Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ...................................................................................................2
1 Einleitung 3
2 Gleichheit versus Differenz 5
3 Zur Problematik des Begriffs Gender 8
4 Intersektionalität 12
4.1 Intersektionalität im transatlantischen Vergleich.....................................13
4.2 Die gesellschaftstheoretische Bedeutung von Intersektionalität..............14
5 Interdependenzen im aktuellen Theoriediskurs 18
6 Intersektionalität verhindert Marginalisierungen von Race oder Sex 21
7 Politische Gleichheit durch Bezug auf Vielfalt der Gesellschaft 24
8 Grenzen von Intersektionalität 26
9 Schluss 30
10 Literaturverzeichnis 31
2 NA
1 Einleitung
Die Definition des Begriffs Gender ist in den letzten Jahren immer häufiger in Frage gestellt worden. Es wird vermehrt auf die Differenzen unter Frauen hingewiesen, die eine Vereinheitlichung des weiblichen Geschlechts unmöglich machen. In der vorliegenden Arbeit werde ich die unterschiedlichen Positionen erörtern, die den Stellenwert des Begriffs Gender diskutieren. Die Kategorie Geschlecht ist einer der Dreh- und Angelpunkte, durch den die feministischen und antirassistischen Diskurse um Gleichheit und Differenz ausgelöst wurden. Ich werde darstellen, inwiefern die beiden Begriffe für die Theoriebildung ein Dilemma darstellen und wieso Gender dadurch in Frage gestellt werden konnte. Durch den Verzicht auf ein einheitliches Referenzsubjekt „Frau“ wird die Bedeutung der Interdependenzen in der Theorie erkennbar. Anschließend werde ich illustrieren, wieso die Intersektionalität als Analyseinstrument essentiell für die feministische Theoriebildung ist, um der Heterogenität, die der Frauenbewegung immanent ist, gerecht zu werden. In diesem Punkt ist es wichtig, auf die Interpretationsunterschiede zu achten, die bei den Begriffen Race, Class und Gender im angelsächsischen und im deutschen Kontext jeweils auftreten.
Vor allem die Überschneidung von mehreren Formen der Diskriminierung macht die Intersektionalität zu einer Notwendigkeit, um Marginalisierungen innerhalb von diskriminierten Gruppen zu entlarven. Dies werde ich am Beispiel der schwarzen Frau verdeutlichen, die sich in feministischen und antirassistischen Bewegungen nicht genügend vertreten fühlt, da die jeweiligen Gruppen von Mitgliedern dominiert werden, die anderweitig privilegiert sind. Das bedeutet antirassistische Bewegungen werden zumeist von Geschlechts- bzw. Klassenprivilegierten Schwarzen geleitet, und feministische Vereinigungen werden von Rassen- bzw. Klassenprivilegierten Frauen initiiert.
Neben ihrer großen Bedeutung für die Vollständigkeit der feministischen Analyse, weist die Intersektionalität jedoch auch ihre Grenzen auf, wenn die Frage nach Gleichheit und Differenz auftritt.
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Hierfür werde ich sowohl identitätspolitische als auch dekonstruktivistische Lösungsansätze vorstellen, die sich mit dem Dilemma befassen. Abschließend werde ich anhand einer Bedeutungsanalyse zeigen, wie sich die Problematik, die durch die Gegenüberstellung der Begriffe „Differenz“ und „Gleichheit“ entsteht, vermeiden ließe und wie damit das Dilemma als ein theoretisches Pseudoproblem entpuppt werden könnte.
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2 Gleichheit versus Differenz
In ihrem Text Gleichheit und/oder Differenz erörtert Andrea Maihofer das unterschiedliche normative Verständnis der Ideen von Gleichheit und Differenz in der feministischen Theoriebildung (Maihofer, 1998). Sie gibt einen chronologischen Überblick zur Diskussion zu Gleichheit und Differenz im deutschsprachigen Raum und ordnet dabei verschiedene Positionen zeitlich fünf Phasen zu: 1. Gleichheit 2. Differenz
3. Gleichheit oder Differenz 4. Gleichheit und/oder Differenz und 5. Gleichheit und
Differenz. In der letzten Phase demonstriert Maihofer, wie sich die Kontroverse zu einem Dilemma zuspitzt und weist darauf hin, dass an dieser Stelle die künftige feministische Theoriebildung ansetzen sollte, um das scheinbare Paradox zu überwinden.
