Inhaltsverzeichnis
Einleitung 1
1. Problemstellung und Konkretisierung des Untersuchungsschwerpunktes 1
2. Forschungsstand und methodischer Aufbau der Arbeit 4
1. Das Thema Frieden im Kontext der sozialethischen Fragestellung 8
1.1. Annäherung an den Begriff der Ethik 8
1.1.1. Moral und Ethos 8
1.1.2. Die wissenschaftliche Disziplin der Ethik heute 11
1.2. Die Sozialethik als spezieller Bereich der Ethik 13
1.2.1. Inhaltliche Ausrichtung und Fragestellung 13
1.2.2. Grundfragen christlicher Sozialethik 16
1.3. Friedensethische Reflexion im Kontext der politischen Ethik 19
1.3.1. Politische Ethik 20
1.3.2. Frieden als ethisches Leitmotiv 22
2. Die neuen Kriege als Herausforderung für die Staatengemeinschaft 25
2.1. Der Wandel des Krieges 26
2.1.1. Vom klassischen Krieg zu Konflikten unserer Zeit 26
2.1.2. Charakteristika der neuen Kriege 28
2.2. Sicherheitspolitische Herausforderungen durch den Kriegswandel 31
2.2.1. Gewandelte Anforderungen an die Sicherheitspolitik 31
2.2.2. Die Bedrohung durch den Terrorismus 34
3. Sicherheitsinteressen Deutschlands in einer neuen Weltordnung 36
3.1. Die deutsche Position in der globalen Weltunordnung 37
3.1.1. Strategische Ausgangslage 37
3.1.2. Zentrale Interessen deutscher Außen- und Sicherheitspolitik 39
i
3.2. Auswirkungen auf das deutsche Sicherheitskonzept 42
3.2.1. Die europäische Sicherheitsstrategie 42
3.2.2. Die Verteidigungspolitischen Richtlinien und ihre Auswirkungen 45
4. Politische und rechtliche Legitimation von Einsätzen der Bundeswehr im
Ausland 47
4.1. Verfassungsrechtliche Legitimation 48
4.1.1. Vorgaben aus Grundgesetz und Verfassung 48
4.1.2. Das Streitkräfteurteil des Bundesverfassungsgerichtes 51
4.1.3. Völkerrechtliche Rahmenbedingungen 53
4.2. Der Primat der Politik über die Streitkräfte 55
4.2.1. Verfassungsrechtliche Herleitung 55
4.2.2. Der konstitutive Parlamentsvorbehalt 57
5. Die Legitimation humanitärer Interventionen unter ethisch-rechtlichen
Aspekten 60
5.1. Grundüberlegungen zum internationalen Schutz der Menschenrechte 61
5.1.1. Gedanken zur universalen Gültigkeit 61
5.1.2. Menschenrechtliche Fundamentalnormen 64
5.1.3. Die Vereinten Nationen als globale Konfliktregelungsinstanz 67
5.2. Das Konzept der humanitären Interventionen 70
5.2.1. Hintergrund und Begriffsdefinition 70
5.2.2. Die Kriterien einer humanitären Intervention in der Diskussion 72
5.2.3. Probleme der völkerrechtlichen Legitimierung 74
5.3. Die humanitäre Intervention im Spiegel der Friedensethik 78
5.3.1. Vom gerechten Krieg zum gerechten Frieden 79
5.3.2. Elemente der bellum iustum -Lehre in der moralischen Reflexion 82
6. Exkurs: Ethische Erziehung und Ausbildung in den Streitkräften 87
6.1. Die Notwendigkeit einer ethischen Reflexion soldatischen Handelns 88
6.1.1. Grundüberlegungen zur Selbstbegründung der Militärethik 88
ii
6.1.2. Spezielle Rahmenbedingungen für die ethische Positionierung der
Bundeswehr 90
6.2. Innere Führung als Ausgangspunkt einer soldatischen Ethik für die
Bundeswehr 92
6.2.1. Konzeption und Ausrichtung 92
6.2.2. Innere Führung in der Praxis 95
6.3. Transformation und Innere Führung 97
6.3.1. Anforderungen an eine soldatische Ethik des 21 Jahrhunderts 98
6.3.2. Kritik wissenschaftliche Diskussion und Reformvorschläge 99
7. Die Intervention im Kosovo als Beispiel einer völkerrechtlichen
Verhältnisbestimmung von Recht Moral und Politik 103
7.1. Ausgangslage und Rahmenbedingungen der Intervention 104
7.1.1. Geschichtliche Entwicklung des Konflikts 104
7.1.2. Das Einschreiten der NATO und der Verlauf des Konflikts 107
7.2. Die Intervention im Kosovo und die Frage der Legitimation 110
7.2.1. Politische Rechtfertigung und Position Deutschlands 110
7.2.2. Völkerrechtliche Probleme und Kritik an der Intervention 113
7.2.3. Das Kosovo und die Kriterien einer moralischen Legitimation 117
8. Schlussbetrachtung 119
1. Zusammenfassung 119
2. Fazit und Ausblick 121
__________________________________________________________________
Abkürzungsverzeichnis........................................................................................124
Abbildungsverzeichnis.........................................................................................125
Literaturverzeichnis..............................................................................................126
Anhang................................................................................................................. 148 NA
iii
Einleitung
1. Problemstellung und Konkretisierung des Untersuchungsschwerpunktes
„Die Sicherheit Deutschlands wird auch am Hindukusch verteidigt." 1 Diese um-
gangssprachliche Formulierung wählte Verteidigungsminister Peter Struck anläss- lich einer Pressekonferenz, um die Neuausrichtung der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik zu veranschaulichen. Terminologisch verdeutlichte diese Wortwahl nicht nur eine weite Auslegung des Begriffes ‚Verteidigung’, sondern
erklärte die Transformation 2 der deutschen Streitkräfte gleichzeitig zum politi-
schen Programm. Die Bundeswehr hatte sich in den vorangegangenen Jahren kon- tinuierlich und von der Öffentlichkeit teilweise unbemerkt, zu einer Armee im Einsatz gewandelt, die im Rahmen multinationaler Bündnisse weltweit zur Kri-
senbewältigung und Konfliktverhütung eingesetzt wurde. 3 Die Aussage Strucks
zur Globalisierung deutscher Sicherheitsinteressen gehört seitdem zu einer der bekanntesten und am meisten zitierten Politikerformulierungen, wenn die Kontro- verse um das weltweite militärische Engagement Deutschlands thematisiert wer- den soll.
Dabei war an dieser Stelle bereits das vorläufige Ende einer gut 10- jährigen Entwicklung erreicht, in der sich die sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik langsam aber stetig neu orientiert hatten. Nach dem Ende des Kalten Krieges und der Wiedervereinigung waren die Parameter für die deutsche Außenpolitik zunächst gänzlich neu bestimmt worden. In der Folge gelang es der
1 Am 5. Dezember 2002 hatte Struck auf einer Pressekonferenz in Berlin, anlässlich der Überarbei- tung der Verteidigungspolitischen Richtlinien, wörtlich gesagt: „Die Sicherheit der Bundeswehr wird eben auch am Hindukusch verteidigt.“ In der öffentlichen Diskussion wurde dieser Satz auf die Sicherheit Deutschlands übertragen. Struck nutzte auf einer Pressekonferenz am 21.02.2003 dann selbst die Formulierung: „Deutschland wird auch am Hindukusch verteidigt.“ (Vgl.: Wa- gener, Martin: Auf dem Weg zu einer "normalen Macht"? Die Entsendung deutscher Streitkräfte in der Ära Schröder. Trier 2004 (Trierer Arbeitspapiere zur Internationalen Politik; Nr. 8), S. 14f.).
2 Dieser Begriff wurde im Verlauf der letzten 15 Jahre vor allem durch die USA geprägt. Er be- schreibt im allgemeinen Verständnis einen kontinuierlichen Anpassungsprozess der Streitkräfte an neue sicherheitspolitische Herausforderungen und hat sich mittlerweile auch im deutschen Sprachgebrauch als Beschreibung für die Umstrukturierung der Bundeswehr etabliert (Vgl.: Lange, Stefan: Transformation der Streitkräfte. In: Meier-Walser, Reinhard C. (Hrsg.): Deutsche Sicherheitspolitik. Rückblick, Bilanz und Perspektiven. München 2005, S. 105f.).
3 Vgl.: Rauch, Andreas M.: Auslandseinsätze der Bundeswehr. Baden-Baden 2006, insbesondere S. 43-92.
1
Bundesregierung, den außenpolitischen Handlungsspielraum fortlaufend zu erwei- tern, was letztlich dazu führte, dass man sich den Forderungen der Verbündeten nach mehr Übernahme von Verantwortung, gerade im Bezug auf einen deutschen
Beitrag zu Militärmissionen, nicht mehr verschließen konnte. 4
Die militärische Beteiligung an den Luftschlägen der NATO im Kosovo- Konflikt 1999 stellte in diesem Zusammenhang die wichtigste Zäsur für die deut- sche Außenpolitik dar. Das erste Mal seit Ende des Zweiten Weltkrieges waren Soldaten wieder Teil einer bewaffneten Zwangsmaßnahme, was die Diskussion über den Einsatz der Bundeswehr neu entfachte. Zu diesem Zeitpunkt klaffte be- reits eine größere Lücke zwischen politischer Wirklichkeit und der gesellschaftli- chen Auseinandersetzung mit einer möglichen Beteiligung deutscher Streitkräfte an Kampfhandlungen. Der Kosovo-Konflikt war geeignet, diese Tatsache in den Fokus einer breiteren Öffentlichkeit zu rücken, denn es waren vor allem zwei As- pekte, die an dieser Stelle der umfassenden Reflexion bedurften: Erstens die gene- relle Frage nach der Rechtfertigung militärischer Gewalt in den internationalen Beziehungen und zweitens das Konzept der humanitären Intervention, auf das sich die intervenierenden Staaten beriefen.
