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Essay, 2008, 19 Pages
Author: Saskia Kutscheidt
Subject: German Studies - Modern German Literature
Details
Institution/College: University of Siegen (Sprach-, Literatur- und Medienwissenschaften)
Tags: Schuld, Verantwortung, Hannah, Arendt, Fall, Adolf, Eichmann, Jüdische, Kulturkritik, Essayistik
Year: 2008
Pages: 19
Grade: 1,3
Bibliography: ~ 7 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-22147-9
ISBN (Book): 978-3-640-22342-8
File size: 125 KB
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Abstract
Hannah Arendt, jüdische Schriftstellerin und Philosophin, löste mit ihrem Bericht über den Eichmann-Prozess, der in den Jahren 1961 und 1962 in Jerusalem geführt wurde, eine Welle an Protesten und Kontroversen aus. Anhand ihrer eigenen Beobachtung des Prozesses sowie umfangreicher Studien des Prozessmaterials zeichnete sie das Verfahren gegen den ehemaligen SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann vor dem Israelischen Gericht nach und beschäftigte sich dabei vor allem mit der Frage nach Schuldhaftigkeit, Moral und Verantwortung des modernen, aufgeklärten Menschen – nicht nur in Bezug auf Eichmanns Person, sondern auch auf die Allgemeinheit und auf die Juden, insbesondere jüdische Funktionäre, selbst. Ihre Kritik liegt unter anderem darin begründet, dass sie Möglichkeiten des Widerstands, des Entziehens von Mithilfe, sah und deshalb die allgemein gern verwendete Floskel ‚ich habe das so nicht gewollt’ als bloße Loslösung von Verantwortung betrachtete. Hannah Arendt spricht in diesem Zusammenhang vom passiven Widerstand (dem ‚Nicht- Kooperieren’ oder auch ‚Nicht-Reagieren’) als Option, sich der Beteiligung an den Judenmorden zu entziehen und damit auch den NS-Machthabern die Basis für ein weiteres Vorgehen zu entreißen. Sie hielt die Möglichkeit, ’einfach nicht zu reagieren’ für eine womöglich noch wirksamere Methode als die des mehr oder weniger offenen Widerstands und warf gerade den Juden, insbesondere denen, die auch unter den Nationalsozialisten noch über so etwas wie Privilegien verfügten, vor, diese Möglichkeit nicht wahrgenommen zu haben. Die Öffentlichkeit dagegen warf Arendt den Verrat am jüdischen Volk vor, da sie gerade auch auf die Rolle jüdischer Funktionäre einging, welche zugunsten des eigenen Überlebens mit den NS-Machthabern kooperierten und letztendlich doch damit nur die Vernichtung ihres eigenen Volkes ermöglichten. Hannah Arendt war jedoch bemüht, ein objektives Bild des Prozesses wiederzugeben, was bedeutete, dass sie parteilos beobachtete und auch das von der Anklage stark polemisierte Bild Eichmanns als ‚blutrünstige Bestie, welche höchste Machtbefugnisse innehatte’, zu verifizieren suchte. Diese Tatsache trug sicherlich dazu bei, dass sie von der Öffentlichkeit, die noch stark von den Erlebnissen und Nachwehen der NSZeit geprägt war, missverstanden wurde. [...]
Excerpt (computer-generated)
Universität Siegen
Fachbereich 3: Sprach-, Literatur- und Medienwissenschaften
Wintersemester 2007/2008
Essay
Über Schuld und Verantwortung bei Hannah Arendt
Der Fall Adolf Eichmann
Im Rahmen des Seminars
Jüdische Kulturkritik und Essayistik
Vorgelegt von
Saskia Kutscheidt
LCM, M.A. (Comparative Studies)
2. Fachsemester
Inhaltsverzeichnis
Schuld, Moral und Verantwortung bei Hannah Arendt der Fall Adolf Eichmann 3
Vorbemerkung: Der Eichmann-Prozess 1961/62 in Israel 4
Die Banalität des Bösen oder: die Abwesenheit von Gewissen 7
Größenwahn und Wichtigtuerei ein verhinderter Beamter 9
Die Frage nach Schuld, Verantwortung und Moral 9
Das Verschwinden von Verantwortung und Schuldbewusstsein 10
Die Fähigkeit zu Urteilen als Indiz für moralisches Verantwortungsbewusstsein 11
Eichmann und seine verantwortungsvolle Aufgabe ,im Sinne der Juden′ 12
Schlussbemerkung 16
Literaturverzeichnis 18
2
Schuld, Moral und Verantwortung bei Hannah Arendt der Fall Adolf Eichmann
Hannah Arendt, jüdische Schriftstellerin und Philosophin, löste mit ihrem Bericht über den
Eichmann-Prozess, der in den Jahren 1961 und 1962 in Jerusalem geführt wurde, eine Welle
an Protesten und Kontroversen aus. Anhand ihrer eigenen Beobachtung des Prozesses sowie
umfangreicher Studien des Prozessmaterials zeichnete sie das Verfahren gegen den
ehemaligen SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann vor dem Israelischen Gericht nach und
beschäftigte sich dabei vor allem mit der Frage nach Schuldhaftigkeit, Moral und
Verantwortung des modernen, aufgeklärten Menschen nicht nur in Bezug auf Eichmanns
Person, sondern auch auf die Allgemeinheit und auf die Juden, insbesondere jüdische
Funktionäre, selbst. Ihre Kritik liegt unter anderem darin begründet, dass sie Möglichkeiten
des Widerstands, des Entziehens von Mithilfe, sah und deshalb die allgemein gern verwendete
Floskel ,ich habe das so nicht gewollt′ als bloße Loslösung von Verantwortung betrachtete.
