Untertitel: Unter Berücksichtigigung der Bedeutung des Tötungsverbots für Soldaten
Autor: David Flore
Fach: Theologie - Biblische Theologie
Details
Tags: Bedeutung, Gebots
Jahr: 2008
Seiten: 58
Note: 1,0
Literaturverzeichnis: ~ 34 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 486 KB
ISBN (E-Book): 978-3-640-18480-4
Zusammenfassung / Abstract
Das Gebot „Du sollst nicht töten!“ steht in jüngerer und in jüngster Zeit immer wieder direkt oder indirekt im Fokus der Öffentlichkeit. Der „Gemeinsame Hirtenbrief der Deutschen Bischöfe über die Zehn Gebote als Lebensgesetz der Völker“ vom 19. August 1943, die gemeinsame Erklärung der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz „Grundwerte und Gottesgebot“ vom 17. Juli 1979, der jüngst erschienene Hirtenbrief zur Fastenzeit 2008 über das Thema Sterbehilfe vom Paderborner Erzbischof Hans‐Josef Becker oder der Fall der Sterbehilfe des Hamburger Ex‐Senators Roger Kusch betonen die Aktualität des Themas. Aus der Motivation heraus, dass der Autor die Ausbildung zum Offizier der Reserve durchlaufen hat, wurde sich mit der Bedeutung des Tötungsverbots für Soldaten befasst, die im Ernstfall nicht auf tödliche Gewalt verzichten können. Macht sich der Soldat beim Gebrauch seiner Waffe im Sinne des Gebotes schuldig und begeht er daher eine Sünde? Sollte dies der Fall sein, besteht dann wenigstens eine Ausnahme in einer Notwehrsituation? Stecken Christen, die die äußerste Gewalt anwenden, mit Blick auf die Bergpredigt nicht von vornherein in einem Dilemma? Es scheint lohnenswert, sich einmal genauer mit militärischer Gewalt und der Frage der Sünde zu befassen. Um diesem Problem nachzugehen, wird zunächst im Kapitel eins auf den Dekalog, dem Widerspruch zwischen Zehnernorm und Anzahl der Gebote und die Entstehungsgeschichte des Dekalogs eingegangen. Daran schließt sich eine Analyse des entscheidenden Verbes razach im sogenannten fünften Gebot an, um im dritten Kapitel eine Aktualisierung des Themas an Hand der Berufsgruppe der Soldaten vorzunehmen.
Textauszug (computergeneriert)
,,Du sollst nicht töten!"
Zur alttestamentlichen und sozialethischen Bedeutung
des sogenannten 5. Gebots.
Schriftliche Hausarbeit vorgelegt im Rahmen der Ersten Staatsprüfung
für das Lehramt an Grund, Haupt, Real und Gesamtschulen,
im Fach Katholische Religion von David Flore.
Datum:
Paderborn, den 21.08.2008
Gutachter:
Inhaltsverzeichnis
1.
EINFÜHRUNG 4
1.1.
Sitz im Leben 4
1.2.
Der Dekalog 5
1.2.1. Die Doppelüberlieferung 5
1.2.2. Der Widerspruch zwischen Zehnernorm und Anzahl der Gebote 6
1.2.3. Die Entstehung in mythologischer und formkritischer Perspektive 7
1.2.4. Vorsätzliche und fahrlässige Tötung im Alten Testament 11
2.
BEDEUTUNG DES VERBES RAZACH 12
2.1.
razach
innerhalb der Restgruppe 13
2.1.1.
Deuteronomium 22,26 14
2.1.2.
Richter 20,4 15
2.1.3.
1 Könige 21,19 16
2.1.4.
2 Könige 6,32 16
2.1.5.
Hosea 6,9 17
2.1.6.
Psalmen 62,4 17
2.1.7.
Psalmen 94,4 18
2.2.
razach
innerhalb der Trias von Töten, Ehebrechen und Stehlen 18
2.3.
razach
innerhalb der Asylgesetze 19
2.3.1.
Deuteronomium 19 20
2.3.2.
