Geschichtliches
Einleitung
Die Geschichte zeigt, dass die Todesstrafe das natürliche Endglied einer Strafreihe war, die sich über erniedrigende Gefangenschaft, körperliche Züchtigung, verstümmelnde Leibesstrafen bis hin zu den grausamsten und vielfältigsten Tötungsarten entwickelt hat. Ein Blick zurück in die Vergangenheit beweist, zu was die Menschheit alles fähig ist, die im Namen des Rechts handelt.
Vieles, was dabei herausgekommen ist, ist nicht weniger beschämend als die Geschichte des Verbrechens: Kreuzigen, Gabeln, Hinabstürzen von Felsen, Erdrosseln, Ersticken im Schlamm, Totgeisseln, Steinigen, Eiserne Jungfrau, Enthaupten, Erhängen, Rädern, Vierteilen, Verbrennung bei lebendigem Leibe, Lebendigvergraben, Ertränken, Pfählen, in Öl sieden, Erwürgen, Erschiessen, Eingiessen von flüssigem Blei in den Mund, zu Tode pflügen, Abschaben des Fleisches von den Knochen bei lebendigem Leibe, Herausschneiden des Herzens, Annageln des Enddarmes an einen Baum, um den der Verurteilte dann herumgetrieben wurde, Trinken des Schierlingbechers, im Sumpf versenken, Rollen in der Nageltonne, das Zerreissen durch wilde Tiere...
Kirche und Todesstrafe (Geschichte)
»Auge um Auge, Zahn um Zahn «¹ , so eine Rechtfertigung für diese martialischen Strafen im Namen des Alten Testamentes.
Im allgemeinen kann gesagt werden, dass sich Befürworter wie Gegner der Todesstrafe ebenfalls auf Bibelstellen des alten und neuen Testamentes beziehen. Luther verglich die Bibel aus diesem Grund mit einer »wächsernen Nase«, die von dem einen so herum und von dem andern anders herum gedreht werden kann. Wie auch immer einzelne Bibeltexte ausgelegt werden mögen, eines steht fest: In der Geschichte des Christentums war die Einstellung nicht immer die gleiche, und sie war in jeder Epoche, was durchaus zu überraschen vermag, in das Lager der Gegner und der Befürworter gespalten.
Ein Gegner der Todesstrafe war Lactantius, um das Jahr 300: »Denn wenn Gott verbietet zu töten, so verwehrt er uns nicht nur Raubmord, sondern erinnert, dass auch nicht das geschehe, was beim Menschen für erlaubt gehalten wird. So wird es auch nicht erlaubt sein jemanden eines Kapitalverbrechen anzuklagen, weil kein Unterschied ist, ob du mit dem
Worte oder mit dem Eisen tötest, da ja das töten selbst verwehrt wird. Daher darf bei diesem Gebot keine Ausnahme gemacht werden, da es immer unrecht ist, einen Menschen zu töten, von dem Gott wollte, dass es ein heiliges Wesen sei. Zum Leben hauchte Gott die Seele ein, nicht zum Tode.«²
¹ 2. Buch Mose, 21;24
² F. Müller, Streitfall Todesstrafe
Im Gegensatz dazu lehrt eben Luther: »Wenn der Fürst oder Richter einen tötet, da ist unseres Herrn Gottes Wort und Befehl dabei, da selbst führst du das Schwert nicht, sondern Gott, da selbst leuchtet das Schwert als wäre es in Gottes Hand, als führte es ein Engel und kein Mensch, darum, dass Gottes Wille daran hanget, welches gebeut, die Bösen zu strafen, die Frommen zu schützen...Gott ehret das Schwert so hoch, dass er es sein eigen Ordnung heisst, und will nicht, dass man sagen solle, Menschen haben es erfunden oder eingesetzt. Denn die Hand die solch Schwert führet und würget, ist alsdann nicht mehr Menschenhand sondern Gotteshand, und nicht der Mensch, sondern Gott hänget, rädert, enthauptet, würget und krieget, es sind alles seine Werke und Gerichte.«¹ Die Grundlage für diese Auslegungen hatte Luther in seiner »Zwei-Reiche-Lehre« geschaffen. In ihr setzte er das christliche Liebesgebot im weltlichen Bereich ausser Kraft: »Im Reich Gottes ist kein Zorn, sondern eitel Liebe; aber in der Welt Reich gilt es nicht schonend oder barmherzig sein, sondern strafen.«¹
Die Frage, ob sich ein Christ nun nach dem alten oder dem neuen Testament richten soll, hatte heftige Auseinandersetzungen im Lager der Christen zur Folge. Mit furchtbaren Auswirkungen, die in die Hexenverfolgung und Inquisition führten.
Doch oft wurde die Bibel durch die Kirche missbraucht um den Pöbel durch göttliche Auflagen im Zaum zu halten. Friedrich Nietzsche schrieb in seinem Werk »Götzen-Dämmerung:...Die ganze alte Psychologie, die Willens - Psychologie hat ihre Voraussetzungen darin, dass deren Urheber, die Priester an der Spitze alter Gemeinwesen, sich ein Recht schaffen wollten, Strafen zu verhängen - oder Gott dazu ein Recht schaffen wollten.«
Mit der Frage, ob und wie sich der christliche Glaube auf der Grundlage des Alten und Neuen Testaments mit der Problematik der Todesstrafe vereinen lässt, werden wir uns im ersten Teil der ethischen Diskussion weiter befassen.
Das Mittelalter des Rechts
Nach der Einteilung der Historiker endet das Mittelalter im 15. Jahrhundert. Für Wissenschaftler des Rechts endet es erst im 18. Jahrhundert. Die Grundlage des Gesetzes bildete das wirkungsmächtigste Strafgesetzbuch, die sogenannte »Carolina« aus dem Jahre 1532. Dieses Buch beherrschte bis ins 19. Jahrhundert das Strafrecht Mitteleuropas. Mit vollem Titel hiess es »Constitutio Criminalis Caroli« und war die Gerichtsverordnung des Kaisers Karl V. und des Heiligen Römischen Reiches. Im späten Mittelalter entstanden, vereint es die Traditionen des germanischen mit denen des bereits wissenschaftlich gebildeteren italienischen Strafrechts.
Grundsätzlich konnte die »Carolina« nur Freiheitsstrafen auf diejenigen anwenden, die Freiheit besassen, genauso konnten Vermögensstrafen nur verhängt werden, wenn der Verurteilte auch Geld besass. Die meisten Straftäter besassen jedoch weder das eine noch das andere, deshalb kam als Mindeststrafe nur der Kerker in Frage. Die Einkerkerung war eine Leibesstrafe, die darauf abzielte den Insassen durch Dunkelheit, Nässe, Kälte, Hunger und allerlei Ungeziefer zu quälen.
¹ F. Müller, Streifall Todesstrafe
Die mildeste Leibesstrafe in der »Carolina« war das Prügeln, es konnten aber auch die Augen wegen Diebstahls ausgestochen werden, Kuppler bekamen die Ohren abgeschnitten, Gotteslästerer die Zunge. Neben dieser Reihe von Verstümmelungsarten, regelt das Strafgesetzbuch auch die ,,todeswürdigen" Delikte und ihre Vollzugsformen. Jahrhundertelang bestimmte dieses Gesetzbuch über Recht und Unrecht, über Leben und Tod.
Staaten in denen die Todesstrafe heute vollständig abgeschafft ist (Jahrzahl gibt das Datum der Abschaffung an)
Andorra 1990 Angola 1992 Australien 1985 Belgien 1996 Bundesrepublik Deutschland 1949 Costa Rica 1877 Dänemark 1978 Ecuador 1906 Finnland 1972 Frankreich 1981 Griechenland 1993 Irland 1990 Island 1928 Italien 1994 Kambodscha 1989 Kolumbien 1910 Kroatien 1990 Liechtenstein 1987 Luxemburg 1979 Mauritius 1995 Monaco 1962 Neuseeland 1979 Niederlande 1982 Norwegen 1979 Schweiz 1992 Schweden 1972 Ungarn 1990 Uruguay 1907 Venezuela 1863
Rechtslage Schweiz
Die Todesstrafe in der Schweiz
Die Todesstrafe scheint auf den ersten Blick in der Schweiz kein Problem zu sein, da das geltende zivile Strafrecht die Verhängung der Todesstrafe nicht vorsieht. Dieser Eindruck täuscht aber:
- Der Artikel 65 der geltenden Bundesverfassung verbietet nur die Verhängung der Todesstrafe für polit. Delikte. Theoretisch steht es also dem Gesetzgeber frei, bestimmte Straftaten mit der Todesstrafe zu ahnden. Von dieser Möglichkeit macht denn auch das schweizerische Militärstrafrecht Gebrauch. Im zivilen Strafrecht ist die Todesstrafe nicht vorgesehen, und das Bundesgericht hat entschieden, dass abgesehen von Notsituationen - kein Interesse des Staates die Tötung von Menschen legitimieren kann. Dieses Postulat der Unverletzlichkeit menschlichen Lebens ist rechtlich jedoch nicht bindend. Die Erfahrung hat gezeigt, dass nach aufsehenerregenden Sexualdelikten sehr rasch der Ruf nach der Todesstrafe ertönt.
