Presentation (Pre-University), 2001, 5 Pages
Author: Stephan Strohbücker
Subject: Social Studies/ Civics
Details
Year: 2001
Pages: 5
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-02498-8
File size: 55 KB
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Fulltext (computer-generated)
Autor: Stephan Strohbücker
Der Volksentscheid
1.Einleitung
2. System in der BRD
3. Volksentscheide in Europa
4. Volksentscheid auf Bundesebene: in Zukunft auch bei uns?
1.Einleitung
In unserem Referat werden wir uns mit dem Thema Volksabstimmung (auch Referendum oder Plebiszit) beschäftigen. Zunächst wollen wir euch erklären, wie so eine Volksabstimmung überhaupt funktioniert, bevor wir uns mit dem Deutschen System und einem Vergleich in Europa befassen.
Eine Volksabstimmung ist die Abstimmung wahlberechtigter Bürger eines Landes, einer Region, oder einer Kommune über eine bestimmte Frage. Also ist die Volksabstimmung ein Instrument der direkten Demokratie, das als Gegensatz zur repräsentativen Demokratieform gesehen wird, bei der gewählte Vertreter die politischen Verhältnisse im Auftrag des Bürgers gestalten.
2. System in Deutschland
In Deutschland gibt es auf Bundesebene nur in manchen Fällen und auch sonst kaum Volksentscheide, obwohl diese vom Grundgesetz aus zugelassen sind. In Artikel 20 heißt es nämlich:
"AIIe Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt!"
Um "Wahlen" durchzuführen wurde ein Ausführungsgesetz erlassen. Um "Abstimmungen" zu regeln, gibt es keine Regelung. Diese ungenaue Formulierung im GG erklärt also auch, warum die Durchführung von Volksentscheiden in der BRD so problematisch ist.
Doch auf was ist dieses Manko zurückzuführen? Als das Grundgesetz 1949 verfasst wurde, hatte man noch zu große Angst vor der Entscheidungsfähigkeit des Deutschen Volkes. Dies ist auf die Erfahrungen der Weimarer Republik zurückzuführen, als das deutsche Volk zuviel Mitbestimmungsrecht hatte, was schließlich zur Machterschleichung Hitlers führte.
Auch während der Diktatur Hitler gab es Volksentscheide. Z. B. 1938, als es um den ,,Anschluss" Österreichs an das Dritte Reich ging. Hier zeigten sich allerdings die - nicht zuletzt durch Manipulationen bei der Stimmauszählung - typischen Werte für ein Plebiszit in der Diktatur: Über 99% Beteiligung und über 99% Zustimmung.
Trotz dieser Problematik, können heute hin und wieder, Volksentscheide bei kommunalen Fragen angewandt werden. Das bedeutet also, dass hier bei uns das Volk bei manchen Fragen noch genau die Macht hat, die ihm das GG zubilligt - nämlich Alle! Außerdem steht in Artikel 29 des GG:
,,Zur Neugliederung des Bundesgebietes ist ein Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf nötig. Die betroffenen Länder sind zu hören."
Ein Beispiel: Vor einiger Zeit wurde in Berlin und Brandenburg über eine Zusammenführung der beiden Länder abgestimmt! Das Volk - besonders die Brandenburger - sprachen sich damals gegen ein solches Vorhaben aus.
Baden-Württemberg
Seit 1956 gibt es den Bürgerentscheid in Baden-Württemberg. Doch die Hürden sind zu hoch: Jedes zweite Bürgerbegehren scheitert. Statistisch kommt es in einer Gemeinde nur alle 180 Jahre zu einem Bürgerentscheid. Über viele wichtige Themen - wie Straßenbau, Rathauserweiterungen oder Stadtteilfragen - dürfen wir erst gar nicht abstimmen.
Seit 1974 gibt es in Baden-Württemberg die Möglichkeit für landesweite Volksbegehren in der Verfassung. Noch kein einziges Volksbegehren konnte seither erfolgreich durchgeführt werden. Heute können z. B. der Baden-Württembergische Landtag durch einen Volksentscheid aufgelöst werden und Gesetzesentwürfe, die vom Volk, durch Volksbegehren eingebracht wurden, verabschiedet werden.
freundlich? | ||||||
3. Volksentscheide in Europa
In anderen Ländern, wie z.B. Österreich, Schweiz, GB und Dänemark, ist der Volksentscheid, sowohl auf kommunaler als auch auf Bundesebene, möglich. In Österreich unterscheidet man zwischen den nun folgenden Formen der Volksabstimmung:
Volksabstimmung und Volksbefragung wird durch Entschließung des Bundespräsidenten angeordnet; den Tag der Volksabstimmung/befragung sowie den Stichtag bestimmen die Bundesregierung durch Verordnung. Es können zwei oder mehrere Volksabstimmungen/befragungen angeordnet werden. |
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Gegenstand der Volksabstimmung ist ein vom Parlament beschlossenes Gesetz oder die von der Bundesversammlung gestellte Frage nach der Absetzung des Bundespräsidenten. | Bei einer Volksbefragung wird die Haltung der österreichischen Bevölkerung zu einer Angelegenheit von grundsätzlicher und gesamtösterreichischer Bedeutung erforscht. |
Der Ausgang der Volksabstimmung ist bindend. | Der Ausgang der Volksbefragung ist nicht bindend. |
Gefragt wird, ob ein Gesetzesbeschluss des Nationalrates Gesetzeskraft erlangen soll, oder ob der Bundespräsident abgesetzt werden soll; die Frage wird mit Ankreuzen eines Ja-Feldes oder eines Nein-Feldes beantwortet. | Es wird eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Frage gestellt, oder es werden zwei alternative Lösungsvorschläge zur Auswahl vorgegeben. |
Auslandsösterreicher(innen) können an der Volksabstimmung teilnehmen. | Auslandsösterreicher(innen) können an der Volksbefragung nicht teilnehmen. |
