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Das Niveau B1 – Die erste Stufe der selbstständigen Sprachverwendung als unerreichbares Ziel der Migrantinnen und Migranten in Deutschland

Diploma Thesis, 2008, 51 Pages
Author: Dipl. Verwaltungswirtin Monika Kehr
Subject: Speech Science / Linguistics

Details

Category: Diploma Thesis
Year: 2008
Pages: 51
Grade: 1,5
Bibliography: ~ 27  Entries
Language: German
Archive No.: V116420
ISBN (E-book): 978-3-640-18347-0
ISBN (Book): 978-3-640-18368-5
File size: 440 KB

Abstract

Die Menschheitsgeschichte wurde schon seit jeher sehr stark durch Wanderbewegungen geformt. Es wird geschätzt, dass weltweit über vierzig Millionen Flüchtlinge und Menschen in flüchtlingsähnlicher Situation leben. Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den Ländern, die besonders stark durch Zuwanderung geprägt sind. Über achtzehn Prozent ihrer Bevölkerung weist einen Migrationshintergrund vor, rund neun Prozent von ihnen besitzt keine deutsche Staatsbürger-schaft. Es leben hier also über fünfzehn Millionen Menschen aus mannigfaltigen Kulturkreisen, die unter einem „Dach“ mit den Einheimischen ihre Existenz aufbauen und erhalten möchten. Begriffe wie Migration und Integration treten als gesamtgesellschaftlich bedeutsame Themen immer öfter in den Medien mit unterschiedlichen Interpretationen auf. In einer solchen multikulturellen Gesellschaft sind gemeinsame Strukturen und Leitlinien, die das gemeinschaftliche interkulturelle Zusammenleben und -wirken ermöglichen und regeln, unabdingbar. Mit dem neuen am 01.01.2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz wurde erstmalig ein Ver-such unternommen, klare Organisationsgefüge im Hinblick auf die Integrationsförderung zu kreieren. Bereits 27 Monate später beschloss das Bundeskabinett erneut eine Reform des Zuwanderungsgesetzes. Durch die beiden Reformwerke wurden erstmalig staatliche Integrationsangebote für Zugewanderte gesetzlich geregelt. Die Migrationsberatung sowie die Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache mit Hilfe der angebotenen Integrationskurse wurden zu zentralen Elementen der neuen Integrationspolitik erklärt. Die Integrationskurse haben eine besonders starke Stellung übernommen und werden als Schlüssel zur gelungenen Integration bezeichnet. Mit dem Bestehen der Prüfung „Zertifikat Deutsch“ (B1) sollen Erfolgsaussichten im gesellschaftlichen und beruflichen Leben der Migranten verbessert werden. Schnell hat sich jedoch herausgestellt, dass die schöne politische Illusion nicht die angestrebten Wirkungen mit sich bringt. Die im Jahr 2006 durchgeführten Untersuchungen haben ergeben, dass nur etwa die Hälfte der Kursabsolventen die begehrte Stufe „der selbstständigen Sprachverwendung“ erreichte. Diese Ergebnisse führten zu wesentlichen Reformen auf dem Gebiet „Sprachförderung“. Das hoch gesetzte Ziel – Niveau B1 – blieb jedoch weiterhin unverändert.


Excerpt (computer-generated)

Das Niveau B1 ­ die erste Stufe der
selbstständigen Sprachverwendung als
unerreichbares Ziel der Migrantinnen
und Migranten in Deutschland

Diplomarbeit

Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden
Fachbereich Verwaltung
vorgelegt von Monika Kehr

Abgabetermin am 13.08.2008

 


II

Inhaltsverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis IV
Abkürzungsverzeichnis V
Glossar VI
1 Einleitung 1
1.1 Einführung in das Thema 1
1.2 Aufgabenstellung und Zielsetzung der Arbeit 2
2 Der Integrationskurs ­ Prinzip des Förderns und Forderns 3
2.1 Deutsche Integrationspolitik in Geschichte und Gegenwart 3
2.2 Struktur, Ablauf und Ziele des Integrationskurses 4
2.3 Berechtigung zur Teilnahme 7
2.4 Verpflichtung zur Teilnahme 8
2.5 Folgen, Konsequenzen und Sanktionen 10
3 Integration im Landkreis Darmstadt-Dieburg 11
3.1 Migranten im Landkreis 11
3.2 Das Integrationsbüro als Begleiter im Prozess des Zusammenfügens und Zusammenwachsens 12
3.3 Hindernisse und Probleme auf dem Weg zu gelungener Integration 14
3.4 Ergebnisse einer Befragung und Stichprobenuntersuchung bei kooperierenden Kursträgern 15
3.4.1 Auswertung der Befragung 16
3.4.2 Auswertung der Stichprobenuntersuchung 17
3.5 Resümee der Integrationsbemühungen im Landkreis Darmstadt-Dieburg 20

