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Subtitle: Wohnen und Arbeiten in der Schweiz
Textbook, 2008, 29 Pages
Author: Rolf Eichin
Subject: Economics / Business: Accounting and Taxes
Details
Year: 2008
Pages: 29
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-21902-5
ISBN (Book): 978-3-640-21912-4
File size: 272 KB
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Abstract
Die Schweiz ist kein EU-Staat. Eine Initiative zu Beitritts-verhandlungen wurde vom Schweizer Volk 1997 abgelehnt. Um doch mit den wichtigsten Handelspartnern zusammenzuarbeiten, wurden verschiedene bilaterale Verträge zwischen der EU und der Schweiz geschlossen. Das wichtigste Abkommen, die Personenfreizügigkeit, ist seit dem 01.06.2002 in Kraft und vollzieht einen 12-jährigen Prozess, an dessen Ende die volle Personenfreizügigkeit steht. Am Anfang dieses Prozesses stand die Anerkennung von Diplomen und Zeugnissen und die Koordinierung der Sozialsysteme. Am 01.06.2004 trat die zweite Stufe des Abkommens zur Personenfreizügigkeit in Kraft. Sie brachte weitere Erleichterungen für Staatsangehörige der EU / EFTA, die in der Schweiz arbeiten möchten. In einer dritten Stufe, seit dem 01.06.2007, steht dem Wohnen und Arbeiten in der Schweiz für EU- / EFTA-Bürger nichts mehr im Wege. Dazu gibt dieser Ratgeber zahllose hilfreiche Hinweise. Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen, wobei jeder Kanton eine eigene Verwaltungseinheit ist, sodass die Kantone teilweise sehr unterschiedliche, historisch bedingte Rechtsvorschriften haben. Diese Broschüre richtet sich in erster Linie an Personen, die mit dem Gedanken spielen, in der Schweiz zu arbeiten und vielleicht auch dort zu wohnen. Es soll helfen, sich in den in der Schweiz geltenden Vorschriften zurecht zu finden. Darüber hinaus ist zu empfehlen, sich unbedingt persönlich, vor Ort, beraten zu lassen. Wer nicht Staatsangehöriger eines EU- / EFTA-Staates oder der Schweiz ist, sollte sich nochmals genau über seine Möglichkeiten informieren. Der Inhalt dieses Buches ist das Ergebnis gründlicher Recherchen und praktischer Erfahrung der letzten 28 Jahre in der Beratung von Grenzgängern und Aufenthaltern in der Schweiz.
Excerpt (computer-generated)
60 Tage Regelung Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz
Grenzgänger I·N·F·O e.V. und Aufenthalter I·N·F·O e.V.
Zentrale
Lörracher Strasse 50 c
79541 Lörrach Brombach
Tel: 07621 5083
Fax: 07621 5085
Romanshorner Strasse 70
CH-8280 Kreuzlingen
Tel: 071 6887802
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Tel: 0721 93381993
Fax: 0721 93381994
www.grenzgaenger.de www.verein.biz www.lohnabzuege.ch www.60tageregelung.de
www.krankenversichert.ch
info@aufenthalter.ch info@grenzgaenger.de
Copyright und Auflage
13. Auflage aus 06 / 2009
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.
© Copyright des Grenzgänger I·N·F·O e.V. © Copyright des Aufenthalter I·N·F·O e.V.
2
__________________________________________ 60 Tage Regelung ___________________________________________
Inhaltsverzeichnis
Seite 2
_________________
Inhaltsverzeichnis
Seite 3
_________________
Vorwort
Seite 7
_________________
60-Tage-Regelung
Seite 9
_________________
Steuersätze
Seite 10
_________________
Nichtrückkehr und die Berechnung
Seite 12
_________________
Einführungsschreiben
Seite 21
_________________
Leitende
Angestellte
Seite 23
_________________
Verständigungsverfahren
Seite 24
_________________
Finanzämter, Steuerämter
Seite 25
_________________
Verschiedene Regelungen
1. Unterhalt an den Ehegatten in der Schweiz
2. Unterhalt vom Ehegatten im Ausland
3. Transportarbeitnehmer
4. Internationaler
Bahnverkehr
5. Euro Airport Basel
Seite 27
_________________
Verbindliche Auskunft
Seite 28
_________________
Wegbeschreibung / Anfahrtsskizze
Die Vereine Grenzgänger INFO e.V. und Aufenthalter INFO e.V. sind nicht steuerberatend tätig.