Vor allem die deutsche Gesellschaft sah sich zum ersten Mal mit dem poli- tisch-rechtlichen Konstrukt der militärischen Intervention aus humanitären Grün- den konfrontiert, einem Einsatz militärischer Gewalt, der sich durch seinen Zweck, nämlich dem Schutz fundamentaler Menschenrechte, zu legitimieren sucht. Der überwiegende Teil der Öffentlichkeit musste aus diesem Grund sein Verständnis von Krieg und Frieden neu bestimmen und Begriffe wie staatliche Souveränität, Gewaltverbot und Menschenrechtsschutz in einen neuen Verhältniszusammen- hang bringen. Die schockierenden Bilder aus dem Kosovo, die eine leidende und unterdrückte Zivilbevölkerung zeigten, verlagerte dabei die Auseinandersetzung mit der Legitimation militärischer Gewalt auf mehrere Ebenen. Neben der rechtli- chen Problematik, der sowohl die humanitäre Intervention an sich, als auch der deutsche Beitrag unterlag, rückte vor allem die moralische Betrachtung in den Mittelpunkt. Der Schutz der Menschenrechte als Ziel der Intervention forcierte dabei die Frage, ob die negativen Folgen eines militärischen Einschreitens durch ihren Zweck aufgewogen werden können und inwiefern militärische Gewalt in
4 Vgl.: Bredow, Wilfried v.: Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einführung.
Wiesbaden 2006, insbesondere S. 81-131.
2
bestimmten Fällen gerechtfertigt, vielleicht sogar geboten erscheint, obwohl das
Gewaltverbot in den internationalen Beziehungen außer Frage steht. 5
Ziel dieser Arbeit ist es zu reflektieren, welchen unterschiedlichen Dimen- sionen die Legitimation militärischer Gewalt unterliegt. Diese verschiedenen E- benen sollen in einen Zusammenhang gebracht werden, um zu zeigen, dass die Frage von Krieg und Frieden nicht nur eine politische und rechtliche ist, sondern in besonderem Maße auch eine moralische. Gerade in Bezug auf die Problematik der humanitären Interventionen ist die friedensethische Betrachtung der Fragestel- lung von besonderem Interesse und unerlässlich: Gibt es bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen eine moralische Legitimation, vielleicht sogar Ver- pflichtung der Staatengemeinschaft zum Intervenieren und durch welche Kriterien wird die Legitimation dieser Gewalt bestimmt?
In der friedensethischen Reflexion sind im Laufe der Diskussion über die Rechtfertigung humanitärer Interventionen zeitlich angepasste Elemente des ‚ge- rechten Krieges’ verstärkt gebraucht worden, um Maßstäbe zu entwickeln, die
humanitäre Intervention auf ihre Moralität hin überprüfen zu können. 6 Kann Krieg
in diesem Sinne ‚gerecht’ sein und ist militärische Gewalt unter bestimmten Vor- aussetzungen mit dem ethischen Leitmotiv des Friedens vereinbar? Im speziellen soll deshalb die Frage beantwortet werden, in welchem interdisziplinären Zusam- menhang diese Dimension zu der politisch-rechtlichen Auseinandersetzung mit der Problematik steht und inwiefern moralische Kriterien eine Hilfe bei der Aus- einandersetzung mit Krieg in den internationalen Beziehungen sein können und müssen. Dabei wird vor allem die Fragestellung fokussiert, welchen Legitimati- onskriterien humanitäre Interventionen unterliegen und ob der Einsatz militäri- scher Gewalt überhaupt moralisch gerechtfertigt sein kann.
5 Vgl. u.a. die Beiträge in: Gustenau, Gustav (Hrsg.): Humanitäre militärische Intervention zwi- schen Legalität und Legitimität. Tagungsband des Instituts für Internationale Friedenssicherung, Wien. Baden-Baden 2000. Und: Lutz, Dieter S. (Hrsg.): Der Kosovo-Krieg. Rechtliche und rechtsethische Aspekte. Baden-Baden 1999/2000 (Demokratie, Sicherheit, Frieden; Band 127).
6 Stellvertretend sei hier das Thesenpapier Humanitäre Intervention? Rechtsethische Überlegun- gen des Zentralkomitees der deutschen Katholiken genannt (Zentralkomitee der deutschen Ka- tholiken (Hrsg.): Humanitäre Intervention? Rechtsethische Überlegungen. Thesenpapier. Bonn 2000, insbesondere S. 8-22.).
3
2. Forschungsstand und methodischer Aufbau der Arbeit 7
Die Untersuchung der Fragestellung fußt vor allem auf einer umfangreichen Lite- raturrecherche und der anschließenden intensiven Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Dimensionen des Problems. Die ver- schiedenen Theorien, Meinungen und Darstellungen der jeweiligen Autoren erga- ben sich aus der Quellenauswertung der gängigen Publikationsformen, wie Zeit- schriften, Büchern, kirchlichen Dokumenten und sonstigen Veröffentlichungen. Diese sollen dargestellt, reflektiert und im Rahmen des Untersuchungsschwer- punkts in Sinnzusammenhang gebracht werden. Der didaktische Rahmen der Ar- beit orientiert sich dabei grundsätzlich am methodischen Dreiklang ‚Sehen – Ur- teilen – Handeln’, der insbesondere im Rahmen der christlich-sozialethischen Re-
flexion die Grundlage wissenschaftlichen Arbeitens bildet. 8
So sollen zunächst die Rahmenbedingungen und Entwicklungen aufge- zeigt werden, die für die Auseinandersetzung mit dem Forschungsschwerpunkt von Bedeutung sind (Sehen). Im zweiten Schritt, der auch als Entdecken bezeich- net werden kann, gilt es, diese in Verbindung zu setzen und davon ausgehende Probleme und spezifische Fragestellungen zu identifizieren (Urteilen). Im Kontext dieser Arbeit handelt es sich dabei vor allem um die Frage nach einer möglichen Legitimation militärischer Gewalt im Rahmen von humanitären Interventionen, die ausführlich dargestellt werden soll. Im dritten und letzten Schritt sollen auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse Schlüsse und Handlungsperspektiven, sowohl für den Einzelnen, als auch für Staaten oder Organisationen gewonnen und aufgezeigt werden (Handeln). Diese Arbeit versucht sich diesem Erkenntnis- ziel in sieben Schritten zu nähern, wobei im 8. Kapitel (Schlussbetrachtung) die
7 Die Literaturlage zum Themenschwerpunkt dieser Arbeit ist umfangreich genug, um sich einge- hend mit der Problematik auseinander setzen zu können, ohne allerdings unübersichtlich zu wer- den. Im Folgenden sollen die wichtigsten Quellen zur ersten Orientierung und zur Vertiefung der jeweiligen Teilgebiete im Zusammenhang mit dem methodischen Aufbau der Arbeit dargestellt werden.
8 Ursprünglich wurde dieser Dreischritt von der ‚Christlichen Arbeiterjugend’ und ihrem Gründer Josef Cardijns entwickelt und genutzt. Die katholische Kirche übernahm dieses Prinzip und ent- wickelte es weiter. Heute gilt diese Trias auch in anderen Disziplinen als Ausgangspunkt wissen- schaftlicher Arbeiten (Vgl.: Lienkamp, Andreas: Quellen der Ethik? Zur erkenntnistheoretischen Bedeutung der Sozialwissenschaften für die Soziallehre der Kirche. In: Heimbach-Steins, Mari- anne/ Lienkamp, Andreas/ Wiemeyer, Joachim: Brennpunkt Sozialethik. Theorien, Aufgaben, Methoden. Freiburg 1995, S. 49-53.).
4
wesentlichen herausgearbeiteten Punkte rekapituliert werden, um davon ausge-
hend Ergebnis und Ausblick der Untersuchung darstellen zu können.
Bei der Betrachtung der ausgewählten Fragestellung ist die Verhältnisbe-
stimmung von ‚Krieg und Frieden’ von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund
ist es zunächst wichtig, die Bedeutung und den Stellenwert des Themas ‚Frieden’
in der sozialethischen Reflexion zu verdeutlichen (Kap. 1.). Orientierungshilfen
für grundsätzliche Inhalte und Zielsetzungen der Ethik, aber auch zum weiterge-
henden Studium bieten Sammelbände wie das Lehrbuch Christliche Sozialethik 9 ,
das Handbuch Ethik 10 sowie der Brennpunkt Sozialethik 11 . Grundlagen der christ-
lichen Sozialethik schaffen vor allem Arno Anzenbacher 12 und Franz Furger 13
sowie für die in der Sozialethik beheimatete Politische Ethik, Bernhard Sutor 14
und der Sammelband Angewandte Ethik. 15 Für die Entwicklung des ethischen
Leitmotivs Frieden sind vor allem die Hirtenworte der katholischen Kirche 16 und
das Buch Friedensethik 17 von Bedeutung.
Der Wandel des Kriegsbildes bedingt ganz entscheidend die strategischen
und sicherheitspolitischen Herausforderungen für die Staatengemeinschaft, also
auch für Deutschland (Kap. 2.). Herfried Münkler hat in seinem Werk Die neuen
Kriege 18 diese Entwicklung nachgezeichnet und die Terminologie der ‚neuen
Kriege’ geprägt. Auch Autoren wie Christopher Daase 19 und Mary Kaldor 20 be-
9 Heimbach-Steins, Marianne (Hrsg.): Christliche Sozialethik. Ein Lehrbuch. Band 1. Regensburg 2004.
10 Düwell, Marcus/ Hübenthal, Christoph/ Werner, Micha H. (Hrsg.): Handbuch Ethik. Stuttgart/ Weimar 2002
11 Heimbach-Steins, Marianne/ Lienkamp, Andreas/ Wiemeyer, Joachim: Brennpunkt Sozialethik. Theorien, Aufgaben, Methoden. Freiburg 1995.
12 Vgl.: Anzenbacher, Arno: Christliche Sozialethik. Einführung und Prinzipien. Paderborn 1997. 13 Vgl.: Furger, Franz: Christliche Sozialethik. Grundlagen und Zielsetzung. Stuttgart 1991 (Kohl- hammer-Studienbücher Theologie; Bd. 20).
14 Vgl.: Sutor, Bernhard: Politische Ethik. Gesamtdarstellung auf der Basis der christlichen Gesell- schaftslehre. Paderborn 1991.
15 Nida-Rümelin, Julian: Angewandte Ethik. Die Bereichsethiken und ihre theoretische Fundierung. Ein Handbuch. Stuttgart 1996.
16 Vgl.: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.): Gerechter Friede. 27. September 2000. Bonn 2000 2 (Die deutschen Bischöfe; 66). Und vgl.: Sekretariat der Deutschen Bischofs- konferenz (Hrsg.): Gerechtigkeit schafft Frieden. Neuauflage erweitert um die Erklärungen zum Golfkonflikt. Bonn 1983/1991 (Die deutschen Bischöfe; 48).