Josua 20,19 23
2.3.3.
Deuteronomium 4,4143 23
2.3.4.
Numeri 35,934 23
2.3.5.
Genesis 9,6 26
2.4.
Fazit der Bedeutungsanalyse 27
2.4.1.
Der Tatbestand 27
2.4.2.
Die Übersetzung
razachs
28
2.4.3.
Der Geltungsbereich des Tötungsverbot im Alten Testament 28
2.4.3.1.
Die Tiertötung 29
2.4.3.2.
Die Todesstrafe 29
2.4.3.3.
Die Vernichtungsweihe 29
2.4.3.4.
Der Krieg 30
2.4.3.5.
Die Selbsttötung / Selbstopferung 30
3.
LEGITIMIERTES TÖTEN IN UNSERER ZEIT 31
3.1.
Indirekte Tötung 31
3.1.1.
Indirekte Tötung Ein Eingrenzungsversuch 31
3.1.2.
Selbstmord oder Selbsttötung? 33
3.2.
Die Selbsttötung und Selbstopferung 34
3.2.1.
Gott als Herr des Lebens 34
3.2.2.
Aufopfernde Selbsttötung 36
3.2.3.
Resümee 37
3.3.
Notwehr 38
2
3.3.1.
Nothilfe 40
3.3.2.
Notwehr als indirekte Tötung oder Tötung eines Schuldigen 41
3.3.3.
Resümee 42
3.4.
Der gerechte und der ungerechte Krieg Meilensteine einer Diskussion 43
3.4.1.
Von Konstantin bis Luther 43
3.4.2.
Zum gerechten Krieg unter Berücksichtigung des Katechismus der Katholischen Kirche ... 45
3.4.2.1.
Das Recht zur Verteidigung 45
3.4.2.2.
Die im Krieg zu beachtenden Grundsätze 47
3.4.3.
Der Soldat als Mörder? 48
3.4.4.
Christus und die Soldaten 51
4.
FAZIT 52
5.
LITERATURVERZEICHNIS 54
5.1.
Primärliteratur 54
5.1.1.
Dokumente des kirchlichen Lehramts 54
5.1.2.
Klassische Quelltexte der Theologie 54
5.1.3.
Gesetzestexte und Vorschriften 54
5.2.
Sekundärliteratur 55
3
1.
Einführung
1.1. Sitz im Leben
Das Gebot ,,Du sollst nicht töten!" steht in jüngerer und in jüngster Zeit immer
wieder direkt oder indirekt im Fokus der Öffentlichkeit. Der ,,Gemeinsame
Hirtenbrief der Deutschen Bischöfe über die Zehn Gebote als Lebensgesetz der
Völker" vom 19. August 1943, die gemeinsame Erklärung der EKD und der
Deutschen Bischofskonferenz ,,Grundwerte und Gottesgebot" vom 17. Juli 1979, der
jüngst erschienene Hirtenbrief zur Fastenzeit 2008 über das Thema Sterbehilfe vom
Paderborner Erzbischof HansJosef Becker oder der Fall der Sterbehilfe des
Hamburger ExSenators Roger Kusch betonen die Aktualität des Themas.
Ich möchte mich allerdings aus der persönlichen Motivation heraus, dass ich selber
fast zwei Jahre bei der Bundeswehr war und dort eine Ausbildung zum Offizier der
Reserve durchlaufen habe, mit der Bedeutung des Tötungsverbots für Soldaten
befassen, die im Ernstfall nicht auf tödliche Gewalt verzichten können. Macht sich
der Soldat beim Gebrauch seiner Waffe im Sinne des Gebotes schuldig und begeht
er daher eine Sünde? Sollte dies der Fall sein, besteht dann wenigstens eine
Ausnahme in einer Notwehrsituation? Stecken Christen, die die äußerste Gewalt
anwenden, mit Blick auf die Bergpredigt nicht von vornherein in einem Dilemma?
Es scheint lohnenswert, sich einmal genauer mit militärischer Gewalt und der Frage
der Sünde zu befassen.
