Untertitel: AdA - Bildungswesen
Autor: Dipl. Verwaltungswirtin Monika Kehr
Fach: Ada Pädagogik / Erziehung / Beratung
Details
Institut: VFH Wiesbaden
Tags: Gestaltung, Lernkontrollen, Prüfungen, Bildungswesen
Jahr: 2007
Seiten: 27
Note: 1
Literaturverzeichnis: ~ 10 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 231 KB
ISBN (E-Book): 978-3-640-18473-6
Zusammenfassung / Abstract
Die Verwaltung (oder der Betrieb) spielt neben der Berufsschule eine wesentliche Rolle für den beruflichen Lernprozess. Hier werden dem Auszubildenden vor allem durch Möglichkeiten des „Zuschauens“ und „Mitmachens“ berufliche Arbeitsprozesse von der praktischen Seite dargestellt. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) schreibt in § 1 Abs. 3 vor, dass die betriebliche Berufsausbildung „die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandeln-den Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln“ hat. „Dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird (…) und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann“ gehört zu den Pflichten des Ausbildenden (s. § 14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG). Er übernimmt also die Verantwortung für den Ablauf der Ausbildung, für das Aneignen des Wissens durch den Auszubildenden und letztendlich für die ganze berufliche Zukunft des jun-gen Menschen. Dessen muss er sich also bewusst sein und alles in seiner Macht stehende tun, dass er der Verpflichtung nachkommt. Dies gilt gleichermaßen für den Ausbilder, also denjenigen, der „unmittelbar mit der Vermittlung der im Ausbildungsberufsbild festgelegten Fertigkeiten und Kenntnissen beauftragt“ ist. Zu seinen Aufgaben zählen die Planung, Leitung, Unterweisung sowie die Unterrichtung, Beaufsichtigung und Kontrolle. Mit der letzten wird sich die Arbeit ausführlicher beschäftigen.
Textauszug (computergeneriert)
Gestaltung von Lernkontrollen
und Prüfungen
AdA 1 Bildungswesen
Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden
Fachbereich Verwaltung
vorgelegt
von
Monika Kehr
Studiengruppe
02/2002/02
Abteilung
Wiesbaden
Abgabetermin
am
30.08.2007
Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung 1
2
Lernkontrollen am jeweiligen Ausbildungsplatz
2
2.1
Aufbau von Lernkontrollen
3
2.2
Möglichkeiten von Lernkontrollen am Ausbildungsplatz
3
2.2.1
Arbeitsproben 4
2.2.2
Unterweisung 4
2.2.3
Beobachtung
4
2.2.4
Berichtsheft
5
2.2.5
Selbstkontrolle 5
3
Feedback während eines Ausbildungsabschnittes
5
4
Vorbereitung des Auszubildenden auf schriftliche und mündliche
Prüfungen 7
4.1
Vorbereitung auf schriftliche Prüfungen
7
4.1.1
Verantwortlichkeit des Auszubildenden
7
4.1.2
Verantwortlichkeit des Ausbilders
8
4.2
Vorbereitung auf mündliche Prüfungen
9
5
Anmeldung zur Prüfung
9
6
Funktion von Zwischen- und Abschlussprüfung
10
6.1
Zwischenprüfung 11
6.2
Abschlussprüfung 11
7
Gestaltung eines mündlichen Prüfungsgespräches
12
7.1
Prüfungsausschuss 12
7.2
Ablauf der mündlichen Prüfung bei Dipl. Verwaltungswirten und
Verwaltungsfachwirten 12
7.3
Ablauf der mündlichen Prüfung bei Verwaltungswirten,
Verwaltungsfachangestellten und Bürokaufleuten
13
8
Meine Rolle als Mitglied eines Prüfungsausschusses
14
9
Sozialschädliches Verhalten in der mündlichen Prüfung
15
10
Fazit 18
Literaturverzeichnis 19
Anhang 20
- 1 -
1
Einleitung
Die Verwaltung (oder der Betrieb) spielt neben der Berufsschule eine wesentliche Rolle für den
beruflichen Lernprozess. Hier werden dem Auszubildenden vor allem durch Möglichkeiten des
,,Zuschauens" und ,,Mitmachens" berufliche Arbeitsprozesse von der praktischen Seite darge-
stellt.
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) schreibt in § 1 Abs. 3 vor, dass die betriebliche Berufsaus-
bildung ,,die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandeln-
den Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche
Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln" hat.1 ,,Dafür zu sor-
gen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird (...) und die
Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich
gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit
erreicht werden kann" gehört zu den Pflichten des Ausbildenden2 (s. § 14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG).
