Untertitel: Eine Quellenanalyse
Autor: Magister Artium Christian Hall
Fach: Geschichte - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg
Details
Institution/Hochschule: Universität Rostock (Historisches Institut)
Tags: Münchener, Abkommen, September, Einführung, Studium, Geschichtswissenschaften
Jahr: 2003
Seiten: 29
Note: 1,0
Literaturverzeichnis: ~ 27 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 2483 KB
ISBN (E-Book): 978-3-640-18527-6
ISBN (Buch): 978-3-640-18536-8
Zusammenfassung / Abstract
Die Münchener Konferenz von 1938, der Gipfelpunkt des britischen Appeasement gegenüber dem nationalsozialistischen Deutschland, gilt bis heute als Fanal für das Zurückweichen der Demokratie vor der Diktatur. Auch siebzig Jahre nach der Unterzeichnung des Abkommens über die Abtretung der sogenannten Sudetengebiete der Tschechoslowakei an das Deutsche Reich reißen die Diskussionen über die Hintergründe und Folgen, über den Erfolg und Misserfolg der wahrlich geschichtsträchtigen Nacht vom 29. zum 30. September 1938 nicht ab. Deshalb bietet die vorliegende Quellenanalyse des Münchener Abkommens neben der üblichen sachlichen Quellenkritik und einer zusammenfassenden Inhaltsangabe wesentliche Einblicke in den historischen Kontext der Vereinbarung zwischen Hitler, Chamberlain, Daladier und Mussolini.
Textauszug (computergeneriert)
Universität Rostock
Historisches Institut
Grundkurs: Einführung in das Studium der Geschichtswissenschaften
Sommersemester 2003
Das Münchener Abkommen vom 29./30. September 1938 - Eine
Quellenanalyse
(Abb. aus: Hass, Gerhart: Münchner Diktat 1938: Komplott zum Krieg. Berlin 1988.)
vorgelegt von:
Christian Hall
1. Semester Allgemeine Geschichte (Erstfach)
Rostock, den 11.08.2003
1
Inhaltsverzeichnis
1.
Quellenkritik
2
1.1.
Quellenbeschreibung
2
1.2.
Innere Kritik
2
1.2.1.
Sprachliche Aufschlüsselung
2
1.2.2.
Sachliche Aufschlüsselung
2
2. Quelleninterpretation
5
2.1.
Inhaltsangabe
5
2.2.
Einordnung in den historischen Kontext
6
2.2.1.
Die Außenpolitik des Dritten Reiches
6
2.2.2.
Die deutsch-tschechischen Beziehungen und die Sudetendeutsche Partei
8
2.2.3.
Der Weg zur Münchener Konferenz
9
2.2.4.
Die Reaktionen auf das Münchener Abkommen
11
2.2.5.
Die Räumung der Sudetengebiete und Okkupation der ,,Rest-Tschechei"
12
2.2.6.
Vom Fall ,,Grün" zum Fall ,,Weiß"
13
3.
Ergebnis und Ausblick
15
4.
Quellen und Literatur
16
4.1.
Quellen 16
4.2.
Literatur (Auswahlbibliografie)
17
5.
Kartenmaterial 19
6.
Bilddokumente 21
7.
Anhang: Wortlaut des Münchener Abkommens
23
2
1.
Quellenkritik
1.1.
Quellenbeschreibung
Bei der ausgewählten Quelle handelt es sich um das Abkommen zwischen Deutschland, dem
Vereinigten Königreich, Frankreich und Italien, das am 29. September 1938 in München
getroffen und am 30. September 1938 von Adolf Hitler, Arthur Neville Chamberlain, Édouard
Daladier und Benito Mussolini unterzeichnet wurde.1 Diesem Abkommen folgen zwei
zusätzliche Erklärungen, ein Zusatz zum Abkommen und abschließend eine Zusatzerklärung.
Der Münchener Konferenz sind zwei Treffen Adolf Hitlers mit Arthur Neville Chamberlain,
vom 15. September 1938 in Berchtesgaden und vom 22. bis 24. September 1938 in Bad
Godesberg, vorausgegangen. Das Münchener Abkommen bezieht sich auf das französisch-
britisch-tschechoslowakische Abkommen vom 21. September 1938 über die Abtretung des
Sudetengebietes. Die Quelle liegt in gedruckter Form vor.2
1.2. Innere
Kritik
1.2.1. Sprachliche
Aufschlüsselung
Das Wort ,,ethnographisch" (S. 267 Z. 8 f.)
bezieht sich auf den griechischen Begriff
Ethnografie (beschreibende Völkerkunde), welche sich mit den Unterschieden und
Gemeinsamkeiten menschlicher Gemeinschaften beschäftigt.3
In dem Dokument fallen keine weiteren Begriffe, die nach dem heutigen Sprachverständnis
einer Erklärung bedürfen.
