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Ein Vergleich des 2. und 3. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung unter Betrachtung der Berichterstattung des Einkommens

Termpaper, 2008, 26 Pages
Author: Roland Federschmidt
Subject: Statistics

Details

Category: Termpaper
Year: 2008
Pages: 26
Grade: 1,7
Bibliography: ~ 7  Entries
Language: German
Archive No.: V124806
ISBN (E-book): 978-3-640-29891-4
ISBN (Book): 978-3-640-30396-0

Abstract

A. Einleitung: Soziale Gerechtigkeit für Alle? Die Frage, ob dem einzelnen Bürger in einem Staat das Recht auf soziale Gerechtigkeit zusteht ist sehr umstritten. Ein paar wenige Staaten haben ein solches Recht in ihrer Verfassung verankert, wie etwa in der amerikanischen Verfassung in der jedem Staatsbürger das Recht auf Glückseligkeit eingeräumt wird . In der Bundesrepublik Deutschland wird kein explizites Recht auf „Glückseligkeit“ eingeräumt. Dennoch besagt Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ (Grundgesetz 2007, S. 124) und somit bürdete sich der deutsche Staat die Verpflichtung auf, für seine Bürgerinnen und Bürger zu sorgen und sie auch sozial gerecht zu behandeln. Um einer sozial gerechten Politik nachzukommen und um Entwicklungen in sozialen Kernbereichen der Bevölkerung zu analysieren, begann die Bundesregierung im Jahr 2001 mit einer „Bestandsaufnahme der sozialen Lage in Deutschland“ (3. Bericht 2008, S. XVII). Diese Berichte sollen vor allem die sozialen Ungerechtigkeiten und Auswirkungen von politischen Entscheidungen empirisch untersuchen und statistisch untermauern. Ziel ist es, mit Hilfe der gesammelten Daten eine sozial fördernde Politik zu machen und dort Verbesserungen einzuleiten wo sie nötig sind und nicht an Stellen, an denen es kaum einer Hilfe bedarf. So arbeitete vor allem der dritte Bericht im Jahre 2008 heraus, dass „der Kern sozial gerechter Politik [...] ökonomische und soziale Teilhabe- und Verwirklichungschancen für alle Mitglieder der Gesellschaft“ (ebd.) ist. Es reicht heutzutage nicht mehr aus, sich auf soziale Grundbedürfnisse wie Sicherheit und Altersversorgung zu konzentrieren. Vielmehr bedarf es einer umfassenden und angepassten Sozialpolitik die sich vor allem auf die Bereiche Arbeitslosigkeit, Bildung, Weiterbildung und soziale Ausgrenzung bezieht und hier helfend eingreift (ebd.). Im folgenden wird hier vor allem der Bereich der Bildung und des Einkommens betrachtet und es wird versucht zu prognostizieren, ob sich soziale Gerechtigkeit für alle wirklich realisieren lässt. [...]


Excerpt (computer-generated)

Fakultät für Staats- und Sozialwissenschaften

Lehr- und Forschungsbereich ,,Empirische Methoden und Statistik"

Modularbeit zum 2. und 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung

ST 2008

Ein Vergleich des 2. und 3. Armuts- und

Reichtumsberichts der Bundesregierung unter

Betrachtung der Berichterstattung des

Einkommens


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung: Soziale Gerechtigkeit für Alle? 3