Er übernimmt also die Verantwortung für den Ablauf der Ausbildung, für das Aneignen des
Wissens durch den Auszubildenden und letztendlich für die ganze berufliche Zukunft des jun-
gen Menschen. Dessen muss er sich also bewusst sein und alles in seiner Macht stehende tun,
dass er der Verpflichtung nachkommt. Dies gilt gleichermaßen für den Ausbilder, also denjeni-
gen, der ,,unmittelbar mit der Vermittlung der im Ausbildungsberufsbild festgelegten Fertigkei-
ten und Kenntnissen beauftragt" ist.3 Zu seinen Aufgaben zählen die Planung, Leitung, Unter-
weisung sowie die Unterrichtung, Beaufsichtigung und Kontrolle. Mit der letzten wird sich die
Arbeit ausführlicher beschäftigen.
1 Für Berufsbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis findet das BBiG gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2
BBiG keine Anwendung. Für diese gilt der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVAöD). Dieser verweist
jedoch im § 1 Abs. 3 auf das BBiG im Fall, dass er selbst keine Regelung enthält.
2 ,,Der Ausbildende ist derjenige, der einen anderen zur Berufsausbildung einstellt" Golas, 118.
3 Vgl. Golas, 118.
- 2 -
2
Lernkontrollen am jeweiligen Ausbildungsplatz
Um über ,,Lernkontrollen" sprechen zu können, muss man sich erst die Frage stellen, was be-
deutet eigentlich ,,Lernen"? Meistens assoziieren Menschen den Begriff mit Schule, mit dem
Lernen von Schreiben und Lesen, Lernen von Rechnen etc. Man versteht also drunter ,,die An-
eignung irgendwelcher Fertigkeiten oder Informationen"
.
4
Die Lernfähigkeit besitzt der Mensch schon seit der Geburt. Bei Babys erfolgt das Lernen auf-
grund des Erfordernisses der Befriedigung seiner Bedürfnisse. Wenn es also durstig ist, schreit
es um die anderen darauf aufmerksam zu machen. Wenn es zum Erfolg geführt hat, wird es
beim nächsten Mal die gleiche Verhaltensweise anwenden. So werden durch eigene Versuche
Lösungen herausgefunden. Andere Möglichkeit bietet das Abgucken von anderen. Da der
Mensch von Natur aus ein faules Wesen ist, nutzt er lieber die durch andere erprobten Lösun-
gen.
Ob der Ausbildungsprozess effektiv war, kann man am besten an den durch die Auszubilden-
den angeeigneten Kenntnisse und deren Fachwissen erkennen. Jeder Ausbilder ist also auf die
Ermittlung seines Lehrerfolges angewiesen, um nicht nur die Auszubildenden sondern auch
sich selbst beurteilen zu können. So bekommt er auch heraus, ob die durch ihn angewandten
Methoden der Unterrichtung oder Unterweisung wirksam waren und zum Lernen motiviert
haben.
Um eine Lernkontrolle zu ermöglichen, benötigt jeder Ausbilder festgesetzte Ziele als Soll-
Zustand und die Ergebnisse seiner Anstrengungen als Ist-Zustand. Der Vergleich der beiden
Komponenten ergibt das Ausmaß an erreichtem Erfolg, der positiv ist, wenn sich die Ziele mit
den Ergebnissen decken. Die Ausbilder sollen sich also über die folgenden drei Faktoren Ge-
danken machen:
Ausbildungsziel Ausbildungsprozess Ausbildungserfolg.5
Als Hauptziel am Ausbildungsplatz gilt die Vermittlung des für die konkrete Abteilung erfor-
derlichen Fachwissens, sowie der Fähigkeit das Theoretische in Praxis umsetzen zu können. So
sollen sich die Ausbilder erstmal ein Bild davon machen, welche Fachkenntnisse den Auszu-
bildenden in Verwaltungsseminaren und in der Berufsschule vermittelt werden, um ihr Ausbil-
dungsprogramm dementsprechend anzupassen. Das Wissen des Auszubildenden soll in der
Praxiszeit erweitert werden und an praktischen Beispielen vermittelt und erklärt werden. Da ist
man schon bei dem Ausbildungsprozess. Der Jugendliche soll Kenntnisse und Fähigkeit ver-
mittelt bekommen, die er bei der Abteilung als zukünftiger Mitarbeiter brauchen wird und die
,,dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind"6. Am Ende
des Praktikumsabschnitts muss sich der Auszubildende einigermaßen sicher in der Materie
,,bewegen" können, was ein Zeichen für einen erfolgreich durchgeführten Ausbildungsprozess
ist. Um den Ausbildungserfolg messen zu können, benötigt der Ausbilder konkrete Zahlen /
Ergebnisse, die er bei den durchgeführten Kontrollen erhält. Es ist jedoch wichtig nicht ver-
fälschte Ergebnisse zu bekommen, wobei unterschiedliche Faktoren beachtet werden müssen.
