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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis...................................................................................................... 02
Abk ürzungsverzeichnis. 03
1. Einleitung. 04
2. Ziele und Adressaten. 05
2.1 Aktuelles UWG. 05
2.2 EG-Richtlinie. 06
3. Inhalte. 08
3.1 Aktuelles UWG. 08
3.2 EG-Richtlinie. 09
4. Rechtsfolgen. 15
4.1 Aktuelles UWG. 15
4.2 EG-Richtlinie. 16
5. Fazit. 19
Literaturverzeichnis 19
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Abkürzungsverzeichnis
Art. Artikel EG Europäische Gemeinschaft EU Europäische Union UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Vgl. Vergleiche
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1. Einleitung
Diese Arbeit betrachtet die „Auswirkungen der EG-Richtlinie 2005/29/EG auf das deutsche Unlauterkeitsrecht“. Das deutsche Unlauterkeitsrecht ist festgelegt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das zuletzt am 3. Juli 2004 reformiert wurde. Die EG-Richtlinie 2005/29/EG wurde am 11. Mai 2005 erlassen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen bis zum 12. Juni 2007 der Europäischen Kommission Vorschriften vorlegen, die diese Richtlinie umsetzen und die am 12. Dezember 2007 in Kraft treten sollen 1 .
Diese Vorschriften werden das deutsche Unlauterkeitsrecht betreffen. Damit sind Änderungen am UWG zu erwarten, die in dieser Arbeit untersucht werden.
Da sowohl die EG-Richtlinie als auch das deutsche Unlauterkeitsrecht recht umfangreich sind, ist eine komplette, ausführliche Betrachtung der Auswirkungen in dieser Arbeit nicht möglich. Die Betrachtung konzentriert sich aus diesem Grunde auf die wichtigsten Änderungen, die durch die EG-Richtlinie verlangt werden, und betrachtet diese mit größerer Ausführlichkeit.
Ebenso wird nicht die Zweckmäßigkeit der EG-Richtlinie beurteilt. Vielmehr wird sie als gegeben betrachtet und lediglich ihre Auswirkungen werden untersucht.
Der Aufbau der Arbeit orientiert sich an den Zielen und Adressaten, der Inhalte und der Rechtsfolgen. Innerhalb dieses Aufbaus wird zunächst die aktuelle Situation laut deutschem UWG untersucht und dann an den wichtigsten Beispielen die Auswirkungen der EG-Richtlinie dargestellt.
Wenn sich die Arbeit auf der „UWG“ bezieht, so ist stets die aktuelle Fassung von 2004 gemeint. Ebenso ist mit dem Begriff „EG-Richtlinie“ die EG-Richtlinie 2005/29/EG gemeint, sofern nichts anderes angegeben ist. Zur besseren Lesbarkeit werden alle Personengruppen im generischen Maskulinum genannt, womit grundsätzlich männliche und weibliche Personengruppen gemeint sind.
1 Vgl. EG-Richtlinie 2005/29/EG, Art. 19
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2. Ziele und Adressaten
In diesem Kapitel werden drei Sachverhalte erläutert: Zunächst werden die Ziele des UWG bzw. der Richtlinie dargestellt, um deren Sinn und intendierten Zweck darzustellen. Daraufhin wird beleuchtet, welche Personengruppen (juristische und natürliche) indirekt und direkt geschützt werden sollen und schließlich, welche Personengruppen (juristische und natürliche) direkt betroffen sind.
2.1 Aktuelles UWG
Das aktuelle deutsche Unlauterkeitsrecht hat das Ziel, die Mitbewerber, die Verbraucher und die sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb zu schützen. Zusätzlich wird das Interesse der Allgemeinheit am lauteren Wettbewerb geschützt 2 .
Damit ist zunächst zu klären, in welchem Verhältnis die Personengruppen zueinander stehen. Offensichtlich gibt es einen Unterschied zwischen Mitbewerben und Verbrauchern/sonstigen Marktteilnehmern: Zu den Mitbewerbern besteht ein horizontales Beziehungsverhältnis, während zu den Verbrauchern und den sonstigen Marktteilnehmern wie z.B. Lieferanten, Abnehmer usw. ein vertikales Verhältnis besteht 3 . Dies hat Auswirkungen auf die Möglichkeit der direkten Einflussnahme, da in der Regel in einem horizontalen Verhältnis nur mittelbar ein Einfluss genommen werden kann.
Weiterhin werden in §2 UWG Definitionen genannt, die einige Begriffe genauer erläutern. Darunter ist auch der Wettbewerbsbegriff, der natürlich im Ziel des Gesetzes (Schutz vor unlauterem Wettbewerb) eine wichtige Rolle spielt. Unter einer Wettbewerbshandlung im Sinne des UWG werden alle Handlungen verstanden, die „den Absatz oder Bezug“ von Produkten , „Rechte[n] und Verpflichtungen [...] fördern“. 4 Damit wird klar, dass es sich ausschließlich um wirtschaftliche Handlungen handelt, nicht aber um private, amtliche oder geschäftsinterne Tätigkeiten 5 .
2 Vgl. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG, §1
3 Vgl. Lettl, T.: Das neue UWG. 2004. München: Verlag C. H. Beck. S. 9
4 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG, §2 (1) 1.
5 Vgl. Eisenmann, H. & Jautz, U.: Grundriss Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. 2006.
Heidelberg: C. F. Müller Verlag. S. 145
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2.2 EG-Richtlinie
Der Hintergrund zur Erlassung der Richtlinie ist der Vertrag der Europäischen Gemeinschaft, in dem festgelegt ist, dass innerhalb des europäischen Binnenmarktes der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet werden 6 . Zur Förderung dieser grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten sei die Lauterkeit des Geschäftsverkehr unabdinglich 7 , weshalb die EG-Richtlinie für eine Harmonisierung des Lauterkeitsrecht sorgen soll.
Zielgruppe der Richtlinie sind zwei Personengruppen: die Verbraucher und die Mitbewerber. Die Richtlinie unterscheidet deutlich zwischen diesen beiden Gruppen, denn es werden ausschließlich Verhaltensweisen betrachtet, die die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher unmittelbar schädigen 8 . Es wird impliziert, dass die Mitbewerber dadurch mittelbar geschädigt werden, allerdings spielt innerhalb der Richtlinie nur der direkte Verbraucherschutz eine Rolle. Zweck ist dennoch auch mittelbar der Schutz der Mitbewerber und damit des Wettbewerbs.
Geschäftstätigkeiten, die den Mitbewerber direkt schädigen, aber keinen Einfluss auf den Verbraucher haben, sollen in der EG-Richtlinie explizit nicht behandelt werden 9 .
Die EG-Richtlinie verzichtet im Gegensatz zum UWG auf den Begriff der Wettbewerbshandlung, setzt stattdessen aber den Begriff der „Geschäftspraktiken im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern“ ein. Diese sind wie folgt definiert:
6 Vgl. EG-Richtlinie 2005/29/EG, Art 14. Abs. 2
7 Vgl. EG-Richtlinie 2005/29/EG, Erwägungsgrund 2
8 Vgl. EG-Richtlinie 2005/29/EG, Erwägungsgrund 6
9 Vgl. EG-Richtlinie 2005/29/EG, Erwägungsgrund 7
10 EG-Richtlinie 2005/29/EG Art. 2 d)
Arbeit zitieren:
Benedikt Kantus, 2007, Die Auswirkungen der EG-Richtlinie 2005/29/EG auf das deutsche Unlauterkeitsrecht, München, GRIN Verlag GmbH
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