Julius-Maximilians-Universität
Würzburg
Lehrstuhl für Volkskunde
SS
2002
Seminar: Überwachen und Strafen: Gerichtspraxis und Strafrituale von der frühen Neuzeit bis heute
Hausarbeit
Die Geburt des Gefängnisses
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
... 3
2 Literaturbericht
... 3
3 Freiheitsstrafen in der Frühen Neuzeit
... 3
4 Kurzer Abriß der Arten von Strafvollzugsbauten
... 4
5 Entstehung der ersten englischen und niederländischen Zuchthäuser in der
zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts
... 6
6 Entstehung der ersten deutschen Zuchthäuser im 17. Jahrhundert
... 7
7 Entwicklung der Zuchthäuser im 18. Jahrhundert
... 8
8 Einfluß des angloamerikanischen Gefängniswesens auf Deutschland
... 9
9 Gefängnisreform in den deutschen Partikularstaaten im 19. Jahrhundert
... 11
10 Entwicklung des Strafvollzuges vom Inkrafttreten des RStGB von 1871 bis zum
Ende der Weimarer Republik
... 12
11 Strafvollzug im ,,Dritten Reich"
... 13
12 Strafvollzug in der BRD bis zum Strafvollzugsgesetz 1976
... 14
13 Strafvollzug in der DDR
... 16
14 Ausblick
... 17
15 Anhang: Abbildungen zu Kapitel 4
... 18
16 Literaturangaben
... 21
2
1 Einleitung
Die Geburt des Gefängnisses hat es sie in der Form gegeben? Eine Geburt im
herkömmlichen Sinne schließt einen langen Entwicklungsprozeß die Schwangerschaft
ab. Sie ist ein Ereignis, das zwar einige Zeit dauern kann, sich im Verhältnis zur
verbleibenden Gesamtzeit eines Menschenlebens aber recht kurz gestaltet. Hat das
Gefängnis als solches also im Verhältnis zur Dauer unserer gesellschaftlichen Entwicklung
so schnell Eintritt in unser Gesellschaftssystem gefunden?
Was ist ein Gefängnis? Wie schon im Seminar erarbeitet und in der Literatur
nachgewiesen, kann es sich bei einem Gefängnis handeln um jede Ausformung zwischen
einem dunklen, feuchten, engen Kellerloch und einer mit modernster Technik
ausgestatteten Justizvollzugsanstalt, die sämtliche Erkenntnisse von tatsächlicher oder
auch nur vermeintlicher Progressivität in sich vereinigt.
In Anbetracht dieser ungenauen Begrifflichkeiten erscheint es also angebracht, das
Thema zu modifizieren: Von der ,,Geburt des Gefängnisses" zur ,,Herausbildung der
modernen Justizvollzugsanstalt aus den verschiedenen Arten der Freiheitsstrafe".
2 Literaturbericht
Eine Basis für die vorliegende Hausarbeit schufen die beiden Werke der Juristen Günther
Kaiser und Klaus Laubenthal zum Strafvollzug. Unter Berücksichtigung der jeweils
geltenden Rechtsgrundlagen der verschiedenen Jahrhunderte geben sie unter anderem
einen detaillierten, übersichtlich gegliederten Einblick in die Entwicklung des Systems von
Freiheitsstrafen zum heute in Deutschland geltenden Einheitsfreiheitsstrafensystem.
Komplett auf die geschichtliche Perspektive von den Ägyptern und Germanen bis zur
Moderne konzentriert sich Thomas Krause, so daß sein Werk entsprechend ausführlich
ausfällt.
Umfassende Untersuchungen über Strafvollzugsbauten stellt Hans-Joachim Graul an.
Neben Informationen zur Entwicklung der Gebäudearchitektur und seiner Nutzung stellt er
interessantes und aussagekräftiges Bildmaterial in Form von Grundrissen zur Verfügung.
Michel Foucault betrachtet und diskutiert die verschiedenen Freiheitsstrafensysteme und
Leibesstrafen unter sozial- und humanwissenschaftlichen sowie ethnologischen Aspekten.
3 Freiheitsstrafen in der Frühen Neuzeit
In der Frühen Neuzeit gab es in Deutschland vier Arten der Freiheitsstrafe.
Die öffentliche Arbeitsstrafe, die ihren Ursprung im römischen Recht hat, wurde in
Deutschland ab Ende des 16. Jahrhunderts vollzogen. Sie wurde vor allem auf männliche
3
Kleinkriminelle angewandt, da sie oft sehr schwere körperliche Arbeiten beinhaltete, zum
Beispiel den Festungsbau. Da die Delinquenten bei der Arbeit stets angekettet oder
zumindest durch Fesseln in ihrer Bewegung eingeschränkt waren, hatte sie den Charakter
eines Freiheitsentzuges und galt wegen ihres Vollzuges in der Öffentlichkeit als peinliche
Strafe.
Eine freiheitsentziehende Maßnahme, die dem modernen Menschen bekannter erscheint,
war die Gefängnishaft. In der Frühen Neuzeit angewandt, zeichnete sie sich durch eher
kurze Aufenthalte - wenige Tage bis Wochen - in dafür vorgesehenen Verliesen und
Kellern aus. Es bestand hier kein Arbeitszwang, weshalb die Gefängnishaft insgesamt als
milde und nicht peinliche Sanktion angesehen wurde.