Hannah Arendt spricht in diesem Zusammenhang vom passiven Widerstand (dem ,Nicht-
Kooperieren′ oder auch ,Nicht-Reagieren′) als Option, sich der Beteiligung an den
Judenmorden zu entziehen und damit auch den NS-Machthabern die Basis für ein weiteres
Vorgehen zu entreißen. Sie hielt die Möglichkeit, ′einfach nicht zu reagieren′ für eine
womöglich noch wirksamere Methode als die des mehr oder weniger offenen Widerstands
und warf gerade den Juden, insbesondere denen, die auch unter den Nationalsozialisten noch
über so etwas wie Privilegien verfügten, vor, diese Möglichkeit nicht wahrgenommen zu
haben.
Die Öffentlichkeit dagegen warf Arendt den Verrat am jüdischen Volk vor, da sie gerade auch
auf die Rolle jüdischer Funktionäre einging, welche zugunsten des eigenen Überlebens mit
den NS-Machthabern kooperierten und letztendlich doch damit nur die Vernichtung ihres
eigenen Volkes ermöglichten. Hannah Arendt war jedoch bemüht, ein objektives Bild des
Prozesses wiederzugeben, was bedeutete, dass sie parteilos beobachtete und auch das von der
Anklage stark polemisierte Bild Eichmanns als ,blutrünstige Bestie, welche höchste
Machtbefugnisse innehatte′, zu verifizieren suchte. Diese Tatsache trug sicherlich dazu bei,
dass sie von der Öffentlichkeit, die noch stark von den Erlebnissen und Nachwehen der NS-
Zeit geprägt war, missverstanden wurde. Selbst wenn Hans Mommsen Arendts Bericht
hinsichtlich der Stichhaltigkeit der Argumente sowie der historischen Detailgenauigkeit als
kritikwürdig erachtet, so kann Arendts Essay über die ,Banalität des Bösen′ dennoch als ein
umfangreich recherchierter Prozessbericht gesehen werden, der ihre Frage nach der
Schuldhaftigkeit und moralischen Verantwortung Eichmanns und darüber hinaus jedes
Einzelnen zu ergründen sucht. Inwiefern ist ein ,einfacher′ Mensch, den man weder als
3
ausgemachten Sadisten noch als blutrünstige Bestie bezeichnen kann, dazu in der Lage, sich
in den totalitären Machtmechanismus einzufügen und damit ,auf höheren Befehl′ Teil eines
Vernichtungsapparates zu werden ohne dass sich sein Gewissen gegen die
Unrechtmäßigkeit der Angelegenheit regt? Wie kann er unfähig sein, ein Unterfangen, das
von Anfang an auf die Vernichtung des jüdischen Volkes angelegt war, als solches zu
erkennen? Dies sind Fragen, die im Folgenden als Leitfäden in der Auseinandersetzung mit
der Person Eichmann dienen.
Vorbemerkung: Der Eichmann-Prozess 1961/62 in Israel
Der Prozess gegen Eichmann kann nicht in allen Punkten als fair bezeichnet werden: gegen
bestehendes Recht wurde Adolf Eichmann im Mai 1960 aus seinem Unterschlupf in
Argentinien entführt und nach Haifa ausgeliefert, bevor er am 11. April 1961 vor Gericht
kam. Die Entführung Eichmanns war völkerrechtswidrig und hatte doch kaum diplomatische
Konsequenzen. ,,Israel beanspruchte im Namen der Opfer die Zuständigkeit"1 dieser
Anspruch wurde trotz der Erwägungen, Eichmann vor einen internationalen Gerichtshof zu
bringen, von internationaler Seite aufgrund Israels besonderer Position toleriert.
Arendt wurde von der Wochenzeitschrift ,,The New Yorker" als Prozessbeobachterin nach
Jerusalem geschickt. Wie Mommsen berichtet2, hatte Arendt ursprünglich vor, einen Artikel
für die Zeitung zu verfassen, doch daraus wurden fünf Berichte, die sie 1963 zu dem Buch
,,Eichmann in Jerusalem" ausweitete. Arendt stellte der Interpretation der ,Endlösung′ ihre
eigene Ansicht entgegen3, um problematische Positionen der Anklage zu entlarven und eine
möglichst objektive Sicht auf den Fall zu gewinnen.
Die Situation während des Eichmann-Prozesses im Hinblick auf die Strafverfolgung der NS-
Funktionäre war prekär: Antonia Grunenberg argumentiert, dass
,,in Deutschland...zu jener Zeit die Verfolgung der Verantwortlichen des
Massenmords nur sehr schleppend [voranging]"4.
Folglich waren auch die Prozesse durch einen Wirrwarr an Schuldzu- und Abweisung und
Verteidigung der eigenen Vergangenheit von Seiten der Angeklagten gekennzeichnet. Für die
Anklage in Jerusalem stand zudem auch nicht ein Einzelner vor Gericht nein, die
1 Arendt, Hannah.
Eichmann in Jerusalem. Ein Bericht über die Banalität des Bösen
. München: Piper Verlag
2006. 9.
2 Mommsen in ebda. 10.
3 Mommsen in ebda. 10.
4 Grunenberg, Antonia.
Arendt
, Freiburg: Herder 2003. 91.
4
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