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Subtitle: Unter Berücksichtigung der Bedeutung des Tötungsverbots für Soldaten
Examination Thesis, 2008, 58 Pages
Author: David Flore
Subject: Theology - Biblical Theology
Details
Tags: Bedeutung, Gebots
Year: 2008
Pages: 58
Grade: 1,0
Bibliography: ~ 34 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-18480-4
File size: 486 KB
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Abstract
Das Gebot „Du sollst nicht töten!“ steht in jüngerer und in jüngster Zeit immer wieder direkt oder indirekt im Fokus der Öffentlichkeit. Der „Gemeinsame Hirtenbrief der Deutschen Bischöfe über die Zehn Gebote als Lebensgesetz der Völker“ vom 19. August 1943, die gemeinsame Erklärung der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz „Grundwerte und Gottesgebot“ vom 17. Juli 1979, der jüngst erschienene Hirtenbrief zur Fastenzeit 2008 über das Thema Sterbehilfe vom Paderborner Erzbischof Hans‐Josef Becker oder der Fall der Sterbehilfe des Hamburger Ex‐Senators Roger Kusch betonen die Aktualität des Themas. Aus der Motivation heraus, dass der Autor die Ausbildung zum Offizier der Reserve durchlaufen hat, wurde sich mit der Bedeutung des Tötungsverbots für Soldaten befasst, die im Ernstfall nicht auf tödliche Gewalt verzichten können. Macht sich der Soldat beim Gebrauch seiner Waffe im Sinne des Gebotes schuldig und begeht er daher eine Sünde? Sollte dies der Fall sein, besteht dann wenigstens eine Ausnahme in einer Notwehrsituation? Stecken Christen, die die äußerste Gewalt anwenden, mit Blick auf die Bergpredigt nicht von vornherein in einem Dilemma? Es scheint lohnenswert, sich einmal genauer mit militärischer Gewalt und der Frage der Sünde zu befassen. Um diesem Problem nachzugehen, wird zunächst im Kapitel eins auf den Dekalog, dem Widerspruch zwischen Zehnernorm und Anzahl der Gebote und die Entstehungsgeschichte des Dekalogs eingegangen. Daran schließt sich eine Analyse des entscheidenden Verbes razach im sogenannten fünften Gebot an, um im dritten Kapitel eine Aktualisierung des Themas an Hand der Berufsgruppe der Soldaten vorzunehmen.
Excerpt (computer-generated)
,,Du sollst nicht töten!"
Zur alttestamentlichen und sozialethischen Bedeutung
des sogenannten 5. Gebots.
Schriftliche Hausarbeit vorgelegt im Rahmen der Ersten Staatsprüfung
für das Lehramt an Grund, Haupt, Real und Gesamtschulen,
im Fach Katholische Religion von David Flore.
Datum:
Paderborn, den 21.08.2008
Inhaltsverzeichnis
1. EINFÜHRUNG 4
1.1.
Sitz im Leben 4
1.2.
Der Dekalog 5
1.2.1. Die Doppelüberlieferung 5
1.2.2. Der Widerspruch zwischen Zehnernorm und Anzahl der Gebote 6
1.2.3. Die Entstehung in mythologischer und formkritischer Perspektive 7
1.2.4. Vorsätzliche und fahrlässige Tötung im Alten Testament 11
2. BEDEUTUNG DES VERBES RAZACH 12
2.1.
razach innerhalb der Restgruppe 13
2.1.1. Deuteronomium 22,26 14
2.1.2. Richter 20,4 15
2.1.3. 1 Könige 21,19 16
2.1.4. 2 Könige 6,32 16
2.1.5. Hosea 6,9 17
2.1.6. Psalmen 62,4 17
2.1.7. Psalmen 94,4 18
2.2.
razach innerhalb der Trias von Töten, Ehebrechen und Stehlen 18
2.3.
razach innerhalb der Asylgesetze 19
2.3.1. Deuteronomium 19 20
2.3.2. Josua 20,19 23
2.3.3. Deuteronomium 4,4143 23
2.3.4. Numeri 35,934 23
2.3.5. Genesis 9,6 26
2.4.
