Die Auswirkungen der EU Zuckermarktreform auf die wirtschaftliche Lage von Zuckerrüben anbauenden landwirtschaftlichen Betrieben in der Köln-Aachener Bucht


Diplomarbeit, 2008

117 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Definitionen

I. Einleitung

II. Historie der Zuckerherstellung

III. Historie der Zuckermarktordnungen

IV. Aufbau der Zuckermarktordnungen
IV.1 Das Quotensystem
IV.2 Das Preissystem
IV.3 Import und Export

V. Die EU-Zuckermarktreform vom November 2005
V.1 Die Preissenkung
V.2 Die Restrukturierung
V.3 Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates vom 20. Februar 2006
V.4 Verordnung (EG) Nr. 319/2006 des Rates vom 20. Februar 2006
V.5 Verordnung (EG) Nr. 320/2006 des Rates vom 20. Februar 2006

VI. Die Auswirkungen der Zuckermarktreform in Zahlen
VI.1 Methodische Unterschiede bei der Berechnung des Deckungsbeitrages
VI.2 Beispielbetrieb Hildesheimer Börde
VI.3 Beispielbetrieb Mecklenburg-Vorpommern
VI.4 Vergleich des Betriebs in Mecklenburg-Vorpommern mit dem in der Hildesheimer Börde
VI.5 Der bundesdeutsche Zuckermarkt und beeinflussende Faktoren
VI.6 Der Zuckermarkt in der EU
VI.7 Import und Export von Zucker
VI.8 Forschungsinteresse: „Die Auswirkungen der EU Zuckermarktreform auf
die wirtschaftliche Lage von Zuckerrüben anbauenden landwirtschaftlichen
Betrieben in der Köln-Aachener Bucht.“
VI.9 Die Hypothesen

VII. Entwicklung eines Fragebogens zur Erfassung der Auswirkungen der EU
Zuckermarktreform vom Nov. 2005 auf landwirtschaftliche Betriebe
VII.1 Probleme bei der Konzeption
VII.2 Entwicklung des Fragebogens
VII.3 Der Fragebogen

VIII. Befragung der Landwirte
IX. Auswertung der Befragung
IX.1 Erster Teil des Fragebogens: Struktur des landwirtschaftlichen Betriebs
IX.2 Zweiter Teil des Fragebogens: Finanzen und Zuckermarktreform
IX.3 Dritter Teil des Fragebogens: Fruchtfolgen und Erträge
IX.4 Vierter Teil des Fragebogens: Maschinenpark

X. Statistische Auswertung mit SPSS Kreuztabellen
X.1 Erklärung des Auswertungsverfahrens
X.2 Allgemeine Auswertungen
X.3 Auswertungen zum Bereich der Investition
X.4 Auswertungen zu finanziellen Aspekten
X.5 Auswertungen zur Betriebsaufgabe

XI. Auswertungen und Ergebnisse

XII. Resümee

Literatur

Onlinequellen

Abbildungen

Definitionen

EU Zuckermarktreform:

Als EU Zuckermarktreform (ZMR) wird die, durch die Verordnungen 318 bis 320 des Jahres 2006 des Rates der Europäischen Union geregelte, neue Zuckermarktordnung bezeichnet. Bezieht sich der Text auf vorangegangene Zuckermarktordnung, ist dies ausdrücklich erwähnt.

Fruchtfolge:

Eine Fruchtfolge bezeichnet die Abfolge, in der ein landwirtschaftlicher Betrieb, pflanzliche Produkte anbaut. Eine Fruchtfolge ist in Europa meist drei- oder viergliedrig. Dies bedeutet meist, dass die Feldfrüchte in einem Drei- oder Vier- Jahresrhythmus angebaut werden.

Interventionspreis:

Der Interventionspreis, ist der Preis, der von den staatlichen Interventionsstellen gezahlt wird, wenn diese Zucker aufkaufen.

Inulinsirup:

Inulinsirup ist ein Zuckerersatzstoff, der aus Teilen verschiedener Pflanzen, besonders der Korbblütler, erzeugt wird.

Isoglukose:

Isoglukose ist ein Zucker, der aus der Maispflanze hergestellt wird.

Landwirte:

Landwirte sind Personen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb führen.

Bauer:

Der Bauer wird hier äquivalent zu dem Begriff des Landwirts benutzt.

Landwirtschaftliche Betriebe:

Landwirtschaftliche Betriebe sind Betriebe, die sich mit der Produktion von pflanzlichen oder tierischen Produkten beschäftigen. Wird von landwirtschaftlichen Betrieben gesprochen, sind hier immer landwirtschaftliche Betriebe gemeint, die auch Zuckerrüben anbauen. Landschaftliche Betriebe die keine Zuckerrüben anbauen, sind entsprechend als solche bezeichnet.

Deckungsbeitrag:

Der Deckungsbeitrag ist die Differenz zwischen dem Erlös und den variablen Kosten, die bleibt um die fixen Kosten zu decken.

Nematoden:

Nematoden (lat. Heterodera schachtii) sind Fadenwürmer. Sind einer der häufigsten Parasiten der Zuckerrüben.

Referenzpreis:

Referenzpreis wird der Preis genannt, zu dem die Interventionsstellen noch bis zum Wirtschaftsjahr 2009/2010 überschüssigen Zucker aufkaufen. Der Referenzpreis ersetzt den Interventionspreis.

Verordnungen des Rates:

Verordnungen des Rates sind Verordnungen, die vom Rat der Europäischen Union beschlossen wurden.

Zuckermarkt:

Als Zuckermarkt wird der gesamte europäische Markt für Zucker und zuckerähnlicher Stoffe in der Europäischen Union bezeichnet. Unter Zuckermarkt fallen alle Bereiche, die in den Verordnungen des Rates 318 bis 320 des Jahres 2006 geregelt werden.

Zuckermarktordnungen:

Die Zuckermarktordnungen (ZMO) umfassen alle Regelungen, die von der deutschen Regierung und später vom Rat der Europäischen Union, zur Ordnung des Zuckermarktes erlassen wurden. Bezieht sich der Text auf vorangegangene Zuckermarktordnung, ist dies ausdrücklich erwähnt, ansonsten wird mit ZMO immer die neue Zuckermarktordnung vom Nov. 2005 bezeichnet.

Zuckerquote:

Zuckerquote ist die Zuckermenge, die einem Land oder einer Zuckerfabrik zugeteilt wurde.

Zuckerrübenquote:

Zuckerrübenquote ist die Rübenmenge, die einem Landwirt von der Zuckerfabrik zugeteilt wurde.

I. Einleitung

Eine der schwerwiegendsten und aktuellsten Veränderungen im Bereich landwirtschaftlicher Subventionen stellt die Zuckermarktreform vom Nov. 2005 dar. Der Zuckerpreis in der EU entsprach bis zum Jahr 2006 fast dem 7,5 fachen Wert des Weltmarktpreises für 1999. Im Zuge dieser Veränderungen wird die Subvention des Zuckers, die hauptsächlich durch hohe Verbraucherpreise getragen wurde, schrittweise abgebaut.