Um diesem Problem nachzugehen, wird zunächst im Kapitel eins auf den Dekalog,
dem Widerspruch zwischen Zehnernorm und Anzahl der Gebote und die
Entstehungsgeschichte des Dekalogs eingegangen. Daran schließt sich eine Analyse
des entscheidenden Verbes
razach
im sogenannten fünften Gebot1 an, um im
dritten Kapitel eine Aktualisierung des Themas an Hand der Berufsgruppe der
Soldaten vorzunehmen.
1 Sofern ich mich auf eine Nummerierung des Dekalogs in dieser Arbeit beziehe, tue ich dies nach der
augustinischlutheranischen Zählung. Als Textgrundlage nutze ich die Einheitsübersetzung.
4
1.2. Der Dekalog
Der Dekalog oder das Zehnwort (deka= zehn, logos = Wort) ist ein Gesetzeskorpus,
den ,,Jahwe am Sinai/Horeb zum Volk unmittelbar ohne prophetischen oder
kultischen Mittler gesprochen hat".2 Wir finden den Dekalog in Exodus 20,217. Dort
steht er den anderen Geboten, die durch Mose vermittelt werden, voran. Zudem
finden wir den Dekalog im Deuteronomium 5,621 in leicht abweichender Form.
Einige Besonderheiten zeichnen den Dekalog aus und bedingen ,,seit alters her die
Schwierigkeit seiner Interpretation".3
1.2.1. Die Doppelüberlieferung
Als eine Besonderheit des Dekalogs gilt seine Doppelüberlieferung im Alten
Testament. Exodus 20,217 und Deuteronomium 5,621 besitzen ein hohes Maß an
Kongruenzen und daher ist die Frage nach dem Grund der Differenzen
nachzugehen, denn sie stehen gegen den ausdrücklichen Anspruch, ,,randscharf
abgegrenztes allein gebietendes Jahwewort zu sein".4 Das Alte Testament hat
zudem diese Unterschiede nicht beseitigt, sondern ,,ohne Ausgleich kanonisiert und
der
außeralttestamentlichen
Rezeptionsgeschichte
die
Vereinheitlichung
überlassen".5
Die beiden Fassungen in Exodus und Deuteronomium unterscheiden sich in 20
Punkten, wovon 13 Zusätze im Deuteronomium sind. Am offensichtlichsten ist vor
allem der Unterschied in der Begründung des Sabbatgebots: Das Ruhen Gottes nach
der Schöpfung am siebten Tag in Exodus bzw. im Deuteronomium das Herausführen
der Juden aus der Sklaverei in Ägypten. Die als gewollt eingestuften Abweichungen
gelten insgesamt als Hinweis auf den Wachstumsprozess des Dekalogs, die
,,sukzessiv
zu
dem
vorliegenden
Endtext,
der
beiden
D.fassungen"6
weitergeschrieben wurden.
2 Hossfeld, in Hossfeld und Berger, Dekalog, Sp. 402.
3 Hossfeld, in Hossfeld und Berger, Dekalog, Sp. 400.
4 Hossfeld, in Hossfeld und Berger, Dekalog, Sp. 402.
5 Hossfeld, in Hossfeld und Berger, Dekalog, Sp. 402.
6 Hossfeld, in Hossfeld und Berger, Dekalog, Sp. 402.
5
1.2.2. Der Widerspruch zwischen Zehnernorm und Anzahl der Gebote
Als weitere Besonderheit ist der Widerspruch zwischen der Zehnernorm und der
Anzahl der Gebote zu nennen. ,,Der weitere Kontext führt mit dem direkt (Dtn
4,13.10,4) und indirekt (Ex 34,28) auf den D. bezogenen Ausdruck ,die Zehn Worte´
die Zehnernorm ein."7 Doch bei einer kritischen Betrachtung kann man eigentlich
nicht von zehn Geboten sprechen, denn ihr entsprechen weder eine
Nummerierung, noch die Zahl der Gebots und Verbotssätze. Auch gibt die
Überlieferung von den zwei Tafeln8 keine Aufschlüsse über die genaue Verteilung
der Gebote.
