Subtitle: Umgang mit Gefahrstoffen auf Grundlage der europäischen Gesetzgebung
Textbook, 2009, 57 Pages
Author: Helmut Dennig
Subject: Environmental Sciences
Details
Year: 2009
Pages: 57
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-640-32776-8
ISBN (Book): 978-3-640-32796-6
Wir sind überzeugt, dass die Gefahrstoff-Fibel für Sie ein nützlicher Ratgeber und Leitfaden sein wird. Zu Themen wie Gefahrstofflagerung, Handling, Transport oder Sicherheit am Arbeitsplatz erhalten Sie sofort umsetzbare Informationen. Diese Fibel ist auch ein lebendiges Kompendium, das sich stets weiterentwickelt, abgestimmt auf die Bedürfnisse vieler Unternehmen und Anwender.
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Abstract
Die Fülle der Gesetze und Verordnungen zum betrieblichen Umweltschutz und zur Arbeitssicherheit ist enorm – die Verantwortung produzierender Unternehmen ist es auch. Erst kürzlich scheiterte die Initiative zu einem bundeseinheitlichen Umweltgesetzbuch, das eine Vereinfachung vieler Regelungen bedeutet hätte. In Zukunft wird der Großteil der Umweltgesetzgebung aber individuell auf Länderebene geregelt sein. Das macht die Arbeit von Umweltbeauftragten und Sicherheitsexperten in den Unternehmen nicht leichter. Wer weiß schon immer, welches Gesetz gerade novelliert wurde, und wie sich spezielle Verordnungen für die eigene Gefahrstofflagerung auswirken? Hier möchten wir wertvolle Hilfestellung und Sicherheit geben.
Excerpt (computer-generated)
G′Stofffibel-Fibel_2009DE.qxd:Gefahrstoff-Fibel_2009 19.03.2009 11:45 Uhr Seite 1
2 0 0 9 | 2 0 1 0
GEFAHR
STOFF FIBEL
> Anregungen und Tipps beim
Umgang mit Gefahrstoffen
auf Grundlage der
deutschen und europäischen
Gesetzgebung.
U M W E LT S C H U T Z & S I C H E R H E I T
Gstofffibel_2009_RZ.qxd 19.03.2009 11:17 Uhr Seite 2
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
die Fülle der Gesetze und Verordnungen zum betrieblichen
Umweltschutz und zur Arbeitssicherheit ist enorm die
Verantwortung produzierender Unternehmen ist es auch. Erst
kürzlich scheiterte die Initiative zu einem bundeseinheitlichen
Umweltgesetzbuch, das eine Vereinfachung vieler Regelungen
bedeutet hätte. In Zukunft wird der Großteil der Umwelt-
gesetzgebung aber individuell auf Länderebene geregelt sein.
Das macht die Arbeit von Umweltbeauftragten und Sicher-
heitsexperten in den Unternehmen nicht leichter. Wer weiß
schon immer, welches Gesetz gerade novelliert wurde, und
wie sich spezielle Verordnungen für die eigene Gefahrstoff-
lagerung auswirken? Hier geben Umweltprofis von DENIOS
wertvolle Hilfestellung und Sicherheit. In unserer Projekt-
arbeit haben wir seit über 20 Jahren unsere Produkte immer
wieder an aktuelle Verordnungen angepasst. Dabei hat sich
wertvolles Know-how aufgebaut, das wir für Sie mit der
vorliegenden Gefahrstoff-Fibel zur Verfügung stellen.
Helmut Dennig
Vorstandsvorsitzender
Wir sind überzeugt, dass die Gefahrstoff-Fibel für Sie ein
nützlicher Ratgeber und Leitfaden sein wird. Zu Themen wie
Gefahrstofflagerung, Handling, Transport oder Sicherheit am
Arbeitsplatz erhalten Sie sofort umsetzbare Informationen.
Diese Fibel ist auch ein lebendiges Kompendium, das sich
stets weiterentwickelt, abgestimmt auf die Bedürfnisse vieler
Unternehmen und Anwender. Sie vermittelt Ihnen einen kom-
pakten Überblick, kann aber die individuelle Beratung nicht
ersetzen, insbesondere bei rechtlichen Aspekten.
Weitere Möglichkeiten zur intensiven Information bieten wir
Ihnen im DENIOS-Forum in Bad Oeynhausen.
