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Risikowahrnehmung und Risikoregulierung

Scholary Paper (Seminar), 1998, 24 Pages
Author: Monika Bösche
Subject: Economics / Business: Political Economics

Details

Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 1998
Pages: 24
Grade: sehr gut
Language: German
Archive No.: V111312
ISBN (E-book): 978-3-640-09392-2

File size: 112 KB


Fulltext (computer-generated)

Technische Universität Darmstadt

Seminar:

Risikogesellschaft und nachhaltige Entwicklung

(IANUS-Seminar)

  Sommersemester 1998

  Thema:

 

Risikowahrnehmung und Risikoregulierung

   

Verfasserin:  Monika Bösche

  Datum:   22. Januar 2008

 

 

Gliederung

0.  Gliederung  2

1.  Einleitung  3

2.  Risikowahrnehmung  4

2.1  Objektiver und subjektiver Risikobegriff 4

2.1.1  Objektiver Risikobegriff 4

2.1.2  Subjektiver Risikobegriff 5

2.1.3  Die Auflösung des Gegensatzes  5

2.2  Einflußfaktoren der Risikowahrnehmung  6

2.2.1  Meßbare Faktoren  7

2.2.2  Kulturelle, gesellschaftliche und psychologische Faktoren  7

3.  Risikoregulierung  11

3.1  Gesellschaft, Recht und Risikoregulierung  11

3.1.1  Versicherungswesen  11

3.1.2  Rechtliche Risikobehandlung: Haftungsrecht 12

3.1.3  Gesellschaftliche Konsequenzen für und Anforderungen an die Risikoregulierung  13

3.2  Systeme zur Risikoregulierung und zur Katastrophenvermeidung  13

3.2.1  Praxis und Systeme der Risikoregulierung und Katastrophenvermeidung  14

Die Praxis der Risikoregulierung nach Timothy O′Riordan und Brian Wynne  14

Das vollständige System zur Katastrophenvermeidung von Joseph G. Morone  und Edward J. Woodhouse  15

3.2.2  Probleme und Grenzen der Risikoregulierung und Katastrophenvermeidung  17

Technisch bedingte Probleme und Grenzen  17

Gesellschaftlich und politisch bedingte Probleme und Grenzen  19

Weitere Probleme und Grenzen  20

4.  Fazit und Ausblick  21

5.  Literaturverzeichnis  22

 

 

1.  Einleitung

Diese Seminararbeit beschäftigt sich mit der Risikowahrnehmung und der Risikoregulierung. Beide Themenbereiche hängen sehr eng zusammen, da die Risikowahrnehmung bestimmt, welche Risiken von der Gesellschaft überhaupt beachtet werden, was die notwendige Voraussetzung für ihre Regulierung ist.

Im 2. Kapitel werden die Faktoren dargestellt, die die Risikowahrnehmung beeinflussen.

Im 3. Kapitel wird beschrieben, wie die Gesellschaft mit Risiken verschiedener Art umgeht, und es werden Praxis und Systeme zur Risikoregulierung und Katastrophenvermeidung dargestellt, sowie ihre Probleme diskutiert.

Zunächst ist eine Definition des Risikobegriffs nötig. Diese ist schwierig, da der Risikobegriff in den verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen unterschiedlich verwendet wird. Er ist daher nicht eindeutig und teilweise sogar widersprüchlich. [Banse/Bechmann  1998:  7]

Als kurze Arbeitsdefinition soll Risiko in dieser Seminararbeit als mögliche, aber nicht sehr wahrscheinliche Schädigungen und Verluste verstanden werden, die vom Menschen bedingt und verursacht sind.

 

2.  Risikowahrnehmung

Unser heutiger Bezug auf Risiken beinhaltet drei Eigentümlichkeiten:

  In der westlichen Welt herrscht Uneinigkeit über das Problem.

  •   Unterschiedliche Gruppen machen sich über unterschiedliche Risiken Sorgen.
  •   Wissen und Handeln fallen zeitlich nicht zusammen.

[Douglas/Wildavsky 1993: 113]

Aufgrund dieser Beobachtung stellen sich folgende Fragen:

  •   Gibt es so etwas wie ein " objektives" Risiko, das offensichtlich besteht?
  •   Warum bzw. aufgrund welcher Faktoren nehmen verschiedene Menschen verschiedene Risiken in einer je eigenen Weise wahr?

2.1  Objektiver und subjektiver Risikobegriff

Viele Autoren weisen in verschiedenen Zusammenhängen auf die Unterscheidung zwischen dem objektiven und dem subjektiven Risikobegriff hin, dabei verwenden sie allerdings teilweise unterschiedliche Bezeichnungen für diese [Banse/Bechmann  1998:  53; Bechmann  1993:  XII; Cogoy  1993:  146; Douglas/Wildavsky  1993:  135; Krohn/Krücken  1993:  9; Nowitzki  1993:  126].

Was sind nun die Charakteristika dieser beiden unterschiedlichen Risikobegriffe und wie kann man mit diesen unterschiedlichen Risikobegriffen umgehen?

2.1.1  Objektiver Risikobegriff

Der objektive Risikobegriff umfaßt alle die Risiken, die " formal" [Bechmann  1993:  XII] sind, die auf " einer objektiv-wissenschaftlichen Risikoermittlung" [Cogoy  1993:  146] beruhen und sich auf " harte Fakten" [Banse/Bechmann  1998:  53] und " objektive Daten" [Nowitzki  1993:  125] beziehen. Ganz allgemein gesprochen ist das objektive Risiko meßbar und kann mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden berechnet werden.

2.1.2  Subjektiver Risikobegriff

Das subjektive Risiko umfaßt all das, was nicht direkt technisch meßbar ist. Es äußert sich in der Wahrnehmung der einzelnen Personen sowie in der öffentlichen Diskussion. Es handelt sich um das, was der einzelne Mensch als Risiko wahrnimmt.
[vgl. Banse  1996:  47‑ 49; Banse/Bechmann  1998:  9‑ 12; Bechmann  1993:  VII; Jungermann/ Slovic:  1993:  80; Nowitzki  1993:  126]

2.1.3  Die Auflösung des Gegensatzes

Zunächst erscheint der Gegensatz zwischen dem objektiven und dem subjektiven Risiko sehr eindeutig: Das objektive Risiko ist das reale Risiko, das man messen kann, und das subjektive Risiko ist das, was der Mensch aus den verschiedensten Gründen als ein Risiko empfindet.