„Durch die Reform werden die Wettbewerbsfähigkeit und die Marktorientierung des Zuckersektors in der Europäischen Union erhöht, seine langfristigen Zukunftsperspektiven gesichert und die Verhandlungsposition der EU bei der derzeitigen Runde der Welthandelsgespräche gestärkt. Damit wird ein seit nahezu 40 Jahren weitgehend unverändertes System dem restlichen Teil der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik angeglichen.“[1]

In dieser Untersuchung geht es um die Interdependenz zwischen der wirtschaftlichen Situation der Landwirte und der EU Agrarpolitik am Beispiel dieser Reform. Ich werde, am Beispiel der EU-Zuckermarktreform vom Nov. 2005, die Auswirkungen der EU Agrarsubventionspolitik auf die wirtschaftliche Lage landwirtschaftlicher Betriebe untersuchen. Die Zuckermarktreform vom Nov. 2005 wirkt sich nicht nur auf die Zuckererzeuger aus, sondern auch auf alle anhängigen Wirtschaftszweige.

Die EU Zuckermarktreform habe ich deshalb ausgewählt, weil sie einerseits sehr aktuell ist und man andererseits bereits heute ihre ersten Auswirkungen erfassen kann.

Das genaue Thema lautet daher:

„Die Auswirkungen der EU Zuckermarktreform auf die wirtschaftliche Lage von Zuckerrüben anbauenden landwirtschaftlichen Betrieben in der Köln-Aachener Bucht.“

Dies bedeutet, an einem aktuellen Beispiel die Auswirkungen der EU Agrarpolitik auf einen ganzen Wirtschaftszweig in Deutschland verfolgen zu können. Unter anderem werde ich hierbei auf die Auswirkungen auf Landmaschinen herstellende Unternehmen eingehen.

Dass diese Auswirkungen nicht unerheblich sein werden, lassen allein schon die Zahlen der Zuckermarktreform erkennen. So bleibt zum Beispiel eine Senkung des Interventionspreises um fast 40% natürlich nicht folgenlos. Wie aber reagiert die Zuckerrüben anbauende deutsche Landwirtschaft im Einzelnen darauf? Werden die Betriebe umstrukturiert? Müssen Betriebe schließen? Wie gravierend sind die Auswirkungen auf die Landmaschinen herstellende Industrie?

Diese und andere Fragen werde ich im Laufe dieser Arbeit versuchen zu beantworten. Als Grundlage einer Analyse dieser Fragen wird mir eine empirische quantitative Erhebung dienen, die ich mit SPSS auswerten werde.

In meiner Diplomarbeit werde ich zuerst die Geschichte der Zuckerherstellung und der Zuckermarktordnungen beleuchten, um zu zeigen, wie stark kulturell verankert und historisch gewachsen die Strukturen des Zuckermarktes und des Zuckeranbaus sind. Dann werde ich auf die Entwicklung der Agrarpolitik im Bereich Zuckermarkt eingehen und eine Darstellung des aktuellen Standes geben. Diese Übersicht soll die tiefgreifenden Veränderungen seit Inkrafttreten der neuen Zuckermarktordnung aufzeigen und das Forschungsinteresse an der wirtschaftlichen Situation von landwirtschaftlichen Betrieben begründen. Um die genauen Veränderungen erfassen zu können, werde ich im Anschluß daran einen Fragebogen konzipieren um die vier relevanten Bereiche:

- Betriebsstruktur,
- Finanzen,
- Veränderungen der landwirtschaftlichen Tätigkeit und
- Veränderungen und Struktur des Maschinenparks

abzufragen.

Dieser Fragebogen soll von mindestens 30 landwirtschaftlichen Betrieben im „face to face Verfahren“ beantwortet werden um eine ausreichende Repräsentativität, auch bezüglich der Betriebsgröße, zu erreichen.

Als Region habe ich die Köln-Aachener Bucht ausgewählt; da diese Region eine der anbaustärksten Regionen für Zuckerrüben in Deutschland ist. Die Köln-Aachener Bucht erstreckt westlich der Linie Bonn-Köln-Krefeld bis an die Niederländische Grenze. Siehe dazu auch Karte Grafik 55.

Die Auswertung der Fragebögen folgt dann in den Teilen IX und X. Hierbei werde ich ein Augenmerk vor allem auf die Relevanz der unterschiedlichen Betriebsgrößen und auf die Investitionslage richten.

Abschließend werde ich versuchen die Ergebnisse der Befragung in ihrer Abhängigkeit von der EU-Zuckermarktreform zu interpretieren.

II. Historie der Zuckerherstellung

Die Geschichte der Zuckerherstellung und des Zuckerrohranbaus beginnt ca. 8000 Jahre vor Christi Geburt. Einige Quellen datieren erste Funde von angebautem Zuckerrohr sogar bis auf 15000 v. Chr. zurück. In Polynesien wurden die ältesten Funde von angebautem Zuckerrohr gemacht. Sie stellen damit den ältesten belegten Anbau von Zuckerrohr dar.[2] Von der nördlich von Australien gelegenen Inselgruppe Melanesien breitete sich das Zuckerrohr über Ostasien bis nach Indien und Persien aus, wohin es ca. 6000 v.Chr. gelangte. Dort wurde aus dem Zuckerrohr jedoch noch kein Zucker gewonnen, sondern es diente in unverarbeiteter Form als Nahrungsmittel.

Auch das Wort Zucker entwickelte sich im Indischen Raum; auf Sanskrit eine frühe Sprache der Inder, ähnlich dem Lateinischen, hieß Zucker „sarkura“ bzw. verkürzt „sakura“. Daraus entwickelte sich im Arabischen das Wort „sakkara“ und später „sukkar“. In der Spätantike war Zucker als „saccharum“ bekannt.[3]

Erst 600 v. Chr. wurde die Gewinnung von Zucker aus Zuckerrohr durch die Perser entdeckt. Zur Gewinnung von Zucker wurde Zuckerrohrsaft in Holz- oder Tonkegel gefüllt, die unten ein Loch hatten. Nach dem Auskristallisieren des Zuckers, wurde der restliche Zuckerrohrsaft durch ein Loch in der Spitze abgelassen. Wenn man den Kegel umdrehte fiel ein Zuckerhut heraus. Dieses Verfahren wurde in Indien erst seit 300 n. Chr. angewandt. In der Spätantike wurde Zucker, der aus Persien und Indien importiert wurde, als luxuriöses Gut von Patriziern geschätzt.

Erste Verfahren zur Herstellung von weißem Zucker wurden von den Persern 600 n. Chr. entwickelt; die Raffination fand durch das Reinigen des Zuckerrohrsaftes mit Milch statt. Nach seiner Auskristallisierung blieb dann weißer Zucker übrig.

Schriftliche Belege über den Zuckerrohranbau gibt es aus der Zeit Alexanders des Großen aus einem Schiffsjournal von einem seiner Eroberungszüge.

