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Inhalt
Einleitung 3
1. Zum Begriff der Gerechtigkeit 4
2. Neuen Spannungslinien in der modernen Gesellschaft 10
3. Teilhabegerechtigkeit, eine Lösung? 12
4. Eine neue soziale Gerechtigkeit? 14
Resümee 17
Literaturverzeichnis 20
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Einleitung
Immer schon wurde über Gerechtigkeit gesprochen und gestritten. Als fundamentaler Reflexions- und Bewertungsbegriff für gesellschaftliche Zusammenhänge und politische Ordnungen war Gerechtigkeit immer gegenwärtig. In den letzten Jahren rückte der Begriff bei Bürgerinnen und Bürgern, in der Politik, in den Medien und in der Wissenschaft auf der Prioritätenliste so weit nach oben, dass er wahlentscheidend für die Regierung Schröder war. Mit der Rückkehr der Gerechtigkeit in das Interesse der Öffentlichkeit wurde sie im letzten Jahrzehnt aber auf Grund einer Vielzahl von sich unterscheidenden Auslegungen selber zum Gegenstand einer Auseinandersetzung. Dieser Streit führt zu einer Vervielfältigung von Gerechtigkeitsbegriffen. 1 Die Tatsache, dass in modernen Gesellschaften kein Konsens über die Gerechtigkeit herrscht, birgt die Gefahr Gerechtigkeitsurteile in sozialen Auseinandersetzungen als eine Funktion der Interessensstandpunkte, als eine rhetorische Waffe in politischen Konfrontationen zu missbrauchen. Gerechtigkeitsurteile scheinen abhängig zu sein von einem pluralen Wertehorizont, der unvereinbare Maßstäbe für die Bestimmung des Gerechten formuliert. Allerdings lässt sich empirisch nachweisen, dass Akteure sehr wohl zwischen Interessen und der Gerechtigkeit von Verteilungsmustern, Entscheidungen oder Handlungen zu unterscheiden wissen und demnach auch ihre Gerechtigkeitsüberzeugungen vor Eigeninteresse zur Grundlage von Wahlentscheidungen machen können. Unplausible Privilegien und Vorrechte sind in differenzierten Gesellschaften angesichts gesellschaftlicher Modi operandi nicht zu rechtfertigen und werden schnell als ungerecht betrachtet. 2 Daraus lässt sich aber schließen, dass es doch gemeinsame Prinzipien der Gerechtigkeit bei Bürgerinnen und Bürgern eines Staates geben muss. Die Politik und die Öffentlichkeit kann Meinung, Stimmung und die Einstellung der Gesellschaft in verschiedensten Themen auf vielfältige Weise beeinflussen. Auch auf die Diskussion der Gerechtigkeit kann Einfluss genommen werden. In heutigen Gesellschaften werden vielleicht deshalb nur wenige Gerechtigkeitsbegriffe und Ebenen diskutiert; es wird hauptsächlich über Verteilungsgerechtigkeit gestritten und der Blick der Gesellschaft ist auf den Unterschied zwischen Arm und Reich gerichtet. Andere Bereiche in denen Gerechtigkeit berührt wird, werden nur dann bearbeitet, wenn eine Ungerechtigkeit aus der privaten Sphäre an die Öffentlichkeit gelangt ist.
1 Vgl. Möhring-Hesse, Matthias, Einführung, in: Möhring-Hesse, Matthias (Hrsg), Streit um die Gerechtigkeit -Themen und Kontroversen im gegenwärtigen Gerechtigkeitsdiskurs, Schwalbach, 2005, S.5f.
2 Vgl. Rosa, Hartmut, Corsten, Michael, Einleitung: Gesellschaftstheorie und Moralphilosophie - Anmerkungen zu einem schwierigen Verhältnis, in: Rosa, Hartmut, Corsten, Michael (Hrsg), Die Gerechtigkeit der Gesellschaft, Wiesbaden 2005, S.10f.