Daß diese Unterscheidung so einfach nicht möglich ist, zeigt schon die laufende und kontroverse sozialwissenschaftliche Debatte um den " Risiko-Objektivismus" und den " Risiko-Konstruktivismus" . Die Vertreter des Risiko-Objektivismus gehen von einer tatsächlichen Zunahme der Gefährdungen aus, während die Vertreter des Risiko-Konstruktivismus eine Zunahme sozialer Sensibilität annehmen. [Banse  1996:  71; Krohn/Krücken  1993: 9]

Die Auflösung des Gegensatzes zwischen dem objektiven und subjektiven Risiko wird dann deutlich, wenn man den Begriff des objektiven Risikos kritisch betrachtet.

Beim objektiven Risiko wird etwas gemessen. Das Ergebnis daraus sind zunächst nur Zahlen, die interpretiert und sozial wie gesellschaftlich gedeutet und gewertet werden müssen [Banse/Bechmann  1998: 13]. Damit sind die Grundlage für das objektive und das subjektive Risiko " soziale Konstruktionen von Denkvorstellungen, Einstellungen und Institutionen" [Krohn/Krücken  1993:  13]. Die vermeintliche Überlegenheit des objektiven Risikos wird in einem Zitat von Rowe[1] deutlich, das sich bei Nowitzki [1993:  136] findet: Die Gegner des objektiven Risikobegriffs argumentieren, " daß ein Zählen nur der Dinge, die zählbar sind, nicht nur dazu führt, daß wichtige Variablen ausgelassen werden, sondern auch unvollständige und möglicherweise irreführende Ergebnisse liefert."

Es wird deutlich, daß beide Risikobegriffe soziale Konstruktionen sind, und daß das objektive Risiko im Grunde nur ein Ausschnitt aus dem subjektiven Risiko ist. Es ist der Ausschnitt, der mit wissenschaftlichen Messungen und Daten belegt werden kann.

Die nicht vorhandene Grenze zwischen dem objektiven und subjektiven Risiko macht Beck [1993: 324] mit folgendem Zitat deutlich: " Sobald Menschen Risiken als real erleben, sind sie real."

Dies führt nun zu der Frage, wann die Menschen Risiken als real wahrnehmen und welche Risiken sie als zu riskant empfinden. Mit diesen Fragen beschäftigt sich der nächste Abschnitt.

2.2  Einflußfaktoren der Risikowahrnehmung

Eine sehr kompakte Definition für Risikowahrnehmung findet sich bei Banse [1996: 48f]: Die " Risikowahrnehmung i. e. S. kann als zielgerichtet strukturierter und methodisch orientierter, somit bewußt organisierter und reflektierter, empirisch oder theoretisch, deskriptiv oder normativ ausgerichteter Prozeß des Erkennens und Begreifens von Risiken, des Aufweisens und des Erfassens von möglichen Schadens‑ und Gefahrensdimensionen, von Ursache-Wirkungs- bzw. Ursache-Folgen-Beziehungen, von Gewinnchancen, Verlustmöglichkeiten und Gefährdungspotentialen usw. verstanden werden."

Eine gute und anschauliche Übersicht, wie Risiko überhaupt wahrgenommen und bewertet werden kann, findet sich bei Nowitzki [1993: 128]. Das wahrgenommene Risiko teilt sich demnach in drei Bereiche:

1)  das alltäglich akzeptierte Risiko

Es liegt unterhalb der Nichteingriffsgrenze. Dieses Risiko wird als so gering angesehen, daß es keinen Aufwand zur Vermeidung rechtfertigt.

2)  das erhöhte Risiko, bei dem eine Minderung erwünscht ist

Dieses Risiko wird zwar noch akzeptiert, liegt aber schon über der Nichteingriffsgrenze. In diesem Bereich werden Regulierungsmaßnahmen zur Risikoreduzierung gefordert und für notwendig gehalten.

3)  das unakzeptable Risiko

Dieses Risiko liegt oberhalb der Eingriffsgrenze und wird daher nicht akzeptiert.

Die beiden folgenden Abschnitte beschäftigten sich damit, wann und warum ein Risiko als akzeptabel, erhöht oder unakzeptabel wahrgenommen wird.

2.2.1  Meßbare Faktoren

  •   Schadenswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe

Je höher die Wahrscheinlichkeit eines Schadens ist, um so größer wird das Risiko empfunden. Und je größer die Schadenshöhe ist, um so höher wird das Risiko eingeschätzt. Allerdings sind diese beiden Faktoren in der Wahrnehmung nicht unabhängig voneinander. Oft wird daher die sogenannte " Risikoformel" angewandt: Das Risiko berechnet sich danach als Produkt aus Schadenshöhe und ‑ wahrscheinlichkeit [Banse  1996:  35; Bechmann  1993:  XI; Jungermann/Slovic  1993:  81].

Zu beachten ist hierbei aber, daß beide Faktoren nicht unproblematisch sind.

Besonders die Wahrscheinlichkeitsschätzungen bei den neuen Technologien beruhen auf sehr unsicheren Daten oder bloßen Schätzungen, da ein echter Schadensfall oft noch nicht eingetreten ist. Hinzu kommt, daß auch andere Faktoren wie z.B. die Betroffenheit oder die Nähe zum letzten Katastrophenereignis dieser Art die Schätzung der Schadenswahrscheinlichkeit beeinflussen [Jungermann/Slovic  1993:  87f]. Bei der Schadenshöhe gibt es außerdem noch eine Diskussion darüber, ob und wie etwas in die Schadensberechnung einfließen soll. Es gibt direkte und  indirekte Schäden bzw. Folgeschäden, bei denen der kausale Zusammenhang zur Katastrophe häufig vorher nicht bedacht und hinterher erst spät oder gar nicht erkannt wird. Häufig werden nur bestimmte Aspekte des direkten Schadens beachtet [Cogoy  1993: 150]. Was letztlich in die Schadenshöhe miteinbezogen wird, ist eine qualitative Wertentscheidung [Jungermann/Slovic  1993:  95]. Als Beispiel soll hier nur kurz die Bewertung eines Menschenlebens genannt werden: Soll der Verlust jedes Menschenlebens gleich bewertet werden, oder sollen nach Alter, Beruf und/oder anderen Kriterien die Menschen unterschiedlich bewertet werden? [vgl. Morone/Woodhouse  1993:  260]

2.2.2  Kulturelle, gesellschaftliche und psychologische Faktoren

  •   Freiwilligkeit

Risiken, die freiwillig eingegangen werden, werden eher akzeptiert als unfreiwillige, von außen auferlegte oder aufgezwungene. Als Beispiele wird hier oft das Risiko des Rauchens, Autofahrens oder gefährlicher Sportarten mit dem Risiko, das von Atomkraftwerken ausgeht, verglichen. [Banse/Bechmann  1998:  39; Bechmann  1993:  XIII; Jungermann/Slovic  1993: 81, 88f; Krohn/Krücken  1993: 26]