Unsere Ingenieure freuen sich immer über Ihre Anregungen
und Ideen: Anruf genügt: (0800) 753-000-2.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Helmut Dennig
2
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Inhaltsverzeichnis
Umweltschadensgesetz (USchadG)
.
4
Haftung: Rechte und Pflichten der Umweltbeauftragten
.
5
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
.
6
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
.
7
Einfaches Maßnahmenkonzept für Gefahrstoffe
.
8-11
Schutzleitfäden
.
12-13
REACH
.
14
GHS
.
15
R- & S-Sätze
.
16
H- & P-Sätze
.
17
Gefahrgutklassen Symbole
.
18
Neue Kennzeichnung von Gefahrstoffen
.
19
VCI-Konzept
.
20
Medienbeständigkeitsliste
.
21
Gefahrstofflagerung mit Auffangwannen
.
22
Löschwasserrückhalterichtlinie (LöRüRL)
.
23
Lager für entzündbare Flüssigkeiten
.
24-25
Brandschutzdreieck
.
25
Sicherheitsschränke
.
26-27
Lagerung von Druckgasflaschen
.
28-31
Absaugung von Gefahrstoffen
.
32-33
Stufenkonzept Lufttechnik
.
34-35
Notduschen/ Fußschutz
.
36-37
Atemschutz
.
38-39
Gehörschutz/ Lärmschutz
.
40-41
Handschutz
.
42
Augenschutz
.
43
Stationäre Kraftstoff-Tankanlagen
.
44
Transport von Gefahrgütern
.
45
Regeln für Transport und Handhabung
.
46-47
Zoneneinteilung
.
48
Ex-Zonen
.
49-50
ATEX ATmosphères EXplosibles
.
51-53
Abkürzungen, Erläuterungen und Links .
54
DENIOS Seminare und Kundenveranstaltungen
.
55
www.denios.de
3
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Das Umweltschadensgesetz (USchadG)
Gefährdungshaftung bei umweltgefährdenden Tätigkeiten
Haftung
Berufliche Tätigkeiten
Verschuldungs
un
abhängige
Schädigung von
nach Anlage 1
Haftung
Gewässern
Schädigung des Bodens
Verschuldungsabhängige
Schädigung von
Andere berufliche
Haftung (Vorsatz oder
Arten und natürlichen
Tätigkeiten*
Fahrlässigkeit)
Lebensräumen
* nicht in Anlage 1 aufgeführte
Das Umweltschadensgesetz (USchadG) ist seit dem
30. April 2007 in Kraft. Mit dem Umweltschadens-
Umweltschadensgesetz (USchadG)
gesetz wurde eine Haftungsnorm geschaffen, die den
(als stark verkürzter Auszug):
Verursacher von Schäden an der Umwelt selbst auf
öffentlich rechtlicher Ebene zur Verantwortung zieht.
> Einbringung, Einleitung und sonstige Einträge
Als Umweltschäden im Sinne des Gesetzes
von Schadstoffen in das Grundwasser
gelten dabei
> Entnahmen von Wasser aus Gewässern, die
> Schäden an Arten und natürlichen Lebensräumen
gemäß WHG einer Erlaubnis oder Bewilligung
(Geschützt durch die FFH (Flora Fauna Habitat)
bedürfen.
und VS (Vogelschutz)-EU-Richtlinien).
> Aufstauungen von oberirdischen Gewässern,
> Schädigungen von Gewässern und des Bodens.
die gemäß WHG einer Zulassung bedürfen.
Aus dem nationalen Umwelthaftungsrecht
> Die Herstellung, Verwendung, Lagerung,
(Bodenschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz).
Verarbeitung, das Abfüllen, die Freisetzung
in die Umwelt und die
Erstmals steht nun die Biodiversität, also die
> innerbetriebliche Beförderung von gefährlichen
Funktionsfähigkeit der natürlichen Lebensräume von
Stoffen und Zubereitungen, sowie Biozid-
Pflanzen, Tieren, Mikroorganismen und des Menschen
Produkten im Sinn des Chemikaliengesetzes
unter gesetzlichem Schutz.
und Pflanzenschutzmitteln im Sinn des
Unabhängig von Eigentumsfragen haften Unternehmen
Pflanzenschutzgesetzes.
als Verursacher von Umweltschäden. Dabei gilt für
> Die Beförderung gefährlicher oder
bestimmte umweltgefährdende Tätigkeiten, die in
umweltschädlicher Güter auf der Straße,
Anlage 1 zum USchadG aufgeführt werden, eine ver-
auf der Schiene, auf Binnengewässern,
schuldensunabhängige Haftung (Gefährdungshaftung).
auf See oder in der Luft.