 


III

4 Analyse des Schwierigkeitsgrades des Abschlusstests als einer der möglichen Misserfolgsursachen 20
4.1 ,,Zertifikat Deutsch" als abschließende Sprachprüfung ­ Gestaltung und Ablauf 20
4.2 Auswertung der Ergebnisse der als Übung durchgeführten B1-Prüfung 22
4.3 Resümee der Analyse 28
5 Verbesserungsvorschläge 29
5.1 Handlungsempfehlungen aus dem Evaluationsgutachten und deren Umsetzung 29
5.2 Eigene auf den durchgeführten Analysen basierende Verbesserungsvorschläge 31
5.3 Darüber hinausgehende Verbesserungsvorschläge 32
6 Fazit 33
Literaturverzeichnis 35
Anlagen VIII
Anlage I Beispielrechnung der Trägerfinanzierung VIII
Anlage II Fragebogen ­ Kursträger IX
Anlage III Integrationskursteilnehmer ­ Erfassungsbogen XI
Anlage IV Kontinentübersicht der zur Analyse herangezogenen Kursteilnehmer XII
Anlage V Zuordnung nationaler Bildungsabschlüsse zur ISCED 97 XIII

 


IV

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abbildung 1: Übersicht der häufigsten Kursabbruchsursachen 19
Abbildung 2: Abhängigkeit der Prüfungsergebnisse von ausgewählten Merkmalen 24
Abbildung 3: Ergebnisse der einzelnen Prüfungsteile "Zertifikat Deutsch" 25

Tabelle 1: Testergebnis und Kurseinstufung 5
Tabelle 2: Übersicht der befragten Kursträger 16
Tabelle 3: Ergebnisse der Stichprobenuntersuchung 18
Tabelle 4: Bewertungskriterien 27
Tabelle 5: Bewertungsvorgaben 28

 


V

Abkürzungsverzeichnis

ALG II - Arbeitslosengeld II
AufenthG - Aufenthaltsgesetz (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet)
AufenthV - Aufenthaltsverordnung
AuslRÄndG Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
AZR - Ausländerzentralregister
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
BMI - Bundesministerium des Innern
BVerwG - Bundesverwaltungsgericht
BVFG - Bundesvertriebenengesetz (Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge)
EU - Europäische Union
EWG - Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
FreizügG/EU - Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit der Unionsbürger
GER - Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen
GG - Grundgesetz
HVwVfG - Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz
IntV - Integrationskursverordnung (Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler)
ISCED - International Standard Classification of Education
ÖSD - Österreichisches Sprachdiplom
Pkt. -  Punkt(e)
SGB II - Sozialgesetzbuch Zweites Buch ­ Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB III - Sozialgesetzbuch Drittes Buch ­ Arbeitsförderung
SGB XII - Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch ­ Sozialhilfe
StAG - Staatsangehörigkeitsgesetz
telc - The European Language Certificate (Standardisiertes Europäisches Sprachzertifikat)
UE - Unterrichtseinheit (= 45 Minuten)
VHS - Volkshochschule
WBT - Weiterbildungs-Testssysteme GmbH
ZuwG - Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern)

 


