323), “left-right spectrum” (Brittan 1968: 83), „left-right-Schema“ (Fuchs/Klingemann 1989: 484), „-Skala“ (Pappi 1998: 356, Inglehart 1977), und „-Kontinuum“ (Gibowski 1977: 601; Scheuch 1974: 457) für eine räumliche Darstellung, in der auch Abstufungen und relative Positionsbestimmungen möglich sind. Der Eindeutigkeit halber werde ich im Folgenden lediglich die Begriffe Rechts-Links-Unterscheidung und Rechts-Links-Kontinuum verwenden. Der Kontinuumsbegriff beschreibt dabei eine Dimension, die weder Anfang noch Ende hat. Der Begriff Unterscheidung findet dann Verwendung wenn, eine Reduzierung des jeweiligen Gegenstandes auf zwei Alternativen vorzufinden ist. Die Frage, ob „Links-“ oder „Rechts-“ an erster Stelle genannt werden soll, wird von den meisten Autoren aufgrund der alphabetischen Reihenfolge zugunsten von „Links-“ getroffen. Auch die Tatsache, dass die lateinische Schrift von links nach rechts gelesen wird, spricht für die Verwendung von „Links-“ an erster Stelle. Eine Umbenennung meiner Arbeit war jedoch nach ihrer Anmeldung beim Prüfungsamt leider nicht mehr möglich, so dass ich an der Erstnennung von „Rechts-“ festhalten musste.
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angenähert hat. Ein weiteres Phänomen, das die Gültigkeit des Rechts-Links-Kontinuums in Frage stellt, sind Gruppen, die sich nur schwer oder gar nicht auf der eindimensionalen Skala einordnen lassen wie zum Beispiel islamistische Gruppierungen oder auch die Scientology-Organisation. Wo lässt sich eine Gruppe einordnen, die sich „Antifaschistische Aktion im nationalen Widerstand“ 3 nennt?
Aufgrund dieser vor allem im extremistischen Bereich auftretenden Unstimmigkeiten ist die Rechts-Links-Unterscheidung schon seit den 1930er Jahren in die Kritik geraten. Die scheinbar eindeutigen theoretischen Unterschiede zwischen rechts und links scheinen in der politischen Praxis zu verwischen. Zu einer ähnlichen Auffassung kommt, stellvertretend für eine Vielzahl von Kritikern, Erwin K. Scheuch, der den Nutzen einer Rechts-Links-Unterscheidung anzweifelt:
„Die Lokalisierung von politischen Organisationen auf einem Kontinuum ‚links-rechts’ ist intellektuell für ein Land wie die Bundesrepublik nicht zu rechtfertigen. Im Inhalt lassen sich wesentliche Teile der von Führungsgruppen und Propagandisten der DKP und der NPD vorgetragenen Ideologie kaum unterscheiden [...]“ (Scheuch 1974: 457).
Ausgehend von den bisher nur angedeuteten Unstimmigkeiten wird in der vorliegenden Arbeit untersucht, ob eine Unterscheidung der aktuellen politischen Strömungen in der Bundesrepublik mit Hilfe des Rechts-Links-Kontinuums sinnvoll ist. Zur Bearbeitung dieser zentralen Fragestellung werde ich methodisch folgendermaßen verfahren: Die angedeuteten Unstimmigkeiten des Rechts-Links-Kontinuums müssen zunächst herausgearbeitet werden, um sie anschließend einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen. Dazu ist zunächst einmal erforderlich, die theoretischen Grundlagen des Rechts-Links-Kontinuums genau zu erläutern und die zentralen Begriffe zu definieren. Schließlich werde ich auf die in der Wissenschaft gängigen Kritikpunkte und Alternativmodelle eingehen. Diese reduziere ich gegen Ende des ersten Kapitels auf drei zentrale Kritikpunkte: Erstens die Probleme der inhaltlichen Bestimmung von rechts und links, zweitens nichtlokalisierbare Akteure sowie drittens auf die vermeintlichen Gemeinsamkeiten von Rechts- und Linksextremismus. Im Anschluss an die theoretische Vorarbeit werde ich nacheinander die drei Kritikpunkte überprüfen. Dementsprechend ist die Arbeit in vier Kapitel unterteilt.
3 Dies ist eine Selbstbezeichnung der in Kapitel 3.3.2 untersuchten „nationalanarchistischen“ Strömung.
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Aufgrund der Vielzahl der Themenfelder, deren Bearbeitung zur Untersuchung der zentralen Fragestellung notwendig war, habe ich mich, wo es möglich war, auf Se-kundärquellen gestützt. Zu einzelnen Abschnitten ist der Bestand an Sekundärliteratur jedoch sehr dürftig oder auch gar nicht vorhanden, wie im Bereich der kapitalistischen Libertäre oder der Nationalanarchisten. In diesen Fällen habe ich Primärquellen ausgewertet. Es ist an dieser Stelle jedoch anzumerken, dass es nicht das Ziel dieser Untersuchung ist, die hier beispielhaft aufgeführten Akteure und politischen Strömungen umfassend vorzustellen, sondern lediglich die Kompatibilität ihrer politischen Positionen mit dem Rechts-Links-Kontinuum zu überprüfen.
Insgesamt gilt für die Literatur, dass in unzähligen Publikationen einleitend oder am Rande auf die Rechts-Links-Unterscheidung eingegangen wird. Es ist jedoch überraschend, dass es dagegen nur sehr wenige Autoren gibt, die sich dieser Thematik in ausführlicher Art und Weise widmen. Dazu gehört vor allem der Kanadier Jean A. Laponce, der 1981 die bis heute wohl umfassendste Untersuchung hinsichtlich der „Archetyp[en]“ (Laponce 1981: 10) Rechts und Links vorlegte. 4 Im Gegensatz zur Studie Laponce’ weit verbreitet ist das nur knapp 90 Seiten umfassende „Destra e Sinistra“ des Turiner Rechtsphilosophen Norberto Bobbio, das 1994 in deutscher Sprache erschien. 5 Für den deutschen Sprachraum ist für die wissenschaftliche Aus-einandersetzung mit der Rechts-Links-Unterscheidung eine deutliche Dominanz der Extremismusforscher Uwe Backes und Eckhard Jesse zu konstatieren. Eine umfassende Darstellung der für diese Arbeit relevanten theoretischen Ansätze hat Backes bereits 1989 erstellt. Zudem werden im von Backes und Jesse herausgegebenen „Jahrbuch Extremismus und Demokratie“ (E&D) regelmäßig neue Abhandlungen publiziert. Wichtige theoretische Vorarbeit haben renommierte Politikwissenschaftler wie Hans Dieter Klingemann und Franz Urban Pappi bereits in den 1970er Jahren geleistet.
4 Die Arbeit des Kanadiers ist in Deutschland nach wie vor relativ unbekannt, so dass Laponce beispielsweise in der deutschen Übersetzung von Bobbios „Destra e Sinistra“ konsequent „Lapouce“ geschrieben wird. „Left and Right“ liegt zudem bis heute nicht in deutscher Übersetzung vor.
5 Bereits 1968 hat Samuel Brittan eine umfassende Untersuchung vorgelegt, die sich allerdings ausschließlich auf Großbritannien bezieht (Brittan 1968).
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Die Untersuchung legt den Schwerpunkt ihrer Betrachtungen auf die Bundesrepublik Deutschland, beschränkt sich jedoch nicht ausschließlich auf deutschsprachige Literatur. So wurden auch englisch- und teilweise französischsprachige Quellen hinzugezogen. Die Arbeit gibt den Forschungsstand bis zum Oktober 2006 wieder.
1. Theoretische Grundlagen 1.1 Die Entstehung der Rechts-Links-Unterscheidung
Die Bedeutung der Rechts-Links-Unterscheidung ist bekanntermaßen nicht ausschließlich politischer Natur, sondern sie dient zunächst schlichtweg der räumlichen Orientierung. So lässt sich jeder Raum in zwei Bereiche einteilen, die rechts und links genannt werden. Dem Begriff rechts wurde zudem im Sinne von „richtig“ eine positive und links im Sinne von „linkisch“ eine deutlich negative Konnotation zugewiesen (Laponce 1981: 29; Bobbio 1994: 56). 6 Dieses wertende Element taucht in verschiedensten Variationen vor allem im religiösen Bereich, wie in der Formulierung „zur Rechten Gottes“, immer wieder auf und ist auch nicht ohne Einfluss auf die politische Verwendung der Begriffe geblieben.