B. Analyse des zweiten und dritten Berichts .4

1. Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung 4

1.1. Kernaussagen des 2. Berichts 4

1.2. Kernaussagen des 3. Berichts 6

2. Grundlegende Definitionen .8

2.1. Armut 8

2.2. Reichtum .9

3. Grundsätzliche Gliederung der Berichte .10

3.1. Gliederung des 2. Berichts 10

3.2. Gliederung des 3. Berichts 11

3.3. Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Grundgliederung 11

4. Analyse und Berichterstattung des Einkommens 12

4.1. Verwendete statistische Mittel im 2. Bericht 12

a) Teil A: Zentrale Trends und Herausforderungen 12

b) Teil B: Maßnahmen der Bundesregierung 15

4.2. Verwendete statistische Mittel im 3. Bericht 17

a) Teil C: Entwicklungen und Herausforderungen .17

b) Teil D: Stärkung von Teilhabe und sozialer Integration ­

Maßnahmen der Bundesregierung .20

4.3. Gegenüberstellung .21

a) Gemeinsamkeiten in der statistischen Analyse .21

b) Unterschiede und Neuerungen im 3. Bericht 22

5. Gesamteindruck der Entwicklung der Armut in der BRD 23

C. Literaturverzeichnis 25

2


A. Einleitung: Soziale Gerechtigkeit für Alle?

Die Frage, ob dem einzelnen Bürger in einem Staat das Recht auf soziale Gerechtigkeit

zusteht ist sehr umstritten. Ein paar wenige Staaten haben ein solches Recht in ihrer

Verfassung verankert, wie etwa in der amerikanischen Verfassung in der jedem Staatsbürger

das Recht auf Glückseligkeit eingeräumt wird1.

In der Bundesrepublik Deutschland wird kein explizites Recht auf ,,Glückseligkeit"

eingeräumt. Dennoch besagt Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz:

,,Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat"

(Grundgesetz 2007, S. 124)

und somit bürdete sich der deutsche Staat die Verpflichtung auf, für seine Bürgerinnen und

Bürger zu sorgen und sie auch sozial gerecht zu behandeln. Um einer sozial gerechten Politik

nachzukommen und um Entwicklungen in sozialen Kernbereichen der Bevölkerung zu

analysieren, begann die Bundesregierung im Jahr 2001 mit einer ,,Bestandsaufnahme der

sozialen Lage in Deutschland" (3. Bericht 2008, S. XVII). Diese Berichte sollen vor allem die

sozialen Ungerechtigkeiten und Auswirkungen von politischen Entscheidungen empirisch

untersuchen und statistisch untermauern.

Ziel ist es, mit Hilfe der gesammelten Daten eine sozial fördernde Politik zu machen und dort

Verbesserungen einzuleiten wo sie nötig sind und nicht an Stellen, an denen es kaum einer

Hilfe bedarf. So arbeitete vor allem der dritte Bericht im Jahre 2008 heraus, dass ,,der Kern

sozial gerechter Politik [...] ökonomische und soziale Teilhabe- und Verwirklichungschancen

für alle Mitglieder der Gesellschaft" (ebd.) ist. Es reicht heutzutage nicht mehr aus, sich auf

soziale Grundbedürfnisse wie Sicherheit und Altersversorgung zu konzentrieren. Vielmehr

bedarf es einer umfassenden und angepassten Sozialpolitik die sich vor allem auf die Bereiche

Arbeitslosigkeit, Bildung, Weiterbildung und soziale Ausgrenzung bezieht und hier helfend

eingreift (ebd.).

Im folgenden wird hier vor allem der Bereich der Bildung und des Einkommens betrachtet

und es wird versucht zu prognostizieren, ob sich soziale Gerechtigkeit für alle wirklich

realisieren lässt.

1

vgl. Declaration of Independence 1776, S. 1

3


B. Analyse des zweiten und dritten Berichts

1. Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung

Am 27.Januar 2000 beschloss der Bundestag, dass die Bundesregierung regelmäßig einen

Armuts- und Reichtumsbericht zu erstatten habe2. Ziel dieser Berichte ist es, eine genaue

Analyse des sozialen Zustandes in der BRD zu gewinnen um eine effiziente, für sozial

schwache Menschen fördernde, Politik zu führen. Im Oktober 2001 wurde eine Verstetigung

der Berichterstattung beschlossen und gleichzeitig wurde geregelt, dass jede Regierung zur

Mitte einer Wahlperiode einen Bericht vorlegt3.