Es muss also eine Technik der Durchführung von Lernkontrollen ausgearbeitet werden, die
angepasst am jeweiligen Ausbildungsplatz wahre Fakten und Feststellungen über den Ausbil-
dungserfolg aufzeigt.
4 Vgl. Golas, 217.
5 Vgl. Döring/Ritter-Mamczek, 308.
6 § 14 Abs. 2 BBiG.
- 3 -
2.1
Aufbau von Lernkontrollen
Was die Ergebnisse von Lernkontrollen verfälscht, ist die durch oft trockene Abfragung des
Auszubildenden herbeigeführte ,,Prüfungsangst". Nach den psychologischen Untersuchungen
sind davon in schulischen Bereichen am meisten die Schüler betroffen, deren Notendurch-
schnitt eine vier ergibt. Das durch die schulische Laufbahn gewachsene Potential an Prüfungs-
angst wird bei der Weiteranwendung der gleichermaßen trockenen Lernkontrollen am Ausbil-
dungsplatz fortgehend geprägt. Die Angst vom Versagen kann bei den Betroffenen Personen
sogar zu psychosomatischen Krankheiten führen, was in den letzten Jahren öfter der Fall war
und zu erschreckend hoher Anzahl der kranken Kinder geführt hat.7 Der Ausbilder und die
Auszubildenden müssen also wissen, dass die Lernkontrollen nicht zur Bestraffung durchge-
führt werden.
Die Lernkontrollen sollen nicht nur dem Ausbilder zur Überprüfung der Kenntnisse und Fähig-
keiten seiner Auszubildenden dienen. Vielmehr müssen sie die Funktion einer Selbstkontrolle
für den Auszubildenden erfüllen. Es soll ihm aufgezeigt werden, über welche Kenntnisse er
nach jeweiligem Ausbildungsabschnitt verfügen muss und in wie weit er sich die erforderliche
Kenntnisse angeeignet hat. Es handelt sich also dabei um einen Vergleich des Ist-Zustandes mit
dem Soll-Zustand. Für die evtl. festgestellten Abweichungen muss eine Ursachensuche vorge-
nommen werden. Gegen die festgestellten Ursachen sind erforderliche Maßnahmen vorzuneh-
men. Damit sind die Ergebnisse der Lernkontrollen eine gewisse Verpflichtung zum Handeln.
Das Produkt des Ausbildungsprozesses muss nach vorher festgestellten allgemein bekannten
Kriterien bewertet werden. Es gibt dann die Möglichkeit solch eine Beurteilung ,,objektiv"
nachzuprüfen und sogar bei Unzufriedenheit vom Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen.
Hintz schlägt für die Leistungsbeurteilung in der Schule pädagogische Leitlinien vor, die auch
für die Beurteilung des Lernerfolges am Ausbildungsplatz angewandt werden können. Dem-
nach sollten:
· Zensuren durch ,,ausführliche, erläuternde Leistungsbeurteilungen" ersetzt werden
· Anzahl der Leistungskontrollen wo möglich reduziert werden
· die durchgeführten Tests zur Selbsteinschätzung verhelfen
· keine zu häufigen Wechsel der Ausbilder durchgeführt werden, um ein Vertrauens-
verhältnis aufzubauen
· Aufklärungen über den Sinn der Lernkontrollen durchgeführt werden
Kontrolle soll durch den Ausbilder nicht als ,,repressive Schnüffelei" oder ,,Misstrauen" ver-
standen werden.8 Sie soll sich auch nur darauf beziehen, was zum Erreichen des Ausbildungs-
zieles maßgeblich ist. Dadurch ist die oben angesprochene Zielbildung durch den Ausbilder
notwendig. Die Ziele ergeben sich mehr oder weniger aus dem Ausbildungsberuf, Ausbil-
dungsrahmenplan oder auch den Prüfungsanforderungen sowie den Erwartungen des Ausbil-
dungsbetriebes.
2.2
Möglichkeiten von Lernkontrollen am Ausbildungsplatz
Wie in der Schule so auch im Praktikum verfügen die Ausbilder über mannigfaltige Prüfungs-
möglichkeiten, mit denen sie den Vergleich des Ist- mit dem Soll-Zustand durchführen kön-
nen. Zu beachten ist jedoch, dass die durchgeführten Kontrollen ,,objektiv, zuverlässig und gül-
7 Vgl. Hintz/Pöppel/Rekus, 226.
8 Vgl. Golas, 336.
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