Die zeitliche Einordnung des Entstehens der politischen Rechts-Links-Unterscheidung ist umstritten. Elisabeth Noelle benennt das Jahr 1792 (Noelle 2003: 1), Brie/Spehr geben das Jahr 1791 an (Brie/Spehr 2006: 4), Sebastian Haffner führt die Entstehung gar auf die Julirevolution von 1830 zurück (Haffner 1985: 233). Konsens herrscht hingegen darüber, dass die Entstehung der politischen Rechts-Links-Unterscheidung mit der Entstehung des demokratisch-republikanischen Parlamentarismus in der Französischen Revolution von 1789 einhergeht. 7 Es erscheint mir daher sinnvoll, diese im Folgenden näher zu betrachten.
6 Dies trifft nicht nur für den deutschen Sprachgebrauch, sondern auch für den englischen (right - richtig), den französischen (le droit- das Recht) und diverse weitere Sprachen weltweit zu, was Laponce auf die Dominanz des Rechtshändertums zurückführt. Eine Ausnahme bildet das Chinesische (Laponce 1981: 11).
7 Ausführlich bei Laponce (1981: 47-52) und Defrasne (1975: 9-36) dokumentiert. Für die deutschsprachige Literatur sind vor allem der Historiker Michael Erbe (1982: 78-89, 170-179), sowie Backes/Jesse (1989: 40ff.) zu nennen.
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Aufgrund einer sich anbahnenden Staatskrise befahl der französische König Ludwig XVI. im Sommer 1788 die Einberufung der Generalstände, um einen Ausweg aus der Wirtschafts- und Finanzmisere des Landes zu finden. Die aus den Vertretern der drei Stände bestehende Versammlung trat schließlich im Mai 1789 erstmals seit 1614 zusammen. Infolge von Unstimmigkeiten über den Abstimmungsmodus im Hinblick auf den wirtschaftlich erstarkten dritten Stand erklärte sich letzterer zur alleinigen Vertretung des Volkes, verließ die Generalstände und gründete im nahe gelegenen Ballhaus die Nationalversammlung. Später bot die St. Louis-Kirche in Versailles der Nationalversammlung Raum. Am 22. Juni 1789 folgten Teile des Klerus der Einladung des dritten Standes, der Nationalversammlung beizutreten. Als am 25. Juni schließlich auch der reformwillige Teil des Adels beitrat, sah sich der König genötigt, auch den verbliebenen Abgeordneten den Eintritt in die Nationalversammlung nahe zu legen. Für die Kirchenvertreter räumten die bürgerlichen Abgeordneten, die im oberen Teil des Kirchenschiffes saßen, ihre Plätze, die aufgrund der Nähe zur Kanzel nun vom Klerus eingenommen wurden. Den traditionell mit dem Begriff ‚oben’ assoziierten Abgeordneten des ersten und zweiten Standes wurden also auch hier die als höherwertig eingeschätzten Plätze im oberen Teil der Kirche eingeräumt. Spätestens mit der am 28. August 1789 einsetzenden Debatte über die Menschenrechte und das königliche Veto hielten jedoch auch die Begriffe rechts und links Einzug in den Sprachgebrauch der Nationalversammlung (Laponce 1981: 47f). Im Laufe der Diskussion versammelten sich diejenigen, die dem König ein absolutes Vetorecht einräumen wollten auf der rechten Seite, während sich diejenigen, die ihm lediglich ein suspensives Vetorecht zubilligen wollten, auf der linken sammelten (Backes/Jesse 1989: 40). Die Abstimmung mit 575 zu 325 Stimmen am 11. September 1789 zugunsten eines aufschiebenden Vetorechts wird von den französischen Historikern Jean Defrasne und Jean-Christian Petitfils sowie von Michael Erbe als Ausgangspunkt der politischen Rechts-Links-Unterscheidung genannt (Defrasne 1975 : 5; Petitfils 1983 [1973]; Erbe 1982: 171).
Laponce beschreibt die Atmosphäre in der Französischen Nationalversammlung als sehr ungeordnet. Redner wurden während ihrer Reden von Zwischenrufen gestört oder gar nicht beachtet. Sie konnten folglich am besten als Teil einer Gruppe agieren und wählten ihre Sitzplätze nach der politischen Präferenz ihrer Sitznachbarn (Laponce 1981: 10, 48f). Reinhard Beck stellt fest, dass sich die Monarchisten als Vertreter
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der alten und vermeintlich ‚richtigen’ Ordnung bewusst, von der traditionellen Position des Königs aus gesehen, auf die ‚ rechte’ Seite des Parlaments gesetzt hätten (Beck 1986: 562). Eine andere Auffassung vertritt Bobbio, der konstatiert, die Abgeordneten hätten sich unabhängig von der Konnotation der Begriffe nach rechts und links aufgeteilt und die Verbindung von konservativ und rechts sei somit rein zufällig ent-standen (Bobbio 1994: 46). Festzuhalten bleibt, dass die alte vertikale Ordnung von der neuen horizontalen nicht vollständig verdrängt wurde, sondern zumindest teilweise in ihr aufging. Folgt man der Auffassung Laponce’ wandelte sich ‚oben’ in der folgenden Zeit zu rechts, während ‚unten’ zu links wurde. Lediglich die ständische Dreiteilung in Adel, Klerus und Bürgertum wurde durchbrochen. Erbe hingegen betont, dass die Rechts-Links-Unterscheidung keine reine Angelegenheit von ehemals privilegierten und nicht-privilegierten Gruppen war, sondern insgesamt betrachtet quer durch die Bevölkerungsschichten ging (Erbe 1982: 171).
Die Konstituierung des Revolutionsparlaments stellt zugleich den Beginn der Relativierung der positiven und negativen Konnotationen der Begriffe rechts und links dar. Bereits zu Beginn der Verwendung der Begriffe im politischen Sinn wurde das Rechtssein im parlamentarischen Diskurs als abwertend verstanden, während die Linke frühzeitig ein positives Identitätsgefühl aufbaute. Inhaltlich symbolisierte die Rechts-Links-Unterscheidung dabei sowohl den Gegensatz von Veränderung und Stagnation als auch den Gegensatz von Gleichheit und Hierarchie. Die sich überschlagenden Ereignisse während der Revolutionsphase verhinderten jedoch die Etablierung der Unterscheidung. Stattdessen konnte sich zunächst eine Aufteilung in Bergpartei (la montagne) und Ebene (la plaine) durchsetzen, wobei letztere auch „das Tal“ oder spöttisch der „der Morast“ („le marais“) genannt wurde (Eichberg 2002: 1; Schmid 1998: 9). Während sich die Bergpartei aus den radikalen Revolutionären zusammensetzte, bestand die Ebene aus den eher gemäßigten Vertretern und Theoretikern der Girondisten. Die Oben-Unten-Unterscheidung konnte sich hier folglich unter umgekehrten Vorzeichen durchsetzen. Während ‚oben’ für die radikalen Vertreter der Revolution stand, stand ‚unten’ für die gemäßigten. Vertreter der alten Ordnung waren in dieser Phase nicht mehr präsent. Jedoch auch die Rechts-Links-Unterscheidung konnte sich behaupten. 1792 etablierte sich schließlich eine Sitzordnung, nach der die Jakobiner auf der Linken und die gemäßigten Girondisten auf der Rechten des Nationalkonvents Platz nahmen (Noelle 2003: 1).
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Mit Beginn des terreur der Jakobiner im Jahre 1793 konnte ein freier Diskurs nicht mehr stattfinden und die Rechts-Links-Unterscheidung verschwand wieder völlig aus den politischen Diskussionen. Dazu trug auch die Tendenz bei, die rechts stehenden Teile des Parlaments als Feinde der Revolution vom parlamentarischen Diskurs auszuschließen. Mit der zunehmenden Radikalisierung betraf dies auch Abgeordnete, die zunächst ein Teil der revolutionären Linken gewesen waren. Auch die anschließende Machtübernahme Napoléon Bonapartes im Jahre 1799 verhinderte eine Reaktivierung der Rechts-Links-Unterscheidung. Ab 1800 konnten die Abgeordneten ihre Sitzplätze im Parlament nicht mehr frei wählen, sondern diese wurden ihnen per Losentscheid zugeteilt (Mopin 1998: 49 z. n. Manow 2004: 9).