Somit wurde im April 2005 der zweite Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung

veröffentlicht, auf den im Juli 2008 der dritte Bericht folgte.

Sie enthielten folgende grundsätzliche Aussagen.

1.1.

Kernaussagen

des zweiten Berichtes

Der allgemeine Grundtenor des zweiten Berichtes beschreibt eine generelle starke

Korrespondenz von Armut und Arbeitslosigkeit4. Dies ist nicht zuletzt eine Folge von

externen Faktoren, welche sich vor allem auf das Wirtschaftswachstums der BRD

negativ auswirkten. Allen voran ist hier der Anschlag des 11.Septembers sowie der

darauf folgende Irakkrieg zu nennen, welche einen nicht unerheblichen Einfluss auf

die globale Wirtschaft hatten5 und somit auch auf die Arbeitsmarktsituation in

Deutschland. Die Bundesregierung reagierte auf diesen Rückwärtstrend im

Arbeitsmarkt mit einer sozial gerechteren Politik und der im Jahre 2003 beschlossenen

Agenda 2010. Sie hatte zum Ziel nicht nur über einen passiven, finanziellen Ausgleich

für sozial schwächer gestellte zu sorgen, sondern vor allem für mehr Gleichheit bei

den Teilhabe- und Verwirklichungschancen aller. Somit stellte sich die

Bundesregierung vor drei große Herausforderungen6:

·

Schaffung von politischen Rahmenbedingungen, welche die Teilhabe fördern

· Bereitstellung von Teilhabe- und Verwirklichungschancen

· Sicherung von Grundbedürfnissen

2 Vgl.

http://www.bmas.de/coremedia/generator/10070/lebenlagen

3 ebd.

4 Vgl. 2. Armuts- und Reichtumsbericht 2005, S. XVII

5 ebd.

6 Vgl. 2. Armuts- und Reichtumsbericht 2005, S. XX

4


Um diese Ziele umzusetzen mussten einige Reformen eingeleitet werden, wie zum

Beispiel die ,,Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für

Erwerbsfähige als Kernstück der Arbeitsmarktreform" (2. Armuts- und

Reichtumsbericht 2005, S. XXI). Darüberhinaus wurden Reformen im Bereich der

Renten, der Kinderbetreuung und der Bildung umgesetzt um die Grundbedürfnisse

sicherzustellen und neue Wege und Chancen für Arbeitssuchende zu eröffnen7.

Die Kinderbetreuung und die Verbesserung der Bildung sind wichtige

Aufgabenbereiche, welche die Grundlage für einen erfolgreichen (Wieder-)Einstieg in

das Berufsleben, vor allem junger Menschen, bilden. So wurden ca. vier Milliarden

Euro in den Ausbau von Ganztagsschulen investiert und die Ausbildungsförderung

zwischen 1998 und 2003 wurde von 1,2 Mrd. Euro auf 2,03 Mrd. Euro fast

verdoppelt8. Dies zeugt von einem enormen Anstieg an finanzieller Unterstützung im

Bildungssektor.

Das die Bundesrepublik mit ihren Maßnahmen zur Bekämpfung sozialer

Ungleichheiten durchaus auch im internationalen Vergleich ansehnliche Erfolge

vorweisen kann, zeigen die Daten zur Armutsrisikoquote. So war die BRD 2001 mit

einem Armutsrisiko von 11% unter dem EU-Durchschnitt von 15%9 und durch

öffentliche Transfers der Sozialversicherungen konnte 2003 das Armutsrisiko in

Teilbereichen sogar um zwei Drittel gesenkt werden10. Jedoch stieg das Armutsrisiko

bis zum Jahre 2003 auf 13,5% an und lag damit nur noch knapp unter dem

europäischen Durchschnitt.

