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60 Tage Regelung Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz close

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60 Tage Regelung Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz

Subtitle: Wohnen und Arbeiten in der Schweiz

Textbook, 2008, 29 Pages
Author: Rolf Eichin
Subject: Economics / Business: Accounting and Taxes

Details

Category: Textbook
Year: 2008
Pages: 29
Language: German
Archive No.: V119161
ISBN (E-book): 978-3-640-21902-5
ISBN (Book): 978-3-640-21912-4
File size: 272 KB

Abstract

Die Schweiz ist kein EU-Staat. Eine Initiative zu Beitritts-verhandlungen wurde vom Schweizer Volk 1997 abgelehnt. Um doch mit den wichtigsten Handelspartnern zusammenzuarbeiten, wurden verschiedene bilaterale Verträge zwischen der EU und der Schweiz geschlossen. Das wichtigste Abkommen, die Personenfreizügigkeit, ist seit dem 01.06.2002 in Kraft und vollzieht einen 12-jährigen Prozess, an dessen Ende die volle Personenfreizügigkeit steht. Am Anfang dieses Prozesses stand die Anerkennung von Diplomen und Zeugnissen und die Koordinierung der Sozialsysteme. Am 01.06.2004 trat die zweite Stufe des Abkommens zur Personenfreizügigkeit in Kraft. Sie brachte weitere Erleichterungen für Staatsangehörige der EU / EFTA, die in der Schweiz arbeiten möchten. In einer dritten Stufe, seit dem 01.06.2007, steht dem Wohnen und Arbeiten in der Schweiz für EU- / EFTA-Bürger nichts mehr im Wege. Dazu gibt dieser Ratgeber zahllose hilfreiche Hinweise. Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen, wobei jeder Kanton eine eigene Verwaltungseinheit ist, sodass die Kantone teilweise sehr unterschiedliche, historisch bedingte Rechtsvorschriften haben. Diese Broschüre richtet sich in erster Linie an Personen, die mit dem Gedanken spielen, in der Schweiz zu arbeiten und vielleicht auch dort zu wohnen. Es soll helfen, sich in den in der Schweiz geltenden Vorschriften zurecht zu finden. Darüber hinaus ist zu empfehlen, sich unbedingt persönlich, vor Ort, beraten zu lassen. Wer nicht Staatsangehöriger eines EU- / EFTA-Staates oder der Schweiz ist, sollte sich nochmals genau über seine Möglichkeiten informieren. Der Inhalt dieses Buches ist das Ergebnis gründlicher Recherchen und praktischer Erfahrung der letzten 28 Jahre in der Beratung von Grenzgängern und Aufenthaltern in der Schweiz.


Excerpt (computer-generated)


60 Tage Regelung Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz



Grenzgänger I·N·F·O e.V. und Aufenthalter I·N·F·O e.V.

Zentrale

Lörracher Strasse 50 c

79541 Lörrach ­ Brombach

Tel: 07621 5083

Fax: 07621 5085

Romanshorner Strasse 70

CH-8280 Kreuzlingen

Tel: 071 6887802

Aus Deutschland 07531 697855

Mülhauser Strasse 10

79110 Freiburg

Tel: 0761 7076176

Fax: 0761 7076177

Business-Center Karlsruhe

Unterreut 6

76135 Karlsruhe

Tel: 0721 93381993

Fax: 0721 93381994

www.grenzgaenger.de www.verein.biz www.lohnabzuege.ch www.60tageregelung.de

www.krankenversichert.ch

info@aufenthalter.ch info@grenzgaenger.de

Copyright und Auflage

13. Auflage aus 06 / 2009

Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.

© Copyright des Grenzgänger I·N·F·O e.V. © Copyright des Aufenthalter I·N·F·O e.V.


