Der Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen unter Berücksichtigung des Verbraucherschutzes


Seminararbeit, 2007

27 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Der Binnenmarkt
2.1 Die Entstehung
2.2 Auswirkungen des Binnenmarktprogramms

3 Finanzdienstleistungen
3.1 Umfang von Finanzdienstleistungen
3.2 Finanzdienstleistungen im engeren Sinne

4 Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen
4.1 Die Entwicklung
4.2 Auswirkungen auf den Privatkundenmarkt
4.3 Fernverträge für Finanzdienstleistungen

5 Fernabsatz von Finanzdienstleistungen
5.1 Ziel und Durchführung der Studie
5.2 Hemmnisse bei dem grenzüberschreitenden Fernabsatz von Finanzdienstleistungen
5.3 Ergebnisse der Studie

6 Ziele der EU-Kommission 2007-2013

7 Schlussbetrachtung

Quellen

1 Einleitung

Unter dem Begriff „Europa“ versteht man weitaus mehr als nur einen Kontinent oder ein geographisches Gebiet. Die Europäische Union wurde mit dem Ziel gegründet, den häufigen und blutigen Kriegen zwischen benachbarten Ländern ein Ende zu bereiten, welche ihren Höhepunkt im Zweiten Weltkrieg hatten. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges kamen erste Ansätze zwischenstaatlicher Beziehungen in den Bereichen Politik und Wirtschaft in Europa auf und die Idee eines einheitlichen Europas entwickelte sich zwar langsam und mit Pausen, aber doch stetig weiter.[1]

Mit dem Beitritt von zehn neuen Ländern zur EU im Mai 2004 und mit der Aufnahme von Rumänien und Bulgarien am 01. Januar diesen Jahres wird die politische Spaltung zwischen Ost- und Westeuropa für überwunden erklärt.[2]

Wenn man die Situation im Jahr 1946, als Winston Churchill erstmals öffentlich eine Gründung der vereinigten Staaten von Europa verlangte, mit der Konstellation heute nach der Gründung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) und die Einführung des Euro gegenüberstellt, scheint der größte Teil des Weges zu einer wirklichen Europäischen Union bewältigt zu sein.

Seit 1968 existieren innerhalb der Europäischen Union keine Zölle mehr. Auf Einfuhren aus Drittstaaten werden gemeinsame Zollsätze angewendet, was als Zollunion bezeichnet wird. Am 01. Januar 1993 wurde das Konzept eines großen und einheitlichen Marktes im Inneren der Union fertig gestellt. Seit Anfang 2007 umfasst der Binnenmarkt nahezu fünfzig Millionen Verbraucher und ist damit der größte einheitliche Marktplatz der industrialisierten Welt. Mit einem Bruttoinlandsprodukt von 12,15 Billionen Euro (Schätzung des Statistischen Bundesamtes) steht die EU knapp vor den USA und nach wie vor weit vor China, Japan und Indien.[3] Der Europäische Binnenmarkt ist die größte Errungenschaft, das Herzstück der Union, aber gleichzeitig ihre größte Herausforderung.[4]

Wenn die Hindernisse beseitigt und die nationalen Märkte geöffnet sind, können mehr Anbieter miteinander in Konkurrenz treten. Dies hat zur Folge, dass die Verbraucher niedrigere Preise zahlen und aus einem größeren Waren- und Dienstleistungsangebot wählen können. Dem gegenüber stehen immer neuere, komplexere und vor allem globale Entwicklungen, die eine einheitliche Regelung verlangen, um den Verbraucher vor unüberschaubaren Konsequenzen schützen zu können.

Der Verbraucherschutz setzt auf Sicherheit, Information und vor allem auf die Wahlfreiheit. Je weitgehender diese Kriterien erfüllt sind, desto besser funktioniert der Binnenmarkt. Verbraucherschutz ist ein ausschlaggebender Bestandteil einer modernen Wirtschaftspolitik. In einer globalisierten Welt lässt sich der Verbraucherschutz nicht mehr allein auf die nationale Ebene begrenzen. Nationaler Verbraucherschutz muss auch immer europäischer Verbraucherschutz sein.[5]

Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich diese Arbeit speziell mit der Einführung bzw. der Verwirklichung des EU-Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen unter Berücksichtigung des Verbraucherschutzes für alle europäischen Bürger.