Wenden Sie sich in steuerlichen Fragen an: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbehörden oder
andere nach § 4 StBerG zugelassene Berufe.
Die Broschüren wurde mit grösster Sorgfalt unter Einbezug moderner Technik erstellt. Eine Haftung für die Texte und Muster kann dennoch nicht übernommen werden.
_____________________________________________________________________________________________________
© Grenzgänger I·N·F·O e.V. und Aufenthalter I·N·F·O e. V.
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__________________________________________ 60 Tage Regelung ___________________________________________
Vorwort
Die Schweiz ist kein EU-Staat. Eine Initiative zu Beitrittsverhandlungen wurde vom Schweizer Volk 1997 abgelehnt. Um
doch mit den wichtigsten Handelspartnern zusammenzuarbeiten, wurden verschiedene bilaterale Verträge zwischen der
EU und der Schweiz geschlossen. Das wichtigste Abkommen, die Personenfreizügigkeit, ist seit dem 01.06.2002 in Kraft
und vollzieht einen 12-jährigen Prozess, an dessen Ende die volle Personenfreizügigkeit steht.
Am Anfang dieses Prozesses stand die Anerkennung von Diplomen und Zeugnissen und die Koordinierung der
Sozialsysteme. Am 01.06.2004 trat die zweite Stufe des Abkommens zur Personenfreizügigkeit in Kraft. Sie brachte
weitere Erleichterungen für Staatsangehörige der EU / EFTA, die in der Schweiz arbeiten möchten. In einer dritten Stufe,
seit dem 01.06.2007, steht dem Wohnen und Arbeiten in der Schweiz für EU- / EFTA-Bürger nichts mehr im Wege. Dazu
gibt dieser Ratgeber zahllose hilfreiche Hinweise.
Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen, wobei jeder Kanton eine eigene Verwaltungseinheit ist, sodass die Kantone
teilweise sehr unterschiedliche, historisch bedingte Rechtsvorschriften haben.
Diese Broschüre richtet sich in erster Linie an Personen, die mit dem Gedanken spielen, in der Schweiz zu arbeiten und
vielleicht auch dort zu wohnen. Es soll helfen, sich in den in der Schweiz geltenden Vorschriften zurecht zu finden.
Darüber hinaus ist zu empfehlen, sich unbedingt persönlich, vor Ort, beraten zu lassen.
Wer nicht Staatsangehöriger eines EU- / EFTA-Staates oder der Schweiz ist, sollte sich nochmals genau über seine
Möglichkeiten informieren.
Der Inhalt dieses Buches ist das Ergebnis gründlicher Recherchen und praktischer Erfahrung der letzten 28 Jahre in der
Beratung von Grenzgängern und Aufenthaltern in der Schweiz.
Der Autor
Rolf Eichin
Wichtig:
- Die Belange der Grenzgänger in die Schweiz sind in Arial geschrieben.
-
Die Belange der Aufenthalter in der Schweiz sind in Arial kursiv geschrieben.
- Die Belange der Grenzgänger als Selbstständige sind in Comic Sans MS geschrieben.
- Die Belange der Aufenthalter als Selbstständige sind in Comic Sans MS kursiv geschrieben.
Begriffe, die eine weibliche und eine männliche Form aufweisen können, werden grundsätzlich nicht unterschieden,
sondern jeweils in der einen oder anderen Form verwendet. Sie sind somit als gleichwertig zu betrachten.
Fragen und Probleme sind stets an die Vereine zu richten. Für Verbesserungsvorschläge, Hinweise, Fehler oder aktuelle
Änderungen bitten die Vereine um Mitteilung.
Die Vereine
Grenzgänger I·N·F·O e. V., eingetragen beim Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221.
Aufenthalter I·N·F·O e. V., eingetragen beim Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562.
Die Vereine Grenzgänger I·N·F·O e. V. und
Aufenthalter I·N·F·O e. V.
für Grenzgänger und
Aufenthalter
in der Schweiz
wurden gegründet, weil keine Anlaufstellen bestanden, die zentral über die Probleme des Arbeitens in der Schweiz
beraten und informiert haben.