2

__________________________________________ 60 Tage Regelung ___________________________________________


Inhaltsverzeichnis


Seite 2

_________________

Inhaltsverzeichnis


Seite 3

_________________

Vorwort


Seite 7

_________________

60-Tage-Regelung

Seite 9

_________________

Steuersätze

Seite 10

_________________

Nichtrückkehr und die Berechnung


Seite 12

_________________

Einführungsschreiben


Seite 21

_________________

Leitende

Angestellte

Seite 23

_________________

Verständigungsverfahren


Seite 24

_________________

Finanzämter, Steuerämter



Seite 25

_________________

Verschiedene Regelungen

1. Unterhalt an den Ehegatten in der Schweiz

2. Unterhalt vom Ehegatten im Ausland

3. Transportarbeitnehmer

4. Internationaler

Bahnverkehr

5. Euro Airport Basel


Seite 27

_________________

Verbindliche Auskunft


Seite 28

_________________

Wegbeschreibung / Anfahrtsskizze





Die Vereine Grenzgänger INFO e.V. und Aufenthalter INFO e.V. sind nicht steuerberatend tätig.

Wenden Sie sich in steuerlichen Fragen an: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbehörden oder

andere nach § 4 StBerG zugelassene Berufe.






















Die Broschüren wurde mit grösster Sorgfalt unter Einbezug moderner Technik erstellt. Eine Haftung für die Texte und Muster kann dennoch nicht übernommen werden.

_____________________________________________________________________________________________________

© Grenzgänger I·N·F·O e.V. und Aufenthalter I·N·F·O e. V.


3

__________________________________________ 60 Tage Regelung ___________________________________________

Vorwort

Die Schweiz ist kein EU-Staat. Eine Initiative zu Beitrittsverhandlungen wurde vom Schweizer Volk 1997 abgelehnt. Um

doch mit den wichtigsten Handelspartnern zusammenzuarbeiten, wurden verschiedene bilaterale Verträge zwischen der

EU und der Schweiz geschlossen. Das wichtigste Abkommen, die Personenfreizügigkeit, ist seit dem 01.06.2002 in Kraft

und vollzieht einen 12-jährigen Prozess, an dessen Ende die volle Personenfreizügigkeit steht.

Am Anfang dieses Prozesses stand die Anerkennung von Diplomen und Zeugnissen und die Koordinierung der

Sozialsysteme. Am 01.06.2004 trat die zweite Stufe des Abkommens zur Personenfreizügigkeit in Kraft. Sie brachte

weitere Erleichterungen für Staatsangehörige der EU / EFTA, die in der Schweiz arbeiten möchten. In einer dritten Stufe,

seit dem 01.06.2007, steht dem Wohnen und Arbeiten in der Schweiz für EU- / EFTA-Bürger nichts mehr im Wege. Dazu

gibt dieser Ratgeber zahllose hilfreiche Hinweise.

Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen, wobei jeder Kanton eine eigene Verwaltungseinheit ist, sodass die Kantone

teilweise sehr unterschiedliche, historisch bedingte Rechtsvorschriften haben.

Diese Broschüre richtet sich in erster Linie an Personen, die mit dem Gedanken spielen, in der Schweiz zu arbeiten und

vielleicht auch dort zu wohnen. Es soll helfen, sich in den in der Schweiz geltenden Vorschriften zurecht zu finden.

Darüber hinaus ist zu empfehlen, sich unbedingt persönlich, vor Ort, beraten zu lassen.

Wer nicht Staatsangehöriger eines EU- / EFTA-Staates oder der Schweiz ist, sollte sich nochmals genau über seine

Möglichkeiten informieren.

Der Inhalt dieses Buches ist das Ergebnis gründlicher Recherchen und praktischer Erfahrung der letzten 28 Jahre in der

Beratung von Grenzgängern und Aufenthaltern in der Schweiz.

Der Autor

Rolf Eichin

Wichtig:

- Die Belange der Grenzgänger in die Schweiz sind in Arial geschrieben.

-

Die Belange der Aufenthalter in der Schweiz sind in Arial kursiv geschrieben.

- Die Belange der Grenzgänger als Selbstständige sind in Comic Sans MS geschrieben.

- Die Belange der Aufenthalter als Selbstständige sind in Comic Sans MS kursiv geschrieben.

