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Vernachlässigung im frühen Kindesalter

Subtitle: Darstellung von Ursachen, Folgen und rechtlichen Aspekten der Kindesvernachlässigung am Beispiel von Christian B.

Scholary Paper (Seminar), 2006, 26 Pages
Author: Denise Kouba
Subject: Social Pedagogy / Social Work

Details

Event: Rechtliche Aspekte interfamiliarer Gewalt
Institution/College: University of Applied Sciences Jena
Tags: Vernachlässigung, Kindesalter, Rechtliche, Aspekte, Gewalt
Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2006
Pages: 26
Grade: 1,5
Bibliography: ~ 31  Entries
Language: German
Archive No.: V116699
ISBN (E-book): 978-3-640-18965-6
ISBN (Book): 978-3-640-18975-5
File size: 170 KB

Abstract

Verhungert, Verdurstet, Eingesperrt. Der Begriff der Kindesmisshandlung weckt Gefühle der Betroffenheit, der Empörung oder auch des Zorns auf Eltern, die ihre Kinder so zurichten können, dass sie mit Knochenbrüchen, blauen Flecken, Brandwunden oder halb verhungert ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen. Die Kinderschutzdiskussionen kreisen in diesem Zusammenhang jedoch hauptsächlich um die Problemlagen von Kindesmisshandlung und sexuellem Missbrauch. Die Vernachlässigung von Kindern ist hierbei ein lange Zeit vernachlässigtes Phänomen. Dies mag damit zusammenhängen, dass die Vernachlässigung von Kleinkindern und Säuglingen in den Familien meist verborgen bleibt, es sei denn es kommt zum Extremfall – dem Tod des Kindes. „Vernachlässigung der Vernachlässigung“ hat sich in diesem Zusammenhang zu einer prägenden Doktrin erwiesen. Doch die körperliche Züchtigung scheint auf dem Rückzug und die passive Aggression löst die aktive ab. Prügelorgien weichen so mehr und mehr dem totalen Desinteresse und kleine verkotete Hungergespenster verkörpern das Spiegelbild einer zunehmend gleichgültigen Gesellschaft. Der Fall, der die Betrachtung der Kindesvernachlässigung untermauern soll, ging 1999 durch die Presse. Der gerade fünf Monate alte Christian starb im Großraum Stuttgart in der elterlichen Wohnung an Austrocknung und stellt damit einen der extremen Fälle von Vernachlässigung dar. Doch gerade hier werden die Verflechtungen von Ursachen und Folgen sowie die gravierenden Auswirkungen der Vernachlässigung besonders deutlich. Bei der Betrachtung dieses Falls stellt man sich unweigerlich die Frage, wie es im Sozialstaat Deutschland überhaupt zu einer solchen Situation kommen kann, wo hier Hilfesysteme bleiben und wie der Tod des Kindes hätte verhindert werden können. Der erste Teil der Arbeit soll unter Einbeziehung des Falls Christian Form, Ausmaß und Bedingungen von Vernachlässigung darstellen. Im zweiten Teil erfolgt eine Untersuchung der Folgen von Vernachlässigung in Hinblick auf die körperliche, geistige und seelische Entwicklung der Kinder. Und abschließend sollen die rechtlichen Grundlagen möglicher Interventionen im Rahmen der Jugendhilfe, aber auch zukünftig vorstellbare Interventionsmöglichkeiten diskutiert werden.


Excerpt (computer-generated)

Fachhochschule Jena

Fachbereich Sozialwesen

Hausarbeit

Vernachlässigung im frühen
Kindesalter

Darstellung von Ursachen, Folgen und
rechtlichen Aspekten der Kindesvernachlässigung am Beispiel von Christian B.

Seminar: VT Rechtliche Aspekte interfamiliarer Gewalt
Denise Kouba

03.01.2006

 


Abbildungsverzeichnis

II

Einleitung 1

1 Vernachlässigung als Form der Misshandlung 2

1.1 Ein Definitionsversuch 2

1.2 Formen und Ausmaß der Vernachlässigung 3

1.3 Fallschilderung Christian B. 4

2 Bedingungen und Indikatoren von Vernachlässigung 5

2.1 Mutter-Kind-Interaktion 5

2.2 Das misshandelte Kind 6

2.3 Feindbild Eltern 7

2.3.1 Persönlichkeit und Haltung vernachlässigender Eltern 7

2.3.2 Vernachlässigung durch psychisch kranke Eltern 8

2.3.3 Vernachlässigung durch süchtige Eltern 9

2.4 Weitere Risikofaktoren der Vernachlässigung 10

3 Folgen von Vernachlässigung 11

3.1 Entwicklungsaufgaben im Säuglings- und Kleinkindalter 11

3.2 Körperliche Folgen der Vernachlässigung 12

3.3 Geistige und seelische Entwicklung vernachlässigter Kinder 13

4 Rechtliche Aspekte und Rolle der Jugendhilfe 15

4.1 Elterlicher Erziehungsauftrag und Kindeswohl 15

4.2 Rechtliche Grundlagen von Interventionen 16

4.3 Weitere Interventionsmöglichkeiten 18

Schlussbetrachtungen 19

Literaturverzeichnis 20

 


Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Vernachlässigung von Kindern 2

Abb. 2: Risikofaktoren der Vernachlässigung 10

 


Einleitung

Verhungert, Verdurstet, Eingesperrt.

