Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
1.1 Forschungsfragen 2
1.2 Methodische Vorgehensweise und Aufbau 2
1.3 Theoretischer Hintergrund 3
2. Der Streit um das iranische Nuklearprogramm 5
2.1 Die Geschichte des iranischen Nuklearprogramms 5
2.2 Die iranische Nuklearinfrastruktur 6
2.3 Der Atomstreit seit 2002 8
2.4 Handlungsoptionen 12
2.5 Einfluss innenpolitischer Dynamiken auf die Außenpolitik Irans 15
3. Grundzüge der Beziehungen zwischen den Staaten des
Golfkooperationsrates und der Islamischen Republik Iran 17
3.1 Historischer Abriss 17
3.2 Die Islamische Revolution (1979 ) und der Iran-Irakkrieg (1980 1988 ) 18
3.3 Die irakische Invasion in Kuwait (1990 1991 ) 20
3.4 Ahmadinejads Präsidentschaft seit 2005 21
4. Die Reaktionen der Staaten des Golfkooperationsrates auf das iranische
Nuklearprogramm 22
4.1 Die Staaten des Golfkooperationsrates 23
4.2 Neue Bedrohungen für die Staaten des Golfkooperationsrates durch veränderte
Machtbalance am Golf 25
4.3 Nationalstaatliche Reaktionen der Staaten des Golfkooperationsrates 27
4.4 Umgang mit einem nuklear bewaffneten Iran 32
5. Das iranische Nuklearprogramm und der Golfkooperationsrat: Reaktionen,
Dilemmata und Auswirkungen 33
5.1 Geschichte und Struktur des Golfkooperationsrates 33
5.2 Probleme gemeinsamer Außenpolitik: Die Reaktionen des Golfkooperationsrates
auf das iranische Nuklearprogramm 34
5.3 Die Auswirkung des iranischen Nuklearprogramms auf die Sicherheitskooperation. 37
5.4 Stabilität durch eine neue Sicherheitsarchitektur 40
Fazit 44
Literaturverzeichnis 47
Anhang
1. Einleitung
Der Streit um das iranische Nuklearprogramm ist ein zurzeit viel diskutiertes Thema, mit dem sich die Medien, insbesondere seit dem Amtsantritt des ultrakonservativen Staatspräsidenten Mahmoud Ahmadinejad im Jahre 2005, häufig auseinandersetzen.
Es liegen zwar keine Beweise für die Existenz eines iranischen Kernwaffenprogramms vor, jedoch hat Iran Verpflichtungen aus dem Safeguards-Abkommen verletzt und unangemeldete nukleare Aktivitäten betrieben. Außerdem weigert sich Iran, wichtige Fragen der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) umfassend zu beantworten. Die nukleare Infrastruktur Irans umfasst Anlagen, Technologien und Materialien, die sowohl für die friedliche Nutzung der Kernenergie als auch für die Entwicklung eines Kernwaffenprogramms bedeutend sind. Diese „Dual-Use-Beschaffenheit“ der entsprechenden Technologien und Anlagen erschwert die Aufklärungsarbeit der IAEO. Die Organisation ist daher nicht in der Lage, zweifelsfrei festzustellen, ob Iran ein Kernwaffenprogramm betreibt oder nicht.
Vor allem die USA und Israel beschuldigen Iran unter dem Deckmantel der zivilen Nutzung, ein heimliches Kernwaffenprogramm anzustreben. Als Mitgliedstaat des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) steht der Islamischen Republik das Recht auf friedliche Nutzung der Kernenergie zu. Iran betont, dass es kein Kernwaffenprogramm entwickeln wolle und erklärt sich deshalb nicht bereit, auf die Urananreicherung zu verzichten. Die immense Militärpräsenz der USA in unmittelbarer Umgebung und die Atomwaffen Israels sind aus iranischer Sicht permanente Sicherheitsbedrohungen. Mittels eines eigenen Kernwaffenprogramms könnte Iran seinen Hegemonialanspruch in der Region festigen und längerfristig ein „Gleichgewicht des Schreckens“ herstellen, um so auf die atomare Bedrohung Israels zu reagieren.
Ein nuklear bewaffneter Iran würde die gesamte Sicherheitsstruktur des Nahen und Mittleren Ostens erschüttern. In diesem Zusammenhang werden sowohl auf politischer als auch auf wissenschaftlicher Ebene häufig die Bedrohungsperzeptionen Israels und der USA thematisiert. Die unmittelbaren arabischen Nachbarstaaten Irans werden dagegen nur sehr selten erwähnt und ihr Verhalten im Atomstreit wenig diskutiert und analysiert. Dabei sollte jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass die nuklearen Ambitionen Irans und ihre möglichen Folgen die Sicherheitsstrukturen vor allem dieser Staaten erheblich beeinflussen.