Begriffe, die eine weibliche und eine männliche Form aufweisen können, werden grundsätzlich nicht unterschieden,

sondern jeweils in der einen oder anderen Form verwendet. Sie sind somit als gleichwertig zu betrachten.

Fragen und Probleme sind stets an die Vereine zu richten. Für Verbesserungsvorschläge, Hinweise, Fehler oder aktuelle

Änderungen bitten die Vereine um Mitteilung.

Die Vereine

Grenzgänger I·N·F·O e. V., eingetragen beim Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221.

Aufenthalter I·N·F·O e. V., eingetragen beim Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562.

Die Vereine Grenzgänger I·N·F·O e. V. und

Aufenthalter I·N·F·O e. V.

für Grenzgänger und

Aufenthalter

in der Schweiz

wurden gegründet, weil keine Anlaufstellen bestanden, die zentral über die Probleme des Arbeitens in der Schweiz

beraten und informiert haben.

Dank der vernetzten Arbeit mit anderen Organisationen, eines engagierten Teams und der Kontakte zu Steuerberatern,

Rechtsanwälten und Versicherungsfachleuten konnten die Vereine erheblich von deren Kompetenz und jahrelanger

Erfahrung profitieren.

Die Vereine leisten jährlich über 15.000 Beratungen ­ telefonisch, schriftlich, per E-mail oder persönlich. Die Beratung,

die Hilfe und Unterstützung sind kostenlos, von einer Vereinsmitgliedschaft nicht abhängig und verpflichten den

Interessenten in keiner Weise. Somit sind die Vereine auf Spenden, Gönner und Fördermitglieder angewiesen.

Die Vereine sind weder versicherungsberatend, noch rentenberatend oder steuerberatend tätig.

Auch arbeiten die Vereine nicht gemeinnützig.

Versicherungsfragen werden weitergeleitet an ,,RE Dienstleistungen für Grenzgänger I·N·F·O e. V. und

Aufenthalter
I·N·F·O e. V.

" und dort bearbeitet.

_____________________________________________________________________________________________________

© Grenzgänger I·N·F·O e.V. und Aufenthalter I·N·F·O e. V.


4

__________________________________________ 60 Tage Regelung ___________________________________________

Der Werdegang der Vereine

1991 Gründung des Grenzgänger I·N·F·O Vereins,

1992

Broschüre: ,,Ich bin Grenzgänger in der Schweiz",

1993

Entwicklung D-CH Krankenversicherungsmodell,

1994

Zusammenarbeit mit Steuerberatern,

1995 Eintragung im Vereinsregister,

1996

Nettolohnberechnung computergestützt,

1997

1000. Mitglied,

1998 Erste Webseite im Internet http://www.grenzgaenger.de,

1998

Broschüre: ,,Ich arbeite in der Schweiz und werde Mutter",

1999 Differenzkindergeld,

1999

Broschüre: ,,60 Tage Regelung Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz",

2000 Broschüre:

,,Ich bin Aufenthalter in der Schweiz",

2001 Entwicklung

D-CH Krankenversicherungsmodell für Aufenthalter,

2001 Gründung

Aufenthalter I·N·F·O Verein,

2001

http://www.aufenthalter.ch,

2001

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung: Riesterrente auch für Grenzgänger,

2001 Broschüre ,,Ich arbeite in der Schweiz und werde Rentner",

2002 Broschüre ,,Ich suche einen Job in der Schweiz",

2002 Enge Zusammenarbeit mit Behörden zur Einführung der bilateralen Verträge z. B. Arbeitsamt, KVG Schweiz,

2003

Enge Zusammenarbeit mit CH - Stellenbüros sowie den EURES-Beratern,

2003

Computergestützte Vorsorgeberechnung,

2004

Zusammenarbeit ,,RE Dienstleistungen für Grenzgänger I·N·F·O e.V. und

Aufenthalter I·N·F·O e.V.