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Mit Hilfe von Autoren wie Rainer Forst, Otfried Höffe, Paul Nolte und Christoph Horn, die auf Werke von Aristoteles, Kant, Rawls, Habermas, Walzer, Sen und vielen Anderen zurückgreifen soll hier ein kleiner Blick auf den Begriff der Gerechtigkeit geworfen werden. Zu Beginn dieser Arbeit soll die Komplexität des Gerechtigkeitsbegriffes durch eine, dem Umfang der Arbeit zu verdankende, Darstellung von verschiedenen
Gerechtigkeitsvorstellungen aus der Antike bis in die Moderne angedeutet werden. Dadurch soll die Kompliziertheit veranschaulicht werden, vor die sich Menschen gestellt sehen, wenn sie sich mit Gerechtigkeit befassen (müssen). Im Anschluss daran soll eine kurze Darstellung „neuer Spannungslinien“ 3 jenseits von Arm und Reich folgen, um zu zeigen an welchen Themen sich der Streit um die Gerechtigkeit in den Gesellschaften aufladen kann. In dem dritten Abschnitt soll ein viel diskutierter Ansatz beschrieben werden, mit denen Gerechtigkeitsproblemen in der heutigen Gesellschaft entgegnet werden kann. Die Idee der Teilhabegerechtigkeit setzt auf die Stärkung der Befähigung der Bürgerinnen und Bürger an der Teilnahme in der Gesellschaft. Im Anschluss wird der viel benutzte Begriff der sozialen Gerechtigkeit behandelt. Soziale Gerechtigkeit ist eine Vorstellung, die sich auf gesellschaftliche Bereiche der Moderne bezieht. Sie umfasst jene Inhalte die sich bereits als Forderungen der Gerechtigkeit manifestieren, aber in den Rechtsnormen noch keine Berücksichtigung erlangt haben. Aber ist dieses Verständnis der sozialen Gerechtigkeit noch aktuell? Mit dieser Arbeit soll aufgezeigt werden, dass Gerechtigkeit immer noch ein streitbarer Begriff ist, dass aber ein Trend festzustellen ist, der Gerechtigkeit als Befähigung der Mitglieder einer Gesellschaft zu mehr Eigenverantwortung und Flexibilität zu etablieren sucht und die Abkehr von der „Vollkaskomentalität“ und dem „Fürsorgestaat“ postuliert.
1. Zum Begriff der Gerechtigkeit
Mit der Frage nach Gerechtigkeit verbinden die Menschen intuitiv Fragen nach interpersonellen Vergleichen mit Fokus auf Güter- und Lastenverteilung. Es wird hinterfragt, ob Verteilung gleich, regelkonform und fair ist, ob sie Leistung oder Zumutbarkeit berücksichtigt und ob eine Verteilung den Bedarf einer Person anerkennt und angemessen ist. 4 Christoph Horn kommt zu der Feststellung, dass der Stellenwert und die Bedeutung der
3 Vgl. Nolte, Paul, Soziale Gerechtigkeit in neuen Spannungslinien in: Aus Politik und Zeitgeschehen, 37/2005,
12. September 2005, (im Folgenden zitiert als: Nolte P. Neue Spannungslinien).
4 Vgl. Horn, Christoph, Zum Begriff der Gerechtigkeit in: Die Politische Meinung Nr.409 Dezember 2003, Konrad-Adenauer-Stiftung e.v., online im Internet
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Gerechtigkeit in der Gesellschaft im Vergleich mit der Antike stark reduziert sind. Denn dort ist Gerechtigkeit nicht lediglich ein politischer Ausdruck sondern der Kernbegriff der Sozialmoral, unter den „jegliche Überschreitung des eigenen Anspruchsbereiches auf Kosten einer fremden Gütersphäre“ fallen. Hier werden nicht nur Fragen der Rechtsordnung und institutionellen Güterdistribution sondern alle Bereiche der Respektierung oder Verletzung fremder Gütersphären miteinbezogen. In der Moraltheorie steht der Begriff des Guten im Zentrum, nicht die Gerechtigkeit. Das moralisch Richtige orientiert sich am Begriff des Guten, womit das Gute Vorrang vor dem Gerechten hat. 5 Otfried Höffe glaubt es sei möglich, moralische Pflichten mit Gerechtigkeitspflichten gleichzusetzen. Er versucht das mit den Begriffen „Empörung“, bei anspruchbehafteten, gerechtigkeitsrelevanten Aspekten, und „Enttäuschung“, bei anderen Gesichtspunkten, zu verdeutlichen. 6 Jedoch bestreitet Horn, dass damit der Gerechtigkeitsbegriff korrekt dargestellt sei. 7 Matthias Möhring-Hesse stellt dagegen fest, dass in der heutigen Politischen Philosophie das Gute und das Gerechte als Alternativen gehandelt werden. Er kommt zu dem Schluss, dass in der Gesellschaft, wie bei John Rawls beschrieben, die Gleichsetzung von richtig und gerecht, sowie deren Vorrang vor dem Guten gilt. Allerdings engt diese Sichtweise die Bandbreite des Begriffs Gerechtigkeit ein. 8 Horn stellt zudem heraus, dass anscheinend „Gerechtigkeitsfragen, die keine moralischen Probleme bilden, und ebenso zentrale moralische Probleme, die keine substanziellen Gerechtigkeitsfragen darstellen“ existieren. 9 Somit sind Moral und Gerechtigkeit durchaus getrennt zu betrachten. Unklar bleibt bisher worin genau die Bedeutung der Gerechtigkeit liegt. Im eigentlichen Sinne muss die Antwort auf die Frage nach der Gerechtigkeit in der Antwort auf die Frage, was sich Menschen als Mitglieder einer Gesellschaft gegenseitig schulden, liegen. Sind Teilhabe und Inklusion Forderungen der Gerechtigkeit, dann muss das Phänomen der Exklusion als Ungerechtigkeit identifiziert und kritisiert werden. Die Dimension der Gerechtigkeit als auch die der Ungerechtigkeit wird