VI

Glossar1
Altzuwanderer (Bestandsausländer)
Menschen, die vor dem 01.01.2005 in die BRD eingewandert sind.
Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter und zweckgebundener Aufenthaltstitel. Sie wird zum Zwecke der Ausbildung oder Erwerbstätigkeit sowie aus völkerrechtlichen humanitären, politischen oder familiären Gründen erteilt.
Ausländer
Mit dem Begriff ,,Ausländer" werden im Sinne des § 1 AufenthG die in Deutschland lebenden Personen bezeichnet, die keine deutsche Staatsangehörigkeit und keine Spätaussiedlerbescheinigung besitzen.
Aussiedler (Spätaussiedler)
Deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der UdSSR und den anderen früheren Ostblockstaaten, die im Wege eines speziellen Aufnahmeverfahrens ihren Aufenthalt in Deutschland begründet haben.
Flüchtlinge
Personen, die sich aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befinden, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, oder die sich als Staatenlose aus der begründeten Furcht vor solchen Ereignissen außerhalb des Landes befinden, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten.
Geduldete
Personen deren Abschiebung lediglich ausgesetzt ist, weil eine Rückführung in die Herkunftsstaaten nicht möglich ist. Sie halten sich nicht rechtmäßig in Deutschland auf. Die Duldung wird grundsätzlich nur für einen kurzen Zeitraum (drei Monate) erteilt.
Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)
Der GER ist ein System, das (fremd-) sprachlich-kommunikative Kompetenzen beschreib- und messbar macht. So werden sprachliche Fähigkeiten transparent und vergleichbar - unabhängig vom Notensystem des einzelnen europäischen Landes. Grundlage des GER ist eine sechsstufige Skala. Jede Stufe ist mit genauen Angaben zu den jeweiligen Fertigkeiten (Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen) verbunden. Die Skala des GER reicht von A1 (erste Sprachversuche) bis C2 (beinahe muttersprachliches Niveau).
Integration
Integration ist ein langfristiger Prozess. Sein Ziel ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben in die Gesellschaft einzubeziehen. Zuwanderern soll eine um-fassende und gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen ermöglicht werden.

1 Die Erklärungen wurden weitestgehend dem Integrations-Lexikon des BAMF (http://www.integration-in-deutschland.de/nn_282922/SubSites/Integration/DE/04__Service/Lexikon/lexikon-node.html?__nnn=true) ent-nommen und von der Autorin gekürzt.

 


VII

Migrant (Person mit Migrationshintergrund)
Unter dem Begriff sind:
- Ausländer mit eigener Migrationserfahrung
- Deutsche mit eigener Migrationserfahrung (z. B. Spätaussiedler)
- Eingebürgerte mit eigener Migrationserfahrung (z. B. zugewanderte Ausländer)
- Ausländer ohne eigene Migrationserfahrung (z. B. in Deutschland geborene Ausländer)
- Deutsche ohne eigene Migrationserfahrung, wenn es sich um in Deutschland geborene Ausländer handelt, die eingebürgert wurden
- Deutsche ohne eigene Migrationserfahrung, bei denen mindestens ein Elternteil Spätaussiedler, Eingebürgert oder Ausländer ist zu verstehen.
Migration
Jeder längerfristige Wechsel des Lebensumfeldes einer Person, einer Gruppe oder einer Gesellschaft im geographischen und sozialen Raum.
Migrationserstberatungsstelle
Die Migrationserstberatungsstelle berät und begleitet erwachsene Zugewanderte, vor allem diejenigen, die neu zugewandert sind. Neu zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre werden dagegen durch Jugendmigrationsdienste beraten und begleitet.
Neuzuwanderer
Menschen, die nach dem 31.12.2004 nach Deutschland zugewandert sind.
Niederlassungserlaubnis
Ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der zeitlich und räumlich grundsätzlich unbeschränkt ist und zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
Optionskommunen
Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte), die bei der Umsetzung der Bestimmungen des Sozialgesetzbuches II auf eine rein kommunale Verantwortung setzen.
Sprachniveau B1
Kursteilnehmer, die das Sprachniveau B1 erreicht haben, können das Wichtigste verstehen, wenn einfache Sprache verwendet wird und es um vertraute Themen (Arbeit, Schule, etc.) geht. Sie können außerdem einfach und zusammenhängend über vertraute Themen sprechen, über Erfahrungen, Ereignisse, Träume und Wünsche berichten und kurze Erklärungen geben.
Zertifikat Deutsch
Kursteilnehmer, die im Abschlusstest des Integrationskurses die erforderliche Punktzahl erreichen, erhalten das Zertifikat Deutsch. Es bestätigt, dass das Ziel des Integrationskurses erreicht wurde (Sprachniveau B1). Erreichen die Kursteilnehmer die nötige Punktzahl nicht, bekommen sie eine Bescheinigung über die erreichte Punktzahl.
Zuwanderungsgesetz
Das Zuwanderungsgesetz trat am 01.01.2005 in Kraft und besteht aus dem Aufenthaltsgesetz, dem Freizügigkeitsgesetz/EU sowie Änderungen in weiteren Gesetzen. Mit diesem Gesetz wird erstmals ein Rechtsrahmen vorgegeben, durch den die Zuwanderung im Ganzen gesteuert und wirksam begrenzt werden kann. Gleichzeitig werden erstmals Maßnahmen zur Integration der auf Dauer rechtmäßig in Deutschland lebenden Zuwanderer gesetzlich verankert.

