Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS I
ABBILDUNGSVERZEICHNIS II
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS III
1. EINFÜHRUNG IN DAS THEMA 1
2. GRUNDLAGEN 1
2.1 RECHTSPARTEIEN 1
2.1.1 Microsoft Corporation 1
2.1.2 US Justiz-System: Department of Justice 2
2.2 RECHTSGRUNDLAGE 3
2.2.1 Sherman Act §1 3
2.2.2 Sherman Act §2 4
2.3 DIE STREITGEGENSTÄNDE 5
2.3.1 Monopol im Markt für OS 5
2.3.2 Monopol im Markt für Browser 6
2.3.3 Wettbewerbsfeindliche Verträge mit OEMs und ISPs 7
2.3.4 Entscheidung finding of facts 8
2.4 CHRONOLOGISCHER VERLAUF DES RECHTSSTREITS 8
3. ANALYSE 10
3.1 VERGLEICH VON MONOPOL UND WETTBEWERB 10
3.1.1 Monopol 10
3.1.2 Wettbewerb 10
3.1.3 Wohlfahrtsanalyse 11
3.2 BESONDERHEITEN IN SOFTWAREMÄRKTEN 12
3.2.1 Beidseitige Skaleneffekte 12
3.2.2 Nachfrageseite: Netzwerkeffekte 13
3.2.3 Angebotsseite: natürliches Monopol 14
3.3 MARKTSTÄRKE VON MICROSOFT 14
3.3.1 Preisverhalten predatory pricing 14
3.3.2 Path Dependence und Lock-in 16
4. LÖSUNGSALTERNATIVEN 17
4.1 LÖSUNGSANSÄTZE 17
4.1.1 Radikaler Ansatz: Teilung der Microsoft Corporation 17
4.1.2 Urteil des Appeals Court 20
4.1.3 Gemäßigte Ansätze: Beschränkungen 21
4.1.4 Ergebnisse und Beurteilung 22
4.2 AUSWIRKUNGEN DES RECHTSSTREITS 23
4.2.1 Shareholder und Konsumenten 23
4.2.2 New Economy-Markt und andere Unternehmen 23
5. AUSBLICK 25
6. ANHANG 26
7. LITERATURVERZEICHNIS 31
Abbildungsverzeichnis
Abb 1: Marktanteil Browser S 22
Abb 2: Preis-Mengen Kombination Monopol S 22
Abb 3: Preis-Mengen Kombination vollkommene Konkurrenz S 23
Abb 4: Vergleich Monopol und vollkommene Konkurrenz S 23
Abb 5: Gesamtergebnis Konkurrenzgleichgewicht S 24
Abb 6: Gesamtergebnis Monopolgleichgewicht S 24
Abb 7: Aktienkursverlauf Microsoft S 25
Abb 8: Softwarepreise in Vergleich S 25
II
Abkürzungsverzeichnis
Abb. – Abbildung
API – Application Product Interfaces
CEO – Chief Executive Officer
DOJ – Department of Justice
IE – Internet Explorer
IKT – Informations- und Kommunikationstechnologie
ISP – Internet Service Provider
ISV – Independent Software Vendors
KR – Konsumentenrente
Microsoft – Microcomputer-Software
OEM – Original Equipment Manufacturers
OS – Operating System
OSP – Online Service Provider
PC – Personal Computer
PDA – Personal Digital Assistant
PR – Produzentenrente
SA – Sherman Act
WFV – Wohlfahrtsverlust
III
1. Einführung in das Thema
Die folgende Arbeit soll die ökonomischen Auswirkungen des Rechtstreits zwischen der amerikanischen Justiz und dem Unternehmen Microsoft analysieren. Zu Anfang soll ein Überblick über die Rechtsparteien, die Streitgegenstände und die Rechtsgrundlage gegeben werden. Im Analyseteil erfolgt dann eine ökonomische Aufarbeitung verschiedener Streitgegenstände. Die vorgebrachten Argumente und Vorwürfe werden hier verglichen und analysiert. Im dritten Abschnitt des Hauptteils findet eine Gegenüberstellung der verschiedenen Lösungsansätze statt. Diese werden ausgewertet und denkbare Auswirkungen auf Konsumenten, aber auch die gesamte Ökonomie werden untersucht. Mit dieser Ausarbeitung soll ein weitreichender Überblick über den gesamten Rechtsstreit gegeben werden, der in den USA immerhin zehn Jahre andauerte und in neuen Verhandlungen mit der
EU nun seine Fortsetzung findet.