5 Vgl. Horn, C. Zum Begriff der Gerechtigkeit, S.27ff.
6 Vgl. Otfried Höffe, Gerechtigkeit - Eine philosophische Einführung, München 2001, S.29f.
7 Vgl. Horn, C. Zum Begriff der Gerechtigkeit, S.27ff.
8 Vgl. Möhring-Hesse, Matthias, Gut gegen richtig - Eine Debatte über die Grundlagen der Gerechtigkeit, in: Möhring-Hesse, Matthias (Hrsg), Streit um die Gerechtigkeit - Themen und Kontroversen im gegenwärtigen Gerechtigkeitsdiskurs, Schwalbach, 2005, S.77 und 91
9 Vgl. Horn, C. Zum Begriff der Gerechtigkeit, S.27ff.
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ausgeblendet, wenn die schlechter Gestellten einer Gesellschaft mit Opfern von Naturkatastrophen gleichgesetzt werden. 10
Es gibt in der Literatur zahllose Versuche Gerechtigkeit zu definieren und verschiedene Bereiche der Gerechtigkeit zu unterscheiden. 11 Die gegenwärtige Politische Philosophie gestaltet den Gerechtigkeitsbegriff, im Gegensatz zu Kant, Hegel oder Habermas, zu einem normativen Zentralbegriff. Heißt das, dass es mit Freiheit, Sittlichkeit, Anerkennung Menschenwürde, Glück, Fürsorglichkeit sowie einer Volkssouveränität Alternativen zu dem Gerechtigkeitsbegriff gibt, der mit heutiger Politik realisiert werden soll? Oder sind diese Zielbegriffe Teilaspekte der Gerechtigkeit? 12 Während in der Antike und dem Mittelalter Gerechtigkeit primär als Charaktereigenschaft von Personen gehandelt wurde, ist dies in der heutigen Politischen Philosophie kein Thema mehr. Platon und Aristoteles verbinden gerechte oder ungerechte Verteilungen mit gerechten oder ungerechten Einzelhandlungen wofür der Charakter eines Individuums ausschlaggebend ist. Definiert man zudem Gerechtigkeit als personale Urteilskraft, die institutionelle Unvollkommenheiten korrigieren kann, stellt eine gerechte Persönlichkeit eine Überlegenheit gegenüber starren Prinzipen dar. Somit bildet Gerechtigkeit also ein personales Charakterphänomen. Allerdings merkt Horn an, dass manche Gerechtigkeitsaspekte einen apersonalen Charakter aufweisen und dass personale Urteilskraft letztendlich abhängig von Prinzipien sei. Während also ältere Konzeptionen zu personalisierten Auslegungen neigen, scheint die moderne Kontroverse zwischen institutionalistischen und prozedualistischen Modellen zu bestehen. Jedoch sind diese unterschiedlichen Gebrauchsweisen des Gerechtigkeitsbegriffs nicht unvereinbar. Der Fokus des akuten Gerechtigkeitsbegriffes scheint darin zu liegen, dass ausgleichende, angemessene Verteilungszustände erreicht werden. Alle gerecht genannten Personen, Theorien und Prozeduren richten sich nach einem angemessenen Verteilungsverhältnis. 13
Von den vielen, teilweise konkurrierenden Gerechtigkeitstheorien sollen hier einige angeführt werden. In libertären Philosophien ist die individuelle Autonomie der öffentlichen Ebene politischer Entscheidungen entscheidend vor- und übergeordnet. Einschränkungen dieser Autonomie sind besonderen Rechtfertigungsprüfungen zu unterziehen, denen laut Friedrich August von Hayek sozialstaatliche institutionalisierte korrigierende Umverteilungen nicht
10 Vgl. Forst, Rainer, Die erste Frage der Gerechtigkeit in: Aus Politik und Zeitgeschehen, 37/2005, 12. September 2005, S.25 (im Folgenden zitiert als: Forst, Rainer, Frage der Gerechtigkeit).
11 Vgl. Nolte P. Neue Spannungslinien, S.18f.
12 Vgl. Horn, C. Zum Begriff der Gerechtigkeit, S.27.
13 Vgl. Horn, C. Zum Begriff der Gerechtigkeit, S.29-32.
Arbeit zitieren:
Timo-Marcus Lange, 2006, Aspekte der Gerechtigkeit, München, GRIN Verlag GmbH
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