Ab dem 8. Jahrhundert n. Chr. wurde, im Zuge der Verbreitung des Islam, Zuckerrohr in Spanien sowie auf Sizilien und Malta angebaut. Zu den West- und Nordeuropäern kam der Zucker erst sehr viel später; erst im 11. Jahrhundert nach Christus wurde der Zucker während der Kreuzzüge durch rückkehrende Kreuzfahrer bekannt, die eine Karawane mit Zucker überfallen hatten. Die geraubte Ladung wurde nach Venedig verschifft, was Venedig über Jahrhunderte zum Haupthandelsplatz für Zucker machte.[4]

Im Jahr 1493 nahm Christopher Columbus auf seiner zweiten Amerika-Reise Zuckerrohrpflanzen von den Kanaren mit und brachte sie nach Haiti und in die Dominikanische Republik nach Santo Domingo, wo sie angebaut wurden. Von dort aus verbreitete sich das Zuckerrohr bis nach Mittelamerika und schon kurze Zeit später, anno 1503, wurden die ersten Sklaven auf Zuckerrohrplantagen verschifft um die Europäische Nachfrage befriedigen zu können.

Die Sklavenarbeit machte es möglich den Zucker zu sehr geringen Kosten herzustellen. Diese Kostenersparnis ging jedoch zu Lasten der 9,5 bis 12 Millionen Sklaven. Die grausame „Haltung“ der Sklaven führte zur Entstehung der „Anti-Sakkaristen“, die ihren Unmut über die Art der Herstellung von Kolonialwaren zum Ausdruck brachten. Diese Bewegung förderte auch das Verbot der Sklaverei, welches unter anderem auch der Zuckerrübe zu ihrem Aufschwung verhalf. Doch dazu später mehr.[5],[6]

Zucker galt bis zur industriellen Herstellung in Europa sogar als Heilmittel und wurde in Apotheken in kleinen Mengen verkauft. Sonst war er vornehmlich reicheren Haushalten vorbehalten. Mit dem Sinken des Preises verdrängte der Zucker immer mehr den Honig als Süßungsmittel in der Küche. Außerdem wurde Zucker zur Süßung anderer Kolonialwaren wie Schokolade, Tee und Kaffee verwendet. Zu dieser Zeit wurde also nur der Rohzucker importiert und erst in Europa raffiniert. Die größten Produktionsstätten lagen in Antwerpen, Berlin, Breslau, Hamburg, Liverpool und London.[7]

Um den Nachschub des begehrten Rohstoffs zu sichern wurde sehr viel Aufwand betrieben und es kam zu erheblichen Auseinandersetzungen zwischen den Kolonialmächten. Nach dem Siebenjährigen Krieg musste König Ludwig XV von Frankreich, auf Grund seiner Niederlage, Kanada und große Gebiete Amerikas abtreten, bekam jedoch Guadeloupe und Martinique zurück, die von den Engländern besetzt worden waren. Dieser „Tausch“ macht deutlich, wie wichtig die Zuckerinseln für die Europäischen Großmächte waren.

Die hohe Bedeutung des Zuckers zeigt sich auch im Kampf Amerikas um die Unabhängigkeit: Zum Schutz der Westindischen Inseln zog König George III von England 5000 Soldaten aus dem 1777 besetzten Philadelphia ab, um die Zuckerinseln gegen die Franzosen zu schützen, obwohl infolge der Schlacht von Saratoga, die die Briten verloren hatten, schon eine Wende im Unabhängigkeits-krieges sichtbar wurde. Diese Maßnahme sah George III für unerläßlich an, um die Finanzierung des Krieges sicher zu stellen.[8]

Im Jahr 1749 schrieb Andreas Sigismund Markgraf (1709-1782), später Leiter des chemischen Laboratoriums der „Académie Royale des Sciences et Belles-Lettres“ und einer der bedeutendesten Chemiker seiner Zeit, eine Abhandlung über den von ihm 1747 durchgeführten Versuch, der bewies, dass die Zuckerrübe den gleichen Zucker enthält wie das Zuckerrohr. Als Apotheker und Chemiker nutzte er dazu erstmals das Mikroskop. Die Entdeckung des Rübenzuckers blieb jedoch lange Zeit ungenutzt, bis im Jahr 1784 Franz Karl Archard, der Nachfolger Markgrafs und Leiter der physikalischen Klasse, die Versuchsergebnisse wieder aufnahm und 1799 an König Friedrich den Großen von Preußen schrieb, daß er Mittel gefunden habe, die Rübe für die Zuckerproduktion nutzbar zu machen. In diversen Versuchen gelang es Archard den Zuckergehalt der von Markgraf gezüchteten Rübe von 1,6% auf 5% zu steigern.

Unterstützt wurde er dabei finanziell durch Friedrich den Großen, der ihn mit der Schaffung von Ersatzwaren für die teuren Kolonialwaren beauftragt hatte. Notwendig geworden war diese Suche nach Ersatzprodukten wegen der äußerst angespannten Haushaltslage Preußens nach der Niederlage in den Schlesischen Kriegen ab 1763.

Archard gelang es jedoch trotz dieser finanziellen Hilfen nicht eine funktionierende Zuckerfabrik zu bauen.

Die Abbildung 1 zeigt eine Zuckerfabrik und die damals gebräuchlichen Maschinen, die zweite Abbildung zeigt den „Kampf“ Rohr vs. Rübe.[9]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenAbbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenAbb. 1 Zuckerfabrik[10] Abb. 2 Kampf Zuckerrübe gegen Zuckerrohr[11]

Im Jahre 1806 erhebt sich Preußen gegen Frankreich und wird von Napoleon schon im selben Jahr besiegt. Napoleon erlässt am 21.11.1806 das „Berliner Dekret“, welches eine Kontinentalsperre gegen England vorsieht. Die Zuckerrübe erhält durch diese Kontinentalsperre abermals erhebliche politische Bedeutung, da der Zucker aus den Kolonien nicht mehr zur Verfügung steht. Napoleon verfügt den Bau von Zuckerfabriken in seinem gesamten Einflussbereich. Bis zum Ende der Kontinentalsperre im Jahre 1813 gelang es Napoleon jedoch nicht die Effizienz der Zuckerproduktion aus Zuckerrüben auf das Niveau der Effizienz der Zucker-Produktion aus Zuckerrohr anzuheben. Da jedoch in Frankreich ab 1811 die Einfuhr von Zucker aus Zuckerrohr verboten wurde, wanderte die „Zuckerrübenindustrie“ nach Frankreich aus. Der Unternehmer Louis Crespel-Delisse schaffte den Durchbruch und errichtete eine Fabrik, die eine erhebliche Steigerung der Ausbeute vollbrachte.

Dies ist einer der Gründe für den Siegeszug der Zuckerrübe in Frankreich. Der zweite ist die unsichere Lage in den Kolonien selbst, hervorgerufen durch die Sklavenaufstände nach der Französischen Revolution.

