I
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis III
Tabellenverzeichnis IV
Abk ürzungsverzeichnis. V
Symbolverzeichnis VII
1 Einleitung. 1
1.1 Problemstellung und Zielsetzung 1
1.2 Vorgehensweise und Aufbau der Arbeit. 2
2 Die Unternehmensteuerreform 2008. 4
2.1 Einleitender Überblick über die Reform. 4
2.1.1 Beweggründe der Bundesregierung für die Reform. 4
2.1.2 Ziele der Reform 5
2.1.3 Eckpunkte der Reform. 6
2.2 Wesentliche entlastende Änderungen für Kapitalgesellschaften und
Personenunternehmen 7
2.2.1 Änderungen bei der Gewerbesteuer 7
2.2.2 Änderungen für Kapitalgesellschaften 7
2.2.2.1 Besteuerung von Gewinnen auf Gesellschaftsebene. 7
2.2.2.2 Besteuerung von Gewinnen auf Gesellschafterebene 8
2.2.3 Änderungen für Personenunternehmen 10
2.2.3.1 Einführung einer Thesaurierungsbegünstigung 10
2.2.3.2 Förderung kleiner und mittlerer Betriebe. 12
2.3 Belastende Maßnahmen durch die Gegenfinanzierung 12
2.3.1 Einführung einer Zinsschranke 12
2.3.1.1 Zweck, Anwendungsbereich und Funktionsweise 12
2.3.1.2 Prüfungsschema und die drei Ausnahmeregelungen 15
2.3.1.3 Zinsvortrag und Zusammenspiel mit der Gewerbesteuer 17
2.3.2 Maßnahmen im Rahmen der Gewerbesteuer 18
2.3.3 Verschlechterung der Abschreibungsmöglichkeiten. 19
2.3.4 Weitere Maßnahmen der Gegenfinanzierung. 20
3 Kritische Beurteilung der Reform aus betriebswirtschaftlicher Sicht. 21
3.1 Methoden für Steuerbelastungsvergleiche. 21
3.2 Auswirkungen der Maßnahmen für Kapitalgesellschaften. 22
3.2.1 Vergleich der nominellen Steuerbelastung auf
Kapitalgesellschaftsebene 22
3.2.2 Belastungsvergleiche auf Ebene des Gesellschafters 23
3.2.3 Vergleich der effektiven Steuerbelastung 25
3.2.3.1 Internationaler Vergleich der steuerlichen Belastung in
zweierlei Hinsicht 25
3.2.3.2 Zusammenfassung der Ergebnisse 27
3.2.3.3 Vergleich der effektiven Durchschnittssteuerbelastung vor
und nach den geplanten Reformvorschlägen 28
3.2.4 Empirische Evidenz. 29
3.2.5 Standortattraktivität und Wettbewerbsfähigkeit. 29
3.3 Auswirkungen der entlastenden Maßnahmen für
Personenunternehmen 31
3.3.1 Konsequenzen der Thesaurierungsbesteuerung 31
3.3.1.1 Ermittlung der Steuerbelastung. 31
3.3.1.2 Zusammenfassung und Vergleichbetrachtungen 33
3.3.1.3 Zusammenhang von Thesaurierungsbegünstigung und
Gewerbesteuer -Anrechnung 34
3.3.2 Verbesserungen durch die künftige Regelung der
Ansparabschreibung nach § 7g EStG. 35
3.3.3 Kapitalkostenansatz in Bezug auf Selbst-, Beteiligungs- und
Fremdfinanzierung 35
II
3.3.4 Überprüfung der angestrebten Ziele. 36
3.4 Isolierte Analyse der Zinsschranke. 38
3.4.1 Die derzeitige Regelung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung
nach § 8a KStG 38
3.4.2 Konsequenzen der modifizierten Zinsschranke. 39
3.4.2.1 Problematik der Zinsschranke. 39
3.4.2.2 Effektive Steuerbelastung im Einperiodenfall 40
3.4.2.3 Interdependenzen zwischen modifizierter Zinsschranke und
Verlustabzugsbeschränkung 43
3.4.2.4 Empirische Evidenz 45
3.4.3 Zielkonformität. 45
3.5 Weitere Auswirkungen der Reform und kritische Anmerkungen 47
3.5.1 Gewerbesteuer 47
3.5.2 Abschreibungsmöglichkeiten 48
3.5.3 Fiskalische Auswirkungen 49
3.6 Alternativen/Modelle im Vorfeld der Reform. 50
4 Fazit 52
4.1 Zusammenfassung 52
4.2 Ausblick. 53
Literaturverzeichnis. VIII
Anhang XVII
III
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:
Prüfungsschema für den Konzernfall ............................................................................................ 17 Abbildung 2:
Gesamtsteuerbelastung im internationalen Vergleich ................................................................... 23 Abbildung 3:
Effektive Steuerbelastung von Investitionen und auf den Einsatz Hochqualifizierter 2005......... 28 Abbildung 4:
Effektiver Steuersatz für thesaurierte Unternehmensgewinne - Abhängigkeit vom Verhältnis von