",

2004

Broschüre ,,Versicherungen für Grenzgänger und

Aufenthalter

in der Schweiz",

2004 http://www.sachversichert.ch,

2004 http://www.krankenversichert.ch,

2004 http://www.geldberatung.ch,

2004

Broschüre

,,

Ich bin Selbstständig und Grenzgänger oder

Aufenthalter

in der Schweiz

"

,

2005 Broschüre: ,,Ich bin Grenzgänger andersherum, von der Schweiz nach Deutschland",

2005 Broschüre: ,,Ich bin Kurzaufenthalter in der Schweiz",

2005 Broschüre: ,,Immobilienerwerb durch Grenzgänger und

Aufenthalter

in der Schweiz,

2005 http://www.grenzgaengerandersherum.de,

2005

http://www.verein.biz,

2005 http://www.lohnabzuege.ch,

2005 http://www.schweizjob.ch,

2005 http://www.kurzaufenthalter.ch,

2005

Expertenforum im Internet,

2005 Entwicklung

D-CH Krankenversicherungsmodell EU für Aufenthalter,

2006 Broschüre:

,,Ich bin Niedergelassener in der Schweiz",

2006

http://www.niedergelassener.ch

,

2006 http://www.60tageregelung.de,

2006 http://www.pensions-kassen.de,

2007 Schutz der Marken Grenzgänger I·N·F·O e.V. und Aufenthalter I·N·F·O e.V. durch das Europäische Markenamt,

2007

http://www.3tesaeule.ch

,

2007 http://www.grenzgaengerimmobilien.de,

2007 http://www.grenzgaengerrente.de

2007 Broschüre: ,,Ich bin Student in der Schweiz"

2008 Broschüre:,,Grenzgänger in die Schweiz und die steuerlichen Konsequenzen von Einmalauszahlungen aus der

Schweizer Pensionskasse" Copyright StB Dipl.-Kfm. G. Miessl, Konstanz

Expertenforum: Fragen Sie uns, wir antworten noch am gleichen Arbeitstag, schnell und kompetent:

http://www.verein.biz/formular_anfrage.htm


Mitgliedsbeitrag und Gönnerbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt EUR 18 pro Jahr. Einmalige Aufnahmegebühr EUR 10. Der Mitgliedsantrag steht im Internet

zum Download bereit: http://www.verein.biz/wirueberuns.htm

Ein Gönnerbeitrag ist möglich:

Deutsche Bank Lörrach, Konto 16 74 373 00, BLZ 683 700 24, Kontoinhaber: Grenzgänger I·N·F·O e. V. oder

Deutsche Bank Lörrach, Konto 16 74 373 01, BLZ 683 700 24, Kontoinhaber: Aufenthalter I·N·F·O e. V.

Mitgliedsbeiträge sowie Gönnerbeiträge können gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 Einkommenssteuergesetz Deutschland als

Werbungskosten angesetzt werden: Werbungskosten sind auch ,,Beiträge zu Berufsständen und sonstigen

Berufsverbänden, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist."

_____________________________________________________________________________________________________

© Grenzgänger I·N·F·O e.V. und Aufenthalter I·N·F·O e. V.


5

__________________________________________ 60 Tage Regelung ___________________________________________

Beratungskosten

Die Vereine sind berechtigt, Beratungen gegen Berechnung eines Honorars zu leisten; dies geschieht nach vorheriger

Anzeige.

Datenschutz

Es wird dem Interessenten mitgeteilt und er willigt ein, dass personenbezogene Daten gespeichert werden, deren

Löschung er jederzeit beantragen kann. Die Vereine Grenzgänger I·N·F·O e.V. und Aufenthalter I·N·F·O e.V. sowie ,,RE

Dienstleistungen für Grenzgänger I·N·F·O e.V. und Aufenthalter I·N·F·O e.V." verpflichten sich, alle Vorkehrungen zur

Einhaltung der massgebenden gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes zu treffen. Die Daten werden absolut

vertraulich behandelt. Personendaten werden in der Regel in elektronischer Form aufbewahrt. Zugleich werden

sämtlichen Angaben nur mit ausdrücklichem Einverständnis an Drittpersonen weitergeleitet. Ebenso stimmt der

Interessent einer Kontaktaufnahme - persönlich, telefonisch, schriftlich, elektronisch - und der Betreuung durch die Aktiv-

Mitglieder bzw. Berater der Vereine zu, bzw. der Kontaktaufnahme durch ,,RE Dienstleistungen für Grenzgänger I·N·F·O

e. V. und

Aufenthalter I·N·F·O e. V

".