1.2.2. Sachliche
Aufschlüsselung
,,unter Berücksichtigung des Abkommens, das hinsichtlich der Abtretung des
sudetendeutschen Gebietes bereits grundsätzlich erzielt wurde" (S. 261, Z. 1 ff.):
Grundlage des Münchener Abkommens war die Londoner Konferenz vom 18. September
1938. In einer Note, die Großbritannien und Frankreich der Tschechoslowakei vorlegten,
1 Siehe Bilddokumente S. 21, Abb. 2 und 4.
2 Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR (Hrsg.): Dokumente und Materialien: Aus der
Vorgeschichte des Zweiten Weltkrieges. Bd. 1: November 1937-1938. Aus dem Archiv des Deutschen
Auswärtigen Amtes. Moskau 1948, S. 261, Nr. 35: Wortlaut des Münchener Abkommens. Die Frage der äußeren
Textsicherung erübrigt sich damit. Siehe Anhang S. 23 ff.
3 Meyers großes Taschenlexikon. Bd. 24, Mannheim 82001, S. 150.
3
wurde die Abtretung des Sudetengebietes an Deutschland gefordert. Die tschechoslowakische
Regierung lehnte den britisch-französischen Vorschlag zunächst ab, nahm aber am 21.
September 1938 auf Druck aus London und Paris die Beschlüsse an. Die Münchener
Konferenz sollte letztendlich das Verfahren und die Fristen der Gebietsübergabe regeln.4
,,1. Die Räumung beginnt am 1. Oktober." (S. 261, Z. 11):
Bereits am 30. Mai 1938 verkündete Adolf Hitler: ,,Es ist mein unabänderlicher Entschluß,
die Tschechoslowakei in absehbarer Zeit durch eine militärische Aktion zu zerschlagen. [...]
(deren) Ausführung muss spätestens ab 1.10.1938 sichergestellt sein."5 Der deutsche
Generalstab hatte am 24. September 1938 einen Plan für den ,,X-Tag" ausgearbeitet.6 Am 1.
Oktober 1938 sollte die Tschechoslowakei angegriffen werden.7 Dieses Datum wurde
nun zum Termin der Räumung und deutsche Truppen marschierten abkommenskonform
in das Sudetenland ein.
,,internationaler Ausschuß [...] aus Vertretern Deutschlands, des Vereinigten Königreiches,
Frankreichs, Italiens und der Tschechoslowakei" (S. 262, Z. 4 ff.):
Die internationale Kommission setzte sich aus dem Staatssekretär des Deutschen Auswärtigen
Amtes Ernst Freiherr v. Weizsäcker (Leiter des Ausschusses), dem französischen Botschafter
André François-Poncet, dem englischen Botschafter Neville Meyrick Henderson, dem
italienischen Botschafter Bernardo Attolico und dem tschechischen Gesandten Vojtêch
Mastný zusammen. Ernst Freiherr v. Weizsäcker wurde später durch den Diplomaten Karl
Ritter ersetzt.8
,,... vier auf der anliegenden Karte bezeichneten Gebietsabschnitte ..."9 (S. 262 Z. 11 ff.):
Insgesamt bildeten am 13. Oktober 1938 die an Deutschland angegliederten Grenzgebiete
Böhmens eine Fläche von 28.971 Quadratkilometern mit 3.636.000 Einwohnern.10 Dies
entsprach etwa einem Fünftel der Gesamtfläche und einem Viertel der Einwohnerzahl der
4 Raschhofer, Hermann: Völkerbund und Münchener Abkommen: Die Staatengesellschaft von 1938. München
1976, S. 165.
5 Zit. nach: Pätzold, Kurt; Eichholtz, Dietrich: Der Weg in den Krieg. Studien zur Geschichte der Vorkriegsjahre
(1935/36 bis 1939). Berlin 1989, S.172.
6 Lautemann, Wolfgang; Schlenke, Manfred (Hrsg.): Geschichte in Quellen. Weltkriege und Revolution 1914-
1945. München 1995, S. 382.
7 Freund, Michael: Weltgeschichte der Gegenwart in Dokumenten. Bd. 1: Geschichte des Zweiten Weltkrieges in
Dokumenten. Teil 1: Der Weg zum Krieg 1938-1939. Freiburg/München 1953, S. 193.
8 Hass, Gerhart: Münchener Diktat 1938: Komplott zum Krieg. Berlin 1988, S. 282.
9 Siehe Kartenmaterial S. 20, Abb. 3.
10 Michalka, Wolfgang (Hrsg.): Deutsche Geschichte 1933-1945. Dokumente zur Innen- und Außenpolitik.
Frankfurt a. M. 1994, S. 375.
4
Tschechoslowakei zu diesem Zeitpunkt. Deutschland bestand darauf, dass die internationale
Kommission die Zahlen der österreichisch-ungarischen Volkszählung von 1910 und nicht
die der tschechischen Volkszählung von 1930 verwendete, und konnte so noch weitere
Gebiete beanspruchen, die vorwiegend tschechisch waren.