Fazit der Bedeutungsanalyse 27
2.4.1. Der Tatbestand 27
2.4.2. Die Übersetzung razachs 28
2.4.3. Der Geltungsbereich des Tötungsverbot im Alten Testament 28
2.4.3.1. Die Tiertötung 29
2.4.3.2. Die Todesstrafe 29
2.4.3.3. Die Vernichtungsweihe 29
2.4.3.4. Der Krieg 30
2.4.3.5. Die Selbsttötung / Selbstopferung 30
3. LEGITIMIERTES TÖTEN IN UNSERER ZEIT 31
3.1.
Indirekte Tötung 31
3.1.1. Indirekte Tötung Ein Eingrenzungsversuch 31
3.1.2. Selbstmord oder Selbsttötung? 33
3.2.
Die Selbsttötung und Selbstopferung 34
3.2.1. Gott als Herr des Lebens 34
3.2.2. Aufopfernde Selbsttötung 36
3.2.3. Resümee 37
3.3.
Notwehr 38
2
3.3.1. Nothilfe 40
3.3.2. Notwehr als indirekte Tötung oder Tötung eines Schuldigen 41
3.3.3. Resümee 42
3.4. Der gerechte und der ungerechte Krieg Meilensteine einer Diskussion 43
3.4.1. Von Konstantin bis Luther 43
3.4.2. Zum gerechten Krieg unter Berücksichtigung des Katechismus der Katholischen Kirche ... 45
3.4.2.1. Das Recht zur Verteidigung 45
3.4.2.2. Die im Krieg zu beachtenden Grundsätze 47
3.4.3. Der Soldat als Mörder? 48
3.4.4. Christus und die Soldaten 51
4. FAZIT 52
5. LITERATURVERZEICHNIS 54
5.1. Primärliteratur 54
5.1.1. Dokumente des kirchlichen Lehramts 54
5.1.2. Klassische Quelltexte der Theologie 54
5.1.3. Gesetzestexte und Vorschriften 54
5.2. Sekundärliteratur 55
3
1. Einführung
1.1. Sitz im Leben
Das Gebot ,,Du sollst nicht töten!" steht in jüngerer und in jüngster Zeit immer wieder direkt oder indirekt im Fokus der Öffentlichkeit. Der ,,Gemeinsame Hirtenbrief der Deutschen Bischöfe über die Zehn Gebote als Lebensgesetz der Völker" vom 19. August 1943, die gemeinsame Erklärung der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz ,,Grundwerte und Gottesgebot" vom 17. Juli 1979, der jüngst erschienene Hirtenbrief zur Fastenzeit 2008 über das Thema Sterbehilfe vom Paderborner Erzbischof Hans Josef Becker oder der Fall der Sterbehilfe des Hamburger ExSenators Roger Kusch betonen die Aktualität des Themas.
Ich möchte mich allerdings aus der persönlichen Motivation heraus, dass ich selber fast zwei Jahre bei der Bundeswehr war und dort eine Ausbildung zum Offizier der Reserve durchlaufen habe, mit der Bedeutung des Tötungsverbots für Soldaten befassen, die im Ernstfall nicht auf tödliche Gewalt verzichten können. Macht sich der Soldat beim Gebrauch seiner Waffe im Sinne des Gebotes schuldig und begeht er daher eine Sünde? Sollte dies der Fall sein, besteht dann wenigstens eine Ausnahme in einer Notwehrsituation? Stecken Christen, die die äußerste Gewalt anwenden, mit Blick auf die Bergpredigt nicht von vornherein in einem Dilemma? Es scheint lohnenswert, sich einmal genauer mit militärischer Gewalt und der Frage der Sünde zu befassen.