Nettozinsaufwand zu steuerlichem EBIT...................................................................................... 41 Abbildung 5:
Ergebnisse vor und nach Verlustabzug mit und ohne Zinsschranke (steuerliches EBIT: 5 Mio. €)
....................................................................................................................................................... 44 Abbildung 6:
Finanztableau zur UntStR 2008 .................................................................................................... 50
IV
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Die steuerliche Gesamtbelastung der Gewinne von Kapitalgesellschaften .................................... 8 Tabelle 2:
Ermittlung des nachversteuerungspflichtigen Betrages und des Nachversteuerungsbetrages ...... 11 Tabelle 3:
Beispielrechnung für eine Kapitalgesellschaft .............................................................................. 15 Tabelle 4:
Gewerbesteuerliche Belastung einzelner Hinzurechnungen ......................................................... 19 Tabelle 5:
Vergleich Gesamtbelastung bei Vollausschüttung........................................................................ 23 Tabelle 6:
Unternehmensteuersätze im Jahr 2005.......................................................................................... 26 Tabelle 7:
Steuerbelastung nach gegenwärtiger und künftiger Rechtslage im Nichtthesaurierungsfall ........ 31 Tabelle 8:
Gesamtsteuerbelastung bei einem Hebesatz von 400% ................................................................ 32 Tabelle 9:
Gesamtsteuerbelastung in Abhängigkeit verschiedener Thesaurierungsquoten ........................... 33 Tabelle 10:
Belastungsvergleich von Personen- und Kapitalgesellschaften bei maximale
Thesaurierungsgrad ....................................................................................................................... 37 Tabelle 11:
Verhältnis von Nettozinsaufwand zu EBIT nach der Unternehmensbilanzstatistik der Deutschen
Bundesbank ................................................................................................................................... 42 Tabelle 12:
Kompensation in Periode 1 und mangelnde Kompensation der Zinsabzugsbeschränkung durch Verlustabzug bei langjähriger Zinsabzugsbeschränkung in Periode 2.......................................... 43 Tabelle 13:
Unternehmensteuersatz bei diversen Hebesätzen.......................................................................... 47 Tabelle 14:
Barwerte der Steuerersparnis durch die Abschreibung einer Investition von einem Euro............ 49 Tabelle 15:
Belastung von Kapitalgesellschaftsanteilen für verschiedene Jahre ......................................... XVII Tabelle 16:
Steuer- und Abgabenbelastung des Einsatzes Hochqualifizierter im Jahr 2005 ......................XVIII Tabelle 17:
Beispiel 1 für Ergebnis nach Zinsen gleich Null..........................................................................XX Tabelle 18:
Beispiel 2 für negatives Ergebnis nach Zinsen ............................................................................XX Tabelle 19:
Beispiel 3 für positives Ergebnis nach Zinsen .............................................................................XX
V
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz AfA Absetzung für Abnutzung AHK Anschaffungs- und Herstellungskosten AO Abgabenordnung AStG Außensteuergesetz AV Anlagevermögen
BB Betriebs-Berater (Zeitschrift) BFuP Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis (Zeitschrift) BIP Bruttoinlandsprodukt BMF Bundesministerium der Finanzen BV Betriebsvermögen
CEPR Centre for Economic Policy Research
DB Der Betrieb (Zeitschrift) DIW Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DStZ Deutsche Steuer-Zeitung
