"Du sollst nicht töten!" - Zur alttestamentlichen und sozialethischen Bedeutung... close Bitte warten
"Du sollst nicht töten!" - Zur alttestamentlichen und sozialethischen Bedeutung des sogenannten 5. Gebots

Untertitel: Unter Berücksichtigigung der Bedeutung des Tötungsverbots für Soldaten
Autor: David Flore
Fach: Theologie - Biblische Theologie

Lesen Sie im E-Book



Details

Institution/Hochschule: Universität Paderborn
Tags: Bedeutung, Gebots
Kategorie: Examensarbeit
Jahr: 2008
Seiten: 58
Note: 1,0
Literaturverzeichnis: ~ 34  Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 486 KB
Archivnummer: V116669
ISBN (E-Book): 978-3-640-18480-4

Zusammenfassung / Abstract

Das Gebot „Du sollst nicht töten!“ steht in jüngerer und in jüngster Zeit immer wieder direkt oder indirekt im Fokus der Öffentlichkeit. Der „Gemeinsame Hirtenbrief der Deutschen Bischöfe über die Zehn Gebote als Lebensgesetz der Völker“ vom 19. August 1943, die gemeinsame Erklärung der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz „Grundwerte und Gottesgebot“ vom 17. Juli 1979, der jüngst erschienene Hirtenbrief zur Fastenzeit 2008 über das Thema Sterbehilfe vom Paderborner Erzbischof Hans‐Josef Becker oder der Fall der Sterbehilfe des Hamburger Ex‐Senators Roger Kusch betonen die Aktualität des Themas. Aus der Motivation heraus, dass der Autor die Ausbildung zum Offizier der Reserve durchlaufen hat, wurde sich mit der Bedeutung des Tötungsverbots für Soldaten befasst, die im Ernstfall nicht auf tödliche Gewalt verzichten können. Macht sich der Soldat beim Gebrauch seiner Waffe im Sinne des Gebotes schuldig und begeht er daher eine Sünde? Sollte dies der Fall sein, besteht dann wenigstens eine Ausnahme in einer Notwehrsituation? Stecken Christen, die die äußerste Gewalt anwenden, mit Blick auf die Bergpredigt nicht von vornherein in einem Dilemma? Es scheint lohnenswert, sich einmal genauer mit militärischer Gewalt und der Frage der Sünde zu befassen. Um diesem Problem nachzugehen, wird zunächst im Kapitel eins auf den Dekalog, dem Widerspruch zwischen Zehnernorm und Anzahl der Gebote und die Entstehungsgeschichte des Dekalogs eingegangen. Daran schließt sich eine Analyse des entscheidenden Verbes razach im sogenannten fünften Gebot an, um im dritten Kapitel eine Aktualisierung des Themas an Hand der Berufsgruppe der Soldaten vorzunehmen.

Textauszug (computergeneriert)

,,Du sollst nicht töten!"

Zur alttestamentlichen und sozialethischen Bedeutung

des sogenannten 5. Gebots.

Schriftliche Hausarbeit vorgelegt im Rahmen der Ersten Staatsprüfung

für das Lehramt an Grund, Haupt, Real und Gesamtschulen,

im Fach Katholische Religion von David Flore.

Datum:

Paderborn, den 21.08.2008

Gutachter:


Inhaltsverzeichnis

1.

EINFÜHRUNG 4

1.1.

Sitz im Leben 4

1.2.

Der Dekalog 5

1.2.1. Die Doppelüberlieferung 5

1.2.2. Der Widerspruch zwischen Zehnernorm und Anzahl der Gebote 6

1.2.3. Die Entstehung in mythologischer und formkritischer Perspektive 7

1.2.4. Vorsätzliche und fahrlässige Tötung im Alten Testament 11

2.

BEDEUTUNG DES VERBES RAZACH 12

2.1.

razach

innerhalb der Restgruppe 13

2.1.1.

Deuteronomium 22,26 14

2.1.2.

Richter 20,4 15

2.1.3.

1 Könige 21,19 16

2.1.4.

2 Könige 6,32 16

2.1.5.

Hosea 6,9 17

2.1.6.