Um diesem Problem nachzugehen, wird zunächst im Kapitel eins auf den Dekalog, dem Widerspruch zwischen Zehnernorm und Anzahl der Gebote und die Entstehungsgeschichte des Dekalogs eingegangen. Daran schließt sich eine Analyse des entscheidenden Verbes razach im sogenannten fünften Gebot1 an, um im dritten Kapitel eine Aktualisierung des Themas an Hand der Berufsgruppe der Soldaten vorzunehmen.
1 Sofern ich mich auf eine Nummerierung des Dekalogs in dieser Arbeit beziehe, tue ich dies nach der augustinischlutheranischen Zählung. Als Textgrundlage nutze ich die Einheitsübersetzung.
4
1.2. Der Dekalog
Der Dekalog oder das Zehnwort (deka= zehn, logos = Wort) ist ein Gesetzeskorpus, den ,,Jahwe am Sinai/Horeb zum Volk unmittelbar ohne prophetischen oder kultischen Mittler gesprochen hat".2 Wir finden den Dekalog in Exodus 20,217. Dort steht er den anderen Geboten, die durch Mose vermittelt werden, voran. Zudem finden wir den Dekalog im Deuteronomium 5,621 in leicht abweichender Form.
Einige Besonderheiten zeichnen den Dekalog aus und bedingen ,,seit alters her die Schwierigkeit seiner Interpretation".3
1.2.1. Die Doppelüberlieferung
Als eine Besonderheit des Dekalogs gilt seine Doppelüberlieferung im Alten Testament. Exodus 20,217 und Deuteronomium 5,621 besitzen ein hohes Maß an Kongruenzen und daher ist die Frage nach dem Grund der Differenzen nachzugehen, denn sie stehen gegen den ausdrücklichen Anspruch, ,,randscharf abgegrenztes allein gebietendes Jahwewort zu sein".4 Das Alte Testament hat zudem diese Unterschiede nicht beseitigt, sondern ,,ohne Ausgleich kanonisiert und der außeralttestamentlichen Rezeptionsgeschichte die Vereinheitlichung überlassen".5
Die beiden Fassungen in Exodus und Deuteronomium unterscheiden sich in 20 Punkten, wovon 13 Zusätze im Deuteronomium sind. Am offensichtlichsten ist vor allem der Unterschied in der Begründung des Sabbatgebots: Das Ruhen Gottes nach der Schöpfung am siebten Tag in Exodus bzw. im Deuteronomium das Herausführen der Juden aus der Sklaverei in Ägypten. Die als gewollt eingestuften Abweichungen gelten insgesamt als Hinweis auf den Wachstumsprozess des Dekalogs, die ,,sukzessiv zu dem vorliegenden Endtext, der beiden D.fassungen"6 weitergeschrieben wurden.
2 Hossfeld, in Hossfeld und Berger, Dekalog, Sp. 402.
3 Hossfeld, in Hossfeld und Berger, Dekalog, Sp. 400.
4 Hossfeld, in Hossfeld und Berger, Dekalog, Sp. 402.
5 Hossfeld, in Hossfeld und Berger, Dekalog, Sp. 402.
6 Hossfeld, in Hossfeld und Berger, Dekalog, Sp. 402.
5
1.2.2. Der Widerspruch zwischen Zehnernorm und Anzahl der Gebote
Als weitere Besonderheit ist der Widerspruch zwischen der Zehnernorm und der Anzahl der Gebote zu nennen. ,,Der weitere Kontext führt mit dem direkt (Dtn 4,13.10,4) und indirekt (Ex 34,28) auf den D. bezogenen Ausdruck ,die Zehn Worte´ die Zehnernorm ein."7 Doch bei einer kritischen Betrachtung kann man eigentlich nicht von zehn Geboten sprechen, denn ihr entsprechen weder eine Nummerierung, noch die Zahl der Gebots und Verbotssätze. Auch gibt die Überlieferung von den zwei Tafeln8 keine Aufschlüsse über die genaue Verteilung der Gebote.
