Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 3
2. Abriss über den Wandel der Familienformen. 3
a) Die historische Entwicklung der „bürgerlichen Kleinfamilie“ : 3
b) Familienpolitik - Antwort auf gesellschaftliche Veränderungen. 5
c) Individualisierungstendenzen und die Veränderungen im Verhältnis von Frau und Mann7
3. Familie im Wandel - Wandel des elterlichen Erziehungsverhaltens? 9
a) Demokratisierung der Gesellschaft. 10
b) Demokratisierung der Familie. 11
b 1) Selbstsozialisation als Ausweg aus der Sinnkrise. 12
b 2) Eltern zwischen Resignation und Engagement. 13
4. Fazit. 14
Quellen : 16
Prim ärquellen: 16
Sekund ärquellen: 16
Aufs ätze: 17
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1. Einleitung
In der vorliegenden Arbeit beschäftige ich mich mit dem Wandel der Familie von der hierarchisch aufgebauten bürgerlichen Kleinfamilie mit weitgehend autoritärem Erziehungsverhalten hin zur Auflösung dieses Ideals und Herausbildung von demokratischen Grundmustern in der Kindererziehung.
Ich gehe dabei besonders auf verschiedene gesellschaftliche Veränderungen ein, die in der „zweiten Moderne“ 1 zur Herausbildung eines demokratischen Umgangs der Menschen untereinander - im besonderen in der Partnerschaft und in der Familiebeigetragen haben.
2. Abriss über den Wandel der Familienformen
Im Folgenden beschreibe ich kurz den Wandel der Familienformen in Deutschland von der vorindustriellen Gesellschaft bis in die 50er und frühen 60er Jahre hinein. Ich werfe danach einen Blick auf die Familienpolitik der BRD sowie der ehemaligen DDR, da man beide familienpolitischen Entwicklungen betrachten sollte, um die gesellschaftlichen Veränderungen zu verstehen, die zum Wandel des allgemeinen Verständnisses von Familie und Erziehung geführt haben. Daneben stelle ich einige rechtliche, politische sowie kulturelle und mentale Veränderungen der deutschen Gesellschaft in Bezug auf die Gleichstellung der Frau seit den 60er bzw. 70er Jahren vor.
a) Die historische Entwicklung der „bürgerlichen Kleinfamilie“ :
Die Entwicklung und Entstehung der „modernen, bürgerlichen Kleinfamilie“, die gegenwärtig im Auflösungsprozess begriffen scheint, kann als „strukturellfunktionaler Differenzierungsprozess von Gesellschaft“ 2 beschrieben werden. Historisch betrachtet waren Struktur und Funktion der Familie immer eng mit der Produktionsweise, d. h. mit dem Ort der Erwerbstätigkeit verknüpft. In vorindustrieller Zeit waren Arbeit und Familienleben einheitlich
miteinander verbunden, das „ganze Haus“ 3 , also alle Familienmitglieder sowie
1 Beck, U., Demokratisierung der Familie, in: Beck, U. (Hrsg.), Kinder der Freiheit, 1998, S. 206
2 Parsons, T., Gesellschaften: Evolutionäre und komparative Perspektiven, 1975, hier: Peuckert, R.,
Familienformen im sozialen Wandel, 1996, S. 20
3 Peuckert, R., Familienformen im sozialen Wandel, 1996, S. 21
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Mägde und Knechte, lebte und arbeitete unter einem Dach. Neutrale, gefühlsarme Beziehungen zwischen den Hausbewohnern waren üblich und das gemeinsame Leben fußte auf ökonomischen und nicht emotionalen Bindungen. So wurde auch der Partner aufgrund ökonomischer Überlegungen gewählt, die Kinder eher als kleine Erwachsene und Arbeitskräfte denn als spezifisch Bedürftige gesehen und die Ehefrau arbeitete ebenso wie alle anderen. Mit der Industrialisierung und dem Aufstieg des Bürgertums fand eine Trennung von Arbeits- und Wohnstätte statt. Das Gesinde wurde räumlich von den Familienmitgliedern getrennt, Liebe wurde zum ehestiftenden Moment und es fand eine Polarisierung der Geschlechterrollen statt, da die Frau von der Erwerbsarbeit freigestellt wurde. Kindheit wurde zur selbstständigen Lebensphase. Dies führte beim gehobenen Bürgertum zur Herausbildung einer emotional-intimen Beziehung der Familienmitglieder. Diese wurde zum kulturellen Leitbild erhoben, da eine Verknüpfung der Ideale der Aufklärung (u. a. persönliche Verantwortung der Eltern für ihre Kinder) mit der in der Romantik entwickelten Auffassung von Ehe und Familie als intimer Gemeinschaft stattfand. Zahlenmäßig war diese Form der Familie jedoch relativ selten vertreten und in Arbeiterfamilien erst recht nicht sehr verbreitet, da sich diese nach wie vor überwiegend in einer randständigen sozio-ökonomischen Lage befanden. Am Ende des 19. Jahrhunderts und bis in die 50er Jahre des 20. Jahrhunderts hinein setzte die Orientierung aller Schichten am bürgerlichen Familienideal ein. Seine Praktizierung war aber nicht durchgängig möglich, da diese krisengeschüttelte Zeit kaum Möglichkeiten zur Verbesserung des Lebensstandards aller Schichten bot.