- Das geltende militärische Strafrecht sieht die Todesstrafe für bestimmte Delikte während Kriegszeiten vor. Anders als etwa in der Bundesrepublik Deutschland, wo die Todesstrafe für zivile und militärische Vergehen kategorisch ausgeschlossen worden ist, glaubte die Schweiz bisher, nicht auf die Todesstrafe in Kriegszeiten verzichten zu können.
- Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten Auslieferungsverträge für Straftäter und Straftäterinnen abgeschlossen. Einzelne dieser Verträge können die Folge haben, dass die Schweiz jemanden ausliefern muss, der in seinem Heimatland für das ihm zur Last gelegte vergehen mit der Todesstrafe bedroht wird.
- Einen Artikel, welcher unzweideutig klarstellt, dass die Todesstrafe aufgehoben ist, kannte auch schon die Bundesverfassung von 1874, diese Verfassung wurden freilich 1879 revidiert; übrig blieb ein Verbot der Verhängung der Todesstrafe für polit. Delikte. Die Zentralisierung der schweizerischen Starfgesetzgebung brachte erst 1942 ein formelle Aufhebung der Todesstrafvorschriften, welche einzelne Kantone bis dahin noch nicht gekannt hatten. Einen wichtigen Schritt hat die Schweiz unternommen, indem sie das 6. Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention im Oktober 1978 ratifiziert hat. Dabei handelte es sich um die erste internationale Vereinbarung, welche die Todesstrafe für Vergehen in Friedenszeiten abschafft. Allerdings ist damit eine Wiedereinführung der Todesstrafe nicht verunmöglicht worden. Die Schweiz hat nämlich das Recht dieses Protokoll wieder zu künden
und (nach verstreichen der Kündigungsfrist) die Todesstrafe wieder einzuführen. (Quelle: Ammnesty International)
Ethische Diskussion (1.Teil)
Allgemeine Einleitung in die Ethische Diskussion
Die Diskussion um das Für und das Wider der Todesstrafe wird im Medienzeitalter mit politischen Schlagwörtern geführt, die oft so etwas wie geschrumpfte Überlegungen darstellen. Sie sind häufig Abkürzungen von ausführlichen Argumentationen, die aber als solche dabei in Vergessenheit geraten. Schlagworte müssen für mediale Zwecke nur einfach, griffig und emotional sein. Das Problem ist, dass die Diskussion dabei nicht auf einen allgemeingültigen, obersten Wert abgestürzt werden kann. Ein solcher müsste nämlich auf theologische oder metaphysische Annahmen zurückgreifen, was jedoch bekanntermaßen sehr schwierig zu bewerkstelligen ist, da diese Werte von Kultur zu Kultur sehr unterschiedlich sind. Aus diesem Grunde muss schon zu Beginn klargemacht werden, dass diese Frage um die Berechtigung der Todesstrafe nicht mit einem klaren Ja oder Nein zu beantworten ist. Unsere Diskussion ist aus diesem Grunde in zwei Teile gegliedert, einer theologischen Auseinandersetzung mit diesem Thema im Bezug auf das alten und neue Testament und einer Argumentation aus (real - )juristischer und praktischer Sicht.
Die Todesstrafe und die Heilige Schrift; ein Dialog
Eine Hinrichtung steht bevor. Der Pfarrer und sein ältester Sohn unterhalten sich über das bevorstehende Ereignis. Eine heftige Diskussion entbrennt über die Notwendigkeit und ethische Vertretbarkeit des Todesurteiles.
Sohn: ,,Zahlreiche Stellen im alten und neuen Testament belegen, dass die Todesstrafe, eine
gerechte und vertretbare Strafe ist. Man denke nur an die Stellen Gen. 9:6 ; Evg. Mt. 26:52; Off. Joh. 13:10. »Das Blut dessen der Blut vergiesst, soll ebenfalls vergossen werden«¹ oder »Auge um Auge und Zahn um Zahn«"²
Pfarrer: ,,Im alten Testament sind tatsächlich zahlreiche Stellen vorhanden, die von Verteidigern der Todesstrafe als Beweis für das göttliche Recht derselben ausgelegt werden können. Es wird von Blutrache, Kriegen und Privatjustiz gesprochen. Doch beachte man, dass die heilige Schrift eben diesen Barbareien, durch Gesetze und Vorgaben, vielerorts einen Riegel vorzuschieben vermochte."
¹ A.Bitzius, Die Todesstrafe vom Standpunkt der Religion und der Theologischen Wissenschaft, S.7 ² 2. Buch Mose 21;24
Sohn: ,,Aber sogar Paulus spricht den irdischen Instanzen das Recht und die Pflicht zu, über Recht und Unrecht zu entscheiden und über Leben und Tod zu richten. Römerbrief (13: 1-4)"
Pfarrer: ,,Sicherlich, doch Jesus lehnte die Todesstrafe ab, er sagte, dass die Todesstrafe nur von jenem vollzogen werden dürfe, der selber rein von Schuld ist und welcher Mensch kann dies von sich behaupten?"
Sohn: ,,Der Mensch ist nur das Mittel zum Zwecke, der Richter richtet nach dem Willen Gottes. So es Gott ist der über Tod oder Leben entscheidet, so ist nichts gegen die Todesstrafe einzuwenden, denn Gott ist frei von Schuld und Sünde..."
Pfarrer: ,,Diese Vorstellung widerspricht aber deiner eigenen Argumentation! Wenn Paulus, bzw. Gott die Macht zur Rechtsprechung an den Menschen weitergab, so ist dieser nicht bloss ein Mittel zum Zwecke, sondern Richter und Henker selbst!"
Sohn: ,,Was kann denn falsch für den Menschen sein, was Gott selbst anwendet. Gott tötet ebenfalls! Man denke an Noah oder Jesus! Jesus wurde auch zum Tode verurteilt, denn er nahm die Sünden der Menschen auf sich, so musste er am Kreuze sein Leben lassen. Mann könne ihn als ein Opfer göttlicher Todesstrafe bezeichnen!"
Pfarrer: ,,Ein starkes Argument. Doch man vergesse nicht, dass Vergebung, der feste Glaube daran, dass sich ein Mensch bessern kann, ein sehr wichtiger Grundsatz des christlichen Glaubens und Denkens darstellt. Man erinnere sich an die Auferstehung Jesu! Wer getötet wird, weil er einen Fehler begangen hat, dem wird die Chance entzogen sich zu bessern und zu bereuen."
Sohn: ,,Wer selbst tötet hat alle Chancen auf Vergebung durch Reue vertan! Wie kann ich einem solchen Menschen noch verzeihen und warum sollte ich dies tun?"
Pfarrer: ,,Es heisst doch »Du sollst nicht töten«¹, ein weiterer wichtiger Grundsatz des Christentums!"
Sohn: ,,Ja so ist es. Genau deshalb muss jemand, der dagegen verstösst, mit aller Härte
bestraft werden. Wer tötet, hat kein Anrecht mehr durch diese Weisung geschützt zu werden!"
Pfarrer: ,,Vergiss nicht, dass die `Urkirche`, will heissen die Israeliten, welche vor den Ägyptern geflohen sind, dies taten um sich aus der Unterdrückung zu befreien und nach gerechteren Sitten zu leben!"
Sohn: ,,Jene sind geflohen um Gott zu folgen und seine Gesetze zu befolgen!"