Ben Schalom Chorin führt in seiner Monographie an, dass das erste Gebot im strengen Sinn nicht als solches angesehen werden könne. Es stelle eine Selbstaussage des sich offenbarenden Gottes dar und sei damit die Begründung der folgenden neun Gebote, deren Zählung uneinheitlich sei.9
Er führt weiter aus, dass Christen üblicherweise die Zählung kennen, die Augustinus vorgenommen habe und die von der Katholischen Kirche und von Martin Luther übernommen wurde. Nach dieser Zählung werden die Verse Exodus 20,26 als erstes Gebot registriert, 17a als neuntes und 17b als zehntes Gebot. Im Mittelalter, in dem der Dekalog vornehmlich in der Beichtpraxis Verwendung fand, wurde dann das Bilderverbot ebenso wie die Dekalogseinleitung völlig übergangen. Um trotzdem die Zehnerzahl zu erhalten, ,,wurde das Begehrverbot geteilt und als 9. und 10. Gebot gezählt".10
Johannes Calvin führte eine weitere christliche Zähltradition ein. Er zählte das Bilderverbot wieder als selbstständiges Gebot, womit sich eine Teilung des Begehrverbots erübrigte. Im Judentum wiederum ist eine weitere Zählung üblich geworden. Sie fasst Exodus 20,2 als erstes, die Verse 36 als zweites und Vers 17 als zehntes Gebot auf. Diese Einteilung finden wir ähnlich bei Philo von Alexandrien und Josephus Flavius.11
7 Hossfeld, in Hossfeld und Berger, Dekalog, Sp. 402.
8 Ex 31,18.32.34; Dtn 9f.; 1 Kön 8,9.
9 BenChorin, Die Tafeln des Bundes, S. 13.
10 H.J. Boecker: Der Dekalog, S. 210.
11 BenChorin, Die Tafeln des Bundes, S. 13.
6
1.2.3. Die Entstehung in mythologischer und formkritischer Perspektive
Über die Entstehung der Tafeln des Bundes gibt es verschiedene, meist legendäre, Geschichten. Die Aggada12 berichtet davon, dass sie aus dem Saphir des göttlichen Thrones gehauen waren und schon vor der Schöpfung bereit lagen, denn sie seien das Werk Gottes.13 Nach Moses Maimonides, dem jüdischem Philosophen des 12. Jahrhunderts, so Schalom BenChorin, werde aus dieser Formulierung deutlich, dass die erste Tafel direkt das Schöpfungswerk Gottes war, während die Zweite nach Exodus 34,1 von Mose auf Gottes Befehl ausgehauen wurde. Zudem sei die Schrift auf den Tafeln unmittelbar als Schrift Gottes, geschrieben mit seinen Fingern, verstanden, wobei Maimonides auf den Psalmvers 8,4 verweise, indem es heißt: ,,Seh´ ich den Himmel, das Werk deiner Finger, / Mond und Sterne, die du befestigt."
Der Dekalog nimmt bereits innerhalb des Berichts über die Offenbarung am Sinai eine herausgehobene Stellung ein. Das Deuteronomium, das den Dekalog mit Abweichungen ein zweites Mal überliefert, räumt ihm den gleichen Rang ein. Gerade deswegen muss man sich die Frage stellen, ob der Dekalog am Beginn der Rechtsentwickelung stand oder eine Zusammenfassung vorhandener, vielleicht nur tradierter Gesetze ist.