17 Huber, Wolfgang/ Reuter, Hans-Richard: Friedensethik. Stuttgart 1990.
18 Münkler, Herfried: Die neuen Kriege. Hamburg 2002.
19 Vgl.: Daase, Christopher: Kleine Kriege – Große Wirkung. Wie unkonventionelle Kriegsfüh- rung die internationale Politik verändert. Baden-Baden 1999 (Weltpolitik im 21. Jahrhundert; Bd. 21).
20 Vgl.: Kaldor, Mary: Neue und alte Kriege. Edition Zweite Moderne. Organisierte Gewalt im Zeitalter der Globalisierung. Frankfurt am Main 2000, S. (dt. von Michael Adrian).
5
schäftigen sich eingehend mit dem Phänomen des Kriegswandels und den Folgen
für die strategischen Analysen der sicherheitspolitischen Lage. Hierauf aufbauend
können die speziellen Interessen Deutschlands skizziert werden, die in letzter
Konsequenz zum verstärkten militärischen Engagement der Bundesrepublik im
Rahmen multinationaler Bündnisse geführt haben (Kap. 3.). Einen ausführlichen
Überblick über die Entwicklung deutscher Außen- und Sicherheitspolitik geben
vor allem Wilfried von Bredow 21 und Franz Josef Meiers 22 sowie die Sammel-
bände Deutsche Sicherheitspolitik 23 und Sicherheitspolitik in neuen Dimensio-
nen 24 .
Die durch die neue außenpolitische Identität sowie die Veränderung des
sicherheitspolitischen Umfelds bedingte und immer weiter fortschreitende Ein-
bindung deutscher Streitkräfte in die internationale Krisenverhütung und Kon-
fliktbeseitigung macht es erforderlich, sich mit der Legitimation von Aus-
landseinsätzen der Bundeswehr zu beschäftigen (Kap.4.). Der umfassende demo-
kratische Legitimationsprozess findet dabei auf mehreren Ebenen statt und ergibt
sich aus verfassungs- und völkerrechtlichen Vorgaben, 25 die im politischen Pro-
zess in angemessener Weise umgesetzt und reflektiert werden müssen. 26 Diese Legitimation bildet die Grundlage von möglichen ‚Out-of-area’-Einsätzen der
Bundeswehr. Hinzu kommt die Auseinandersetzung mit dem Konzept der huma-
nitären Interventionen, die zur politischen Legitimation militärischer Gewalt ge-
nutzt werden, allerdings alles andere als unumstritten sind (Kap.5.). Einen umfas-
senden Überblick bieten hier Matthias Pape 27 oder Wilfried Hinsch 28 sowie spe- ziell für die Schwierigkeiten der Legitimation, die Sammelbände Humanitäre mi-
21 Vgl.: Bredow, Wilfried v.: Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einführung. Wiesbaden 2006.
22 Vgl.: Meiers, Franz-Josef: Zu neuen Ufern? Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik in einer Welt des Wandels 1990-2000. München 2006.
23 Meier-Walser, Reinhard C. (Hrsg.): Deutsche Sicherheitspolitik. Rückblick, Bilanz und Perspek- tiven. München 2005.
24 Bundesakademie für Sicherheitspolitik (Hrsg.): Sicherheitspolitik in neuen Dimensionen: Kom- pendium zum erweiterten Sicherheitsbegriff. Hamburg 2001.
25 Vgl.: Limpert, Martin: Auslandseinsätze der Bundeswehr. Berlin 2002 (Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht; Band 67). Und vgl.: Werner, Angela: Die Grundrechtsbindung der Bundeswehr bei Auslandseinsätzen. Frankfurt a. M. 2006 (Beiträge zum nationalen und in- ternationalen Recht; Band 2).
26 Lepel, Oskar-Matthias Frhr. v.: Arbeitspapier Legitimationsfragen bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Koblenz 1996 (Zentrum Innere Führung; 3/96).
27 Vgl.: Pape, Matthias: Humanitäre Intervention. Zur Bedeutung der Menschenrechte in den Ver- einten Nationen. (Demokratie, Sicherheit, Frieden; Band 108).
28 Vgl.: Hinsch, Wilfried/ Janssen, Dieter: Menschenrechte militärisch schützen. Ein Plädoyer für humanitäre Interventionen. München 2006.
6
litärische Intervention zwischen Legalität und Legitimität 29 und Der Kosovo-
Krieg 30 , die gleichfalls eine wichtige Grundlage für die rechtliche und ethische
Auseinandersetzung mit dem Kosovo-Konflikt bilden. In der friedensethischen
Reflexion der Problematik sind es vor allem kirchliche Dokumente 31 und die Bü-
cher Die neue Diskussion um gerechte Kriege und humanitäre Intervention 32 so-
wie Vom gerechten Krieg zum gerechten Frieden? 33 , die das Fundament weiter-
gehender Überlegungen bilden.
Die ethisch-moralische Dimension der Legitimation militärischer Gewalt
betrifft auch in erheblichem Maße den Soldaten, der in außereuropäischen
Einsatzländern mit seinem Leben für Frieden und Freiheit einsteht. Aus diesem
Grund ist es wichtig, sich Gedanken über die ethischen Grundlagen des soldati-
schen Selbstverständnisses zu machen (Kap. 6.). Das Konzept der ‚Inneren Füh-
rung’ bildet dabei sowohl das Fundament der freiheitlich-demokratischen Veror-
tung der Bundeswehr, als auch den Ausgangspunkt einer möglichen soldatischen
Ethik. Einen umfassenden Überblick über Möglichkeiten und Reformbedarf ge-
ben hier vor allem Angelika Dörfler-Dierken 34 und Klaus Ebeling 35 sowie weiter-
führend Christian Walther. 36
Am Beispiel des Kosovo-Konfliktes soll die Legitimationsproblematik
humanitärer Interventionen an einem Beispiel verdeutlicht werden (Kap. 7.). Ziel
ist es aufzuzeigen, welche politischen, rechtlichen und vor allem ethischen Maß-
29 Gustenau, Gustav (Hrsg.): Humanitäre militärische Intervention zwischen Legalität und Legiti- mität. Tagungsband des Instituts für Internationale Friedenssicherung, Wien. Baden-Baden 2000.
30 Lutz, Dieter S. (Hrsg.): Der Kosovo-Krieg. Rechtliche und rechtsethische Aspekte. Baden- Baden 1999/2000 (Demokratie, Sicherheit, Frieden; Band 127).
31 Vgl.: Pacem in terris (Johannes XXIII 1963). In: Bundesverband der Katholischen Arbeitneh- mer- Bewegung Deutschlands (Hrsg.): Texte zur katholischen Soziallehre. Die sozialen Rund- schreiben der Päpste und andere kirchliche Dokumente. Mit einer Einführung von Oswald von
Nell-Breuning. Kevelaer 1977 4 , S. 271-320. Und vgl.: Gaudium et spes (1965). Pastoralkonsti- tution des 2. Vatikanischen Konzils über die Kirche in der Welt von heute. In: Bundesverband der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands (Hrsg.): Texte zur katholischen Sozial- lehre. Die sozialen Rundschreiben der Päpste und andere kirchliche Dokumente. Mit einer Ein-
führung von Oswald von Nell-Breuning. Kevelaer 1977 4 , S. 321-426.
32 Jürjens, Gerd: Die neue Diskussion um gerechte Kriege und humanitäre Intervention – Das Beispiel Somalia. Duisburg 1996 (Institut für Entwicklung und Frieden; Heft 16/1996).
33 Sutor, Bernhard: Vom gerechten Krieg zum gerechten Frieden? Stationen und Chancen eines geschichtlichen Lernprozesses. Schwalbach am Taunus 2004.
34 Vgl.: Dörfler-Dierken, Angelika: Ethische Fundamente der Inneren Führung. Baudissins Leitge- danken: Gewissensgeleitetes Individuum – verantwortlicher Gehorsam – Konflikt- und friedens- fähige Mitmenschlichkeit. Strausberg 2005.
35 Vgl.: Ebeling, Klaus/ Seiffert, Anja/ Senger, Rainer: Ethische Fundamente der Inneren Führung. Strausberg 2002.
36 Vgl.: Walther, Christian: Im Auftrag für Freiheit und Frieden. Versuch einer Ethik für Soldaten der Bundeswehr. Berlin 2006.
7
stäbe an den Einsatz militärischer Gewalt anzulegen sind, um die Kernfrage dieser Arbeit zu beantworten: Kann Krieg in einer friedensgeleiteten Reflexion unter bestimmten Voraussetzungen legitimiert sein und in welchem Verhältnis stehen die unterschiedlichen Dimensionen dieser Legitimation?
1. Das Thema ‚Frieden’ im Kontext der sozialethischen Frage-
stellung
Um das Thema ‚Frieden’ als universales Ziel der internationalen Staatengemein- schaft in den Kontext der sozialethischen Fragestellung einordnen zu können, ist es zunächst notwendig, sich mit der Verortung des Begriffes im Bereich der Ethik zu beschäftigen. Nur so ist es möglich die ethischen Maßstäbe zu beurteilen, die an den Einsatz militärischer Gewalt anzulegen sind. Ziel dieses Abschnittes ist es, über die Grundlagen der Ethik eine Brücke zur christlichen Sozialethik zu schla- gen, um anschließend mit Hilfe des Bereiches der politischen Ethik zum Begriff der Friedensethik zu führen.
1.1. Annäherung an den Begriff der Ethik
Um die Ethik gegenüber anderen Wissenschaften abgrenzen zu können und sich dem vielschichtigen Problem ethischer Fragen anzunähern, ist es notwendig, sich den Inhalt des Begriffes ‚Ethik’ zu verdeutlichen.