Pfarrer: ,,Aber wenn man die Bestätigung der Todesstrafe in der Bibel sucht, so müsste man jene doch auch nach den Gesetzen der Bibel anwenden, oder? Die irdische Rechtsprechung unterscheidet sich aber in vielen Punkten von der Biblischen und die Gewichtung ist vielerorts anders..."
¹ Die Bibel, Die zehn Gebote
Sohn: ,,Nun ja, die irdische Rechtsprechung musste sich verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Anpassungen unterziehen, doch die Grundlagen sind immer noch in der heiligen Schrift zu suchen!"
Pfarrer: ,,Im alten Testament wird im Deut. 19:15-21 davon gesprochen, dass drei Zeugen zur Überführung eines Täters notwendig sind!"
Sohn: ,,Dies mag alles sein, doch meine Meinung steht fest: Wer tötet, der hat es verdient gerichtet zu werden. Wer fremdes Blut vergiesst, verliert sein Recht auf Gottes Schutz! Paulus ermächtigte den Menschen nicht umsonst Recht zu sprechen."
Pfarrer: ,,Ich bin nicht dieser Meinung. Das Christentum baut auf Nächstenliebe und Vergebung auf. »Schlägt dich einer auf die rechte, so halte ihm auch noch die linke Wange hin«¹. Auch Gott konnte den Menschen vergeben, wieso sollten wir es dann nicht auch können!"
Tatsachenberichte aus den USA/ Fakten
Zeugenberichte einer Hinrichtung
»Der Mörder war ein Ukrainer, 64 Jahre alt. Er war zum Tode verurteilt worden, weil er seine untreu gewordene Frau umgebracht hatte. Irgendwo in diesem Gebäude, für uns nicht sichtbar, lebte der Mann seine letzten Minuten.
Wenn Sie bereit sind, gehen wir jetzt, sagte der Gefängnisdirektor. Seinen Worten folgte Geraschel, und dann standen wir. Wir vermieden, uns anzusehen, formierten uns einer hinter dem anderen und verließen den Raum. Dann blieben wir plötzlich stehen: Vor uns war eine eiserne Tür, die geöffnet werden mußte. Wir stiegen eine eiserne Treppe hinauf Wir kamen auf einen dunklen Flur, dessen Wände weiß getüncht waren. Am Ende desselben war eine offene Tür. Das war unser Ziel, der Exekutionsraum. Wir gingen schneller. Der Raum war von einer starken Lampe erhellt. Es war eine Art Schuppen mit niedriger Decke und sehr schmal, aber dafür etwa zwanzig Meter lang. Die Wände waren stahlgrau gestrichen. Das erste, was mir auffiel, war der herbe Geruch frischer Farbe. Als ich direkt in der Tür stand, sahen meine Augen nur die beiden wichtigsten Inventarstücke: die Falltür und den Strick. Sie befanden sich ungefähr in der Mitte des langen Raumes, nahe an der Wand. Sieben uniformierte Beamte bildeten eine seltsame Wache, alle hatten der Falltür den Rücken zugedreht. Sie sprachen nicht, ihre Gesichter waren ausdruckslos. Acht Fuß über der Falltür, ordentlich und in Schlingen an der Decke befestigt, das Hinrichtungsseil. Es schien neu und weiß.
Die Falltür bildete mit dem Zementflur eine Ebene. Später erfuhr ich, daß der Raum, in den der Mörder fiel, früher als Fahrstuhlschacht gedient hatte. Die Falltür war aus Holz, rundherum lief eine schmale Stahleinfassung.
Am äußeren Ende des fensterlosen Raumes sah ich eine Plattform, die ein wenig höher als der Boden lag. Das war der Platz für die Zeugen. Dorthin führte man auch uns. Verwirrt drängten wir uns dicht aneinander. Es war eng. Ich geriet in die zweite Reihe. Weil wir einen höheren Platz hatten, konnten wir den Hinrichtungsort gut überblicken. Ungefähr drei Minuten vergingen. Das einzige Geräusch war der Atem der Leute um mich herum... Durch die Tür kam die gedrungene Gestalt eines Mannes in einem braunen Anzug. Der
¹ Zitat Jesus, Neues Testament
Mann ging auf die Falltür und die daneben stehenden Wächter zu. Er war etwa 50 Jahre alt. Sein dickes Gesicht hatte gelbe Haut. In seiner linken Hand hielt er zwei Lederriemen. Mit der rechten Hand begann er am Seil zu fummeln. Er war der Henker.
Bevor ich mich noch von dem Schreck erholt hatte, den mir seine Erscheinung einflößte, hörte ich das Geschlurfe vieler Füße auf dem nicht sichtbaren Korridor. Die Schritte kamen näher. Ich konnte ein leises Murmeln wahrnehmen, dann waren die ersten Leute in der Türöffnung, sie standen im grellen Licht. Einen Augenblick lang konnte ich nicht den Verurteilten sehen. Er war inmitten des Knäuls von Wärtern und Zivilisten, zwischen ihnen war auch der Gefängnisdirektor...
Ein Priester war auch da, im Messgewand. Er las aus seinem Brevier und dann gingen die Wärter auseinander und in der Mitte blieb ein kleiner Mann stehen: der Mörder. Er blinzelte und sah sich um. Er trug dunkle Gefängnishosen. Sein alter Kopf hing nach vorn gebeugt von der Schulter herab. Er trug ein verschlossenes blaues Hemd mit offenem Kragen. Ein Riemen hielt seine Hände auf dem Rücken zusammen. An den Füßen hatte er nur wollene Socken. Mitten in seinem Mund steckte eine Zigarette, ein Viertel geraucht. Er schien nicht erschrocken zu sein. Sobald sich seine Augen an das Licht gewöhnt hatten, besah er sich die Gesichter derjenigen, die ihm am nächsten standen.
Sein Blick fiel auf die Falltür und auf den Strick. Dann wandte er sich dem Zeugenstand zu und sah uns ernst, fast neugierig an.
Obwohl ihn irgend jemand zu führen schien, bewegte sich der grauhaarige Mörder bereitwillig, aber langsam nach vorn, so als wollte er selbst das Tempo bestimmen. Mit dieser letzten Geste seiner Unabhängigkeit ging er aufrecht und in sich selbst vertieft auf den Rand der Falltür zu.
Er zog leicht an der Zigarette, und mit neu erwachtem Interesse betrachtete er uns. Der Gefängnisdirektor flüsterte ihm etwas ins Ohr. Er schien Sekunden zu brauchen, bis er ver-stand, sein altes Gesicht faltete sich und wurde nachdenklich. Schließlich schüttelte er verneinend den Kopf. Plötzlich trat der Henker hinter den Mörder und schob ihn zur Mitte der Falltür. Energisch machte er sich an die Arbeit. Er bückte sich, um die Beine des alten Mannes mit den Riemen zusammenzubinden. Während der Henker sich darum bemühte, die Riemen strammzuziehen, schwankte und schaukelte der Körper des Mannes hin und her. Der Ausdruck auf seinem Gesicht änderte sich nicht, auch dann nicht, als der Henker seine Arbeit beendet hatte und ihn, halb schiebend, halb schleppend, unter das Seil brachte. Ohne Protest zu erheben, rauchte er weiter an seiner Zigarette, so, als ob das, was mit ihm geschah, ihn gar nichts anginge. Er konzentrierte sich weiterhin darauf, unsere Gruppe zu fixieren. Er tat es mit einer Art von angespannter Neugier. Ich wurde steif denn sein Blick fiel direkt auf mich. Seine Augen hatten sich auf meine Brust gerichtet, an die ich mein Notizbuch gedrückt hatte.
Und dann sprach er plötzlich, so leise, daß ich nicht sicher war, ob es seine Stimme war. Von weit her schienen seine Worte zu kommen, ergriffen mich, ergriffen die anderen.- Sie hätten mir einen fairen Prozeß machen sollen. Ich hatte keinen fairen Prozeß. Aber es klang leblos. Nicht einmal Haß lag darin, seine Worte waren unglaublich wirkungslos.
Was dann passierte, dauerte ungefähr zehn Sekunden.
