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Über die Grenzen der Menschenwürde

Scholary Paper (Seminar), 2007, 13 Pages
Author: Mag. (FH) Elisabeth Pilecky
Subject: Social Pedagogy / Social Work

Details

Event: Philosophie und Ethik
Institution/College: St. Pölten University of Applied Sciences
Tags: Grenzen, Menschenwürde, Philosophie, Ethik
Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2007
Pages: 13
Grade: 1,0
Bibliography: ~ 8  Entries
Language: German
Archive No.: V113361
ISBN (E-book): 978-3-640-14147-0
ISBN (Book): 978-3-640-14159-3
File size: 79 KB

Abstract

In der Projektarbeit „Social work goes public“, an der ich teilgenommen habe, bestand ein Teil unserer Arbeit aus der Erhebung des Selbstbildes der Sozialarbeit in Theorie und Praxis. Wir stellten fest, dass sich Sozialarbeit gerne als „Menschenrechtsprofession“ bezeichnet, als „Anwalt für Randgruppen“, die von dem Umstand bedroht sind, die Teilhabe an unserer Gesellschaft zu verlieren. Die Position der Sozialarbeit im Spannungsfeld zwischen KlientIn und Institution führt sehr häufig zu Interessenskonflikten. Sozialarbeit unterliegt fast immer dem „Doppelten Mandat“: Die Interessen und die Menschenwürde des Klienten / der Klientin müssen gewahrt werden, gleichzeitig muss aber auch der Auftrag der Institution, der Gesellschaft erfüllt werden. Ein Umstand, der oft deutlich in Abgrenzung zu anderen Berufen, die ebenfalls im Bereich Sozialer Arbeit tätig sind steht. Weiters behindert der herrschende Trend des Neoliberalismus in der Sozialpolitik sehr nachhaltig die Tätigkeit der Sozialarbeit. (Projekt „Social work goes public“ 2005/06: 9) Durch die Lektüre des Textes von Matthias Kettner „Über die Grenzen der Menschenwürde“ ist mir bewusst geworden, dass der Aspekt der Wahrung der Menschenrechte nur ein Teil, die in der Praxis und in den Medien sichtbare „Spitze eines Eisberges“ ist. Grundsätzlich geht es hier eigentlich um den Begriff und die Rolle der Menschenwürde, und „dass jeder Mensch Träger dieser Würde ist, unabhängig von seinen möglichen spezifischen Eigenschaften oder Defiziten, dass sich niemand über einen anderen erheben darf, ... dass Menschen immer Träger gleicher Rechte sind.“ (Kettner 2004: 292). Der Autor untersucht in den ersten beiden Kapiteln, ob die Rolle des Menschenwürdebegriffes anhand der Rechts- bzw. der Sozialphilosophie erklärt werden kann. Die historische Erfahrung systematischer Menschenrechtsverletzungen besonders während des Nationalsozialismus führte dazu, dass die Verpflichtung zur Achtung der Menschenwürde als ein tragender Grund der Menschenrechte zur obersten Rechtsnorm des deutschen Grundgesetzes wurde: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.“ (Art. 1 Abs. 1 GG) Auch in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen ist die Menschenwürde Bezugspunkt der Menschrechtsbegründung.


Excerpt (computer-generated)

Diplomstudiengang Sozialarbeit


Über die Grenzen der Menschenwürde


Elisabeth Pilecky


Seminararbeit

für die Lehrveranstaltung "Philosophie und Ethik"

WS 2006/07



Einleitung

In der Projektarbeit "Social work goes public", an der ich teilgenommen habe, bestand ein Teil unserer Arbeit aus der Erhebung des Selbstbildes der Sozialarbeit in Theorie und Praxis. Wir stellten fest, dass sich Sozialarbeit gerne als "Menschenrechtsprofession" bezeichnet, als "Anwalt für Randgruppen", die von dem Umstand bedroht sind, die Teilhabe an unserer Gesellschaft zu verlieren. Die Position der Sozialarbeit im Spannungsfeld zwischen KlientIn und Institution führt sehr häufig zu Interessenskonflikten. Sozialarbeit unterliegt fast immer dem "Doppelten Mandat": Die Interessen und die Menschenwürde des Klienten / der Klientin müssen gewahrt werden, gleichzeitig muss aber auch der Auftrag der Institution, der Gesellschaft erfüllt werden. Ein Umstand, der oft deutlich in Abgrenzung zu anderen Berufen, die ebenfalls im Bereich Sozialer Arbeit tätig sind steht. Weiters behindert der herrschende Trend des Neoliberalismus in der Sozialpolitik sehr nachhaltig die Tätigkeit der Sozialarbeit. (Projekt "Social work goes public" 2005/06: 9)