,,... Saarabstimmung als Grundlage zu betrachten ..." (S. 262 Z. 30):
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Saargebiet unter Völkerbundsmandat gestellt. Um
dem Selbstbestimmungsrecht der Völker gerecht zu werden, sollte nach 15 Jahren eine
Volksabstimmung darüber entscheiden, ob das Saarland an Deutschland oder Frankreich
angegliedert, beziehungsweise ob der Status quo weiter bestehen soll. Der Völkerbund
setzte den Abstimmungstermin auf den 13. Januar 1935 fest. Mit einer riesigen
Propagandakampagne konnte die NSDAP 90,67 Prozent der Wähler für den
Wiederanschluss gewinnen und somit die saarländische SPD und KPD schlagen, die diesem
Votum entgegentraten. Am 1. März 1935 übernahm ein mit Begeisterungsstürmen
empfangener Adolf Hitler die Herrschaft.11
,,... Sudetendeutsche aus ihren militärischen und polizeilichen Verbänden entlassen, ..." (S.
267 Z. 20 ff.):
Damit entstand für die Tschechoslowakei ein großes Sicherheitsrisiko. Neben den
quantitativen Verlusten an Soldaten und Polizisten ist die damit verbundene Übermittlung
wehrstrategischer Geheimnisse an die deutsche Wehrmachtsführung nicht zu unterschätzen.
,,... sudetendeutsche Gefangene entlassen, ..." (S. 267 Z. 25 ff.):
Im Vorfeld des Münchener Abkommens nutzte Hitler die Bestrebungen der Sudetendeutschen
Partei (SdP) unter Konrad Henlein aus, um die Sudetenkrise zu verschärfen. So wurden
Waffen in die Tschechoslowakei geschmuggelt, um sudetendeutsche Freikorps bei ihren
Überfällen zu unterstützen. Daraufhin ließ die tschechoslowakische Regierung viele SdP-
Agitatoren verhaften.12
,,... Paragraph 6 der englisch-französischen Vorschläge ..." (S. 268 Z. 3):
Die anglo-französischen Vorschläge vom 19. September 1938 beinhalteten die Absicht des
Vereinigten Königreiches sich einer internationalen Garantieerklärung gegenüber dem
11Schmidt, Rainer F.: Die Außenpolitik des Dritten Reiches 1933-1939. Stuttgart 2002, S. 166.
12 Biman, Stanislav; Cilek, Roman: Der Fall Grün und das Münchener Abkommen. Berlin 1983, S. 100 und S.
118.
5
tschechoslowakischen Staat anzuschließen, wenn dieser die bisherigen Militärverträge durch
eine allgemeine Garantie ,,gegen einen unprovozierten Angriff" ersetzt. 13
,,... Problem der polnischen und ungarischen Minderheiten ..."
Die am 28. Oktober 1918 entstandene tschechoslowakische Republik war ein Vielvölkerstaat.
Von seinen etwa 13-14 Millionen Einwohnern waren nur 43 Prozent Tschechen.
Demgegenüber standen nationale Minderheiten wie zum Beispiel: 3,32 Millionen Deutsche,
die größtenteils am Rande des böhmischen Beckens im Sudetenland lebten; 3 Millionen
Slowaken; 720.000 Ungarn und 100.000 Polen.14 Insbesondere die Polen, aber auch die
Ungarn stellten Forderungen an die Tschechoslowakei, dem Selbstbestimmungsrecht der
Völker nachzukommen.15
2.
Quelleninterpretation
2.1.
Inhaltsangabe
Adolf Hitlers Forderung, die deutschen Sudetengebiete, ein Teil der Tschechoslowakei, an
Deutschland anzugliedern, wird von Großbritannien und Frankreich akzeptiert. Es wird
festgelegt, dass die Tschechen das Sudetenland ab dem 1. Oktober bis zum 10. Oktober,
ohne jegliche Zerstörungen an zivilen und militärischen Einrichtungen, zu räumen haben.
Die deutschen Truppen sollen zwischen dem 1. und 7. Oktober stufenweise vier festgelegte
Gebiete besetzen. Ein internationaler Ausschuss mit Delegierten aus Frankreich,
Deutschland, Großbritannien, Italien und der Tschechoslowakei muss gebildet werden, um
festzustellen, welche Gebiete noch vorwiegend deutsch besiedelt sind. Die internationale
Kommission hat außerdem in anderen umstrittenen Gebieten Wahlen zu veranlassen und die
endgültigen Grenzen der Tschechoslowakei festzulegen. Ein deutsch-tschechoslowakischer
Ausschuss habe den Austausch der Bevölkerung zu überwachen und eine Übergangsfrist
von einem halben Jahr zu gewähren. Politische sudentendeutsche Gefangene sollen
entlassen werden. Des weiteren wird eine neue Konferenz für den Fall vereinbart, dass die
Forderungen der ungarischen und polnischen Minderheiten in der Tschechoslowakei nicht
innerhalb von drei Monaten erfüllt werden. Großbritannien und Frankreich garantieren den
13 Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der tschechoslowakischen Republik; Ministerium für
Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR (Hrsg.): Neue Dokumente zur Geschichte des Münchener Abkommens.
Prag 1959, S. 89.
14 Schmidt, S. 260.
15 Falin, Valentin: Zweite Front. Die Interessenkonflikte in der Anti-Hitler-Koalition. München 1997, S. 56.
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