Es besteht kein Zweifel, dass ein nuklear bewaffneter Iran eine massive Bedrohung für die regionale Sicherheit darstellen würde. Die Regierungen der arabischen Golfstaaten nehmen die potentielle Gefahr des iranischen Nuklearprogramms schon jetzt bewusst wahr. Daher wäre es nur logisch zu
1
schlussfolgern, dass sie als unmittelbare Nachbarn Irans eine klare Position im Atomstreit beziehen und eine aktive Rolle in diesem politischen Disput übernehmen. Die einzige Institution in der Golfregion, die versucht durch Kooperation nach Formen gemeinsamer Sicherheit zu suchen, ist der Golfkooperationsrat (GKR), zu dem sich 1981 Bahrain, Saudi-Arabien, Kuwait, Katar, Oman und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) zusammenschlossen. Das iranische Nuklearprogramm stellt nicht nur auf nationalstaatlicher Ebene, sondern auch für die institutionalisierte Sicherheitskooperation der sechs Golfstaaten eine erhebliche sicherheitspolitische Herausforderung dar. Bisher gibt es allerdings kaum umfassende Erkenntnisse darüber, wie die GKR-Staaten vor allem in Hinblick auf die vielschichtige Konfliktkonstellation im gesamten Nahen und Mittleren Ostens mit dieser Herausforderung umgehen. Die vorliegende Masterarbeit widmet sich dieser komplexen und noch nicht ausreichend erforschten Thematik und versucht, Antworten auf folgende Forschungsfragen zu finden.
1.1 Forschungsfragen
Auf dem Hintergrund der sicherheitspolitisch höchst fragilen Situation im Nahen und Mittleren Osten und des historisch gewachsenen komplizierten arabisch-iranischen Beziehungsgeflechts beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit dem Einfluss des iranischen Nuklearprogramms auf die arabischen Nachbarstaaten Irans, genauer auf die sechs Staaten des GKR. Die Analyse offizieller Statements der Golfregierungen sowohl auf nationalstaatlicher Ebene als auch im Rahmen des Kooperationsrates soll auf die Frage nach den Motiven, die hinter den jeweiligen Reaktionen stecken, antworten. Weitere wichtige Fragestellungen beschäftigen sich damit, wie effektiv die institutionalisierte Sicherheitskooperation der sechs Golfstaaten gemeinsame Sicherheit gewährleisten kann und, ob sich die Bedrohung, die von einem nach Kernkraft strebenden Iran ausgeht, eher stärkend oder schwächend auf diese Sicherheitskooperation auswirkt. Schließlich versucht die Masterarbeit, die Frage zu beantworten, wie eine regionale Sicherheitsarchitektur gestaltet werden könnte und welche Maßnahmen ergriffen werden müssten, um das Ziel einer stabilen Ordnung in der Region zu erreichen.
1.2 Methodische Vorgehensweise und Aufbau
Das Forschungsmaterial setzt sich aus Büchern, Zeitschriften, Aufsätzen, Interviews und Zeitungsartikeln zusammen. Letztere werden vor allem aufgrund der Aktualität des Themas häufig verwendet. Als Methoden dienen die Auseinandersetzung mit der bestehenden Literatur und die Analyse verschiedener Dokumente.
2
Der Streit um das iranische Nuklearprogramm ist sehr komplex und nur mittels einer umfassenden Betrachtung der verschiedenen Aspekte nachzuvollziehen. Daher befasst sich das zweite Kapitel dieser Arbeit mit historischen, technischen und politischen Faktoren, die erst in gegenseitiger Ergänzung den Konflikt begreifbar machen.
