Inhalt
1. Einleitung 3
2. Sachanalyse 4
2.1 Die Ehefrau in der griechischen Antike 4
2.2 Die Ehefrau in der römischen Antike 6
3. Didaktische Analyse 10
4. Schluss 14
Literaturliste 16
2
1. Einleitung
Vor nicht allzu langer Zeit, am 25. November 2006 war der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Hierzu startete Ulrike Hauffe, Landesbeauftragte für Frauen in Bremen, eine Aktion mit dem Thema „Häusliche Gewalt“, das heute immer noch als Tabu gilt. Ein Teil dieser Aktion war das Mitwirken von vielen Bäckereien in Bremen und Bremerhaven, die ihre Brötchen in Tüten mit der Aufschrift “ Gewalt kommt nicht in die Tüte” verkauften. Häusliche Gewalt ist ein Problem, das man auch schon in der Antike kannte jedoch unter ganz anderen rechtlichen Umständen. Das wohl einschlägigste Argument für die Bearbeitung dieses Themas im Unterricht ist die immer noch fortwährende Aktualität des Problems. Mit der folgenden Arbeit wird der Versuch unternommen darzustellen, welche rechtlichen Umstände während der griechischen und römischen Antike zu häuslicher Gewalt besonders an Frauen führten. Zunächst soll der rechtliche Status der Ehefrau in dieser Zeit untersucht werden. In dem ersten Teil, der den Schwerpunkt dieser Arbeit bildet, wird in einer Sachanalyse zum Thema zunächst auf die Ehefrau in der griechischen Antike eingegangen. Es wird die Bedeutung der Ehe für die damalige Gesellschaft etwas genauer betrachtet und herausgearbeitet, welche rechtlichen Folgen die Ehe für die Frau hatte. Anschließend soll auf die römische Antike eingegangen werden. Hierbei liegt das Augenmerk auf der Stellung der Frau innerhalb der Familie. Zu der Forschungslage gilt zu sagen, dass man sich im Hinblick auf die griechische Geschichte nicht einig ist, über den tatsächlichen Einfluss der Frauen auf die Gesellschaft. Daraus ergibt sich auch die Schwierigkeit eine Aussage darüber zu treffen, welche rechtliche Position sie innerhalb der Familie einnahm, da die Quellen unterschiedliche Hinweise geben.
Der didaktischen Analyse im zweiten Teil liegt die Frage nach dem Sinn und Zweck der Behandlung dieses Themas im Unterricht zugrunde. Die Frage nach dem „Warum“ soll erläutert werden. Den Anspruch, die methodische Umsetzung des Stoffes auszuarbeiten hat diese Arbeit jedoch nicht. Auch kann die rechtliche Position der Frau nicht in allen Dimensionen Berücksichtigung finden, sondern das Thema soll für die Schüler auf die rechtliche Position der Ehefrau reduziert werden. In Anbetracht der Umsetzung des Stoffs im Unterricht steht die Bearbeitung zweier Quellen im Vordergrund, eine aus der griechischen und die andere aus der römischen Antike.
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2. Sachanalyse
2.1 Die Ehefrau in der griechischen Antike
In der Genderforschung bestehen heutzutage gegensätzliche Auffassungen über die Geschlechterrollen in der griechischen Antike. Auf der einen Seite sprechen Quellen für einen Lebensraum der athenischen Frau, der sich hauptsächlich auf die häusliche Umgebung beschränkte. Außerdem hatte sie wohl keinen Einfluss auf das öffentliche Leben und ihr gesellschaftlicher Status war weitaus geringer als der des Mannes. Auf der anderen Seite wird genau das Gegenteil behauptet und der Frau eine durchaus einflussreiche Position in Haus und Gesellschaft zugesprochen. 1 Die zur Verfügung stehenden Quellen stammen fast ausschließlich aus der aristokratischen Schicht der griechischen Gesellschaft. Frauen tauchen in Mythen, Malereien, Theaterstücken und Epen auf. Jedoch sind es immer männliche Autoren, die die Frau darstellen. Es bleibt bis heute die Frage, ob jene Autoren philosophischer oder literarischer Texte die Realität beschrieben oder Gegenbilder entwarfen, die bei einem Theaterstück zum Beispiel durch dessen Ironie den Zuschauer zum Lachen bringen sollten. Aus diesem Grund bestehen heutzutage die oben aufgeführten unterschiedlichen Auffassungen zu der Stellung der Frau innerhalb der Familie und Gesellschaft im antiken Griechenland.
Gerade bei der Frage der Geschlechterrollen gab es auch aus antiker Sichtweise gegensätzliche Ansichten. Die Philosophen Platon und Aristoteles nahmen hierbei deutlich unterschiedliche Positionen ein. Platon sprach sich für eine prinzipielle Gleichberechtigung von Mann und Frau aus, der Aristoteles aufgrund der biologischen Verschiedenheit widersprach. 2 Im weiteren Verlauf dieser Sachanalyse sollen noch andere Quellen einbezogen und die Beziehung zwischen Ehefrau und Ehemann noch weiter ausgeführt werden.