2. Grundlagen
2.1 Rechtsparteien
2.1.1 Microsoft Corporation
Das Unternehmen Microsoft ist der weltweit führende Hersteller von PC-Software. Es bietet ein sehr breites Spektrum an Produkten und Dienstleistungen an. Die Produktpalette erstreckt sich von Betriebssystemen für PCs und Netzwerke über Serversoftware für Client-Server- Umgebungen,Anwendungsprogramme und Desktopapplikationen für Unternehmen sowie private Nutzer, Multimediaanwendungen bis hin zu Internet-Plattformen und Entwickler-Tools. Darüber hinaus vertreibt Microsoft Online-Dienste, Computerfachbücher und Eingabegeräte an. Ihre Produkte sind für die meisten PCs verfügbar und in mehr als 30 Sprachen in über 60 Ländern der Welt erhältlich. Microsoft verfolgt die Strategie „a pc on every desk and in every home“, um unter anderem der stetig wachsenden Bedeutung des Internets gerecht zu werden und somit Netzwerkeffekte aufzubauen.
Das Unternehmen wurde am 4. April 1975 von William „Bill“ Gates und seinem Partner Paul Allen gegründet und hat seit 1986 seinen Hauptsitz in Redmond, Washington. Am 25. Juni 1985 wurde Microsoft als Aktiengesellschaft eingetragen und ist seit 1986 im amerikanischen NASDAQ-Index notiert. Im Jahr 2004 erwirtschaftete Microsoft, unter Führung des derzeitigen CEOs Steven Ballmer, einen Nettoerlös von 37 Mill. US$ mit einem Wachstum von 14% gegenüber dem Vorjahr und einen Nettogewinn von 8 Mill. US$ mit einem
1
Zuwachs von 8%. Die Microsoft Corporation beschäftigte im Jahr 2004 57086 Mitarbeiter, davon 37440 Mitarbeiter in den USA. 1
2.1.2 US Justiz-System: Department of Justice
Die amerikanische Judikative ist die dritte Gewalt im Staatsaufbau. Sie selbst ist wiederum in drei Instanzen aufgeteilt. Auf der untersten Ebene befinden sich die District Courts, derzeit
89. Diese werden auch trial courts genannt, da sie für nahezu alle zivil- und strafrechtlichen
Fälle zuständig sind. Über ihnen stehen 13 Berufungsgerichte, die Circuit Courts of Appeals, die Berufungsfälle der District Courts aus ihrem jeweiligen Bezirk bearbeiten. An deren Spitze steht der Supreme Court als oberste und endgültige Instanz des amerikanischen Rechts. Er besteht aus dem Chief Justice und 8 weiteren Richtern, die vom Präsidenten auf Lebenszeit ernannt werden. 2 Der Supreme Court ist, im Gegensatz zum deutschen Bundesverfassungsgericht, oberstes Gericht für beinahe alle Arten an Streitfällen, im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht, das lediglich verfassungsrechtliche Fälle bearbeitet. 3 Auf Bundesstaatenebene existiert jeweils zusätzlich ein eigenes Gerichtssystem, das ebenfalls mehrstufig aufgebaut ist und ebenso in einem Supreme Court des jeweiligen Einzelstaates gipfelt. Hier werden primär Zivil- und Strafrechtsprozesse geführt. Es bestehen so nahezu 50 Varianten des amerikanischen Rechts nebeneinander, da jeder Bundesstaat eigene Schwerpunkte und Ausformulierungen besitzt. 4 Das Department of Justice als das amerikanische Justizministerium hat den Auftrag, das Gesetz durchzusetzen und die Interessen gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staaten zu vertreten. Es soll eine Führungsrolle in der Bekämpfung von Kriminalität jeglicher Art einnehmen und jede Missachtung des Gesetzes bestrafen 5 . Es gliedert sich in verschiedene Unterabteilungen. Eine davon ist die Antitrust Division. Diese ist bei Kartellangelegenheiten, wie im Falle Microsoft, zuständig und soll den Wettbewerb fördern und schützen. 6
1 vgl. Microsoft Corporation (2004a), S.1 ff.
2 vgl. The Federal Judiciary (2005), S. 1 3 vgl. Hay (1995), S. 44 ff.