Die Frage nach dem Einfluss des iranischen Nuklearprogramms auf die GKR-Staaten kann ohne einen Blick auf die Besonderheiten der Beziehungen zwischen den Golfstaaten und Iran nicht befriedigend beantwortet werden. Das dritte Kapitel zeigt auf, welche Geschichte diese Staaten miteinander verbindet, welche historischen Begebenheiten die jetzige sicherheitspolitische Lage mitbestimmen und welche Konflikte die Beziehungen belasten. Im vierten Kapitel stehen die Staaten des GKR, ihre Reaktionen auf das iranische Nuklearprogramm und ihre Haltung im Atomstreit im Mittelpunkt des Interesses. Um diese Reaktionen richtig interpretieren zu können, ist eine Analyse der Bedrohungswahrnehmungen der Staaten unbedingt notwendig. Eingebettet in die Betrachtung der seit dem Irakkrieg 2003 veränderten Machtverhältnisse, werden diese Bedrohungsperzeptionen untersucht. Das letzte Kapitel setzt sich mit der Institution des GKR auseinander. Nach einer kurzen Darstellung der Geschichte und Struktur des Kooperationsrates stehen vor allem die Dilemmata der außen- und sicherheitspolitischen, hier speziell der militärischen Kooperation, im Vordergrund. Im außenpolitischen Kontext werden die Reaktionen des GKR auf das iranische Nuklearprogramm untersucht und interpretiert. In den letzten zwei Unterpunkten des fünften Kapitels wird versucht, die aus der Arbeit gewonnenen Erkenntnisse miteinander zu verknüpfen, um die Frage nach der Auswirkung des iranischen Nuklearprogramms auf die Sicherheitskooperation beantworten zu können und um die Möglichkeit einer alternativen Sicherheitsordnung für die Golfregion aufzuzeigen.
1.3 Theoretischer Hintergrund
Der GKR wurde ins Leben gerufen, um durch „coordination, integration and inter-connection between Member States in all fields“ (GCC, The Charter) die innere und äußere Sicherheit der Mitgliedsstaaten zu garantieren.
In dieser Masterarbeit steht häufig die Kooperation im sicherheitspolitischen Bereich der sechs GKR-Staaten, vor allem im Hinblick auf ihre Effektivität, im Vordergrund. Auch beim Versuch, eine alternative Sicherheitsstruktur für die Golfregion zu entwerfen, befasst sich die Arbeit mit Kooperationen auf sicherheitspolitischer Ebene. Daher beinhaltet der theoretische Teil sowohl eine
3
kurze Darstellung der Funktionen von Sicherheitskooperationen als auch Erklärungs- und Analyseansätze verschiedener Theorien internationaler Beziehungen. 1
Sicherheitspolitische Kooperationen beinhalten politikfeldspezifische Regelungsformen, die der Konfliktbearbeitung und der Handlungskoordination von Staaten dienen. Ihr Ziel ist es, greifbare Risiken, wie beispielsweise gewaltsame Auseinandersetzungen, Rüstungswettläufe und die Wirkungspotenziale von Massenvernichtungswaffen zu mindern, wenn nicht zu beseitigen. Zur Erreichung dieses Ziels müssen bestimmte Verhaltensregeln und Maßnahmen aufgestellt werden, wie z.B. Begrenzungen für Waffensysteme, Beschränkungen für militärische Aktivitäten, das absolute Verbot für bestimmte Rüstungsanstrengungen (wie etwa Forschung, Entwicklung, Produktion, Stationierung und Einsatz von ABC-Waffen), wechselseitiger Informationsaustausch und Transparenz.
Der Realismus, ebenso wie der Neo-Realismus, geht davon aus, dass die Staaten in einem Zustand von Anarchie nur durch Selbsthilfe Sicherheit verlässlich gewährleisten können. Institutionen, die wiederum Kooperation ermöglichen, spielen laut dieser Theorie bei der Herstellung von Sicherheit nur eine untergeordnete Rolle.
Der Institutionalismus beinhaltet verglichen mit dem Realismus befriedigendere Erklärungen für das Phänomen der sicherheitspolitischen Kooperation. Er geht zwar auch von einer anarchischen Struktur der Staatenwelt aus, sieht aber in der Etablierung von Institutionen einen Versuch der Staaten, ihre Interessen zu koordinieren, ihr Zusammenleben zu organisieren und zum Erreichen ihrer Grundziele (z.B. Stabilität, Sicherheit, Verlässlichkeit von Vereinbarungen) zu kooperieren. Der Institutionalismus erklärt zudem, dass Staaten auch bei wechselnden Rahmenbedingungen sich häufig um das Fortbestehen der sicherheitspolitischen Kooperationen bemühen, da sie für die Zusammenarbeit Informationen bereitstellen, Planungen offen legen und durch andere verschiedene Maßnahmen Vertrauen und Transparenz schaffen.
