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Außergesetzliche Sicherungsrechte: Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur nachträglichen Übersicherung

Scholary Paper (Seminar), 2002, 41 Pages
Author: Thomas Hager
Subject: Law - Civil / Private / Law of Obligation / Property Law

Details

Event: Seminar: Meilensteine richterlicher Rechtsfortbildung - 50 Jahre BGH
Institution/College: University of Tubingen (Juristische Fakultät)
Tags: Sicherungsrechte, revolvierende Warenlager, Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, nachträgliche Übersicherung
Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2002
Pages: 41
Grade: 15 Punkte
Language: German
Archive No.: V10349
ISBN (E-book): 978-3-638-16798-7

File size: 290 KB


Excerpt (computer-generated)

Thomas Hager

Wintersemester 2002 / 2003
5. Semester

Seminar: 50 Jahre Bundesgerichtshof
"Meilensteine richterlicher Rechtsfortbildung im Privatrecht"

Außergesetzliche Sicherungsrechte

Die höchstrichterliche Rechtsprechung
zur nachträglichen Übersicherung

Literaturverzeichnis


[...]

Gliederung

1. Teil: Einleitung 1
2. Teil: Definition des behandelten Themas 1
3. Teil: Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 2


A). Entwicklung der BGH-Rechtsprechung bis 1986 2
B). Grundsatzurteil im Jahr 1989 4
C). Entwicklung der BGH-Rechtsprechung bis 1994 5
D). Obiter dicta des XI. Zivilsenates 1994 und 1995 7
E). Anfragen unter den Zivilsenaten 1996 8
I). XI ZR 257/94 8
II). XI ZR 234/95 10

1) XI. Senat (Anfrage) 10
2) IX. Senat (Antwort) 13
3) VII. Senat (Antwort) 15
4) VIII. Senat (Antwort) 15

III). IX ZR 74/95 15

1) IX. Senat (Anfrage) 15
2) VII. Senat (Antwort) 17

F). Vorlagebeschlüsse des IX. und XI. Zivilsenates und die Leitentscheidung des Großen Zivilsenates 18
I). Zum Vorlagebeschluss des XI. Senates vom 13.5.1997 18
II). Zum Vorlagebeschluss des IX. Senates vom 6.3.1997 18
III). Zur Entscheidung des Großen Senates vom 27.11.1997 19
IV). Ermessensunabhängiger Freigabeanspruch 1919

1) Vorlage des IX. Senates 19
2) Vorlage des XI. Senates 20
3) Ansichten der anderen Senate 20
4) Lösung des Großen Zivilsenates 20

V). Notwendigkeit einer Deckungsgrenze 21

1) Vorlage des IX. Senates 21
2) Vorlage des XI. Senates 21
3) Ansichten der anderen Senate 21
4) Lösung des Großen Zivilsenates 22

VI). Höhe der Deckungsgrenze und Bewertungsmaßstäbe 22

1) Vorlage des IX. Senates 22
2) Vorlage des XI. Senates 24
3) Ansichten der anderen Senate 27
4) Lösung des Großen Zivilsenates 27

VII). Konsequenzen für die Verfahren des IX. und XI. Zivilsenats 30

4. Teil: Zusammenfassung und Fazit 30

 

1. Teil: Einleitung

Der Gesetzgeber stellt im BGB1 verschiedene Sicherungsrechte zur Verfügung: die Hypothek und die Grundschuld als Grundpfandrechte, das Pfandrecht für bewegliche Sachen und den einfachen Eigentumsvorbehalt. Wirtschaft, Rechtslehre und Rechtsprechung haben darüber hinaus weitere außergesetzliche Sicherungsrechte entwickelt. Neben den kautelarischen Personalsicherheiten Forderungsgarantie, Schuldbeitritt, Dokumenten-Akkreditiv und Delkredere, sind hier Fälle der Sicherungstreuhand mittels Sicherungsübereignung oder Sicherungszession sowie Verlängerungs- und Erweiterungsformen des Eigentumsvorbehalts zu nennen. Während der Eigentumsvorbehalt und dessen modifizierte Varianten überwiegend zur Sicherung von Warenlieferanten dienen, kann sich ein Geldkreditgeber der Sicherungsübereignung oder Sicherungszession bedienen, um bewegliche Sachen oder Forderungen als Sicherheit zu erlangen.
Die Sicherungsrechte teilen sich in akzessorische Sicherheiten wie Bürgschaft, Pfandrecht oder Hypothek einerseits und nicht-akzessorische Sicherungsrechte wie Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung oder -zession andererseits. Dabei bedeutet Akzessorietät, dass das Sicherungsrecht nur für eine bestehende Forderung in deren tatsächlicher Höhe haftet (vgl. z.B. § 1210). Die im Folgenden zu behandelnde Problematik der Übersicherung tritt nur bei den nicht-akzessorischen Sicherheiten auf, da bei Vorliegen einer Akzessorietät die Haftung stets von selbst dem Umfang der gesicherten Forderung entspricht. Die Frage der Übersicherung ist daher bei den nicht-akzessorischen außergesetzlichen Sicherungsrechten, besonders bei Globalzessionen und Übereignungen von Warenlagern mit wechselndem Bestand (revolvierende Globalsicherheiten2) von großer Bedeutung. Dies zeigt die höchstrichterliche Rechtsprechung, deren Entwicklung dargestellt werden soll.

2. Teil: Definition des behandelten Themas

Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Frage der nachträglichen Übersicherung, d.h. ob es für die Wirksamkeit von Sicherungsübereignung und Sicherungszession, insbesondere bei Warenlagern mit wechselndem Bestand, auf die ausdrückliche Vereinbarung über die Rückgabe von zuviel hingegebener Sicherheiten (sog. Freigabeklauseln) ankommt, und wie diese Klauseln ausgestaltet sein müssen. Des weiteren wird untersucht, ob bestimmte (starre oder flexible) Deckungsgrenzen vorliegen müssen, d.h. Grenzen, bis zu denen der gesicherte Kredit bzw. die gesicherte Forderung durch den Wert der Sicherheiten gedeckt sein muss,3 und zuletzt, ob Bezugsgrößen anzugeben sind, auf die sich diese Deckungsgrößen beziehen. Dabei werden weitere Fragen wie die Grundlage einer möglichen Unwirksamkeit (aus § 138 I oder § 9 I AGBG [= § 307 I n.F.]), der Klausel- oder Totalunwirksamkeit (§ 6 I, II AGBG = § 306 I, II n.F.) und Unterschiede zwischen Sicherungsübereignung bzw. -zession und der Übereignung von Warenlagern mit wechselndem Bestand angesprochen.
Diesen ,,zu den spektakulärsten privatrechtlichen Kontroversen der letzten Jahre, ja wohl geradezu des letzten Jahrzehnts"4 gehörenden Fragen soll anhand der umfassenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nachgegangen werden. Dabei stehen die ,,Meilensteine" dieser Rechtsprechung im Mittelpunkt der Arbeit. Eine Auseinandersetzung mit der Rechtslehre kann und soll nur insoweit stattfinden, wie diese auch in den Entscheidungen diskutiert wird.

[...]


1 Alle im Folgenden zitierten Paragraphen ohne besondere Kennzeichnung sind solche des BGB.

2 Wilhelm, Sachenrecht, Rn. 2232.

3 BGH ZIP 1996, 1429, 1432.

4 Canaris, Sicherheitenfreigabe, S. 1109.


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