Der Begriff der Kindesmisshandlung weckt Gefühle der Betroffenheit, der Empörung oder auch des Zorns auf Eltern, die ihre Kinder so zurichten können, dass sie mit Knochenbrüchen, blauen Flecken, Brandwunden oder halb verhungert ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen. Die Kinderschutzdiskussionen kreisen in diesem Zusammenhang jedoch hauptsächlich um die Problemlagen von Kindesmisshandlung und sexuellem Missbrauch. Die Vernachlässigung von Kindern ist hierbei ein lange Zeit vernachlässigtes Phänomen. Dies mag damit zusammenhängen, dass die Vernachlässigung von Kleinkindern und Säuglingen in den Familien meist verborgen bleibt, es sei denn es kommt zum Extremfall ­ dem Tod des Kindes. ,,Vernachlässigung der Vernachlässigung" hat sich in diesem Zusammenhang zu einer prägenden Doktrin erwiesen.

Doch die körperliche Züchtigung scheint auf dem Rückzug und die passive Aggression löst die aktive ab. Prügelorgien weichen so mehr und mehr dem totalen Desinteresse und kleine verkotete Hungergespenster verkörpern das Spiegelbild einer zunehmend gleichgültigen Gesellschaft.1

Der Fall, der die Betrachtung der Kindesvernachlässigung untermauern soll, ging 1999 durch die Presse. Der gerade fünf Monate alte Christian starb im Großraum Stuttgart in der elterlichen Wohnung an Austrocknung und stellt damit einen der extremen Fälle von Vernachlässigung dar. Doch gerade hier werden die Verflechtungen von Ursachen und Folgen sowie die gravierenden Auswirkungen der Vernachlässigung besonders deutlich.

Bei der Betrachtung dieses Falls stellt man sich unweigerlich die Frage, wie es im Sozialstaat Deutschland überhaupt zu einer solchen Situation kommen kann, wo hier Hilfesysteme bleiben und wie der Tod des Kindes hätte verhindert werden können.

Der erste Teil der Arbeit soll unter Einbeziehung des Falls Christian Form, Ausmaß und Bedingungen von Vernachlässigung darstellen. Im zweiten Teil erfolgt eine Untersuchung der Folgen von Vernachlässigung in Hinblick auf die körperliche, geistige und seelische Entwicklung der Kinder. Und abschließend sollen die rechtlichen Grundlagen möglicher Interventionen im Rahmen der Jugendhilfe, aber auch zukünftig vorstellbare Interventionsmöglichkeiten diskutiert werden.

In dieser Arbeit soll vor allem die Gruppe der Säuglinge und Kleinkinder in den Focus der Betrachtung gerückt werden, da diese dem Handeln der Eltern unweigerlich ausgesetzt sind und über keine eigenen kompensatorischen Möglichkeiten verfügen. .

1 Vgl. http://zeus.zeit.de/text/2005/17/Karolina

 


1 Vernachlässigung als Form der Misshandlung

1.1 Ein Definitionsversuch

Kindesvernachlässigung wird in der Literatur zumeist unter dem Oberbegriff Kindesmisshandlung subsumiert. Eine Definition von Kindesmisshandlung macht dies deutlich: ,,Kindesmisshandlung ist eine nicht zufällige, gewaltsame psychische und/oder physische Beeinträchtigung oder Vernachlässigung eines Kindes durch Eltern/Erziehungsberechtigte oder Dritte, die das Kind schädigt, verletzt, in seiner Entwicklung hemmt oder zu Tode bringt."2.

Kindesvernachlässigung stellt damit eine Form der Misshandlung dar, lässt sich aber auch klar von dieser abgrenzen. Spezifika von Vernachlässigung sind dabei zum einen die über längere Zeit ausbleibende materielle, emotionale oder kognitive Versorgung ­ also ein chronischer Zustand der Mangelversorgung des Kindes.3 Zum anderen resultiert Vernachlässigung aus Nichtwissen, Überforderung oder Unfähigkeit, was zu Unterlassung und Fehlverhalten führt ­ eine somit generell passive Haltung der Eltern. Dies betrifft vor allem Mütter, da Versorgungsaufgaben für Säuglinge und Kleinkinder meist ihnen zugeschrieben werden.

