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Seminararbeit, 2003, 40 Seiten
Autor: Verena Amann
Fach: Wirtschaft - Bank, Börse, Versicherung
Details
Institution/Hochschule: Hochschule Pforzheim (FB BWL-Banken)
Tags: Aktien, Börsen, Handel
Jahr: 2003
Seiten: 40
Note: 1,7
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-18225-6
Dateigröße: 174 KB
Es handelt sich um eine Arbeit über die im Titel genannten Themen unter Berücksichtigung der Neusegmentierung der Aktienhandelssegmente ab dem 01.01.2003 253 KB
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Managementseminar mit dem Thema:
Aktiengattungen, Aktienmarktsegmente und Handelsformen
Pforzheim, den 20.03.2003
1 Inhaltsverzeichnis I
Anhangsverzeichnis III
Tabellenverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis V
Abkürzungsverzeichnis VI
1 Einleitung 1
2 Aktiengattungen 1
2.1 Rechte 1
2.1.1 Stammaktien 2
2.1.2 Vorzugsaktien 2
2.2 Übertragbarkeit 3
2.2.1 Inhaberaktien 3
2.2.2 Namensaktien 3
2.3 Kapitalzerlegung 4
2.3.1 Nennwertaktien 4
2.3.2 Nennwertlose Aktien 4
3 Börsen 6
3.1 Überblick 6
3.2 Aufgaben der Börsen und Unterscheidungsmerkmale 6
4 Der Parketthandel 7
4.1 Der Kassamarkt 7
4.2 Börsenteilnehmer am Kassamarkt (cash market) 8
4.3 Notierung und Handel am Kassamarkt 8
4.4 Die Segmente am Kassamarkt bis zum 01.01.2003 im Einzelnen 9
4.4.1 Der Amtliche Handel 9
4.4.2 Der Geregelte Markt 9
4.4.3 Der Neue Markt 10
4.4.4 Qualitätssegment SMAX 12
4.4.5 Der Freiverkehr 14
4.5 Die Neuordnung der Segmente am Kassamarkt ab 01.01.2003 ..15
4.5.1 Gründe und Konsequenzen für die Neustrukturierung 15
4.5.2 General Standard 15
4.5.3 Prime Standard 16
4.5.4 Neue Indexsystematik 16
5 Der elektronische Handel 17
5.1 Überblick 17
5.2 elektronischer Handel am Kassamarkt 17
5.2.1 XETRA 17
5.2.1.1 Der Handel im XETRA 18
6 Schluss 20
Anhangsverzeichnis
Anhang 1: Wege zur Börsennotierung bis zum 01.01.2003 VII
Anhang 2: Die Aktienindizes am Kassamarkt bis 24.03.2003 VIII
Anhang 3:
1.) Zulassungsvorschriften General Standard
2.) Zulassungsvorschriften Prime Standard IX
Anhang 4: Auszug aus der Börsenordnung der Frankfurter
Wertpapierbörse X
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Zulassungsanforderungen und Folgepflichten für den Amtlichen Handel 9
Tabelle 2:
Zulassungsanforderungen und Folgepflichten für den Geregelten Markt 10
Tabelle 3:
Zulassungsanforderungen und Folgepflichten für den Neuen Markt 11
Tabelle 4:
Zulassungsanforderungen und Folgepflichten für den SMAX 13
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Aktienarten und ihre Unterscheidungskriterien 5
Abbildung 2: Börsen, Handelssysteme und deren Marktsegmente 6
Abbildung 3: Systematisierung von Börsen nach Handelsobjekten 7
Abbildung 4: Marktsegmente des Kassamarktes bis 01.01.2003 8
Abbildung 5: System der Neustrukturierung 15
Abbildung 6: Neue Indexsystematik ab dem 24.03.2003 17
Abkürzungsverzeichnis
Abb Abbildung
AG Aktiengesellschaft
FWB Frankfurter Wertpapierbörse
GAAP General Accepted Accounting Principles
GS General Standard
HV Hauptversammlung
IAS International Accounting Standards
KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien
1 Einleitung
Es gibt für ein Unternehmen eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich Eigenkapital zu beschaffen. Eine davon ist für Unternehmen mit der Rechtsform KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) oder AG (Aktiengesellschaft) die Emission von Teilhaberpapieren (Aktien), die Anleger an den Börsen erwerben können. Dieser recht einfach klingende Vorgang ist jedoch mit einer Vielzahl bedeutender Entscheidungen verbunden. Die Gesellschaft muss sich bei der Notierung ihrer Aktien für ein Marktsegment und einen Börsenplatz entscheiden. Dabei müssen rechtliche /institutionelle Faktoren, wirtschaftliche Gegebenheiten und subjektive Faktoren seitens des Unternehmens und institutionelle Besonderheiten seitens der Börsen und Märkte berücksichtigt werden. Ebenso muss eine Entscheidung darüber gefällt werden, welche Aktienart emittiert wird. Und- damit verbunden- mit welchen Rechten die Anleger auf der einen Seite ausgestattet werden und mit welchen Pflichten sich damit die Gesellschaft auf der anderen Seite belastet. Der Inhalt dieser Arbeit beschäftigt sich mit den bestehenden deutschen Aktienmärkten, ihren Segmenten (unter Berücksichtigung der Neusegmentierung seit dem 01.01.2003), den Handelsformen für die Papiere und den rechtlichen Ausgestaltungen der verschiedenen Aktienarten börsennotierter Aktiengesellschaften (AG). Die Systematisierung der Börsen nach Handelsobjekten - und die Konzentration dieser Arbeit auf Aktien als Handelsobjekt - führt dazu, dass sich die Beschreibung der unterschiedlichen Börsen auf die Kassabörse und ihre wichtigste Erscheinungsform, die Wertpapierbörse beschränkt.