Das weiße Gesicht des Mörders sah uns stumm an. Die Zigarette steckte noch immer in seinem Mund. Seine blauen Augen bewegten sich nicht. Schnell kam der Henker von hin- ten hervor. Seine Hand fuhr herum und zog dem Verurteilten die Zigarette aus dem Mund, die er dann beiseite warf mit der anderen Hand zog der Henker eine weiße Kappe aus seiner Tasche. Er faltete sie wie ein großes seidenes Taschentuch aus- einander und stellte sich auf die Zehenspitzen. Er zog die Kappe über das Gesicht des Mörders. In dem Moment, der damit begann, daß ihm die Zigarette weggenommen und die Kappe über das Gesicht gezogen wurde, zeigte sich auf dem Gesicht des Mörders schmerzliche Verwirrung. Er hatte nun doch begriffen. Dann war sein Gesicht unter der Kappe verschwunden.
Der Henker streckte sich noch mehr und hakte das über dem Kopf des Mörders hängende Seil aus. Mit unglaublicher Geschwindigkeit legte er die Schlinge zurecht, achtete darauf daß der Knoten richtig saß, trat zurück, wobei sein Fuß nach einem Hebel am Boden suchte. Der verhüllte Körper schwankte.
Dann ein heftiger, tödlicher Krach: Die Falltür öffnete sich. Im selben Moment entschwand der Körper des Mörders unseren Augen. Der Strick zuckte. Einen Moment unbeschreiblichen Erschreckens! Mein linkes Knie bewegte sich von allein, es stieß sich nach oben ab. Eine Taubheit überfiel mich. Ich war wie benommen. Das Schnappen der Falltürfeder hing einige Augenblicke im Raum. Irgendwie fand ich es wichtig, auf die Uhr zu sehen. Es war 12.06 Uhr.
Als ich wieder in den Raum sah, nahm ich den Priester wahr, der am Rand des offenen Schachtes stand. Er machte das Zeichen des Kreuzes, nur ein paar Fuß von der Stelle entfernt, wo das Seil steif in die Dunkelheit hineinschwang. Plötzlich ging durch alle Anwesenden Bewegung, Husten, hastige Schritte zur Tür. Ich merkte, wie die anderen Männer um mich herum sich zu rühren begannen. Ich ließ mich fortdrängen. Das Geräusch der Falltür war im Gefängnis zu hören gewesen. Viele Gefangene aus dem Block, der dem Exekutionsraum am nächsten war, hatten zu schreien begonnen und schlugen Metallgegenstände gegeneinander. Als ich die Treppe hinabstieg, hörte ich sie gemeinsam singen. Eine junge Stimme hob sich aus den anderen heraus: Häng den blutigen Henker ... Häng - den blutigen Henker...
Unten angekommen, wurden wir in den Raum zusammengedrängt, in dem wir vorher gewesen waren. Den Kommissionsmitgliedern wurde gesagt, daß sie den Körper zu besichtigen hätten, um den Tod zu attestieren. Fünfzehn Minuten lang warteten wir, gesprochen wurde kaum. Der Gefängnisarzt rief sie in einen anderen Raum.
Mit meinem Kollegen von der Zeitung ging ich auf den äußeren Flur hinaus. Dort trafen wir auf den Gefängnisdirektor. Als wir mit ihm sprachen, ging ein stämmiger braun gekleideter Mann an uns vorbei, vier Lederriemen hingen über seinem Arm. Er ignorierte unseren starren Blick.
Er hat seine 200 Dollar verdient, sagte der andere Reporter. Ja, antwortete der Direktor des Gefängnisses. Er ist oft hier. In drei Wochen kommt er wieder. Dann fügte er hinzu: Irgendeiner muß es ja machen. Minuten später war er wieder zurück mit einem Zettel in der Hand. Hinter ihm gewahrte ich, wie auf dem Korridor eine Bahre eilig durch die Tür herein-und durch eine andere wieder herausgeschoben wurde. Der Körper war mit einem grauen Laken bedeckt. Nur die Füße sahen heraus in ihren Wollsocken.
Tod eingetreten um 12.24 Uhr, sagte der Gefängnisdirektor. Wir schrieben die Uhrzeit in unsere Notizbücher. Als die Falltür fiel, hatte ich eingetragen: 12.06 Uhr. Der Direktor sah uns streng an und sagte: Erwähnen Sie im Bericht nicht die Zeiten. Gehängte sterben sofort, nur ihr Herz schlägt noch eine ganze Zeit weiter. Die Öffentlichkeit würde es nicht verstehen.«
Die nun folgende, kurze Zeugenbeschreibung einer Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl aus dem Jahre 1905 im Staatsgefängnis Auburn, NY, verhinderte die Einführung der Elektrokution in Deutschland. Ein Kriminologe sah es als Vorteil der Elektrokution an, dass diese Zeremonie für den Zuschauer nicht so brutal wäre, wie das Hängen oder die Hinrichtung durch das Fallbeil, wie es damals in Deutschland praktiziert worden ist und auch, dass nicht menschliche Tätigkeit unmittelbar menschliches Leben vernichtet, dass aber die Ungewissheit des Todes als höchst quälend wirke.
Nicht zu Unrecht, wie das Beispiel des 17jährigen Willie Francis 1946 im US-Staat Louisiana zeigt. Ein Augenzeuge berichtet: »Ich sah, wie die Lippen des Gefangenen anschwollen, nachdem der Schalter umgelegt worden war, wie der Körper sich spannte und streckte. Ich hörte, wie der verantwortliche Beamte den Mann draussen anschrie, er solle mehr Strom geben, nachdem er gesehen hatte, dass Francis noch nicht tot war. Mehr sei nicht möglich, schrie der von draussen zurück. Dann keuchte Willie Francis: ,,Hört auf, lasst mich Luft holen!"«
,,Ich sah kleine blaue, rosa und grüne Punkte und fühlte ein Brennen in meinem Kopf und dem linken Bein", berichtete Francis später. Willie Francis wurde später hingerichtet. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hatte entschieden, dass ein zweite Hinrichtung nicht gegen die Verfassung verstosse.
Ethische Diskussion (2. Teil)
Stimmen zu Pro und Contra der Todesstrafe
(Gesammelte Aussagen zum Thema Todesstrafe von Ammnesty International)
Pro:
»Wenn jemand einfach andere Menschen grausam ermordet und vergewaltigt, kann ich mit solchen Verbrechern einfach kein Mitleid haben. Wenn so Verbrecher dann zur Todesstrafe verurteilt werden, merken sie vielleicht mal, was sie da angerichtet haben und was Todesangst bedeutet, ausserdem schreckt die Todesstrafe andere Verbrecher ab.« -Susanne 15, Pullheim
»Ich bin für die Todesstrafe. Ein Verurteilter kostet total viel Geld. Das Geld sollte man lieber für andere wichtige Sachen verwenden: Für Kindergartenplätze, die Aidsforschung und sowas. Ausserdem ist es ja nur gerecht, wenn jemand einen umgebracht hat, dass er dann auch umgebracht wird, der hat ja dann nichts anderes verdient« -Stefan 13, Köln
Contra:
»Wer von euch noch nie gesündigt hat, werfe den ersten Stein« -Johannes 8;7
»Das Recht steht über Stimmungen, Volksmeinungen, Umfragen und Statistiken. Es steht über Schlagzeilendemagogie und tagespolitische Spekulation, das gesunde Volksempfinden hat sich in der Vergangenheit meist als krank erwiesen« -Heinrich Böll
»Ich stelle mir furchtbar vor, wenn jemand jahrelang in einer Zelle auf seine Hinrichtung wartet, der wird doch wahnsinnig. Ausserdem find ich das total pervers, wie dann ganz bürokratisch Menschen hingerichtet werden! « -Tobias 19, Köln
» Es ist eine Frage, ob wir nicht, wenn wir einen Mörder rädern, gerade in den Fehler des Kindes verfallen, das den Stuhl schlägt, an dem es sich stösst« -G.C. Lichtenberg
Ethische Diskussion auf juristischer Ebene
Um die Diskussion über die Todesstrafe beginnen zu können, müssen wir uns über die unterschiedlichen Bedeutungen und Funktionen von Strafe klarwerden. Zunächst eine
Definition von ,,Strafe", hier folgen wir einem Vorschlag von H.L.A. Hart: »Die absichtliche Zufügung eines Übels oder eines Leids einer Person, die eines Verstosses gegen gültige Normen bezichtigt wird. Im Falle staatlichen Strafens ist die Instanz, die die Strafe verhängt und vollzieht, durch die entsprechende Rechtsordnung, gegen die verstossen wurde, konstituiert.«¹
Allgemein wird der Sinn staatlichen Strafens, in vier Funktionen oder Bestimmungen aufgeteilt.
