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Gerechtigkeit als Fairness bei John Rawls

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2008, 22 Pages
Author: Pia Geisler
Subject: Politics - Political Theory and the History of Ideas Journal

Details

Event: Diplomandenseminar: Normative Ansätze im politischen Denken und ihre Kritiker
Institution/College: Munich University of Policy
Tags: Gerechtigkeit, Fairness, John, Rawls, Diplomandenseminar, Normative, Ansätze, Denken, Kritiker
Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2008
Pages: 22
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 9  Entries
Language: German
Archive No.: V120900
ISBN (E-book): 978-3-640-25157-5
ISBN (Book): 978-3-640-25173-5

Abstract

Gerechtigkeit ist ein elementares Strukturprinzip von Gemeinschaften - wenn nicht das elementarste Prinzip überhaupt. Die Frage, wie sich Gerechtigkeit definiert und wie sie geschaffen werden kann ist deshalb eine zentrale politische, philosophische und moralische Frage. In dieser Hausarbeit soll das Konzept der Gerechtigkeit als Fairness von John Rawls näher beleuchtet und kritisch betrachtet werden. Dabei bezieht sich diese Arbeit vor allem auf den Aufsatz „Gerechtigkeit als Fairneß“ von 1958. Denn auch wenn John Rawls in seiner Monographie „Eine Theorie der Gerechtigkeit“ eine umfassende Darstellung seines Gerechtigkeitsbegriffs, auch in bezug auf die Gerechtigkeit als Fairness, unternahm, bleibt der Aufsatz die theoretische Grundlage. Dort hat er auch schon manche Dinge angesprochen, die er in seinem späteren Werk unter anderen Abschnitten als dem über die Gerechtigkeit als Fairness ausführt. Ein Beispiel dafür sind die beiden Prinzipien der Gerechtigkeit. Außerdem steht das spätere Werk, laut eigenen Angaben Rawls, dem Aufsatz über distributive Gerechtigkeit weitaus näher als dem Aufsatz über Gerechtigkeit als Fairness. Auch Hans Georg von Manz betont in seinem Werk „Fairneß und Vernunftrecht“, dass Rawls in seinen späteren Veröffentlichungen nicht von der in seinem Aufsatz über Gerechtigkeit als Fairneß entwickelte Grundidee abgewichen ist. Das Hauptaugenmerk soll aus diesen Gründen auf dem Aufsatz von 1958 liegen und, sofern nötig, durch weiterführende Ausführungen in „Eine Theorie der Gerechtigkeit“ lediglich ergänzt werden. Rawls geht bei der Entwicklung seiner Theorie deduktiv und synthetisch vor, indem er aus den Charakteristika des Gerechtigkeitsbegriffs ein Gedankenschema konstruiert, welches dann zu den von ihm entwickelten Gerechtigkeitsprinzipien führt.


Excerpt (computer-generated)

Hochschule für Politik München

Diplomandenseminar:

Normative Ansätze im politischen Denken und ihre Kritiker

Hauptseminar ­ Sommersemester 2008

Gerechtigkeit als Fairness bei John Rawls

von

Pia Geisler


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung 3

B. Rawls Gerechtigkeitsbegriff 4

C. Die zwei Prinzipien der Gerechtigkeit 4

I. Das erste Prinzip der Gerechtigkeit 5

II. Das zweite Prinzip der Gerechtigkeit 5

III. Das Verhältnis der beiden Prinzipien 7

D. Die Gesellschaft und die Personen 7

E. Das Verfahren zur Festlegung von fairen Regeln / Die ,,Original Position" 8

F. Der Begriff der Gerechtigkeit als Fairness 10

I. Der Sinn für gerechtes Handeln 12

II. Die Unterscheidung von Gerechtigkeit und Fairness 13

III. Fairness als Voraussetzung für Gerechtigkeit 13

G. Die Wurzeln von Rawls Theorie 14

H. Rawls Kritik am Utilitarismus 16

I. Kritik an Rawls Begriff der Gerechtigkeit als Fairness 17

J. Fazit 19

Literaturverzeichnis 21

2


A. Einleitung

Gerechtigkeit ist ein elementares Strukturprinzip von Gemeinschaften - wenn nicht das

elementarste Prinzip überhaupt. Die Frage, wie sich Gerechtigkeit definiert und wie sie

geschaffen werden kann ist deshalb eine zentrale politische, philosophische und moralische

Frage.

