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Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2008, 22 Pages
Author: Pia Geisler
Subject: Politics - Political Theory and the History of Ideas Journal
Details
Institution/College: Munich University of Policy
Tags: Gerechtigkeit, Fairness, John, Rawls, Diplomandenseminar, Normative, Ansätze, Denken, Kritiker
Year: 2008
Pages: 22
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 9 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-25157-5
ISBN (Book): 978-3-640-25173-5
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Abstract
Gerechtigkeit ist ein elementares Strukturprinzip von Gemeinschaften - wenn nicht das elementarste Prinzip überhaupt. Die Frage, wie sich Gerechtigkeit definiert und wie sie geschaffen werden kann ist deshalb eine zentrale politische, philosophische und moralische Frage. In dieser Hausarbeit soll das Konzept der Gerechtigkeit als Fairness von John Rawls näher beleuchtet und kritisch betrachtet werden. Dabei bezieht sich diese Arbeit vor allem auf den Aufsatz „Gerechtigkeit als Fairneß“ von 1958. Denn auch wenn John Rawls in seiner Monographie „Eine Theorie der Gerechtigkeit“ eine umfassende Darstellung seines Gerechtigkeitsbegriffs, auch in bezug auf die Gerechtigkeit als Fairness, unternahm, bleibt der Aufsatz die theoretische Grundlage. Dort hat er auch schon manche Dinge angesprochen, die er in seinem späteren Werk unter anderen Abschnitten als dem über die Gerechtigkeit als Fairness ausführt. Ein Beispiel dafür sind die beiden Prinzipien der Gerechtigkeit. Außerdem steht das spätere Werk, laut eigenen Angaben Rawls, dem Aufsatz über distributive Gerechtigkeit weitaus näher als dem Aufsatz über Gerechtigkeit als Fairness. Auch Hans Georg von Manz betont in seinem Werk „Fairneß und Vernunftrecht“, dass Rawls in seinen späteren Veröffentlichungen nicht von der in seinem Aufsatz über Gerechtigkeit als Fairneß entwickelte Grundidee abgewichen ist. Das Hauptaugenmerk soll aus diesen Gründen auf dem Aufsatz von 1958 liegen und, sofern nötig, durch weiterführende Ausführungen in „Eine Theorie der Gerechtigkeit“ lediglich ergänzt werden. Rawls geht bei der Entwicklung seiner Theorie deduktiv und synthetisch vor, indem er aus den Charakteristika des Gerechtigkeitsbegriffs ein Gedankenschema konstruiert, welches dann zu den von ihm entwickelten Gerechtigkeitsprinzipien führt.
Excerpt (computer-generated)
Hochschule für Politik München
Diplomandenseminar:
Normative Ansätze im politischen Denken und ihre Kritiker
Hauptseminar Sommersemester 2008
Gerechtigkeit als Fairness bei John Rawls
von
Pia Geisler
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung 3
B. Rawls Gerechtigkeitsbegriff 4
C. Die zwei Prinzipien der Gerechtigkeit 4
I. Das erste Prinzip der Gerechtigkeit 5
II. Das zweite Prinzip der Gerechtigkeit 5
III. Das Verhältnis der beiden Prinzipien 7
D. Die Gesellschaft und die Personen 7
E. Das Verfahren zur Festlegung von fairen Regeln / Die ,,Original Position" 8
F. Der Begriff der Gerechtigkeit als Fairness 10
I. Der Sinn für gerechtes Handeln 12
II. Die Unterscheidung von Gerechtigkeit und Fairness 13
III. Fairness als Voraussetzung für Gerechtigkeit 13
G. Die Wurzeln von Rawls Theorie 14
H. Rawls Kritik am Utilitarismus 16
I. Kritik an Rawls Begriff der Gerechtigkeit als Fairness 17
J. Fazit 19
Literaturverzeichnis 21
2
A. Einleitung
Gerechtigkeit ist ein elementares Strukturprinzip von Gemeinschaften - wenn nicht das
elementarste Prinzip überhaupt. Die Frage, wie sich Gerechtigkeit definiert und wie sie
geschaffen werden kann ist deshalb eine zentrale politische, philosophische und moralische
Frage.