1. Abschreckung
2. Vergeltung
3. Als Resozialisierungsmassnahme
4. Als staatlicher Machtanspruch
Im Bezug auf die Todesstrafe bleiben uns die beiden ersten Auffassungen und der staatliche Machtanspruch, also ist eine Rechtfertigung der Todesstrafe als Vergeltung, als Abschreckung oder Machtmittel zu diskutieren.
Abschreckung
Alle haben ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Gemeinwohls, das insbesondere in der Sicherheit von Leib, Leben und Eigentum eines jeden besteht. Diese müssen gegen Schädigungen geschützt werden. Ein wirksamer Schutz ist gegeben, wenn drohende Strafe vor Schädigungen abschreckt. Für einen möglichen Straftäter soll der Nutzen aus der beabsichtigten Straftat kleiner sein, als das Übel, das ihm für eine solche Tat als Strafe droht. Deshalb muss die Gesellschaft bei besonders schwerwiegenden Straftaten, wie z.B. Mord, über eine besonders wirkungsvolle Abschreckung verfügen. Am besten schreckt die furchtbarste Strafe ab und dies stellt die Todesstrafe dar. Für Kapitalverbrechen (Mord) scheint die Todesstrafe also gerechtfertigt.
Doch die Abschreckende Wirkung der Todesstrafe ist umstritten. Empirisch ist bewiesen, dass in Staaten in denen die Todesstrafe abgeschafft worden ist, die Kriminalität nicht zugenommen hat. Abschreckung ist Entmutigung durch Furcht. Diese Überzeugung prägte über 3000 Jahre den Kampf der Zivilisation gegen das Verbrechen. Um dieser Auffassung gerecht zu werden und um damit den grösstmöglichen Einfluss zu nehmen, wurden Menschen
wegen den unterschiedlichsten Vergehen auf öffentlichen Plätzen hingerichtet. Je öffentlicher die Todesstrafe vollzogen wurde, je mehr Zuschauer ihr beiwohnen konnten, je länger die
¹ H.L.A Hart, Eine Vereinigungstheorie von Prävention und Vergeltung
sterblichen Überreste zur Schau ausgestellt blieben, um so tiefer prägte sich das abschreckende Bild in möglichst viele Menschen ein. Solche Erinnerungen sollten die Bevölkerung dazu bringen, sich für das geltende Recht zu entscheiden. Diese Begründung steht so aber im Gegensatz zum heutigen Strafrecht. Dort steht nämlich, dass man jemanden nur für die eigenen Taten bestrafen kann und nicht präventiv für solche, die eventuell von andern verübt werden könnten. Wird der Mensch als Mittel zum Zweck benutzt, so nimmt man ihm das, was ihn vom Tier unterscheidet, die Erkenntnis und die Freiheit darauf zu reagieren.
Durch die ,,Humanisierung" der Todesstrafe geht die heutzutage hinter verschlossenen Türen vollstreckte Abschreckung ohnehin verloren. Auszuschliessen ist auch, dass die Menschen dieser Zeit härter waren als wir. Dazu geht die Evolution in zu kleinen Schritten vorwärts, als dass sie in wenigen Jahrhunderten sensible Menschen entstehen lassen könnte. Eine Zeitlang verfolgte die Rechtsprechung das Ziel, mit immer extremeren Formen der Hinrichtung und Folter dem Gewöhnungsprozess entgegenzuhalten. Doch mit der Zunahme der Hinrichtungsmethoden entstand immer nur eine Zunahme der Abhärtung, nicht nur bei der Bevölkerung, sondern auch bei den Behörden.
Doch wer sagt uns, dass die Todesstrafe die Schlimmste aller Strafen ist, ist der Tod nicht manchmal eine Erlösung oder gar Flucht vor der Qual des Gewissens und der Realität? In bestimmten Kulturen, bspw. in einem Indianerstamm, ist das Fotografiertwerden das Schlimmste was einer Person passieren kann, da ihr dabei die Seele verloren geht, der Tod am Marterpfahl hingegen ist ehrenhaft, somit die Todesstrafe weniger schlimm als das Fotografiertwerden.
Zwei weitere Beispiele zeigen, dass die eigentliche Härte der Todesstrafe nicht im Tod selbst, sondern vielmehr in der Zeit bis zum Tode, bis zur Vollstreckung, liegt. So hat ein zum Tode Verurteilter eine Begnadigung zu lebenslanger Haft abgelehnt und die Hinrichtung vorgezogen, um endlich von seinem schwer belasteten Gewissen loszukommen. Das zweite Beispiel, eine kleine Geschichte vom russischen Schriftsteller Fjodor Dostojewski, zeigt, dass auch alleine die Androhung und nicht die Vollstreckung des Urteiles, eine schreckliche Herabwürdigung der Seele eines Menschen darstellt. So könnte man sich fragen ob dieses
abschreckende Gefühl, wenn überhaupt von Nutzen, da ohnehin der Tod eintritt, nicht durch eine andere Bestrafung erreicht werden könnte.
...Jetzt soll hier viel von den Gerichten. die Rede sein."
,,Hm! ... Von den Gerichten. Gerichte, das ist wahr, sind eben Gerichte. Und wie ist es dort, geht es in den Gerichten gerechter, zu oder nicht?"
,,Das weiß ich nicht. ich habe viel Gutes über die unseren gehört. Bei uns gibt es ja auch keine Todesstrafe" ,,Und dort gibt's Hinrichtungen?"
,,Ja ich habe es in Frankreich gesehen in Lyon. Schneider hatte mich mitgenommen." ,,Gehängt?"
,,Nein, in Frankreich wird nur geköpft." ,,Und wie ist das, schreit der?"
,,woher! Es ist ein einziger Augenblick. Sie legen den Menschen hin, und schon fällt so ein breites Messer herab, in einer Maschine, sie nennen sie Guillotine, es ist schwer und stark ...der Kopf springt ganz schnell weg, einfach in einem Nu. Die Vorbereitungen sind qualvoll. Wenn das Urteil verlesen wird, wenn die Arme gefesselt werden und es auf das Schafott hinaufgeht, das ist entsetzlich! Das Volk läuft zusammen, sogar Frauen, obwohl es dort nicht gern gesehen wird, wenn Frauen zuschauen...ist auch nicht ihre Sache." ,,Natürlich! Natürlich! Diese Qual! ... Der Verbrecher war ein kluger Mann, furchtlos, stark, nicht mehr ganz jung, er hieß Legros. Und nun will ich Ihnen sagen, Sie mögen mir glauben oder nicht, als er auf das Schafott stieg, da weinte er und war weiß wie ein Blatt Papier. Ist so etwas möglich? Ist so etwas nicht grauenhaft? Wer wird schon vor Angst weinen? Ich hätte nie gedacht, daß man vor Angst weinen kann, und zwar nicht als Kind, sondern als ein Mann, der noch nie geweint hat, ein Mann von fünfundvierzig Jahren. Was geschieht in diesem Augenblick mit seiner Seele, was tut man ihr an? Die Seele wird verhöhnt, das ist es! Es steht geschrieben: »Du sollst nicht töten«¹, darf man denn jemanden, weil er getötet hat, gleichfalls töten? Nein, das darf man nicht. Jetzt ist es ein Monat her, dass ich das gesehen habe, aber noch immer steht mir alles von Augen. Bestimmt fünfmal habe ich davon geträumt." Der Fürst hatte sich sogar in Eifer geredet, eine leichte Röte zeigte sich auf seinem blassen Gesicht, obwohl er nach wie vor ruhig sprach. Der Kammerdiener hatte ihm mit teilnahmsvollem Interesse zugehört, als könne er nicht genug bekommen; vielleicht war er auch ein Mensch mit Vorstellungskraft, der zu denken versuchte. ,,Es ist nur gut, dass die Qual kurz ist", bemerkte er ,,wenn der Kopf wegfliegt" ,,Wissen sie was?" fiel der Fürst eifrig ein. ,,Sie denken daran, und genau wie sie denken alle
daran, und die Maschine ist in diesem Sinne konstruiert, die Guillotine. Mir kam aber damals sofort ein Gedanke: Wie, wenn es sogar noch schlimmer ist? Sie finden das komisch, Sie finden das unsinnig, aber bei einiger Einbildungskraft kann einem sogar dieser Gedanke kommen. Stellen sie sich einmal vor: Zum Beispiel die Folter; also Leiden und Wunden, körperliche Pein, das alles lenkt von der seelischen Qual ab, so dass man nur seine Schmerzen und Wunden spürt, bis der Tod eintritt. Aber der eigentliche, allerstärkste Schmerz rührt vielleicht gar nicht von den Wunden her, sondern von der Gewissheit, dass in einer Stunde, und dann zehn Minuten, und dann in einer halben Minute, und dann jetzt, gleich - die Seele den Körper verlässt, dass man dann nicht mehr Mensch ist, und dass dies gewiss ist; die Hauptsache ist, dass es gewiss ist. Wenn man den Kopf unter das Messer legt und dann hört, wie es über dem Kopf saust, diese Viertelsekunde muss das Furchtbarste sein. Und wissen Sie, dass das gar nicht meine Phantasie ist, sondern dass viele dasselbe gesagt haben? Ich glaube so unerschütterlich daran, dass ich Ihnen meine Meinung offen sagen möchte. Töten für töten ist eine Strafe, die zu dem begangenen Verbrechen in keinem Verhältnis steht. Das töten nach einem Gerichtsurteil ist unverhältnismässig schrecklicher als der Tod von Räuberhand. Jemand, den die Räuber töten, dem sie nachts die Kehle durchschneiden, mitten im Wald oder sonst irgendwo, hofft immer noch auf Rettung, bis zum allerletzten Augenblick. Man kennt Beispiele, dass jemand mit durchgeschnittener Kehle immer noch hofft und flieht und um Gnade fleht. Hier aber wird die letzte Hoffnung, mit der es sich zehnmal leichter sterben lässt, diese Hoffnung wird einem mit Gewissheit genommen; hier gibt es das Urteil, und in dieser Gewissheit, dass man ihm nicht entgehen kann, liegt die ganze entsetzliche Qual, und es gibt nichts Schrecklicheres auf der Welt als diese Qual. Nehmen Sie einen Soldaten und stellen sie ihn während der Schlacht genau vor ein Geschütz und geben sie Feuerbefehl, er wird immer noch hoffen, aber wenn Sie demselben Soldaten sein Todesurteil vorlesen, dann wird er den Verstand verlieren oder in Tränen ausbrechen. Wer kann behaupten, dass die menschliche Natur imstande ist, so etwas zu ertragen, ohne in Wahnsinn zu verfallen? Weshalb diese Verhöhnung, so sinnlos, überflüssig und zwecklos?