In dieser Hausarbeit soll das Konzept der Gerechtigkeit als Fairness von John Rawls näher

beleuchtet und kritisch betrachtet werden. Dabei bezieht sich diese Arbeit vor allem auf den

Aufsatz ,,Gerechtigkeit als Fairneß" von 1958. Denn auch wenn John Rawls in seiner

Monographie ,,Eine Theorie der Gerechtigkeit" eine umfassende Darstellung seines

Gerechtigkeitsbegriffs, auch in bezug auf die Gerechtigkeit als Fairness, unternahm, bleibt der

Aufsatz die theoretische Grundlage. Dort hat er auch schon manche Dinge angesprochen, die

er in seinem späteren Werk unter anderen Abschnitten als dem über die Gerechtigkeit als

Fairness ausführt. Ein Beispiel dafür sind die beiden Prinzipien der Gerechtigkeit. Außerdem

steht das spätere Werk, laut eigenen Angaben Rawls, dem Aufsatz über distributive

Gerechtigkeit weitaus näher als dem Aufsatz über Gerechtigkeit als Fairness.1 Auch Hans

Georg von Manz betont in seinem Werk ,,Fairneß und Vernunftrecht", dass Rawls in seinen

späteren Veröffentlichungen nicht von der in seinem Aufsatz über Gerechtigkeit als Fairneß

entwickelte Grundidee abgewichen ist.2 Das Hauptaugenmerk soll aus diesen Gründen auf

dem Aufsatz von 1958 liegen und, sofern nötig, durch weiterführende Ausführungen in ,,Eine

Theorie der Gerechtigkeit" lediglich ergänzt werden.

Rawls geht bei der Entwicklung seiner Theorie deduktiv und synthetisch vor, indem er aus

den Charakteristika des Gerechtigkeitsbegriffs ein Gedankenschema konstruiert, welches

dann zu den von ihm entwickelten Gerechtigkeitsprinzipien führt.3

Deshalb soll zunächst das Gerechtigkeitsverständnis Rawls und der dazugehörende

Gerechtigkeitsbegriff erklärt werden. Danach werden die beiden Gerechtigkeitsprinzipien, die

Rawls in seiner Theorie entwirft, erläutert. Daraufhin soll das Menschenbild sowie Rawls

Auslegung der Gesellschaft kurz vorgestellt werden, um die darauf folgende Darstellung der

Festlegung von Gerechtigkeitsgrundsätzen in der ,,original position" verständlicher zu

machen. Dann soll der Begriff der Gerechtigkeit als Fairness selbst genauer beleuchtet

werden. Zusätzlich werden daraufhin die philosophischen Theorien und Traditionen, auf die

1 Vgl. Rawls ­ Vorwort, S. 13.

2 Vgl. von Manz, S. 10.

3 Vgl. Höffe, S. 25.

3


Rawls sich beruft, angesprochen sowie seine Kritik am Utilitarismus umrissen. Auch die

kritische Betrachtung von Rawls Interpretation des Gerechtigkeitsbegriffs in der Literatur soll

kurz angesprochen werden, um daraufhin zu einem abschließenden Fazit zu gelangen.

B. Rawls Gerechtigkeitsbegriff

Gerechtigkeit ist nach Rawls ,,die Beseitigung willkürlicher Unterschiede und die Herstellung

eines angemessenen Gleichgewichts zwischen konkurrierenden Ansprüchen".4Rawls

entwickelt deshalb also eine Theorie der distributiven Gerechtigkeit.

Gerechtigkeit ist für ihn darüber hinaus eine Tugend, die sich auf verschiedene Situationen

beziehen kann. So kann sie zwischen Personen herrschen, bestimmte Handlungen betreffen

oder sich auf eine gesellschaftliche Institution, eine sogenannte Praxis, beziehen. In seinen

Ausführungen zum Begriff der Gerechtigkeit beschränkt sich Rawls exemplarisch auf die

Praktiken. Damit sind alle Tätigkeiten gemeint, die durch Ordnungsregeln innerhalb der

Gesellschaft errichtet und durchgeführt werden. Diese Praktiken sind laut Rawls dann als

gerecht zu bezeichnen, wenn die Personen, die sie betreffen, ihnen grundsätzlich zustimmen

können.