  •   (geschätzte) Kontrollierbarkeit

Risiken, die man selbst für kontrollierbar hält, werden eher akzeptiert. Wenn der einzelne das Risiko selbst kontrollieren kann oder glaubt, dies zu können, schätzt er das Risiko relativ gering ein. Der Glaube an die Möglichkeit der Kontrolle führt zu einem unrealistischen Glauben, d.h. das statistische Risiko eines Schadensereignisses wird weit unterschätzt. [Banse/Bechmann  1998:  39; Bechmann  1993:  XIII; Jungermann/Slovic  1993: 89f]

  Betroffenheit: individuelle versus kollektive Risiken

Die direkte Betroffenheit läßt ein Risiko riskanter erscheinen und führt zu mehr Handlungsbereitschaft [Jungermann/Slovic  1993: 86f]. Bei individuellen Risiken werden meistens durch kollektive Versicherungen die Schäden abgefangen (s.u.), bei kollektiven Risiken ist dies nicht mehr möglich. Daher werden individuelle Risiken weniger wahrgenommen als kollektive. [vgl. Krohn/Krücken  1993:  23f]

  •   Verantwortung, Schuldzuweisbarkeit

Risiken, bei denen die für die Entscheidung Verantwortlichen identisch sind mit den von der Entscheidung Betroffenen, werden als unproblematisch empfunden. Risiken, bei denen die Verantwortlichen und die Betroffenen nicht identisch sind, werden von den Betroffenen riskanter eingeschätzt. Darüber hinaus erfolgt bei einem Schadensfall oft eine direkte Zuweisung der Schuld auf die für die Entscheidung verantwortlichen Personen. [Banse/Bechmann  1998:  10; Jungermann/Slovic  1993: 90f]

Problematisch ist bei diesem Faktor, daß die Verantwortung oft nicht eindeutig zugewiesen werden kann. Dies ist z.B. ein Problem beim Umwelthaftungsrecht, wenn Schäden festgestellt, aber ein Verursacher nicht direkt ermittelt werden kann. (s.u.) [Banse/Bechmann  1998:  10; Ladeur  1993: 227]

  •   mögliche (zeitliche und örtliche) Eingrenzung des Risikos

Wenn ein Risiko eingrenzbar erscheint, wird es als weniger riskant empfunden. [Banse  1996: 48; Banse/Bechmann  1998:  10]

  •   reparierbare versus irreparable Schäden

Wenn Risiken potentiell reparierbare Schäden, wie z.B. Sachschäden, zur Folge haben, werden sie leichter akzeptiert, als wenn es sich um irreparable Schäden handelt [Banse/Bechmann  1998:  39; Bechmann  1993: XIII].

  •   Verzögerung des Schadenseintritts

Tritt der Schaden mit Verzögerung ein, so wird das Risiko kleiner eingeschätzt. Als Beispiel wird hier genannt, daß das Risiko von Alkoholkonsum und Rauchen deutlich geringer eingeschätzt wird als das vom Autofahren. [Banse/Bechmann  1998:  39; Bechmann  1993: XIII]

  •   Katastrophenpotential

Dieser Faktor beschreibt das Phänomen, daß ein einzelnes, mögliches Katastrophenereignis, das viele Opfer kostet und große Schäden anrichtet, riskanter eingeschätzt wird als die Summe vieler kleiner Katastrophenereignisse, die in der Summe dieselbe Opferzahl fordern und denselben Schaden anrichten. Ein einmaliges, verheerendes Ereignis wird also riskanter wahrgenommen als viele kleine Unfälle, auch wenn die Summe der Opfer und Schäden gleich ist. [Jungermann/Slovic  1993:  85f]

  •   Risiko von bekannten/alten versus von unbekannten/neuen Technologien

Die Risiken neuer Technologien werden höher eingeschätzt als die von alten Technologien. Die Risiken der alten Technologien werden nämlich schon lange in Kauf genommen und daher besser akzeptiert [Banse/Bechmann  1998:  39; Bechmann  1993:  XIII]. Alte, vertraute Technologien besitzen einen " background of safety" , während man über die Risiken der neuen Technologien nur wenig weiß [Jungermann/Slovic  1993:  96].

  •   Nähe zur letzten ähnlichen Katastrophe; öffentliche Aufmerksamkeit

Je näher das letzte ähnliche Katastrophenereignis liegt, je besser man sich daran erinnern kann und je mehr die öffentliche Aufmerksamkeit auf ein bestimmtes Risiko gerichtet ist, um so riskanter wird es empfunden [Banse/Bechmann  1998:  10; Bechmann  1993:  XV; Jungermann/Slovic  1993:  82; vgl. Morone/Woodhouse  1993: 220; vgl. O′Riordan/Wynne  1993:  191f].

  •   risikoaverses Verhalten bei möglichen Verlusten und risikoreiches Verhalten bei möglichen Gewinnen

Dieser Faktor beschreibt das Phänomen, daß - je nachdem wie eine Risikosituation geschildert wird - sie als riskanter oder weniger riskant empfunden wird. Selbst wenn es sich um eine identische Risikosituation handelt, verhält man sich eher risikofreudig, wenn mögliche Gewinne formuliert sind, während hingegen, wenn mögliche Verluste drohen, man sich eher risikoavers verhält. Risiken formuliert als mögliche Verluste werden also riskanter eingeschätzt als Risiken formuliert als potentielle Gewinne. [Jungermann/Slovic  1993: 83f]

  •   individuelle Faktoren, wie beispielsweise Bildung, Erfahrungen und Erwartungen, Persönlichkeitsstruktur, psychische Verarbeitungsmechanismen, Wahrnehmungsverzerrungen
      [Banse/Bechmann  1998: 12]

Hierunter fallen eine Vielzahl von unterschiedlichen Faktoren, die sich auf die Risikowahrnehmung der einzelnen Personen unterschiedlich auswirken. Höhere Bildung führt beispielsweise dazu, daß Risiken vermehrt wahrgenommen werden [Douglas/ Wildavsky  1993:  125f].

Nach der Vorstellung der Faktoren, die die Risikowahrnehmung beeinflussen, wird im nächsten Kapitel die Risikoregulierung der wahrgenommen Risiken behandelt.