¹ Zehn Gebote
Vielleicht gibt es irgendwo einen Menschen, dem man das Urteil vorgelesen, ihm die Qual gegönnt hat, um dann zu sagen: >Du kannst gehen du bist begnadigt.< Dieser Mensch könnte wohl manches erzählen. Von dieser Qual und diesem Grauen hat auch Christus gesprochen. Nein so darf man den Menschen nicht behandeln."¹
Das Argument der Abschreckung scheint auf den ersten Blick sehr plausibel. Bei näherem hingucken, muss man jedoch erkennen, dass diese Begründung auf sehr wackeligen Füssen steht. Trotzdem leuchtet ein, dass sich der Staat, um Recht und Ordnung aufrecht zu erhalten, auf die eine oder andere Weise Respekt verschaffen muss. Ebenfalls scheint für Befürworter klar, dass die Androhung des Todes eine wohl auf den ersten Blick, gefürchtetere Androhung als Haft darstellt. Doch auch diese Darstellung wird von den Gegnern der Todesstrafe vehement bestritten. So ist sehr schwer zu entscheiden, wer denn nun in diesem Punkt recht hat und meist sehr eine von der persönlichen Erfahrung geprägte Entscheidung.
Vergeltung
Eine Rechtfertigung der Todesstrafe mit dem Argument der Vergeltung, wie sie mit einigen Unterschieden von Kant und Hegel, aber gegenwärtig von vielen vertreten wird, versuchen wir hier möglichst stark und idealistisch zu skizzieren:
Richterliche Strafe begründet sich alleine aus der begangenen Straftat, sie gibt dem Täter das ihm Gebührende zurück, d.h. das, was er durch die Schwere der begangenen Straftat verdient hat. Dieses Retributio (lat. retribuere, wiederherstellen, das Gebührende zurückgeben) bemisst sich nach dem Prinzip der Gleichheit und knüpf so an das alte Wiedervergeltungsrecht an. Es geht aber nicht um das alttestamentarische (privatrechtliche) »Auge um Auge, Zahn um Zahn«², sondern um eine gerechte und angemessene Gleichheit, die »vor den Schranken des Gerichts«³ bestimmt werden muss. Private Rache oder Vergeltung des Opfers oder der Angehörigen eines Opfers sind somit nicht legitim. Ausgeschlossen soll auch sein, dass, wie in der Abschreckungstheorie, die Strafe und damit der Täter selbst als Mittel für andere Zwecke und sei es für die Sicherung des Gemeinwohls genutzt wird. Hier wird also gesagt, dass die schwersten Verbrechen auch mit gleichwertigen, also den schwersten Strafen vergolten werden müssten. Wir zitieren Kant: »Hat er aber gemordet, so muss er sterben. Es gibt hier kein Surrogat zur Befriedung der Gerechtigkeit. Es ist keine Gleichartigkeit zwischen einem noch so kummervollen Leben und dem Tode, also auch keine Gleichheit des Verbrechens und der Wiedervergeltung, als durch den am Thäter gerichtlich vollzogenen, doch von aller Misshandlung, welche die Menschheit in der leidenden Person zum Scheusal machen könnte, befreiet Tod«ª.
Der Straftäter und insbesondere der mit der zur Todesstrafe Verurteilte wird als autonome Person angesehen und in seinen Rechten, die er mit allen anderen in gleicher Weise teilt, geachtet. Weder wird er zu einer Bestie oder zu einem Unmenschen herabgewürdigt, noch darf er während des Vollzugs der Todesstrafe seine grundlegenden Rechte verlieren. Aus
diesem Grunde ergibt sich die Forderung nach einem fairen Prozess, das Verbot der Folter oder anderer entwürdigender Behandlungen während der Haft, das Verbot der Diskriminierung bei dem Strafmass usw.
¹ Fjodor Dostojewskij, Der Idiot
² 2. Buch Mose 21;24 ³ Kant, Metaphysik der Sitten AA IV, S.332 ª Kant, Metaphysik der Sitten AA IV, S.333
Unter idealen Bedingung, d.h. wenn das rechtliche Verfahren so abläuft, wie hier skizziert, zielt die Idee der Vergeltung rechtlich gesehen auf die formale Gerechtigkeit eines fairen Gerichtsverfahrens, moralisch gesehen zielt sie auf die Reue und das Schuldeingeständniss des Verbrechers. Wäre es möglich eine solche ideale Ausführung zu verwirklichen, so wäre schwer zu sehen worin die Angreifbarkeit des Gedankens der Vergeltung zu sehen ist. Es kann aber bezweifelt werden, dass die oben genannte Utopie in der Realität umzusetzen ist. Zunächst ist zu bezweifeln, ob es den staatlichen Institutionen und den am Prozessverfahren beteiligten Personen wirklich gelingt, die altestamentarische Verankerung der Vergeltungstheorie wirklich auszublenden oder zumindest zu neutralisieren. Ursprünglich basiert die Vergeltungstheorie auf der Rache und dem entsprechenden Rachegefühl. Und die ist, das hat Hegel klar gesehen, unmoralisch, da sie ein Unrecht nur durch ein anderes Unrecht vergelten will. Nietzsche war bekanntlich der Meinung, »dass die ganze Gerechtigkeitsmoral insbesondere ihre Prämissen der Autonomie, Willensfreiheit und Gleichheit der Wiedervergeltung nur Verkappung oder Ideologisierung des Resentiments, des ,,Instinkts der Rache" und des ,,Instinkts des Strafen- und Richten-Wollens" sind, und sich empirisch nie rein ohne diese Motive oder emotionale Beimengungen finden lassen.«¹ Weiter kann bezweifelt werden, dass es eine von Willkür freie Festsetzung der Gleichwertigkeit zwischen Schwere des Verbrechens und Schwere der Strafe geben kann. Hegel wendet ein: »Denn da das Leben der ganze Umfang des Daseins ist, so kann die Strafe nicht in einem Werte, den es dafür nicht gibt, sondern wiederum nur in der Entziehung des Lebens bestehen«². Wenn es also keine spezifische Gleichheit geben kann, und keine gerechte universelle Gewichtung für Leben geben kann, dann entfällt in diesem Punkt die Vergleichsmöglichkeit und es ist schlicht willkürlich das eine Leben mit einem anderen aufzurechnen. So scheint die Vergeltung auf wackligen Füssen zu stehen. Letztendlich bleibt bei jedem Versuch die Todesstrafe zu rechtfertigen, das Gegenargument, dass es keine Sicherheit vor Missbrauch und Justizirrtum gibt.