Nach dem Ende der Kontinentalsperre und der Herrschaft Napoleons wurde das europäische Festland wieder mit Zucker aus den Kolonien überschwemmt und viele der Rübenzuckerfabrikanten gaben auf. Nur Frankreich schützte seine Zuckerproduktion mit Zöllen und Einfuhrquoten: Dort entwickelten sich über 500 Zuckerfabriken.[12]

Erst 1834 kam es in Deutschland, mit der Gründung des deutschen Zollvereins, zu einem erneuten Aufschwung der Zuckerrübenverarbeitung. Nun wurde der eingeführte Rohrzucker hoch verzollt. In der Folge entstanden in Deutschland Rübenzuckerfabriken, die entweder Fabrikanten oder den Landwirten selbst gehörten. Schon damals gab es zwischen Fabriken und Landwirten verpflichtende Verträge über die Liefermenge und den Preis. Dieses System ist in Grundzügen bis heute erhalten geblieben und prägt die heimische Zuckerindustrie.

Schon im Jahr 1902 entstand ein weiteres System, welches bis heute Bestand hat: Durch die Industrialisierung und den Ausbau der Produktion kam es zur Überproduktion - trotz des starken Anstiegs des Zuckerverbrauchs von 1850 bis 1900 um über 300% auf 13 Kilo pro Kopf und Jahr. Die Überproduktion verdrängte den Rohrzucker fast vollständig. Die Briten, die in den Kolonien immer noch Zuckerrohr anbauten, suchten nach einer Lösung, die 1903 mit der Brüsseler Konvention in Kraft trat. Eine Quotierung wurde eingeführt, welche die genaue Anbaumenge, die Produktionsmenge und die Ausfuhrmenge eines Staates regelte.

Ein System der Quotierung besteht bis heute doch darauf gehe ich ausführlich in III.1 und IV. ein. Interessant ist jedoch, dass heute der Zuckergehalt der Zuckerrübe durch gezielte Züchtung bis auf 21% gesteigert werden konnte.[13],[14],[15]

III. Historie der Zuckermarktordnungen

Schon Ende des 19. Jahrhunderts waren der Anbau und die Verarbeitung von Zuckerrüben gesetzlich geregelt. Diese Regelungen hießen Zuckermarktordnungen und hatten und haben auf nationaler oder europäischer Ebene Gültigkeit. Diese Ordnungen regelten und regeln die Gesamtproduktionsmenge von Zucker, die Ausfuhrmengen der einzelnen Länder sowie den Zuckerpreis. Eine Zuckermarktordnung besteht, wie in Kapitel II beschrieben schon seit über 100 Jahren. Die nationale ZMO wurde 1968 durch die Zuckermarktordnung der EWG ersetzt. Die Grundlage der EWG Zuckermarktordnung bildete die 1967 beschlossene Verordnung Nr.1009/67/EWG. Diese Zuckermarktordnung blieb bis 2006 in großen Teilen in Kraft, wurde jedoch zwischenzeitlich immer wieder teilreformiert. Die erste Änderung trat mit der Einführung der Verordnung Nr. 1785/81/EWG am 30. Juni 1981 ein. Diese Verordnung hatte lange Bestand und überdauerte sogar die Reformversuche von 1992, die eine Liberalisierung und Restrukturierung des Marktes zum Ziel hatten, als der gesamte Agrarmarkt reformiert wurde. Verhindert wurde die Reform damals durch die sehr effektive Lobbyarbeit der Zuckerindustrie. Im Jahre 1994 gab der Rat der Europäischen Union schließlich seine Zustimmung zur EG-Verordnung Nr. 1260/2001, die nur minimal von den vorher bestehenden ZMO abwich. Diese hatte bis zum Jahr 2006 Bestand und wurde erst von der neuen ZMO EG-Verordnung Nr. 318/2006 abgelöst. Diese Zuckermarktordnung werde ich im Kapitel IV. beschreiben.[16],[17]

IV. Aufbau der Zuckermarktordnungen

Die Zuckermarktordnungen gliedern sich jeweils in drei Bereiche: die Beschreibung des Quotensystems, des Preissystems und die Regelung des Imports und des Exports.

IV.1 Das Quotensystem

Um die vorgegebene Produktionsmenge an Zucker nicht zu überschreiten, führte die EU ein Quotensystem ein, um die Menge kontrollieren und gegebenenfalls auch die Gesamtproduktion verringern zu können. So wurden den Mitgliedsstaaten bestimmte Produktionskontingente zugeteilt, die diese wiederum ihren Zuckerfabriken zuteilten. Die Zuckerfabriken wiederum verteilten diese garantierten Abnahmemengen dann auf ihre Landwirte. Das Quotensystem der letzten Zuckermarktordnungen war immer dreigliederig: So sind die Kontingente in A-Zucker-, B-Zucker- und C-Zuckermengen gegliedert.

Die A-Zuckerquote ist die Zuckermenge, die dem Landwirt zum A-Zuckerpreis abgenommen wird. Dieses Kontingent ist die garantierte Abnahmemenge durch die Zuckerfabrik zu einem bestimmten Preis, der im Rübenliefervertrag festgelegt wird. Darüber hinaus produzierte Mengen gehören zur B-Zuckerquote, die dem Landwirt zwar auch abgenommen wird, aber nur zu einem geringeren Preis und nur bis zur Erreichung der Gesamtquote.

Die A-Zuckerquote und die B-Zuckerquote ergeben also zusammen die Gesamtquote. Der Faktor für die Errechnung der B-Zuckerquote wird jedes Jahr neu von der EU festgelegt. Die Gesamtquote beträgt für die EU 14-17 Millionen Tonnen. Der Verbrauch liegt jedoch im Durchschnitt nur bei 12-13 Millionen Tonnen.

Der Zucker der nicht für die Weiterverarbeitung benötigt wird, wird von staatlichen Interventionsstellen aufgekauft. Diese aufgekauften Interventionsmengen dürfen in der EU nicht unter dem Interventionspreis verkauft werden. Nur zur Herstellung von Tierfutter, zur Herstellung von Exportware und an wohltätige Institutionen dürfen sie günstiger abgegeben werden. Dieser sogenannte C-Zucker ist also die Produktionsmenge, die über die Gesamtquote der EU hinaus produziert wird. Dieser Zucker darf nicht zu Endprodukten verarbeitet werden und muß auf dem Weltmarkt zu Weltmarktpreisen verkauft werden.[18],[19],[20]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Grafik 3[21] Aufteilung der Zuckerquoten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Grafik 4[22] EU Zuckererzeugung im Jahr 2006/07

IV.2 Das Preissystem

Der Zuckerpreis gliedert sich dem Quotenmodell entsprechend in vier Preise. Die Rübenpreise werden aus den Zuckerpreisen abgeleitet, wobei die Produktionskosten, die Spanne der Fabriken und die Transportkosten in Abzug gebracht werden. Der Interventionspreis für Weißzucker betrug bis 2006 631,90 € pro Tonne.

