Schwangerschaftsabbruch aus der Sicht christlicher Ethik

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Details
Autor: Uta Weigel
Fach: Ethik
Institution/Hochschule: Berufsakademie Sachsen in Breitenbrunn (FB Ethik)
Jahr: 2002
Seiten: 20
Note: 1,0
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 89 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-17220-2
Textauszug (computergeneriert)
SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH AUS DER SICHT
CHRISTLICHER ETHIK
Uta Weigel
Datum: 11.09.2002
INHALTSVERZEICHNIS
1. Einleitung... 1
2. Der Schwangerschaftsabbruch... 1
2.1. Definition Schwangerschaftsabbruch... 1
2.2. Methoden des Schwangerschaftsabbruchs... 1
2.3. Rechtliche Aspekte... 3
2.4. Voraussetzungen, unter denen ein Schwangerschaftsabbruch straffrei ist... 3
2.5. Folgen des Schwangerschaftsabbruchs... 5
2.6. Anforderungen an die soziale Arbeit... 5
3. Christliche Ethik... 5
3.1. Definition Ethik (allgemein)... 5
3.2. Definitionen „christliche Ethik“... 6
3.3. Nähere Ausführungen zur christlichen Ethik... 6
4. Abtreibung aus der Sicht christlicher Ethik... 11
5. Zusammenfassung... 13
6. Anhang
- Dekalog
- Gleichnis vom barmherzigen Samariter
- Fußnoten
ABKÜRZUNGEN
In dieser Studienarbeit werden Abkürzungen für folgende Begriffe verwendet:
Gen. Genesis (1. Buch Mose)
Ex. Exodus (2. Buch Mose)
Lev. Levitikus (3. Buch Mose)
Dtn. Deuteronomium (5. Buch Mose)
Mt. Matthäus
Mk. Markus
Mi. Micha
Apg. Apostelgeschichte
Offb. Offenbarung (des Johannes)
AT Altes Testament (1. Teil der Bibel)
NT Neues Testament (2. Teil der Bibel)
atl. alttestamentlich
bzw. beziehungsweise
z.B. zum Beispiel
ca. circa
1. EINLEITUNG
Schwangerschaftsabbruch ist in den letzten Jahren zu einem viel diskutierten Thema geworden. Viele Frauen, aber auch Männer, befinden sich häufig in einem Zwiespalt, wenn es um die direkte Frage: „Würden Sie je ein Kind abtreiben?“ geht. Meist werden dann Voraussetzungen genannt, unter welchen sie es sich vorstellen könnten, sich gegen das Kind zu entscheiden (z.B. kein Geld, Karriereknick oder Krankheit). Jeder Mensch, denn „Kinderkriegen“ ist auch „Männersache“, ist in einer solchen Situation gezwungen seine eigenen moralischen und ethischen Prinzipien bei der Entscheidungsfindung mit einzubeziehen.
In dieser Studienarbeit soll das Thema des Schwangerschaftsabbruchs unter den ethischen Prinzipien des Christentums näher beleuchtet werden. Ich möchte dadurch herausfinden, ob Abtreibung nach christlicher Ethik in jedem Fall abzulehnen ist oder ob es auch Argumente gibt, die eine solche Tat rechtfertigen könnten. Zu Beginn dieser Arbeit möchte ich einige Aussagen zum Thema des Schwangerschaftsabbruchs unter verschiedenen Aspekten treffen. Anschließend gehe ich näher auf die ethischen Prinzipien des Christentums ein und werde im letzten Teil dieser Arbeit beide Themenkomplexe miteinander verbinden. Ich werde bei meinen Ausführungen nicht zwischen den einzelnen christlichen Kirchen unterscheiden, weil dies im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich ist.
2. DER SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH
2.1. Definition Schwangerschaftsabbruch:
„Der Schwangerschaftsabbruch ist die absichtlich und willentlich herbeigeführte Beendigung einer Schwangerschaft, bevor die Leibesfrucht außerhalb des Körpers der Schwangeren lebensfähig ist.“ (Schwendemann/Stahlmann 2001, S. 44)
2.2. Methoden des Schwangerschaftsabbruchs
(vgl. www.haus-samaria.de/material_zum_thema/2_Vortrag/hauptteil_2_vortrag.html (11.09. 2002);
www.bewegung-fuer-das- leben.com/01BFL/Themen/thm007.htm (11.09. 2002);
www.aktion-leben.de/Abtreibung/RU-486/sld02.htm (11.09. 2002))
Ein Schwangerschaftsabbruch kann durch verschiedene Methoden herbeigeführt werden. Im Folgenden werden drei Methoden benannt und kurz erläutert. Dabei wird zum einen Bezug genommen auf die Vorgehensweise bei den einzelnen Methoden und zum anderen darauf hingewiesen wie weit der Embryo bis zum Zeitpunkt der Abtreibung entwickelt ist.
a) Abtreibung durch Absaugen / Vakuumaspiration
Das Absaugen wird ca. bis zur 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt und ist mit 86,6% die gebräuchlichste Methode des Schwangerschaftsabbruchs. Dabei wird der Muttermund erweitert und ein Plastikschlauch eingeführt. Ein sehr starker Sog (10 Mal stärker als der eines Staubsaugers) führt dazu, dass der Embryo zusammen mit der Plazenta auseinandergerissen wird. Dieser Gewebebrei wird anschließend abgesaugt. Da der Kopf meist zu groß für den Plastikschlauch ist, wird dieser mit einer Geburtszange zerteilt. Anschließend werden die Knochenstücke zusammen mit dem Kopfinhalt abgesaugt. Bei einem normal entwickelten Embryo in der 10.
Schwangerschaftswoche sind alle Organe bereits angelegt: unter anderem sind die Sinnesorgane entwickelt, der Embryo kann die Gliedmaßen bewegen, er reagiert auf Berührungen, das Nervensystem sowie das Gehirn sind gebildet und funktionieren. Ab der 12. Schwangerschaftswoche schluckt der Fetus Fruchtwasser, die Verdauung und Ausscheidung funktioniert, er schläft und erwacht, reagiert auf Licht und Wärme und weicht bei schmerzhaften Berührungen zurück. -> der Embryo bzw. Fetus muss demzufolge größtenteils nur noch wachsen und reifen.
b) Abtreibung durch Curretage
Diese instrumentelle Verfahrensweise wird zwischen der 7. und 12. Schwangerschaftswoche angewendet. Dabei wird der Gebärmutterkanal erweitert und ein scharfes, gebogenes Messer oder eine löffelartige Fasszange eingeführt, mit welchen der Körper des Embryos in Stücke geschnitten, zerrissen und danach entfernt wird. Die Plazenta wird am Ende ausgeschabt. Es kommt vor, dass nach dem Vorgang die Schwester die Stücke wieder zusammensetzen muss, um sicherzugehen, dass man Gebärmutter völlig entleert hat. Komplikationen bei dieser Methode können unter anderem starke Blutungen und Infektionen sein. In der 7. Schwangerschaftswoche sind bei einem Embryo die Gliedmaßen vorhanden und können bewegt werden. Außerdem entstehen die Nervenbahnen, das Herz und die Sinnesorgane entwickeln sich. Ab der 12. Schwangerschaftswoche... (siehe a))
c) Die Abtreibungspille RU 486
Die Abtreibungspille RU 486 wurde 1988 in Frankreich entwickelt und soll der Frau einen relativ einfachen Schwangerschaftsabbruch ermöglichen.
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