Überraschenderweise ist das Wiederaufleben der Rechts-Links-Unterscheidung mit dem Einsetzen der Restauration verknüpft. Erst nach Ende der Herrschaft Napoléons fand das politische Leben in Frankreich zu einer parlamentarischen ‚Normalität’ zurück. Die Wiedereinsetzung der Bourbonen als Regenten Frankreichs bedeutete keineswegs die Rückkehr zur absoluten Monarchie. Um der nach wie vor starken demokratischen Bewegung Rechnung zu tragen, wurde auch das Parlament in die Staatsführung miteinbezogen. Schließlich etablierte sich zwischen 1815 und 1830 eine Einteilung, in der erneut die radikalsten und egalitärsten Vertreter vom Redner aus gesehen auf der linken und die gemäßigten und konservativen auf der rechten Seite Platz nahmen (Klingemann/Pappi 1972: 18; Schmid 1998: 9). Folgt man der Laponce’schen Auffassung, unterschied sich diese Aufteilung jedoch dadurch vom 1789er Revolutionsparlament, dass zwischen der Rechten und der Linken eine mäßigend auf die Flügel einwirkende Mitte entstand. Von 1815 bis 1848 sieht Laponce dann auch eine Phase der Stabilisierung, in der nicht so stark wie zuvor polarisiert wurde (Laponce 1981: 52). Aus der Dyade von parlamentarischer Rechter und Linker wurde eine Triade Rechte-Mitte-Linke. Schließlich entwickelte sich der Parlamentarismus in der Restaurationszeit weiter fort, so dass weitere Unterscheidungen notwendig wurden (Müller, J. 1979: 160). Man unterschied zwischen mittleren, gemäßigten und extremen Positionen, so dass sich bis ins Jahr 1820 eine sechsteilige Untergliederung durchsetzte.
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Abbildung 1: Sechsteilige Untergliederung des französischen Parlaments von
1820
Da sich die Rechts-Links-Unterscheidung im parlamentarischen Diskurs als vorteilhaft erwies, gelangte sie von Frankreich aus mit der demokratischen Bewegung zunächst in die Nachbarländer und wurde anschließend in weiten Teilen Europas rezipiert. Von der Kaiserproklamation Napoleons III. im Jahre 1852 bis zum Ende des Deutsch-Französischen Krieges 1871 ging der Gebrauch der Begriffe in Frankreich erneut wieder zurück, da der Monarch nur wenig Raum für unterschiedliche parlamentarische Strömungen ließ (Laponce 1981: 52).
An dieser Stelle lässt sich also festhalten, dass die Rechts-Links-Unterscheidung in Wellenbewegungen entstanden ist. Ob überhaupt ein genaues Datum für die Entstehung der politischen Rechts-Links-Unterscheidung festgelegt werden kann, bleibt fraglich. Bereits kurz nach ihrer erstmaligen Verwendung im Revolutionsjahr 1789 verschwand sie für etwa zwanzig Jahre von der Bildfläche, um dann reaktiviert zu werden. Nach einer erneuten Zunahme der Verwendung folgte eine erneute Abnahme, usw. Dabei lässt sich die Regel formulieren, dass rechts und links dann starke Verwendung erfuhren, wenn die politischen Gegebenheiten einen pluralistischen Diskurs in Form eines nicht an tradierte Ständestrukturen gebundenen Parlaments zuließen. Das Rechts-Links-Kontinuum ist also eine Ausprägung pluralistischer, demokratischer politischer Systeme. Dabei ist interessant, und nur auf den ersten Blick widersprüchlich, dass die endgültige Etablierung des Rechts-Links-Kontinuums in der Phase der Restauration erfolgte.
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1.2 Die Rechts-Links-Unterscheidung im Parlamentarismus
Eng mit der Entstehung der Recht-Links-Unterscheidung verknüpft ist die Anordnung der Sitze im Parlament. 8 Vor 1789 waren die Sitze im Französischen Parlament nicht in der Form des Halbkreises, sondern in der traditionellen Rechteckform angeordnet. An der Stirnseite dieses Rechteckes nahm der König platz, während an den Längsseiten rechts und links von ihm die Gesandten des Klerus und des Adels und ihm gegenüber die Vertreter des dritten Standes saßen (Goodsell 1988: 293). Der Umbau der Salle de Manège in Paris mit einer Anordnung der Sitze im Halbkreis um das Rednerpult, stellt nach Ansicht Philipp Manows einen „fundamentalen Bruch der Tradition politischer Herrschaftslegitimation in der Neuzeit“ dar (Manow 2004: 3).
Abbildung 2: Traditionelles monarchisches Parlament
Charles T. Goodsell konstatiert, dass die Sitzanordnung in Parlamenten in der Regel auf die architektonische Beschaffenheit des Gebäudes zurückzuführen sei (Goodsell 1988: 296). Die Rechts-Links-Unterscheidung könnte so aus der neuen halbkreisförmigen Parlamentsform entstanden sein. Manow weist jedoch darauf hin, dass das genaue Gegenteil der Fall und dass die Sitzordnung im Sinne von ‚form follows function’ Resultat praktischer Überlegungen sei (Manow 2004: 9; s.a. Laponce 1981: 47-52). Bei der Komposition der Sitzordnung spielten eher die Akustik und die Sicht eine Rolle als demokratietheoretische Überlegungen (Döring 1995: 287). Vor allem war eine Aufteilung der Parlamentarier nach rechts und links keineswegs beabsich-
8 Alseigenständige wissenschaftliche Beiträge zur Entwicklung der parlamentarischen Sitzanordnungen können Goodsell (1988) und Döring (1995), sowie Manow (2004) genannt werden.
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tigt, denn der Halbkreis sollte „gerade architektonisch dem Eindruck von parteilicher Fragmentierung, der in der britischen Form nahe lag, unbedingt entgegenwirken“ (Manow 2004: 9). Im Hinblick auf die Dominanz der Rechts-Links-Unterscheidung in den politischen Diskussionen der heutigen Zeit ist der Halbkreis diesem Anspruch jedoch nicht gerecht geworden. Ganz im Gegenteil scheint er die Verfestigung der Rechts-Links-Unterscheidung bewirkt zu haben.
Abbildung 3: Das Parlament in Halbkreisform
Weltweit orientiert sich die Sitzordnung der Parlamentarier mehrheitlich an ihren politischen Anschauungen.
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Die Sitzordnung in den heutigen Parlamenten hält sich jedoch nicht starr an die theoretischen Vorgaben des Rechts-Links-Kontinuums, sondern sie ist häufig auch Ausdruck regionaler oder nationaler Besonderheiten. In einigen Ländern haben Dualismen tradierter Art bis heute überlebt, wie zum Beispiel in Irland mit dem Gegensatz von „Fianna Fail“ und „Fine Gael“, die auf die irischen Bürgerkriegsparteien zurückgehen und nicht eindeutig nach rechts oder links unterschieden werden können (Eichberg 2002: 1). Auch in den Niederlanden stand die parlamentarische Sitzordnung bis zum Neubau des niederländischen Parlaments in den 1970er Jahren unter dem Einfluss der traditionellen Sitzordnung, in der die katholischen und calvinistischen Parteien als Nachfolger des alten Klerus auf der Rechten des Parlamentes Platz nahmen (IPU1976: 258f). Auch muss die Sitzposition im Parlament nicht immer der aktuellen Einschätzung der Partei auf dem Rechts-Links-
9 UmfassendeUntersuchungen dazu wurden von der Interparliamentary Union (IPU) bereits 1976 angestellt. Die IPU zählt von 54 untersuchten Parlamenten 29 mit Sitzordnung nach politischen Anschauungen und nur sechs mit alphabetischer Reihenfolge der Abgeordneten. In neun Parlamenten konnten sich die Abgeordneten den Platz frei wählen. In den übrigen zehn Parlamenten gab es Misch-formen (IPU 1976: 258).
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Kontinuum entsprechen. Während beispielsweise die österreichischen nationalkonservativen FPÖ-Abgeordneten links von der christdemokratischen ÖVP sitzen, nimmt die FDP im Deutschen Bundestag traditionell den Platz rechts außen ein, obwohl sie in Wahlumfragen spätestens seit den 1970er Jahren links von der CDU eingeordnet wird (Klingemann/Pappi 1972: 22f). 10 Die deutschen Grünen haben sogar in Zeiten der Großen Koalition unter Kanzlerin Merkel ihren traditionellen Platz zwischen CDU und SPD in der Mitte des Parlaments eingenommen, obwohl sie in den frühen 1980er Jahren stark von linken Gruppen beeinflusst wurden und auch weiterhin als linksliberal gelten.