Neben der realistischen und der institutionalistischen Theorie finden auch liberale Ansätze Eingang in die Erklärungsversuche für Institutionen und Kooperationen. So geht der dem Liberalismus zuzuordnende Funktionalismus davon aus, dass bestimmte Probleme grenzüberschreitend geregelt werden sollten und sich daraus automatisch Kooperationen entwickeln, die in Integrationsprozessen münden können. Der Sinn solcher Prozesse besteht darin, bestimmte Aufgaben gemeinsam pragmatisch zu bewältigen. Daran anknüpfend sieht der Neofunktionalismus Möglichkeiten für „spill over“-Mechanismen. Gemeint ist damit, dass eine Kooperation in einem
1 Die folgenden Ausführungen stützen sich - soweit nicht anders erwähnt - auf Bellers/Häckel (1990):
287 ff., Krell (2004): S.56ff. und Müller (2002): 103ff.
4
spezifischen Bereich zu Kooperationen in weiteren Bereichen führen kann. Dieser Ansatz besagt, dass regionale Kooperationsformen aufgrund konvergierender Interessen der Mitgliedsstaaten besser in der Lage sind, ihre Ziele zu realisieren. Allerdings laufen sie auch Gefahr, konfliktsteigernd zu wirken, da sie bei ausgeschlossenen Staaten oder Regionen Misstrauen hervorrufen können. Ein weiteres wichtiges Element von Kooperationen betont der Transaktionismus, der ebenfalls im Liberalismus wurzelt. Er betont die Bedeutung von Kommunikationsstrukturen, die einen Austausch von Informationen auf subnationaler, nationaler und internationaler Ebene ermöglichen. Diesem Ansatz zufolge führt zwischenstaatliche Kommunikation zu einem sozialpsychologischen Lernprozess bei den Bevölkerungen und politischen Eliten, der eine Annäherung zwischen den Völkern und Nationen bewirken kann. Je intensiver diese Kommunikation zwischen Staaten stattfindet, desto enger wachsen diese zusammen und desto weniger neigen sie zur gewaltsamen Konfliktaustragung. Dieser Prozess kann zur Bildung von Sicherheitsgemeinschaften führen, die sich zu politischen Fusionen oder Unionen weiterentwickeln können.
2. Der Streit um das iranische Nuklearprogramm
Zu Beginn dieses Kapitels steht die Geschichte des iranischen Nuklearprogramms im Mittelpunkt des Interesses. Darauf folgt eine Darstellung der nuklearen Infrastruktur, über die Iran zurzeit verfügt. Das dritte Unterkapitel beschäftigt sich mit dem Atomkonflikt. Im Vordergrund stehen dabei die ungeklärten Tatbestände, die den Verdacht auf mögliche nuklearwaffenrelevante Aktivitäten erhärten. Außerdem wird die Entwicklung der verschiedenen
Verhandlungsbemühungen unterschiedlicher Akteure kurz beleuchtet. Wie zukünftig im Atomstreit verfahren werden könnte und welche technischen Kompromisslösungen den bisherigen Verhandlungsrahmen erweitern würden, zeigt das vierte Unterkapitel auf. Zum Schluss wird bei einem Blick auf das politische System Irans vor allem die Frage erörtert, über wie viel Macht der iranische Präsident Ahmadinejad verfügt und welche innenpolitischen Dynamiken sein außenpolitisches Verhalten bestimmen. Schließlich werden historische, geostrategische und politische Motive benannt, die aus iranischer Sicht die Notwendigkeit eines Nuklearwaffenprogramms begründen würden.
2.1 Die Geschichte des iranischen Nuklearprogramms
Iran begann den Aufbau eines zivilen Nuklearprogramms in der Schah-Ära. 1957 wurde ein Nuklearabkommen zwischen den USA und Iran geschlossen. Zehn Jahre später erwarb die Islamische Republik ihren ersten, von den USA gelieferten Fünf-Megawatt (MW)-
5
Forschungsreaktor, welcher immer noch im Teheran Nuclear Research Center (TNRC) in Betrieb ist (vgl. Chubin 2006: 298).
Als einer der ersten Staaten unterschrieb Iran 1968 den NVV, ratifizierte das Abkommen im Jahr 1970 und schloss das Safeguards-Abkommen mit der IAEO 1974 ab. In den folgenden Jahren wurde mit amerikanischer und europäischer Hilfe das Nuklearprogramm weiterentwickelt und Iran plante den Bau von 20 Leichtwasserreaktoren. Sowohl die Förderung von Uran als auch die Wiederaufbereitung sollten auf iranischem Boden stattfinden. 1974 schloss Iran mit den USA und zwei Jahre später mit Frankreich und Deutschland Verträge über den Import von Brennstoffe ab. Die Entwicklung des Nuklearprogramms wurde bis auf Forschungstätigkeiten durch die Islamische Revolution 1979 unter Khomeini zum Stillstand gebracht.. Der Revolutionsführer fror die von der deutschen Kraftwerksunion noch nicht vollendete Errichtung eines Leichtwasserreaktors in Bushehr ein und verwies viele Wissenschaftler und Ingenieure des Landes (vgl. Chubin 2006: 298).