Ben SchalomChorin führt in seiner Monographie an, dass das erste Gebot im
strengen Sinn nicht als solches angesehen werden könne. Es stelle eine
Selbstaussage des sich offenbarenden Gottes dar und sei damit die Begründung der
folgenden neun Gebote, deren Zählung uneinheitlich sei.9
Er führt weiter aus, dass Christen üblicherweise die Zählung kennen, die Augustinus
vorgenommen habe und die von der Katholischen Kirche und von Martin Luther
übernommen wurde. Nach dieser Zählung werden die Verse Exodus 20,26 als
erstes Gebot registriert, 17a als neuntes und 17b als zehntes Gebot. Im Mittelalter,
in dem der Dekalog vornehmlich in der Beichtpraxis Verwendung fand, wurde dann
das Bilderverbot ebenso wie die Dekalogseinleitung völlig übergangen. Um
trotzdem die Zehnerzahl zu erhalten, ,,wurde das Begehrverbot geteilt und als 9.
und 10. Gebot gezählt".10
Johannes Calvin führte eine weitere christliche Zähltradition ein. Er zählte das
Bilderverbot wieder als selbstständiges Gebot, womit sich eine Teilung des
Begehrverbots erübrigte. Im Judentum wiederum ist eine weitere Zählung üblich
geworden. Sie fasst Exodus 20,2 als erstes, die Verse 36 als zweites und Vers 17 als
zehntes Gebot auf. Diese Einteilung finden wir ähnlich bei Philo von Alexandrien
und Josephus Flavius.11
7 Hossfeld, in Hossfeld und Berger, Dekalog, Sp. 402.
8 Ex 31,18.32.34; Dtn 9f.; 1 Kön 8,9.
9 BenChorin,
Die Tafeln des Bundes,
S. 13.
10 H.J. Boecker: Der Dekalog, S. 210.
11 BenChorin,
Die Tafeln des Bundes
, S. 13.
6
1.2.3. Die Entstehung in mythologischer und formkritischer Perspektive
Über die Entstehung der Tafeln des Bundes gibt es verschiedene, meist legendäre,
Geschichten. Die Aggada12 berichtet davon, dass sie aus dem Saphir des göttlichen
Thrones gehauen waren und schon vor der Schöpfung bereit lagen, denn sie seien
das Werk Gottes.13 Nach Moses Maimonides, dem jüdischem Philosophen des 12.
Jahrhunderts, so Schalom BenChorin, werde aus dieser Formulierung deutlich, dass
die erste Tafel direkt das Schöpfungswerk Gottes war, während die Zweite nach
Exodus 34,1 von Mose auf Gottes Befehl ausgehauen wurde. Zudem sei die Schrift
auf den Tafeln unmittelbar als Schrift Gottes, geschrieben mit seinen Fingern,
verstanden, wobei Maimonides auf den Psalmvers 8,4 verweise, indem es heißt:
,,Seh´ ich den Himmel, das Werk deiner Finger, / Mond und Sterne, die du
befestigt."
Der Dekalog nimmt bereits innerhalb des Berichts über die Offenbarung am Sinai
eine herausgehobene Stellung ein. Das Deuteronomium, das den Dekalog mit
Abweichungen ein zweites Mal überliefert, räumt ihm den gleichen Rang ein.
Gerade deswegen muss man sich die Frage stellen, ob der Dekalog am Beginn der
Rechtsentwickelung stand oder eine Zusammenfassung vorhandener, vielleicht nur
tradierter Gesetze ist.
Der Bonner Professor Werner H. Schmidt geht davon aus, dass der Dekalog den
übrigen Rechtssätzen erst nachträglich vorgeordnet wurde und stellt ursprünglich
,,eine geschlossene und selbstständige Einheit dar (...), die anfangs gewiss ihre
eigene Überlieferungsgeschichte gehabt hat".14 Er argumentiert, dass der Dekalog
innerhalb der Sinaiperikope unverbunden bleibe und nicht an Exodus 19,19
anschließe, denn dort antworte Gott nicht mit Geboten sondern mit Donner.