Ähnliche Auswirkungen wie die der Sitzordnung sind in Bezug auf die Anzahl der im Parlament vertretenen Parteien zu beobachten (Inglehart/Sidjanski 1976: 225). Besonders in politischen Systemen mit Verhältniswahlrecht bietet sich die Anwendung der Rechts-Links-Unterscheidung an, da hier in der Regel mehr als zwei Parteien im Parlament vertreten sind. Weniger dominant ist die Rechts-Links-Unterscheidung hingegen in Parlamenten, die sich mittels des Mehrheitswahlrechts zusammensetzen, wie beispielsweise in Australien, Großbritannien, Indien oder Kanada. Im britischen House of Commons sitzen die Angehörigen der Regierungspartei vom speaker aus gesehen auf der Rechten, während die oppositionellen Abgeordneten links von ihm sitzen. Kommt es zu einem Regierungswechsel, werden auch die Sitze getauscht. In pluralistischen Parteisystemen, wie z. B. in Österreich, Deutschland, Frankreich und Italien, verändert sich die Sitzposition nach einem Regierungswechsel prinzipiell nicht (IPU 1976: 259). 11 In Großbritannien ist die Rechts-Links-Unterscheidung folglich auch nicht im selben Maße wie in Ländern mit Verhältniswahlrecht und vor allem auch mit zeitlichem Abstand rezipiert worden (Laponce 1981: 57). Bei empirischen Untersuchungen zur britischen Unterhauswahl von 1966 ermittelten David Butler und Donald Stokes, dass nur 21% der Befragten im Zusammenhang mit Parteien an Begriffe wie rechts, links oder Mitte dachten (Butler/Stokes 1974: 329). 12
10 Bis in die 1970er Jahre verfügte die FDP über einen starken nationalliberalen Flügel.
11 Dabei sei eingeräumt, dass sowohl das britische als auch das deutsche Parteiensystem bis in die 1980er Jahre als „zwei bis zweieinhalb Parteiensystem“ aufgefasst werden können (Gibowski 1977: 603). Es ist davon auszugehen, dass durch den Zuwachs an Parteien im Deutschen Bundestag auch die Rechts-Links-Unterscheidung in der Bundesrepublik an Bedeutung gewonnen hat.
12 Lediglich 21% der Befragten antworteten auf die Frage „Do you ever think of the parties as being to the left, the centre or the right in politics or don’t you think of them in that way” mit “Yes”. Nur 25% wollten sich selbst auf dem Rechts-Links-Kontinuum lokalisieren (Butler/Stokes 1974: 329).
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Abbildung 4: Westminster-Sitzordnung
Während der ‚hémicycle’ nach Meinung Herbert Dörings als Ausdruck einer proportionalen Repräsentation aller politischen Kräfte als kennzeichnend für Konkordanzdemokratien anzusehen ist, so ist ein dem Westminstermodell entsprechendes Gegenüber von Regierungs- und Oppositionsbänken Ausdruck eines konkurrenzdemokratischen Verständnisses der politischen Auseinandersetzung (IPU 1976: 258; Döring 1995: 278). Manow hat allerdings gegen diese These eingewendet, dass die Ursprünge des Halbkreises keineswegs in Ländern liegen, in denen es um die Akkommodierung tiefgreifender gesellschaftlicher Spaltungen ging. Tatsächlich ist das Halbkreismodell zunächst in Frankreich und den USA eingeführt worden, die zumindest nach Meinung Manows keine besonderen konkordanzdemokratischen Traditionen aufweisen (Manow 2004: 10). Auch die in den USA dominierenden Parteien der Demokraten und der Republikaner lassen sich nicht eindeutig nach rechts und links aufteilen (Eichberg 2002: 1). In den USA ist die dominante Unterscheidung weiterhin die zwischen liberal und konservativ. 13 Der Anteil der US-Amerikaner, der sich auf dem Rechts-Links-Kontinuum einordnen kann, ist deutlich geringer als der der Europäer. Allerdings ist die Mehrzahl zu einer solchen Selbsteinstufung in der Lage (Fuchs/Klingemann 1989: 485).
13 Vgl. dazu Campbell et. al. 1964: 193; Klingemann/Inglehart 1976: 244; Inglehart 1977: 61; Fuchs/Kühnl 1990: 217; Pappi/Shikano 2005: 16.
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Es kann also festgehalten werden, dass die Zahl der im Parlament vertretenen politischen Zusammenschlüsse für die Rezeption der Rechts-Links-Unterscheidung eine bedeutende Rolle spielt. Die Feststellung, dass die Rechts-Links-Unterscheidung in Ländern mit Parlamenten nach dem Westminster Modell deutlich langsamer rezipiert wurde, lässt den Schluss zu, dass das Halbkreismodell die Rechts-Links-Unterscheidung intensiviert. Hier bestätigt sich das Ergebnis des vorangegangenen Abschnitts: Das Rechts-Links-Kontinuum ist ein Ergebnis des pluralistischen Parlamentarismus.
1.3 Der Raum als Metapher zur Kommunikation politischer Positionen Die Wirklichkeit ist komplex und ungeordnet. Der Mensch wird täglich mit einer Fülle von politischen Einzelfragen 14 konfrontiert, zu denen er sich jeweils eine Meinung bilden kann. Die Zahl der möglichen Einstellungen zu einer politischen Einzelfrage ist prinzipiell unbegrenzt. Man kann nicht nur „dafür“ oder „dagegen“ sein oder Einzelfragen mit „ja“ oder „nein“ beantworten. In der Regel lassen sich diese Einzelfragen weitaus differenzierter beantworten. Ein einfaches „Nein“ beispielsweise zur Kernenergie zeigt nämlich nicht den Grad der Ablehnung der Kernenergie. Ist man etwa für die sofortige Abschaltung sämtlicher Atomkraftwerke oder ist man bereit, den Betreibern Restlaufzeiten einzuräumen? Nach eben diesem Grad der Ablehnung beziehungsweise der Zustimmung lassen sich alle Einstellungen auf einem eindimensionalen Kontinuum mit dem Namen „Einstellung zur Kernenergie“ logisch ordnen. Einen Punkt auf einem solchen Kontinuum werde ich im Folgenden ‚politische Position’ nennen. Eine politische Position beschreibt zum einen eine Einstellung zu einer politischen Einzelfrage im Vergleich zu anderen Einstellungen zur selben Einzelfrage. Zum anderen kann mit der politischen Position aber auch ein Akteur im Vergleich zu anderen Akteuren beschrieben werden. Akteure können dabei sowohl Individuen, als auch Gruppen sein. Zur Bestimmung der politischen Position einer Gruppe wird lediglich der Mittelwert der politischen Positionen aller ihr zugehörigen Individuen ermittelt. Um sinnvoll mit einer politischen Position arbeiten zu können, ist eine weitere Operationalisierung notwendig. Jedes Kontinuum wird skaliert, das heißt allen einzelnen Einstellungen werden linear geordnete, numerische Werte zugeordnet.
14 Unter einer politischen Einzelfrage verstehe ich dabei jede auf Regelung eines konkreten Interessenkonflikts des menschlichen Miteinanders zielende Frage.
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Wer in Positionen denkt, setzt einen Raum voraus. Das Rechts-Links-Kontinuum stellt einen eindimensionalen Raum dar. 15 Wir benutzen diesen Raum, um uns die Vielzahl politischer Positionen und ihr Verhältnis zueinander bildlich vorstellen zu können. Der Raum ist folglich nichts weiter als eine Metapher. Räumliche Modelle sind sehr geeignet, um komplexe Sachverhalte vereinfachend darzustellen und finden dementsprechend häufig Anwendung im Bereich der Kommunikation (Fuchs/Klingemann 1989: 484). Insbesondere zur Kennzeichnung sozialer Verhältnisse wie ‚die oberen Zehntausend’ oder die ‚Unterschicht’, aber auch in vielen anderen Facetten finden sie Verwendung. Sehr intelligente Menschen werden beispielsweise ‚hoch’intelligent genannt und Unkonzentriertheit wird mit ‚geistiger Abwesenheit’ metaphorisiert.
