1 Überleben und Filmen im Exil 3
2 Ausgrenzung jüdischer Filmschaffender durch antisemitische Filmpolitik ...5
2.1 Das Reichsministerium für Propaganda und Aufklärung 5
2.2 Die Reichskulturkammer
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2.3 Die Reichsfilmkammer 6
2.4 Goebbels über das Medium Film 6
2.5 Filmkontrolle und Reichslichtspielgesetz 7
3 Filmschaffen im Exil 8
3.1 Fluchtpunkt Österreich 9
3.2 Fluchtpunkt Frankreich 9
3.3 Fluchtpunkt England 10
3.4 Fluchtpunkt Niederlande 11
3.5 Weitere Fluchtpunkte deutscher Filmexilanten 12
4 Filmexilanten in Hollywood 13
4.1 Das Land der (un-)begrenzten (Film-)Möglichkeiten 13
4.2 Jobangebote und Sprachbarrieren 14
4.3 Filmemigration und Widerstand 15
5 Probleme der Reimmigration nach dem Krieg 17
6 Ein kaum zu verschmerzender Verlust 19
7 Literaturverzeichnis 21
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1 Überleben und Filmen im Exil
„ Ihr Lebensfaden ist ihnen abgeschnitten, sie sind Kadaver auf Urlaub“. So verhöhnte Reichspropagandaminister Joseph Goebbels die deutsch-jüdischen Filmexilanten Ende der Dreißiger Jahre. Das genau Gegenteiliges der Fall war, bewiesen die geflüchteten Filmschaffenden vor allem in Hollywood. Waren Deutschland und die USA bis Mitte der Zwanziger Jahre noch ebenbürtige Konkurrenten in der Filmindustrie, so waren es Ende der Dreißiger Jahre die amerikanischen Studios, die 97 Prozent des weltweiten Filmmarktes kontrollierten. Einen nicht zu unterschätzenden Anteil an dieser Entwicklung hatten die geflüchteten Filmleute aus Deutschland. Zahlreiche Filme wären ohne sie gar nicht entstanden. Jüdische Künstler haben ganze Genres geprägt und teilweise das Gesicht der amerikanischen Studios geformt. Deutschland verlor schon bis zu Beginn des 2. Weltkrieges fast 2000 hervorragend qualifizierte Filmtechniker, Schauspieler und Starregisseure.
Man kann von einer Abwanderung einer ganzen kleinen Filmelite sprechen. Regisseure wie Fritz Lang, Joe May, Ernst Lubitsch, Max Ophüls, Schauspieler wie Marlene Dietrich, Curt Bois, Peter Lorre, Conrad Veidt, Walter Slezak und Produzenten wie Joe Pasternak und Erich Pommer verließen das Land und feierten große Erfolge im Exil. Zunächst versuchten viele Flüchtlinge ihr Glück in anderen europäischen Staaten. Mit zunehmender Besetzung Europas durch die Nazis, wurden die USA zum einzig sicheren Fluchtpunkt der Filmemigranten.
In meiner Hausarbeit möchte ich zunächst auf die Filmpolitik des „Dritten Reiches“ eingehen. Durch Verordnungen und Hetzkampagnen wurden, wie auch in allen anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, jüdische Filmschaffende gezielt aus dem Filmmetier ausgegrenzt und verdrängt. Dieses als Grundlage betrachtend möchte ich die Motivationen und verschiedenen Stationen des Abwanderns deutsch-jüdischer Filmkünstler beschreiben. Ich betrachte hierbei die verschiedenen europäische Länder und gebe einen Einblick auf Schwierigkeiten und Erfolge der Emigration im Hinblick auf das Betätigungsfeld in der jeweiligen Filmwirtschaft des Landes. Hollywood
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möchte ich als letzten und wichtigsten Zufluchtsort gesondert betrachten. In welchen Bereichen des Films wurden die Exilanten eingesetzt? Welche Rollen wurden ihnen zugesprochen? Wie wurden sie von den Amerikanern aufgenommen? Schließlich gehe ich noch auf die Situation der Exilanten während des Krieges ein. Wie standen sie zu der politischen Entwicklung in Deutschland? Was konnten oder wollten sie aus dem Ausland heraus tun, um auf ihr eigenes Schicksal und die Brutalität des Naziregimes aufmerksam zu machen?
Als weiteren Punkt beschreibe ich die Situation nach dem Krieg. Welche Motivationen und Probleme ergaben sich für Exilanten bei der Reimmigration nach Deutschland? Und wollte man überhaupt zurück? In einem abschließenden Fazit möchte ich noch einmal verdeutlichen, wie schwer es den deutschen Film wirklich getroffen hat, einen Teil seiner herausragendsten Künstler teilweise für immer verloren zu haben.