Dank der vernetzten Arbeit mit anderen Organisationen, eines engagierten Teams und der Kontakte zu Steuerberatern,
Rechtsanwälten und Versicherungsfachleuten konnten die Vereine erheblich von deren Kompetenz und jahrelanger
Erfahrung profitieren.
Die Vereine leisten jährlich über 15.000 Beratungen telefonisch, schriftlich, per E-mail oder persönlich. Die Beratung,
die Hilfe und Unterstützung sind kostenlos, von einer Vereinsmitgliedschaft nicht abhängig und verpflichten den
Interessenten in keiner Weise. Somit sind die Vereine auf Spenden, Gönner und Fördermitglieder angewiesen.
Die Vereine sind weder versicherungsberatend, noch rentenberatend oder steuerberatend tätig.
Auch arbeiten die Vereine nicht gemeinnützig.
Versicherungsfragen werden weitergeleitet an ,,RE Dienstleistungen für Grenzgänger I·N·F·O e. V. und
Aufenthalter
I·N·F·O e. V.
" und dort bearbeitet.
_____________________________________________________________________________________________________
© Grenzgänger I·N·F·O e.V. und Aufenthalter I·N·F·O e. V.
4
__________________________________________ 60 Tage Regelung ___________________________________________
Der Werdegang der Vereine
1991 Gründung des Grenzgänger I·N·F·O Vereins,
1992
Broschüre: ,,Ich bin Grenzgänger in der Schweiz",
1993
Entwicklung D-CH Krankenversicherungsmodell,
1994
Zusammenarbeit mit Steuerberatern,
1995 Eintragung im Vereinsregister,
1996
Nettolohnberechnung computergestützt,
1997
1000. Mitglied,
1998 Erste Webseite im Internet http://www.grenzgaenger.de,
1998
Broschüre: ,,Ich arbeite in der Schweiz und werde Mutter",
1999 Differenzkindergeld,
1999
Broschüre: ,,60 Tage Regelung Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz",
2000 Broschüre:
,,Ich bin Aufenthalter in der Schweiz",
2001 Entwicklung
D-CH Krankenversicherungsmodell für Aufenthalter,
2001 Gründung
Aufenthalter I·N·F·O Verein,
2001
http://www.aufenthalter.ch,
2001
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung: Riesterrente auch für Grenzgänger,
2001 Broschüre ,,Ich arbeite in der Schweiz und werde Rentner",
2002 Broschüre ,,Ich suche einen Job in der Schweiz",
2002 Enge Zusammenarbeit mit Behörden zur Einführung der bilateralen Verträge z. B. Arbeitsamt, KVG Schweiz,
2003
Enge Zusammenarbeit mit CH - Stellenbüros sowie den EURES-Beratern,
2003
Computergestützte Vorsorgeberechnung,
2004
Zusammenarbeit ,,RE Dienstleistungen für Grenzgänger I·N·F·O e.V. und
Aufenthalter I·N·F·O e.V.