1.1.1. Moral und Ethos
Die Frage nach der inhaltlichen Ausrichtung ethischer Fragestellungen ist ganz entscheidend von der Auseinandersetzung mit dem Begriff der Moral bestimmt, denn diese bildet die unverzichtbare Grundlage ethischer Reflexion. Aus diesem Grund gilt es zu überlegen, auf welche Art und Weise die inhaltliche Definition von Moral und Ethik am besten vorgenommen werden kann, denn in der Gesell- schaft existieren teilweise stark divergierende Vorstellungen von Normen, Regeln und moralischen Maßstäben, die an das eigene und das Verhalten anderer Perso- nen anzulegen sind. Diese Maßstäbe, die es möglich machen zu bewerten, ordnen
8
das menschliche Handeln und machen es gleichermaßen wiederholbar und ver- lässlich. Dabei sind jedoch längst nicht alle Regeln, denen sich Menschen unter- werfen, moralischer Natur. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, brauchen diese eine bestimmte Qualität, die eben nur moralischen und damit ethischen Normen und Werten zu Eigen ist. Ein Weg, sich der Ethik zu nähern, kann folg- lich sein, die Frage nach der Gemeinsamkeit aller als ethisch beziehungsweise moralisch zu klassifizierenden Regeln zu stellen. Dazu ist es insbesondere not- wendig, die Entwicklung der Ethik von ihren geistigen Anfängen bis in die heuti-
ge Zeit zu betrachten. 37
Der Wortursprung der Ethik liegt im griechischen Adjektiv ethicos, wel- ches vom Wortstamm ethos abgeleitet ist. ‚Gewohnheit’, ‚Sitte’ und ‚Brauch’ waren dessen ursprüngliche Bedeutung. Genutzt wurde die Begrifflichkeit um das angemessene gesellschaftliche Verhalten zu beschreiben, welches sich an den sittlichen Maßstäben der antiken Polis ausrichten sollte. Der Ursprung des Wortes Moral liegt dagegen im lateinischen Wort mores, welches mit ‚Sitten’ zu überset- zen ist. Bezeichnet wurde damit aber ebenfalls ein Katalog von Normen und Wer-
ten, an dem das Verhalten innerhalb der Gesellschaft auszurichten war. 38
Das Wort ethicos im Zusammenhang mit einer geistigen Beschäftigung, nämlich der Philosophie, wurde das erste Mal von Aristoteles (384-322 v. Chr.)
gebraucht. Er verwendete es im Kontext seiner Metaphysik 39 , um damit die Stu-
dien des Sokrates zu beschreiben, der versuchte, das Gute im Allgemeinen zu un- tersuchen, indem er es philosophisch reflektierte. Seine Beschäftigung mit Sitte, Anstand und Gebräuchen und eben dem Guten im Allgemeinen waren dabei ein-
zigartig unter frühen griechischen Denkern. 40 Aristoteles selbst entwickelte in seiner Nikomanischen Ethik 41 eine eigene ethische Theorie von dem Streben des
Menschen nach dem Guten. Dabei war seine Grundannahme, dass alle Lebewesen ein zielgerichtetes Handeln aufweisen und dieses seiner Meinung nach nur das
Gute für das Wesen an sich sein könne. 42 Als Voraussetzung nahm er hierbei an,
37 Vgl.: Hausmanninger, Thomas: Ethik. Was ist das eigentlich? In: Heimbach-Steins, Marianne (Hrsg.): Christliche Sozialethik. Ein Lehrbuch. Band 1. Regensburg 2004, S. 21f.
38 Vgl.: Pieper, Annemarie: Einführung in die Ethik. Tübingen 1991 2 , S. 24-26.
39 Aristoteles: Metaphysik. In der Übersetzung von Friedrich Bassenge. Berlin 1990.
40 Vgl.: Andersen, Svend: Einführung in die Ethik. Berlin 2005 2 , S. 1.
41 Aristoteles: Die Nikomanische Ethik. Aus dem Griechischen und mit einer Einführung und Erläuterungen versehen von Olof Gigon. München 1991 3 .
42 Vgl.: Andersen: Einführung in die Ethik, S. 32.
9
dass menschliches Verhalten grundsätzlich einer kritischen Reflexion und Bewer- tung zugänglich ist, zumindest so lange diese theoretisch fundiert und vernünftig ist. Erst dadurch ließ sich in seinem Verständnis das Handeln des Menschen grundsätzlich einer Bewertung unterziehen und die Folgerung zu, ob etwas gut und richtig sei. Das Handeln sowie die Sitten und Gebräuche, die dieses in alle- rerster Linie bestimmen, werden dabei der Vernunft untergeordnet. Sollten sie den Ansprüchen des Strebens nach dem Guten nicht genügen, wären sie zu verwerfen und zu überdenken. Ethisches Denken bezog sich für Aristoteles also auf jegliche Handlung des Menschen, ebenso wie auf all die Voraussetzungen, die für dieses Handeln unabdinglich sind. Er ging dabei davon aus, dass die Disziplin der Ethik an sich niemals Handlungsweisen für konkrete Situationen geben könne, sondern vielmehr eine philosophische Disziplin darstelle, die es möglich macht menschli- ches Handeln zu reflektieren, im Nachhinein das in einem bestimmten Fall richti- ge Verhalten anzuleiten und unter normativen Parametern wie gut oder schlecht
zu betrachten. 43
Im Laufe der Jahre wurde dieses Bild differenzierter und es ergaben sich verschiedene Akzentverschiebungen und Veränderungen. So kam die Ethik nicht mehr nur durch die Überlegung nach dem objektiv Guten für den Einzelnen, eine Gruppe oder eine Gemeinschaft aus. Vielmehr rückte auch die Frage nach dem moralisch Guten, also einer höheren Maßstäben unterworfenen Betrachtung, in den Mittelpunkt. Dabei ging die Ausdifferenzierung von evaluativ Gutem und dem moralisch Richtigem Hand in Hand mit der zunehmenden Vielfalt von Vor- stellungen eines guten Lebens und der fortschreitenden Säkularisierung der staat- lichen Autorität.
Festzuhalten bleibt, dass die Ethik als eine Disziplin begriffen werden muss, die sich mit allen Facetten menschlichen Handelns beschäftigt und dabei auch Wert- und Interessenkonflikte, die aus der eben beschriebenen Ausdifferen- zierung von evaluativ Gutem und dem moralisch Richtigem entstehen, nicht außer Acht lässt. Dabei haben nur Aussagen über das moralisch Richtige einen universa- len Geltungsanspruch, während evaluativen Überlegungen eher der Status von Überlegungen oder Empfehlungen zukommt. Die Disziplin der Ethik im Allge-
meinen hat dabei den Anspruch, beide Seiten zusammenführen. 44
43 Vgl.: Düwell: Handbuch Ethik, S. 1.
44 Vgl.: Düwell: Handbuch Ethik, S. 2.
10
Dieses Grundverständnis vom ethischen und damit auch moralischen Han- deln blieb seit Aristoteles erhalten und ist vor allem durch das Streben des Men- schen nach dem universal Guten charakterisiert. Die Betrachtung menschlichen Handelns unter normativen Parametern und seine anschließende Bewertung, bil-
den damit die Grundlage der ethischen Reflexion. 45 Die Ausgangsfrage nach der
Gemeinsamkeit aller Regeln und Normen, die viele intuitiv, vielleicht auch erst nach eingehender Überprüfung, als ethisch oder moralisch bezeichnen würden, kann somit beantwortet werden. Das Fundament dieses Ethischen liegt in der Fra- ge nach dem normativ Guten (also mit universalem Anspruch) für den Menschen als Menschen begründet. Alles was für den Menschen in diesem Sinne als das Gute gilt, bildet die moralischen Normen und begründet damit die Ethik. Natür- lich ist es dabei von entscheidender Bedeutung, diesen Menschen zu definieren und einen Idealtypus zu entwerfen, dessen Bild die moralischen und ethischen Handlungsvorschriften (also die ethischen Normen und Werte) nicht entgegenlau- fen. Genau dieses idealtypische Bild versucht uns beispielsweise die christliche
Ethik zu liefern. 46
1.1.2. Die wissenschaftliche Disziplin der Ethik heute
Ausgehend von den theoretischen Überlegungen der Antike bis zu den Abhand- lungen zeitgenössischer Philosophen, hat sich die Ethik als eigenständige Wissen- schaft etabliert. Ihre Aufgabe ist es, das menschliche Verhalten auf seine Moralität zu prüfen und diese in ihrer Sittlichkeit zu begründen. Da sie sich infolge dessen mit der Reflexion menschlicher Handlungen und Interaktionen beschäftigt, müs- sen die Felder der wissenschaftlichen Betätigung innerhalb der Ethik ebenso viel- seitig wie umfangreich sein, da alle Bereiche menschlichen Handelns von der Frage nach ihrer moralischen Einordnung betroffen sind. Dabei ist es für das Selbstverständnis der Ethik als Wissenschaft einerseits wichtig, sich Überschnei- dungen und Unterschiede in Bezug auf andere philosophische Disziplinen zu ver- deutlichen, andererseits die unterschiedlichen Reflexionsfelder in den Gesamtkon-
text der Ethik einzuordnen. 47
45 Vgl.: Düwell: Handbuch Ethik, S. 2.
46 Vgl.: Hausmanninger: Ethik, S. 23.
47 Vgl.: Pieper: Einführung in die Ethik, S. 58f.
11
Abb. 1.: Einteilung der philosophischen Ethik
Quelle: Pieper, Annemarie/ Thurnherr, Urs: Angewandte Ethik. Eine Einführung. Mün-
chen 1998 (Beck’sche Reihe; 1261), S. 9.
Als Theorie, die sich mit der menschlichen Praxis beschäftigt, gehört sie zunächst zu den klassischen Disziplinen der praktischen Philosophie, die außerdem noch die Politik und Rechtsphilosophie umfasst. Alle drei Felder sind eng miteinander verwoben. Obwohl die wissenschaftliche Disziplin der Politik seit Machiavelli von der Ethik grundsätzlich abgelöst ist, hat sich doch gezeigt, dass keine politi- sche Theorie ohne theoretische Prämissen auskommen kann, da der Anspruch moralischer Normen auch für das politische Leben und die darin involvierten Per- sonen verbindlich sein muss. Ähnlich verhält es sich mit der Rechtsphilosophie, die sich mit den rechtlichen Aspekten menschlichen Handelns beschäftigt. Rechtsnormen, die politisch sowohl entwickelt als auch verabschiedet werden, sind an Gesetz und Verfassung gebunden und müssen den Menschen an sich da- mit als moralische Person anerkennen. Hier liegt gleichzeitig ihr ethisches Fun- dament begründet. Ohne den Bezug auf die Moralität, nämlich auf Menschen- und Grundrechte, kann der Begriff des Rechts dabei nicht auskommen. Die Ethik stellt sich durch die Überprüfung politischer und rechtlicher Normen mittels des Moral-
prinzips als die normative Grundlagenwissenschaft überhaupt dar (S. Abb. 1.). 48
48 Vgl.: Pieper: Einführung in die Ethik, S. 61-63.
12
Da sich dieses Kapitel primär mit der Verortung der Friedensethik im ethi- schen Gesamtkonzept beschäftigt, liegt der Schwerpunkt dieses Abschnittes auf dem Bereich der angewandten Ethik. Im Gegensatz zur allgemeinen Ethik, die sich unter allgemeinen Gesichtspunkten beschreibend, normativ oder unter meta- physischen Gesichtspunkten mit der Frage des moralischen Verhaltens beschäftigt, geht es bei der angewandten Ethik um die Betrachtung der Praxis. Sie widmet sich der Reflexion spezieller Felder menschlichen Handelns. Dabei bildeten sich im Laufe der Zeit infolge der zunehmenden Spezialisierung menschlichen Zusam- menlebens mehr und mehr Bereichsethiken heraus, die das von der allgemeinen Ethik zur Verfügung gestellte theoretische Wissen auf die in diesen Bereichen verorteten Problemfelder anwenden.