 

3.  Risikoregulierung

Cogoy weist in bezug auf die Risikoforschung auf die " Funktion der gesellschaftlichen Problemdefinition und ‑ wahrnehmung" hin. " Denn was Risiko ist, welche Aspekte des Risikos von einer Gesellschaft wahrgenommen werden, welche nicht, und vor allem welche Art von Handlingen [sic!] wünschenswert und adäquat als gesellschaftliche Antwort auf Risikosituationen zu betrachten sind, dies alles hängt von Strukturen der Problemwahrnehmung ab, die nicht vorgegeben sind, sondern sich erst im Prozeß der gesellschaftlichen Diskussion über Technologiefolgen und ‑ risiken herausbilden." (Hervorhebung nicht im Original, M.B.) [Cogoy  1993:  145f]

3.1  Gesellschaft, Recht und Risikoregulierung

Die Gesellschaft versucht, mit rechtlichen Regelungen die verschiedensten Risiken zu regulieren. Durch positive Bejahung oder durch schlichtes Ignorieren risikobegründender oder ‑ erhöhender Tätigkeiten trifft der Gesetzgeber eine Grundentscheidung über die gesellschaftliche Akzeptanz von riskantem Tun [Di  Fabio  1996:  135]. Es wird dabei von einem " Normalitätzustand" ausgegangen, den es zu sichern gilt [Ladeur  1993:  209f]. Allerdings muß die Rechtsprechung sich auf immer neue Formen der Risikoregulierung einlassen, da die zu regulierenden Risiken ihren Charakter inzwischen verändert haben. Die zwei weiteren Abschnitte (3.1.1 und 3.1.2) stellen die Risikoregulierung durch die Gesellschaft im einzelnen vor, und der letzte Abschnitt (3.1.3) versucht, Ansatzpunkte zu geben, wie eine weitere Risikoregulierung aussehen könnte oder müßte.

3.1.1  Versicherungswesen

Die Versicherung ist die älteste Art der Risikoregulierung. Sie entstand im Handelsverkehr [Krohn/Krücken  1993:  16]. Sinn einer Versicherung ist es, finanzielle Schäden, die als Folge eines individuellen Risikos entstehen können, " kollektiv" , " auf breite Schultern" , also " auf eine Vielzahl von Versicherten" zu verteilen [Banse/Bechmann  1998: 29]. Die versicherbaren Risiken haben ganz bestimmte Eigenschaften: Sie sind individuell zurechenbar, zeitlich begrenzt und werden meist freiwillig eingegangen [Banse  1996:  48; Banse/Bechmann  1998:  10]. Sie beruhen darüber hinaus auf mehr oder weniger gut gesicherten Wahrscheinlichkeitserwägungen, ‑ daten und ‑ berechnungen [Krohn/ Krücken  1993:  19]. Die Einführung des Sozialstaates mit seinen Sozialversicherungen führte dann dazu, daß " für eine wachsende Anzahl von Gefahrensituationen" (Unfall, Alter usw.) " Verantwortung sozialisiert" wird [Evers  1993:  366]. Das " entsprechende Risiko wird weitgehend gesellschaftlich-staatlich getragen" [Evers  1993:  367]. Mit der Einführung der sozialen Pflichtversicherungen kam es zur öffentlich-rechtlichen " Anerkennung eines individuellen Existenzrisikos" , das vorher kaum durch staatliche Institutionen abgesichert war [Krohn/Krücken  1993:  19].

3.1.2  Rechtliche Risikobehandlung: Haftungsrecht

Ursprünglich war das Haftungsrecht " erfolgs‑ und damit sachgüterorientiert" [Ladeur  1993:  225]. Der Grundsatz lautet (§823  I  BGB): Eine Person, die rechtswidrig und schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder fahrlässig, das Rechtsgut eines anderen, also das Eigentum, die Person u.ä., verletzt und Schaden verursacht, ist schadensersatzpflichtig. Es handelt sich hierbei um eine reine Verschuldenshaftung. Dieser Grundsatz geht davon aus, daß der verursachte Schaden recht gut räumlich und zeitlich abgrenzbar ist. [Ladeur  1993:  225]

Das Auftreten neuer Risiken führte aber dazu, daß verschiedene Veränderungen und Erweiterungen bei diesem Grundsatz nötig wurden. So wurde z.B. beim Betrieb von gefährlichen Maschinen (z.B. einem Auto) die Gefährdungshaftung eingeführt. Bei der Gefährdungshaftung haftet der Eigentümer (z.B. der Halter eines Autos) unabhängig vom eigenen Verschulden. Darüber hinaus wurden z.B. bei der Produkthaftung auch " objektive Verkehrspflichten" angenommen [Ladeur  1993:  225]. Damit kommt es zu einer Beweislastumkehr: Nicht mehr der Geschädigte muß beweisen, daß der Schädiger schuldhaft gehandelt hat, sondern der Schädiger muß beweisen, daß er nicht schuldhaft gehandelt hat [Di  Fabio  1996:  137]. Dies hatte zur Folge, daß einerseits die Produkthersteller selbst ein Interesse an der Risikominimierung ihrer Produkte hatten und daß andererseits die dadurch verursachten Risikofolgen nicht mehr über privatrechtliche Versicherungen kollektiviert wurden [Ladeur  1993:  226f].

Die bisherigen Schadensfälle waren sowohl zeitlich als auch räumlich noch gut abgrenzbar und ihre kausale Ursache war leicht erkennbar. Schwieriger zu regeln sind aber solche Schadensfälle, bei denen der kausale Zusammenhang zur Schadensursache nur schwer oder gar nicht erkennbar ist.

Ein Beispiel hierfür ist die Umweltverschmutzung, z.B. Waldschäden " infolge des sauren Regens" . Der " Ursachenzusammenhang ist im einzelnen nicht sicher beweisbar" und die Beweislastumkehr ist praktisch unmöglich. Letztlich wurde für dieses Problem eine " gesetzliche Lösung in Form eines Ersatzfonds" gewählt. [Ladeur  1993:  227]

Diese Lösung ist aber letztlich unbefriedigend. Daher muß das Haftungsrecht weiter entwickelt werden. Wie dies aussehen könnte, wird im nächsten Abschnitt behandelt.

3.1.3  Gesellschaftliche Konsequenzen für und Anforderungen an die Risikoregulierung

Der Umgang mit diffusen, nur schwer zurechenbaren und beweisbaren Schäden fordert im privaten Haftungsrecht die Entwicklung von neuen, globalen Modellen der Verteilung und Zurechnung von Risiken [Ladeur  1993:  228]. Dazu muß sich das Haftungsrecht von der " einlinigen kausalen Zurechnung von Handlung und Handlungsfolgen" [Ladeur  1993:  227] lösen und ein " neues Ordnungsmodell des nicht-linearen Gleichgewichts" [Ladeur  1993:  224] entwickeln. Dies hat zur Folge, daß der " Prozeß der Konstruktion und Modellierung von Möglichkeiten" ein Prozeß ist, " der von vornherein auf Selbsttranszendierung angelegt ist und der ohne ein Moment von Partizipation nicht vorstellbar ist" [Ladeur  1993:  230]. Das Recht muß also die Aufgabe lösen, den Risikobegriff so zu fassen und das Haftungsrecht so zu formulieren, daß ein " strukturierter Umgang mit Ungewißheit möglich wird, der den rechtsstaatlichen Ansprüchen eines Risikomanagements entspricht" [Banse/Bechmann  1998:  46].

