Einleitung
I Europa und die Förderung 1
1 D a t e n u n d F a k t e n 1 2 Die Europäische Union und ihre Erweiterungen
3 Gründe für die Erweiterung 4 K r i t e r i e n
5 Verwirklichung 5 . 1
5 . 2
5 . 3 5 . 4 5 . 5 6 E F R E 7 NUTS-Systematik der EU 8 Der Kohäsionsfonds 6
II Regionalisierung in Südosteuropa 7 1 Definitionen 1 . 1
1 . 2 1 . 3 1.4 2 Gründe für eine Regionalpolitik 2.1
3 Zentralismus und Transformation 4 Dezentralisierungsprozesse 4.1
5 Probleme der Denzentralisierung in Ungarn und Rumänien 5 . 1 5 . 2 5.2.1 Probleme bei der Regionalisierung 6 F a z i t 7 A u t o n o m i e
7.1 7.2
7.3 8 Autonomiebestrebungen der ungarischen Minderheit in R u m ä n i e n 1 4 III Zusammenfassung 15 IV Literaturverzeichnis 16 - II -
Einleitung:
Seit Beginn des neuen Jahres begrüßt die Europäische Union mit Rumänien und Bulgarien zwei weitere Mitglieder Europas in die Europäische Union. Somit wurde die fünfte Erweiterungsrunde, welche mit der Aufnahme von 10 europäischen Staaten am 1. Mai 2004 in Mittel- und Osteuropas und des Mittelmeerraumes begann, beendet. Die Aufnahme neuer Staaten erfolgte seit 1993 immer auf den Statuten der Kopenhagener Kriterien, die jeder beitrittswillige Staat Europas vor dem Eintritt in die Europäische Union vollständig erfüllt haben muss. Dabei ist es wichtig, die darin erklärten Acquis vollständig zu erfüllen. Ferner achtet man darauf, durch Heranführungsmaßnahmen sozial und wirtschaftlich schwache Regionen der Beitrittsländer zu fördern, so dass beim Eintritt in die Union keine allzu großen Disparitäten zu den übrigen Regionen Europas herrschen. Durch die sogenannten Strukturfonds werde die Gleichheit von Regionen der Europäischen Union gefördert.
Diese Heranführungsmaßnahen und Strukturfonds der Europäischen Union und wie die jeweiligen Staaten diesen genügen, werden ich in meiner Arbeit versuchen zu erläutern und darzulegen. Dabei werde ich die Vorgaben Europas und die Verwirklichung anhand der Beitrittsländer Ungarn und Rumänien aufzeigen. Am Ende festzustellen zu sein, ob und wie gut die Beitrittskandidaten die Kriterien für die finanziellen Mittel der Europäischen Union aufnehmen und die Vorgaben von Seiten der Europäischen Union umsetzen.
I Europa und die Förderung
1.1 Daten und Fakten
Europa hat eine Fläche von 10,5 Mill. km² und ist somit der zweikleinste Kontinent nach Australien. 6000 km sind es vom Osten (Uralgebirge) bis Westen (Atlantikküste Portugals). Der nördlichste Punkt Europas liegt bei 71,2 ° nördlicher Breite in Knivskjellodden, Norwegen und erstreckt sich auf 3.800 km südlich bis Tarifa im Süden Spaniens. Die Europäische Union, als politischer Zusammenschluss europäischer Staaten auf gemeinsame Werte, hat hingegen nur eine Fläche von etwa vier Mill. km² und ist somit mehr als die Hälfte kleiner als der europäische Kontinent. Mit rund 500 Millionen Einwohnern erwirtschaftet sie im Rahmen des EU-Binnenmarktes das größte Bruttoinlandsprodukt der Welt. [Lichtenberger :13 bis 15 ]
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2 Die Europäische Union und ihre Erweiterungen Nach den Wirren des Zweiten Weltkrieges schlossen sich Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Italien und die Niederlande am 18. April 1951 zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS bzw. Montanunion) zusammen. Eine supranationale Behörde kontrollierte die gemeinsame Nutzung von Kohle und Stahl der beteiligten Staaten. Aber wichtiger war der Hintergrund der Kriegsprävention.
In den „Römischen Verträgen“ wurde 1957 die Europäische Wirtschafts- (EWG) und Atomenergiegeminschaft ( EAG) gegründet. Hier lag der wirtschaftliche Zweck im Vordergrund. Mit dem Fusionsvertrag von 1965 wurden die Institutionen der drei bis dahin gegründeten Gemeinschaften (EGKS, EWG und EAG) zusammengebunden.