Im Iran-Irakkrieg 1980-88 wurde der Bushehr-Reaktor durch insgesamt sechs Angriffe stark beschädigt (vgl. Howard 2004: 94).
Ende der 1980er Jahre nahm Iran seine Pläne zur Produktion von Kernenergie wieder auf. Er schloss 1995 mit Russland einen Vertrag zur Fertigstellung dieses Kernkraftwerkes über 800 Mio. US-Dollar, da sich Deutschland weigerte, den Reaktor wieder instand zu setzen (vgl. Neuneck 2006: 15). Nicht nur Russland beteiligte sich am Aufbau des iranischen Nuklearprogramms, sondern auch China war zwischen 1991 und 1995 eine enorm wichtige Bezugsquelle für nukleares Equipment (vgl. Nuclear Threat Initiative 2005).
Iran verwendet zur Urananreicherung mindestens zwei verschiedene Methoden: Anreicherung durch Gaszentrifugen und Laser-Anreicherung (vgl. Chubin 2006: 299). Letztere wurde in der Zeit des Schahs entwickelt, während die Anreicherung durch Gaszentrifugen erst 1985 eingesetzt wurde. Seit 1987 erhielt Iran durch Pakistan, vor allem durch das Netzwerk Abdul Qadeer Khans, „Vater der pakistanischen Atombombe“, Zugang zu Zentrifugenteilen und -technologie. Seit 1979 bezieht Iran Nuklearhilfe zusätzlich, in sehr unterschiedlicher Form und in unterschiedlichem Umfang, aus Nordkorea, Argentinien, Südafrika, Ukraine, Kasachstan, Indien, Österreich und Georgien (vgl. Nuclear Threat Initiative 2005).
2.2 Die iranische Nuklearinfrastruktur
Im Februar 2003 kündigte der damalige iranische Präsident Khatami ein ziviles Nuklearprogramm an, mit dem er das Ziel von einem eigenen geschlossenen nuklearen Brennstoffkreislauf anstrebte. Dieses Ziel wird immer noch vom jetzigen iranischen Regime verfolgt, indem es seine nukleare
6
Infrastruktur ausbaut. 2 Diese umfasst neben dem zuvor genannten Leichtwasserreaktor in Bushehr eine Uranmine in Saghand und eine weitere in Gchine, wo auch eine Uranmühle betrieben wird. In Esfahan und Teheran befinden sich zwei Forschungszentren, in denen je ein Forschungsreaktor in Betrieb ist. Das Teheran Nuclear Research Center (TNRC), die am besten ausgestattete nukleare Forschungseinrichtung in Iran, umfasst mehrere Laboratorien, eine Produktionsanlage für Radioisotope 3 , eine Atommüllanlage und den oben bereits erwähnten Fünf-MW-Reaktor aus den USA, der mit Brennelementen aus Argentinien betrieben wird (vgl. Neuneck 2006: 20f.). Außerdem befand sich in Teheran die Kalaye Electric Company, in der importiertes gasförmiges Uranhexafluorid (UF 6 ) in Gaszentrifugen getestet wurde.
Die größte nukleare Forschungsanlage Irans ist das Esfahan Nuclear Technology Center (ENTC), in der etwa 3000 Wissenschaftler arbeiten (vgl. GlobalSecurity 2007a). Dort sind kleinere Forschungsreaktoren und ein Labor zur Brennstoffherstellung in Betrieb und seit 2004 befinden sich dort eine größere Brennelementefabrik und eine Uran-Konversionsanlage im Aufbau. Diese Anlage ist im Testbetrieb und produziert Uranhexafluorid (UF 6 ), das im gasförmigen Zustand in die geplante Urananreicherungsanlage in Natanz eingespeist werden soll (vgl. Neuneck 2006: 20). Die sowohl über- als auch unterirdisch angelegte, 100.000 qm² große Industrieanlage in Natanz besteht aus einer Piloturananreicherungsanlage mit ca. 358 Zentrifugen und einer kommerziellen Urananreicherungsanlage, in der 1312 von den geplanten 3000 Zentrifugen bereits installiert und in Betrieb sind. In dieser Anlage ist allerdings Platz für etwa 50.000 Zentrifugen (vgl. Kerr 2007). Durch das Gaszentrifugensystem kann sowohl niedrig angereichertes Uran (LEU) 4 , das zur Energiegewinnung in Reaktoren benötigt wird, als auch hochangereichertes Uran (HEU) 5 , welches sich zum Bau nuklearer Waffen eignet, erzeugt werden. In der Pilotanlage soll nach iranischen Angaben zwischen November 2006 und Februar 2007 66kg Uranhexafluorid (UF 6 ) eingespeist und bis maximal 5% 235 U angereichert worden sein. Die Proben der IAEO ergaben einen Anreicherungsgrad von 4,2% 235 U (vgl. IAEA 2007).