Was ist also vom Raum des Rechts-Links-Kontinuums umfasst? In Vita Activa beschreibt Hannah Arendt die Konstituierung eines „öffentlich[en]“ Raumes durch menschliches Handeln und Sprechen. Menschen bedürfen in dieser Sichtweise eines kommunikativen Raumes „um überhaupt in Erscheinung zu treten“ (Arendt 1960: 193). Dieser Erscheinungsraum „liegt in jeder Ansammlung von Menschen potentiell vor, aber eben nur potentiell“ (Arendt 1960: 193). Der dem Rechts-Links-Kontinuum zugrunde liegende Raum kann sich nicht auf den Raum der politischen Kommunikation beschränken. Vielmehr müssen auch nicht kommunizierte politische Positionen erfasst werden, denn sie sind Basis einer potentiellen Kommunikation. Diese Positionen könnten freilich nur exakt gemessen werden, wenn die Akteure sie kommunizieren. Die Nicht-Messbarkeit der Positionen ändert jedoch nichts an der Tatsache ihres Vorhandenseins und den potentiellen Einflüssen, die sie ausüben könnten.
Der Raum der potentiellen politischen Kommunikation, kurz der politische Raum 16 , umfasst die volle Spannweite sämtlicher möglicher Einstellungen zu allen Einzelfragen des politischen Lebens. Unbegrenzt ist dabei sowohl die Zahl der möglichen poli- 15 Esmag zunächst ungewöhnlich anmuten, eine eindimensionale Skala als ‚Raum’ zu bezeichnen. Aber davon abgesehen, dass in der Mathematik durchaus ein eindimensionaler Raum durchaus möglich ist, ist es auch in den Sozialwissenschaften nicht unüblich, von einem solchen zu sprechen. So versteht beispielsweise Franz Urban Pappi die „eindimensionale Links-Rechts-Ordnung der Parteien als Entscheidungsraum“ (Pappi 1983: 433-441).
16 Zum Begriff des politischen Raumes siehe auch Frankenberg 1997: 35ff.; Groh/Weinbach 2005: 9-52. Der Begriff wird dabei abweichend von seiner Verwendung in dieser Arbeit häufig im Sinne einer politischen Öffentlichkeit verstanden. Dieses Verständnis ist jedoch auch Groh/Weinbach nicht weit genug (2005: 12).
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tischen Positionen zu einer Einzelfrage als auch die Zahl der Einzelfragen selbst. Mathematisch ausgedrückt müsste die entsprechende Formel also ‚unendlich mal unendlich’ sein. Da auch das Ergebnis dieser Rechnung unendlich groß ist, können wir uns den politischen Raum nur als grenzenlos und multidimensional vorstellen. Um dies an einem Beispiel zu illustrieren, führen wir uns das Themenfeld Umweltschutz vor Augen. Innerhalb dieses Themenfeldes gibt es eine unendliche Zahl von Einzelfragen, wie zum Beispiel: „Müssen wir den Ausstoß an Treibhausgasen reduzieren?“, „Soll das Rauchen in Gaststätten erlaubt sein oder nicht?“, oder auch: „Ist Gewalt ein legitimes Mittel zur Verhinderung von Castor-Transporten?“ Da man zu jeder dieser Einzelfragen eine eigenständige Position einnehmen kann, stellt jede Einzelfrage im Sinne des politischen Raums eine separate Dimension dar. Diese Vielzahl von Dimensionen verkompliziert die Vorstellung des politischen Raums.
1.4 Die ideologische Rückkoppelung politischer Positionen
Die Komplexität der historischen Wirklichkeit erschwert deren sprachliche Darstellung. Zur Kommunikation ist es also erforderlich und eine rationale Methode, die Komplexität der Wirklichkeit gedanklich und sprachlich zu reduzieren (Murphy et al. 1981: 400; Gibowski 1977: 601). Der politische Raum kann in diesem Sinne mit vereinfachenden Aussagen beschrieben werden. Es stellt sich daher die Frage, ob die politischen Positionen eines Akteurs zu einer Gesamtposition auf dem Rechts-Links-Kontinuum zusammengefasst werden können. Mathematisch betrachtet hieße dies, einen Mittelwert aus ihnen zu bilden. Dies kann wiederum nicht willkürlich geschehen. Die Bildung eines Mittelwertes bedingt, dass die zu verbindenden Einzelfragen eine derartige inhaltliche Verknüpfung aufweisen, dass auch die politischen Positionen zu diesen Einzelfragen korrelieren. So könnten beispielsweise Personen mit antijüdischen Einstellungen regelmäßig auch rassistische Einstellungen aufweisen, wie es ähnlich auch Hans Eysenck formuliert:
„There can be no doubt whatever that attitudes do not occur in splendid isolation but are closely linked with other attitudes in some kind of pattern or structure. […] A person who is anti-semitic will also tend to be religious, in favour of flogging and the death penalty, hold strict views on the upbringing of children, be patriotic, and ethnocentric” (Eysenck 1954: 107, 113).
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Dabei unterstellt Eysenck keineswegs, dass ein logischer Zusammenhang zwischen den genannten Einstellungen 17 bestehen müsse. Er geht jedoch davon aus, dass das Individuum zumindest einen Teil seiner politischen Positionen logisch konstruiert, also zur Bildung einer politischen Position den Rückgriff auf übergeordnete axiomatische Grundsätze vornimmt. Mit einer solchen ideologischen 18 Rückkoppelung lassen sich alle politischen Positionen eines Akteurs auf die Alternativen rechts und links reduzieren und somit auf einem einzigen Kontinuum und in einer einzigen politischen Gesamtposition zusammenfassen. Diese Gesamtposition eines Akteurs umfasst folglich sämtliche Einstellungen zu sämtlichen politischen Einzelfragen des täglichen Lebens. Die Erhebung aller dafür relevanten Daten ist dabei freilich nur hypothetisch, denn dafür müsste der Akteur auch zu der unüberschaubaren Zahl von politischen Einzelfragen Stellung nehmen, so dass die Befragungsdauer ins Unendliche gehen würde.
Die Polaritäten der Gesamtskala werden rechts und links genannt, womit noch nichts über die inhaltliche Zusammensetzung der Polaritäten gesagt ist. Mit dem Rechts-Links-Kontinuum fassen wir also miteinander korrelierende politische Positionen dergestalt zusammen, dass wir mit einem Punkt auf dem Rechts-Links-Kontinuum die politische Gesamtposition eines Akteurs darstellen können. Dabei sind die „super issues“ (Klingemann/ Inglehart 1976: 244) rechts und links lediglich als Idealtypen im Sinne Max Webers 19 zu verstehen (Breuer 1999: 13). Dies beinhaltet also gleichzeitig die Feststellung der Kontrafaktizität der Begriffe. Insofern hat das Kontinuum von vornherein nicht den Anspruch, dass eine Person, die der rechten Seite des Kontinuums zugeordnet wird, ausschließlich rechte politische Positionen vertritt. Die Gründe für die Positionierung zu einer Einzelfrage sind verschieden. Das Individuum interessiert sich nicht dafür, ob seine politischen Positionen in ein gedachtes System wie das Rechts-Links-Kontinuum passen. Dies stellt auch Hermann Heller fest:
17 Dabei vertritt Eysenck die Auffassung, dass Einstellungen zum großen Teil genetisch und nur zu geringen Teilen durch Umwelteinflüsse bedingt sind (Eysenck 1999: XVII).
18 Ideologie sei hier als Möglichkeit zur Orientierung durch abstrakte Prinzipien verstanden (Fuchs/Klingemann 1989II: 203; Campbell et al. 1964: 192; Heller 1926: 10). Der Begriff der Ideologie hat dagegen im Laufe des 20. Jahrhunderts eine deutlich negative Konnotation erhalten, die hier nicht weiter berücksichtigt werden soll. In diesem Sinne werden Ideologien vielfach als dogmatische Gedankenkomplexe und das Wort Ideologe durchaus als Schimpfwort verstanden.
19 Unter Idealtypus verstehe ich in Anlehnung an Max Weber eine rationale Konstruktion, die in dieser reinen Form in der Wirklichkeit nicht vorkommt (Weber 1988 [1922]: 194f).