Eine eher ,,fürstliche" Version der Gefängnishaft stellte die Festungshaft dar. Offiziell
politischen Gefangenen höheren Standes vorbehalten, wurde sie inoffiziell schlicht gegen
unliebsame oder in Ungnade gefallene adelige Zeitgenossen und genossinnen verhängt.
Daß die Haftbedingungen je nach Gutdünken des Mannes gestaltet wurden, auf dessen
Grund und Boden der Delinquent einsaß, zeigen folgende Beispiele:
1
Während die hannoversche Kurprinzessin Sophia Dorothea (1666-1726) jegliche
Annehmlichkeiten von einer kompletten Dienerschaft bis zu Ausritten in Begleitung von
Wachen in Anspruch nehmen durfte, mußte Friedrich Freiherr von Trenck (1727-1794)
seine Haftstrafe in Ketten verbüßen, bis er schließlich begnadigt wurde.
Die vierte Art der Freiheitsstrafe war die Zuchthaushaft. Da die Zuchthäuser die Grundlage
der Entstehung des modernen Strafvollzuges sowohl in baulicher als auch in
konzeptioneller Hinsicht bilden, soll ihre Entstehung und Entwicklung Ausgangspunkt für
weitere Untersuchungen sein.
4 Kurzer Abriß der Arten von Strafvollzugsbauten
2
Auf den ersten Blick scheint die architektonische Anlage von Strafvollzugsbauten mit
Ausnahme der sie umgebenden sichernden Mauern und Zäune eine untergeordnete
Rolle zu spielen.
Auf den zweiten Blick aber wird deutlich, daß die Bauweise in vielerlei Hinsicht eine
wichtige Komponente einer funktionstüchtigen Strafvollzugsanstalt darstellt.
Die Bauweise ist zweckgerichtet. Sie muß allen Ansprüchen gerecht werden, welche die
jeweilige Vollzugskonzeption und die komplette praktische Gefängnisorganisation an sie
1
Entnommen Krause, 1999. S. 58-66
2
Dieses Kapitel stützt sich auf Graul, 1965
4
stellen. Die folgenden Musterbeispiele beschreiben kurz und in chronologischer Abfolge
Strafvollzugsbauten von den Anfängen des Gefängnisses im 16. Jahrhundert bis zur
Moderne. An ihnen läßt sich die Entwicklung vom einfachen viereckigen Hofumbau über
den Rundbau bis zum sternförmig angelegten Gebäudekomplex nachvollziehen.
Im Mittelalter war das Gefängnis lediglich ein untergeordneter Bauteil in einer größeren
Anlage, zum Beispiel ein bestimmter Turm in einer Stadtbefestigung. Mit der Entstehung
der ersten Zuchthäuser wurden die Räume zum Freiheitsentzug ausgegliedert und zu
einem eigenen Gebäude zusammengefaßt.
Das Männerzuchthaus in Amsterdam
3
, erbaut 1595, wurde eingerichtet in einem
ehemaligen Kloster. Schlafkammern für etwa vier bis zwölf Personen sowie die
Unterrichts- und Arbeitsräume waren zweigeschossig um einen quadratischen Platz
angeordnet, den man als Werkplatz und Spazierhof nutzte.
Im Grunde den gleichen Aufbau zeigt das Casa di Correzione
4
in San Michele (1708): Um
eine überdachte Arbeitshalle gruppierten sich auf drei Geschossen 60 Einzelzellen.
Bemerkenswert ist die unverhofft moderne Ausstattung, die in den Zellen große Fenster
nach außen, Beobachtungsfenster an den Türen und Toiletten vorsah.
Mit wachsenden Insassenzahlen stellte man fest, daß die quadratischen Anlagen
unübersichtlich und somit nicht ausreichend zu sichern waren. Daher versprach man sich
Abhilfe von der achteckigen Form, die zum Beispiel auf das Maison de Force
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in Gent
(1773) angewandt wurde. Zum einen ließ diese Form mit bereits sternförmig
ausgerichtetem Zellenkomplex eine Differenzierung in Abteilungen zu und erleichterte so
die Überwachung, zum anderen erlaubte die Anordnung der Zellen Rücken an Rücken die
Unterbringung möglichst vieler Menschen auf möglichst kleinem Raum.
Das Western Penitentiary
6
(1826) nutzte zwar diese platzsparende Bauweise, mußte aber
aufgrund des hier vollzogenen Isolationssystems jeder Zelle einen eigenen Hof geben.
Dadurch entstand ein Rundbau, dessen zentraler Beobachtungsstand die Überwachung
gewährleisten sollte. Diese Bauform stellte sich jedoch als völlig unzweckmäßig heraus.
Die Versorgung konnte nur von außen über die einzelnen Höfe erfolgen, die Mauerstärke
und -höhe sowie die kleinen Fenster verdunkelten den Innenhof des Gebäudes dermaßen,
daß eine Überwachung unmöglich wurde. Nach siebenjähriger Benutzung wurde das
Gebäude daher wieder abgerissen.
3
Vgl. Abbildung 1, Anhang S. 18
4
Vgl. Abbildung 2, Anhang S. 18
5
Vgl. Abbildung 3, Anhang S. 19
6
Vgl. Abbildung 4, Anhang S. 19
5
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