Psalmen 62,4 17

2.1.7.

Psalmen 94,4 18

2.2.

razach

innerhalb der Trias von Töten, Ehebrechen und Stehlen 18

2.3.

razach

innerhalb der Asylgesetze 19

2.3.1.

Deuteronomium 19 20

2.3.2.

Josua 20,19 23

2.3.3.

Deuteronomium 4,4143 23

2.3.4.

Numeri 35,934 23

2.3.5.

Genesis 9,6 26

2.4.

Fazit der Bedeutungsanalyse 27

2.4.1.

Der Tatbestand 27

2.4.2.

Die Übersetzung

razachs

28

2.4.3.

Der Geltungsbereich des Tötungsverbot im Alten Testament 28

2.4.3.1.

Die Tiertötung 29

2.4.3.2.

Die Todesstrafe 29

2.4.3.3.

Die Vernichtungsweihe 29

2.4.3.4.

Der Krieg 30

2.4.3.5.

Die Selbsttötung / Selbstopferung 30

3.

LEGITIMIERTES TÖTEN IN UNSERER ZEIT 31

3.1.

Indirekte Tötung 31

3.1.1.

Indirekte Tötung Ein Eingrenzungsversuch 31

3.1.2.

Selbstmord oder Selbsttötung? 33

3.2.

Die Selbsttötung und Selbstopferung 34

3.2.1.

Gott als Herr des Lebens 34

3.2.2.

Aufopfernde Selbsttötung 36

3.2.3.

Resümee 37

3.3.

Notwehr 38

2


3.3.1.

Nothilfe 40

3.3.2.

Notwehr als indirekte Tötung oder Tötung eines Schuldigen 41

3.3.3.

Resümee 42

3.4.

Der gerechte und der ungerechte Krieg Meilensteine einer Diskussion 43

3.4.1.

Von Konstantin bis Luther 43

3.4.2.

Zum gerechten Krieg unter Berücksichtigung des Katechismus der Katholischen Kirche ... 45

3.4.2.1.

Das Recht zur Verteidigung 45

3.4.2.2.

Die im Krieg zu beachtenden Grundsätze 47

3.4.3.

Der Soldat als Mörder? 48

3.4.4.

Christus und die Soldaten 51

4.

FAZIT 52

5.

LITERATURVERZEICHNIS 54

5.1.

Primärliteratur 54

5.1.1.

Dokumente des kirchlichen Lehramts 54

5.1.2.

Klassische Quelltexte der Theologie 54

5.1.3.

Gesetzestexte und Vorschriften 54

5.2.

Sekundärliteratur 55

3


1.

Einführung

1.1. Sitz im Leben

Das Gebot ,,Du sollst nicht töten!" steht in jüngerer und in jüngster Zeit immer

wieder direkt oder indirekt im Fokus der Öffentlichkeit. Der ,,Gemeinsame

Hirtenbrief der Deutschen Bischöfe über die Zehn Gebote als Lebensgesetz der

Völker" vom 19. August 1943, die gemeinsame Erklärung der EKD und der

Deutschen Bischofskonferenz ,,Grundwerte und Gottesgebot" vom 17. Juli 1979, der

jüngst erschienene Hirtenbrief zur Fastenzeit 2008 über das Thema Sterbehilfe vom

Paderborner Erzbischof HansJosef Becker oder der Fall der Sterbehilfe des

Hamburger ExSenators Roger Kusch betonen die Aktualität des Themas.

Ich möchte mich allerdings aus der persönlichen Motivation heraus, dass ich selber

fast zwei Jahre bei der Bundeswehr war und dort eine Ausbildung zum Offizier der

Reserve durchlaufen habe, mit der Bedeutung des Tötungsverbots für Soldaten

befassen, die im Ernstfall nicht auf tödliche Gewalt verzichten können. Macht sich

der Soldat beim Gebrauch seiner Waffe im Sinne des Gebotes schuldig und begeht

er daher eine Sünde? Sollte dies der Fall sein, besteht dann wenigstens eine

Ausnahme in einer Notwehrsituation? Stecken Christen, die die äußerste Gewalt

anwenden, mit Blick auf die Bergpredigt nicht von vornherein in einem Dilemma?