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„Weil aber politische Ideen niemals Ergebnisse rein theoretischer Besinnung sind, sondern stets zahlreiche alogische Elemente historisch-individueller Art enthalten, wird sich die wissenschaftliche Abstraktion von Typen erster Ordnung kaum jemals als besonders fruchtbar, nichtsdestoweniger aber als notwendig erweisen, um dann von der farblosen Abstraktionshöhe herabsteigen und die so gewonnenen Typen konkreteren historischen Situationen einordnen zu können“ (Heller 1926: 10).
Abbildung 3: Die ideologische Rückkoppelung in Bezug auf die Rechts-Links-Unterscheidung
(in Anlehnung an Eysenck 1954: 112; Grafik: eigene).
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Auch wenn sich nicht alle Akteure dem Idealtypus entsprechend verhalten, ist diese Abstraktion notwendig. Eine präzise Beschreibung der Gesamtposition eines Akteurs wäre nur dann möglich, wenn sämtliche politische Positionen in einem multidimensionalen Raum jeweils auf einem eigenen Kontinuum dargestellt würden. Dieser politische Raum würde eine unendliche Zahl von Dimensionen umfassen. Da die Kommunizierung einer politischen Position auf dieser Basis unmöglich erscheint, ist es notwendig, die politischen Positionen zusammenzufassen. Dabei gilt je mehr die Kommunikation vereinfacht wird, desto unpräziser wird die Beschreibung der Gesamtposition.
Unter Berücksichtigung der vorherigen Überlegungen kann das Rechts-Links-Kontinuum als Theorie interpretiert werden. Als Theorie verstehe ich dabei in Kombination zweier Definitionen von Noack/Stammen und Chris Lorenz ein „deduktiv aufgebautes, aus Axiomen abgeleitetes System von Aussagen“ (Noack/Stammen 1976: 307) zur Reduzierung der Wirklichkeit auf eine „beschränkte Anzahl von Variablen und deren wechselseitigen Beziehungen“ (Lorenz 1997: 340-345). Während der Zweck dieser Theorie folglich die Herstellung von Aussagen über die Wirklichkeit ist, ist das verwendete Mittel die Reduktion von Komplexität. Stellen rechts und links in diesem Zusammenhang die Variablen dar, auf die die komplexe Wirklichkeit reduziert wurde, stellt das Rechts-Links-Kontinuum das Aussagensystem beziehungsweise die Theorie dar.
1.5 Die Rechts-Links-Unterscheidung als binärer Code
Die weitestgehende Reduktion von Komplexität ist die Beschränkung auf zwei Alternativen. Derlei Dichotomien finden sich häufig in unserer Alltagssprache, wie bei den Begriffspaaren ‚oben und unten’, ‚vorne und hinten’ oder auch ‚ja und nein’. Denkmuster in Dyaden oder Dichotomien sind Bobbios Untersuchung nach geradezu typisch für menschliche Vorstellungen (Bobbio 1994: 12). Auch vor dem politischen Raum macht diese Methode nicht halt. Seit jeher werden die politischen Hauptströmungen mit wechselnden Begriffen wie Tories und Whigs, Republikaner und Monarchisten oder auch Tauben und Falken dichotomisch umschrieben. Die gewählten Begriffe beziehen sich dabei häufig auf spezifische Eigenschaften der Akteure. Die zwei Hofparteien, die sich in den 1730er Jahren in Schweden gegenüberstanden, wurden
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nach ihren typischen Kopfbedeckungen in „Hüte“ und „Mützen“ unterschieden (Eichberg 2002: 1). Alle diese Bezeichnungen waren oder sind an konkrete historische Bezüge geknüpft, weswegen sie im Wesentlichen auch nur für einen bestimmten Zeitraum in einem bestimmten Gebiet verwendet wurden. Genau hier liegt ein wesentlicher Unterschied zu den Begriffen rechts und links. Die beiden Begriffe sind etymologisch und inhaltlich nicht an konkrete historische Zusammenhänge gebunden. Folglich können sie auch inhaltlich neu definiert und somit jeder historischen Situation angepasst werden. Andersherum formuliert unterliegen sie inhaltlichen „Schwankungen“ (Pappi 1998: 356). „[D]ie politischen Richtungsbegriffe werden neu bestimmt, aber sie werden beibehalten“ (Murphy et al. 1981 : 399). 20 Folglich ist zu erwarten, dass wesentliche Unterschiede der Definitionen von rechts und links nicht nur zwischen Nationen oder verschiedenen Kulturkreisen, sondern auch zwischen verschiedenen Zeitabschnitten feststellbar sind (Murphy et al. 1981: 402; Giddens 1994: 9).
Die Rechts-Links-Unterscheidung vereinfacht also die Kommunikation politischer Positionen in dreierlei Hinsicht. Erstens wird die unendliche Zahl der Dimensionen auf das Rechts-Links-Kontinuum reduziert. Zweitens werden alle Positionen auf dem Rechts-Links-Kontinuum auf zwei Alternativen reduziert und somit binär kodiert 21 . Drittens werden die verwendeten Begriffe nicht an konkrete historische Zusammenhänge geknüpft. Sie werden somit universell verwendbar. Der hohe Grad der Vereinfachung ist wohl der entscheidende Grund, warum sich die Rechts-Links-Unterscheidung durchgesetzt und bis heute behauptet hat (Fuchs/Kühnl 1990: 217).
Trotz dieser Bipolarität ist es möglich, das Rechts-Links-Kontinuum in unterschiedlicher Weise zu skalieren. So lässt sich anstelle einer Dyade eine Triade Links-Mitte-Rechts konstruieren. Aber auch Unterteilungen in vier, fünf oder mehr Abschnitte sind möglich. Neben der Triade findet vor allem die Pentiade Verwendung, da mit ihr
20 Kritisch zu Murphy zeigt sich Wilhelm P. Bürklin: Er plädiert für eine prozessanalytische Theorie der Sozialisation politischer Orientierungen: „Grundlage dieser Überlegungen ist dabei, daß politische Richtungsbegriffe ähnlich wie andere politische Wertorientierungen in der frühen Jugend sozialisiert und dann individuell relativ persistent bleiben“ (Bürklin 1982: 339-344). Bürklin kritisiert die Verwendung unterschiedlicher Bezugsgrößen, was Murphy et. al. für unausweichlich halten (Murphy et al. 1982: 460-465).
21 Unter Kodierung verstehe ich die „Zuordnung eines Zeichensystems zu genau definierten Phänomenen der Beobachtung, bzw. bereits vorliegender Information“ (Kriz 1994: 214).
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die demokratischen von den rechts- und linksextremistischen Strömungen unterschieden werden können. Danach ergäbe sich die Unterteilung in extreme Linke- Linke -Mitte - Rechte - extreme Rechte, die auch als Pentiade bezeichnet wird.
Abbildung 4: Dreiteiliges Rechts-Links-Kontinuum
Abbildung 5: Fünfteiliges Rechts-Links-Kontinuum
(Grafik: eigene)
Mit der immer weiter gehenden Unterteilung des Kontinuums lässt sich neben der absoluten auch eine relative Positionsbestimmung vornehmen. So lassen sich zum Beispiel auch in rechtsextremen Parteien wie der NPD ‚linke’ Flügel ausmachen. Dabei ist die Tendenz erkennbar, sich selbst oder die eigene politische Gruppierung in der Nähe der Mitte einzuordnen, da die Mitte im Gegensatz zu rechts und links in weiten Teilen der Bevölkerung eine positive Konnotation aufweist (Gibowski 1977: 612). Letztlich ist die Einordnung von Personen und Gruppen in ein Rechts-Links-Kontinuum also auch immer eine Frage des eigenen politischen Standpunktes.
Die vorgestellten Unterteilungen haben jeweils Vor- und Nachteile. Die jeweils geeignete Unterteilung richtet sich nach dem individuellen Kontext, der beschrieben werden soll. Dennoch weist die Pentiade zur generellen Beschreibung des politischen Raumes der Bundesrepublik einige Vorteile auf. Die Folge einer konsequenten Anwendung der Pentiade wäre die Unterscheidung von rechten und rechtsextremen respektive linken und linksextremen Strömungen. Allerdings ist die Unterteilung in fünf Abschnitte für die journalistische Aufbereitung offenbar jedoch bereits zu kom-
20
plex, so wird die Endung „extrem“ bei der Nennung extremistischer Akteure häufig weggelassen.
