2
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Eingrenzung 3
2. Deregulierung der Leiharbeit 4
2.1 Überlassungshöchstdauer 5
2.2 Wiedereinstellungs- Synchronisationsverbot 5
2.3 Equal-Treatment-Prinzip 6
3. Arbeitsmarktauswirkungen der Deregulierung 7
3.1 Quantitative Auswirkungen auf die LA 7
3.2 Quantitative Auswirkungen auf die VL 7
4 F a z i t 7
Abk ürzungsverzeichnis 9
Quellenverzeichnis 10
3
1. Einleitung und Eingrenzung
Das Besondere an der Leiharbeit 1 ist, dass der Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer/LA) nicht für seinen Arbeitgeber (Verleiher/VL) tätig wird, sondern für einen Dritten (Entleiher/EL). Der VL macht mit dem LA einen Vertrag, danach schließt der VL mit dem VL einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ab, 2 in dem die Entgelteingruppierung des LA, die Qualifikationsanforderungen an den LA und die Verleihdauer etc. geregelt werden. Mit dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag erhält der EL das Anweisungsrecht gegenüber dem LA. 3
Die Gründe für den Einsatz von LA beim EL können vielfältig sein, bspw. können durch LA Auftragsspitzen abgedeckt, krankheitsbedingte Ausfälle ausgeglichen und die negativen Folgen eines Streiks reduziert werden. 4 Ferner kann es um die Reduktion von Lohnkosten gehen, und/oder der EL möchte seinen administrativen Aufwand bei Neueinstellungen verringern. 5
Für LA kann die Leiharbeit u. a. eine Möglichkeit sein, aus der Arbeitslosigkeit auszutreten (60 Prozent der LA waren zuvor ohne Beschäftigung), oder aber sie nutzen diese Beschäftigungsform, um beim EL in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden (sog. Klebe- oder Sprungbretteffekt. Dieser Effekt tritt bei ca. 30 Prozent aller Leiharbeitsverhältnisse ein.). 6 Findet dieser Klebeeffekt statt, muss der EL laut § 9 Abs. 1 Ziff. 3 AÜG an den VL eine Gebühr zahlen. 7
1 Statt Leiharbeit wird auch von Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung, Personalleasing gesprochen. Wobei alle Begriffe das Gleiche meinen. Der Terminus „Leiharbeit“ ist nicht korrekt, weil „leihe“ etwas Unentgeltliches impliziert, was bei dieser Beschäftigungsform nicht der Fall ist. Dennoch wird in dieser Ausarbeitung dieser Begriff verwendet, um sich dem Gesetzgeber und der Rechtssprechung anzuschließen. Vgl. Schüren, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 2007, §1 28.
2 In der Praxis wird es anders sein, denn zuerst wird der VL einen Kunden akquirieren und danach erst nach qualifizierten LA suchen. Ansonsten besteht für den VL die Gefahr, dass der LA nicht disponiert werden kann. Dann hat der LA trotz der Verleihfreienzeit einen Lohnanspruch.
3 Vgl. zu diesem Absatz: Schröder, Zeitarbeit, 2005, S. 7ff. Vgl. auch die §§ 1, 11 und 12 AÜG. Die Dreiecksbeziehung ist auf Folie 3 dargestellt.
4 Die Telekom hat versucht, die Streikfolgen durch LA zu minimieren, wobei die LA in den Callcentern die Anfragen nicht in der Qualität beantworten konnten wie die Festangestellten. An diesem Beispiel wird ersichtlich, dass auch LA eine gewisse Einarbeitungszeit benötigen. Denn jedes Unternehmen ist anders und stellt andere Anforderungen an die LA. Vgl. hierzu Frühbrodt, Streik hat Telekom hart getroffen, 13. Juni 2007.
5 Vgl. Schröder, Zeitarbeit, 2005, S. 82 f.
6 Vgl. Kittner, Arbeits- und Sozialordnung, 2006, S. 105. Vgl. auch Deutscher Bundestag, Zehnter Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, 2005, S. 11 und S. 18.
7 Der VL kann die Gebühr verlangen, wie sie ein professioneller Vermittler erhoben hätte. Vgl. Schü- ren, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 2007, § 9 69-71 und 80-82.
4
Bevor der EL LA einstellt, muss er laut § 99 Abs. 1 BetrVG zuvor seinen Betriebsrat (BR) - sofern einer existiert - unterrichten. Der Betriebsrat kann den Einsatz von LA nicht generell verhindern, sondern hat ein begrenztes Widerspruchsrecht, das im § 99 Abs. 2 Ziff. 1-6 BetrVG abschließend geregelt ist.