> Gentechnische Arbeiten
Die neue Dimension von Haftungsrisiken, die mit diesem
> Jede absichtliche Freisetzung genetisch
Gesetz für die Wirtschaft entstanden ist, zeigt sich auch
veränderter Organismen in die Umwelt
darin, dass:
> Die grenzüberschreitende Verbringung von
> ein Klagerecht gegenüber staatlichen
Abfällen.
Umweltbehörden eingeräumt wird,
> Der Betrieb von Anlagen, für den eine
> eine umfassende Informationspflicht gegenüber den
Genehmigung gemäß BImSchG erforderlich ist.
Behörden bei drohenden Umweltschäden und
> Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen
> die Verpflichtung zur Gefahrenabwehr besteht.
> Einbringung, Einleitung und sonstige Einträge
von Schadstoffen in Oberflächengewässer, die
gemäß Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) einer
Erlaubnis bedürfen.
4
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Rechte und Pflichten der Umweltbeauftragten
Grundlagen der Umwelthaftung:
Hinsichtlich der Haftung in den Bereichen Gesundheits,
Pflichten & Rechte des
Umwelt- und Arbeitsschutz sind drei Haftungsbereiche
Betriebsbeauftragten
zu unterscheiden:
> Strafrecht
> Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG)
Pflichten des Betriebsbeauftragten
> Haftungsrecht
· Überwachungs- und Kontrollpflichten
Während das Strafrecht und Ordnungswidrigkei-
tenrecht personenbezogenes Fehlverhalten durch
· Mitteilungs-, Vorschlags- und Berichtspflichten
Verhängung von
· Initiativ-, Hinwirkungs- und Fortbildungspflichten
> Geldstrafen
> Freiheitsstrafen
· Aufklärungs- und Informationspflichten
> Bußgeldern
ahndet, gewährt das Haftungsrecht ,,Materiellen
Ausgleich", besser bekannt als Schmerzensgeld.
Rechte des Betriebsbeauftragten
· Stellungnahme zu Abweichungen
· Vortragsrecht
Gerade im Bereich des Haftungrechts wird die Risiko-
bewertung unterschätzt. Die Kosten für die Beseitigung
von Umweltschäden können 5- bis 6-stellige Beträge
annehmen.
Die Möglichkeit der Versicherbarkeit von Umwelt-
schäden nimmt dagegen ab. Nicht zuletzt der Image-
verlust in der Öffentlichkeit durch die Verursachung
von Umweltschäden führt zu hohen Schäden.
Haftung bei
Umweltverstößen
Zivilrecht:
Haftung bei Umweltverstößen
Haftung und Ansprüche
Strafrechtliche, bzw.
Zivilrechtliche
Zivilrechtliche Haftung
ordnungswidrigkeitenrechtliche
Der Arbeitnehmer handelt
Verstoß gegen Straf- oder
Schadenseintritt
leicht
OWiG Vorschriften
vorsätzlich
fahrlässig
grob fahrlässig
fahrlässig
Kausalität zwischen Tun oder
Kausalität zwischen Tun
Allgemeine
Allgemeine
Unterlassen zum
oder Unterlassen zum
Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Haftung des
Haftung des
tatbestandlichen Erfolg
Schadenseintritt
haften quotal
Arbeitnehmers
Arbeitgebers
Schuldhafte Pflichtverletzung
Schuldhafte Pflichtverletzung
Zivilrechtliche Ansprüche
oder
Voraussetzung:
Kausale und schuldhafte (vorsätzlich oder grob fahrlässig)
Vorsatz
Fahrlässigkeit
Gefährdungshaftung
Verletzung von Leben oder Gesundheit eines anderen
Mitverschulden:
des verletzten Arbeitnehmers wird diesem angerechnet
Freiheitsstrafe
Beweislast:
liegt bei dem verletzten Arbeitnehmer, teilweise genügt
Geldstrafe
Schadenersatzpflicht
der Beweis, das ein ordnungswidriger Zustand vorlag.