1.6 Der politische Extremismus
Politische Positionen an den Polen des Rechts-Links-Kontinuums werden als Extreme (von lat. extremus - der Äußerste) bezeichnet. Der Begriff ‚Extremismus’ ist im deutschen Sprachraum erstmals im Jahre 1838 vom Leipziger Philosophen Wilhelm Traugott Krug im „Allgemeinen Handbuch der philosophischen Wissenschaften“ verwendet worden (Backes/Jesse 2004: 15f). 22 Aber erst Ende der 1970er Jahren löste der Extremismusbegriff den bis dahin bevorzugt verwendeten Begriff ‚Radikalismus’ ab, mit dem er neben dem Fundamentalismus 23 weiterhin in Konkurrenz steht. 24 Insgesamt lässt sich nach wie vor eine „heillose Sprachverwirrung“ hinsichtlich der Abgrenzung der Begriffe Radikalismus und Extremismus feststellen (Kaase 1984: 96). 25 Zudem werden die Begriffe extrem und extremistisch meist synonym verwandt. 26
22 Zu diesem Zeitpunkt ist der Begriff „Ultras“ für die entsprechenden Strömungen geläufig (Backes/Jesse 2004: 15f).
23 „Fundamentalismus“ diente ursprünglich zur Bezeichnung christlicher Gruppen und geht auf die „reine Lehre“ zurück, die per se jedoch nicht extremistisch oder antidemokratisch sein muss. In der arabischen Welt bezeichnen sich viele Intellektuelle als Fundamentalisten („usuliyyun“), ohne dabei militant oder extremistisch zu sein (Tibi 1992: 100ff.). 1998 hat Jaschke den Begriff des Fundamentalismus als Oberbegriff für rechts- und linksextremistische Strömungen gewissermaßen wieder reaktiviert (Jaschke 1998: 133f).
24 Der damalige Bundesinnenminister Werner Maihofer ersetzte im Vorwort des Bundesverfassungsschutzberichtes von 1973 den Begriff Radikalismus durch Extremismus (Everts 2000: 40).
25 Der Begriff Radikalismus wurde in Deutschland Ende der 1920er Jahre zur Beschreibung politischer Phänomene an den Rändern in die wissenschaftliche Diskussion eingeführt (Backes 1989: 64). Etymologisch bezeichnet der Begriff den Rückbezug auf die Wurzeln einer Sache (lat. radix). Das Wort radikal weist somit eine inhaltliche Nähe zum Begriff des Fundamentalismus auf und grenzt sich vom Extremismusbegriff ab. Einige Forscher verwenden den Begriff jedoch nach wie vor synonym für extremistisch (z.B. Kitschelt 1995; Minkenberg 1998). Es ist zudem verschiedentlich versucht worden, die Ebene der Gewalt sprachlich in einer Unterscheidung von Radikalismus und Extremismus wiederzugeben. So versteht Hans-Helmuth Knütter Extremismus als „Bereich des Verhaltens, der Methoden, der politischen Praxis“ und Radikalismus als den Bereich der Ideen und Ziele (konträr dazu: Flechtheim 1978). Max Kaase subsumiert Ziele und Werte unter Extremismus, sowie Mittel und Normen der Politik unter dem Radikalismus-Begriff (Kaase 1984: 102; Klingemann/Pappi 1972). Ruud Koopmans unterscheidet zwischen Rechtsextremen, die über ein abgeschlossenes ideologisch-geprägtes Weltbild verfügen und nennt diejenigen rechtsradikal die lediglich fremdenfeindliche Einstellungen aufweisen (Koopmans 2001: 469-483). Max Horkheimer unterscheidet zwischen „radikal“ und „radikalistisch“, wobei radikal bedeutet „ein Ziel um der Sache willen verwirklichen zu wollen“ und radikalistisch eine Gesinnung umschreibt, der es nicht so sehr auf die Sache ankommt als vielmehr darauf, „eine unerbittliche Haltung einzunehmen und unter keinen Umständen zu Konzessionen bereit zu sein“ (Flechtheim 1978: 47). Die Verfassungsschutzämter verwenden den Begriff „radikal“ um damit Randbereiche zu erfassen, die noch verfassungsgemäß sind (Kailitz 2004: 29). Extremisten selbst bevorzugen häufig die Bezeichnung ‚radikal’, um damit anzudeuten, dass sie den Problemen auf den Grund gehen wollen und
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Wer sich heute auf das Gebiet der Extremismusforschung begibt, wird schnell feststellen, dass hier eine Vielzahl von Theorien und Definitionen miteinander konkurrieren. Kai Arzheimer und Jürgen W. Falter erklären diese Vielfalt zum einen aus der Tatsache, dass die Extremismusforschung immer wieder auf scheinbar bedrohliche gesellschaftliche oder tagespolitische Phänomene jeweils individuell reagiert hat. Zum anderen ermangele es an einem interdisziplinären Diskurs, der die unterschiedlichen Ansätze aus Soziologie, Psychologie, Politologie und Kriminologie miteinander in Verbindung bringen könnte (Arzheimer/Falter: 85f). Ferner wird neben einer „Hyperspezialisierung“ (Pfahl-Traughber: 1992: 67) vor allem die Instrumentalisierung der Extremismusforschung im politischen Diskurs sowie eine „inflationäre Verwendung des Begriffs“, der die Bekämpfung des tatsächlichen Extremismus erschwere, kritisiert (Jesse 2001: 5). 27
„Die Tatsache, dass viele Publikationen über den Extremismus offensichtlich keine politische Aufklärung, sondern eine bloße Demagogie zum Ziel haben und bezwecken, nicht nur den Extremismus der politischen Gegenseite, sondern auch deren gemäßigte Ausformungen zu verunglimpfen, hat zum Teil dazu geführt, den Extremismusbegriff zu diskreditieren“ (Ceylanoglu 2004: 136).
Nach wie vor herrscht jedoch Uneinigkeit über die Definition von Extremismus. Fest steht lediglich, dass Extremismus sowohl negativ als auch positiv definiert werden kann. Wenn wir den politischen Extremismus als die „Antithese des demokratischen Rechtsstaates“ (Jesse 2001: 3) negativ definieren, ist es wiederum erforderlich, den
sie ‚von der Wurzel her’ bearbeiten. Eine Selbstbezeichnung als Extremist ist dagegen unüblich (Jesse 2004: 13f).
26 Merk führt eine Unterscheidung zwischen „extrem“ und „extremistisch“ ein. Danach sind extreme Ansichten solche, die den „Kern der herrschenden Wertvorstellungen“ nicht beeinträchtigen. Extremistische Verhaltensweisen sind dagegen solche, die keine Rücksicht auf Wertvorstellungen der Mehrheit nehmen (Merk 1978: 127). Diese Unterscheidung konnte sich jedoch nicht durchsetzen.
27 Auch nach Einschätzung von Backes/Jesse steht eine umfassende theoretische Aufarbeitung des Phänomens noch aus (Backes/Jesse 1987: 9). Die noch in den „Kinderschuhen“ (Backes/Jesse 1987) steckende Extremismusforschung habe sich nie vom Image des ‚Stiefkindes der Politikwissenschaften’ lösen können (s.a. Pfahl-Traughber: 1992: 86). Seitdem hat jedoch vor allem die Gruppe von Forschern um Backes/Jesse eine Vielzahl von Publikationen im Bereich der Extremismusforschung her-vorgebracht. Festzuhalten bleibt auch, dass die Extremismusforschung seit den ausländerfeindlichen Ausschreitungen in den 1990er Jahren in Deutschland und seit den Anschlägen des 11. September 2001 eine deutliche Aufwertung erfahren hat. Noch 1984 konstatierte Kaase, dass der Extremismus in der Öffentlichkeit eindeutig überbewertet werde und begründete dies im Wesentlichen mit der geringen Zahl von Personen, welche dem extremistischen Spektrum zuzurechnen seien (Kaase 1984: 94). Dem war allerdings schon damals zu entgegnen, dass die Anzahl der Personen im extremistischen Spektrum nur ein Faktor von vielen ist, um die vom Extremismus ausgehende Bedrohung einzuschätzen. Bekanntermaßen reichen wenige Menschen aus, um viele ins Unglück zu stürzen.
