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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 2
Einleitung. 3
1. Der Bundeskanzler 4
2. Strukturmerkmale der Kanzlerdemokratie nach Niclauß 5
2.1. Das Kanzlerprinzip 5
2.2. Kanzler und Kanzlerpartei. 7
2.3. Der Gegensatz zwischen Regierung und Opposition. 8
2.4. Das Engagement des Kanzlers in der Außenpolitik 8
2.5. Personalisierung und Medienpräsenz 9
3. Die Kanzlerschaft Gerhard Schröders in seiner ersten Amtszeit (1998-2002) 9
3.1. Gerhard Schröder und das Kanzlerprinzip 10
3.2. Gerhard Schröder und die SPD 11
3.3. Gerhard Schröder und die Opposition. 12
3.4. Gerhard Schröder und die Außenpolitik 13
3.5.Gerhard Schröder, seine Medienpräsenz und die Personalisierung 14
Bilanz (Schlussbetrachtung) 15
Bibliographie. 17
Internet.................................................................................................................. 18
3
Einleitung
Die Bundesrepublik Deutschland entwickelte sich nach dem zweiten Weltkrieg relativ schnell zu einer gefestigten Demokratie. Neben der häufig als „Wirtschaftswunder“ bezeichneten wirtschaftlichen Regeneration Westdeutschlands war es vor allem das Entstehen eines stabilen, politischen Gefüges, das den wirtschaftlichen Aufstieg erst möglich machte. 1 Grundvoraussetzung dafür war das am 23. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat verabschiedete Grundgesetz. 2 Denn im Gegensatz zur Weimarer Verfassung sind im Grundgesetz die Kompetenzen der staatlichen Institutionen klarer verteilt. 3 „Die Zustimmung der Westdeutschen zur zweiten Republik wurde durch das Funktionieren der politischen Institutionen im gleichen Maße gefördert wie durch den wirtschaftlichen Wiederaufstieg.“ 4 In dieser Hausarbeit möchte ich ausgehend von der Voraussetzung, dass es sich bei der „Kanzlerdemokratie“ um einen Regierungstyp der Bundesrepublik Deutschland handelt, eine Analyse der Regierungszeit Gerhard Schröders von 1998 bis 2002 hinsichtlich der Erfüllung bzw. Nicht-Erfüllung der von Karlheinz Niclauß aufgestellten Strukturmerkmale der Kanzlerdemokratie vornehmen. 5 Maßgeblich für die Entstehung der Kanzlerdemokratie als eine Ausformung des deutschen Regierungssystems war die von 1949 bis 1963 dauernde Kanzlerschaft Konrad Adenauers. Er verstand es innerhalb der Regierung eine dominierende Rolle einzunehmen und „besaß beim Neuaufbau der Bonner Behörden
Gestaltungsmöglichkeiten wie keiner seiner Nachfolger.“ 6 In dieser „Stunde Null“ schuf er mit dem Bundeskanzleramt ein Instrument, mit Hilfe dessen er seiner Führungsrolle in der Regierung gerecht werden wollte. Desweiteren rief er das „Presse- und Informationsamt der Bundesregierung“ ins Leben, ein weiteres Machtinstrument des Bundeskanzlers. Diese neu geschaffenen Behörden haben sich
1 Vgl. Niclauß, Karlheinz: Bestätigung der Kanzlerdemokratie? Kanzler und Regierungen zwischen
Verfassung und politischen Konventionen, in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 20 / 99, S. 27.
2 Vgl. Görtemaker, Manfred: Kleine Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 2004, S. 44.
3 Vgl. Niclauß, Karlheinz: Bestätigung der Kanzlerdemokratie? Kanzler und Regierungen zwischen
Verfassung und politischen Konventionen, in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 20 / 99, S. 27.
4 Ders.: Kanzlerdemokratie. Regierungsführung von Konrad Adenauer bis Gerhard Schröder,
Paderborn 2004, S. 24.
5 Die „Kanzlerdemoratie“ als Regierungstyp ist in der Politikwissenschaft umstritten. Vgl. dazu z.B.
Schmidt, Manfred G.: Eine Kanzlerdemokratie? S. 169-175, in: Ders.: Das politische System
Deutschlands, Bonn 2007.
6 Niclauß, Karlheinz: Kanzlerdemokratie. Regierungsführung von Konrad Adenauer bis Gerhard
Schröder, Paderborn 2004, S. 24.
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bereits zur Adenauers Zeit etabliert und sind seitdem nicht mehr aus dem Regierungsapparat wegzudenken.
