Nachhaltige Finanzpolitik
Autor: Jens Röcher
1. Einleitung
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2. Finanzquellen des Staates
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3. Staatsausgaben
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4. Staatsverschuldung
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5. Nachhaltige finanzpolitische Konzepte
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6. Methoden zur Konsolidierung
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7. Fazit
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8. Literatur
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1. Einleitung
Die Finanzpolitik ist in den letzten Jahren immer mehr in die öffentliche Diskussion ge-
kommen. Die Staatsverschuldung stieg in den letzten 30 Jahren immer mehr an. Ver-
schärft wurde das Problem in Deutschland noch von den Lasten der Wiedervereinigung.
Die Schuldenquote stieg im Zeitraum von 1980 bis 2006, von 31,2% auf 67,8% des
Bruttoinlandsproduktes (vgl. Fuest / Thöne, 10). Immer lauter wurde der Ruf nach einer
nachhaltigen Finanzpolitik, die nicht nachfolgende Generationen mit übermäßigen
Schulden belastet. Aber die Auswirkungen sind auch jetzt schon zu spüren. Die Kom-
munen werden angesichts von steigenden Zinslasten zunehmend in ihrer Handlungsfä-
higkeit eingeschränkt. Die Bundesrepublik stand kurz vor einem Defizitverfahren der
EU, da sie die Maastrichtkriterien zur Neuverschuldung nicht einhalten konnte. Nur der
wirtschaftliche Aufschwung konnte dies gerade noch abwenden.
Aber wie ist es überhaupt dazu gekommen? Das Problem ist ja nicht neu und man könn-
te ja sagen, dass die Politiker vor 30 Jahren hätten wissen müssen, dass eine ständig
steigende Staatsverschuldung auf die Dauer nicht gut sein kann. Welche Konzepte ste-
hen also hinter dieser Politik? Welche Finanzquellen kann der Staat nutzen und wo kann
er sparen? Und welche Gefahren birgt der Weg zum ausgeglichenen Haushalt? Das sind
die Fragen, die es zu klären gilt.
In Deutschland kommt zusätzlich noch das Problem hinzu, dass der föderale Staatsaus-
bau von Bund, Ländern und Kommunen zu einem komplizierten Geflecht aus Geldströ-
men geführt hat, das jedem Akteur nur begrenzten Einfluss auf die Gesamtverschuldung
des Staates bietet. Selbst wenn der Bund einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen wür-
de, könnten die Länder und Kommunen immer noch für sich gesehen eine so hohe Ver-
schuldung ausweisen, dass die EU Kriterien zur Neuverschuldung verletzt werden. Es
kommt also auf den Willen aller Akteure an das Problem zu beheben.
Die Erkenntnis, dass nur eine nachhaltige Finanzpolitik aus der Krise führen und für
eine gerechte Aufteilung der Lasten sorgen kann, ist wohl angekommen. Nur über den
Weg dorthin wird noch gestritten.
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2. Finanzquellen des Staates
Bei den Geldquellen des Staates sind zuerst einmal die Steuern zu nennen. Steuern ha-
ben keinen speziellen Verwendungszweck. Sie kommen in einen ,,Topf" und werden
entsprechend den nötigen Aufgaben des Staates zum Wohle der Allgemeinheit ausgege-
ben. Sie kommen also allen zugute, egal ob jemand Steuern zahlt oder nicht. Das heißt,
dass niemand kann für seine Steuerzahlungen eine bestimmte Gegenleistung für sich
fordern (vgl. Bajohr, 28f). Es kommt aber auch vor, dass Steuern zweckgebunden ver-
wendet werden. So wird beispielsweise ein Teil der Mineralölsteuer zum Straßenbau
verwendet. Allerdings muss dies explizit gesetzlich so festgelegt werden. (vgl. Bajohr,
30). Die Steuern mit dem größten Aufkommen, waren 2001 die Lohnsteuer (29,7% )und
die Umsatzsteuer (23,4%) (vgl. Bajohr, 38).