Durch die Lektüre des Textes von Matthias Kettner "Über die Grenzen der Menschenwürde" ist mir bewusst geworden, dass der Aspekt der Wahrung der Menschenrechte nur ein Teil, die in der Praxis und in den Medien sichtbare "Spitze eines Eisberges" ist. Grundsätzlich geht es hier eigentlich um den Begriff und die Rolle der Menschenwürde, und "dass jeder Mensch Träger dieser Würde ist, unabhängig von seinen möglichen spezifischen Eigenschaften oder Defiziten, dass sich niemand über einen anderen erheben darf, ... dass Menschen immer Träger gleicher Rechte sind." (Kettner 2004: 292).

Der Autor untersucht in den ersten beiden Kapiteln, ob die Rolle des Menschenwürdebegriffes anhand der Rechts- bzw. der Sozialphilosophie erklärt werden kann.

Menschenwürde im Rechtsdiskurs

Die historische Erfahrung systematischer Menschenrechtsverletzungen besonders während des Nationalsozialismus führte dazu, dass die Verpflichtung zur Achtung der Menschenwürde als ein tragender Grund der Menschenrechte zur obersten Rechtsnorm des deutschen Grundgesetzes wurde:


Seite 2


"Die Würde des Menschen istunantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt." (Art. 1 Abs. 1 GG) Auch in der "Al gemeinen Erklärung der Menschenrechte" der Vereinten Nationen ist die Menschenwürde Bezugspunkt der Menschrechtsbegründung. Kettner kommt in seinem Text zu der Ansicht, dass "Menschenwürde keine Kurzformel für Menschenrechte sei, sondern deren Rechtfertigungsgrund." (ebd.: 295)

Die Unverletzlichkeit und die Unantastbarkeit der Menschenwürde sind ein wichtiger Bestandteil der modernen Menschenrechtskultur, eine Begründung für den Begriff der Menschwürde lässt sich jedoch daraus nicht ableiten.

Menschenwürde im sozialphilosophischen Diskurs Der Autor stellt in diesem Zusammenhang die Frage: "Ist Menschenwürde ein soziales Konstrukt? Haben wir Menschenwürde, weil wir einander als Menschenwürdehabend anerkennen?" (Kettner 2004: 298)

Kettner zitiert den protestantischen Sozialphilosophen Reiner Anselm, der einen soziologischen Kerngehalt der Menschenwürdegarantie sieht. Dieser besteht seiner Meinung nach aus einer Schutzfunktion, die unabhängig von bestimmten normativen oder weltanschaulichen Grundentscheidungen ist. Anselms Interpretation des Begriffes der Menschenwürde basiert auf dem Grundgedanken der kommunikativen Beziehungen des Zusprechens von Würde. Dieses Zusprechen der Menschenwürde setzt jedoch das Vorhandensein eines Gegenübers (eines Du) voraus. (Anselm zit. nach Kettner 2004: 300)

Mit dieser Auffassung begründet Anselm laut Kettner auch eine von der geltenden Rechtslage abweichende Position zur Erlaubtheit von Präimplantationsdiagnostik. Eltern, die sich für eine Präimplantationsdiagnostik entscheiden, schreiben laut Ansicht von Anselm der befruchteten Eizelle noch keine Menschenwürde zu. "Erst nach der Entscheidung zur Einpflanzung wird eine Beziehung zum Embryo aufgebaut, das werdende Leben akzeptiert und ihm Menschwürde zugesprochen." (ebd. 300)


Seite 3



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