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Grenzgänger in die Schweiz und die steuerlichen Konsequenzen von Einmalauszahlungen aus der Schweizer Pensionskasse

Subtitle: Wohnen und Arbeiten in der Schweiz

Textbook, 2008, 18 Pages
Authors: Gerold Miessl, Rolf Eichin
Subject: Economics / Business: Accounting and Taxes

Details

Category: Textbook
Year: 2008
Pages: 18
Language: German
Archive No.: V119152
ISBN (E-book): 978-3-640-21877-6
ISBN (Book): 978-3-640-21891-2
File size: 166 KB

Abstract

Die Schweiz ist kein EU-Staat. Eine Initiative zu Beitrittsverhandlungen wurde vom Schweizer Volk 1997 abgelehnt. Um doch mit den wichtigsten Handelspartnern zusammenzuarbeiten, wurden verschiedene bilaterale Verträge zwischen der EU und der Schweiz geschlossen. Das wichtigste Abkommen, die Personenfreizügigkeit, ist seit dem 01.06.2002 in Kraft und vollzieht einen 12-jährigen Prozess, an dessen Ende die volle Personenfreizügigkeit steht. Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen, wobei jeder Kanton eine eigene Verwaltungseinheit ist, sodass die Kantone teilweise sehr unterschiedliche, historisch bedingte Rechtsvorschriften haben. Der Inhalt dieses Buches ist das Ergebnis gründlicher Recherchen und praktischer Erfahrung der letzten Jahre in der Beratung von Grenzgängern und Aufenthaltern in der Schweiz.


Excerpt (computer-generated)


Grenzgänger in die Schweiz und die steuerlichen Konsequenzen von

Einmalauszahlungen aus der Schweizer Pensionskasse

Grenzgänger I·N·F·O e.V. und Aufenthalter I·N·F·O e.V.

Zentrale

Lörracher Strasse 50 c

79541 Lörrach ­ Brombach

Tel: 07621 5083

Fax: 07621 5085

Romanshorner Strasse 70

CH-8280 Kreuzlingen

Tel: 071 6887802

Aus Deutschland 07531 697855

Mülhauser Strasse 10

79110 Freiburg

Tel: 0761 7076176

Fax: 0761 7076177

Business-Center Karlsruhe

Unterreut 6

76135 Karlsruhe

Tel: 0721 93381993

Fax: 0721 93381994

www.aufenthalter.ch www.grenzgaenger.de www.verein.biz www.lohnabzuege.de

www.krankenversichert.de

info@grenzgaenger.de info@aufenthalter.ch

Copyright und Auflage

1. Auflage aus 01 / 2008

Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Autors

© Copyright StB Dipl.-Kfm. G. Miessl, Konstanz


3

__________________________________Pensionskasse ____________________________________

Inhaltsverzeichnis

Seite 4

_________________

Vorwort


Seite 7

_________________

1. Grenzgänger

Seite 7

_________________

1.1 Steuerliche Behandlung der Beiträge in einer Pensionskasse

Seite 9

_________________

1.2. Betrachtung aus dem Blickwinkel der Steuergerechtigkeit

Seite 9

_________________

1.2.1. Schweizer Altersvorsorgesystem ­ keine Vergleichbarkeit


Seite 11

_________________

1.2.2.Ungleichbehandlung im Kontext des § 3 Nr. 63 EstG.

Seite 12

_________________

1.2.3. Rechtliche Bedenken


Seite 13

_________________

2. Entfallen der Grenzgängereigenschaft

Seite 14

_________________

2.1. Zuweisung des Besteuerungsrechtes

Seite 15

_________________

2.2. Besteuerung der Einmalauszahlung in der Schweiz

Seite 16

_________________

3. Fazit


Seite 18

_________________

Wegbeschreibung / Anfahrtsskizze




Die Broschüren wurden mit grösster Sorgfalt unter Einbezug moderner Technik erstellt. Eine Haftung für die Texte und Muster kann dennoch nicht übernommen werden.

___________________________________________________________________________________________________________

Grenzgänger I·N·F·O e.V. und

Aufenthalter I·N·F·O e. V.


4

__________________________________Pensionskasse ____________________________________

Vorwort

Die Schweiz ist kein EU-Staat. Eine Initiative zu Beitrittsverhandlungen wurde vom Schweizer Volk

1997 abgelehnt. Um doch mit den wichtigsten Handelspartnern zusammenzuarbeiten, wurden ver-

schiedene bilaterale Verträge zwischen der EU und der Schweiz geschlossen. Das wichtigste Ab-

kommen, die Personenfreizügigkeit, ist seit dem 01.06.2002 in Kraft und vollzieht einen 12-jährigen

Prozess, an dessen Ende die volle Personenfreizügigkeit steht.

Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen, wobei jeder Kanton eine eigene Verwaltungseinheit ist, so-

dass die Kantone teilweise sehr unterschiedliche, historisch bedingte Rechtsvorschriften haben.

Der Inhalt dieses Buches ist das Ergebnis gründlicher Recherchen und praktischer Erfahrung der

letzten Jahre in der Beratung von Grenzgängern und Aufenthaltern in der Schweiz.