Die Rübenpreise sind wie folgt aufgeteilt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1[23] Rübenpreise, eigene Darstellung

Der Rübenminderpreis gilt für Rüben mit ca. 16% Zuckergehalt. Durchschnittliche Rüben haben mehr Zuckergehalt und werden dementsprechend etwas besser vergütet.[24],[25]

Zu diesen festgeschriebenen Preisen kommt noch der Preis für den Zucker aus der C-Zuckerquote, der Weltmarktpreis. Die Entwicklung des Weltmarktpreises zeigt folgende Grafik:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Grafik 5[26] Zuckerpreise Weltmarkt. Um die Preise in €/t zu erhalten muß der Wert US cts/lb mit 15,35 multipliziert werden.

IV.3 Import und Export

Import und Export der EU werden in der Zuckermarktordnung geregelt. In die EU importieren dürfen prinzipiell alle Staaten, doch entstehen dabei für die meisten Staaten besondere Hindernisse. So müssen zum Beispiel alle Staaten die nicht der EU angehören ca. 190% Zoll bezahlen. Ausgenommen hiervon sind nur einige wenige Staaten: die AKP Länder und die LDC. Zu den AKP Staaten, gehören unter anderen die Fidschi Inseln, Swasiland, Jamaika und Mauritius sowie einige andere Staaten in der Karibik, Afrika oder im Pazifik. Diese Staaten haben eine koloniale Vergangenheit und werden daher auf diese Weise von ihren ehemaligen Kolonialherren unterstützt.

Die LDC sind die „Least Developed Countries“, welche auch an diesem etwas außergewöhnlichen Entwicklungshilfeprogramm teilnehmen dürfen. Diese Staaten dürfen derzeit eine noch begrenzte Menge zum EU Preis importieren. Dieser Zucker wird dann, von der EU subventioniert, direkt wieder auf dem Weltmarkt verkauft. Dieses System hat vor allem die Produzenten belastet, die deutlich unter dem EU-Preisniveau produzieren, aber nicht importieren dürfen. Außerdem ist in Rechnung zu stellen, dass der subventionierte AKP-, LDC- und C-Zucker den Weltmarktpreis erheblich drückt.[27],[28],[29]

V. Die EU-Zuckermarktreform vom November 2005

Die Reform der Zuckermarktordnung aus dem Jahr 2005 besteht aus vier wesentlichen Teilen: der Abschaffung der Einteilung in A-, B- und C-Zucker, einer erheblichen Preissenkung, der Schaffung eines Restrukturierungsfonds und der Abschaffung des Interventionspreises.

Erster Teil der Reform ist die Abschaffung der Aufteilung des Zuckers in die verschiedenen Zuckerarten. Dabei wurden die A-Zuckerquote und die B-Zuckerquote zusammengelegt zur Gesamtzuckerquote. Die C-Zuckerquote wurde auf Grund des Beschlusses der WTO gänzlich abgeschafft. Es darf kein sogenannter C-Zucker mehr exportiert werden. In Zukunft gibt es also nur noch Quoten-Zucker oder aber den Zucker der nicht mehr innerhalb der Quote ist und dementsprechend auch nicht mehr unter die Abnahmegarantie und die Preise für den Quotenzucker fällt.[30]

Dies soll nach Ansicht der EU Landwirtschaftsminister dazu führen, daß deutlich weniger Zucker produziert wird und dazu, daß die Landwirte versuchen ihre Quote einzuhalten.

Problematisch ist der Wegfall der C-Zuckerquote vor allem für Länder wie Deutschland und Frankreich, die auf Grund ihrer hohen Produktivität viel C-Zucker produzierten und diesen normalerweise auf dem Weltmarkt veräußern konnten. Um dieses Handicap zu mildern, bekamen die betroffenen Länder die Möglichkeit eine zusätzliche Zuckerquote zu erwerben. Insgesamt wurde ein Volumen von 1,1 Millionen Tonnen zur Verfügung gestellt, wobei jede zusätzlich erworbene Quotentonne 730 € kostet.

Für den früheren C-Zucker gibt es jedoch noch zwei andere Möglichkeiten der Verwendung:

So darf der sogenannte Industriezucker oder frühere C-Zucker nun zu weltmarktüblichen Preisen für die Produktion von Trinkalkohol und zur Erzeugung von chemischen und pharmazeutischen Produkten genutzt werden. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit dieser Industriezweige gegenüber Nicht-EU-Industrien erhöht werden.

Der zweite Bereich, der die Überproduktion von Zuckerrüben auffangen soll, ist die Bioethanol-Produktion. Dieser aus Biomasse durch Vergärung entstehende Energieträger wird in Deutschland sogar gesetzlich dem normalen Kraftstoff beigemischt. Diese Nutzung der Zuckerrübe könnte eine interessante Zukunftsalternative darstellen, da mit dem Bioalkohol sowohl Strom und Wärme erzeugt werden können, als auch eine direkte Nutzung als Ersatztreibstoff möglich ist.

Ein Nachteil der Produktion über die Gesamtzuckerquote hinaus ist, ähnlich wie früher beim C-Zucker, die Tatsache, daß weder die Abnahme garantiert ist noch der Preis annähernd die Höhe des subventionierten Preises erreicht.[31],[32],[33]

V.1 Die Preissenkung

In den Jahren 2006 bis 2010 wird gemäß der Zuckermarktordnung vom Nov. 2005 eine Absenkung des Zuckerpreises und damit auch des Rübenpreises erfolgen. Die Absenkung wird in vier Schritten vollzogen. Insgesamt wird der Referenzpreis für Weißzucker um 36% fallen, der für Zuckerrüben sogar um 39,7%. In Zahlen bedeutet das: der Weißzucker-Referenzpreis sinkt von 631,90 € auf 404,40 € pro Tonne, der Zuckerrübenminderpreis von 32,90 € auf 26,30 € pro Tonne.

Diese erhebliche Preissenkung ist wie folgt gegliedert:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2[34],[35] Preisveränderungen, eigene Darstellung

Diese Preisabsenkungen werden jedoch teilweise ausgeglichen. So wurde mit der EU Verordnung 319/2006 ein System geschaffen, das einen teilweisen Ausgleich zur Preissenkung schaffen soll. Wie die vorgesehenen Ausgleichszahlungen berechnet werden, ist jedoch dem einzelnen EU-Mitglied überlassen. In Deutschland wird die Ausgleichszahlung auf Basis der Lieferverträge zwischen Landwirt und Zuckerfabrik des Wirtschaftsjahres 2006/2007 berechnet. Nicht einbezogen sind also eventuell neue Quotenzuteilungen aus der erweiterten Quote für Deutschland. Die Zahlungen werden in den Wirtschaftsjahren 2006/2007 und 2007/2008 60% der Preissenkung des Rübenminderpreises und im Jahr 2008/2009 64,2% davon betragen.

Für die Ausgleichszahlung wurden für Deutschland folgende Beträge bereitgestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3[36] Ausgleichszahlungen, eigene Darstellung

Danach fallen die Ausgleichszahlungen von 2010 bis 2013 schrittweise weg und werden durch eine nicht betriebsindividuelle Leistung ersetzt. Diese nicht betriebsindividuelle Prämie wird die allgemeine Flächenprämie sein, die es zwar schon jetzt gibt, die aber erhöht werden wird. Dies ist ein erheblicher Einschnitt in das Einkommen der Landwirte und erst im Zuge des Wegfalls von Ausgleichszahlungen schlägt die Reform voll durch.