EATR Effective Average Tax Rate EBIT Earnings before Interest and Taxes EK Eigenkapital EMTR Effective Marginal Tax Rate ESt Einkommensteuer EStG Einkommensteuergesetz EStG-E Einkommensteuergesetz-Entwurf ETPF European Tax Policy Forum
F&E Forschung und Entwicklung FK Fremdkapital
GewSt Gewerbesteuer GewSt Gewerbesteuergesetz GewSt-DV Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung GewStG-E Gewerbesteuergesetz-Entwurf
VI
GWG geringwertige Wirtschaftsgüter
HEV Halbeinkünfteverfahren
iwd Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft
KiSt Kirchensteuer KSt Körperschaftsteuer KStG Körperschaftsteuergesetz KStG-E Körperschaftsteuergesetz-Entwurf
MPI Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht
ND Nutzungsdauer N.pfl. B. Nachversteuerungspflichtiger Betrag
PV Privatvermögen
SolZ Solidaritätszuschlag StuW Steuern und Wirtschaft (Zeitschrift) SVR Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
UmwStG-E Umwandlungsteuergesetz-Entwurf
UntStR Unternehmensteuerreform UntStRG Unternehmensteuerreformgesetz
VZ Veranlagungszeitraum
WG Wirtschaftsgut/-güter WPg Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift)
ZEW Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH ZfB Zeitschrift für Betriebswirtschaft (Zeitschrift) zvE zu versteuerndes Einkommen
VII
Symbolverzeichnis
BMG Bemessungsgrundlage n Jahre S Steuersatz effektiv
eff S Steuersatz Gewerbesteuer
GewSt S Steuersatz Körperschaftssteuer
KSt S Steuersatz Solidaritätszuschlag
SolZ
1
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
Steuern haben einen bedeutenden Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen. Die Notwendigkeit der Einbeziehung von Steuern in betriebswirtschaftliche Entscheidungen besteht, da die steuerlichen Regelungen so ausgestaltet sind, dass sie nicht entscheidungsneutral wirken. 1 Der größte Wettbewerbsdruck auf die Steuersysteme der Länder entstand wissenschaftlich unstrittig durch die Globalisierung und den damit verbundenen Steuerwettbewerb. 2 Die Bundesrepublik Deutschland steht derzeitig vor großen Herausforderungen. Zum einen muss die Arbeitslosigkeit bekämpft, zum anderen der demographische Wandel bewältigt sowie eine intelligente Reaktion auf die Veränderungen im Zuge der Globalisierung gefunden werden. Somit ist es die Aufgabe der Bundesregierung, eine Modernisierung und damit die Zukunftsfähigkeit des Landes mit umfassenden Reformmaßnahmen voranzubringen. 3 Mit der Standortwahl von Unternehmen, die u. a. durch die Steuerbelastung beeinflusst wird, sind das Ausmaß privater Investitionen und somit auch die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen verbunden. 4 Es wurde mehrfach dokumentiert, 5 dass die gegenwärtige Unternehmensbesteuerung in Deutschland nicht den politisch angestrebten Zielsetzungen entspricht. 6 Steuerpolitischer Handlungsbedarf ist letztlich bei allen Einzelsteuern vor-handen, jedoch können nicht alle steuerlichen Probleme auf einmal gelöst werden. Folglich müssen Prioritäten gesetzt werden, wobei eine Reform der Unternehmensbesteuerung den größten Beitrag für mehr Wachstum und zusätzliche Arbeitsplätze verspricht. 7
Somit hat sich am 02.11.2006 die Arbeitsgruppe zur „Reform der Unternehmensteuer in Deutsch-land“, geleitet von dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch und dem Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, auf einen Maßnahmenkatalog für die UntStR festgelegt. 8 Der Referentenentwurf des UntStRG 2008 wurde mit Datum vom 05.02.2007 am 06.02.2007 veröffentlicht 9 und vom Bundeskabinett am 14.03.2007 mit einigen Änderungen beschlossen. 10 Am 25.05.2007 wurde die UntStR 2008 im Bundestag endgültig verabschiedet, wodurch der Bundesrat noch vor der diesjährigen Sommerpause zustimmen kann. 11 Neben der Anhebung der Mehrwertsteuer auf 19% zum 01.01.2007 und dem Auslaufen der für zwei Jahre geschaffenen besonderen Möglichkeit der Abschreibung für Investitionsgüter zum 31.12.2007 ist die UntStR 2008, 12 die im Wesentlichen