3.2  Systeme zur Risikoregulierung und zur Katastrophenvermeidung

Während sich der vorangegangene Abschnitt mit der rechtlichen Risikobehandlung beschäftigt hat, werden in diesem Abschnitt Systeme zur Risikoregulierung und Katastrophenvermeidung vorgestellt. Dabei wird zunächst ein Realtyp-System, das sich an der herrschenden Praxis orientiert, [O′Riordan/Wynne  1993] und dann ein Idealtyp-System, das vorwiegend theoretisch erarbeitet wurde, [Morone/Woodhouse  1993] vorgestellt. (3.2.1)

Anhand dieser beiden lassen sich zahlreiche Probleme und Grenzen der Systeme zur Risikoregulierung und Katastrophenvermeidung erkennen. (3.2.2)

3.2.1  Praxis und Systeme der Risikoregulierung und Katastrophenvermeidung

Die Praxis der Risikoregulierung nach Timothy O′Riordan und Brian Wynne

O′Riordan und Wynne führen eine vergleichende Untersuchung der Regulierung von Umweltrisiken in den westlichen Industrienationen durch [1993:  186]. Sie finden dabei sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede, welche von ihnen als Teil des " nationalen Regulierungsstils" aufgefaßt werden [O′Riordan/Wynne  1993:  186]. Hier werden nur auf die Gemeinsamkeiten eingegangen, da sie der Kern des Regulierungssystems sind.

Die Risikoregulierung läßt sich in vier Komponenten aufspalten, wobei O′Riordan und Wynne explizit auf folgendes hinweisen: " Es gibt keine allgemein anerkannten Kriterien für eine erfolgreiche Regulierung, denn ein großer Teil der heutigen Regulierung hat sich organisch, in Reaktion auf unvorhersehbare technische Entwicklungen und politische Erfordernisse entwickelt" [O′Riordan/Wynne  1993:  188,  190].

  Normung, Festlegung von Standards

Hierunter fallen die Setzung von Richt‑ und Grenzwerten für bestimmte Verfahren und Produkte. Diese werden aufgrund von " wissenschaftlichen Erkenntnissen, Erfahrungen aus Unfällen, Reaktionen auf Interventionen von Interessengruppen und auf öffentliche/politische Erfordernisse" festgelegt. [O′Riordan/Wynne  1993:  188f]

  •   Zulassung

Im Zulassungsverfahren werden die allgemeinen Normungen und Standards auf einzelne Verfahren, Anlagen und Produkte angewandt. [O′Riordan/Wynne  1993:  188f]

  • Überwachungsaktivität und Durchsetzung der Einhaltung
  • Überwachungsaktivität

Die zu regulierenden Aktivitäten werden überwacht, damit sichergestellt ist, daß die festgelegten Normungen und Standards eingehalten werden. Insbesondere sollen die " Zuverlässigkeit und Kompetenz des Risikoverursachers" und seine " Rechenschaftspflicht" sichergestellt sein. Weiterhin werden die " Umweltbedingungen" und die " Emissionen" überwacht. [O′Riordan/Wynne  1993:  188f]

  • Durchsetzung der Einhaltung

Die Durchsetzung erfolgt auf unterschiedlichste Weise: durch Beratung, Diplomatie, Überzeugung, Drohung, Sanktion/Strafen, rechtliche Maßnahmen (wie z.B. einer Klage vor Gericht) sowie gesellschaftspolitische Maßnahmen (wie z.B. die Veröffentlichung des Verstoßes und damit Erzeugung eines Imageverlusts beim Risikoverursacher). [O′Riordan/Wynne  1993:  188f]

  •   Evaluierung

Es soll eine Beurteilung der Regulierung hinsichtlich Effektivität, Effizienz, Kostenminimierung und Zumutbarkeit des Risikos erfolgen. Dies erfolgt bisher aber nur sehr " unstrukturiert" . [O′Riordan/Wynne  1993:  188f]

O′Riordan und Wynne weisen noch auf verschiedene Probleme und Grenzen hin, die sich hierbei ergeben. Diese werden im Abschnitt 3.2.2 behandelt.

Zunächst wird nun das theoretische und idealtypische System zur Katastrophenvermeidung von Morone und Woodhouse [1993] vorgestellt.

Das vollständige System zur Katastrophenvermeidung von Joseph G. Morone
und Edward J. Woodhouse

Morone und Woodhouse analysieren anhand von fünf Beispielbereichen der Risikoregulierung (chemische Stoffe, Kernkraft, Gentechnik, Ozonproblematik und Treibhauseffekt) die gegenwärtig verfolgten Strategien [1993:  217] und entwickeln daraus ein theoretisch mögliches " komplettes, integriertes System" [1993:  233] zur Katastrophenvermeidung.

Dieses vollständige System zur Katastrophenvermeidung besteht aus fünf Strategien [Morone/Woodhouse  1993:  233].

  •   erste Strategie: Schutz vor den möglichen Risiken[2]

Hauptanliegen dieser Strategie ist die Fehlervermeidung und ‑ begrenzung. Die sicherste Alternative wäre hier das gesamte Verbot einer Risikotechnologie [Morone/Woodhouse  1993:  222f]. Oft wird dies aber nur weniger radikal umgesetzt, nämlich durch Teilverbote und Einschränkungen der Technologie [Morone/Woodhouse  1993:  223]. Zu dieser Strategie gehört weiterhin die Risikovorsorge: Die möglicherweise entstehenden Schäden sollen durch frühzeitig ergriffene Gegenmaßnahmen kompensiert werden. Ein Beispiel hierfür ist der Versuch, durch die Aufforstung des Waldes die durch CO2-Emissionen entstehenden Schäden zu kompensieren [Morone/Woodhouse  1993:  223f]. Im Falle eines wirklichen Schadenseintritts sollen die schlimmen Fehlerkonsequenzen vermieden werden, d.h. es soll eine " Abschirmung" gegen diese geben [Morone/Woodhouse  1993:  223f].

Diese Strategie ist und kann nur eine " begleitende Strategie" bei der Vermeidung und Abwehr von Katastrophen sein [Morone/Woodhouse  1993:  224].

