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Termpaper, 2008, 17 Pages
Author: Frederik Wendisch
Subject: Law - Civil / Private / Trade / Anti Trust Law / Business Law
Details
Institution/College: University of Lüneburg
Tags: Mediation, Europe, EU-Richtlinie, Aspekte, Mediation, Zivil-, Handelssachen, Mediation
Year: 2008
Pages: 17
Grade: 1,3
Bibliography: ~ 8 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-19841-2
ISBN (Book): 978-3-640-19852-8
File size: 84 KB
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Abstract
Juristische Konflikte werden zumeist klassischerweise vor den Gerichten ausgetragen. Die Nachteile von einem Zivilprozess liegen in der Überlastung der Gerichte begründeten langen Verfahrensdauer und den nicht unerheblichen Gerichts- und Anwaltskosten. Der schwerwiegendste Nachteil ist jedoch, dass in einem Gerichtsverfahren Rivalität zwischen den Parteien herrscht bzw. aufgebaut wird und das Urteil zumindest bei der unterliegenden Partei Unmut hervorruft. So wird eine Partei mit dem Urteil immer unzufrieden sein, bzw. sogar beide bei einem Teilobsiegen. Dies führt zu einer Störung des Verhältnisses der Parteien und sorgt oft dafür, dass sie keinen Raum für zukünftige Beziehungen mehr sehen. Als Reaktion auf diese Problemfelder wurde die Mediation ins Leben gerufen. Diese im angloamerikanischen Raum schon sehr verbreitete Form der alternativen Streitbeilegung erfreut sich seit einiger Zeit auch in der Bundesrepublik Deutschland immer größerer Beliebtheit. Sie zielt darauf ab, dass die Parteien gemeinsam eine für beide zufrieden stellende Lösung selbst erarbeiten um somit auch von einer Fortführung der Beziehung in der Zukunft profitieren zu können. Weiterhin zeichnet sich ein Mediationsverfahren durch eine vergleichsweise kurze Verfahrensdauer und vergleichsweise geringe Kosten aus. Bei all diesen Vorteilen des Mediationsverfahrens dürfen die Problemfelder nicht außer Acht gelassen werden. So fehlte es in der Vergangenheit an Verfahrensstandards bzw. gesetzlichen Grundlagen, so dass es diesbezüglich zu Unsicherheiten kommen konnte. Die Mediation war daher eine mögliche Alternative zum Gerichtsverfahren, aber kein integrierter Bestandteil des Justizwesens. So war eine Mediationsvereinbarung z.B. abgesehen von einer Titulierung durch den Notar oder in Form eines Anwaltsvergleiches nicht vollstreckbar. Dies hat sich in diesem Jahr dadurch geändert, dass das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union am 21.05.2008 die Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (Mediationsrichtlinie) erlassen haben. Diese Richtlinie ist seit dem 13.06.2008 in Kraft und die Bundesrepublik hat ab diesem Tag drei Jahre Zeit sie in nationales Recht umzusetzen. Die Arbeit gibt einen Überblick über die Richtlinie, ihren Hintergrund und ihre Entwicklung und stellt ihre Kernpunkte darstellen.
Excerpt (computer-generated)
Mediation goes Europe: Die EU-Richtlinie über
bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und
Handelssachen
Leuphana Universität Lüneburg
Fakultät II
Mediation und Arbeitsrecht
Sommersemester 2008
Eingereicht von:
Frederik Wendisch
Lüneburg, 24. 06. 2008
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abkürzungsverzeichnis II
I Einleitung 1
II Die Entwicklung der Richtlinie 2
III Überblick und Hintergrund der Richtlinie 2
IV Die Kernpunkte der Richtlinie 3
1. Definition von Mediation und Mediator (Art. 3) 3
2. Sicherstel ung der Qualität der Mediation (Art. 4) 5
3. Vol streckbarkeit von Mediationsvereinbarungen (Art. 6) 7
4. Vertraulichkeit der Mediation (Art. 7) 9
5. Verjährungshemmung (Art. 8) 9
V Vergleich des Richtlinienvorschlags mit der verabschiedeten
Richtlinie 10
VI Fazit und Ausblick 11
Literaturverzeichnis III
I
Abkürzungsverzeichnis
Amtsbl.
Amtsblatt
AnwBl.
Anwaltsblatt
Art.
Artikel
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BMJ
Bundesministerium der Justiz
BORA
Berufsordnung der Rechtsanwälte
EGV
Vertrag zur Gründung der Europäischen
Gemeinschaft
e.V.
eingetragener Verein
gem.
gemäß
hM
herrschende Meinung
i.S.d.
im Sinne des
lit.
Litera
lt.
laut
mE
meines Erachtens
NJW
Neue Juritische Wochenschrift
öZivMediatG
österreichisches Bundesgesetz über
Mediation in zivilrechtssachen
SchiedsVZ
Zeitschrift für Schiedsverfahren
UWG
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Ziff.
Ziffer
ZKM
Zeitschrift für Konfliktmanagement
ZPO
Zivilprozessordnung
II
I Einleitung
Juristische Konflikte werden zumeist klassischerweise vor den
Gerichten ausgetragen. Die Nachteile von einem Zivilprozess liegen in
der Überlastung der Gerichte begründeten langen Verfahrensdauer und
den nicht unerheblichen Gerichts- und Anwaltskosten. Der
schwerwiegendste Nachteil ist jedoch, dass in einem Gerichtsverfahren
Rivalität zwischen den Parteien herrscht bzw. aufgebaut wird und das
Urteil zumindest bei der unterliegenden Partei Unmut hervorruft. So
wird eine Partei mit dem Urteil immer unzufrieden sein, bzw. sogar
beide bei einem Teilobsiegen. Dies führt zu einer Störung des
Verhältnisses der Parteien und sorgt oft dafür, dass sie keinen Raum
für zukünftige Beziehungen mehr sehen.
Als Reaktion auf diese Problemfelder wurde die Mediation ins Leben
gerufen. Diese im angloamerikanischen Raum schon sehr verbreitete
Form der alternativen Streitbeilegung erfreut sich seit einiger Zeit auch
in der Bundesrepublik Deutschland immer größerer Beliebtheit. Sie zielt
darauf ab, dass die Parteien gemeinsam eine für beide zufrieden
stel ende Lösung selbst erarbeiten um somit auch von einer Fortführung
der Beziehung in der Zukunft profitieren zu können. Weiterhin zeichnet
sich ein Mediationsverfahren durch eine vergleichsweise kurze
Verfahrensdauer und vergleichsweise geringe Kosten aus.
Bei al diesen Vorteilen des Mediationsverfahrens dürfen die
Problemfelder nicht außer Acht gelassen werden. So fehlte es in der
Vergangenheit an Verfahrensstandards bzw. gesetzlichen Grundlagen,
so dass es diesbezüglich zu Unsicherheiten kommen konnte. Die
Mediation war daher eine mögliche Alternative zum Gerichtsverfahren,
aber kein integrierter Bestandteil des Justizwesens. So war eine
Mediationsvereinbarung z.B. abgesehen von einer Titulierung durch
den Notar oder in Form eines Anwaltsvergleiches nicht vol streckbar.
Dies hat sich in diesem Jahr dadurch geändert, dass das Europäische
Parlament und der Rat der Europäischen Union am 21.05.2008 die
Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und
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