Die wettbewerbsbeschränkende Wirkung des Schutzes des geistigen Eigentums in der... close

Bitte warten

Bitte installieren Sie den Flash Player, wenn kein E-Book erscheint.

Die wettbewerbsbeschränkende Wirkung des Schutzes des geistigen Eigentums in der Europäischen Union.

Autor: Bert Morhenne
Fach: Jura - Anderes

Lesen Sie im E-Book



Details

Veranstaltung: Europäisches Wirtschaftsrecht
Institution/Hochschule: Universität Paderborn (Fakultät für Wirtschaftswissenschaften)
Tags: Ökonomische Analyse, Geistiges Eigentum, Wettbewerbsrecht
Kategorie: Seminararbeit
Jahr: 2002
Seiten: 36
Note: 2,1
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 285 KB
Archivnummer: V10613
ISBN (E-Book): 978-3-638-16986-8

Textauszug (computergeneriert)

Die wettbewerbsbeschränkende Wirkung des Schutzes 
des geistigen Eigentums in der Europäischen Union.

von Bert Morhenne

 

 

Inhalt

1. Einleitung

2. Geistiges Eigentum und Kartellrecht in Deutschland

2.1. Rechtlicher Rahmen des geistigen Eigentums
2.1.1. Der Schutzgegenstand des geistigen Eigentums
2.1.2. Die Voraussetzungen zum Erhalt des Schutzes
2.1.3. Die Ausschließlichkeitsrechte und seine Rechtsfolgen

2.2. Rechtlicher Rahmen des Wettbewerbs- und Kartellrechts
2.2.1. Der Schutzgegenstand und Schutzzweck des Kartellrechts
2.2.2. Die Systematik der Wettbewerbsbeschränkungen
2.3. Die Schnittstelle zwischen geistigem Eigentum und Kartellrecht

3. Geistiges Eigentum und Kartellrecht in der Europäischen Union

3.1. Rechtlicher Rahmen des geistigen Eigentums

3.2. Rechtlicher Rahmen des Kartellrechts
3.2.1. Der Schutzgegenstand und Schutzzweck des Kartellrechts
3.2.2. Die Systematik der Wettbewerbsbeschränkungen
3.2.3. Der Art. 28 EGV in der Wettbewerbsordnung

3.3. Die Schnittstelle zwischen geistigem Eigentum und Kartellrecht

4. Vergleich der Schnittstellengestaltung zwischen Deutschland und der
Europäischen Union unter Berücksichtigung ökonomischer Gesichtspunkte

4.1. Die ökonomischen Gesichtspunkte der Schnittstellengestaltung

4.2. Vergleich der Schnittstellengestaltung 
zwischen Deutschland und der Europäischen Union

5. Schluss

6. Literatur- und Quellenverzeichnis
7. Anhang

 


1. Einleitung

In den letzten 20 Jahren hat ein grundlegender Wandel in der Umwelt der Unternehmen stattgefunden. Die herkömmlichen Produktionsfaktoren Arbeit, Boden und Kapital verlieren immer mehr an Bedeutung und werden durch Informationen und Wissen substituiert. Der vierte Produktionsfaktor „Wissen“ wird in dem Bestreben von Unternehmen strategische Wettbewerbsvorteile zu erlangen immer wichtiger. Eine grundlegende Eigenschaft von strategischen Wettbewerbsvorteilen und deren Umsetzung in Produkten ist, dass der Wettbewerb diese nicht imitieren kann. Durch Schutzrechte an den dahinter stehenden Ideen, versuchen Unternehmen ihre Produkte vor der Nachahmung zu schützen und eine daraus resultierende überlegende Position am Markt zur Abschöpfung der Konsumentenrente zu nutzen. Doch wie viel Schutz dieses geistigen Eigentums ist dazu nötig? Wie müssen Schutzrechte, Wettbewerbsrecht und deren Schnittstelle gestaltet sein, um ein volkswirtschaftlich optimales Ergebnis zu erreichen? Der Deutsche und Europäische Gesetzgeber versuchen durch ihre Gesetzgebung und Rechtssprechung dieses Optimum zu erreichen. Thema dieser Arbeit ist die Darstellung, wie diese Schnittstelle zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums und dem Kartellrecht nach deutschem und europäischem Recht gestaltet ist und ein Vergleich unter ökonomischen Gesichtspunkten. Dazu stelle ich in Kapitel zwei und drei jeweils den rechtlichen Rahmen des Schutzes des geistigen Eigentums, die rechtlichen Rahmenbedingungen des Kartellrechts und die Schnittstelle zwischen diesen dar. In Kapitel vier erörtere ich die ökonomischen Aspekte dieser Schnittstelle und zeige eventuelle Unterschiede und deren Auswirkungen auf.

2. Geistiges Eigentum und Kartellrecht in Deutschland

2.1. Rechtlicher Rahmen des geistigen Eigentums

Nach der herrschenden Meinung umfasst der Begriff des geistigen Eigentums die Rechte des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts 1. Diese werden oft auch als Immaterialgüterrechte bezeichnet 2. Unter den Immaterialgüterrechten lassen sich die folgenden Rechtsnormen zusammenfassen 3: - Patentgesetz (PatG) - Gebrauchsmustergesetz (GebrMG) - Geschmacksmustergesetz (GeschMG) - Markengesetz (MarkenG) - Sortenschutzgesetz (SortenSchG) - Halbleiterschutzgesetz (HlschG) - Urheberrechtgesetz (UrhG) Die Literatur zählt oft auch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) als Rechtsnorm zum Schutz des „geistigen Eigentums“ 4. Ich klammere das UWG bewusst von der Definition des geistigen Eigentums aus, da die Unterschiede in Schutzgegenstand und –zweck zu den oben genannten Rechtsnormen sehr groß sind. Das UWG schützt kein subjektives Recht, Rechtsgut oder Ausschließlichkeitsrecht, sondern ganz allgemein die unternehmerische Tätigkeit im Wettbewerb 5.

2.1.1. Der Schutzgegenstand des geistigen Eigentums

[...]


1 Jänich, V.: Geistiges Eigentum – Eine Komplementärerscheinung zum Sacheigentum, Tübingen 2002, S. 183;Hubmann, H./Götting, H.-P.: Gewerblicher Rechtschutz, 6. Auflage, München 1998, S. 1.

2 Hubmann, H./Götting, H.-P.: Gewerblicher Rechtschutz, 6. Auflage, München 1998, S. 1.

3 ebd., S. 2-6.

4 ebd., S. 5.

5 Chrocziel, P.: Einführung in den Gewerblichen Rechtsschutz und das Urheberrecht, 2. Auflage, München, 2002, S. 157; Hubmann, H./Götting H.-P.: Gewerblicher Rechtschutz, 6. Auflage, München 1998, S. 5.

Kommentare

Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:

http://www.grin.com/e-book/10613/