In dieser Hausarbeit soll das Konzept der Gerechtigkeit als Fairness von John Rawls näher
beleuchtet und kritisch betrachtet werden. Dabei bezieht sich diese Arbeit vor allem auf den
Aufsatz ,,Gerechtigkeit als Fairneß" von 1958. Denn auch wenn John Rawls in seiner
Monographie ,,Eine Theorie der Gerechtigkeit" eine umfassende Darstellung seines
Gerechtigkeitsbegriffs, auch in bezug auf die Gerechtigkeit als Fairness, unternahm, bleibt der
Aufsatz die theoretische Grundlage. Dort hat er auch schon manche Dinge angesprochen, die
er in seinem späteren Werk unter anderen Abschnitten als dem über die Gerechtigkeit als
Fairness ausführt. Ein Beispiel dafür sind die beiden Prinzipien der Gerechtigkeit. Außerdem
steht das spätere Werk, laut eigenen Angaben Rawls, dem Aufsatz über distributive
Gerechtigkeit weitaus näher als dem Aufsatz über Gerechtigkeit als Fairness.1 Auch Hans
Georg von Manz betont in seinem Werk ,,Fairneß und Vernunftrecht", dass Rawls in seinen
späteren Veröffentlichungen nicht von der in seinem Aufsatz über Gerechtigkeit als Fairneß
entwickelte Grundidee abgewichen ist.2 Das Hauptaugenmerk soll aus diesen Gründen auf
dem Aufsatz von 1958 liegen und, sofern nötig, durch weiterführende Ausführungen in ,,Eine
Theorie der Gerechtigkeit" lediglich ergänzt werden.
Rawls geht bei der Entwicklung seiner Theorie deduktiv und synthetisch vor, indem er aus
den Charakteristika des Gerechtigkeitsbegriffs ein Gedankenschema konstruiert, welches
dann zu den von ihm entwickelten Gerechtigkeitsprinzipien führt.3
Deshalb soll zunächst das Gerechtigkeitsverständnis Rawls und der dazugehörende
Gerechtigkeitsbegriff erklärt werden. Danach werden die beiden Gerechtigkeitsprinzipien, die
Rawls in seiner Theorie entwirft, erläutert. Daraufhin soll das Menschenbild sowie Rawls
Auslegung der Gesellschaft kurz vorgestellt werden, um die darauf folgende Darstellung der
Festlegung von Gerechtigkeitsgrundsätzen in der ,,original position" verständlicher zu
machen. Dann soll der Begriff der Gerechtigkeit als Fairness selbst genauer beleuchtet
werden. Zusätzlich werden daraufhin die philosophischen Theorien und Traditionen, auf die
1 Vgl. Rawls Vorwort, S. 13.
2 Vgl. von Manz, S. 10.
3 Vgl. Höffe, S. 25.
3
Rawls sich beruft, angesprochen sowie seine Kritik am Utilitarismus umrissen. Auch die
kritische Betrachtung von Rawls Interpretation des Gerechtigkeitsbegriffs in der Literatur soll
kurz angesprochen werden, um daraufhin zu einem abschließenden Fazit zu gelangen.
B. Rawls Gerechtigkeitsbegriff
Gerechtigkeit ist nach Rawls ,,die Beseitigung willkürlicher Unterschiede und die Herstellung
eines angemessenen Gleichgewichts zwischen konkurrierenden Ansprüchen".4Rawls
entwickelt deshalb also eine Theorie der distributiven Gerechtigkeit.
Gerechtigkeit ist für ihn darüber hinaus eine Tugend, die sich auf verschiedene Situationen
beziehen kann. So kann sie zwischen Personen herrschen, bestimmte Handlungen betreffen
oder sich auf eine gesellschaftliche Institution, eine sogenannte Praxis, beziehen. In seinen
Ausführungen zum Begriff der Gerechtigkeit beschränkt sich Rawls exemplarisch auf die
Praktiken. Damit sind alle Tätigkeiten gemeint, die durch Ordnungsregeln innerhalb der
Gesellschaft errichtet und durchgeführt werden. Diese Praktiken sind laut Rawls dann als
gerecht zu bezeichnen, wenn die Personen, die sie betreffen, ihnen grundsätzlich zustimmen
können.