2 Der Binnenmarkt

2.1 Die Entstehung

Die Schaffung eines gemeinsamen Marktes ohne Binnengrenzen, in dem der freie Waren-, Kapital-, Personen- und Dienstleistungsverkehr möglich ist, war bereits in den Römischen Verträgen von 1958 als ehrgeiziges Ziel enthalten. Allerdings beschränkten sich die Mitgliedsstaaten in der Folgezeit weitgehend auf die Bildung einer Zollunion, die den Abbau von Handelshemmnissen sowie die Einigung auf einen gemeinsamen Außenzoll beinhaltete.[6]

Erst Mitte der 80er Jahre sind erneut Anstrengungen unternommen worden, um den europäischen Binnenmarkt realisieren zu können. Die maßgebliche Ursache dafür war die schlechte Wettbewerbsfähigkeit europäischer Firmen im Vergleich zu der japanischen und US-amerikanischen Konkurrenz. Aber auch der Aufschwung des politischen Integrationsprozesses war ein erhoffter Nebeneffekt. So verabschiedete die EU-Kommission unter ihrem damaligen Präsidenten Jaques Delores im Jahr 1985 ein Weißbuch über die endgültige Bewerkstelligung des europäischen Binnenmarktes, in dem etwa 300 Maßnahmen vorgeschlagen wurden, um die der Realisierung des gemeinsamen Marktes entgegenstehenden Barrieren zu beseitigen.[7]

Den unwiderruflichen Durchbruch zum Binnenmarkt brachte die Einheitliche Europäische Akte, die am 01. Juli 1987 in Kraft trat. Darin einigten sich die Mitgliedsländer der Gemeinschaft nicht nur auf die Abschaffung der Warenkontrollen an den Binnengrenzen, sondern auch auf die Verwirklichung der vier Grundfreiheiten, nämlich den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital.

Die Realisierung des Binnenmarktes war und ist demzufolge kein gesetzgeberischer Urknall, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der bis heute nicht gänzlich abgeschlossen ist. Insbesondere bei den indirekten Steuern stehen endgültige und einheitliche Regelungen noch immer aus.[8]

2.2 Auswirkungen des Binnenmarktprogramms

Besonders wirkt sich das Binnenmarktprogramm auf die Innen- und Rechtspolitik der EU aus. Der Wegfall der Kontrollen von Personen an den Binnengrenzen machte ein gemeinsames Vorgehen in der Asyl-, Einwanderungs- und Visapolitik notwendig. Die Entstehung des Europäischen Polizeiamts (Europol) dient der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität.

Die Schaffung des Binnenmarktes erhöhte den Anreiz für die Mitgliedstaaten die Liberalisierung der vormals geschützten Monopolmärkte für Leistungen wie etwa Telekommunikation, Strom, Gas und Wasser, voranzutreiben. Die unabhängigen nationalen Regulierungsstellen, die die inzwischen liberalisierten Telekommunikations- und Energiemärkte beaufsichtigen, koordinieren die Arbeit auf der EU-Ebene. Nicht nur für große Industrieunternehmen sondern auch für private Haushalte und kleine Betriebe in ganz Europa ist der Gas- und Stromversorger somit immer häufiger frei wählbar.

Die Bewegungsfreiheit in den vier Bereichen Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital wird durch eine Reihe von Maßnahmen flankiert. So verbietet das strenge EU-Kartellrecht den Unternehmen Preisabsprachen und die Aufteilung der Märkte.[9]

Die Dienstleistungssektoren haben sich etwas langsamer geöffnet als die Warenmärkte. Dies gilt in erster Linie für eine Vielzahl von Finanzdienstleistungen und für den Verkehrsbereich. Die Bürokratie muss weiter abgebaut werden, um jene administrativen und technischen Hindernisse zu beseitigen, die den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen beeinträchtigen. Diesbezüglich hat die Europäische Kommission bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet. Primäres Ziel soll die Marktintegration und -effizienz sein. Der Aktionsplan der EU, zur Schaffung eines integrierten Marktes für Finanzdienstleistungen bis 2005, ist vollzogen. Auf diese Weise werden die Darlehenskosten für Unternehmen und Verbraucher sinken. Die Kunden sind in der Lage sich aus einem größeren Angebot von Investmentprodukten (Spar- und Rentenpläne) eines europäischen Dienstleisters ihrer Wahl heraussuchen zu können. Außerdem sind die Bankgebühren für grenzüberschreitende Zahlungen gesunken.[10]

3 Finanzdienstleistungen

3.1 Umfang von Finanzdienstleistungen

Die Finanzdienstleistungen im weiteren Sinne sind alle Dienstleistungen, die Finanzprodukte oder Kapitalanlagen anbelangen. Man trifft hierbei Unterscheidungen in den Bereichen der Bankgeschäfte, der Versicherungen und der Finanzdienstleistungen im engeren Sinne. Weiterhin gibt es Anbieter, die gegenüber Privatverbrauchern das gesamte Spektrum abdecken. Diese gehören zur Allfinanz.