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Begriff ‚demokratischer Rechtsstaat’ zu definieren. Dabei kann der Demokratie-Begriff hier weder im Rousseauschen Sinne, noch im Schumpeterschen Sinne, sondern nur in dem der Freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FdGO) des Grundgesetzes verstanden werden. Diese ist nach Definition des Bundesverfassungsgerichts:
„[...] eine Ordnung, die unter Ausschluß jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verant-wortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition“ (BverfGE2, 12f).
Der Extremismusbegriff beschreibt somit Strömungen, die darauf zielen, die oben aufgeführte Ordnung zu beseitigen und durch eine alternative zu ersetzen, die diesen Anforderungen nicht entspricht.
Der Extremismusforscher Armin Pfahl-Traughber hingegen sieht, ähnlich wie Backes, eine Notwendigkeit, den Extremismusbegriff positiv zu definieren. Anderenfalls lasse sich aus der Gleichung ‚antidemokratisch gleich extremistisch’ allzu leicht die falsche Gleichung ‚antiextremistisch gleich demokratisch’ ableiten (Pfahl-Traughber: 1992: 72). So stelle allein die Gegnerschaft zum Rechts- oder Linksextremismus noch keine Legitimation des eigenen Handelns dar, wie auch Jesse konstatiert: „Die ‚Antifa’ besitzt nicht schon deswegen Legitimität, weil sie gegen die ‚Anti-Antifa’ mobil macht“ (Jesse 2001: 4). Eine solche Positivdefinition gibt zum Beispiel Steffen Kailitz, indem er Strömungen als extremistisch bezeichnet, die auf die Errichtung oder die Bewahrung einer Diktatur zielen (Kailitz 2004: 16). Problematisch ist dieser Ansatz jedoch hinsichtlich des im linksextremen Spektrum vorherrschenden Antiautoritarismus und des Anarchismus. Da vor allem in anarchistischen Strömungen Herrschaft grundsätzlich abgelehnt wird, wären diese von der Positivdefinition nicht erfasst, obwohl sie der Negativdefinition nach als extremistisch eingeordnet werden müssten. Vor diesem Hintergrund scheint die Negativdefinition effektiver.
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Darüber hinaus werden für Rechts- und Linksextremismus häufig eigenständige Definitionen verwendet. Kailitz hat den Versuch unternommen, die gängigen Definitionen zusammenzufassen. Danach bezeichnet man diejenigen Akteure als rechtsextrem,
„[...] die aus rassischen (Nationalsozialisten) oder nationalistischen (Nationalisten, Neue Rechte) Gründen bestimmten Teilen der Bevölkerung, vor allem Ausländern und Staatsbürgern ausländischer Abstammung, keine oder nur stark eingeschränkte Rechte zubilligen und/oder diese aus dem Land treiben wollen[...] (Kailitz 2004: 23).
Allen Rechtsextremen sei folglich das Streben nach einer ethnisch homogenen Gemeinschaft zu Eigen. Linksextrem seien hingegen die Akteure,
„[...] die den ‚Kapitalismus’(Kommunisten) oder jede Form der Herrschaft (Anarchisten, Autonome) ablehnen[...]“ (Kailitz 2004: 22).
Den Linksextremen sei somit das Streben nach einer sozial homogenen Gesellschaft zu Eigen. Diese Definitionen widersprechen nicht der o. a. Negativdefinition, sondern stellen lediglich eine Spezifizierung dar.
Die extremistischen Akteure der zwei gegenüberliegenden Pole stehen sich zumeist feindlich gegenüber. Dem zum Trotz wird die These vertreten, dass Rechts- und Linksextremismus wesentliche Gemeinsamkeiten aufweisen, da sie beide als Gegner der demokratischen Mitte auftreten. Nach dieser Auffassung ist die zentrale Unterscheidung gerade nicht die zwischen rechts und links, sondern die zwischen extremistisch und demokratisch. Extremismus und Demokratie verhalten sich in dieser Sichtweise wie „Feuer und Wasser“ (Jesse 2004: 21). Extremistische Akteure stehen folglich sowohl in Gegnerschaft zu extremistischen Akteuren auf der jeweils anderen Seite des Kontinuums als auch zu den in der Mitte befindlichen Akteuren.
Die Mitte des Rechts-Links-Kontinuums kann hingegen schon allein dem Wortsinn nach nicht extrem bzw. extremistisch sein, da die Mitte den Gegensatz zu den Extremen darstellt. Dennoch machte zu Beginn der 1990er Jahre das Wort vom „Extremismus der Mitte“ Schlagzeilen in deutschen Gazetten. Wolf Dieter Narr war es, der 1992 anlässlich ausländerfeindlicher Ausschreitungen in Deutschland mit der These eines „Extremismus der Mitte“ auf eine vermeintlich weit verbreitete Neigung zum
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Rechtsextremismus in der Mitte der bundesdeutschen Bevölkerung aufmerksam machte (Narr: 1992: 7f). 28 Aufmerksamkeit erregte der Begriff vor allem, da es sich um eine contradictio in adjecto, einen Widerspruch in sich selbst, handelt (Backes/Jesse 2005: 158). So erklärt bereits Aristoteles in der Nikomachischen Ethik den Begriff des Extremen wie folgt:
„Die Extreme sind der Gegensatz zur Mitte und zueinander, und die Mitte ist der Gegensatz zu den Extremen. Denn wie Gleiches gegen Kleineres gehalten größer und gegen Größeres gehalten kleiner ist, so ist die Mitte im Vergleich zum Mangel ein Übermaß und im Vergleich zum Übermaß ein Mangel [...]“ (Aristoteles 1995: 40).
Der Begriff des Extremismus der Mitte fand Eingang in zahlreiche Publikationen und löste eine öffentliche Debatte aus. Zentrale These Narrs war die angebliche Neigung von Angehörigen der politischen Mitte zu rechtsextremen oder ausländerfeindlichen politischen Positionen. Wolfgang Kraushaar, der zu den Verfechtern dieser These gehört, konstatierte in diesem Sinne:
„Vielleicht ist nicht Botho Strauß so sehr das Problem, sondern Helmut Schmidt; vielleicht nicht Martin Walser, sondern Henning Voscherau und vielleicht nicht einmal Rainer Zitelmann, sondern Wolfgang Schäuble“ (Kraushaar 1995: 68).
Backes und Jesse hingegen lehnen den Begriff des Extremismus der Mitte in dieser Form entschieden ab (Backes/Jesse 2005: 158-163), was ihnen wiederum den Vorwurf eingebracht hat, diesen Extremismus verschleiern zu wollen (kritisch dazu Klump 2004: 364). Aus theoretischer Sicht ist Backes/Jesse in diesem Punkte jedoch zuzustimmen: Da Narr der Mitte der Gesellschaft eine Nähe zum Rechtsextremismus nachsagt, handelt es sich bei dem von ihm kritisierten Extremismus nicht um einen
28 Narr war allerdings nicht der erste, der diesen Begriff in der Bundesrepublik verwendete. Der Begriff ‚Extremismus der Mitte’ geht auf den deutschen Soziologen Theodor Geiger zurück, der jedoch in seiner Untersuchung aus dem Jahr 1930, wie auch Lipset 1960, von der These des middle class movement ausgeht (Lipset 1981 [1959]: 13). Hier wird der Faschismus als Extremismus der Mittelklasse angesehen. Bereits in den 1970er Jahren bezeichnete Manfred Funke unter Rückbezug auf Lipset mit dem Extremismus der Mitte einen in der Bevölkerung vorherrschenden Egozentrismus und mangelnde Solidarität Apathie in bezug auf das politische System, die in Extremismus münden kann (Funke 1978: 25-33). Im Zweifel sei der „Extremist der Mitte“ bereit, „für die Aufrechterhaltung der ‚Ordnung’ durch eine autoritäre Führung mit Verzicht auf Machtkontrolle zu bezahlen“ (Funke 1978: 30). Narr hat in seinem Essay selbst klargestellt, dass er sich nicht auf die ursprüngliche Bedeutung des von Geiger und Lipset bezogen hat (Narr: 1992: 7f). Vor 1992 geschriebene Texte verwenden den Begriff folglich nicht im Sinne Narrs, sondern im Sinne Lipsets und Geigers (s.a. Backes/Jesse 2005: 161).
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Arbeit zitieren:
Karsten Dustin Hoffmann, 2006, Das Rechts-Links-Kontinuum - Eine Theorie zur Strukturierung des politischen Raums, München, GRIN Verlag GmbH
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