Eine weitere Geldquelle sind Gebühren, Beiträge und Sonderabgaben. Gebühren wer-
den von allen natürlichen und juristischen Personen erhoben und haben einen bestimm-
ten Gegenwert, beispielsweise eine Dienstleistung der Verwaltung. Die Basis sind die
jeweiligen Gebührenordnungen, darin wird die Höhe der Gebühren festgelegt. Unter-
schieden wird noch zwischen Benutzungsgebühren, z.B. Müllabfuhrgebühren oder Ge-
bühren für Langzeitstudenten und Verwaltungsgebühren, wie beispielsweise Passgebüh-
ren. Auch Eintrittsgelder für öffentliche Museen oder Schwimmbäder können Gebühren
sein (vgl. Bajohr, 39f). Beiträge sind ebenfalls an eine bestimmte Gegenleistung gebun-
den. Allerdings können Beiträge auch erhoben werden, wenn man der Meinung ist, dass
eine Personengruppe von einer öffentlichen Maßnahme besonders begünstigt wird, un-
abhängig davon ,ob jeder der den Beitrag bezahlt auch die Leistung in Anspruch nimmt.
Beispiele hierfür sind Erschließungs- oder Sozialversicherungsbeiträge. Sonderabgaben
müssen der Gruppe zugute kommen, von der sie erhoben worden sind. Hierzu zählen
unter anderem Fischereiabgaben (vgl. Bajohr, 40).
Der Staat nimmt auch Geld aus unternehmerischer Tätigkeit ein. Es gibt eine Vielzahl
von öffentlichen und privatrechtlichen Unternehmen, an denen Bund, Länder und Kom-
munen beteiligt sind, oder sich im Besitz der öffentlichen Hand befinden..Weitere Ein-
nahmen kommen aus dem Gewinn der Bundesbank oder durch Verkauf von Immobilien
und Grundstücken (vgl. Bajohr, 42f).
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Natürlich kann der Staat auch Kredite aufnehmen. Dies ist eine recht einfache Methode
an Geld zu kommen. Denn man kann nicht maßlos einfach die Steuern erhöhen. Dies
führt irgendwann zu Ausweichverhalten, durch Steuerflucht ins Ausland oder vermehr-
ter Schwarzarbeit. Außer bei Banken kann sich der Staat das Geld auch bei Privatleuten
holen. Beispielsweise durch Bundesschatzbriefe (vgl. Bajohr, 45ff). Allerdings darf
auch die Kreditaufnahme nicht ins Uferlose getrieben werden. Laut Grundgesetz (GG)
Artikel 115, darf die Kreditaufnahme nicht die Summe der Investitionen in einem Haus-
haltsjahr überschreiten. Zusätzlich werden die Kredit-Neuaufnahme und die Gesamtver-
schuldung durch den Vertrag von Maastricht Verträge der EU begrenzt. Die Neuver-
schuldung darf drei Prozent des nominalen Bruttoinlandsproduktes nicht überschreiten.
Die Gesamtverschuldung darf nicht mehr als 60% des nominalen Bruttoinlandsproduk-
tes betragen. Im Falle einer Überschreitung der Grenzen ist ein förmliches Verfahren
vorgesehen, das mit einer Strafe von bis zu 5% des Bruttoinlandsproduktes betragen
kann (vgl. Bajohr, 48ff).
Da Deutschland ein Bundesstaat ist, gehen die Steuereinnahmen nicht alle an den Bund,
sondern werden zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt. So wird beispiels-
weise die Einkommensteuer zu jeweils 42,5% zwischen Bund und Ländern, und zu 15%
an die Kommunen verteilt (vgl. Bajohr, 69).
3. Staatsausgaben
Öffentliche Ausgaben werden auf der Grundlage eines beschlossenen Haushaltsplans
getätigt (vgl. Bajohr, 53f). Es gibt verschiedene Ausgabenarten. So genannte Realausga-
ben sind Ausgaben für die Beschäftigten des Staates, das sind Löhne und Gehälter, Sozi-
alversicherungsbeiträge, Pensionen oder Sachausgaben. Transferausgaben sind Ausga-
ben, die als Instrument zur politischen Umverteilung von Einkommen genutzt werden.
Also Leistungen wie Kindergeld, Wohngeld oder Renten, die an private Haushalte ge-
zahlt werden. Darunter fallen auch Transferleistungen an Unternehmen, bekannt als
Subventionen. Schließlich kommen noch Zahlungen im Rahmen des Schuldendienstes
hinzu. Also Tilgung und Zinsen laufender Kredite (vgl. Bajohr, 58ff).
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