Von besonderem Interesse ist in diesem Fall der Bereich der Sozialethik, die Probleme zwischenmenschlicher Beziehungen und humaner Interaktionen unter dem Gesichtspunkt sozialer Gerechtigkeit und moralischer Verantwortung untersucht. In ihren theoretischen Kontext fällt sowohl der Bereich der politischen Ethik, als auch die Friedensethik, die wiederum einen gesonderten Teil der politi- schen Ethik darstellt. Die Frage nach Entwicklung und Fragestellung der Sozial-
ethik soll deshalb ihm nächsten Abschnitt behandelt werden. 49
1.2. Die Sozialethik als spezieller Bereich der Ethik
Wie der Name impliziert, handelt es sich bei der Sozialethik um eine Disziplin der Ethik, die das Soziale zum Thema hat. Wie genau sich dieser ethische Bereich gegenüber den anderen abgrenzt und wo er Gemeinsamkeiten aufweist, wird nur deutlich, wenn man den Begriff des Sozialen näher definiert und sich die inhaltli- che Fragestellung der Sozialethik verdeutlicht.
1.2.1. Inhaltliche Ausrichtung und Fragestellung
Der Begriff des Sozialen ist eng verknüpft mit dem gesellschaftlichen Verhalten des Menschen und versteht diesen als relativ eigenständigen Gegenstandsbereich. Der Soziologe und Sozialphilosoph Georg Simmel (1858-1918) charakterisierte
49 Vgl.: Pieper: Angewandte Ethik, S. 10f.
13
den Inhalt des Sozialen durch die Mannigfaltigkeit der Interaktionen zwischen den einzelnen Individuen innerhalb der Gesellschaft, denn „Gesellschaft im weitesten Sinne ist offenbar da vorhanden, wo mehrere Individuen in Wechselbeziehung
treten.“ 50 An dieser Stelle ist zu bedenken, dass Gesellschaft in diesem Sinne nur
Interaktionen erfassen kann, wenn sie eine gewisse Konstanz und Regelmäßigkeit aufweisen. Sie müssen also gelöst sein von der subjektiven Motivation des Han- delnden und gewissermaßen einen institutionalisierten Charakter aufweisen. Sinn und Zweck dieser Einschränkung ist es, spontane und zufällig statt- findende Wechselwirkungen der Individuen aus dem Bereich des Sozialen auszu- klammern. Nur wo Gesellschaft unabhängig von handelnden Personen ist, kann ein dauerhaftes Gebilde gemeinsamer Normen und Werten entstehen, das für je-
des Mitglied gleichermaßen zugänglich und verbindlich ist. 51 Wichtigstes Kriteri-
um bei der Bewertung dieser gesellschaftlichen Wechselbeziehungen ist die Frage nach der Gerechtigkeit. Jedes Individuum sollte innerhalb seines Leistungsvermö- gens die gleichen Chancen und Möglichkeiten innerhalb der Gesellschaft haben, auch wenn andere Faktoren wie wirtschaftliche und gesellschaftliche Automatis-
men diese natürlich beeinflussen. 52
Charakteristikum gesellschaftlicher Zusammenschlüsse ist es also, be- stimmte Handlungszusammenhänge und Formen des Zusammenlebens zu institu- tionalisieren. Grund hierfür ist das soziale Wesen Mensch, welches nach der Be- friedigung seiner Bedürfnisse strebt und hierzu auf die Hilfe und Anerkennung seiner Mitmenschen angewiesen ist. Als Beispiele seien hier die Familie, die Ehe und der Staat genannt. Sozialethische Grundprinzipien wie Freiheit, Gleichheit, Menschenrechte und eben Gerechtigkeit bilden dabei die Ordnungsstruktur dieser Institutionen. Sie stellen die moralische Grundlage eines friedlichen und für alle nutzenoptimierten Zusammenlebens dar. Gegen die gewissermaßen natürlichen Neigungen des Menschen zu egoistischem Verhalten, Neid und Machtstreben, führt die Sozialethik als ethische Maßstäbe Mitgefühl, Solidarität und Toleranz ins Feld. Sie begreift den Sozialisationsprozess damit nicht als rein urwüchsig, sondern universalen moralischen Werten verpflichtet. Damit bildet die Beschäfti-
50 Simmel, Georg: Gesamtausgabe. Herausgegeben von Otthein Rammstedt. Band 5. Frankfurt am
Main 1992, S. 54.
51 Vgl.: Anzenbacher: Christliche Sozialethik, S.11f.
52 Vgl.: Nusser, Karl-Heinz: Sozialethik. In: Pieper, Annemarie/ Thurnherr, Urs: Angewandte
Ethik. Eine Einführung. München 1998 (Beck’sche Reihe; 1261), S. 157f.
14
gung mit der Gesellschaft auf Basis freiheitlicher, von moralischen Verpflichtun-
gen geprägter Institutionen und Interaktionen die Grundlage der Sozialethik. 53
Abb. 2.: Individual- und Sozialethik
Quelle: Anzenbacher: Christliche Sozialethik, S. 16.
In ihrer Ausrichtung auf Rechte und Pflichten, die der Einzelne gegenüber der Gesellschaft hat, bildet die Sozialethik das Gegenstück zur so genannten Indivi- dualethik. Durch die Unterscheidung wird es sowohl möglich, das sehr umfang- reiche Gebiet der Ethik übersichtlicher zu gestalten, als auch den sozialethischen Begründungsansatz zu verdeutlichen. Die Sozialethik widmet sich, als Teilgebiet der angewandten Ethik, den institutionalisierten Interaktionen innerhalb gesell- schaftlicher Gebilde. Die Individualethik beschäftigt sich ebenfalls mit der menschlichen Praxis, reflektiert allerdings das Verhalten einzelner Personen und deren persönliche Verantwortung für ihr Handeln. Sie betrachtet dabei die Motive und die daraus entstehenden Handlungen individueller Charaktere und versucht, diese moralisch zu bewerten und zu normieren (S. Abb. 2.).
Ziel der Sozialethik ist es, in Institutionen aufgegangene menschliche In- teraktionen auf ihren ethischen Gehalt zu prüfen und zu bewerten. Zentraler Aus- gangspunkt der Reflexion bildet hierbei die Frage nach der Gerechtigkeit. Sie ver- sucht institutionelle Gebilde daraufhin hin zu überprüfen und wenn nötig, Verbes- serungsvorschläge zu machen. Dabei sind es natürlich in erster Linie individuelle
53 Vgl.: Pieper: Einführung in die Ethik, S. 88f.
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Personen, die im moralischen Sinne handeln können. Dennoch ist dieses Handeln in Institutionen eingebettet, da es sich sonst um spontanes, nicht dem Bereich des Sozialen zurechenbares Verhalten handeln würde und somit nicht sozialethisch
reflektierbar wäre. 54
1.2.2. Grundfragen christlicher Sozialethik 55
Die christliche Sozialethik erweitert die Fragestellung der Sozialethik um den Horizont moralischer Werte- und Zielvorstellungen auf der Grundlage des Evan- geliums. Sie sucht dabei nach einem Aufbau der Gesellschaft, der ihrem eigenen Anspruch genügen kann, nämlich basierend auf dem Wertekanon, der durch Gott vorgegeben wurde. Die Prinzipien von Mitmenschlichkeit, Gerechtigkeit und Lie- be werden allerdings nicht nur aus Gründen der Vernunft, sondern auch durch ihren göttlichen Charakter als Grundlage gesellschaftlichen Zusammenlebens an-
genommen. 56
Wichtigster Bezugspunkt bei Überlegungen zu Besonderheiten der christ- lichen Sozialethik bildet die Bibel. Sie stellt als wichtigstes Schriftwerk der Chris- ten die ursprünglichste Quelle dar und bildet für die Angehörigen dieser Glau- bensrichtung einen gemeinsamen Ausgangspunkt, stiftet Identifikation und be- gründet die Kirche. Für die christliche Sozialethik stellt sie das entscheidende Fundament dar, welches ihr als Grundlage moralisch-ethischer Reflextion menschlichen Handelns dient. Die aus ihr gewonnenen Erkenntnisse und morali- schen Werte bestimmen die Auseinandersetzung mit ethischen Problemfeldern und ebnen christlich-sozialethischen Überlegungen damit den Weg. Allerdings handelt es sich nicht um eine historische Genese christlich-ethischer Fragestellun- gen, sondern um aus dem Evangelium abgeleitete sozialethische Gewissheiten
und Verpflichtungen, die die christliche Soziallehre begründen. 57
Allerdings ist der Rückgriff auf biblische Normen und Werte keinesfalls ohne die Betrachtung weiterer Faktoren möglich. Die Bibel schafft zwar Perspek- tiven für den ethischen Diskurs aber handlungsrelevanter Kontext und Erkenntnis- se der Vernunft müssen ebenfalls einfließen. Entgegen der fundamentalistischen
54 Vgl.: Anzenbacher: Christliche Sozialethik, S. 15f.
55 Die Betrachtung der christlichen Sozialethik ist deshalb wichtig, weil nur so das unserem Ver- ständnis zugrunde liegende Wertebild spezifiziert und mit der ethischen Reflexion menschlicher Interaktionen in Verbindung gesetzt werden kann.