1 Vgl. Kaminski/Strunk (2003), S. 6-7.
2 Vgl. Wagschal (2005), S. 139.
3 Vgl. Gesetzentwurf, S. 52, [14.03.2007].
4 Vgl. Broer/Schneider, in: BB, 26/2005, S. 1.419.
5 Siehe dazu: Jahresgutachten des SVR: Jg. 2001/2 Ziff. 372 ff, Jg. 2003/4 Ziff. 518 ff, Jg. 2004/5 Ziff. 759 ff, Jg. 2005/6 Ziff. 391 ff, Jg. 2006/7 Ziff. 409 ff.
6 Vgl. BMF: Reform der Einkommens- und Unternehmensbesteuerung (2006), S. 1.
7 Vgl. Wiegard (2005), S. 107.
8 Vgl. Herzig/Bohn, in: DB, 1/2007, S. 1.
9 Vgl. Referentenentwurf..., in: Haufe SteuerNews, 2/2007, S. 2.
10 Vgl. RegierungOnline: Steuersenkung für Unternehmen: http://www.bundes..., [14.03.2007].
11 Vgl. Schäfers: http://www.faz.net..., [25.05.2007].
12 Vgl. Steinbrück/Koch, S. 1: http://www.bundesfinanzministerium.de/..., [01.03.2007].
2
zum 01.01.2008 (Ausnahme: Abgeltungsteuer zum 01.01.2009) in Kraft treten soll, 13 der dritte notwendige Schritt zum „dauerhaften Wiederaufstieg“ 14 .
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Pläne der Bundesregierung zur Reform der Unternehmensbesteuerung darzustellen und aus betriebswirtschaftlicher Sicht eine kritische Beurteilung vorzunehmen. Im Zentrum der UntStR stehen die Verbesserung der steuerlichen Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland. Gegenüber den vorgesehenen Entlastungen, d. h. der Absenkung der tariflichen Steuerbelastung, stehen eine Reihe von Gegenfinanzierungsmaßnahmen, welche die Aufkommensverluste durch die geplante Reform begrenzen sollen. 15 Gegen das Ziel der Verringerung der Steuerbelastung lassen sich aus betriebswirtschaftlicher Sicht keine Einwände finden. Jedoch können die Gegenfinanzierungsmaßnamen bei einzelnen Steuerpflichtigen die Vergünstigungen der Steuersatzsenkung kompensieren oder gar zu einer Verschlechterung im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage führen. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wird analysiert, inwieweit die Eckpunkte der geplanten Reform in Kombination mit den vorgesehenen Gegenfinanzierungsmaßnahmen die Erreichung der gesetzten Ziele ermöglichen und inwiefern diese Ziele steuersystematisch gerechtfertigt sind.
1.2 Vorgehensweise und Aufbau der Arbeit
Aufgrund der Aktualität des Themas und der Tatsache, dass das UntStRG 2008 zu Beginn der vorliegenden Arbeit noch nicht verabschiedet wurde, ist die Grundlage der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines UntStRG 2008 vom 14.03.2007 16 . In einem Interview sagte Roland Koch:
Schon bei der Vorbereitung des Kabinettentwurfs sind viele Vorschläge aus der Wirtschaft aufgenommen worden, und natürlich werden die beiden Seiten der großen Koalition bis zum Schluss durch den Bundestag und Bundesrat für gute Ideen offen sein. In den zentralen Fragen aber sind Nachverhandlun-
gen weder erforderlich noch sinnvoll. 17
Deshalb sind im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens aufgrund der auftretenden Kritik und Widerstände seitens der Politik und Wirtschaft, noch einige Änderungen wahrscheinlich, wobei diese weniger den Grundsatz sondern vielmehr Detailregelungen betreffen. Bedingt durch des begrenzten Zeitrahmens wird in der vorliegenden Arbeit der o. g. Stichtag als Basis gesetzt. Die Literatursuche beschränkt sich wegen der Aktualität im Wesentlichen auf gegenwärtige Zeitschriftenartikel sowie Internetrecherchen. Da die UntStR 2008 sehr umfangreich, der Rahmen der vorliegenden Arbeit jedoch begrenzt ist, werden Schwerpunkte gesetzt. Diese liegen aufgrund der Themenstellung bei Unternehmen und den wesentlichen generellen Änderungen, d. h. Sonderregelungen und