Es scheint lohnenswert, sich einmal genauer mit militärischer Gewalt und der Frage

der Sünde zu befassen.

Um diesem Problem nachzugehen, wird zunächst im Kapitel eins auf den Dekalog,

dem Widerspruch zwischen Zehnernorm und Anzahl der Gebote und die

Entstehungsgeschichte des Dekalogs eingegangen. Daran schließt sich eine Analyse

des entscheidenden Verbes

razach

im sogenannten fünften Gebot1 an, um im

dritten Kapitel eine Aktualisierung des Themas an Hand der Berufsgruppe der

Soldaten vorzunehmen.

1 Sofern ich mich auf eine Nummerierung des Dekalogs in dieser Arbeit beziehe, tue ich dies nach der

augustinischlutheranischen Zählung. Als Textgrundlage nutze ich die Einheitsübersetzung.

4


1.2. Der Dekalog

Der Dekalog oder das Zehnwort (deka= zehn, logos = Wort) ist ein Gesetzeskorpus,

den ,,Jahwe am Sinai/Horeb zum Volk unmittelbar ohne prophetischen oder

kultischen Mittler gesprochen hat".2 Wir finden den Dekalog in Exodus 20,217. Dort

steht er den anderen Geboten, die durch Mose vermittelt werden, voran. Zudem

finden wir den Dekalog im Deuteronomium 5,621 in leicht abweichender Form.

Einige Besonderheiten zeichnen den Dekalog aus und bedingen ,,seit alters her die

Schwierigkeit seiner Interpretation".3

1.2.1. Die Doppelüberlieferung

Als eine Besonderheit des Dekalogs gilt seine Doppelüberlieferung im Alten

Testament. Exodus 20,217 und Deuteronomium 5,621 besitzen ein hohes Maß an

Kongruenzen und daher ist die Frage nach dem Grund der Differenzen

nachzugehen, denn sie stehen gegen den ausdrücklichen Anspruch, ,,randscharf

abgegrenztes allein gebietendes Jahwewort zu sein".4 Das Alte Testament hat

zudem diese Unterschiede nicht beseitigt, sondern ,,ohne Ausgleich kanonisiert und

der

außeralttestamentlichen

Rezeptionsgeschichte

die

Vereinheitlichung

überlassen".5

Die beiden Fassungen in Exodus und Deuteronomium unterscheiden sich in 20

Punkten, wovon 13 Zusätze im Deuteronomium sind. Am offensichtlichsten ist vor

allem der Unterschied in der Begründung des Sabbatgebots: Das Ruhen Gottes nach

der Schöpfung am siebten Tag in Exodus bzw. im Deuteronomium das Herausführen

der Juden aus der Sklaverei in Ägypten. Die als gewollt eingestuften Abweichungen

gelten insgesamt als Hinweis auf den Wachstumsprozess des Dekalogs, die

,,sukzessiv

zu

dem

vorliegenden

Endtext,

der

beiden

D.fassungen"6

weitergeschrieben wurden.

2 Hossfeld, in Hossfeld und Berger, Dekalog, Sp. 402.

3 Hossfeld, in Hossfeld und Berger, Dekalog, Sp. 400.

4 Hossfeld, in Hossfeld und Berger, Dekalog, Sp. 402.

5 Hossfeld, in Hossfeld und Berger, Dekalog, Sp. 402.

6 Hossfeld, in Hossfeld und Berger, Dekalog, Sp. 402.

5


1.2.2. Der Widerspruch zwischen Zehnernorm und Anzahl der Gebote

Als weitere Besonderheit ist der Widerspruch zwischen der Zehnernorm und der

Anzahl der Gebote zu nennen. ,,Der weitere Kontext führt mit dem direkt (Dtn

4,13.10,4) und indirekt (Ex 34,28) auf den D. bezogenen Ausdruck ,die Zehn Worte´

die Zehnernorm ein."7 Doch bei einer kritischen Betrachtung kann man eigentlich

nicht von zehn Geboten sprechen, denn ihr entsprechen weder eine

Nummerierung, noch die Zahl der Gebots und Verbotssätze. Auch gibt die

Überlieferung von den zwei Tafeln8 keine Aufschlüsse über die genaue Verteilung

der Gebote.