Auf dem Areal in Arak befinden sich sowohl eine Schwerwasserproduktionsanlage als auch ein 40-MW-Schwerwasserreaktor für industrielle Zwecke im Aufbau. Letzterer soll 2014 in Betrieb genommen werden (vgl. Chubin 2006: 302). Iran plant weitere Nuklearanlagen, darunter eine 360-MW-Nuklearanlage, einen 1000-MW-Leichtwasserreaktor und einen weiteren 1600-MW-Reaktor in der Nähe von Bushehr (vgl. Kerr 2007).
2 Eine vollständige Auflistung aller Nuklearanlagen s. Anhang, Tabelle 1: Iranische Nuklearanlagen.
3 Radioisotope sind instabile Atome, die radioaktiv zerfallen.
4 LEU, Low Enriched Uranium, enthält einen Anteil von 235 U von weniger als 20%.
5 HEU, High Enriched Uranium, enthält einen Anteil von 235 U von mehr als 80%.
7
Für den Bau einer Atomwaffe ist hochangereichertes Uran keine Voraussetzung, denn auch Plutonium eignet sich als Ausgangsmaterial für Kernwaffen. Dieses chemische Element lässt sich entweder in Schwerwasserreaktoren relativ leicht produzieren oder entsteht bei der Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennelementen. Das Uranerz muss erst zu Yellowcake 6 verarbeitet werden, bevor es in einer Konversionsanlage in Uranhexafluorid (UF 6 ) umgewandelt wird, um danach in eine Anreicherungsanlage eingespeist zu werden. Dort kann es, z.B. durch das Gaszentrifugenverfahren, im Prinzip so hoch angereichert werden, dass es sich zum Bau von Atomwaffen eignet. Folglich sind zum einen der sich im Bau befindliche Schwerwasserreaktor in Arak und zum anderen die Piloturananreicherungsanlage in Natanz zwei Schlüsselelemente, die es Iran auf lange Sicht ermöglichen würden, waffenfähiges Material zu produzieren. Die Islamische Republik wäre nach Angaben des Generalsekretärs der IAEO El Baradei frühestens in drei bis acht Jahren technisch in der Lage, eine Nuklearwaffe zu bauen (vgl. Tran 2007). Eine weitere Voraussetzung für ein komplettes Kernwaffenprogramm, sofern Iran ein solches überhaupt anstrebt, wären passende Trägersysteme. Die Islamische Republik besitzt die eigenständig hergestellte Mittelstreckenrakete Shahab-3, die über eine Reichweite von 1300 km eine Nutzlast von 500 kg transportieren kann. Sie wurde im Juli 2000 erfolgreich getestet und soll nach iranischen Angaben schon stationiert sein. Eine Rakete vom Typ Shahab-4 mit 2000 km Reichweite und 1500 kg Nutzlast wird zurzeit entwickelt und getestet. Für ein geheimes Nuklearwaffenprogramm müsste Iran einen Sprengkopf entwickeln, der auf die ihm zur Verfügung stehenden Trägersysteme passt (vgl. Neuneck 2006: 26).
2.3 Der Atomstreit seit 2002
Nach Artikel IV des NVV steht Iran das „unveräußerliche Recht“ zu, „(…) die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln“ (Text des NVV, 1968. Zitiert nach: Auswärtiges Amt). Allerdings kann Iran auch nur dann von diesem Recht Gebrauch machen, wenn er der Verpflichtung, keine Kernwaffen herzustellen oder zu erwerben, nachkommt. 7
Bisher fand die IAEO keine Beweise dafür, dass Iran kernwaffenfähiges Material produziert oder entwendet. Folglich hat die Islamische Republik nicht gegen den NVV verstoßen, jedoch
6 Das in der Mine abgebaute Uranerz wird in Uranmühlen zu Yellowcake, der pulverförmigen Form des Urans, verarbeitet. Es kann in einem chemischen Prozess in das gasförmige Uranhexafluorid (UF 6 ) umgewandelt werden.