13 Vgl. Referentenentwurf..., Haufe steuer-office: http://www.steuer-office.de/..., [01.03.2007]
14 Steinbrück/Koch, S. 1: http://www.bundesfinanzministerium.de/..., [01.03.2007].
15 Vgl. Spengel/Reister, in: DB, S. 89: http://www.der-betrieb.de/..., [17.03.2007].
16 Siehe dazu: Gesetzentwurf: http://www.bundesfinanzministerium.de/lang..., [14.03.2007].
17 Methfessel, in: WirtschaftsWoche, 12/2007, S.48.
3
Ausnahmefälle werden nicht betrachtet. Detailliertere Darstellungen sowie Analysen folgen zu den Themen der KSt-Satzsenkung, der Thesaurierungsbegünstigung sowie der Zinsschranke.
Im zweiten Kapitel werden einleitend die Beweggründe der Reform, ihre Zielsetzung und die wesentlichen Eckpunkte dargelegt. Da die UntStR aus zwei Gegenpolen, den Steuersatzsenkungen und den Gegenfinanzierungsmaßnahmen, besteht, folgen Erläuterungen zu den positiven sowie den negativen Änderungen für Unternehmen.
Durch das Zusammenwirken der im zweiten Kapitel benannten entlastenden und belastenden Maßnahmen ergeben sich differenzierte Konsequenzen für Unternehmen, ihre Gesellschafter und ihre Beteiligten, die im dritten Kapitel aus betriebswirtschaftlicher Sicht kritisch beurteilt werden. Dazu werden ausgewählte Methoden für Steuerbelastungsvergleiche vorgestellt, wodurch eine Grundlage für die folgenden Analysen und Interpretationen vorhanden ist. Im Anschluss werden die Auswirkungen der Reform für Kapitalgesellschaften analysiert. Da die Änderungen der UntStR nicht nur Kapitalgesellschaften betreffen, folgt eine Analyse der Änderungen der Personenunternehmen. Aufgrund der Bedeutung der Zinsschranke im Rahmen der Reform, wird diese anschließend isoliert betrachtet. Zu den Auswirkungen in Bezug auf die Kapitalgesellschaften, die Personenunternehmen und die Zinsschranke wird jeweils eine Überprüfung der angestrebten Ziele vorgenommen. Zum Schluss werden andere Reformansätze, die im Vorfeld der UntStR zur Sprache kamen, kurz angerissen.
Abschließend werden im vierten Kapitel die Erkenntnisse komprimiert zusammengefasst sowie ein Ausblick auf die UntStR 2008 und ihre Folgen gegeben.
4
2 Die Unternehmensteuerreform 2008
2.1 Einleitender Überblick über die Reform
2.1.1 Beweggründe der Bundesregierung für die Reform
Derzeit weist Deutschland eine hohe nominale und effektive Steuerbelastung für Unternehmen auf sowie ein intransparentes Zusammenwirken unterschiedlicher Steuern. 18 Folglich hat Deutsch-land im Zuge der fortschreitenden Globalisierung sowie des immer stärker werdenden Standortwettbewerbes insbesondere innerhalb Europas erhebliche Nachteile in Bezug auf die Steuerbelastung.