Allfinanz charakterisiert das Angebot aller Finanzdienstleistungen aus einer Hand. Anbieter sind zum Beispiel Kreditinstitute (Banken, Sparkassen, Bausparkassen), Versicherungen, und Investmentgesellschaften. Das Angebot konventioneller Bankdienstleistungen wird beim Allfinanzkonzept beispielsweise durch Lebensversicherungen oder Bausparen erweitert. Man kann Allfinanzanbieter, Allfinanzvermittler und Allfinanzberater unterscheiden. Allfinanzanbieter sind Kooperationen mit spezialisierten Finanzdienstleistern zum Zweck eines abgestimmten Produktangebots für den gesamten Bedarf. Eine Kooperation kann im Rahmen eines Konzernverbundes entstehen. Allfinanzvermittler nehmen die Produkte verschiedener unabhängiger Anbieter auf, um den gesamten Bedarf abzudecken. Allfinanzberater dürfen ausschließlich beratend im Auftrag des Kunden tätig werden.

3.2 Finanzdienstleistungen im engeren Sinne

Was als Finanzdienstleistung anzusehen ist, wird im Kreditwesengesetz (KWG) reguliert. Dieses Gesetz aus dem Jahr 1961 übertrug die Aufsicht über die Kreditinstitute dem Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen. Seit Inkrafttreten der Sechsten KWG-Novelle gilt dies ebenso für die Finanzdienstleistungsinstitute. Das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen ist als selbständige Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers für Finanzen errichtet worden.

„Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht am 01. Mai 2002 wurden die Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, für das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel mit ihren Aufgabenbereichen in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zusammengeführt.“[11]

Finanzdienstleistungen im engeren Sinne sind gemäß §1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1 bis 8 KWG

1. Anlagevermittlung, die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis,
2. Abschlussvermittlung, die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung,
3. Finanzportfolioverwaltung, die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum,
4. Eigenhandel, die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im Wege des Eigenhandels für andere,
5. Drittstaateneinlagenvermittlung, die Vermittlung von Einlagengeschäften mit Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums,
6. Finanztransfergeschäft, die Besorgung von Zahlungsaufträgen,
7. Sortengeschäft, der Handel mit Sorten und
8. Kreditkartengeschäft, Kreditkarten und Reiseschecks auszugeben oder zu verwalten, es sei denn, der Kartenemittent ist auch der Erbringer der dem Zahlungsvorgang zu Grunde liegenden Leistung.[12]

Unter dem Begriff Finanzinstrumente werden vier Gattungen von Finanzprodukten zusammengefasst. Darunter fallen handelbare Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Devisen oder Rechnungseinheiten und Derivate.

[...]


[1] http://www.oeaw.ac.at/mitglieder/lichtenberger/pdf/WasIstEuropa.pdf

[2] http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/EU-Erweiterung/02-NeueMitgliedstaaten.html

[3] http://www.kas.de/db_files/dokumente/die_politische_meinung/7_dokument_dok_pdf_10242_1.pdf

[4] http://europa.eu/abc/history/index_de.htm

[5] http://www.dihk.de/index.html?/inhalt/themen/branchen/handel/verbraucherschutz/index.html

[6] Weidenfeld, W. Wessels (Hrsg.))Europa von A bis Z, Taschenbuch der europäischen Integration

[7] http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Lexikon/EUGlossar/B/2005-11-22-binnenmarkt.html

[8] http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Lexikon/EUGlossar/B/2005-11-22-binnenmarkt.html

[9] Europa von A bis Z, Taschenbuch der europäischen Integration (Werner Weidenfeld, Wolfgang Wessels (Hrsg.))

[10] Weidenfeld, W.; Wessels, W. Europa von A bis Z, Taschenbuch der europäischen Integration. 2002, S. 95-99.

[11] http://www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht_bafin.php

[12] http://www.detmold.ihk.de/ihkwww/public/pdf/recht/mb/FinanzD.pdf

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Der Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen unter Berücksichtigung des Verbraucherschutzes
Hochschule
Hochschule Merseburg
Veranstaltung
Finanzinstitutionen
Note
2,3
Autor
Jahr
2007
Seiten
27
Katalognummer
V90631
ISBN (eBook)
9783656956914
ISBN (Buch)
9783656956921
Dateigröße
451 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Binnenmarkt, Finanzdienstleistungen, Berücksichtigung, Verbraucherschutzes
Arbeit zitieren
Claudia Haferkorn (Autor:in), 2007, Der Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen unter Berücksichtigung des Verbraucherschutzes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/90631

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