  •   zweite Strategie: Umsichtiges Vorgehen

Diese Strategie läßt sich mit dem Grundsatz " im Zweifelsfall Vorsicht" umschreiben [Morone/Woodhouse  1993:  225]. Problematisch ist hierbei die Bestimmung des konkreten Grades an Vorsicht. Dies wird im folgenden Abschnitt 3.2.2 unter " gesellschaftlich und politisch bedingte Probleme und Grenzen" näher betrachtet.

  •   dritte Strategie: Durchführung wissenschaftlich-technischer Experimente

Durch wissenschaftlich-technische Forschung sollen " die Unsicherheiten über Ausmaß und Wahrscheinlichkeit der Gefährdung[3]" reduziert werden [Morone/Woodhouse  1993:  228]. Hierbei ergeben sich eine Fülle von Problemen und Grenzen, die im folgenden Abschnitt 3.2.2 unter " technisch bedingte Probleme und Grenzen" näher betrachtet werden.

  •   vierte Strategie: Lernen aus Erfahrungen

Auch diese Strategie soll die Unsicherheiten reduzieren, die mit dem Risiko verbunden sind. Sie beruht im Prinzip auf der Versuch-und-Irrtum-Strategie: Nachdem ein Fehler aufgetreten ist, wird versucht, ihn durch geeignete Gegenmaßnahmen zu vermeiden. Diese Strategie kann aber nur als Ergänzungsstrategie zur Reduktion von Unsicherheiten angesehen werden, da Katastrophen dadurch erst vermieden werden können, wenn sie mindestens schon einmal eingetreten sind. [Morone/Woodhouse  1993:  230f]

  •   fünfte Strategie: Prioritäten setzen

Es sollen Prioritäten gesetzt werden, welche Risiken gefährlicher und verheerender sind als andere. Dadurch erfolgt eine Konzentration auf die wirklich riskanten Risiken, die dann reguliert werden können. [Morone/Woodhouse  1993:  231-233]

Auch hier ergeben sich eine Reihe von Problemen und Grenzen, die im Abschnitt 3.3.2 behandelt werden.

Diese Strategien zusammengenommen ergeben ein idealisiertes System zur Risikoregulierung und Katastrophenvermeidung, das folgendes leistet [Morone/Woodhouse   1993:  233]:

  •   Schutz gegen mögliche Risiken

Dieser wird durch umsichtiges Vorgehen (zweite Strategie) und Vorsichtsmaßnahmen (erste Strategie) erreicht. [Morone/Woodhouse  1993:  233]

  •   Verminderung der Unsicherheiten

Dies wird durch Tests und Experimente (dritte Strategie), durch Prioritätensetzung (fünfte Strategie) und kontrollierte Erfahrungen (vierte Strategie) erreicht. [Morone/Woodhouse  1993:  233]

  •   Korrektur der Sicherheitsvorkehrungen

Durch die Zusammennahme aller Strategien können und werden die Risiken und ihre Folgen immer neu bewertet. So werden je nach Einschätzung des Risikos bei einer Technologie die Sicherheitsmaßnahmen verschärft oder abgebaut [Morone/Woodhouse   1993:  233]. Dies hat den Vorteil, daß sowohl das Risiko im größtmöglichen Maß begrenzt, als auch der Technologievorteile im  größtmöglichen Maß genutzt werden können.

Im folgenden Abschnitt werden Probleme und Grenzen behandelt, die sich sowohl aus dem real‑ als auch aus dem idealtypischen Regulierungssystem ergeben.

3.2.2  Probleme und Grenzen der Risikoregulierung und Katastrophenvermeidung

Wie im vorigen Abschnitt schon angedeutet sind sowohl das Realtyp-System als auch das Idealtyp-System mit gewissen Problemen und Schwierigkeiten verbunden. Diese werden in diesem Abschnitt dargestellt und genauer betrachtet.

Technisch bedingte Probleme und Grenzen

Die Modelle der Risikowahrnehmung und ‑ regulierung beinhalten bei ihrer Anwendung " nicht nur marginale Ungenauigkeiten, sondern grundsätzliche Wissenslücken" [O′Riordan/Wynne  1993:  191]. Diese entstehen aus und durch die hoch komplexen Technologien, über die es bisher nur unvollständige Informationen gibt [Morone/Woodhouse  1993:  221]. Eine absolute " Fehlerfreiheit" ist daher gar nicht möglich und kein realistisches Ziel [Morone/Woodhouse  1993:  221].

Worin bestehen nun diese Wissenslücken und wie entstehen sie im einzelnen?

Das Testen und Simulieren einer riskanten Technologie ist nur in begrenztem Umfang möglich. Oft ist zu fragen, ob die möglichen Folgen des Experiments den möglichen Nutzen, der daraus entsteht, rechtfertigen können. Und für manche Technologien ist es gar nicht möglich, ein abgeschlossenes Experiment zu konzipieren. Als Lösung werden hier oft kleine, abgeschlossene Teilexperimente durchgeführt, deren Übertragbarkeit auf das Ergebnis eines großen, gesamthaften Experiments aber zumindest fraglich ist. [Morone/Woodhouse  1993: 228f]

Beispielsweise sind die so erstellten Fehlerbäume problematisch zu bewerten: Unklar ist, ob alle möglichen Risikofaktoren und ‑ quellen bedacht wurden und ob die oft eingesetzte Unabhängigkeitsannahme der Fehlerereignisse wirklich gegeben ist [Morone/Woodhouse   1993: 258f]. Dies ist auch der Grund, warum selbst neuere Studien z.B. über die Reaktorsicherheit hoch umstritten sind [vgl. Morone/Woodhouse  1993: 271].

Jungermann und Slovic weisen auf die " Undeutlichkeit von Risiken" hin: Was in den Schadensbegriff aufgenommen wird, also der Umfang und die Reichweite des Schadens, ist undeutlich [1993: 94]. Es handelt sich hierbei um eine " Wertentscheidung" , die nicht vom Unternehmer, Wissenschaftler oder Techniker getroffen werden kann, sondern letztlich nur von der Gesellschaft, was weitere Probleme zur Folge hat (s.u.) [Jungermann/Slovic   1993:  95].