Deutschland hat im internationalen Vergleich bei Kapitalgesellschaften eine der höchsten Steuerbelastungen mit einer Höhe von 38,65% 19 und gilt als ein Hochsteuerland. 20 Aufgrund des sich stetig verschärfenden internationalen Wettbewerbs ist die Absenkung der nominellen und effektiven Unternehmensteuerbelastung zwingend erforderlich. 21 Für den Produktionsstandort Deutsch-land sprechen zwar zahlreiche bedeutende Standortfaktoren, wie z. B. die Infrastruktur, das Qualitätsniveau der Arbeitnehmer und die geringe Streikhäufigkeit, 22 jedoch liegt nach einer aktuellen Studie des DIW das jährliche deutsche Unternehmensteuereinkommen bei rund 100 Mrd. Euro, was ca. vier Prozent des BIP entspricht. Da sich aus einer hohen Wertschöpfung nicht zwangsläufig Steuerzahlungen der Unternehmen ergeben, erzielt der deutsche Fiskus trotz verhältnismäßig hoher Steuersätze damit nur ein mäßiges Steueraufkommen. Zwischen den ökonomischen und steuerlich erfassten Gewinnen „klafft“ eine Lücke, die auf Gestaltungsmöglichkeiten sowie Vergünstigungen hindeutet. 23 Somit sind Anreize zu schaffen, einen angemessenen Teil der hier erwirtschafteten Gewinne der international agierenden Unternehmen auch im Inland zu versteuern. Die grenzüberschreitende Fremdkapitalfinanzierung ist eine Möglichkeit, Erträge ins Ausland zu verlagern. Die gezahlten Zinsen sind abzugsfähige Betriebsausgaben und wirken sich somit in Deutschland gewinnmindernd aus. Die bestehenden Regelungen zur Abwehr im KStG und AStG sind unzureichend. 24 Des Weiteren schreckt die hohe nominale Steuerbelastung potentielle Inves-toren aus dem Ausland ab, und deutsche Unternehmen verlagern ihre Wirtschaftsaktivitäten ins Ausland, insbesondere in europäische Nachbarländer. 25
Aus nationaler Sicht liegt ein intransparentes Zusammenwirken der unterschiedlichsten Steuern vor. Kapitalgesellschaften unterliegen der KSt und der GewSt, Personenunternehmen der ESt und der GewSt. 26 Jedoch ist die GewSt eine abzugsfähige Betriebsausgabe, d. h. sie ist bei der Bemessung der ESt und der KSt zu berücksichtigen und mindert zugleich ihre eigene Bemessungsgrund-