Unter Berücksichtigung dieser Aspekte lässt sich Vernachlässigung wie folgt beschreiben: ,,Unter Kindesvernachlässigung ist die Beeinträchtigung oder Schädigung der Entwicklung von Kindern durch die sorgeberechtigten und sorgepflichtigen Personen auf Grund unzureichender Pflege und Kleidung, mangelnder Ernährung und gesundheitlicher Fürsorge, zu geringer Beaufsichtigung und Zuwendung, nachlässigem Schutz vor Gefahren sowie nicht hinreichender Anregung und Förderung motorischer, geistiger, emotionaler und sozialer Fähigkeiten gemeint."4 Diese Definition und auch die folgende Grafik stellen besonders die Vielschichtigkeit des Begriffs der Kindesvernachlässigung heraus.

Abb. 1: Vernachlässigung von Kindern 5

2 Beiderwieden, J., u.a., 1990, Hilfen, S. 137; Deegener, G., 2005, Formen, S.37
3 Vgl. Schone, R., u.a., 1997, Not, S. 19
4 Deegener, G., 2005, Formen, S. 37
5 in Anlehnung an Schone, R., u.a., 1997, Not, S. 20

 


1.2 Formen und Ausmaß der Vernachlässigung

Bei der Kindesvernachlässigung kann zum einen zwischen aktiver und passiver Vernachlässigung unterschieden werden.6 Aktive Vernachlässigung stellt dabei die wissentliche Verweigerung von Handlungen dar, die sich auf einen erkennbaren Bedarf des Kindes richten und von der Person leistbar wären, wie z.B. Verweigerung von Körperhygiene, Schutz oder Versorgung mit Nahrung.

Passive Vernachlässigung kennzeichnet hingegen die unbewusste Unterlassung von Handlungen zur Bedürfnisbefriedigung des Kindes. Dies geschieht aufgrund mangelnder Einsicht, schlichten Nichterkennens des kindlichen Bedarfs oder unzureichendem Handlungspotential der Eltern. So kommt es beispielsweise zum Al einlassen des Kindes über eine unangemessen lange Zeit, unzureichende Pflege oder Mangelernährung. Die Grenzen zwischen aktiver und passiver Vernachlässigung sind jedoch als fließend anzusehen.

Andererseits kann bei der Kindesvernachlässigung auch zwischen der emotionalen und der körperlichen Vernachlässigung unterschieden werden.7 Im Rahmen der emotionalen Vernachlässigung geht man von einer fehlenden mütterlichen Zuwendung, so genannten ,,emotional nicht verfügbaren" Müttern, aus. Diese beachten trotz adäquater Pflege und Versorgung der Kinder deren Signale nicht genügend und lehnen sie mit einem nicht hinreichenden oder ständig wechselnden Beziehungsangebot passiv ab.

Die körperliche Vernachlässigung bezieht sich vor allem auf die Versorgung der Kinder mit Nahrung, Kleidung, Schutz, Pflege oder Gesundheitsförderung. Eine wichtige Unterform stellt die bei Kleinkindern auftretende nichtorganisch begründete Gedeihstörung (nonorganic failure to thrive) dar.8 Kleinkinder bleiben hierbei in ihrer körperlichen Entwicklung zurück, ohne dass organische Ursachen dafür ausgemacht werden können.

Zur Häufigkeit von Vernachlässigung gibt es keine hinreichend empirisch erworbenen Angaben. Wie viele Kinder somit in Deutschland von Vernachlässigung betroffen sind, lässt sich nur schwer ermitteln. Als Untergrenze geht man davon aus, dass 50.000 Kinder unter erheblicher Vernachlässigung leiden, nach oben schwankt die Zahl zwischen 250.000 und 500.000.9

ENGFER geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass in der Klientel deutscher Jugendämter Vernachlässigung circa ¾ al er betreuten Misshandlungsfälle ausmachen. Das Bayrische Staatsministerium für Unterricht und Kultus kommt zu dem Ergebnis, dass circa 20% al er Kinder und Jugendlichen in der Bundesrepublik betroffen sind.

6 Vgl.Deegener, G., 2005, Formen, S. 37; Schone, R., u.a., 1997, Not, S. 22
7 Vgl.Engfer, A., 2002, Missbrauch, S. 803; Deegener, G., 2005, Formen, S. 37
8 Vgl. Engfer, A., 1986, Ursachen, S. 10f.
9 Vgl. auch im Folgenden Deegener, G., 2005, Formen, S. 46f.; Schone, R., u.a., 1997,
Not, S. 15; Engfer, A., 2002, Missbrauch, S. 802

 



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