4 vgl. Lösche, P.; Wasser, H. (2004), S. 36 5 vgl. Department of Justice (2004a), S. 1 6 vgl. Antitrust Division (2005), S. 1
2
2.2 Rechtsgrundlage
Durch den vom Strukturwandel in den USA hervorgerufenen Wandel von der langwirtschaftlich geprägten Wirtschaft hin zur Industriegesellschaft entstanden eine Vielzahl an Monopolen, beispielsweise in den Bereichen Öl, Gas und Baumwolle. Jedoch waren im bürgerlichen Recht in den USA nur unzureichende Mittel für den Umgang mit Monopolen enthalten. Deshalb wurden umfangreiche Kartellgesetze entwickelt, um wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen einiger Unternehmen entgegenzuwirken. 1890 wurden so die ersten Kartellgesetze verabschiedet, welche den Namen Sherman Act trugen und den Beginn der Kartellrechtsgesetzgebung in den USA markierten. Diese Gesetze sollen den Schutz des Wettbewerbs gewährleisten. Die Substanz der Kartellgesetze stellen die beiden ersten Paragraphen dar, welche im Folgenden erläutert werden. 7
2.2.1 Sherman Act §1
§ 1. Trusts, etc., in restraint of trade illegal; penalty “Every contract, combination in the form of trust or otherwise, or conspiracy, in restraint of trade or commerce among the several States, or with foreign nations, is declared to be illegal. Every person who shall make any contract or engage in any combination or conspiracy hereby declared to be illegal shall be deemed guilty of a felony […].” 8
Der erste Paragraph der Antitrust-Gesetze behandelt wettbewerbswidrige Vereinbarungen zwischen mehreren Parteien. Die Hauptaussage, dass jeder Vertrag zur Beschränkung des Wettbewerbs rechtswidrig sei, wurde durch die sog. rule of reason 9 entschärft, wonach nur bestimmtes Verhalten bestraft wird, das sich dem Sinne nach gegen den SA richtet. Des weiteren muss geprüft werden, ob die Vereinbarung rein regulierenden Charakter hat und somit zu einer Stärkung des Wettbewerbs beiträgt, oder ob sie eine schädigende Wirkung für den freien Wettbewerb zur Folge hat, die „per se“-Verstöße. 10 Auch Exklusivverträge sind nach neueren Urteilen als wettbewerbsschädigend einzustufen, wenn sie den Konkurrenten
7 vgl. Cheeseman (1995), S. 868
8 vgl. Department of Justice (2004b), S. 2 f.
9 übersetzt: Regel des vernünftigen Ermessens, entwickelt durch den Supreme Court 10 vgl. Hay (1995), S. 194 f.
3
den Marktzugang erschweren oder sogar verhindern. 11 Schlüsselfaktor ist hier also der Marktanteil des ausschließenden Unternehmens.
2.2.2 Sherman Act §2
§ 2. Monopolizing trade a felony; penalty “Every person who shall monopolize, or attempt to monopolize, or combine or conspire with any other person or persons, to monopolize any part of the trade or commerce among the several States, or with foreign nations, shall be deemed guilty of a felony […].” 12
Der zweite Paragraph der Antitrust-Gesetze bezieht sich auf einseitige Handlungen von tatsächlicher oder verursachter Monopolisierung. Voraussetzung zur Anwendung des Gesetzes ist das tatsächliche Innehaben der Monopolmacht, die schon ab einem Marktanteil von ca. 70% vorliegt. Darüber hinaus muss das Unternehmen gezielt versuchen, diese Stellung aufrecht zu erhalten bzw. diese zu anzustreben. Ganz im Unterschied zur Erreichung der Monopolmacht durch Wachstum und Entwicklung als Folge eines neuen oder überragenden Produktes. Das Unternehmen muss also ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten anwenden, welches sich meistens in Form von predatory pricing 13 oder refusal to deal 14 äußert. Beim predatory pricing setzt das Unternehmen seine Preise dauerhaft außerhalb der Gewinnschwelle an, um so die Konkurrenten aus dem Markt zu verdrängen oder ihnen den Marktzugang zu erschweren. Im Falle des refusal to deal weigert sich ein Monopolist, notwendige Einrichtungen anderen Konkurrenten zur Verfügung zu stellen. Ist es für die Konkurrenten unmöglich, mit vertretbarem Mitteleinsatz diese Einrichtungen zu duplizieren, kann der Monopolist basierend auf SA §2 dazu gezwungen werden, diese freizugeben.
11 vgl. Fisher (1999), S. 7 f.
12 vgl. Department of Justice (2004b), S. 2 f.
13 übersetzt: wettbewerbsfeindliche Preissetzung 14 übersetzt: Weigern, Verträge abzuschließen
4
Quote paper:
Dipl. Oec. Sebastian Gröll, 2005, Ökonomische Analyse des Rechtsstreits U.S. Department of Justice vs. Microsoft, Munich, GRIN Publishing GmbH
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