4. Volksentscheid auf Bundesebene in der Zukunft auch bei uns?
Wie alles in der Politik hat auch der Volksentscheid seine Vor- und Nachteile. Wie ihr ja hoffentlich noch wisst, haben wir vor zwei Wochen eben diese Vor- und Nachteile angesprochen, doch da das nun schon recht lange her ist, gehen wir noch einmal kurz darauf ein!
PRO Volksabstimmung:
1. Der "Blankoscheck" Wahl reicht nicht aus!
Nur einmal innerhalb von vier Jahren geben wir unsere Stimmen und damit unsere Souveränität ab. Mit dem Recht auf Volksabstimmung können wir Fehlentscheidungen auch innerhalb der Legislaturperiode korrigieren. Wir müssten uns nicht dem Willen der Politiker aussetzen, die schon am Wahltag ihre Versprechen vergessen.
2. Die direkte Demokratie wirkt der Politikverdrossenheit entgegen!
"Die da oben machen doch, was sie wollen." Eine Aussage, der man immer wieder begegnet. Die Ohnmacht der Bürger, die kaum Einfluss auf die Gestaltung der Politik nehmen können, führt zu einer Politikverdrossenheit, die sich z.B. in den sinkenden Wahlbeteiligungen niederschlägt.
3. Die Menschen werden an Problemlösungen beteiligt!
Alle politischen Entscheidungen betreffen die Menschen. Insofern ist es selbstverständlich, dass den Betroffenen die Chance gegeben wird, sich an Lösung und Diskussion der Probleme zu beteiligen. Durch das Recht auf Volksentscheid werden die Menschen ernster genommen und beteiligen sich stärker an der Politik. Dadurch werden die Problemlösungsfähigkeit der Menschen und ihr Verständnis für die Politik gefördert.
4. Neue Ideen werden öffentlich diskutiert!
Mit der direkten Demokratie kann die Kompetenz vieler Bürger zum Wohle der Gesellschaft genutzt werden. Allein in der Bundesrepublik gibt es ca. 70.000 Bürgerinitiativen, die ein riesiges Reservoir an Wissen und neuen Ideen bergen. Doch trotz ihres Einfallsreichtums und ihrer Kompetenz kommen sie oft nicht zum Zuge, weil nur die Parteien verbindliche politische Entscheidungsrechte besitzen.
5. Politischer Wettbewerb führt zu besseren Ergebnissen!
Dadurch, dass mehr Menschen die Möglichkeit bekommen, ihre Ideen vorzustellen, steigen die Chancen, Probleme zu lösen. Ideen treten zueinander in Wettbewerb und können sich gegenseitig befruchten.
6. Die Akzeptanz politischer Entscheidungen wird erhöht!
Bei wichtigen politischen Entscheidungen wollen die Menschen mitbestimmen. Ohne Volksentscheid ist die Gefahr größer, dass politische Maßnahmen boykottiert werden. Mit Volksentscheid hingegen fällt es den Menschen leichter, Veränderungen zu akzeptieren, da sie die Chance hatten, gehört zu werden.
CONTRA Volksabstimmung:
· · Das Volk ist zu dumm! Es fehlt an fachlicher Kompetenz!
· · Die Bürger sind leicht zu manipulieren! S. 1938 Anschluss Österreich?
· · Minderheiten zwingen der Mehrheit ihren Willen auf!
· · Direkte Demokratie ist langsam und teuer!
· · Es kann doch nicht über alles abgestimmt werden!
· · Die bisherigen Volksrechte reichen völlig aus!
· · Probleme werden auf eine Ja/Nein- Entscheidung verkürzt!
· · Die Verantwortlichkeiten werden verwischt!
Wer ist dafür/dagegen ? Und aus welchen Gründen?
SPD und Grüne haben die direkte Demokratie in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen. Am 20. Juni setzte die SPD eine Kommission unter der Leitung von Bundesjustizministerin Herta-Däubler Gmelin ein, die erste Vorschläge erarbeiten soll.
Die FDP hat auf ihrem Parteitag Mitte Juni mit großer Mehrheit die Forderung nach bundesweiten Volksentscheiden in ihr Programm aufgenommen.
Die PDS unterstützt seit langem die Idee der direkten Bürgerbeteiligung.
CDU/CSU wehren sich derzeit noch gegen die direkte Demokratie. Doch in der Union mehren sich die Stimmen für eine Öffnung der Demokratie gegenüber dem Volk.
SPD, PDS, Grüne und FPD verfügen derzeit zusammen über 424 Stimmen im Bundestag. Für eine Änderung des Grundgesetzes sind 446 Stimmen erforderlich. Würden sich SPD, Grüne, FDP und PDS einig sein, fehlten nur noch 22 Stimmen für die nötige Zweidrittelmehrheit.
Das Volk:
Übrigens eine Forsa-Umfrage vom Mai 2000 besagt, dass 70% der Bevölkerung den bundesweiten Volksentscheid wollen. Die Unterstützung geht quer durch alle Parteien, denn der Volksentscheid hat keine politische Farbe.
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