1. Der Bundeskanzler
Um die Kanzlerdemokratie zu verstehen ist es zunächst wichtig, den Bundeskanzler mit seinen weitreichenden Befugnissen als Teil der Exekutive zu beleuchten, denn „Kanzlerdemokratie bedeutet trotz der verfassungspolitisch starken Stellung des Kanzlers keineswegs Alleinherrschaft.“ 7
Der Begriff „Kanzler“ kommt aus dem Lateinischen (cancellarius) und bezeichnete im frühen Mittelalter den höchsten Beamten des Königs oder Kaisers. 8 Der Reichsgründer Otto von Bismarck hatte ihn zur Zeit des Norddeutschen Bundes wieder eingeführt. Von 1867 bis 1871 war er Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes, anschließend Reichskanzler des Deutschen Reiches. In der Bundesrepublik Deutschland nimmt der Bundeskanzler eine besondere Stellung ein. Diese wird durch das Grundgesetz untermauert, denn „nach der Verfassung ist er allein, nicht die Bundesregierung als Ganzes, für die Politik verantwortlich.“ 9 Diese Verantwortlichkeit ergibt sich unter anderem daraus, dass der Bundeskanzler als einziges Mitglied der Bundesregierung gemäß Artikel 63 Grundgesetz vom Bundestag gewählt werden muss, und nicht wie in der Weimarer Republik, wo der Reichskanzler einfach durch den Reichspräsidenten ernannt wurde. 10 Daher verfügt der Bundeskanzler über eine besondere demokratische Legitimation. Ist der Bundeskanzler einmal gewählt, so übt er verschiedene Kompetenzen aus und folgt dabei unterschiedlichen Entscheidungsprinzipien. Von besonderer Bedeutung ist die sogenannte Richtlinienkompetenz. Nach Artikel 65 Grundgesetz „bestimmt [der Kanzler] die Richtlinien der Politik“ und gibt damit die Ziele der Politik und die Wege zu deren Verwirklichung an. 11 Dieses „Kanzlerprinzip“ ist grundlegend. Der Adressat der Richtlinien sind die
7 Korte, Karl-Rudolf: Regieren, in: Korte, Karl-Rudolf / Weidenfeld, Werner: Deutschland-Trendbuch.
Fakten und Orientierungen, Bonn 2001, S. 519.
8 Vgl. Niclauß, Karlheinz: Kanzlerdemokratie. Regierungsführung von Konrad Adenauer bis Gerhard
Schröder, Paderborn 2004, S. 10.
9 Hartwich, Hans-Hermann (Hrsg.): Politik im 20. Jahrhundert, 3. durchgesehene Auflage,
Braunschweig 1964, S. 173.
10 Vgl. Ebd, S. 173.
11 Deutscher Bundestag / Referat für Öffentlichkeitsarbeit (Hrsg.): Grundgesetz für die Bundes-
republik Deutschland, Berlin 2003, S.40 (Artikel 65, Satz 1).
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Bundesminister, doch „innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung“(Ressortprinzip). 12 Bei „Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung“ (Kollegialprinzip). 13 Desweiteren hat der Kanzler nach Artikel 64 Grundgesetz die Kompetenz, das Bundeskabinett zu bilden, d.h. er darf über die Besetzung der einzelnen Ministerämter bestimmen. Dabei kann der Kanzler auch auf Grund seiner Organisationsgewalt neue Ministerien schaffen und bisherige schließen oder zusammenlegen. 14
2. Strukturmerkmale der Kanzlerdemokratie nach Niclauß
Bereits in den ersten Jahren nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland bildete sich unter den besonderen Bedingungen der Adenauer-Ära ein Regierungstyp heraus, den man als Kanzlerdemokratie bezeichnen kann. Dabei reicht es für das Vorhandensein einer Kanzlerdemokratie nicht allein aus, dass der Bundeskanzler die ihm durch das Grundgesetz zugesprochene herausragende Stellung innerhalb der Regierung einnimmt, sondern darüber hinaus sind es „informelle Regeln und Verfahren, die sich aus der politischen Praxis der Bundesrepublik ergaben.“ 15 Eine Existenz der Kanzlerdemokratie lässt sich nach Niclauß an fünf Strukturmerkmalen festmachen.
2.1. Das Kanzlerprinzip
Das erste Strukturmerkmal einer Kanzlerdemokratie ist die Durchsetzung des Kanzlerprinzips im verfassungsrechtlichen und politischen Sinne. Dabei geht es nach Niclauß nicht allein „um die Verwirklichung einer abstrakten Richtlinienkompetenz, sondern zunächst um die zentrale Rolle des Kanzlers bei der Vorbereitung der politischen Entscheidungen im Kabinett.“ 16 Maßgeblich für die Durchsetzung des Kanzlerprinzips im politischen Sinne ist die Organisationsgewalt des
12 Deutscher Bundestag / Referat für Öffentlichkeitsarbeit (Hrsg.): Grundgesetz für die Bundes-
republik Deutschland, Berlin 2003, S.40 (Artikel 65, Satz 2).
13 Ebd, S.40 (Artikel 65, Satz 3).
14 Vgl. Zenthöfer, Jochen: Staatsrecht 1. Staatsorganisationsrecht, 5. Auflage, Dänischenhagen
2006, S. 72.
15 Niclauß, Karlheinz: Kanzlerdemokratie. Regierungsführung von Konrad Adenauer bis Gerhard
Schröder, Paderborn 2004, S. 68.
16 Ders.: Bestätigung der Kanzlerdemokratie? Kanzler und Regierungen zwischen Verfassung und
politischen Konventionen, in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 20 / 99, S. 37.
Arbeit zitieren:
Vincent Oez, 2007, Die erste Kanzlerschaft Gerhard Schröders (1998-2002) - Eine Kanzlerdemokratie?, München, GRIN Verlag GmbH
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