Otfried Höffe versteht Rawls Gerechtigkeitsbegriff deshalb auch nicht als eine subjektive

persönliche Tugend, sondern vielmehr als eine ,,Grundforderung an politische Institutionen".5

Gemäß Rawls Theorie ist der Gerechtigkeitsbegriff aus drei Gedanken zusammengesetzt:

Freiheit, Gleichheit und der Belohnung von Leistungen, die der allgemeinen Wohlfahrt

dienen.

C. Die zwei Prinzipien der Gerechtigkeit

Diese drei eben aufgezählten Gedanken führen in ihrer Weiterentwicklung zu den zwei

Prinzipien der Gerechtigkeit, die bei der Festlegung einer gesellschaftlichen Ordnung gemäß

Rawls anzuwenden sind. Sie sollen dafür sorgen, dass die Bürger die Verwirklichung ihrer

individuellen Lebenspläne in einer auf diesen beiden Prinzipien aufgebauten Gesellschaft, die

dadurch offen und pluralistisch konstruiert ist, institutionell geschützt wissen können.6

4 Vgl. Rawls - Gerechtigkeit als Fairness, S. 36.

5 Zit. Höffe, S. 19.

6 Vgl. Koch, S. 129.

4


I. Das erste Prinzip der Gerechtigkeit

Die Prinzipien beziehen sich vor allem auf die ersten beiden Gedanken, aus denen der

Gerechtigkeitsbegriff zusammengesetzt ist. Bei dem Gedanken der Freiheit ist nämlich

anzumerken, dass sie nur insoweit Bestand haben kann, solange die Bedingungen unter denen

sie gewährt wird gleich bleiben. Da sich die Bedingungen allerdings ändern können, können

Unterschiede in Bezug auf die Freiheit somit gerechtfertigt werden. Allerdings muss stets das

Recht auf die größtmögliche Freiheit bestehen bleiben, solange dies mit der gleichen Freiheit

für alle (innerhalb der Praxis) vereinbar ist. Diesen Gerechtigkeitsgrundsatz bezeichnet Rawls

als das erste Prinzip der Gerechtigkeit:

Jede Person hat das gleiche Recht auf ein System von

gleichen Grundfreiheiten, solange dies mit dem gleichen System dieser Grundfreiheiten für

alle vereinbar ist.

Dieser Grundsatz wird zuweilen auch als Gerechtigkeitsprinzip

bezeichnet.7 Durch dieses Prinzip erhält jedes Mitglied der Gesellschaft eine unantastbare

Grundfreiheit zugesichert. Diese Freiheit bezieht sich sowohl auf die soziale Komponente

wie auch auf die wirtschaftliche Struktur der Gesellschaft.8

Eine Beschränkung der Freiheit einer Person ist nur dann gerechtfertigt, wenn es durch das

Recht eines anderen oder der Gemeinschaft auf die normierte Grundfreiheit legitimiert

werden kann. Dadurch können also auch Abweichungen von diesem ersten Prinzip

gerechtfertigt werden.

II. Das zweite Prinzip der Gerechtigkeit

Es können auch Unterschiede in Bezug auf die Gleichheit der Menschen entstehen. Dabei

sind mit Unterschieden die Vor- und Nachteile gemeint, die den verschiedenen Personen aus

ihrer gesellschaftlichen Stellung entstehenden. Dies sind laut Rawls ,,Dinge, nach denen die

Menschen streben oder die sie zu vermeiden suchen", wie beispielsweise Steuern oder

Vermögen. 9

Unterschiede in Bezug auf den Gedanken der Gleichheit sind gemäß Rawls möglich, wenn

diese nicht willkürlich sind. Das heißt, dass Unterschiede dann gerechtfertigt sind, wenn sie

einem allgemeinen Vorteil dienen und die Ämter, die bevorteilt werden, allen offenstehen.

Dies stellt das zweite Prinzip der Gerechtigkeit dar. Dieses Prinzip besagt auch, dass Ämter,

die Vorteile beinhalten in einem fairen Wettbewerb erworben werden müssen. Das bedeutet,

dass es allen möglich sein muss, unabhängig von den individuellen Ausgangsbedingungen des

7 Vgl. Dehnert, S. 8.

8 Vgl. von Manz, S. 10.

9 Zit. Rawls ­ Gerechtigkeit als Fairness, S. 40.

5



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