Der Bonner Professor Werner H. Schmidt geht davon aus, dass der Dekalog den übrigen Rechtssätzen erst nachträglich vorgeordnet wurde und stellt ursprünglich ,,eine geschlossene und selbstständige Einheit dar (...), die anfangs gewiss ihre eigene Überlieferungsgeschichte gehabt hat".14 Er argumentiert, dass der Dekalog innerhalb der Sinaiperikope unverbunden bleibe und nicht an Exodus 19,19 anschließe, denn dort antworte Gott nicht mit Geboten sondern mit Donner. Zudem schließe Exodus 20,217 auch nicht an Exodus 19,25 an, denn da sei Moses schon wieder bei seinem Volk, und Exodus 20,18ff. habe andere Interessen und lasse mit keiner Silbe erkennen, dass Jahwe die Gebote proklamierte, und zitiert die Forschung von Lothar Perlitt, der eben dies konstatiert habe. 15
12 Die Aggada bezeichnet die nicht gesetzlichen Inhalte der antiken rabbinischen Literatur.
13 Ex 24,7.
14 Schmidt, Die zehn Gebote im Rahmen alttestamentlicher Ethik, S. 25.
15 Schmidt, Die zehn Gebote im Rahmen alttestamentlicher Ethik, S. 25. Mit Verweis auf: Perlitt,
Bundestheologie im Alten Testament, S. 71ff.
7
Selbst die Parallelfassung in Deuteronomium 5 sei nach Schmidt später ins Deuteronomium hinzugefügt worden. Er begründet, dass das Volk Israel in zweiter Person angesprochen werde,16 die Präambel und die Gebote jedoch die zweite Person Singular benutzen. Für Schmidt ist es wahrscheinlich, dass das Deuteronomium ursprünglich mit dem ,,Höre, Israel" oder gar erst mit der Forderung nach der Einheit des Kultortes im Kapitel 12 begann.17
Als weiteres Argument, dass der Dekalog nicht am Beginn einer Rechtsentwickelung stand, führt Schmidt an, dass der Dekalog uneinheitlich gestaltet sei und Merkmale eines jüngeren Stils aufweise. Ausführlichen Geboten, teils mit Erläuterungen, ständen kurze Verbote des Tötens, Ehebrechens und Stehlens gegenüber und die Kette der Verbote (,,du sollst nicht") wird beim Sabbat und Elterngebot durch positive Formulierungen gebrochen. Wichtiger Beleg sei, dass nur das erste und zweite Gebot durch die Ich Rede geprägt sei. Bereits das dritte Gebot spreche von Gott in dritter Person und ab dem sechsten Gebot begegne der Gottesname nicht mehr.18 Das dritte Argument ist nach Schmidt die Tatsache, dass der Dekalog an einigen Stellen jüngeren, deuteronomischen Sprachgebrauch aufzeige. Typisch für das Deuteronomium sei die Häufung der Zusage ,,dein Gott", die Bezeichnung Ägyptens als Sklavenhaus, die Verwerfung ,,anderer Götter", das Verbot ,,sie anzubeten und ihnen zu dienen", die Rückweise in Deuteronomium 5 ,,wie Jahwe, dein Gott dir geboten hat", die Begründung des Sabbatgebots und die Wendung ,,damit es dir gut gehe" in der Motivierung des Elterngebots. Daneben sei die Begründung des ersten und zweiten Gebots zum Ende hin durch den deuteronomischen Sprachgebrauch geprägt.19
Der Bonner Alttestamentler kommt schließlich zu dem Ergebnis, dass der Dekalog nicht aus mosaischer Zeit stammt und seine vorliegende Gestalt wegen der jüngeren, deuteronomischen Sprachanteile kaum in vorexilische Zeit zurückreicht. Diese Einsicht habe man in älterer Forschung zu vermeiden versucht, da man vielfach versucht habe, die gegenwärtige Form als eine nachträgliche Ausgestaltung
16 Dtn 5,15.22.
17 Schmidt, Die zehn Gebote im Rahmen alttestamentlicher Ethik, S. 26.
18 Schmidt, Die zehn Gebote im Rahmen alttestamentlicher Ethik, S. 26.
19 Schmidt, Die zehn Gebote im Rahmen alttestamentlicher Ethik, S. 26.
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