Ben SchalomChorin führt in seiner Monographie an, dass das erste Gebot im

strengen Sinn nicht als solches angesehen werden könne. Es stelle eine

Selbstaussage des sich offenbarenden Gottes dar und sei damit die Begründung der

folgenden neun Gebote, deren Zählung uneinheitlich sei.9

Er führt weiter aus, dass Christen üblicherweise die Zählung kennen, die Augustinus

vorgenommen habe und die von der Katholischen Kirche und von Martin Luther

übernommen wurde. Nach dieser Zählung werden die Verse Exodus 20,26 als

erstes Gebot registriert, 17a als neuntes und 17b als zehntes Gebot. Im Mittelalter,

in dem der Dekalog vornehmlich in der Beichtpraxis Verwendung fand, wurde dann

das Bilderverbot ebenso wie die Dekalogseinleitung völlig übergangen. Um

trotzdem die Zehnerzahl zu erhalten, ,,wurde das Begehrverbot geteilt und als 9.

und 10. Gebot gezählt".10

Johannes Calvin führte eine weitere christliche Zähltradition ein. Er zählte das

Bilderverbot wieder als selbstständiges Gebot, womit sich eine Teilung des

Begehrverbots erübrigte. Im Judentum wiederum ist eine weitere Zählung üblich

geworden. Sie fasst Exodus 20,2 als erstes, die Verse 36 als zweites und Vers 17 als

zehntes Gebot auf. Diese Einteilung finden wir ähnlich bei Philo von Alexandrien

und Josephus Flavius.11

7 Hossfeld, in Hossfeld und Berger, Dekalog, Sp. 402.

8 Ex 31,18.32.34; Dtn 9f.; 1 Kön 8,9.

9 BenChorin,

Die Tafeln des Bundes,

S. 13.

10 H.J. Boecker: Der Dekalog, S. 210.

11 BenChorin,

Die Tafeln des Bundes

, S. 13.

6


1.2.3. Die Entstehung in mythologischer und formkritischer Perspektive

Über die Entstehung der Tafeln des Bundes gibt es verschiedene, meist legendäre,

Geschichten. Die Aggada12 berichtet davon, dass sie aus dem Saphir des göttlichen

Thrones gehauen waren und schon vor der Schöpfung bereit lagen, denn sie seien

das Werk Gottes.13 Nach Moses Maimonides, dem jüdischem Philosophen des 12.

Jahrhunderts, so Schalom BenChorin, werde aus dieser Formulierung deutlich, dass

die erste Tafel direkt das Schöpfungswerk Gottes war, während die Zweite nach

Exodus 34,1 von Mose auf Gottes Befehl ausgehauen wurde. Zudem sei die Schrift

auf den Tafeln unmittelbar als Schrift Gottes, geschrieben mit seinen Fingern,

verstanden, wobei Maimonides auf den Psalmvers 8,4 verweise, indem es heißt:

,,Seh´ ich den Himmel, das Werk deiner Finger, / Mond und Sterne, die du

befestigt."

Der Dekalog nimmt bereits innerhalb des Berichts über die Offenbarung am Sinai

eine herausgehobene Stellung ein. Das Deuteronomium, das den Dekalog mit

Abweichungen ein zweites Mal überliefert, räumt ihm den gleichen Rang ein.

Gerade deswegen muss man sich die Frage stellen, ob der Dekalog am Beginn der

Rechtsentwickelung stand oder eine Zusammenfassung vorhandener, vielleicht nur

tradierter Gesetze ist.

Der Bonner Professor Werner H. Schmidt geht davon aus, dass der Dekalog den

übrigen Rechtssätzen erst nachträglich vorgeordnet wurde und stellt ursprünglich

,,eine geschlossene und selbstständige Einheit dar (...), die anfangs gewiss ihre

eigene Überlieferungsgeschichte gehabt hat".14 Er argumentiert, dass der Dekalog

innerhalb der Sinaiperikope unverbunden bleibe und nicht an Exodus 19,19

anschließe, denn dort antworte Gott nicht mit Geboten sondern mit Donner.