18 Vgl.Referentenentwurf, S. 45: http://www.bundesfinanzministerium.de/..., [01.03.2007].
19 Vgl. Herzig, in: WPg, 1/2007, S. 7.
20 Vgl. Spengel/Wiegard, in: DB 10/2005, S. 520.
21 Vgl. Herzig, in: WPg, 1/2007, S. 7.
22 Vgl. Wiegard (2005), S. 108.
23 Vgl. Dwenger/Bach: DIW, Wochenbericht 5/2007: http://www.diw.de..., [21.03.2007].
24 Vgl. Gesetzentwurf, S. 53, [14.03.2007].
25 Vgl. Steinbrück/Koch, S. 4: http://www.bundesfinanzministerium.de/..., [01.03.2007].
26 Vgl. Monatsbericht des BMF, 3/2007, S. 90: http://www.bundesfinanz..., [30.03.2007].
5
lage. Des Weiteren findet bei Personenunternehmen eine pauschale Anrechnung der GewSt auf die ESt-Schuld statt 27 und die Abzugsfähigkeit der Steuern untereinander führt zu einer Vermischung der Einnahmenströme der Gebietskörperschaften. Die oben beschriebene Vorgehensweise ist unübersichtlich und kann sowohl zu negativen Effekten bei der Standortwahl als auch zu Fehlentscheidungen bei der Rechtsformwahl führen. 28 Untersuchungen haben gezeigt, dass bei der Mehrheit der Personengesellschaften die Steuerbelastung niedriger als die Thesaurierungsbelastung bei Kapitalgesellschaften ist. 29 Auch der Sachverständigenrat stellt fest, dass die ESt-Belastung aufgrund der vorhergehenden Reformen (seit 1999) in Deutschland zurzeit wettbewerbsfähig ist. Folglich besteht bei Personenunternehmen generell kein notwendiger Handlungsbedarf, jedoch ist die Eigenkapitalquote deutscher im Vergleich zu internationalen Unternehmen gering. 30
Deutschland verliert nicht nur durch ins Ausland übertragene Unternehmensgewinne Steuereinnahmen, sondern auch durch den Transfer von Kapitalvermögen privater Haushalte. 31 In diesem Bereich werden laut Mittler sehr wahrscheinlich mehr Steuern hinterzogen als bei anderen Einkunftsarten. 32 Bereits in anderen europäischen Ländern, wie z. B. in Österreich, hat die Einführung einer Abgeltungsteuer das Steueraufkommen erhöht und zugleich wurde der Beitrag des Faktors Kapital zum Gesamtsteueraufkommen gestärkt. 33
2.1.2 Ziele der Reform
Mit der UntStR beabsichtigt die Bundesregierung „einen Beitrag zur weiteren Verbesserung der guten Rahmenbedingungen zugunsten von Wachstum und Beschäftigung zu leisten.“ 34 Die Attraktivität des Standorts Deutschland soll weiter erhöht werden und die Reform soll dazu beitragen, die Steuerbasis in Deutschland langfristig zu sichern. 35 Um dies zu erreichen, sind die effektiven und tariflichen Unternehmensteuersätze zu reduzieren. 36 Durch den geringeren Abstand der nominalen Steuerbelastung zu anderen Ländern wird es für Unternehmen nicht mehr so lukrativ sein, ihre Gewinne ins Ausland zu verlagern. Dieser Substrateffekt soll sich merklich auf die Steuereinnahmen auswirken. 37 Das Hauptziel der UntStR „ist deshalb neben der Erhöhung der Standortattraktivität die längerfristige Sicherung des deutschen Steuersubstrates.“ 38 Ein weiteres Ziel ist es, steuerliche Anreize für eine höhere Eigenkapitalausstattung zu schaffen. Damit soll
27 Vgl. Herzig/Lochmann, in: DB, 19/2007, S. 1.037.
28 Vgl. Gesetzentwurf, S. 54, [14.03.2007].
29 Vgl. Steinbrück/Koch, S. 4: http://www.bundesfinanzministerium.de/..., [01.03.2007].
30 Vgl. Gesetzentwurf, S. 54-55, [14.03.2007].
31 Vgl. Gesetzentwurf, S. 55, [14.03.2007].
32 Vgl. Mittler (2005), S. 21.
33 Vgl. Gesetzentwurf, S. 55, [14.03.2007].
34 Gesetzentwurf, S. 55, [14.03.2007].
35 Vgl. Broschüre: Deutsche Finanzpolitik...: http://www.bundesfinanzminist..., [01.03.2007].
36 Vgl. Wiegard (2005), S. 109.
37 Vgl. Gesetzentwurf, S. 56, [14.03.2007].
38 Gesetzentwurf, S. 1, [14.03.2007].
6
sowohl die Investitionsfähigkeit als auch der Insolvenzschutz in Krisenzeiten der Unternehmen gestärkt werden. 39 Dieses Ziel soll mit dem Grundsatz, der von der Bundesregierung in der Steuerpolitik verfolgt wird: „Steuersätze senken - Bemessungsgrundlage verbreitern“ 40 , erreicht werden.