Ab den 50er und 60er Jahren und mit Beginn des Wirtschaftswunders, den damit einhergehenden massiven Reallohnsteigerungen und dem Ausbau des sozialen Sicherungssystems setzte sich das Ideal der modernen bürgerlichen Kleinfamilie in allen Schichten entscheidend durch und wurde zur vorherrschenden Familienform. Seine Leitbilder waren die monogame Ehe, die sinnstiftende Familiengründung, die Zuständigkeit der Mutter für Haushalt und Kinder (-erziehung), also die innerfamilialen Aspekte, und die des Vaters für die Außenbeziehungen und die Ernährung der Familie. Alternative Formen des Zusammenlebens wurden diskriminiert oder als Notlösung betrachtet.
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Dieses Ideal ist heute auch auf Grund der „sexuellen Revolution“ 4 ins Wanken gekommen und inzwischen existieren neben der „bürgerlichen Kleinfamile“ eine Fülle von weiteren Formen des familären Zusammenlebens. Zusammenfassend kann man sagen, dass bis in die 50er Jahre hinein die
b) Familienpolitik - Antwort auf gesellschaftliche Veränderungen
Die Entwicklung zur bürgerlichen Kleinfamilie und ihre Erhebung zum Idealbild ist auch in der Familienpolitik der damals neu entstandenen BRD verankert worden. Diese Politik hob sich entscheidend von der der DDR ab und es ist daher notwendig, beide Systeme kurz zu beleuchten, um gesellschaftliche, kulturelle und mentale Veränderungen und Unterschiede in der deutschen Gesellschaft zu verstehen.
Gemeinsam ist den beiden deutschen Staaten zunächst die Auffassung, dass die Kleinfamilie als Grundlage und Basis der Gesellschaft dient. Dies ist dann so auch im Grundgesetz (GG) sowie in der Verfassung der DDR (VV d. DDR) verankert worden. Im Artikel 6, Absatz 1 des GG heißt es: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“ Die Förderung und der Schutz der Familie sind ebenso in der Präambel des Familiengesetzbuches der DDR und im Familienrecht von 1966 festgeschrieben worden.
In der BRD wurde 1953 das Familienministerium eingerichtet und es wurden familienpolitische Maßnahmen wie die Auszahlung von Kindergeld an die Familie - unabhängig vom Einkommen - sowie von Erziehungsgeld beschlossen. Außerdem wurde die Förderung der Institution Ehe dadurch sichtbar, dass Alleinerziehende gegenüber kinderlosen Paaren benachteiligt wurden. Darüber hinaus gab es jedoch beträchtliche Unterschiede in der Familienpolitik
4 Reich, W., The Sexual Revolution“, 1945, dt. 1966 sowie Marcuse, H.: Versuch über die
Befreiung, 1969 dt, und „Am Ende der Utopie“, Vortrag Berlin 1967
5 Peuckert,R., Familienformen im sozialen Wandel, 1996, S. 24
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Arbeit zitieren:
Christina Bouse, 2007, Jugendsozialisation und Familie, München, GRIN Verlag GmbH
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