Vergeltung ist im allgemeinen immer ein sehr heikles Argument, hängen doch damit meist starke Emotionen zusammen und riecht doch dieses Wort ausserordentlich nach blinder Rache und Lynchjustiz. Vergeltung ist der Schrei eines ,,betrogenen" Menschen nach Gerechtigkeit. Aber ist Vergeltung gleich Gerechtigkeit? Ist es einem Menschen erlaubt und ist ein solcher fähig, zwei Leben gegeneinander abzuwägen? Dies sind wohl die Hauptstreitpunkte, welche Menschen in die Lager der Befürworter und Gegner spalten. Bei aller Diskussion über diesen Punkt wird diese Frage wohl nie ganz geklärt sein, denn die Ansichten über dieses Argument hängen so sehr vom individuellen Standpunkt, der Lebenserfahrung, der Religion/Kultur und der Erziehung ab, dass es fast unmöglich scheint sich jemals einigen zu können. Auch hier bei der Vergeltung leistet uns die Geschichte Dostojewskijs gute Dienste. Denn sie zeigt, dass der Staat, welcher Vergeltung ausübt, eben nicht gleiches mit gleichem vergilt, da der Tod von Staateshand bedeutend schlimmer ist, als eben bspw. von einem Räuber getötet zu werden.
¹ C.Boulanger/ V.Heyes / P.Hanfling, Zur Aktualität der Todesstrafe
² Ebd., § 101
Weitere Punkte zu Pro und Contra
Weitere Punkte, die im Kontext ergänzt werden sollten, nichts aber mit dem grundsätzlichen Sinn der Bestrafung zu tun haben, sind die rein praktischen und finanziellen Belastungen, welche ein Delinquent mit sich bringt und der Machtanspruch, welcher der Staat erhebt.
,,Wir wollen keine Mörder mit unserem Steuergeld durchfüttern!"
Immer wieder gelingt es Anhängern der Todesstrafe Emotionen zu wecken mit der Behauptung, Schwerverbrecher könnten als Staatspensionäre aus Kosten der Steuerzahler ein sorgenfreies Leben führen. Doch eine Gemeinschaft, die beansprucht, dass ihre Grundprinzipen gerecht sind, muss bereit sein, auch die Kosten eines humanen Strafvollzuges zu tragen. Ausserdem zeigt die Praxis, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Richard McGae ehemaliger Gefängnisverwalter in Kalifornien: ,,Die gegenwärtigen Kosten eine für eine Hinrichtung, die Kosten für den maximalen Sicherheitsapparat, die Zeit des Verurteilten bis zur Vollstreckung zusammen mit Anteil mit der Besoldung der Sonderbeamten für die Verwaltung dieser besonderen Aufgaben, übersteigen die Kosten für einen lebenslänglich Verurteilten."
Diskriminierung ist ein weiterer zu beachtender Punkt, welcher gegen die Todesstrafe spricht. An Armen und Minderheiten wird die Todesstrafe unverhältnismässig angeordnet. Augenscheinlich wird dies in den USA. Statistiken aus dem Jahr 1981, dass in Kalifornien 42% des Mordes angeklagte Arbeiter zum Tode verurteilt worden sind. Unter gleichen Anschuldigungen wurden jedoch nur 5% Angestellte hingerichtet.
»Weil ich kein Geld habe, gibt es keine Gerechtigkeit für mich, und deshalb wird ich auch hingerichtet «, sagte Neville Carter kurz bevor er 1987 auf Jamaika gehängt wurde. Eine Untersuchung vom Professor von B. van Niekerk von den Natal Universität in Südafrika in den späten 60er Jahren weist mit Nachdruck darauf hin, dass bei schwarzen Angeklagten die Wahrscheinlichkeit eines Todesurteils viel höher ist als bei Weissen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn auch das Opfer weiss ist.
Er wurde wegen der Veröffentlichung seiner Versuchsergebnisse verurteilt, 1970 jedoch wieder freigesprochen. In seinem Prozess wies er auf die Tatsache hin, dass zwischen 1947 und 1966, 288 Weisse wegen Raubes an Schwarzen überführt wurden, jedoch 844 Schwarze wegen Raubes an Weissen. Keiner der Weissen wurde zum Tode verurteilt, doch die 844 Anklagen gegen die Schwarzen führten zu 121 Todesurteilen.
,,Der Staat muss auf den Volkswillen Rücksicht nehmen.", d.h. die Justiz muss dem Begehren der Mehrheit nach Verhängung der Todesstrafe nachkommen.
Der moderne Rechtsstaat bekennt sich zwar als Demokratie zum Mehrheitsprinzip. Der Souverän delegiert einem demokratischen Rechtsstaat seine Befugnisse an gewählte Vertreter/innen. Diese sind aus gutem Grund ihrem Sachverstand und ihrem Gewissen und nicht direkt Volkes Stimme verpflichtet. Da die Durchschnittsbürger notwendigerweise über die Umstände von Kriminalstraftaten nur oberflächlich oder falsch informiert sein können, neigen sie dazu radikal zu Urteilen.» Ein Mensch ist ein intelligentes Wesen, eine Horde Menschen ist ein Haufen hysterischer Tiere.«¹
¹ Tommy Lee Jones, Film ,,Men in Black"
Ausnahme: Krieg
Die Situation eines Krieges macht die Verhängung der Todesstrafe oft notwendig. Mit der Vollstreckung von Todesurteilen sollte in der Schweiz während des Zweiten Weltkrieges Abwehrbereitschaft gegenüber dem Ausland signalisiert und der Wiederstandswille von Bevölkerung und Truppe gestärkt werden. Die Hinrichtung von Verrätern war in der Bevölkerung weithin akzeptiert. Was auch gut verständlich ist, denn wer möchte schon in
einer Zeit der Bedrohung und der Einschränkungen noch zusätzlich Landesverräter in den eigenen Reihen haben.
Doch da die Frage nach Schuld und Unschuld in sehr kurzen Prozessen festgelegt wird und äussere Einflüsse, wie z.B. polit. Wirkung, öffentliche Meinung sehr stark sind, muss mit einer hohen Zahl von Fehlurteilen gerechnet werden. Durch Hinrichtung lässt sich der angerichtete Schaden weder verhindern noch gutmachen.
Der Staat, der sich auch in Kriegszeiten darum bemüht rechtsstaatliche Grundsätze aufrecht zu erhalten, beweist seine moralische Stärke.
Persönliche Stellungsnahme: Stephanie Krähenbühl
Nachdem ich mich nun sehr fundiert mit dem Thema Todesstrafe auseinandergesetzt habe, durchwanderte ich verschiedene Stationen mit verschiedenen Ansichten! Bevor ich mich überhaupt mit dem Thema richtig befasst hatte, war ich mir doch ziemlich sicher eine Gegnerin der Todesstrafe zu sein. Mit dieser Überzeugung habe ich mich an das Schreiben unserer Maturarbeit gemacht. Ich merkte schnell, dass meine Argumente, die ich doch für recht griffig hielt, auf keinem soliden Grundsatz beruhten, sie waren nicht zurückführbar auf eine logische Kernessenz. Ich spürte, wie ich innerlich stagnierte und mich zu fragen begann, wieso ich mir den Kopf über Dinge zerbreche, die ich letztlich doch nicht für diskussionsfähig befand.