Die erste Phase „Gleichheit“ siedelt sie im Zeitraum um 1945 an. Darin ging es den VertreterInnen darum, Gleichheit von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere die Gleichstellung im Berufsleben einzufordern (Maihofer, 1998, S. 160). Das Ziel war vor allem die Gleichbehandlung, die durch ein „geschlechtsblindes Recht“ garantiert werden sollte. Der Weg zu dieser Gleichheit sollte die Angleichung der Lage der Frauen und ihrer gesellschaftlichen und individuellen Möglichkeiten an die der Männer sein, wobei die männliche gesellschaftliche Position, seine Möglichkeiten und Vorstellungen, Arbeit, Leben, Politik als Norm vorerst unhinterfragt blieben. VertreterInnen der Gleichheit kritisierten zudem die traditionellen weiblichen Rollen als Resultat männlich hegemonialer Zuschreibungen und patriarchaler Unterdrückung. GegnerInnen dieser Perspektive betrachteten sie als defizitär, da an der patriarchalen Abwertung des Weiblichen festgehalten wurde.
Die zweite Phase „Differenz“ prägte die Zeit ab 1975: VertreterInnen dieser Position forderten die explizite Sichtbarmachung und Anerkennung des Weiblichen. Die Differenzperspektive zielt im Gegensatz zur Gleichheitsposition darauf hinaus, dass Frauen anders behandelt werden sollen als Männer in einem „positiven und nicht- hierarchischen Sinne“ (Maihofer, S. 161).
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Damit wird Kritik an herrschenden Denk- und Lebensweisen, die größtenteils männlich geprägt sind, geübt, die Besonderheit des Weiblichen wird betont und gleichzeitig soll die defizitäre Vorstellung von Frauen zurückgewiesen werden. VertreterInnen der Gleichheitsposition kritisieren an dieser Sichtweise, dass traditionelle Geschlechterrollen somit nur verfestigt würden.
Phase drei und vier lassen sich eigentlich zusammen als allgemeiner Versuch der Annäherung beider Konzepte beschreiben. Die Phasen „Gleichheit oder Differenz“ und „Gleichheit und/oder Differenz“ beschreiben die Zeit, in der die VertreterInnen beider Positionen auf die Kritik der gegnerischen Sicht einzugehen versuchten und sie im eigenen Konzept aufnahmen. So hatten beide Parteien ihre jeweilige Vorstellung von Recht: Egalitäres Recht und geschlechterdifferenziertes Recht. Das egalitäre Recht fordert eine geschlechtsneutrale Rechtssprache und den Abbau von direkter und indirekter Diskriminierung. Ziel ist es, die materielle Unabhängigkeit von Frauen zu sichern und die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung zu überwinden. Aus der Sicht der VertreterInnen der Gleichheit besteht beim geschlechtsdifferenzierten Recht die Gefahr eines strukturellen Zusammenhangs zwischen Differenz und Hierarchie bzw. Herrschaft.
Das geschlechtsdifferenzierte Recht bietet andere Perspektiven. VertreterInnen desselben üben Grundsatzkritik an der Rechtsstruktur als solcher und fordern eine Neu- Formulierung des Rechts, das ein gleichberechtigtes Nebeneinander ermöglichen soll. Außerdem stellen sie die Maßstäbe von Gleichheit im Allgemeinen in Frage: Gleichheit dürfe nicht zur Angleichung an den Mann führen. Gleichheit müsse Verschiedenheit und eine Anerkennung von Differenzen gewährleisten. Eine Verbindung von Gleichheit und Differenz ist sogar für beide Elemente konstitutiv. Bezüglich der beiden unterschiedlichen Rechtformen konstatiert Maihofer: „Keine der beiden Rechtsoptionen kann für sich alleine als Lösung genommen werden; sie müssen vielmehr je nach spezifischer Problemlage eingesetzt werden. Nur zusammen tragen sie zur Herstellung der Gleichheit der Geschlechter bei.“ (Maihofer, S. 164) Diese Überlegungen trugen zu einer Problematik bei, die Maihofer unter der Phase fünf zusammenfasst: Die Auseinandersetzung um die beiden Begriffe Gleichheit und Differenz haben die Frauen- und Geschlechterforschung in der Zeit der 1980er Jahre in eine Problemsituation
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befördert, aus der es scheinbar keinen Ausweg mehr gibt. Keine der beiden beschriebenen Positionen reicht für sich genommen aus. Dieses Problem, dem Gleichheit und Differenz gegenüberstehen, wird als Dilemma beschrieben.