56 Vgl.: Furger: Christliche Sozialethik, S. 9.
57 Vgl.: Anzenbacher: Christliche Sozialethik, S. 19f.
16
Auslegung religiöser Schriften wird sie deswegen nicht als Handbuch der Moral verstanden, aus dem konkrete Handlungsanweisungen für das moralische Indivi- dual- und Kollektivverhalten innerhalb der Gesellschaft gewonnen werden kön- nen. Die zentralen Motive, aus denen sich die soziale Dimension der christlichen Botschaft aufbaut, sind keineswegs Modelle oder direkt verwendbare Beurtei- lungskriterien. Aufbauend auf der Basis christlicher Werte wird vielmehr ein Deu- tungsrahmen geschaffen, um das Beziehungsgefüge von Mensch, Welt und Gott zu ordnen und daraus eine Sinnperspektive zu entwickeln. Diesen Rahmen in Ein- klang mit den speziellen gesellschaftlichen und sozialen Herausforderungen der
Gegenwart zu bringen, ist Aufgabe der christlichen Sozialethik. 58
„Wurzelgrund (...), Träger und Ziel aller gesellschaftlichen Institutionen ist
(...) die menschliche Person, die (...) des gesellschaftlichen Lebens (...) bedarf.“ 59
Diese Aussage verdeutlicht in diesem Zusammenhang das wichtigste Grundprin- zip der christlichen Gesellschaftslehre. Der Mensch als Person bildet den Aus- gangspunkt des christlichen Menschenbildes und ist damit tragendes normatives
Kriterium der ethischen Reflexion gesellschaftlicher Interaktionen. 60 Erst in der
Neuzeit wurde dem Begriff der Person diese Schlüsselfunktion zugewiesen. Nicht nur der Mensch soll sein Handeln an sittlichen Maßstäben ausrichten, um der ge- gebenen Ordnung gerecht zu werden. Auch die Ordnung selbst muss so geschaf- fen werden, dass sie wiederum dem Menschen gerecht wird. In diesem Verständ-
nis wird der Mensch selbst zum letzten Maßstab von Ordnung. 61
Der als universale menschenrechtliche Norm verwendete Personenbegriff, beruht hierbei auf der Würde jeder einzelnen Person, die sie zum Freiheitswesen macht. Diese Personen- oder Menschenwürde bedeutet im christlichen Verständ- nis, dass jeder Person zu jeder Zeit, unabhängig von seinen Eigenschaften und Leistungen, ein unbedingter Wert zukommt. In der Entfaltung der menschlichen Existenz fundamentiert sich dieser Wert vor allem in den Menschenrechten, den persönlichen Freiheitsrechten sowie in dem Recht der politischen und gesell-
schaftlichen Mitbestimmung. 62 Das Begreifen des Menschen als Person, die in
58 Vgl.: Heimbach-Steins, Marianne: Biblische Hermeneutik und christliche Sozialethik. In: Heim- bach-Steins: Christliche Sozialethik. Band 1, S. 86-90.
59 Gaudium et spes, Nr. 25.
60 Vgl.: Sutor: Politische Ethik, S. 20.
61 Vgl.: Baumgartner, Alois: Personalität. In: Heimbach-Steins, Marianne (Hrsg.): Christliche Sozialethik. Ein Lehrbuch. Band 1. Regensburg 2004, S. 266f.
62 Vgl.: Baumgartner: Personalität, S. 267f.
17
Interaktionsbeziehung zu Individuen steht, ist für die Ethik dabei in dreierlei Hin-
sicht fundamental:
1. Das Sein des Menschen als Person ist nicht revidierbar.
2. Der Begriff der Person beinhaltet ein normatives Prinzip, das Rechte beinhaltet, die unwider-
ruflich jedem Individuum zugesprochen werden.
3. Für das Individuum impliziert das Personsein damit, dass er verantwortungsvoll mit seinen
Mitmenschen umgeht, und wiederum die Rechte dieser Menschen als Personen respektiert. 63
Damit wird erst in der universalen Anerkennung der unveräußerlichen Menschen-
rechte die Menschenwürde eingelöst. Das Ziel einer christlich-ethischen Reflexi-
on des Sozialen ist die gesellschaftliche Anerkennung dieser Rechte und die Her-
ausbildung institutionalisierter Strukturen, die diesem Anspruch gerecht werden. 64
Das Personalitätsprinzip ist gleichzeitig der Ursprung der übrigen Sozialprinzipien,
die ebenfalls Grundlage der christlichen Sozialethik sind:
- Subsidarität, denn die Freiheit der Person lässt sich nur erreichen, wenn sie die Möglichkeit hat eigenverantwortlich zu handeln.
- Gemeinschaft, deren Ziel die Erhaltung, Entfaltung und Vollendung der menschlichen Persön- lichkeit sein muss.
- Solidarität, denn Menschlichkeit entwickelt sich nur im Miteinander und unter gegenseitiger Unterstützung.
- Nachhaltigkeit, denn nur dadurch wird der Mensch seiner Verantwortung gegenüber der
Natur und den nachfolgenden Generationen gerecht. 65
Das der biblischen Überlieferung entspringende Menschlichkeitsbild und die da-
mit verbundene mitmenschliche Gerechtigkeit, bilden eine wichtige normative
Grundlage der theologischen Ethik und grenzen sie gegenüber der reinen Sozial-
ethik ab. Es würde allerdings den Ansprüchen einer pluralistischen Gesellschaft
nicht genügen, ihre Legitimation allein hieraus abzuleiten. Vielmehr ist es not-
wendig, nicht nur nach den inhaltlichen Besonderheiten zu fragen (WIE unter-
63 Vgl.: Kress, Hartmut: Der Begriff der Person als Ausgangspunkt und Leitbegriff ökumenischer
Ethik. In: Heimbach-Steins, Marianne/ Lienkamp, Andreas/ Wiemeyer, Joachim: Brennpunkt
Sozialethik. Theorien, Aufgaben, Methoden. Freiburg 1995, S. 100f.
64 Vgl.: Baumgartner: Personalität, S. S. 268f.
65 Ausführlicher zu den Sozialprinzipien und deren theologischer Herleitung, vgl.: Sutor: Politi-
sche Ethik, S. 20-40.
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scheidet sie sich?), sondern darüber hinaus nach einer speziellen Art des Umgangs mit den moralischen Prinzipien der Sozialethik (WAS unterscheidet sie?). Es ist der stetige Dienst an der Gerechtigkeit, der sich durch eine kritische Wachsamkeit in Bezug auf Verzerrungen dieses moralischen Grundprinzips aus- zeichnet. Ebenso führt das christliche Verständnis der Welt als Heilsgeschichte zu einer speziellen Dynamik, die sowohl zum ständigen Streben nach Weiterentwick- lung der Menschlichkeit, als auch zu einer steten Überprüfung und moralischen Reflexion der Gegenwart führt. Die bestehenden Verhältnisse werden niemals als die endgültigen, nicht verbesserbaren angenommen, sondern unter ethischen Ge- sichtspunkten betrachtet und analysiert.
Gleichermaßen impliziert wird eine Bereitschaft zur Offenheit gegenüber Neuem, wenn dies der Weiterentwicklung der Menschlichkeit oder Gerechtigkeit zuträglich sein könnte. Diese Dynamik ist es, die alle Normen und Leitprinzipien von innen her begründet. Für die letztendliche Umsetzung ist die Person verant- wortlich, die Sozialethik ist es, die ihr dazu das notwendige Instrumentarium zur kritischen und konstruktiven Überprüfung gesellschaftlicher Fragestellungen an
die Hand gibt. 66
Inwiefern menschliche Betätigungsfelder spezieller ethischer Fragestel- lungen unterliegen, soll im nächsten Abschnitt am Beispiel der für diese Arbeit vor allem relevanten politischen Ethik verdeutlicht werden.
1.3. Friedensethische Reflexion im Kontext der politischen Ethik
Die Politik, wenn auch prinzipiell losgelöst von der wissenschaftlichen Disziplin der Ethik, unterliegt dennoch als Feld menschlicher Interaktionen der Notwendig- keit einer kritischen moralisch-ethischen Reflexion. Die spezielle Fragestellung der politischen Ethik und im nächsten Schritt der Friedensethik sollen im Kontext dieses Abschnitts aufgezeigt werden, um deutlich zu machen, welchen grundsätz- lichen ethischen Überlegungen die internationale Politik sowie der Zustand von Krieg und Frieden unterliegen.
66 Vgl.: Furger: Sozialethik, S. 154-156.
19
1.3.1. Politische Ethik Die Politische Ethik ist eine der ältesten philosophischen Disziplinen und unter- liegt damit auch der Reflexion ihrer moralischen Dimension. Schon für Aristote- les waren die Felder der Politik und der Ethik untrennbar miteinander verbunden. Wichtigstes Kriterium der moralischen Bewertung war bereits für ihn die Frage der Gerechtigkeit. Auch wenn in der Neuzeit die enge Beziehung zwischen den
beiden wissenschaftlichen Disziplinen zunächst verloren ging, 67 kann eine politi-
sche Theorie heute nicht ohne ethische Prämissen auskommen. Sie darf sich nicht nur der politischen Realität verpflichtet fühlen, sondern muss ebenso moralische Grundprinzipien wie Gerechtigkeit und Menschlichkeit beachten. Gerade weil die politische Philosophie der ständigen Gefahr unterliegt, in einer Zangenbewegung von Ideologie, historischer Ausrichtung und Machtstreben die Prinzipien morali- scher Grundwerte zu verdrängen, ist eine ethisch-moralische Reflexion menschli-
cher Interaktionen im Bereich der Politik unerlässlich. 68
Gleichzeitig haben die Erfordernisse einer freiheitlich-demokratischen Öf- fentlichkeit und die Globalisierung von Interessen die Grenzen zwischen dem Bürger und dem Politiker zunehmend verwischen lassen. Beide werden gleicher- maßen in die Verantwortung genommen, einen Staat zu formen, der sich in die Weltgemeinschaft integrieren kann. Moralische Leitprinzipien der Politik werden dadurch gesamtgesellschaftlich verpflichtend. Die Menschenrechte, die im Rah- men der Vereinten Nationen institutionalisiert sind, bilden dabei das Primat ge-
genüber der Politik. 69
Fundamentale Grundlage dieser Menschenrechte ist, dass jeder Mensch frei und gleich sein sollte (Gerechtigkeitsprinzipien). Der universale Freiheitsan- spruch des Menschen gründet dabei sozialhistorisch im Besitz- und Bildungsbür- gertums des Feudalismus, das die Menschenrechtsidee zur Grundlage eines neuen universalen Ethos erklärte und in die politische Theorie des Liberalismus integ-
67 Für Macchiavelli war Moralität Sache des Privaten, in Staatsgeschäften hatte für ihn die Staats- räson oberste Priorität und damit den unbedingten Vorrang vor Moral und individueller Freiheit. Erst Kant verpflichtete die Politik wieder auf moralische Werte (Pieper: Einführung in die Ethik, S. 59f.).