",
2004
Broschüre ,,Versicherungen für Grenzgänger und
Aufenthalter
in der Schweiz",
2004 http://www.sachversichert.ch,
2004 http://www.krankenversichert.ch,
2004 http://www.geldberatung.ch,
2004
Broschüre
,,
Ich bin Selbstständig und Grenzgänger oder
Aufenthalter
in der Schweiz
"
,
2005 Broschüre: ,,Ich bin Grenzgänger andersherum, von der Schweiz nach Deutschland",
2005 Broschüre: ,,Ich bin Kurzaufenthalter in der Schweiz",
2005 Broschüre: ,,Immobilienerwerb durch Grenzgänger und
Aufenthalter
in der Schweiz,
2005 http://www.grenzgaengerandersherum.de,
2005
http://www.verein.biz,
2005 http://www.lohnabzuege.ch,
2005 http://www.schweizjob.ch,
2005 http://www.kurzaufenthalter.ch,
2005
Expertenforum im Internet,
2005 Entwicklung
D-CH Krankenversicherungsmodell EU für Aufenthalter,
2006 Broschüre:
,,Ich bin Niedergelassener in der Schweiz",
2006
http://www.niedergelassener.ch
,
2006 http://www.60tageregelung.de,
2006 http://www.pensions-kassen.de,
2007 Schutz der Marken Grenzgänger I·N·F·O e.V. und Aufenthalter I·N·F·O e.V. durch das Europäische Markenamt,
2007
http://www.3tesaeule.ch
,
2007 http://www.grenzgaengerimmobilien.de,
2007 http://www.grenzgaengerrente.de
2007 Broschüre: ,,Ich bin Student in der Schweiz"
2008 Broschüre:,,Grenzgänger in die Schweiz und die steuerlichen Konsequenzen von Einmalauszahlungen aus der
Schweizer Pensionskasse" Copyright StB Dipl.-Kfm. G. Miessl, Konstanz
Expertenforum: Fragen Sie uns, wir antworten noch am gleichen Arbeitstag, schnell und kompetent:
http://www.verein.biz/formular_anfrage.htm
Mitgliedsbeitrag und Gönnerbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt EUR 18 pro Jahr. Einmalige Aufnahmegebühr EUR 10. Der Mitgliedsantrag steht im Internet
zum Download bereit: http://www.verein.biz/wirueberuns.htm
Ein Gönnerbeitrag ist möglich:
Deutsche Bank Lörrach, Konto 16 74 373 00, BLZ 683 700 24, Kontoinhaber: Grenzgänger I·N·F·O e. V. oder
Deutsche Bank Lörrach, Konto 16 74 373 01, BLZ 683 700 24, Kontoinhaber: Aufenthalter I·N·F·O e. V.
Mitgliedsbeiträge sowie Gönnerbeiträge können gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 Einkommenssteuergesetz Deutschland als
Werbungskosten angesetzt werden: Werbungskosten sind auch ,,Beiträge zu Berufsständen und sonstigen
Berufsverbänden, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist."
_____________________________________________________________________________________________________
© Grenzgänger I·N·F·O e.V. und Aufenthalter I·N·F·O e. V.
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__________________________________________ 60 Tage Regelung ___________________________________________
Beratungskosten
Die Vereine sind berechtigt, Beratungen gegen Berechnung eines Honorars zu leisten; dies geschieht nach vorheriger
Anzeige.
Datenschutz
Es wird dem Interessenten mitgeteilt und er willigt ein, dass personenbezogene Daten gespeichert werden, deren
Löschung er jederzeit beantragen kann. Die Vereine Grenzgänger I·N·F·O e.V. und Aufenthalter I·N·F·O e.V. sowie ,,RE
Dienstleistungen für Grenzgänger I·N·F·O e.V. und Aufenthalter I·N·F·O e.V." verpflichten sich, alle Vorkehrungen zur
Einhaltung der massgebenden gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes zu treffen. Die Daten werden absolut
vertraulich behandelt. Personendaten werden in der Regel in elektronischer Form aufbewahrt. Zugleich werden
sämtlichen Angaben nur mit ausdrücklichem Einverständnis an Drittpersonen weitergeleitet. Ebenso stimmt der
Interessent einer Kontaktaufnahme - persönlich, telefonisch, schriftlich, elektronisch - und der Betreuung durch die Aktiv-
Mitglieder bzw. Berater der Vereine zu, bzw. der Kontaktaufnahme durch ,,RE Dienstleistungen für Grenzgänger I·N·F·O
e. V. und
Aufenthalter I·N·F·O e. V
".
Haftung
Die Umsetzung der Ergebnisse aus den hier vorliegenden Informationen und den persönlichen Beratungen liegen
außerhalb des Einflussbereiches des Grenzgänger I·N·F·O e. V. und des
Aufenthalter I·N·F·O e. V.
, weshalb hierfür
auch keine Haftung übernommen werden kann. Dies gilt sowohl für die Inhalte der veröffentlichten eigenen Broschüren
und Websites als auch für die empfohlenen Broschüren und Websites. Gleiches gilt für die Beratungen persönlicher,
elektronischer, schriftlicher oder telefonischer Art. Für die Inhalte und die Richtigkeit der in der Broschüre genannten
Websites, Zeitungen, Zeitschriften, Adressen, Hotels, Pensionen, der Bahn-, Bus-, und Verkehrsverbindungen,
einschließlich der hier genannten Preise, Öffnungszeiten, Telefonnummern, Faxnummern, E-Mail- und Websiteadressen
sowie der Wohn- und Geschäftsadressen etc., kann keine Haftung übernommen werden.