Haftung

Die Umsetzung der Ergebnisse aus den hier vorliegenden Informationen und den persönlichen Beratungen liegen

außerhalb des Einflussbereiches des Grenzgänger I·N·F·O e. V. und des

Aufenthalter I·N·F·O e. V.

, weshalb hierfür

auch keine Haftung übernommen werden kann. Dies gilt sowohl für die Inhalte der veröffentlichten eigenen Broschüren

und Websites als auch für die empfohlenen Broschüren und Websites. Gleiches gilt für die Beratungen persönlicher,

elektronischer, schriftlicher oder telefonischer Art. Für die Inhalte und die Richtigkeit der in der Broschüre genannten

Websites, Zeitungen, Zeitschriften, Adressen, Hotels, Pensionen, der Bahn-, Bus-, und Verkehrsverbindungen,

einschließlich der hier genannten Preise, Öffnungszeiten, Telefonnummern, Faxnummern, E-Mail- und Websiteadressen

sowie der Wohn- und Geschäftsadressen etc., kann keine Haftung übernommen werden.

Broschüren

Die Broschüren wurden mit größter Sorgfalt und unter Einbezug moderner Technik erstellt. Sie gehen vertieft auf

besondere Fragen ein, die sich bei einem Arbeitsverhältnis in der Schweiz ­ oder bei einem Wohnsitzwechsel in die

Schweiz (mit oder ohne Arbeitsaufnahme) ­ stellen können. Gesetzliche oder sonstige Änderungen werden

schnellstmöglich übernommen. Die Angaben sollen aber lediglich Informationen der allgemeinen Art darstellen, die nicht

auf die besonderen Bedürfnisse bestimmter Personen innerhalb der Personengruppe Grenzgänger, Aufenthalter oder

sonstiger Einrichtungen abgestimmt sind. Eine Haftung für die Texte und Muster kann dennoch nicht übernommen

werden.


Weitere

Broschüren

und

Homepages

Ich

bin

Grenzgänger

in

der

Schweiz

Ich bin Aufenthalter in der Schweiz

Ich bin Selbstständig und Grenzgänger in der Schweiz

Ich bin Selbstständig und Aufenthalter in der Schweiz

Ich bin Niedergelassener in der Schweiz

ich bin Kurzaufenthalter in der Schweiz

Ich bin Grenzgänger andersherum, von der Schweiz

nach

Deutschland

Ich arbeite in der Schweiz und werde Rentner

Ich arbeite in der Schweiz und werde Mutter

Ich suche einen Job in der Schweiz

60 Tage Regelung Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Immobilienerwerb durch Grenzgänger und Aufenthalter in der Schweiz

Versicherungen für Grenzgänger und

Aufenthalter

in der Schweiz

Ich

bin

Student

in

der

Schweiz

Grenzgänger in die Schweiz und die steuerlichen Konsequenzen von

Einmalauszahlungen aus der Schweizer Pensionskasse. StB Dipl.-Kfm. G. Miessl

Ergänzung Grenzgänger-Broschüre zur Broschüre

Aufenthalter Schweiz

http://www.grenzgaenger.de

http://www.schweizjob.ch

http://www.aufenthalter.ch

http://www.60tageregelung.de

http://www.niedergelassener.ch

http://www.krankenversichert.de

http://www.kurzaufenthalter.ch

http://www.sachversichert.ch

http://www.grenzgaengeranders.de

http://www.lohnabzuege.de

http://www.geldberatung.ch

http://www.verein.biz

http://www.pensions-kassen.de

http://www.3tesaeule.ch

http://www.grenzgaengerimmobilien.de

http://www.grenzgaengerrente.de

_____________________________________________________________________________________________________

© Grenzgänger I·N·F·O e.V. und Aufenthalter I·N·F·O e. V.