68 Vgl.: Nida-Rümelin, Julian: Politische Ethik I: Ethik der politischen Institutionen und der Bür- gerschaft. In: Nida-Rümelin, Julian: Angewandte Ethik. Die Bereichsethiken und ihre theoreti- sche Fundierung. Ein Handbuch. Stuttgart 1996, S. 139f.
69 Vgl.: Brenner, Andreas: Politische Ethik. In: Düwell, Marcus/ Hübenthal, Christoph/ Werner, Micha H.: Handbuch Ethik. Stuttgart/ Weimar 2002, S. 275-277.
20
rierte. Die unbestreitbare Würde des Menschen, die ihm von Gott gegeben wurde, implizierte ihrer Meinung nach gleichzeitig einen naturrechtlichen Freiheitsan- spruch. Damit sind, dieser Argumentation folgend, die Menschenrechte als natür- liches Recht dem geschaffenen Recht jederzeit überzuordnen. Diese Auffassung hat sich bis heute durchgesetzt, so dass das Freiheitsrecht als Naturrecht normativ
der Rechts- und Staatsordnung vorgeordnet sein muss. 70 Gleichzeitig muss sich
jede Staatsordnung darauf überprüfen lassen, inwiefern sie den Ansprüchen einer
freiheitlichen Grundordnung gerecht wird. 71
Damit bilden die Grundzüge der liberalen politischen Theorie auch gleich- zeitig die ethischen Beurteilungskriterien, denen der ‚gute’ Staat genügen muss: Formal überschrieben mit der Freiheit und Gleichheit seiner Bürger und zusam- mengefasst in dem grundlegenden moralischen Kriterium der Gerechtigkeit. Der Staat, der den ethischen Anforderungen der liberalen Politiktheorie genügen kann, gründet auf dem Fundament der freiheitlichen Grundrechte und garantiert durch seine innere und äußere Souveränität diese Rechte jedem Bürger. Durch die Ge- waltenteilung, Rechtsstaatlichkeit und die demokratische Rückbindung an seine Bürger schafft er Transparenz und schließt Willkür aus. Freie Wechselbeziehun- gen innerhalb der Gesellschaft müssen ohne staatliche Intervention möglich sein (Trennung von Staat und Gesellschaft), gleichzeitig darf der Staat sich aber nicht durch ein soziales Interaktionssystem (z.B. Wirtschaft) dominieren lassen, son-
dern muss unabhängig und gerecht bleiben. 72
Neben diesen aus dem Liberalismus entwickelten Beurteilungskriterien des ‚guten’ Staates, ist die Bedeutung der christlichen Sozialethik für die politi- sche Ethik hervorzuheben, denn sie ist in unserem christlich geprägten Wertever-
ständnis untrennbar mit dieser Disziplin der Ethik verbunden. 73 Das Prinzip des
Menschen als Person und damit verbunden die Suche nach Mitmenschlichkeit und einer friedvollen Gesellschaft, in der jedem Individuum seine unwiderrufbaren Rechte garantiert werden, bestimmen dabei eine an christlichen Maßstäben ausge- richtete Politik und begründen damit auch ihre ethische Bewertung.
70 Vgl.: Art. 25 GG: „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrech- tes. Sie gehend den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Be- wohner des Bundesgebietes.“
71 Vgl.: Anzenbacher: Christliche Sozialethik, S. 57f.
72 Vgl.: Anzenbacher: Christliche Sozialethik, S. 61-66.
73 Vgl.: Sutor: Politische Ethik, S. 11f.
21
Im Besonderen sind zwei Gründe hervorzuheben, die eine christliche Di- mension der politischen Ethik unentbehrlich machen. Erstens sind durch die plu- ralistischen, auf freiheitlich-demokratischer Verfassung basierenden Gesellschaf- ten neue Herausforderungen entstanden. Dem Individuum und dem Kollektiv wird in diesen Strukturen das höchstmögliche Maß an Selbstbestimmung zugesichert, gleichzeitig herrscht jedoch oftmals eine Diskrepanz zwischen individueller Selbstverwirklichung und den sozialen Anforderungen eines humanen Miteinan- ders. Die Balance zwischen subjektiv empfundener und objektiv möglicher Frei- heit bildet aber die Grundlage, um Probleme der Gerechtigkeit unter den Völkern und des Friedens lösen zu können. In der christlichen Soziallehre ist der Begriff der Freiheit eng verknüpft mit dem Gedanken der Solidarität und der Menschlich- keit. Nicht zuletzt aus diesem Grund sind christlich-ethische Überlegungen im
Bereich der Politik unerlässlich. 74
Den zweiten Grund und auch den Anlass, im Rahmen dieser Arbeit die christlich-ethische Dimension in der Sozialethik explizit hervorzuheben, liefert die Frage nach Frieden, welcher ein besonderes Anliegen politischer Ethik ist. Auf der Basis der christlichen Soziallehre geht es in besonderem Maße darum, Mittel und Wege zu finden, die Interessenwahrnehmung der Staaten mit dem All- gemeininteresse aller Völker in Einklang zu bringen. Die Frage nach Gerechtig- keit und Frieden bildet dabei die Grundlage der Friedensethik, die mit der christli-
chen Sozialethik eng verwoben ist. 75
1.3.2. Frieden als ethisches Leitmotiv
Wie von der Terminologie her leicht zu schlussfolgern ist, beschäftigt sich die Friedensethik mit der Reflexion menschlichen Handelns unter friedensethischen Gesichtspunkten. Die ethische Friedensforschung ist von ihrem Erkenntnis- schwerpunkt im Feld der politischen Ethik verankert und betrachtet politische Interaktionen unter dem grundlegenden sozialethischen Kriterium der Gerechtig- keit. In diesem Sinne folgt sie dem Leitmotiv einer globalen Solidargemeinschaft,
die in Gerechtigkeit und Frieden zusammenlebt. 76
74 Vgl.: Sutor: Politische Ethik, S. 12f.
75 Vgl.: Sutor: Politische Ethik, S. 266f.
76 Vgl.: Pieper: Einführung in die Ethik, S.95f.
22
Die Verhältnisbestimmung von Krieg und Frieden sowie die Frage nach Strukturen friedlichen und gerechten Zusammenlebens sind dabei Ziel und Anfor- derung zugleich. Die friedensethische Reflexion politischer Interaktionen steht heute vor allem im Spannungsfeld von Militarisierung der Internationalen Bezie- hungen, stetig wachsender Erdbevölkerung und selbstzerstörerischen Umgangs des Menschen mit der Natur. Diese Faktoren bedingen in erster Linie Frieden ge- fährdende Konfliktpotentiale, wie internationale Gewalt, Proliferation, Ressour-
cenknappheit, fortschreitende Armut und dergleichen mehr. 77
Da die Letztbegründung der Friedensethik im gerechten Frieden aller Völ- ker untereinander liegt, ist es wichtig, sich den Begriff des Friedens im Kontext der sozialethischen Fragestellung zu verdeutlichen. Dieser umfasst dabei in unse- rem Verständnis mehrere Dimensionen. Ein Zustand kann als friedlich bezeichnet werden, wenn ein politischer Konflikt auf andere Art und Weise als mit physi- scher Gewalt ausgetragen wird. Dies wird als der ‚negative’ Friedensbegriff be- zeichnet. Zentrales normatives Element ist die Aufforderung, Kriege und Bürger- kriege zu verhindern, realpolitisch institutionalisiert in den Vereinten Nationen. In diesem Sinne gilt Frieden als gesichert, wenn das Gewaltverbot von den einzelnen Völkerrechtssubjekten respektiert wird. Um den Zustand des Friedens in seiner vollen Dimension erfassen zu können, ist es jedoch notwendig, die Definition zu erweitern. Der Frieden in diesem Verständnis ist nicht primär ein erstrebenswerter oder zu bewahrender Zustand, sondern vielmehr ein Prozess. Der so genannte ‚positive’ Friedensbegriff betrachtet, neben der aktuell ausgeübten Gewalt, gleichzeitig Rahmenbedingungen und Strukturen, die zu Konflikten und Kriegen führen können. Durch eine ursächliche Konfliktanalyse wird versucht, latent vor- handene Krisenpotentiale zu reduzieren und strukturbedingte Gewalt im internati- onalen System zu verhindern.
Der ‚negative’ Friedensbegriff bedingte die Friedensforschung hauptsäch- lich in Zeiten, in denen der Krieg als legitimes Mittel der Politik angesehen wurde. Die ‚positive’ Dimension des Friedensbegriffes resultiert vor allem aus der Äch- tung des Krieges im Zuge der rechtlichen Weiterentwicklung der Internationalen
77 Vgl.: Huber, Wolfgang/ Reuter, Hans- Richard: Friedensethik. Stuttgart 1990, S. 12f.
23
Beziehungen und der sich mehr und mehr solidarisierenden Staatengemein-
schaft. 78
In einer Analyse unter friedensethischen Gesichtspunkten wird dement- sprechend versucht, die vollständige Dimension des Begriffes Frieden zu erfassen und sowohl realpolitische Gegebenheiten, als auch systemische und strukturelle Bedingungen von Krisen und Konflikten zu erfassen. Oberstes Ziel ist die Siche- rung des Friedens sowie die Begrenzung und Eindämmung von Konflikten, um lange Perioden friedlichen Zusammenlebens zu ermöglichen. Verbunden damit ist ebenfalls die Suche nach Strukturen, in denen der Frieden auf Dauer gewährleistet werden kann. Der Friedensethik stellt sich also nicht nur die Frage nach der ethi- schen Reflexion der Gegenwart, sondern ganz explizit auch nach der Zukunft der Politik. Sie will damit die Friedenspolitik unterstützen, die auf eben diese Lang-
fristigkeit ausgerichtet sein sollte. 79
Dreh- und Angelpunkt innerhalb der sozialethischen Reflexion ist dabei die Frage nach der Gerechtigkeit, die im Kontext der Friedensethik um die Di- mension des Leitmotivs Frieden erweitert wird. Von fundamentaler Bedeutung für die theologischen Grundlagen der Friedenslehre ist dabei das Hirtenwort Gerech- ter Friede (2000), welches die Überlegungen des vorher veröffentlichten Gerech- tigkeit schafft Frieden (1983/1991) weiterführt. Hier finden sich substanzielle Überlegungen der katholischen Kirche zum Stellenwert der Streitkräfte in ihrem
sicherheitspolitischen Umfeld und zur Anwendung militärischer Gewalt. 80 Ebenso
verdeutlicht das Dokument die Umorientierung des ethischen Reflexionsschwer- punktes vom Krieg auf den zu erstrebenden Zustand des Friedens. Die Auseinan- dersetzung mit möglichen moralisch vertretbaren Legitimationsgründen militäri- scher Gewalt hatte dazu geführt, dass ursächliche Analysen und präventive Kon- fliktverhütung nicht genügend fokussiert wurden. Nach der Neuorientierung ist die Frage des Friedens auch begrifflich in den Mittelpunkt der ethischen Betrach- tung gerückt. Primär gilt es nun zu fragen, inwiefern ein Frieden geschaffen wer-
den kann, der das Attribut ‚gerecht’ erfüllt. 81 Die Überlegung, wann dieser Frie-
den sowohl in seinem gegenwärtigen Zustand, als auch in den Handlungen, die
78 Vgl.: Hoppe, Thomas: Friedensforschung/ Friedenspolitik. In: Korff, Wilhelm/ Beck, Lutwin/
Mikat, Paul (Hrsg.): Lexikon der Bioethik, Bd. 1. Gütersloh 1998, S. 813f.