Die folgenden, im Koalitionsvertrag vereinbarten, Ziele der großen Koalition sollen mit der UntStR 2008 umgesetzt werden: 41
¾ Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Europatauglichkeit,
¾ weitgehende Rechtsform- und Finanzierungsneutralität,
¾ Einschränkungen von Gestaltungsmöglichkeiten,
¾ Verbesserung der Planungssicherheit für Unternehmen und öffentliche Haushalte,
¾ nachhaltige Sicherung der deutschen Steuerbasis. 42
Diese Ziele können nach Meinung der Bundesregierung im Rahmen der UntStR 2008 erreicht werden. Dies geschieht mit einem ausgewogenen Mix aus positiven und negativen Anreizen und ohne unnötige, riskante Systembrüche. 43 Es wird bewusst auf eine radikale Revision des Steuersystems, wie sie in Beiträgen aus der Wissenschaft vorgeschlagen wurde, verzichtet, da aus Sicht der Bundesregierung mit unkalkulierbaren Anpassungskosten und Strukturbrüchen zu rechnen wäre. 44
2.1.3 Eckpunkte der Reform
Die Eckpunkte der geplanten UntStR 2008 sind folgende:
¾ Absenkung der Steuerlast für Unternehmen,
¾ differenzierte Besteuerung der Gewinne von Personengesellschaften,
¾ Senkung der KSt,
¾ Reform der GewSt,
¾ Abschaffung der degressiven Abschreibung sowie der Ausbau der Ansparabschreibung und
¾ Einführung einer Abgeltungsteuer für Kapitalerträge. 45
Diese Eckpunkte tangieren Änderungen im EStG, KStG, GewStG, GewSt-DV, Umwandlungssteuergesetz, AO, AstG, Investmentsteuergesetz, Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung, Zerlegungsgesetz, Gemeindefinanzreformgesetz und Finanzverwaltungsgesetz. 46 In der vorliegenden Arbeit werden die wesentlichen Änderungen im EStG, KStG und GewStG betrachtet. Auf
39 Vgl. Gesetzentwurf, S. 54-55, [14.03.2007].
40 Von der Steuerreform 2000 zur UntStR 2008..., S. 3: http://www.bunde..., [01.03.2007].
41 Vgl. Herzig/Bohn, in: DB 1/2007, S. 1.
42 Koalitionsvertrag, S. 69: http://www.bundesregierung.de/..., [03.03.2007].
43 Vgl. Gesetzentwurf, S. 56, [14.03.2007].
44 Vgl. Steinbrück/Koch, S. 3: http://www.bundesfinanzministerium.de/..., [01.03.2007].
45 Vgl. BMF veröffentlicht...: http://www.otto-schmidt.de/news_5585.html, [01.03.2007].
46 Vgl. Gesetzentwurf, S. 4, [14.03.2007].
7
die Darstellung von Detailregelungen in den weiteren Gesetzen und Verordnungen wird aufgrund des begrenzten Umfangs und der Relevanz für spätere Analysen verzichtet.
2.2 Wesentliche entlastende Änderungen für Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen
2.2.1 Änderungen bei der Gewerbesteuer
Die gewerbesteuerlichen Änderungen sind für die Ermittlung der Gesamtsteuerbelastung sowohl für Kapitalgesellschaften als auch für Personenunternehmen relevant und werden einleitend kurz erläutert.
Die GewSt-Messzahl für den Gewerbeertrag wird einheitlich für alle Gewerbebetriebe von 5% auf 3,5% gesenkt. 47
Personenunternehmen können weiterhin einen Teil der GewSt gem. § 35 EStG auf ihre ESt anrechnen lassen. Hierbei wird der Anrechnungsfaktor von 1,8 auf 3,8 angehoben. 48 Somit erfolgt die Entlastung von der GewSt künftig, aufgrund der Nichtabzugsfähigkeit der GewSt als Betriebsausgabe, nur noch über diese Anrechnung auf die ESt, wodurch die Steuerermäßigung gem. § 35 EStG weiter an Bedeutung gewinnt. 49
2.2.2 Änderungen für Kapitalgesellschaften
2.2.2.1 Besteuerung von Gewinnen auf Gesellschaftsebene
Die Gesamtsteuerbelastung von Unternehmen, die sich aus KSt, GewSt und SolZ zusammensetzt, wird von derzeit 38,65% auf 29,83% abgesenkt. Dies soll zu einer Entlastung der Unternehmen von rund 30 Milliarden Euro, die über eine Senkung des KSt-Satzes von derzeit 25% auf 15% vollzogen wird, führen. 50 Die oben genannten Prozentsätze ergeben sich wie folgt:
47 Vgl. § 11 Abs. 2 GewStG-E: Gesetzentwurf, S. 38.
48 Vgl. Große Koalition bringt...: http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/..., [01.03.2007].
49 Vgl. Förster, in: DB, 14/2007, S. 760.
50 Vgl. Große Koalition bringt...: http://www.otto-schmidt.de/steuerrecht/..., [01.03.2007].
Arbeit zitieren:
Christine Wagner, 2007, Die Pläne der Bundesregierung zur Reform der Unternehmensbesteuerung, München, GRIN Verlag GmbH
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