Broschüren
Die Broschüren wurden mit größter Sorgfalt und unter Einbezug moderner Technik erstellt. Sie gehen vertieft auf
besondere Fragen ein, die sich bei einem Arbeitsverhältnis in der Schweiz oder bei einem Wohnsitzwechsel in die
Schweiz (mit oder ohne Arbeitsaufnahme) stellen können. Gesetzliche oder sonstige Änderungen werden
schnellstmöglich übernommen. Die Angaben sollen aber lediglich Informationen der allgemeinen Art darstellen, die nicht
auf die besonderen Bedürfnisse bestimmter Personen innerhalb der Personengruppe Grenzgänger, Aufenthalter oder
sonstiger Einrichtungen abgestimmt sind. Eine Haftung für die Texte und Muster kann dennoch nicht übernommen
werden.
Weitere
Broschüren
und
Homepages
Ich
bin
Grenzgänger
in
der
Schweiz
Ich bin Aufenthalter in der Schweiz
Ich bin Selbstständig und Grenzgänger in der Schweiz
Ich bin Selbstständig und Aufenthalter in der Schweiz
Ich bin Niedergelassener in der Schweiz
ich bin Kurzaufenthalter in der Schweiz
Ich bin Grenzgänger andersherum, von der Schweiz
nach
Deutschland
Ich arbeite in der Schweiz und werde Rentner
Ich arbeite in der Schweiz und werde Mutter
Ich suche einen Job in der Schweiz
60 Tage Regelung Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Immobilienerwerb durch Grenzgänger und Aufenthalter in der Schweiz
Versicherungen für Grenzgänger und
Aufenthalter
in der Schweiz
Ich
bin
Student
in
der
Schweiz
Grenzgänger in die Schweiz und die steuerlichen Konsequenzen von
Einmalauszahlungen aus der Schweizer Pensionskasse. StB Dipl.-Kfm. G. Miessl
Ergänzung Grenzgänger-Broschüre zur Broschüre
Aufenthalter Schweiz
http://www.grenzgaenger.de
http://www.schweizjob.ch
http://www.aufenthalter.ch
http://www.60tageregelung.de
http://www.niedergelassener.ch
http://www.krankenversichert.de
http://www.kurzaufenthalter.ch
http://www.sachversichert.ch
http://www.grenzgaengeranders.de
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http://www.geldberatung.ch
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http://www.pensions-kassen.de
http://www.3tesaeule.ch
http://www.grenzgaengerimmobilien.de
http://www.grenzgaengerrente.de
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Eidgenössische Finanzverwaltung, Bern, Schweiz,
Eidgenössische Steuerverwaltung, Bern, Schweiz,
Eidgenössische Zollverwaltung, Bern, Schweiz,
Bundesamt für Sozialversicherung, Bern, Schweiz,
Bundesamt für Gesundheit, Bern, Schweiz,
Bundesamt für Privatversicherungen, Bern, Schweiz,
Fachschriften Chambre de Commerce Allemagne - Suisse, Zürich, Schweiz,
Basler Volkswirtschaftsbund, Basel, Schweiz,
Bundesamt für Migration, Bern, Schweiz
Bundesamt für Ausländerfragen, Bern, Schweiz,
Bundesamt für Landestopographie, Bern, Schweiz,
Bundesamt für Statistik, Bern, Schweiz,
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, Bern, Schweiz,
Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, Bern, Schweiz,
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Bern, Schweiz,
Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, Bern, Schweiz,
Saldo Verbrauchermagazin, Zürich, Schweiz,
Fachschriften der Regio Basiliensis, Basel, Schweiz,
Kanton Basel-Stadt, Schweiz,
Kanton Basel-Land, Schweiz,
Kanton Zürich, Schweiz
Kanton St. Gallen, Schweiz
Kanton Thurgau, Schweiz
Kanton Aargau, Schweiz
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