Diese Summen werden dann nach Eingang der Anträge auf Ausgleichszahlung vom BMELV auf die Betriebe aufgeteilt. Für das Jahr 2006/2007 erwartet das BMELV eine Ausgleichzahlung von 45,30 € pro Tonne.

Auch die Erhöhungen der Ausgleichszahlungen pro Tonne Zucker lassen sich ungefähr voraussagen. Teilt man die Differenz zwischen den Jahren durch die Anzahl der vergebenen Zuckerquotentonnen und geht davon aus, daß alle berechtigten Landwirte einen Antrag auf Ausgleichszahlungen, stellen, so erhält man folgende Erhöhungen: Für 2007 und 2008 14,22 €/t und für 2009 7,60 €/t Weißzucker.[37],[38],[39]

V.2 Die Restrukturierung

Vorrangiges Ziel der Reform ist die Einschränkung der produzierten Zuckermenge. Um diese Einschränkung zu erreichen hat die EU vorerst den Weg gewählt die Quoten auf freiwilliger Basis zu kürzen. Es wird also nicht im Rasenmäherverfahren überall ein bestimmter Prozentsatz gekürzt, sondern jeder Betrieb kann individuell entscheiden, ob er Zuckerquote zurück geben möchte oder nicht. Dies soll unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geschehen, denn nicht jeder Betrieb ist mit den geringeren Subventionen noch wettbewerbsfähig. Durch die freiwillige Abgabe der Zuckerquote soll vermieden werden, daß rentablen Unternehmen die Zuckerquote entzogen wird und sie dadurch eventuell unrentabel werden. Vermieden werden soll also die Belastung von Unternehmen in Europas grünem Gürtel, der von Frankreich über Deutschland bis nach Polen reicht und innerhalb dessen die Zuckerrübenproduktion besonders hoch ist. Als Anreiz für die Abgabe der Zuckerquote wurde ein Restrukturierungsfonds gebildet, aus dem für zurückgegebene Quoten Zahlungen geleistet werden. Für die Wirtschaftsjahre 2006/2007 und 2007/2008 wird eine einmalige Umstrukturierungsprämie von 730 €/t gezahlt. Diese wird in den folgenden Jahren abgesenkt auf 630 €/t für 2008/2009 und auf 520 €/t für 2009/2010. Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Prämie ist jedoch die Schließung einer Fabrik und deren vollständiger Rückbau. Wird die Fabrik nicht geschlossen, produziert aber keine Produkte, die unter die Zuckermarktordnung fallen, wird die Prämie um 25% gekürzt; um 65% wird die Prämie gekürzt, wenn die Fabrik nur teilweise rückgebaut, und nur die Möglichkeit der Raffination von Rohzucker aufgeben wird.

Finanziert wird der Restrukturierungsfonds aus der Umstrukturierungsabgabe die pro Tonne Zuckerquote von den Fabriken gezahlt werden muß. Im Jahr 2006/2007 lag die Abgabe bei 126,40 €, im Jahr 2007/2008 bei 173,80 € und im Jahr 2008/2009 bei noch 113,30 €/t.

Diese Aufwendungen sollen die Fabriken durch den bis zu diesem Jahr hohen Referenzpreis von Zucker bestreiten. Die Differenz zwischen Referenzpreis und Rübenminderpreis ist hier besonders hoch (s.o.).

Daneben besteht jedoch noch die Möglichkeit für die Industrie, zusätzlich Zuckerquoten aus dem Restrukturierungsfonds für 730 € pro Tonne zu erwerben.

Außerdem wird ab dem Wirtschaftsjahr 2007/2008 eine Produktionsabgabe zur Finanzierung der Ausgleichszahlungen erhoben. Die Produktionsangabe von 12 €/t kann zur Hälfte an die Landwirte weitergereicht werden.

Trotz des Wegfalls der Kosten für den Reexport von AKP-Zucker und der Finanzierung durch den hohen Referenzpreis wird eine Finanzierungslücke von ca. 1,6 Milliarden Euro entstehen, bei einem geschätzten Gesamtvolumen für die Reform des Zuckermarktes von 6,9 Milliarden Euro.

Durch die Möglichkeiten des Restrukturierungsfonds soll der durch die Verringerung der Zuckerquoten entstehende Strukturwandel beschleunigt werden und den Betrieben, die die Produktion von Zucker aufgeben, die Möglichkeit geben werden sich mit dem aus dem Fonds erhaltenen Geld umzustrukturieren.

Um auch den Rübenbauern die Möglichkeit zu geben ihren Betrieb umzustrukturieren, wird ihnen zehn Prozent der Umstrukturierungsprämie zur Verfügung gestellt, wenn sie ihre Quote freiwillig abgeben.

Zusätzlich gibt es in Regionen, die besonders stark vom Strukturwandel betroffen sind, eine Entschädigung von ca. 110 €/t die aus dem Restrukturierungsfonds bestritten wird. In schwerwiegenden Fällen kann diese Prämie sogar verdoppelt werden. Damit könnten zum Beispiel besonders stark betroffene Landwirte unterstützt werden.[40],[41]

Problematisch wird die Situation, wenn bis zum Jahr 2010 nicht genügend Zuckerquote freiwillig zurückgegeben wird. Dann nämlich ist geplant, doch eine lineare Kürzung aller Quoten vorzunehmen.

Dies würde verheerende Auswirkungen auf die gut aufgestellte Zuckerindustrie in Frankreich und Deutschland haben. Zudem rechne ich damit, daß der Zuckerrübenanbau zum Beispiel in Spanien oder Skandinavien aufgegeben wird, da sich der Anbau dort einfach nicht mehr lohnen wird.[42]

V.3 Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates vom 20. Februar 2006

Die Verordnung Nr. 318 ist in zwei wesentliche Teile gegliedert. Im ersten Teil werden die Gründe und Ziele der Zuckermarktreform definiert und im zweiten Teil werden diese Ziele dann in einzelne Artikel aufgeschlüsselt, die eine praktische Umsetzung kanalisieren.

Von den 45 im ersten Teil aufgeführten Zielen für die Zuckermarktreform, will ich im Folgenden die Wichtigsten kurz darstellen und die korrespondierenden Artikel der Verordnung erläutern.

Unter (4) wird beschrieben, daß genaue Vorgaben für die Standardqualitäten von Zucker gemacht werden sollen und daß diese den durchschnittlichen Qualitäten der EU entsprechen sollen. Die Qualitäten sollen nach Kriterien, die im Handel derzeit üblich sind, bewertet werden. Diese Kriterien werden im Anhang 1 im Abschnitt 2 genau definiert.