Hinzu kommen zwei neue Dimensionen der Kritik, die sowohl die Differenzperspektive als auch die Gleichheitsperspektive nicht unberührt lassen. Die erstere hat einen dekonstruktivistischen Ansatz und wirft der Differenzperspektive vor, Ontologisierung, Essentialisierung und Homogenisierung von Differenzen durch deren „Benennung“ zu fördern, wenn Differenz als substanzielle Eigenschaften des Menschen verstanden wird. Außerdem werden Frauen vereinheitlicht: Frauen als Frauen teilen alle dieselbe Erfahrung der Unterdrückung. Diese letztere Kritik betrifft auch die Gleichheitsperspektive, denn auch Gleichheitsforderungen basieren auf der Unterstellung, Frauen als Frauen teilen gemeinsam dieselbe Diskriminierung. Solches Denken, so die KritikerInnen, führe zu einer hegemonialen Verallgemeinerung der Lebensweise der westlichen, bürgerlichen, weißen heterosexuellen Mittelschichtsfrau und zu einer Ausblendung von Differenzen unter Frauen und damit auch zur Ausgrenzung von Frauen anderer Klassen- oder ethnischer Zugehörigkeit.
Diese dilemmatische Situation sowohl seitens der Differenz- als auch der Gleichheitsperspektive zeigt, so Maihofer, dass es ein strukturelles Problem gibt, das konstitutiv mit „unserem“ normativen Diskurs verbunden ist und das beide normativen Ideen berührt. Indem sie die Problematik von Gleichheit und Differenz beschreibt, zeigt sie, dass diese Begriffe nicht ohne ihr Eingebundensein in die Lebenswelt und in die soziale Praxis analysiert werden können. Ihre These ist, dass Normen unter Berücksichtigung ihrer historischen und gesellschaftlichen Eingebundenheit formuliert werden müssen. Und das bedeutet, dass die Logik normativer Diskurse grundlegend verändert werden muss, um das Dilemma von Differenz und Gleichheit zu überwinden.
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3 Zur Problematik des Begriffs Gender
Die Problematik von Differenz und Gleichheit durchzieht den gesamten Theoriediskurs der feministischen Forschung. Ähnlich wie Maihofer, die Normen nicht von Gesellschaft und Geschichte isoliert sehen will, spricht sich Gudrun-Axeli Knapp für eine sogenannte „Relationalität“ von Geschlechterverhältnissen aus. Damit meint sie, dass Geschlecht ein Verhältnis innerhalb sozialer Verhältnisse sei und deswegen nicht isoliert betrachtet werden könne. In dem Text Grundlagenkritik und stille Post befasst sich Gudrun-Axeli Knapp mit der Debatte um den scheinbaren Bedeutungsverlust der Kategorie „Geschlecht“ (Knapp, 2001), der im Zuge der Erweiterung des Theoriediskurses um kulturelle Differenz von verschiedenen Standpunkten postuliert wurde. Sie beschreibt unterschiedliche Positionen (zumeist aus US-amerikanischem Raum), die den Begriff „Gender“ in Frage stellen. Der Ausgangspunkt ihrer Untersuchung ist die seit den 1980er Jahren vielerorts postulierte „Krise“ in der Frauen- und Geschlechterforschung, die ihre zentralen Begriffe betrifft. Wie in der „stillen Post“ hätten die unterschiedlichen Positionen zum Überholt- und Dezentriertsein der Bedeutung der Kategorie Geschlecht eine schleichende Sinnveränderung und Aufmerksamkeitsverschiebung derselben mit sich gebracht. (Knapp, 2001, S. 54) Knapp zeigt jedoch, dass diese Ideen von einem scheinbaren Bedeutungsverlust von Geschlecht auf einem unzulänglichen Konzept von Geschlechterverhältnissen basieren. Die Gründe für die Infragestellung des Begriffs sind vielseitig. Zum einen richtete sich das Interesse in der Forschung zunehmend auf die Frage nach „Differenz“, d.h. Hautfarbe, Herkunftsgeschichte, Erfahrungsgeschichte etc. Außerdem beeinflussten Postcolonial Studies und Queer Studies zudem den wissenschaftlichen Diskurs und auch die überlieferten Grenzziehungen zwischen Natur und Kultur wurden hinterfragt. Das führte dazu, dass jegliche Versuche der Bestimmung von sexueller Differenz der Kritik von Naturalisierung ausgesetzt wurden. Diese Erweiterungen in der Frauen- und Geschlechterforschung stellen die feministische Theoriebildung vor ein scheinbar unlösbares Problem. Eine fundierte Bezugnahme auf ein epistemisches und politisches Referenzsubjekt, hier die „Frau“, ist Knapp zufolge sowohl unverzichtbar als auch unmöglich geworden. Ungleichheit und Verschiedenheit innerhalb der weiblichen Genus-Gruppe zwingen jede Theoretikerin ihre Aussagen grundsätzlich zu reflektieren
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2007, Gender versus Differenz - Über die Grenzen des Genderbegriffs, Munich, GRIN Publishing GmbH
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