Jegliche Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung ist ohne schriftliche Einwilligung

des Autors ausdrücklich verboten und wird ebenso wie die urheberrechtliche Verletzung strafrecht-

lich weiterverfolgt.

Zitate sind nur mit Quellenhinweis zulässig.

Die Ausarbeitung erfolgte unter bestem Wissen und Gewissen; Haftungen sind jedoch ausdrück-

lich ausgeschlossen.

Konstanz, den 23. Dezember 2007

StB Dipl.-Kfm. G. Miessl

Begriffe, die eine weibliche und eine männliche Form aufweisen können, werden grundsätzlich

nicht unterschieden, sondern jeweils in der einen oder anderen Form verwendet. Sie sind somit als

gleichwertig zu betrachten.

Fragen und Probleme sind stets an die Vereine zu richten. Für Verbesserungsvorschläge, Hinwei-

se, Fehler oder aktuelle Änderungen bitten die Vereine um Mitteilung.

___________________________________________________________________________________________________________

Grenzgänger I·N·F·O e.V. und

Aufenthalter I·N·F·O e. V.


5

__________________________________Pensionskasse ____________________________________

Die Vereine

Grenzgänger I·N·F·O e. V., eingetragen beim Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221.

Aufenthalter I·N·F·O e. V., eingetragen beim Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562.

Die Vereine Grenzgänger I·N·F·O e. V. und

Aufenthalter I·N·F·O e. V.

für Grenzgänger und

Aufenthalter

in

der Schweiz wurden gegründet, weil keine Anlaufstellen bestanden, die zentral über die Probleme des Arbei-

tens in der Schweiz beraten und informiert haben.

Dank der vernetzten Arbeit mit anderen Organisationen, eines engagierten Teams und der Kontakte zu

Steuerberatern, Rechtsanwälten und Versicherungsfachleuten konnten die Vereine erheblich von deren

Kompetenz und jahrelanger Erfahrung profitieren.

Die Vereine leisten jährlich über 15.000 Beratungen ­ telefonisch, schriftlich, per E-mail oder persönlich. Die

Beratung, die Hilfe und Unterstützung sind kostenlos, von einer Vereinsmitgliedschaft nicht abhängig und

verpflichten den Interessenten in keiner Weise. Somit sind die Vereine auf Spenden, Gönner und Fördermit-

glieder angewiesen.

Die Vereine sind weder versicherungsberatend, noch rentenberatend oder steuerberatend tätig.

Auch arbeiten die Vereine nicht gemeinnützig.

Versicherungsfragen werden weitergeleitet an ,,RE Dienstleistungen für Grenzgänger I·N·F·O e. V. und

Auf-
enthalter I·N·F·O e. V.

" und dort bearbeitet.

Mitgliedsbeitrag und Gönnerbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt EUR 18 pro Jahr. Einmalige Aufnahmegebühr EUR 10. Der Mitgliedsantrag

steht im Internet zum Download bereit: http://www.verein.biz/wirueberuns.htm

Ein Gönnerbeitrag ist möglich:

Deutsche Bank Lörrach, Konto 16 74 373 00, BLZ 683 700 24, Kontoinhaber: Grenzgänger I·N·F·O e. V.

oder

Deutsche Bank Lörrach, Konto 16 74 373 01, BLZ 683 700 24, Kontoinhaber: Aufenthalter I·N·F·O e. V.

Mitgliedsbeiträge sowie Gönnerbeiträge können gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 Einkommenssteuergesetz Deutsch-

land als Werbungskosten angesetzt werden: Werbungskosten sind auch ,,Beiträge zu Berufsständen und

sonstigen Berufsverbänden, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist."



Beratungskosten

Die Vereine sind berechtigt, Beratungen gegen Berechnung eines Honorars zu leisten; dies geschieht nach

vorheriger Anzeige.

Datenschutz

Es wird dem Interessenten mitgeteilt und er willigt ein, dass personenbezogene Daten gespeichert werden,

deren Löschung er jederzeit beantragen kann. Die Vereine Grenzgänger I·N·F·O e.V. und Aufenthalter

I·N·F·O e.V. sowie ,,RE Dienstleistungen für Grenzgänger I·N·F·O e.V. und Aufenthalter I·N·F·O e.V." ver-

pflichten sich, alle Vorkehrungen zur Einhaltung der massgebenden gesetzlichen Vorschriften des Daten-

schutzes zu treffen. Die Daten werden absolut vertraulich behandelt. Personendaten werden in der Regel in

elektronischer Form aufbewahrt. Zugleich werden sämtlichen Angaben nur mit ausdrücklichem Einverständ-

nis an Drittpersonen weitergeleitet. Ebenso stimmt der Interessent einer Kontaktaufnahme - persönlich, tele-

fonisch, schriftlich, elektronisch - und der Betreuung durch die Aktiv-Mitglieder bzw. Berater der Vereine zu,

bzw. der Kontaktaufnahme durch ,,RE Dienstleistungen für Grenzgänger I·N·F·O e. V. und

Aufenthalter
I·N·F·O e. V

".

___________________________________________________________________________________________________________

Grenzgänger I·N·F·O e.V. und

Aufenthalter I·N·F·O e. V.



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