Zusammenfassend kann man sagen, dass mit der am 14. März 2003 verkündeten

Agenda 2010 einige weitreichende Reformen einhergingen, die in vielen sozialen

Kernbereichen wie zum Beispiel der Gesundheit, Bildung, Kinderbetreuung,

Familienförderung, Erwerbstätigkeit und Rente einen Beginn in eine sozial gerechtere

Zukunft Deutschlands einläuten sollten. Inwiefern diese Umstrukturierungen einen

langfristigen Erfolg verbuchen können, kann man mittlerweile nur beschränkt sagen,

da die Reformen immer noch fortlaufend umgesetzt werden.

Das bedeutet dementsprechend für den dritten Armuts- und Reichtumsbericht, dass er

noch mitten in der Zeit der Reformen und Umstrukturierungen erstellt wurde und auch

7 Vgl. 2. Armuts- und Reichtumsbericht 2005, S. XXI

8 Vgl. 2. Armuts- und Reichtumsbericht 2005, S. XXXV

9 Vgl. 2. Armuts- und Reichtumsbericht 2005, S. XXI

10 Vgl. 2. Armuts- und Reichtumsbericht 2005, S. XXII

5


ein paar Einblicke und womöglich auch Prognosen über die Wirksamkeit der

Reformen zeigen kann.

1.2. Kernaussagen des dritten Berichts

Anerkanntes und auch vorrangiges Ziel der Periode in welcher der 3. Armuts- und

Reichtumsberichtes erstellt wurde war es, alle Anstrengungen dahingehend

auszurichten eine Vollbeschäftigung zu erreichen, denn nur diese ist eine Garant für

eine erfolgreiche Armutsvermeidung11. Die deswegen im Jahre 2003 begonnenen

Reformen im Arbeitsmarkt zeigten nun Wirkung und begünstigten den

konjunkturellen Aufschwung. Damit einhergehend ging die Arbeitslosigkeit im

Dezember 2007 im Vergleich mit Dezember 2006 um 15% insgesamt runter und zeigt

somit, dass die getätigten Umstrukturierungen nun wirken12.

Ein weiterer Grund für die sinkende Arbeitslosigkeit waren die zunehmende

selbstständigen Tätigkeiten und flexiblen Beschäftigungsformen, wie z.B. Leiharbeit,

in denen einige Bürger nun eine Arbeit fanden13. Jedoch nahm hiermit auch die

Ungleichverteilung der Einkommen zwischen 2002 und 2005 zu, da viele Arbeiter

nun auch im Niedriglohnbereich beschäftigt waren anstatt arbeitslos14. Ein Grund für

die Senkung der Bruttolöhne und -gehälter von 24.873 Euro auf 23.684 Euro waren

beispielsweise neue tarifliche Vereinbarungen, welche meist nicht zu Gunsten der

Arbeitnehmer ausgehandelt wurden15. Somit öffnet sich die Schere zwischen Arm und

Reich immer mehr und zeugt hier von einer langsam aber stetig wachsenden sozialen

Ungerechtigkeit.

Was der 3. Armuts- und Reichtumsbericht deutlich in seinen Kernaussagen formuliert

ist die starke Abhängigkeit von Bildung und Arbeitslosigkeit. So wird analysiert, dass

,,Bildung [..] der Schlüssel zur Teilhabe" (3. Armuts- und Reichtumsberich 2008, S.

V) ist und ,,[d]as Armutsrisiko von Kindern [..] stark von der Erwerbsbeteiligung der

Eltern" (ebd.) abhängt. Jedoch bedeutet dies auch im Umkehrschluss, dass

Bildungserfolge von Kindern massiv vom Bildungsniveau der Eltern abhängen, was

sich selbstverständlich auch nachteilig auf den erfolgreichen Berufseinstieg der

11 Vgl. 3. Armuts- und Reichtumsbericht 2008, S. IV

12 Vgl. 3. Armuts- und Reichtumsbericht 2008, S. VI Schaubild 1

13 Vgl. 3. Armuts- und Reichtumsbericht 2008, S. IV

14 ebd.

15 ebd.

6



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