Zudem schließe Exodus 20,217 auch nicht an Exodus 19,25 an, denn da sei Moses
schon wieder bei seinem Volk, und Exodus 20,18ff. habe andere Interessen und
lasse mit keiner Silbe erkennen, dass Jahwe die Gebote proklamierte, und zitiert die
Forschung von Lothar Perlitt, der eben dies konstatiert habe. 15
12 Die Aggada bezeichnet die nicht gesetzlichen Inhalte der antiken rabbinischen Literatur.
13 Ex 24,7.
14 Schmidt,
Die zehn Gebote im Rahmen alttestamentlicher Ethik
, S. 25.
15 Schmidt,
Die zehn Gebote im Rahmen alttestamentlicher Ethik
, S. 25. Mit Verweis auf: Perlitt,
Bundestheologie im Alten Testament,
S. 71ff.
7
Selbst die Parallelfassung in Deuteronomium 5 sei nach Schmidt später ins
Deuteronomium hinzugefügt worden. Er begründet, dass das Volk Israel in zweiter
Person angesprochen werde,16 die Präambel und die Gebote jedoch die zweite
Person Singular benutzen. Für Schmidt ist es wahrscheinlich, dass das
Deuteronomium ursprünglich mit dem ,,Höre, Israel" oder gar erst mit der
Forderung nach der Einheit des Kultortes im Kapitel 12 begann.17
Als weiteres Argument, dass der Dekalog nicht am Beginn einer Rechtsentwickelung
stand, führt Schmidt an, dass der Dekalog uneinheitlich gestaltet sei und Merkmale
eines jüngeren Stils aufweise. Ausführlichen Geboten, teils mit Erläuterungen,
ständen kurze Verbote des Tötens, Ehebrechens und Stehlens gegenüber und die
Kette der Verbote (,,du sollst nicht") wird beim Sabbat und Elterngebot durch
positive Formulierungen gebrochen. Wichtiger Beleg sei, dass nur das erste und
zweite Gebot durch die IchRede geprägt sei. Bereits das dritte Gebot spreche von
Gott in dritter Person und ab dem sechsten Gebot begegne der Gottesname nicht
mehr.18
Das dritte Argument ist nach Schmidt die Tatsache, dass der Dekalog an einigen
Stellen jüngeren, deuteronomischen Sprachgebrauch aufzeige. Typisch für das
Deuteronomium sei die Häufung der Zusage ,,dein Gott", die Bezeichnung Ägyptens
als Sklavenhaus, die Verwerfung ,,anderer Götter", das Verbot ,,sie anzubeten und
ihnen zu dienen", die Rückweise in Deuteronomium 5 ,,wie Jahwe, dein Gott dir
geboten hat", die Begründung des Sabbatgebots und die Wendung ,,damit es dir gut
gehe" in der Motivierung des Elterngebots. Daneben sei die Begründung des ersten
und zweiten Gebots zum Ende hin durch den deuteronomischen Sprachgebrauch
geprägt.19
Der Bonner Alttestamentler kommt schließlich zu dem Ergebnis, dass der Dekalog
nicht aus mosaischer Zeit stammt und seine vorliegende Gestalt wegen der
jüngeren, deuteronomischen Sprachanteile kaum in vorexilische Zeit zurückreicht.
Diese Einsicht habe man in älterer Forschung zu vermeiden versucht, da man
vielfach versucht habe, die gegenwärtige Form als eine nachträgliche Ausgestaltung
16 Dtn 5,15.22.
17 Schmidt,
Die zehn Gebote im Rahmen alttestamentlicher Ethik
, S. 26.
18 Schmidt,
Die zehn Gebote im Rahmen alttestamentlicher Ethik
, S. 26.
19 Schmidt,
Die zehn Gebote im Rahmen alttestamentlicher Ethik
, S. 26.
8
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