Unter (5) wird ein Preismeldesystem gefordert, mit Hilfe dessen Marktpreise für Zucker festgelegt werden sollen. Umgesetzt wird diese Forderung in Artikel 4, der die Einführung eines Informationssystems für Zuckerpreise regelt. Die Preisinformationen sollen von den jeweiligen Wirtschaftsteilnehmern selbst stammen. Die Herkunft der Preisdaten wird vertraulich behandelt, so dass keine Rückschlüsse auf die Preise einzelner Markteilnehmer möglich sind.

Ein Mindestpreis für Rüben wird unter (6) gefordert, um den Landwirten ein angemessenes Einkommen zu sichern. Dieser Mindestpreis wird in Artikel 5 der Reform festgelegt. Zu den genauen Preise siehe Tabelle 34 im Kapitel IV.1.

In den Punkten (9) bis (14) werden die Ziele rund um die Vergabe und Nutzung von Quoten festgelegt. So soll die Möglichkeit geschaffen werden, für die durch den Wegfall der C-Zuckerquote entstandene Lücke, eine zusätzliche Quote zuzuteilen.

Außerdem soll bei Verlagerung der Produktion, Verkauf der Fabriken oder ihrer Schließung die Quote dergestalt neu verteilt werden, daß für die Erzeuger kein Nachteil entsteht.[43]

Geregelt werden diese Punkte in den Artikeln 7 bis 9. Dort ist unter anderem festgelegt, daß die zusätzliche Zuckerquote bis zum 30. September 2007 beantragt werden muß und eine Bezahlung bis spätestens zum 27. Februar 2008 erfolgen muß. Außerdem ist der Preis für die zusätzliche Quote auf 730 €/t, wie oben schon erwähnt, festgelegt.

Auch wird hier auf den Anhang verwiesen, in dem die Quotenzuteilung der einzelnen Länder aufgeführt ist und die maximalen zusätzlichen Quoten festgelegt wurden.

Die gewünschte Verwendung des Nichtquotenzuckers wird in den Punkten (15) bis (19) dargelegt und in Kapitel 3 in den Artikeln 12 bis 14 beschrieben. Hier werden die drei Möglichkeiten der Verwendung aufgezeigt:

Erstens kann der Zucker im Rahmen der genehmigten subventionierten Ausfuhren exportiert werden.

Zweitens besteht die Möglichkeit den Zucker zur Produktion von Produkten wie Bioethanol usw. zu nutzen.

Drittens besteht die Möglichkeit ihn auf das kommende Wirtschaftsjahr zu übertragen.

In den restlichen Punkten werden die Umstrukturierung und ihre Finanzierung behandelt. Außerdem wird noch eine mögliche Verfahrensweise bezüglich der AKP Staaten vorgeschlagen.

In Punkt 4 wird die Verfahrensweise bezüglich der Marktverwaltung und der Restrukturierung festgelegt. Besonders wichtig sind hierbei die Artikel 16, 18 und 19. In ihnen wird die Produktionsabgabe festgesetzt, die private Lagerhaltung und Intervention sowie das Vorgehen bei Abweichungen des Preises vom Referenzpreis. Außerdem wird die Marktrücknahme geregelt.

Im Titel III wird der EU Außenhandel geregelt, wie in den Vorschlägen 23 bis 33 beschrieben. Besonders wichtig sind folgende Punkte: In Artikel 23 wird festgelegt, dass die Marktteilnehmer Ein- und Ausfuhrlizenzen beantragen müssen um mit Zuckerprodukten handeln zu können. Dies gewährleistet die Einhaltung der erlaubten Import- und Exportmengen. In Kapitel 2 werden Vorschriften für Einfuhren erlassen, wie zum Beispiel Einfuhrzölle. In Kapitel 3 werden dann die Ausfuhrmengen, Ausfuhrerstattungen usw. festgesetzt.[44]

In der Verordnung Nr. 318/2006 werden wichtige Themen der Zuckermarktreform abgehandelt, jedoch fehlen zwei wichtige Themen hier komplett:

1. Die Regelungen für Zahlungen und Zuschüsse für die Erzeuger und
2. die Regelungen zur Umstrukturierung der Zuckerindustrie.

Diese Themen werden in den Verordnungen 319/2006 und 320/2006 behandelt.[45]

V.4 Verordnung (EG) Nr. 319/2006 des Rates vom 20. Februar 2006

Die Verordnung Nr. 319/2006 ist ähnlich aufgebaut wie die Verordnung 318/2006: Im ersten Teil werden Gründe für das gesetzgeberische Handeln aufgeführt und im zweiten Teil werden die formulierten Ziele dann in einzelne Artikel umgesetzt. Anders als bei der Verordnung 318/2006 werden hier jedoch nicht eigenständige Artikel erlassen, sondern die neuen Artikel ersetzen und ergänzen nur Artikel der Verordnung Nr. 1782/2003. Es findet hier also eine Neuregelung der Regeln für Direktzahlungen an Landwirte statt.

Als wichtigsten Teil der Verordnung 319/2006 sehe ich die in den Punkten (2) bis (5) angesprochene Zahlung der Direktbeihilfe.[46] Umgesetzt wird sie in den Kapiteln 10e und 10f.

Hier werden die genauen Modalitäten festgelegt, nach denen den Landwirten Beihilfen gezahlt werden. Als Grundlage für die Bemessung der Beihilfen und Übergangszahlungen gibt es verschiedene Parameter, die auf nationaler Ebene geregelt sind. So kann zum Beispiel die Zuteilung nach der Menge des produzierten Rohstoffs (Zuckerrüben oder Zuckerrohr) in einem bestimmten Referenzzeitraum erfolgen oder nach der Menge des daraus entstehenden Zuckers oder Inulinsirups. Die letzte Möglichkeit der Zuteilung ist die Zuteilung nach der durchschnittlichen Fläche in ha, die für den Anbau von Zuckerrüben oder Zuckerrohr verwendet wird.

Ziel dieses Modells ist es, daß die Beihilfen als Direktzahlung in die Betriebsprämie mit einfließen.

Staaten, die die Regelung für einheitliche Flächenzahlungen anwenden, können zusätzliche Zahlungen für Zucker an die Landwirte gewähren.[47]

Im Anhang der Verordnung Nr. 319/2006 werden noch die nationalen Obergrenzen für Beihilfen, Übergangszahlungen und spezielle Zahlungen für Zucker festgelegt.[48]

V.5 Verordnung (EG) Nr. 320/2006 des Rates vom 20. Februar 2006

Auch die Verordnung 320/2006 ist aufgebaut wie die Verordnung 318/2006. Sie regelt den noch fehlenden Teil der Reform, den Umstrukturierungsfonds.

Im ersten Teil werden in den Punkten (1) bis (6) die Einrichtung und Finanzierung des Fonds sowie die Voraussetzungen für die Auszahlung der Umstrukturierungsbeihilfe behandelt. Dies wird dann im zweiten Teil umgesetzt.

Artikel 1 regelt die Einrichtung eines befristeten Umstrukturierungsfonds und legt fest, dass dieser für die Erreichung der Ziele in den folgenden Artikeln zweckgebunden ist.