Otfried Höffe versteht Rawls Gerechtigkeitsbegriff deshalb auch nicht als eine subjektive
persönliche Tugend, sondern vielmehr als eine ,,Grundforderung an politische Institutionen".5
Gemäß Rawls Theorie ist der Gerechtigkeitsbegriff aus drei Gedanken zusammengesetzt:
Freiheit, Gleichheit und der Belohnung von Leistungen, die der allgemeinen Wohlfahrt
dienen.
C. Die zwei Prinzipien der Gerechtigkeit
Diese drei eben aufgezählten Gedanken führen in ihrer Weiterentwicklung zu den zwei
Prinzipien der Gerechtigkeit, die bei der Festlegung einer gesellschaftlichen Ordnung gemäß
Rawls anzuwenden sind. Sie sollen dafür sorgen, dass die Bürger die Verwirklichung ihrer
individuellen Lebenspläne in einer auf diesen beiden Prinzipien aufgebauten Gesellschaft, die
dadurch offen und pluralistisch konstruiert ist, institutionell geschützt wissen können.6
4 Vgl. Rawls - Gerechtigkeit als Fairness, S. 36.
5 Zit. Höffe, S. 19.
6 Vgl. Koch, S. 129.
4
I. Das erste Prinzip der Gerechtigkeit
Die Prinzipien beziehen sich vor allem auf die ersten beiden Gedanken, aus denen der
Gerechtigkeitsbegriff zusammengesetzt ist. Bei dem Gedanken der Freiheit ist nämlich
anzumerken, dass sie nur insoweit Bestand haben kann, solange die Bedingungen unter denen
sie gewährt wird gleich bleiben. Da sich die Bedingungen allerdings ändern können, können
Unterschiede in Bezug auf die Freiheit somit gerechtfertigt werden. Allerdings muss stets das
Recht auf die größtmögliche Freiheit bestehen bleiben, solange dies mit der gleichen Freiheit
für alle (innerhalb der Praxis) vereinbar ist. Diesen Gerechtigkeitsgrundsatz bezeichnet Rawls
als das erste Prinzip der Gerechtigkeit:
Jede Person hat das gleiche Recht auf ein System von
gleichen Grundfreiheiten, solange dies mit dem gleichen System dieser Grundfreiheiten für
alle vereinbar ist.
Dieser Grundsatz wird zuweilen auch als Gerechtigkeitsprinzip
bezeichnet.7 Durch dieses Prinzip erhält jedes Mitglied der Gesellschaft eine unantastbare
Grundfreiheit zugesichert. Diese Freiheit bezieht sich sowohl auf die soziale Komponente
wie auch auf die wirtschaftliche Struktur der Gesellschaft.8
Eine Beschränkung der Freiheit einer Person ist nur dann gerechtfertigt, wenn es durch das
Recht eines anderen oder der Gemeinschaft auf die normierte Grundfreiheit legitimiert
werden kann. Dadurch können also auch Abweichungen von diesem ersten Prinzip
gerechtfertigt werden.
II. Das zweite Prinzip der Gerechtigkeit
Es können auch Unterschiede in Bezug auf die Gleichheit der Menschen entstehen. Dabei
sind mit Unterschieden die Vor- und Nachteile gemeint, die den verschiedenen Personen aus
ihrer gesellschaftlichen Stellung entstehenden. Dies sind laut Rawls ,,Dinge, nach denen die
Menschen streben oder die sie zu vermeiden suchen", wie beispielsweise Steuern oder
Vermögen. 9
Unterschiede in Bezug auf den Gedanken der Gleichheit sind gemäß Rawls möglich, wenn
diese nicht willkürlich sind. Das heißt, dass Unterschiede dann gerechtfertigt sind, wenn sie
einem allgemeinen Vorteil dienen und die Ämter, die bevorteilt werden, allen offenstehen.
Dies stellt das zweite Prinzip der Gerechtigkeit dar. Dieses Prinzip besagt auch, dass Ämter,
die Vorteile beinhalten in einem fairen Wettbewerb erworben werden müssen. Das bedeutet,
dass es allen möglich sein muss, unabhängig von den individuellen Ausgangsbedingungen des
7 Vgl. Dehnert, S. 8.
8 Vgl. von Manz, S. 10.
9 Zit. Rawls Gerechtigkeit als Fairness, S. 40.
5
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