2 Aktiengattungen
Aktien unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit, dem Umfang der Aktionärsrechte und der Kapitalzerlegungsmethode.1 Das Aktiengesetz definiert diese Kriterien genau und legt damit den Handlungsrahmen für die Unternehmen und die Teilhaber, ihre Rechte und Pflichten fest.
2.1 Rechte
§ 11 AktG beschreibt, dass sich Unterschiede vermögensrechtlichen Inhalts ergeben müssen, um Aktiengattungen zu begründen. Aktien mit gleichen Rechten bilden eine Gattung.2 Je nachdem, mit welchem Ziel die beiden Parteien Aktien emittieren bzw. kaufen, ergeben sich daraus Präferenzen bei der Auswahl der Gattung. 3 Für den deutschen Börsenmarkt gibt es zwei Aktiengattungen.
2.1.1 Stammaktien
Sie beinhalten die umfassendsten Rechte für den Teilhaber, wie beispielsweise die Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft, der Stimmrechtsausübung und einen Anspruch auf Dividende.4
2.1.2 Vorzugsaktien
Für den angestrebten Investorenkreis, der wenig Wert auf die sonstigen Rechte, jedoch großen Wert auf eine gesicherte Dividende legt, empfiehlt sich die Vorzugsaktie. Dies ist eine Aktiengattung, die sich wiederum aufsplitten läßt, in solche mit einem absoluten Vorzug, was über die Rechte der Stammaktie hinaus den Vorzug eines zusätzlichen Privilegs impliziert, so z.B. eine gesicherte Mindestdividende. 5 Die Aktie mit dem absolutem Vorzug ist zwar theoretisch eine bestehende Möglichkeit, jedoch in der Praxis kaum angewandt. Mehrheitlich wird der gewährte Vorzug begleitet von einem Nachteil. Je nach Strategie der Gesellschaft ist dies meist der Verlust des Stimmrechts, das der Aktionär durch seine Aktie hat.6 Sie sichert den Emittenten einen Handlungsspielraum im Umfang des Kapitals, das als Vorzugskapital ausgegeben wurde. Besonders für Familienunternehmen, die den Einfluss der Gründerfamilie nicht verlieren möchten, ist die Vorzugsaktie ein wichtiges Instrument, um die bestehende Macht der Alteigentümer wenigstens teilweise beizubehalten.7 § 139 I AktG beschreibt das Wesen dieser stimmrechtlosen Vorzugsaktien. Sie beinhalten verpflichtend für die Gesellschaft einen nachzuzahlenden Vorzug bei der Verteilung des Gewinns.8 Das bedeutet für den Aktionär ein Recht auf mindestens die Dividende, die dem Stammaktionär zufließt. Im Vorteil sind Vorzugsaktionäre dann, wenn sich ein niedrigerer Bilanzgewinn ergibt. Dann erhält der Vorzugsaktionär erst seinen satzungsmäßig festgelegten Dividendenbetrag. Der verbleibende Restbetrag reicht in diesem Fall nicht mehr aus, um den Stammaktionären denselben Betrag zukommen zu lassen.9 Vor allem für Kleinaktionäre, die wenig Wert auf das Stimmrecht legen, da sie selbst ohnehin nicht in der Lage wären, Vorschläge des Vorstands auf der HV mit positivem oder negativem Abstimmungsverhalten zu beurteilen, ist die Vorzugsaktie eine gute Anlage.10 Nach § 139 II dürfen solche Aktien bis zur Hälfte des Grundkapitals ausgegeben werden.11 Falls aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen in einem Jahr nicht oder nicht vollständig bezahlt wird und im darauffolgenden Jahr die Rückstände neben dem vollen Vorzug nicht beglichen werden, lebt das Stimmrecht der Aktionäre auch dieser Aktien bis zur Begleichung der Schuld wieder auf. 12
2.2 Übertragbarkeit
[...]
1 Vgl. Bruns, C. /Steiner, M. (2002), S.205
2 Vgl. AktG vom 06.09.1965 § 11 AktG Satz 1 und 2
3 Vgl. Häuser, K. /Rosenstock,A.(1997), S. 45
4 Vgl. Bruns, C. /Steiner, M. (2002),S. 205
5 Vgl. Bruns, C./Steiner, M. (2002), S. 205
6 Vgl. Bruns, C./Steiner, M. (2002, S. 205
7 Vgl. Blättchen, W. /Jacquillat, B. (1999), S.101
8 Vgl. § 139 I AktG vom 06.09.1965
9 Vgl. Ehrhardt, O. (1997), S. 41
10 Vgl. Häuser, K. /Rosenstock, A. (1997), S. 45
11 Vgl. § 139 II AktG vom 06.09.1965 geändert
12 Vgl. § 140 II AktG vom 06.09.1965
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