Das allgemeine Problem ist, daß die wirklichen Konsequenzen einer Katastrophe unbekannt sind und so auch die damit verbundenen Risiken, zumindest in großen Teilen, unbekannt sind. Die Bestimmung eines akzeptablen Risikos ist auf rein analytischer Ebene nicht möglich. [vgl. Krohn/Krücken 1993:  23f; Morone/Woodhouse  1993: 259]

Das Lernen aus Erfahrungen, oder anders gesagt, die Versuch-und-Irrtum-Strategie, stößt auch auf etliche Probleme. So handelt es sich zur Zeit nur um eine " rein reaktive Strategie" , die kein aktives Lernen beinhaltet [Morone/Woodhouse  1993: 231]. Im Idealfall besteht das aktive Lernen aus Fehlerfeststellung, unverzüglicher Fehlermeldung bei einer dafür zuständigen zentralen Stelle und schnellstmöglicher, flächendeckender Fehlerbeseitigung [Morone/Woodhouse  1993: 272]. Doch es ergeben sich dabei mehrere Schwierigkeiten und Probleme in der Praxis. Die Fehlermeldungen werden z.B. erst spät durchgeführt. Die Sammelstelle für Fehlermeldungen kann einer solchen " Masse von Informationen" ausgesetzt sein, daß sie relevante, also risikoreiche Fehler nicht mehr erkennen kann.

Außerdem führt die privatwirtschaftliche Organisation von vielen riskanten Technologien dazu, daß die einzelnen Unternehmer parallel und nicht miteinander aus Fehlern lernen. [Morone/Woodhouse  1993: 272f]

Weiterhin ist zu beachten, daß bei der Risikoregulierung auch " politische Überlegungen" hinzutreten, die dann auch neue Probleme und Grenzen schaffen [O′Riordan/Wynne   1993:  196].

Gesellschaftlich und politisch bedingte Probleme und Grenzen

Das größte gesellschaftliche bzw. politische Problem ergibt sich daraus, daß es " keine einzig-richtige Wahrnehmung von Risiken" gibt, und so keiner dazu gezwungen werden kann, ein Risiko zu akzeptieren [Douglas/Wildavsky  1993: 117]. Das " Abwägen zwischen Schaden und Nutzen" einer riskanten Technologie oder einer riskanten politischen Entscheidung ist " keine rein technische Frage" [Douglas/Wildavsky  1993:  135]. " Ob Risiken akzeptabel sind, ist eine Frage der Beurteilung, und die Urteile gehen heute auseinander" [Douglas/Wildavsky  1993:  136]. Die Risikobestimmung ist also eine Aufgabe der Politik und der gesellschaftlichen und öffentlichen Diskussion [vgl. Jungermann/Slovic  1993:  99; O′Riordan/Wynne  1993:  191]. Dabei sind starke Kontroversen, harte und langandauernde Debatten aufgrund der Normativität der Risikobestimmung unvermeidbar [vgl. Morone/Woodhouse   1993: 253].

Um dieses Problem gesellschaftlich lösen zu können, bedarf es einer " Erweiterung der Partizipation" der Betroffenen und einer " Stärkung der Rechenschaftspflicht bei Überwachung und Durchsetzung" [O′Riordan/Wynne  1993:  187]. Beides führt aber automatisch zu weiteren Problemen: Beim ersten sind zeitaufwendige Konsultationen und Anhörungsverfahren nötig, bei denen die politischen Optionen " mit den wichtigen betroffenen Parteien" diskutiert werden [O′Riordan/Wynne  1993:  186;  194]. Beim zweiten ist die Politik stark vom verfügbaren Expertenwissen abhängig, sie muß sich darauf verlassen [O′Riordan/Wynne  1993:  186,  195]. Weiterhin ist hier auch zu nennen, daß die Kontrolle der Einhaltung von regulatorischen Maßnahmen in der Regel nicht ohne eine Selbstkontrolle durch die Regulierungsadressaten auskommt [O′Riordan/Wynne  1993:  186;  195].

Konkret läßt sich das Hauptproblem der gesellschaftlichen Risikobestimmung in die folgenden Fragen fassen: " Wieviel Vorsicht ist vorsichtig genug?" und " Wie sicher ist sicher genug?" [Morone/Woodhouse  1993:  227, 251].

Es geht hier also um die Setzung von Prioritäten bei den Risiken und dann jeweils um die Bestimmung eines Sicherheitsziels [Morone/Woodhouse  1993:  231-233; 253].

Beides ist mit fast unendlichen, kontroversen und politisch brisanten Diskussionen verbunden [Morone/Woodhouse  1993:  253]. Aber selbst wenn diese Diskussion beendet und Prioritäten und jeweils ein Sicherheitsziel gesetzt wären, gäbe es immer noch ein Problem: nämlich die Überprüfbarkeit der Erfüllung des Sicherheitsziels [Morone/Woodhouse  1993: 256]. Die Überprüfung des Sicherheitsziels ist einerseits von der Richtigkeit der Informationen abhängig und andererseits aufgrund der kleinen Risikowahrscheinlichkeiten wohl erst in Jahrhunderten abschließbar [Morone/Woodhouse  1993:  256f]. Die Folge davon ist, daß das Sicherheitsziel faktisch nutzlos ist, weil man nicht erkennen kann, ob es erreicht wurde. Der politische Streit geht dann unverändert weiter. [Morone/Woodhouse  1993: 260]

Weitere Probleme und Grenzen

Diese ergeben sich aus der Verkettung und dem Zusammenspiel von technischen Problemen einerseits und politischen sowie gesellschaftlichen Problemen andererseits.

Im Kern können wir Menschen nicht wissen, " welchen Risiken wir heute und in der Zukunft gegenüberstehen" [Douglas/Wildavsky  1993: 113]. Trotzdem muß der Mensch handeln, als ob er es wüßte und abschätzen könnte [Douglas/Wildavsky  1993: 113]. Keiner weiß, ob die Risiken, die die Menschen vermeiden wollen und zu regulieren versuchen, auch die Risiken sind, die den Menschen am meisten schaden bzw. schaden könnten [Douglas/Wildavsky  1993: 116]. So kann eine aus jetziger Sicht angemessene Beurteilung  der Risiken und der Risikoregulierung nur im Gesamtkontext stattfinden, d.h. es muß sowohl " gesellschaftliche Kontrolle" als auch eine " ausgewogenere Begutachtung des technologischen Wandels" erfolgen [O′Riordan/Wynne  1993:  213].

 

4.  Fazit und Ausblick

Nachdem nun die Risikowahrnehmung und ‑ regulierung ausführlich dargestellt worden ist, stellt sich die Frage, wie man in Zukunft unter diesen Bedingungen konstruktiv mit Risiken umgehen kann. Wichtig ist hierbei, daß Risiken auch mit Chancen verbunden sind. Krohn und Krücken bezeichnen Risiken als " Krankheiten im Modernisierungsprozeß" [1993:  35]. Wie Krankheiten lassen sich Risiken durch geeignete Maßnahmen vermeiden oder heilen, aber sie werden nie ganz verschwinden [Krohn/Krücken  1993:  35].