Zudem schließe Exodus 20,217 auch nicht an Exodus 19,25 an, denn da sei Moses

schon wieder bei seinem Volk, und Exodus 20,18ff. habe andere Interessen und

lasse mit keiner Silbe erkennen, dass Jahwe die Gebote proklamierte, und zitiert die

Forschung von Lothar Perlitt, der eben dies konstatiert habe. 15

12 Die Aggada bezeichnet die nicht gesetzlichen Inhalte der antiken rabbinischen Literatur.

13 Ex 24,7.

14 Schmidt,

Die zehn Gebote im Rahmen alttestamentlicher Ethik

, S. 25.

15 Schmidt,

Die zehn Gebote im Rahmen alttestamentlicher Ethik

, S. 25. Mit Verweis auf: Perlitt,

Bundestheologie im Alten Testament,

S. 71ff.

7


Selbst die Parallelfassung in Deuteronomium 5 sei nach Schmidt später ins

Deuteronomium hinzugefügt worden. Er begründet, dass das Volk Israel in zweiter

Person angesprochen werde,16 die Präambel und die Gebote jedoch die zweite

Person Singular benutzen. Für Schmidt ist es wahrscheinlich, dass das

Deuteronomium ursprünglich mit dem ,,Höre, Israel" oder gar erst mit der

Forderung nach der Einheit des Kultortes im Kapitel 12 begann.17

Als weiteres Argument, dass der Dekalog nicht am Beginn einer Rechtsentwickelung

stand, führt Schmidt an, dass der Dekalog uneinheitlich gestaltet sei und Merkmale

eines jüngeren Stils aufweise. Ausführlichen Geboten, teils mit Erläuterungen,

ständen kurze Verbote des Tötens, Ehebrechens und Stehlens gegenüber und die

Kette der Verbote (,,du sollst nicht") wird beim Sabbat und Elterngebot durch

positive Formulierungen gebrochen. Wichtiger Beleg sei, dass nur das erste und

zweite Gebot durch die IchRede geprägt sei. Bereits das dritte Gebot spreche von

Gott in dritter Person und ab dem sechsten Gebot begegne der Gottesname nicht

mehr.18

Das dritte Argument ist nach Schmidt die Tatsache, dass der Dekalog an einigen

Stellen jüngeren, deuteronomischen Sprachgebrauch aufzeige. Typisch für das

Deuteronomium sei die Häufung der Zusage ,,dein Gott", die Bezeichnung Ägyptens

als Sklavenhaus, die Verwerfung ,,anderer Götter", das Verbot ,,sie anzubeten und

ihnen zu dienen", die Rückweise in Deuteronomium 5 ,,wie Jahwe, dein Gott dir

geboten hat", die Begründung des Sabbatgebots und die Wendung ,,damit es dir gut

gehe" in der Motivierung des Elterngebots. Daneben sei die Begründung des ersten

und zweiten Gebots zum Ende hin durch den deuteronomischen Sprachgebrauch

geprägt.19

Der Bonner Alttestamentler kommt schließlich zu dem Ergebnis, dass der Dekalog

nicht aus mosaischer Zeit stammt und seine vorliegende Gestalt wegen der

jüngeren, deuteronomischen Sprachanteile kaum in vorexilische Zeit zurückreicht.

Diese Einsicht habe man in älterer Forschung zu vermeiden versucht, da man

vielfach versucht habe, die gegenwärtige Form als eine nachträgliche Ausgestaltung

16 Dtn 5,15.22.

17 Schmidt,

Die zehn Gebote im Rahmen alttestamentlicher Ethik

, S. 26.

18 Schmidt,

Die zehn Gebote im Rahmen alttestamentlicher Ethik

, S. 26.

19 Schmidt,

Die zehn Gebote im Rahmen alttestamentlicher Ethik

, S. 26.

8


Kommentare

Kommentar hinzufügen

Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:

http://www.grin.com/e-book/116669/