7 „Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper weder herzustellen noch sonstwie zu erwerben und keine Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern zu suchen oder anzunehmen.“ (Art. II NVV)
8
mehrfach und in schwerwiegender Form das Safeguards-Abkommen verletzt. Die zweite Schlüsselfrage, ob Iran ein militärisches Nuklearprogramm hat bzw. hatte, bleibt unbeantwortet. Das iranische Regime betont vehement, dass die Urananreicherung nur der Energiegewinnung diene. Diese Aussage bewerten viele Skeptiker, vor allem in den USA, als unglaubwürdig, da Iran zurzeit nicht auf ein Nuklearprogramm zur Energiegewinnung angewiesen ist 8 und kein ziviles Kernenergieprogramm mit betriebenen Kernkraftwerken besitzt, für welches das angereicherte Uran als Brennstoff gebraucht würde. Viele sehen im iranischen Regime ein sehr radikales Mullah-System, das Gruppen, wie beispielsweise Hamas oder Hisbollah, unterstützt, hegemoniale Ambitionen pflegt und seine Verachtung Israels in provokanter Form zum Ausdruck bringt (vgl. Text of Mahmoud Ahmadinejad's Speech, The New York Times, 30. Oktober 2005). Diese Faktoren verstärken den Verdacht, Iran strebte bzw. strebe ein Atomprogramm mit militärischer Komponente an und untermauern die Grundhaltung, man könne einem solchen Regime die Urananreicherung nicht überlassen. Daraus resultiert eine weitere wichtige, umstrittene Frage: Soll die internationale Gemeinschaft das Recht Irans auf einen kompletten nuklearen Brennstoffzyklus anerkennen und ihm somit auch zugestehen, diesen zu beherrschen? Vor allem seit der Enthüllung zweier unbekannter Anlagen in Natanz und Arak durch Satellitenaufnahmen der iranischen Oppositionsgruppe „Iranischer Nationaler Widerstand“ am 14. August 2002 wird Iran trotz fehlender Beweise unterstellt, heimlich unter dem Deckmantel der zivilen Nutzung ein militärisches Programm entwickeln zu wollen. Iran bestreitet diesen Vorwurf und betont immer wieder die rein friedlichen Zwecke seines Nuklearprogramms. Die IAEO wirft Iran vor, wichtige Verpflichtungen aus dem Safeguards-Abkommen verletzt zu haben. 9 Vor allem sind das Ausmaß der Anlagen, die der IAEO bis 2002 nicht bekannt waren, die Menge und die erhebliche Dauer der Verstöße auffällig.
Iran hat die notwendigen Deklarationen nachgeholt, stellte der IAEO Inventarlisten, Materialbilanzen, detaillierte Dokumente über Importe und Design-Informationen der Anlagen zur Verfügung und gewährte den Inspektoren zur Verifikation Zugang zu seinen Anlagen (vgl. Kalinowski 2006). Trotz Aufklärung und verbesserter Zusammenarbeit konnte sich die IAEO aufgrund fehlender Informationen und Kooperation weder über das damalige noch über das gegenwärtige iranische Nuklearprogramm einen vollständigen Überblick verschaffen. Der Verdacht, Iran hätte in der Kayale Electric Company bei Teheran HEU produziert und damit gegen den NVV verstoßen, wurde im August 2005 widerlegt, indem ein internationales
8 Iran verfügt über die drittgrößten Ölreserven und die zweitgrößten Naturgasreserven der Welt.
9 Eine Aufstellung dieser Verletzungen s. Anhang, Tabelle 2: Verletzungen des Safeguards-Abkommens und des Zusatzprotokolls
9
Expertenteam der IAEO feststellte, dass die in 2003 gefundenen Uranspuren aus Pakistan stammten (vgl. Kalinowski 2006).
Ungeklärt bleiben vor allem Tatbestände, die den Verdacht auf mögliche nuklearwaffenrelevante Aktivitäten erhärten und auf die auch der Bericht des IAEO- Generalsekretärs vom 27. Februar 2006 aufmerksam machte (vgl. IAEA, 2006a).
