Rechtliche Rahmenbedingungen für Versteigerungen im Internet

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Details
Autor: Andreas Druzovic
Fach: Wirtschaft - Recht
Veranstaltung: Verbraucherschutzrecht
Institution/Hochschule: Bergische Universität Wuppertal (FB Wirtschaftswissenschaften)
Jahr: 2002
Seiten: 34
Note: 1,3
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 274 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-17009-3
Hausarbeit für die Diplomprüfung
Textauszug (computergeneriert)
BERGISCHE UNIVERSITÄT - GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL
INTEGRIERTER STUDIENGANG WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFT
Hausarbeit für die Diplomprüfung
Rechtliche Rahmenbedingungen für Versteigerungen im Internet
Prüfungsgebiet: Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht
Abgabetermin: 03. Dezember 2002
Name, Vorname: Druzovic, Andreas
Gliederung
[...]
I. Einleitung
Die Teilnahme an Internet-Auktionen1 zählt zu den am stärksten wachsenden Bereichen des Electronic Commerce. Hierbei stellt ein Internet-Auktionshaus den Akteuren der Versteigerung (Anbieter und Bieter) eine technische Plattform zur Verfügung, auf der diese weitgehend eigenverantwortlich eine Auktion durchführen können.2 Käufer und Verkäufer werden auf einem Auktionsformat zusammengeführt, auf dem verschiedene Kategorien wie z.B. Computer, Bücher oder Kunstgegenstände gehandelt werden.3
Vergleicht man einzelne Länder in Europa zeigt sich, dass Deutsche Online-Auktionen am intensivsten nutzen: 27 Prozent der E-Consumer, das heißt derer, die in den letzten sechs Monaten mindestens ein Mal etwas im Internet gekauft haben, erwerben Produkte über einen der Auktionsanbieter.4
Demnach sehen die meisten Nutzer als wichtigsten Vorteil von Online-Versteigerungen die Möglichkeit, noch echte Schnäppchen zu erzielen (77,9 %). Auf den weiteren Plätzen folgen dann die gleichzeitige Verkaufsmöglichkeit (55,9 %), die mit der Versteigerung verbundene Spannung (49,1 %) und die große Auswahl an Produkten (48,9 %). Den ausführlichen Produktbeschreibungen (28,5 %) und dem Unterhaltungswert (35,2 %) werden hingegen weniger Bedeutung beigemessen.5
Als größte Hindernisse bei Internetversteigerungen gelten, dass seriöse von unseriösen Anbietern nicht unterschieden werden können (70,5 %), die fehlenden Gewährleistungsansprüche (60,6 %) und die unsicheren Zahlungs- und Zustellungsmodalitäten (52,5 %).6
Besonders interessant an den Internet-Auktionshäusern ist, dass Auktionen bisher ein Nischenmarkt waren, den nun das Internet zu einem Massenmarkt macht. Das bisherige Auktionsvolumen hätte sich - auf das Internet übertragen - (...) kaum gelohnt. Der Markt wurde durch die Internet-Anbieter aktiv vergrößert.7
Welche Dimensionen Auktionen im Internet angenommen haben, kann man bei Aufruf der Web-Seite www.auktionsindex.de8 feststellen. Dort sind Plattformen, die Auktionen anbieten, beschrieben und bewertet. Hierbei wird unterschieden in Allrounder von A-Z, Business Auktionen, Klassische Häuser, Fachauktionen, Hardwareauktionen, usw. Allein in der Kategorie Allrounder von A-Z sind 56 verschiedene deutschsprachige Auktionen aufgelistet.9
In der Anfangszeit waren die Auktionen auf den Consumer-to-Consumer Markt beschränkt. Mittlerweile nutzen aber auch verstärkt Händler den Verkauf über die Plattformen, entweder als zusätzliche oder sogar als ausschließliche Absatzmaßnahme. Dies lässt darauf schließen, dass Online-Auktionen nicht nur ein Freizeitvergnügen für Privatleute sind, sondern dass Geschäftstreibende gezielt diesen Absatzkanal wählen.
Mit 54,9 Millionen registrierten Kunden und rund 160 Millionen durchgeführten Auktionen im dritten Quartal 2002 ist eBay der weltweit größte Online-Marktplatz.10
Nach eigenen Angaben kann man bei eBay jeden Tag weltweit in mehreren Tausend Kategorien über 10 Millionen Artikel ersteigern. Auch in Deutschland ist eBay Marktführer und bietet täglich Zugriff auf über 1 Millionen Artikel.11
Die Internet-Auktionen lassen sich jedoch nicht ohne weiteres in die bisher bekannten rechtlichen Organisationsschemata einordnen.12 Grundsätzliche Fragen sind u.a. die Einordnung und die Zulässigkeit von Online-Auktionen sowie die rechtliche Verbindlichkeit in Bezug auf den Vertragsschluss.13
Deshalb wird im Folgenden ein Vergleich zwischen Internet- und traditionellen Versteigerungen vorgenommen und auf die wesentlichen Problemfelder bei Online-Auktionen eingegangen.
[...]
1 Die Begriffe Internet-Auktion, Internet-Versteigerung, Online-Auktion und Online-Versteigerung werden hier als Synonyme verwendet.
2 Sester, P. (2001), Vertragsabschluss bei Internet-Auktionen, Computer und Recht, 17. Jahrgang 2001, Heft 2, S. 98.
3 vgl. http://pages.ebay.de/community/aboutebay/overview/index.html.
4 http://www.gfk.de, Online-Auktionshäuser auf Erfolgstrip, Pressemeldung v. 19.09.2002.
5 http://www.marketagent.com, Online-Auktionen vs. Web-Shops, Juni 2002.
6 vgl. Ebenda.
7 Schneider, D. (2000), E-Shopping: Erfolgsstrategien im electronic commerce ; Marken schaffen, Shops gestalten, Kunden binden, Wiesbaden, S. 65.
8 http://www.auktionsindex.de.
9 Stand: 02. Oktober 2002.
10 http://www.shareholder.com/ebay/news/20021017-92686.htm.
11 vgl. http://pages.ebay.de/community/aboutebay/overview/index.html.
12 vgl. Wenzel, H. (2001), Internetauktion: Anwendbarkeit des AGB-Gesetzes im Verhältnis Antragender/Annehmender?, Der Betrieb, 54. Jahrgang 2001, Heft 42, S. 2233.
13 vgl. Hollerbach, T. (2001), Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Internet-Auktionen, Der Betrieb, 53. Jahrgang 2000, Heft 40, S. 2001.
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