Durch Studieren von kritischen, moralphilosophischen Texten spürte ich langsam einen roten Faden, der meine Gedanken ordnete, ihnen ein solides Fundament gab. Doch las ich einen Text eines Befürworter der Todesstrafe so konnte ich mich mit seinen Ansichten identifizieren. Las ich darauf ein Werk eines Gegners, so schien mir auch seine Argumentation sehr einleuchtend! Durch die Diskussion mit Lukas, währendem wir Hypothesen auseinandernahmen, sie kritisch überprüften, verwarfen oder sie aktzeptierten, konnte ich meine subjektive Argumentation, meine erst sehr emotionsgeprägten Ansichten, fundieren. Ich sah zwar ein, dass die Einstellung zur Todesstrafe keine Frage der Ratio und des Intellekts, sondern eine Frage der letzten persönlichen Entscheidung des Einzelnen ist. Ich begriff, dass meine Meinung zum Thema Todesstrafe doch immer noch subjektiv geprägt ist, aber ich sie durch auseinandersetzen mit dem Thema nun durch fundierte Argumente vertreten kann. So geht es aber auch den Gegner der Todesstrafe, deren Argumentation hat ihre Berechtigung und durchaus auch sehr einleuchtende und ebenso fundierte Gegenargumente. So wird die Diskussion um die Bejahung oder Verneinung der Todesstrafe tatsächlich überwiegend von der persönlichen und besonders der gefühlsmässigen Einstellung
des einzelnen getragen, doch liegt genau in diesem Umstand die Diskussionswürdigkeit des Themas.
Eben diese Gefühle, die freigelegt werden, fesseln einem solange an eine Diskussion, bis sie dem rationalen Bewusstsein untergeordnet werden können! Doch warum habe ich mich dann auf die Seite der Befürworter gestellt?
Ich finde, niemand kann von sich behaupten, dass er völlig frei von Rachegefühlen und Hass wäre, wenn an einer Person, an die er gefühlsmässig sehr gebunden ist, ein Kapitalverbrechen verübt würde. Auch ich wäre sicher erfüllt vor Vergeltungswünsche. Ich wäre garantiert nicht objektiv in einer solchen Situation und es gibt bei jedem Fall, wo es um die Verhängung der Todesstrafe geht, involvierte und betroffene, die, sei es auch aus Verzweiflung und Hilflosigkeit , Rache und Vergeltung schwören.
Auch wenn diese Gefühle der Rache und des Hasses zu unserer menschlichen Natur gehören, so dürfen wir sie gerade wegen ihrer Allgegenwärtigkeit nicht in die Rechtsprechung einbauen! Unser Gesetz soll uns ermöglichen, in der Gesellschaft neben- und miteinander zu leben und sie soll uns nicht an unseren eigenen Schwächen eingehen lassen!
Persönliche Stellungnahme: Lukas Rosenmund
Ein schönes Haus in einer guten Nachbarschaft, eine intakte Familie, kurz gesagt, so wie sich das Leben leben lässt. Nun kommt ein Mensch, der vielleicht kein so schönes Leben hatte und reisst ein Mitglied aus der Familie. Ein schrecklicher Mord passiert. Die Familie ist bestürzt, wütend, verlangt nach Genugtuung, nach Rache. Ein klarer Fall. Der Mensch, welcher getötet hat, wird ebenfalls getötet, das ist gerecht.
Aber ist es das wirklich? Ist Gerechtigkeit gleich Vergeltung/Genugtuung und wer hat das Recht das Leben zweier Menschen gegeneinander abzuwägen? Dies sind meiner Meinung nach die beiden Fragen, die zu klären sind um die Berechtigung der Todesstrafe wirklich abschätzen zu können. Vor allem das Argument der Vergeltung scheint mir dabei zentral. Das Argument der Abschreckung ist zwar einleuchtend, doch es kann leicht demontiert werden. Im Laufe unserer Arbeit und unserer gemeinsamen Diskussionen stiessen Stephanie und ich immer wieder auf die selben Argumente und Gegenargumente. Teilweise war es fast schon frustrierend zu sehen, wie wir wieder und wieder auf ethisch - moralische Grundsätze zurückgreifen mussten und uns quasi im Kreis drehten. Ein Beispiel: Blinde Vergeltung. D.h. Vergeltung ohne die Umstände der Tat zu berücksichtigen. Kann man dadurch Gerechtigkeit erlangen? Sicherlich nicht. Denn angenommen ich bin Tierfreund. Ich sehe im Wald einen Jäger, der gerade ein Karnickel erlegt. Warum ziehe ich jetzt nicht meine Waffe und
erschiesse ihn. Das wäre doch logisch. Natürlich nicht, das ist Schwachsinn! Erstens darf man keinen Menschen töten, das ist gesetzlich verboten und unmoralisch. Zweitens ist Jagdsaison. Ausserdem würde es niemandem in denn Sinn kommen ein Karnickel und diesen Menschen gleichzusetzen. Aber wer sagt uns das alles? Das Gesetz und unser ethisches Denken. Beides geprägt durch unser Umfeld, Kultur und Erziehung. Also da sind wir wieder, bei den ethisch -moralischen Grundfragen. Dies zeigt ganz klar, dass wir unsere Diskussion nur auf Grunde unserer eigenen Erfahrungen und Kultur führen konnten und auch so ist es schwierig genug zu einem Schluss zu kommen.
Während der Entstehungszeit dieser Arbeit änderte sich meine Meinung beinahe mit jedem Text, den wir zusammen studiert haben. Doch würde mich heute jemand fragen, bist du für oder gegen die Todesstrafe, würde ich wohl das zweite nennen. Es ist falsch einen Menschen mehr oder weniger willkürlich zu töten, doch genauso falsch ist es einen Menschen gezielt zu töten. Das Zitat von G.C. Lichtenberg » Es ist eine Frage, ob wir nicht, wenn wir einen Mörder rädern, gerade in den Fehler des Kindes verfallen, das den Stuhl schlägt, an dem es sich stösst«, hat mich dabei besonders beeindruckt, da es genau das wiedergibt, was ich ebenfalls glaube. Jemanden zu töten für das, was dieser Jemand begangen hat, bringt nicht das geringste, vielmehr wäre die Ursache zu bekämpfen, bpsw. Armut, schlechte Familienverhältnisse usw. Mir ist natürlich klar, dass ich wahrscheinlich nicht so reden würde, wäre eines meiner Familienmitglieder ermordet worden. Ich denke das Gefühl der Rache liegt in der Natur des Menschen, doch das heisst noch lange nicht, dass wir unsere Kultur, Gesetze und Lebensweise von diesem Trieb bestimmen lassen sollten. Die Gesetze nach denen wir leben und welche wir achten dürfen nicht auf dem selben Niveau wie unsere Urinstinkte gehalten sein. Wenn dem so wäre, so würden wir in kürzester Zeit wieder zurück in die früheste Barbarei verfallen.
Literaturverzeichnis »Das Alte und Neue Testament« A.Bitzius, 1870
»Die Todesstrafe vom Standpunkt der Religion und der theologischen Wissenschaft« C.Boulanger/ V.Heyes / P.Hanfling »Zur Aktualität der Todesstrafe« F. Müller »Streitfall Todesstrafe« Kant »Metaphysik der Sitten« Fjodor Dostojewskij, »Der Idiot«
Ammnesty International (Zusammenstellung von Dokumenten zum Thema Todesstrafe 99/00) »Dossier: Todesstrafe« Internet http://www.smu.edu/~deathpen/ Internet
http://home.t-online.de/home/Petra.E/infos.htm
Arbeit zitieren:
Lukas Rosenmund, 1999, Die Todesstrafe, München, GRIN Verlag GmbH
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Eine Untersuchung unter dem Ge...
Michael P. Hensle
Johannes
Ich betitele meine Kommentare ungerne :).
Eine insgesamt gute Arbeit. Sprachlich stellenweise etwas unsauber, inhaltlich jedoch hinreichend komplex.
Was mir jedoch nicht in den Kopf will, ist wie jemand der uninformiert gegen die Todesstrafe eingestellt ist, nach dem kritischen Auseinandersetzen mit nahezu allen Thesen, Daten und Fakten zum Befürworter dieser Strafe werden kann.
Vielleicht kann man mir das ja erklären.
Frohe Weihnachten :)
am Sunday, December 24, 2000-
L. R.
An meinen Johannes :o).
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|Was mir jedoch nicht in den Kopf will, ist wie jemand der uninformiert gegen die Todesstrafe eingestellt ist, nach dem kritischen Auseinandersetzen mit nahezu allen Thesen, Daten und Fakten zum Befürworter dieser Strafe werden kann.
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|Vielleicht kann man mir das ja erklären.
Ja das kann ich. Sie hat als Reaktion zu meiner persönlichen Stellungnahme versucht die Beführworterseite zu vertreten.
Luk Rosenmund
am Saturday, March 15, 2003-