Mit der Eheschließung in der griechischen Polis war auch das Bürgerrecht der daraus hervorgehenden Kinder verknüpft. Trotz der Wichtigkeit der Ehe, gab es kein Amt und bürokratischen Aufwand, um die Heirat durchzuführen und diese Information in einer Art „Kirchenbuch“ zu registrieren. Im Falle einer Scheidung oder eines Erbstreits wurde vor Gericht mit Indizien und Zeugen argumentiert. Die athenische Ehe erscheint zunächst als eine formlose Angelegenheit. Es gab jedoch Vereinbarungen zwischen Brautvater und Bräutigam. 1 Wunderer, Hartmann: Thema Geschichte. Geschlechtergeschichte – Historische Probleme – Und Moderne Konzepte. Braunschweig 2005, S. 14.
2 Ebd., S. 15.
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Außerdem existierte eine Mitgift, die von der Familie der Frau in die neue Familie eingebracht wurde. Eine Heirat war also eher ein ritueller Vorgang, der auch im Kreis der Kultgemeinschaft mit Opfern begleitet wurde. Dabei spielte der Rechtscharakter eine untergeordnete Rolle. Allein durch die Anwesenheit der Gäste erhielt eine Eheschließung einen Rechtscharakter, da diese als mögliche Zeugen bei einem Prozess aussagen konnten, was vor allem im Hinblick auf die Rückzahlung der Mitgift wichtig war. 3 Über die Tradition der Mitgift lassen sich Rückschlüsse auf die Position und den Rechtsstatus der Frau im Hause ihres Ehemannes ziehen. Die Mitgift wurde meist in Geldwerten angegeben, jedoch unterteilte man noch einmal in eine Aussteuer, die teuren Schmuck und Textilien der Frau beinhaltete, und der allgemeinen Mitgift, die den Anteil der Tochter am väterlichen Erbe ausmachte. Die Mitgift wurde dem Ehemann übergeben jedoch mit dem Vorbehalt, dass diese verwaltet werden musste, aber nicht in den Besitz des Mannes überging. Aus dieser Regelung wird ersichtlich, dass die Frau rechtlich gesehen mit ihrer Herkunftsfamilie verbunden blieb, da im Falle einer Scheidung die Mitgift wieder an die Familie der Frau zurückgegeben werden musste. Die Quellen berichten sogar von dem Vormund der Ehefrau, an den die Mitgift zurückgegeben werden musste. Daraus kann man schließen, dass eine Frau unter der Vormundschaft ihres Vaters blieb, auch während sie verheiratet war. 4 Eine Eheschließung dauerte bis zu drei Tagen. Am ersten Tag wurden nur Vorbereitungen getroffen, am zweiten Tag fand dann die eigentliche Hochzeit statt und am dritten Tag wurde schließlich die Frau in das Haus des Ehemannes gebracht. Die Braut wurde an dem Tage der Heirat von Brauthelferinnen geschmückt. Dieser Tag der Heirat galt als Höhepunkt im Leben einer Frau. Es war die Erfüllung ihrer Existenz. 5 Das wichtigste für das Bestehen der Ehe waren die Kinder. Eine Ehe, die kinderlos blieb, konnte, ohne großes Aufsehen in der Gesellschaft hervorzurufen, wieder aufgelöst werden. Auch für die Frau bestand die Möglichkeit die Ehe wieder aufzulösen, was sehr selten vorkam und nur durch das Aufsuchen eines hohen Magistraten von der Frau erreicht werden konnte. Erst die Geburt eines Kindes gab der Ehe den letzten Schliff, denn erst dann galt der Prozess der Eheschließung als beendet. Die Geburt eines Kindes änderte den Status der Frau von einer Braut zu einer Ehefrau. In den Quellen wird die Zeit nach dem Hochzeitsritual bis zur Geburt des ersten Kindes als „Zivilisationsprozess“ betrachtet, bei dem die Frau „gezähmt“ wird, da 3 Hartmann, Elke: Heirat und Bürgerstatus in Athen, in: Späth, Thomas; Wagner- Hasel, Beate: Frauenwelten in der Antike. Geschlechterordnung und weibliche Lebenspraxis. Stuttgart 2000, S. 17.
4 Leduc, Claudine: Heirat im Antiken Griechenland, in: Schmitt, Pantel: Geschichte der Frauen, Bd. 1: Antike 1993, S. 303.
5 Hartmann 2000: 21.
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Quote paper:
Kyrill Scheel, 2007, Die rechtliche Situation der Ehefrau in der griechischen und römischen Antike, Munich, GRIN Publishing GmbH
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