Morone und Woodhouse weisen darauf hin, daß " der Wunsch nach einer effizienteren oder effektiveren Risikoregulierung" , der eine optimistische Grundhaltung enthält, " etwas anderes" ist " als der Glaube, einem irrationalen System ausgeliefert zu sein, das zu katastrophalen Zerstörungen führen wird" , der eine pessimistische Grundhaltung enthält [1993:  279].

Risikowahrnehmung und Risikoregulierung sind ein langwieriger Prozeß, an dem wir Menschen teilnehmen müssen, sei es nun mit einer optimistischen oder einer pessimistischen Sicht. Dabei dürfen wir jedoch eines nicht vergessen - und ich werde hier mit diesem Satz meine Seminararbeit beenden, den Krohn und Krücken an das Ende ihres Aufsatzes setzten [1993:  40]:

" Wir sind gewohnt, Risiken per se für problematisch zu halten - sie sind aber ebensosehr Chancen."

 

5.  Literaturverzeichnis

Banse, Gerhard /Bechmann, Gotthard (1998): Interdisziplinäre Risikoforschung - Topics und Sichtweisen. in: dies.: Interdisziplinäre Risikoforschung. Eine Bibliographie. Opladen/Wiesbaden: Westdeutscher Verlag, S. 7-70.

Banse, Gerhard (1996): Herkunft und Anspruch der Risikoforschung. in: ders. (Hrsg.) (1996): Risikoforschung zwischen Disziplinarität und Interdisziplinarität: von der Illusion der Sicherheit zum Umgang mit Unsicherheit. Berlin: Edition Sigma, S. 15-72.

Bechmann, Gotthard (1993): Einleitung: Risiko - ein neues Forschungsfeld?. in: ders. (Hrsg.) (1993): Risiko und Gesellschaft: Grundlagen und Ergebnisse interdisziplinärer Risikoforschung. Opladen: Westdeutscher Verlag, S. VII-XXIX.

Beck, Ulrich (1993): Politische Wissenstheorie der Risikogesellschaft. in: Bechmann, Gotthard (Hrsg.) (1993): Risiko und Gesellschaft: Grundlagen und Ergebnisse interdisziplinärer Risikoforschung. Opladen: Westdeutscher Verlag, S. 305-326.

Cogoy, Mario (1993): Risiko und Akzeptanz technologiepolitischer Entscheidungen. in: Bechmann, Gotthard (Hrsg.) (1993): Risiko und Gesellschaft: Grundlagen und Ergebnisse interdisziplinärer Risikoforschung. Opladen: Westdeutscher Verlag, S. 145-165.

Di Fabio, Udo (1996): Grundfragen der rechtlichen Regulierung wissenschaftlich und technisch erzeugter Risiken. in: Banse, Gerhard (Hrsg.) (1996): Risikoforschung zwischen Disziplinarität und Interdisziplinarität: von der Illusion der Sicherheit zum Umgang mit Unsicherheit. Berlin: Edition Sigma, S. 133-144.

Douglas, Mary / Wildavsky, Aaron (1993): Risiko und Kultur. in: Krohn, Wolfgang / Krücken, Georg (Hrsg.) (1993): Riskante Technologien: Reflexion und Regulation. Frankfurt/Main: Suhrkamp Taschenbuch, S. 113-137.

Evers, Adalbert (1993): Umgang mit Unsicherheit. Zur sozialwissenschaftlichen Problematisierung einer sozialen Herausforderung. in: Bechmann, Gotthard (Hrsg.) (1993): Risiko und Gesellschaft: Grundlagen und Ergebnisse interdisziplinärer Risikoforschung. Opladen: Westdeutscher Verlag, S. 339-374.

Jungermann, Helmut / Slovic, Paul (1993): Charakteristika individueller Risikowahrnehmung. in: Krohn, Wolfgang / Krücken, Georg (Hrsg.) (1993): Riskante Technologien: Reflexion und Regulation. Frankfurt/Main: Suhrkamp Taschenbuch, S.  79‑ 100.

Krohn, Wolfgang / Krücken, Georg (1993): Risiko als Konstruktion und Wirklichkeit. Eine Einführung in die sozialwissenschaftliche Risikoforschung. in: dies. (Hrsg.) (1993): Riskante Technologien: Reflexion und Regulation. Frankfurt/Main: Suhrkamp Taschenbuch, S. 9-44.

Ladeur, Karl-Heinz (1993): Risiko und Recht. Von der Rezeption der Erfahrung zum Prozeß der Modellierung. in: Bechmann, Gotthard (Hrsg.) (1993): Risiko und Gesellschaft: Grundlagen und Ergebnisse interdisziplinärer Risikoforschung. Opladen: Westdeutscher Verlag, S. 209-233.

Morone, Joseph G. / Woodhouse, Edward J. (1993): Die Vermeidung von Katastrophen. in: Krohn, Wolfgang / Krücken, Georg (Hrsg.) (1993): Riskante Technologien: Reflexion und Regulation. Frankfurt/Main: Suhrkamp Taschenbuch, S.  217-283.

Nowitzki, Klaus-Dieter (1993): Konzepte zur Risiko‑ Abschätzung und ‑ Bewertung. in: Bechmann, Gotthard (Hrsg.) (1993): Risiko und Gesellschaft: Grundlagen und Ergebnisse interdisziplinärer Risikoforschung. Opladen: Westdeutscher Verlag, S. 125-144.

O′Riordan, Timothy / Wynne, Brian (1993): Die Regulierung von Umweltrisiken im internationalen Vergleich. in: Krohn, Wolfgang / Krücken, Georg (Hrsg.) (1993): Riskante Technologien: Reflexion und Regulation. Frankfurt/Main: Suhrkamp Taschenbuch, S.  186‑ 216.


[1]  Rowe, W.D. (1983): Ansätze und Methoden der Risikoforschung. in: Conrad, J. (1983): Gesellschaft, Technik und Risikopolitik. Berlin/Heidelberg/New York, S. 28

[2]  Morone und Woodhouse sprechen von " Schutz vor den möglichen Gefahren" [1993:  222]. Diese Bezeichnung übernehme ich nicht, da dadurch meine Unterscheidung der Begriffe " Risiko" und " Gefahr" verwischt würde. Der Hauptunterschied, den ich dabei treffe, ist, daß " Risiko" von den Menschen verursacht ist, während " Gefahr" etwas ist, das von der Natur ausgeht, so daß der Mensch es weder beeinflussen kann, noch daß es von ihm direkt oder indirekt verursacht worden ist.

[3]  besser: des Risikos (siehe dazu Einleitung und Fußnote 2)


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