Zu diesen Aktivitäten gehören die von Iran durchgeführten Experimente mit Polonium-210, einem Radioisotop, welches sowohl in Radioisotopengeneratoren 10 zur Energiegewinnung als auch im Gemisch mit Beryllium zum Start der Kettenreaktion in einer Nuklearwaffe eingesetzt werden kann (vgl. Arms Control Association 2006). Die Verstrickung des Militärs in das Nuklearprogramm untergräbt zusätzlich die Glaubwürdigkeit Irans, auch wenn dieser behauptet, dass das iranische Militär ebenso an anderen kommerziellen Industriebetrieben beteiligt sei. Die Ermittlungen der IAEO bezüglich der Beschaffung von Zentrifugen werden durch mangelnde Kooperation von Seiten Irans erschwert. Der IAEO fehlen immer noch genaue Daten über den Erwerb von P1-Zentrifugenteilen Mitte der 1990er Jahre. Ferner betrachtet die IAEO die Aussagen Irans, es habe zwischen 1995 und 2002 kein P2-Zentrifugen-Programm stattgefunden, mit Skepsis. Iran erhielt im Zuge der Zentrifugenlieferungen des Khan-Netzwerkes verschiedene Dokumente, die sowohl Pläne eines Nuklearwaffendesigns als auch Informationen über Uranmetallgewinnung und die Herstellung von Hohlkugeln enthalten. Diese Kugeln dienen rein militärischen Zwecken, nämlich der Entwicklung von Sprengstoffkernen für Kernwaffen (vgl. Goldschmidt/ Perkovich 2007). Iran weigert sich, zu diesen Sachverhalten Stellung zu nehmen, und weist sie als ungerechtfertigt zurück, schränkt aber gleichzeitig Rechte der IAEO-Inspektoren in Iran ein (vgl. Brzoska/Neuneck/Meier 2006: 3).
Aus dieser exemplarischen Aufzählung der militärischen Indikatoren 11 wird sehr deutlich, dass die zivil-militärische Dual-Use-Beschaffenheit der jeweiligen Nuklearmaterialien, -technologien und -anlagen der Grund dafür ist, warum bisher nicht vollständig aufgeklärt werden konnte, ob Iran ein Kernwaffenprogramm heimlich entwickelt oder nicht. Solange dieser Sachverhalt nicht geklärt ist, fordert die internationale Gemeinschaft die Islamische Republik auf, alle sowohl zur Urananreicherung als auch zu den Schwerwasserprojekten gehörenden Aktivitäten einzufrieren (vgl. Goldschmidt/Perkovich 2007).
10 In einem Radioisotopengenerator wird auf dem spontanen Kernzerfalls eines Radioisotops elektrische Energie erzeugt. Der Unterschied zum Kernreaktor besteht darin, dass keine Kernspaltungskettenreaktion stattfindet.
11 Für eine komplette Auflistung offener Fragen und strittiger Punkte s. IAEA, 2006: Implementation of the NPT Safeguards Agreement in the Islamic Republic of Iran, GOV/2006/15, 27. Februar 2006, http://www.iaea.org/Publications/Documents/Board/2006/gov2006-15.pdf, und GOV/2006/38,
8.Juni 2006, http://www.iaea.org/Publications/Documents/Board/2006/gov2006-38.pdf, 06.06.2007.
10
Arbeit zitieren:
Samira Kheirallah, 2007, Das iranische Nuklearprogramm, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Der Deutsche Föderalismus-Modell für die EU?
Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union
Seminararbeit, 19 Seiten
Krieg im Libanon - der Libanonkonflikt 2006 als Teil eines übergeordne...
Geowissenschaften / Geographie - Regionalgeographie
Hausarbeit, 21 Seiten
Der syrische Abzug aus dem Libanon
Politik - Internationale Politik - Region: Naher Osten, Vorderer Orient
Seminararbeit, 18 Seiten
Die Entstehung der Wappen im Hohen Mittelalter und ihre Bedeutung als ...
Hauptseminararbeit, 20 Seiten
Mitgliederentwicklung in Deutschland - Welche nationalspezifischen Fak...
Politik - Politische Systeme - Allgemeines und Vergleiche
Seminararbeit, 18 Seiten
Die Auswirkungen des Internets auf den politischen Prozess
Seminararbeit, 22 Seiten
Das Internet: Chancen und Risiken bezüglich neuer Informations- und Pa...
Politik - Politische Systeme - Allgemeines und Vergleiche
Seminararbeit, 18 Seiten
Vom Verwaltungsstaat zum dienstleistenden Staat. Umbau der klassischen...
Hauptseminararbeit, 40 Seiten
Vergleich des deutschen und amerikanischen Bundesstaats
Politik - Politische Systeme - Allgemeines und Vergleiche
Hauptseminararbeit, 34 Seiten
Samira Kheirallah's Text Das iranische Nuklearprogramm ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Samira Kheirallah hat den Text Das iranische Nuklearprogramm veröffentlicht
Samira Kheirallah hat einen neuen Text hochgeladen
Die menschenrechtliche Situation sunnitischer Kurden in der Islamische...
Probleme der Verwirklichung de...
Ramin S. Moschtaghi
0 Kommentare