Ziel der Verordnung ist, dass Betriebe in Gebieten, die nicht optimal für die Produktion von Zucker geeignet sind, ihre Produktion ganz einstellen oder auf andere Produkte umsteigen.

Dementsprechend werden die Umstrukturierungshilfen in drei Varianten gewährt:

1. Unternehmen, die die Quote aufgeben und die vollständige Produktionsanlage schließen und rückbauen bekommen den höchsten Satz (A).
2. Unternehmen welche die Quote aufgeben und die Produktionsanlagen teilweise abbauen und nicht mehr für die Produktion von Produkten nutzten, die unter die Zuckermarktordnung fallen, bekommen einen mittleren Satz (B).

[...]


[1] http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/1473&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en vom 24.10.2007

[2] Olbrich, Hubert: „Zuckermuseum“; Berlin 1989, Druckhaus Hentrich, S. 30ff

[3] Olbrich, Hubert: „Zuckermuseum“; Berlin 1989, Druckhaus Hentrich, S. 20ff

[4] Kosch, Stephan: „Zoff um Zucker“; Berlin 2006, Phartas Verlag, S.14

[5] Olbrich, Hubert: „Zuckermuseum“; Berlin 1989, Druckhaus Hentrich, S. 32ff

[6] Kosch, Stephan: „Zoff um Zucker“; Berlin 2006, Phartas Verlag, S.17

[7] Olbrich, Hubert: „Zuckermuseum“; Berlin 1989, Druckhaus Hentrich, S. 62f

[8] Olbrich, Hubert: „Zuckermuseum“; Berlin 1989, Druckhaus Hentrich, S. 41ff

[9] Kosch, Stephan: „Zoff um Zucker“; Berlin 2006, Phartas Verlag, S.17ff

[10] Olbrich, Hubert: „Zuckermuseum“; Berlin 1989, Druckhaus Hentrich, Abb. 1: 1764 Henry Louis Duhammel du Monceau: „Art de rafiner le sucre“

[11] http://www.planet-wissen.de/pw/Artikel,,,,,,,F3733429EF752D37E0340003BA5E0905,,,,,,,,,,,,,,,.html vom 11.12.07

[12] Kosch, Stephan: „Zoff um Zucker“; Berlin 2006, Phartas Verlag, S.19ff

[13] Kosch, Stephan: „Zoff um Zucker“; Berlin 2006, Phartas Verlag, S. 22ff

[14] Olbrich, Hubert: „Zuckermuseum“; Berlin 1989, Druckhaus Hentrich, S.100ff

[15] Bruhns, Guntwin: „250 Jahre Rübenzucker 1747-1997“ Berlin 1997, Zuckermuseum Berlin, S.14ff

[16] http://www.zucker.face-the-web.net/article.php?content=showpage&kategorieid=0&inhaltid=3 vom 7.10.07

[17] http://www.zuckerwirtschaft.de/1_3_2.html vom 7.10.07

[18] http://www.zuckerwirtschaft.de/1_3_2.html vom 7.10.07

[19] Kosch, Stephan: „Zoff um Zucker“; Berlin 2006, Phartas Verlag, S. 26 ff.

[20] http://www.zucker.face-the-web.net/article.php?content=showpage&kategorieid=0&inhaltid=5 vom 7.10.07

[21] Hagemeier,Tobias, Vortrag Fachhochschule Braunschweig Wolfenbüttel, 07.01.2006

[22] http://www.zuckerwirtschaft.de/2_2_3.html vom 7.10.07

[23] Daten aus: Verordnung (EG) des Rates Nr. 318/2006 vom Februar 2006

[24] http://www.zucker.face-the-web.net/article.php?content=showpage&kategorieid=0&inhaltid=4 vom 7.10.07

[25] http://www.zuckerwirtschaft.de/1_3_2.html vom 7.10.07

[26] http://www.zuckerwirtschaft.de/2_3_3.html vom 7.10.07

[27] Kosch, Stephan: „Zoff um Zucker“; Berlin 2006, Phartas Verlag, S. 27 ff.

[28] http://www.zuckerwirtschaft.de/1_3_2.html

[29] http://www.zucker.face-the-web.net/article.php?content=showpage&kategorieid=0&inhaltid=6

[30] WTO: „EC – EXPORT SUBSIDIES ON SUGAR“ 1/2007

[31] Kosch, Stephan: „Zoff um Zucker“; Berlin 2006, Phartas Verlag, S.27 ff.

[32] Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: „Merkblatt für den Zuckerausgleich“ Berlin 2006; BMELV

[33] DBV: Situationsbericht 2007

[34] Daten aus: Verordnung (EG) des Rates Nr. 318/2006 vom Februar 2006

[35] Daten aus: Kosch, Stephan: „Zoff um Zucker“; Berlin 2006, Phartas Verlag, S.39

[36] Daten aus: Verordnung (EG) des Rates Nr. 318/2006 vom Februar 2006

[37] Verordnung (EG) des Rates Nr. 318/2006 vom Februar 2006

[38] Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: „Merkblatt für den Zuckerausgleich“ Berlin 2006; BMELV

[39] Kosch, Stephan: „Zoff um Zucker“; Berlin 2006, Phartas Verlag, S. 32 ff

[40] Kosch, Stephan: „Zoff um Zucker“; Berlin 2006, Phartas Verlag, S. 37ff

[41] http://www.zuckerwirtschaft.de/anwendung_zuckermarktordnung.htm vom 7.10.07

[42] Kosch, Stephan: „Zoff um Zucker“; Berlin 2006, Phartas Verlag, S. 38ff

[43] Verordnung (EG) des Rates Nr. 318/2006 vom Februar 2006 S.1-4

[44] Verordnung (EG) des Rates Nr. 318/2006 vom Februar 2006 S.4-13

[45] Verordnung (EG) des Rates Nr. 318/2006 vom Februar 2006 S.13ff

[46] Verordnung (EG) des Rates Nr. 319/2006 vom Februar 2006 S.1ff

[47] Verordnung (EG) des Rates Nr. 319/2006 vom Februar 2006 S.4ff

[48] Verordnung (EG) des Rates Nr. 319/2006 vom Februar 2006 S.7ff

Ende der Leseprobe aus 117 Seiten

Details

Titel
Die Auswirkungen der EU Zuckermarktreform auf die wirtschaftliche Lage von Zuckerrüben anbauenden landwirtschaftlichen Betrieben in der Köln-Aachener Bucht
Hochschule
Universität Potsdam
Autor
Jahr
2008
Seiten
117
Katalognummer
V86659
ISBN (eBook)
9783638901062
ISBN (Buch)
9783638905978
Dateigröße
1805 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Auswirkungen, Zuckermarktreform, Lage, Zuckerrüben, Betrieben, Köln-Aachener, Bucht
Arbeit zitieren
Sebastian Schauff (Autor:in), 2008, Die Auswirkungen der EU Zuckermarktreform auf die wirtschaftliche Lage von Zuckerrüben anbauenden landwirtschaftlichen Betrieben in der Köln-Aachener Bucht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/86659

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