6

__________________________________________ 60 Tage Regelung ___________________________________________

Unsere Dienstleistungen

· Persönliche

Beratungsgespräche

z. B. Bewilligung, Sozialversicherung, Umzug und Zoll, Krankenversicherungspflicht, Quellensteuer, Kindergeld

· Beratung Direktversicherung für Grenzgänger, Beratung 3te Säule für Aufenthalter

· elektronische Nettolohnberechnung für Grenzgänger und Aufenthalter

· günstige Versicherungsprämien durch Gruppen- oder Kollektivverträge über

RE Dienstleistungen für Grenzgänger I·N·F·O e.V. und Aufenthalter I·N·F·O e.V.

· im Jahr 1993 Erfindung des D ­ CH Krankenversicherungsmodell für Grenzgänger http://www.krankenversichert.de

· Günstige Versicherungsprämien für schweizerische Sach- und Personenversicherungen (Kfz, Hausrat-, Haftpflicht-,

Rechtsschutzversicherung) in der Schweiz. http://www.sachversichert.ch

· Empfehlung Schweizer Jobvermittler

· 15 verschiedene Broschüren

· 16 Homepages mit verschiedenen Themen und für unterschiedliche Probleme

· 100 MegaBite Formulare, I·N·F·O Blätter, Merkblätter, E-Formulare, amtliche Bekanntmachungen, Gesetzestexte,

Broschüren, Kommentare etc. auf unserer Homepage zum download http://www.verein.biz

· Expertenforum im Internet ­ Fragen und Antworten http://www.verein.biz/formular_anfrage.htm

· Regelmäßige Newsletter per E-Mail

· Individuelle

Vorsorgeberechnung

· Vorsorgeberatung

· Steuerberaterempfehlungen

· Schweizer Rechtsanwälte für Arbeitsrecht

· Vier Beratungsstandorte: Zentrale Lörrach-Brombach bei Basel, Freiburg, Karlsruhe, CH Kreuzlingen -Bodensee-

· täglich bis 19 Uhr zu erreichen

· Wissen und Know how seit 1980

· Grenzgänger INFO und Aufenthalter INFO sind eingetragene Marken beim Europäischen Markenamt

· Immobilien für Grenzgänger im Grossraum Basel


Quellennachweis:

Länderinformationsschrift Schweiz, Bundesverwaltungsamt Köln, Deutschland,

Eidgenössische Finanzverwaltung, Bern, Schweiz,

Eidgenössische Steuerverwaltung, Bern, Schweiz,

Eidgenössische Zollverwaltung, Bern, Schweiz,

Bundesamt für Sozialversicherung, Bern, Schweiz,

Bundesamt für Gesundheit, Bern, Schweiz,

Bundesamt für Privatversicherungen, Bern, Schweiz,

Fachschriften Chambre de Commerce Allemagne - Suisse, Zürich, Schweiz,

Basler Volkswirtschaftsbund, Basel, Schweiz,

Bundesamt für Migration, Bern, Schweiz

Bundesamt für Ausländerfragen, Bern, Schweiz,

Bundesamt für Landestopographie, Bern, Schweiz,

Bundesamt für Statistik, Bern, Schweiz,

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, Bern, Schweiz,

Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, Bern, Schweiz,

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Bern, Schweiz,

Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, Bern, Schweiz,

Saldo Verbrauchermagazin, Zürich, Schweiz,

Fachschriften der Regio Basiliensis, Basel, Schweiz,

Kanton Basel-Stadt, Schweiz,

Kanton Basel-Land, Schweiz,

Kanton Zürich, Schweiz

Kanton St. Gallen, Schweiz

Kanton Thurgau, Schweiz

Kanton Aargau, Schweiz

Kanton Schaffhausen, Schweiz

_____________________________________________________________________________________________________

© Grenzgänger I·N·F·O e.V. und Aufenthalter I·N·F·O e. V.



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