 


1

1 Einleitung
1.1 Einführung in das Thema

,,In die Fremde flog der Falke
Mit Sehnsucht im Herzen flog und stürzte der Falke
Und wieder schwang er sich auf
Halte ihn nicht fest, fessle ihn nicht
Er ist auf der Reise, auf dem Weg in die Fremde."2

Die Menschheitsgeschichte wurde schon seit jeher sehr stark durch Wanderbewegungen geformt. Es wird geschätzt, dass weltweit über vierzig Millionen Flüchtlinge und Menschen in flüchtlingsähnlicher Situation leben.3 Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den Ländern, die besonders stark durch Zuwanderung geprägt sind. Über achtzehn Prozent ihrer Bevölkerung weist einen Migrationshintergrund vor, rund neun Prozent von ihnen besitzt keine deutsche Staatsbürgerschaft.4 Es leben hier also über fünfzehn Millionen Menschen aus mannigfaltigen Kulturkreisen, die unter einem ,,Dach" mit den Einheimischen ihre Existenz aufbauen und erhalten möchten. Begriffe wie Migration und Integration treten als gesamtgesellschaftlich bedeutsame Themen immer öfter in den Medien mit unterschiedlichen Interpretationen auf. In einer solchen multikulturellen Gesellschaft sind gemeinsame Strukturen und Leitlinien, die das gemeinschaftliche interkulturelle Zusammenleben und -wirken ermöglichen und regeln, unabdingbar.
Mit dem neuen am 01.01.2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz wurde erstmalig ein Versuch unternommen, klare Organisationsgefüge im Hinblick auf die Integrationsförderung zu kreieren. Bereits 27 Monate später beschloss das Bundeskabinett erneut eine Reform des Zuwanderungsgesetzes.5 Durch die beiden Reformwerke wurden erstmalig staatliche Integrationsangebote für Zugewanderte6 gesetzlich geregelt. Die Migrationsberatung sowie die Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache mit Hilfe der angebotenen Integrationskurse wurden zu zentralen Elementen der neuen Integrationspolitik erklärt. Die Integrationskurse haben eine besonders starke Stellung übernommen und werden als Schlüssel zur gelungenen Integration bezeichnet. Mit dem Bestehen der Prüfung ,,Zertifikat Deutsch" (B1) sollen Erfolgsaussichten im gesellschaftlichen und beruflichen Leben der Migranten7 verbessert werden.
Schnell hat sich jedoch herausgestellt, dass die schöne politische Illusion nicht die angestrebten Wirkungen mit sich bringt. Die im Jahr 2006 durchgeführten Untersuchungen haben ergeben, dass nur etwa die Hälfte der Kursabsolventen die begehrte Stufe ,,der selbstständigen Sprachverwendung" erreichte. Diese Ergebnisse führten zu wesentlichen Reformen auf dem Gebiet ,,Sprachförderung". Das hoch gesetzte Ziel ­ Niveau B1 ­ blieb jedoch weiterhin unverändert.

2 Volkslied der Tscherkessen ,,Scheich Schamil", zitiert nach Kelek, S. 23.
3 Minas ­ Atlas über Migration, Integration und Asyl, S. 71.
4 Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, S. 32.
5 Ausländerrecht, Migrations- und Flüchtlingsrecht , S. 21.
6 Ausländer, Spätaussiedler, Unionsbürger.
7 Aus Lesbarkeitsgründen wird auf die Ausschreibung der weiblichen Form verzichtet.

 



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