79 Vgl.: Huber: Friedensethik, S. 12-15.
80 Vgl.: Gerechter Friede, Ziff. 133-149.
81 Vgl.: Gerechter Friede, Ziff. 150-161.
24
ihn herbeigeführt haben, als ‚gerecht’ bezeichnet werden kann, ist allerdings nach
wie vor eng mit der Fragestellung des ‚gerechten Krieges’ verbunden, die an spä-
terer Stelle noch ausführlicher betrachtet werden soll. 82
Eine der größten Herausforderungen für die friedensethische Analyse stellt
der Wandel des Kriegsbildes dar, denn an dieser Stelle sind ganz spezielle Rah-
menbedingungen entstanden, die sowohl die sicherheitspolitischen Analysen der
Staatengemeinschaft, als auch die ethische Verhältnisbestimmung von Krieg und
Frieden in besonderem Maße bedingen.
2. Die ‚neuen Kriege’ als Herausforderung für die Staatengemein-
schaft
Der Begriff des so genannten ‚neuen Krieges’ ist ganz entscheidend von Herfried
Münkler geprägt worden. Seine grundlegenden theoretischen Überlegungen zum
Wandel des Krieges liegen den weiteren Ausführungen zugrunde. 83 Dabei soll
nicht außer Acht gelassen werden, dass eine umfangreiche wissenschaftliche Dis-
kussion geführt wird, was an den heutigen Kriegen wirklich so ‚neu’ sei und ob
diese Begrifflichkeit zu rechtfertigen ist. 84 Dennoch begründet im Schwerpunkt
Münklers Standpunkt dieses Kapitel, da anhand seiner theoretischen Unterschei-
dung des Kriegswandels, die neuen Herausforderungen für die Internationale Ge-
meinschaft äußerst plausibel verdeutlicht werden. 85
82 Kriterien zur Legitimation militärischer Gewalt, die im Laufe der Jahrhunderte entwickelt wur- den, um das Mittel des Krieges zu begrenzen, tauchen in zeitgemäßer Form auch in der heutigen Diskussion über die Legitimation humanitärer Interventionen auf (Vgl.: Kap. 5.3. dieser Arbeit.).
83 Mary Kaldor war zwar die erste, die in der gewählten Terminologie zwischen ‚alten’ und ‚neu- en’ Kriegen unterschieden hat (Vgl.: Kaldor: Neue und alte Kriege.). Ein theoretisches Modell, welches beide gegeneinander abgrenzt, entwarf sie allerdings nicht. Dieses entwickelte erst Münkler in seinem Buch Die neuen Kriege (Münkler: Die neuen Kriege.).
84 Stellvertretend für andere, vgl.: Chojnacki, Sven: Kriege im Wandel. Eine typologische und empirische Bestandsaufnahme. In: Geis, Anna (Hrsg.): Den Krieg überdenken. Kriegsbegriffe und Kriegstheorien in der Kontroverse. Baden-Baden 2006, S. 46-74). Und vgl.: Martin Kahl und Ulrich Teusch (Vgl.: Kahl, Martin/ Teusch, Ulrich: Sind die „neuen Kriege“ wirklich neu? In: Leviathan. 32/2004, S. 382-401.).
85 Dass die Konflikte der heutigen Zeit neue Facetten bekommen haben, ist bei allen Autoren ohne Frage. Zudem widerlegt Münkler die Einwände gegen die Wahl der Begrifflichkeit schlüssig und nachvollziehbar (Vgl.: Münkler, Herfried: Was ist neu an den neuen Kriegen? – Eine Er- widerung an die Kritiker. In: Geis, Anna (Hrsg.): Den Krieg überdenken. Kriegsbegriffe und Kriegstheorien in der Kontroverse. Baden-Baden 2006.).
25
2.1. Der Wandel des Krieges
Zunächst gilt es den klassischen Kriegsbegriff zu betrachten, um Unterschiede
und Gemeinsamkeiten zu heutigen Konflikten herausarbeiten zu können. Die Fra-
ge muss lauten, inwiefern klassische Strukturen und Analysemuster auf Konflikte
der heutigen Zeit noch anwendbar sind und durch was die ‚neuen Kriege’ charak-
terisiert sind. Erst im nächsten Schritt lassen sich davon ausgehend Herausforde-
rungen identifizieren, die das politische Verhalten staatlicher Akteure in den in-
ternationalen Beziehungen beeinflussen und lenken.
2.1.1. Vom klassischen Krieg zu Konflikten unserer Zeit
Es ist vor allem ein Mann, der mit seinen Überlegungen den klassischen Kriegs-
begriff geprägt hat: Carl von Clausewitz (1780-1831) begründete mit seinen Aus-
führungen Vom Kriege 86 das Verständnis des neuzeitlichen Krieges und der Legi- timation staatlicher Gewaltanwendung in den internationalen Beziehungen. Für
ihn war der Krieg nichts anderes als die Fortsetzung der Politik mit anderen Mit-
teln, geprägt durch einen Dreiklang von Volk, Heer und Regierung. Der Krieg
diente dabei dem Zweck, einem potentiellen Gegner den eigenen Willen aufzu-
zwingen. 87 Folgt man der Clausewitz’schen Definition, dann setzte der Kriegszu- stand zwei Staaten voraus, die sich um ein politisch definierbares Ziel stritten.
Kriegsbeginn und Beendigung des Waffengangs waren durch Rechtsakte verbind-
lich geregelt und auch der Kampf selber sollte innerhalb eines bestimmten rechtli-
chen Rahmens stattfinden. 88 Zwischen dem Westfälischen Frieden 1648 und dem Ende des letzten gro-
ßen Krieges 1945 bestimmten diese zwischenstaatlichen Konflikte die internatio-
nalen Beziehungen und die großen Kriege prägten das europäische Kriegsbild. In
der Zeit dieser Verstaatlichung der Gewalt gelang es, die eben beschriebene Insti-
86 Clausewitz, Carl v.: Vom Kriege. Herausgegeben von Werner Hahlweg. Bonn 1980 19 . 87 Clausewitz: Vom Kriege, S. 990f.
88 Dieses idealistische Kriegsbild ist historisch betrachtet fragwürdig. Europäische Konflikte und die Kolonialkriege halten der Überprüfung nicht immer stand. Dennoch basiert der Krieg im Verständnis westlicher Demokratien auch heute noch zu großen Teilen auf dieser Vorstellung, aus diesem Grund soll es an dieser Stelle als das klassische Kriegsbild angenommen werden (Vgl.: Geis, Anna: Den Krieg überdenken. Kriegsbegriffe und Kriegstheorien in der Kontrover- se. In: Geis, Anna (Hrsg.): Den Krieg überdenken. Kriegsbegriffe und Kriegstheorien in der Kontroverse. Baden-Baden 2006, S. 15.).
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tutionalisierung eines rechtlichen Rahmens für den Einsatz militärischer Mittel voranzutreiben. Der Krieg wurde durch das sich entwickelnde Kriegsvölkerrecht rechtlichen Maßstäben unterworfen und seine Legitimation an die formale Bedin-
gung der Staatlichkeit gebunden. 89
Das Verständnis des Krieges als legitimem Mittel staatlicher Gewalt ist dabei eng verknüpft mit der Herausbildung der modernen europäischen Staaten- welt. Die verschiedenen geschichtlichen Ausprägungen des Krieges unterschieden sich vor allem durch ihre Finanzierung und die eingesetzte Technologie sowie durch eine ihnen eigene Kriegsmotivation und -führung (s. Abb. 3).
Abb. 3.:Die Stadien der alten Kriege
Quelle: Kaldor: Neue und alte Kriege, S. 27.
Trotz der Unterschiede in der zeitspezifischen Ausprägung, lässt sich bei allen bisherigen Kriegsformen der souveräne, moderne Flächenstaat als Gemeinsamkeit ausmachen. Problematisch für den klassischen Kriegsbegriff sind aus der Globali- sierung entstehende, neue politische Ordnungsmodelle, die diese Staatsordnung zu verdrängen beginnen. Es treten paramilitärische Gruppen, terroristische Vereini- gungen und nicht-staatliche Akteure auf, die in der Reflexion moderner Konflikte
ebenfalls eine Rolle spielen. 90
Die Form, in der Kriege in der heutigen Zeit geführt werden, hat sich dem- entsprechend entscheidend gewandelt. Die meisten Kriege beginnen nicht mehr mit einer formalen Kriegserklärung, sondern brechen durch innere Unruhen aus dem Inneren des Staates selbst aus. Während des Konfliktes ist keine klare Front
89 Vgl.: Daase: Kleine Kriege – Große Wirkung, S. 12.
90 Vgl.: Kaldor: Neue und alte Kriege, S. 26f.
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Diplom Staatswissenschaftler Sebastian Schmitz, 2007, Das Legitimationsproblem humanitärer Interventionen, Munich, GRIN Publishing GmbH
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