Seit den Deregulierungen gibt es eine Tendenz, dass die EL ein eigenes Verleihunternehmen gründen, um die Gewinne der VL selbst zu generieren. 8
Es existieren zwei Formen der Leiharbeit. Zum einen die vom Staat subventionierten Personalservice Agenturen (PSA) und die gewerbliche Überlassung. In dieser Arbeit wird lediglich auf die gewerbliche Leiharbeit eingegangen, u. a., weil die PSA nicht die Relevanz für die deutsche Volkswirtschaft haben wie die gewerbliche LA. 9
2. Deregulierung der Leiharbeit
Bis zum Jahr 1967 war die Leiharbeit generell untersagt, da Leiharbeit als verbotene Arbeitsvermittlung eingestuft wurde. Die BA hielt das Arbeitsvermittlungsmonopol bis zum Jahr 1994.
Die Klage der Firma „Adia Interim“ beim Landessozialgericht Hamburg blieb zuerst erfolglos, wurde aber später vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stattgegeben. Das BVerfG trennte die gewerbliche LA und die Arbeitsvermittlung. Damit einhergehend dürfen seit 1967 Unternehmen Leiharbeiter verleihen.
Aufgrund von Missbräuchen, z. B. haben die VL die Meldepflicht verletzt oder die Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt, hat der Gesetzgeber im Jahr 1972 das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft treten lassen. Dieses Gesetz wurde vielmals geändert, und im Jahr 2004 wurde es weiter dereguliert. Die essentiellen Deregulierungen werden in den folgenden Punkten thematisiert. 10
8 Vgl. hierzu: Steen, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 2005, S. 3 f. und S. 14 f.
9 Vgl. hierzu: Schröder, Zeitarbeit, 2005, S. 31 ff.
10 Vgl. zu den letzten beiden Absätzen: Schüren, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 2007, Ein- leitung 48-55.
Arbeit zitieren:
Diplom Volkswirt Jan Laser, 2007, Deregulierung der Zeitarbeit / Leiharbeit und ihre Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Leiharbeit und Lohnungleichheit aus Sicht der Insider-Outsider-Theorie
Soziologie - Wirtschaft und Industrie
Hausarbeit, 21 Seiten
Zeitarbeit - Geschichtliche Entwicklung, gesetzlicher Hintergrund sowi...
Seminararbeit, 43 Seiten
Gesellschaftliche Bedeutung, Entwicklungstendenzen und ungenutzte Pote...
Soziologie - Arbeit, Beruf, Ausbildung, Organisation
Diplomarbeit, 177 Seiten
Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern
Status und europarechtliche Vo...
Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht
Diplomarbeit, 178 Seiten
Flexicurity - Der Königsweg aus der Arbeitslosigkeit?
Hausarbeit (Hauptseminar), 15 Seiten
Rechtsprobleme bei der Arbeitnehmerüberlassung
BWL - Personal und Organisation
Diplomarbeit, 104 Seiten
Das Pfauenrad - Sinn und Unsinn von Qualitätsmanagement-Handbüchern am...
Soziologie - Arbeit, Beruf, Ausbildung, Organisation
Masterarbeit, 130 Seiten
Die Neuausrichtung des Leiharbeitssektors zur Schaffung von mehr Besch...
Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands
Diplomarbeit, 133 Seiten
BWL - Marketing, Unternehmenskommunikation, CRM, Marktforschung
Hausarbeit, 14 Seiten
„Work-Life Balance“ in atypischen Beschäftigungsverhältnissen
Durch welche Maßnahmen kann di...
BWL - Personal und Organisation
Diplomarbeit, 186 Seiten
Jan Laser's Text Deregulierung der Zeitarbeit / Leiharbeit und ihre Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Jan Laser hat den Text Deregulierung der Zeitarbeit / Leiharbeit und ihre Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt veröffentlicht
Jan Laser hat einen neuen Text hochgeladen
Die Arbeitnehmerüberlassung als Mittel zur Förderung des Arbeitsmarkte...
Besteht weiterer Reformbedarf ...
Markus Steuer
Strategisches Management von unterhaltenden Tanz- und Musikveranstaltu...
Daniel Wiersbowsky
Anfänge und Auswirkungen der Montanunion auf Europa
Die Stahlindustrie in Politik ...
Manfred Rasch, Kurt Düwell
Auswirkungen von Internettechnologie auf Wertschöpfungsstrukturen
Konfigurationen aus Distributi...
Martin Gehring
Auswirkungen von Pensionszusagen auf die wirtschaftliche Lage
Ein Vergleich alternativer Per...
Christian Sasse
Auswirkungen der Zinsschranke auf Leveraged Buy-outs
Akquisitionsfinanzierung und D...
Florian Martin Maucher
0 Kommentare