Die erste wirkliche Erweiterung fand dann 1973 statt. Dänemark, Irland und Großbritannien traten der Europäischen Gemeinschaft bei. Somit bestand die Europäische Gemeinschaft, wie sie noch damals hieß, aus den sechs alten und den drei neuen Staaten.
Mit dem Beitritt Griechenlands 1981 folgte der bereits zehnte Staat in die EU. Mit beim Beitritt Portugals und Spaniens 1986 und der Aufnahme der vereinten Deutschlands 1989 wurde die dritte Erweiterung abgeschlossen und die Union wuchs auf 12 Mitglieder.
Mit Österreich, Finnland und Schweden traten 1995 weitere drei europäische Staaten der Union bei und die Europäische Union hatte bereits 15 Mitglieder. Doch die größte Erweiterung fand in der am 1. Mai 2004 mit der Aufnahme weiterer zehn europäischer Staaten aus Mittel- und Osteuropa, sowie aus dem Mittelmeerraum statt. Diese Staaten sind: Die Tschechische Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowakei, Zypern und Slowenien. Diese fünfte Erweiterung fand mit der Aufnahme Bulgariens und Rumäniens am
1. Januar 2007 ihr Ende und markierte eine Europäische Union, welche nun aus 27 Staaten Europas bestand und mit nahezu 400 Mill. Einwohnern das größte Bruttoinlandsprodukt der Welt erwirtschaftet.
Weitere Verhandlungen werden mit Kroatien und der Türkei geführt. Sie gelten als Beitrittskandidaten [FiSCHER WELTALMANACH 2007: 555]
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3 Gründe für die Erweiterung
Einer der Hauptgründe für eine Europäische Union war die Angst vor einem weiteren Krieg in Europa. Insbesondere Frankreich, welches in der Vergangenheit am meisten unter den kriegerischen Auseinandersetzungen Deutschlands gelitten hatte, war darin einig, dass Deutschland in supranationale Strukturen zum Zweck der Machtkontrolle eingebunden werden musste. Der Wunsch nach Sicherheit und Freiheit war hier ausschlaggebend.
Durch gemeinsame Zölle und einen gemeinsamen Markt erhoffte man sich auch einen wirtschaftlichen Wachstum und Wohlstandmehrung der Bürger der Europäischen Union. Die Mobilität der Bürger wurde mit dem Schengener Abkommen von 1985 weiter erleichtert, in denen die Grenzen Europas für ihre Bürger mehr und mehr abgebaut werden.
Und nicht zuletzt auch ein gewisses Selbstverständnis eines politisch und wirtschaftlich geeintes Europa trug zur Europäischen Identität bei. Damit einhergehend erhofft man sich ein gewisses politisches und auch wirtschaftliches Gegengewicht zu den USA, Russland und dem aufstrebenden China.
4 Kriterien
Jeder europäischer Staat kann der Europäischen Union mit der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien von 1993 beitreten. Es muss daher vor jeder Erweiterung seitens der EU sichergestellt werden, dass die Beitrittskandidaten die Werte der EU achten. Darunter fällt die Stabilität der Institutionen als Garant für Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und der Minderheitenschutz. Ferner muss auf der wirtschaftlichen Seite jedes Beitrittslandsland eine funktionierende Marktwirtschaft aufweisen. Ihre Rechtsvorschriften, Verfahren und Bestimmungen, welche als Acquies bezeichnet werden, müssen vollständig übernommen werden. Diese Acquis ist in 31 Kapiteln unterteilt und die wichtigsten Bereiche sind: Steuern, freier Warenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr, Gesellschaftsrecht, Wirtschafts-und Währungsunion, Sozialpolitik und Beschäftigung,
Industriepolitik, Wissenschaft und Forschung, Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente, Verbraucher und Gesundheitsschutz, Finanz- und Haushaltsbestimmungen, Finanzkontrolle, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und weitere mehr [www.eu2007.de].
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Arbeit zitieren:
Erkan Yilmazer, 2007, Region, Regionalismus und Regionalisierung in Südosteuropa: Zwischen Zentralismus, Dezentralisierung und Autonomiebestrebungen, München, GRIN Verlag GmbH
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