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2 Ausgrenzung jüdischer Filmschaffender durch
antisemitische Filmpolitik
2.1 Das Reichsministerium für Propaganda und Aufklärung
Nach der Machtergreifung 1933 konnten sich die Nazifilme, die zuvor schon zahlreich als Propagandafilme für Wahlveranstaltungen und Parteitage produziert worden waren, frei entfalten.
Bereits sechs Wochen nach den Machtübernahme wurde das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP) am 11. März 1933 gegründet und Joseph Goebels mit dessen Leitung beauftragt. Das oberste Ziel dieses neuen Ministeriums war die totale Gleichschaltung des deutschen Volkes durch gezielte Massenbeeinflussung. Goebbels verkündete: „Von hier aus müssen die großen Impulse kommen. Es gibt zwei Arten eine Revolution zu machen. Man kann einmal den Gegner solange mit Maschinengewehren zusammenschießen, bis er die Überlegenheit dessen anerkennt, der im Besitze der Maschinengewehre ist. Dies ist der einfachere Weg. Man kann aber auch durch eine Revolution des Geistes die Nation umgestalten und damit den Gegner nicht vernichten, sondern auch gewinnen. Wir Nationalsozialisten sind diesen zweiten Weg gegangen und werden ihn weitergehen. Das ganze Volk dem neuen Staat zu gewinnen, wird unsere vornehmste Aufgabe in diesem Ministerium sein.“ 1 Die Befugnisse des RMVP waren nahezu unbegrenzt, so konnte die Nazipropaganda mühelos in allen Bereichen des bürgerlichen Lebens Einzug finden.
2.2 Die Reichskulturkammer
Zur Gleichschaltung des Kulturbetriebes wurde im September 1933 die Reichskulturkammer (RKK) gegründet, diese wiederum war aufgeteilt in die Bereiche Radio, Presse, Musik, Literatur, Kunst, Theater und Film. Die Mitgliedschaft in der
RKK wurde zur Vorraussetzung, um weiterhin in einem dieser Bereiche tätig zu sein.
Juden und andere, den Nazis nicht willkommene Arbeitsschaffende, konnten so systematisch ausgeschlossen werden.
1 Zitiert nach Hoffmann, Hilmar: „Und die Fahne führt uns in die Ewigkeit!“ 1988. S. 93.
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2.3 Die Reichsfilmkammer
Der gesamte Filmbereich wurde in Reichsfilmkammer (RFK) organisiert. Jeder Filmschaffende, egal ob Regisseur, Schauspieler, Drehbuchautor oder einfacher Kinobesitzer, musste Mitglied in der Reichsfilmkammer sein. Ein Ausschluss bedeutete das absolute Berufsverbot. Zuwiderhandlungen hatten hohe Geldstrafen zu Folge, wenn man nicht gleich im Gefängnis oder KZ landete. „Die Bedingung für die Mitgliedschaft war im Gesetz bewusst vage formuliert: `Die Aufnahme in die Filmkammer kann abgelehnt oder ein Mitglied ausgeschlossen werden, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass der Antragsteller die für die Ausübung des Filmgewerbes erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt`. Zuverlässigkeit wurde vor allem auf das Bekenntnis zur nationalsozialistischen Gesinnung oder wenigstens auf die Bereitschaft, sich dem neuen Staat unterzuordnen, bezogen.“ 2 Vor allem wollte man durch die Institution der Reichsfilmkammer die Juden gänzlich aus dem Filmgeschäft verdrängen. Jedem Antrag für eine Aufnahme in die Filmkammer musste ein Abstammungsnachweis offen gelegt werden, Antragsteller mit jüdischer Konfession hatten so von vornherein keine Chance, sofern sie es überhaupt noch versuchten. Einige jüdische Filmschaffende konnten bis 1936 mit Ausnahmegenehmigungen an Produktionen teilnehmen, wenn Goebbels diese Mitwirkung für unabdingbar hielt und eigenhändig diese Genehmigung ausstellte. Allerdings durften sämtliche jüdische Namen in Ab- oder Vorspann, wie auch auf Filmpostern und Filmplakataufschriften nicht auftauchen.
2.4 Goebbels über das Medium Film
In seiner ersten Rede als neuer Minister vor deutschen Filmschaffenden wurden Goebbels Absichten erkennbar: „Kunst ist von nun an nur möglich, wenn sie mit ihren Wurzeln in das nationalsozialistische Erdreich eingedrungen ist.“ 3 In dieser Rede lobte sich Goebbels selbst als einen leidenschaftlichen Liebhaber der filmischen Kunst. Da Goebbels aber auch davon überzeugt war, dass „der Film eines der modernsten und
2 Vgl. Kleinhans, Dr. Bernd: Lichtspieltheater im dritten Reich. http://www.shoa.de/content/view/185/41/
(06.02.2007)
3 Zitiert nach Leiser, Erwin: Deutschland erwache! 1968. S. 16.
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Christian Hardinghaus, 2007, Filmexil: Migration jüdischer Filmkünstler zur Zeit des "Dritten Reiches", Munich, GRIN Publishing GmbH
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