Bußgeld
www.denios.de
5
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Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Unternehmerverantwortung
Die Verantwortlichen des Unternehmens tragen heute
die alleinige Verantwortung für die von ihnen
Rechtliches Umfeld
eingesetzten Arbeitsmittel. War früher der Betrieb
der BetrSichV
Überwachungsobjekt, zum Beispiel der Berufsgenossen-
schaften oder der Technischen Überwachungsvereine,
ChemG
ArbSchG
GPSG
die die Prüfaufgaben nach festen Regeln übernommen
haben, so hat sich diese Aufgabe gewandelt. Der
Benutzung von
Betriebliche
Arbeitgeber wird durch die BetrSichV der alleinig
Arbeitsmittel 2001/45 EG
Anforderungen
an überwachungs-
Handelnde und Verantwortliche. Er ist verpflichtet, die
bedürftigen
Explosionsschutz
Betriebssicherheit in Eigenverantwortung zu organisie-
Anlagen
1999/92 EG
ren und zu gestalten.
GefStoffV
BetrSichV
Dieser Selbstverantwortungsgedanke kommt insbe-
sondere dadurch zum Ausdruck, dass der Arbeitgeber:
BG-Regel
Technische
Normen
Regeln
> Arbeitsmittel identifizieren muss, deren Hand
habung er während des gesamten Lebenszyklus
sicher gestalten muss,
> Gefährdungsbeurteilungen durchführen muss,
Dies geschieht vor dem Hintergrund allgemein formu-
> Für Arbeitsmittel im Rahmen von
lierter Schutzziele der BetrSichV (und des ArbSchG).
Gefährdungsbeurteilungen den Kreis der Benutzer,
Die Betreiberverantwortung für die Betriebssicherheit
Prüfpflichten, Prüffristen und Prüfer festlegen muss,
ist im Geflecht der nationalen und europäischen
> Die regelmäßige Unterrichtung der Mitarbeiter
Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und sonstigen
sicherstellen muss und
Bestimmungen zu sehen.
> Eine Organisation aufzubauen hat, die die
Der Betreiber (der Arbeitgeber) ist eigenverantwortlich
Einhaltung der Pflichten aus der BetrSichV sicher-
tätig. Es findet keine ,,Enthaftung" durch staatliche
stellt.
Überwachungsstellen und deren Zertifikate statt.
Eigenverantwortlichkeit des Arbeitgebers
gegenüber Umwelt
gegenüber Beschäftigten
Pflichten im Bereich der innerbe-
trieblichen Organisation, Führung
· Vermeidung schädlicher
· Fürsorgepflicht
und Durchführung
Umwelteinwirkungen
· Vermeidung von Gefahren
· Organisationsaufbau
· Ergreifen von Schutzmaßnahmen
· Bestimmung von Führungsaufgaben
· Festlegung von Betriebsbeauftragten
gegenüber Behörden
· Gefährdungsbeurteilung
· Mitteilungspflicht
· Prüfungen
· Meldepflicht
Betreiberverantwortung
· Eignung von Beschäftigten
· Auskunftspflicht
· Gestaltung sicherer Arbeitsabläufe
· Auswahl geeigneter Arbeitsmittel
· An-/ Ein- und Unterweisungen
gegenüber Dritten
von
Arbeitnehmern
· Verkehrssicherungspflichten
· Schadensersatzpflichten
6
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Die Gefahrstoffverordnung
Die
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
schutzgesetz gesetzliche Grundlage für die GefStoffV.
ist eine Verordnung zum Schutz vor gefährlichen
Die jüngste Novellierung der Gefahrstoffverordnung
Stoffen (Gefahrstoffe) im deutschen Arbeitsschutz. Die
trat am 1. Januar 2005 in Kraft und dient insbesondere
Verordnungsermächtigung ist im Chemikaliengesetz
der Umsetzung der EG-Richtlinie 98/24/EG (Gefahrstoff-
(ChemG) enthalten. Seit 2005 ist auch das Arbeits-
Richtlinie) in deutsches Recht.
Wichtige Neuerungen und
Schwerpunkte
> Die neue
Gefährdungsbeurteilung
und Informations-
>
Schutzstufenkonzept
mit 4 Stufen in Abhängigkeit von
beschaffung (zum Beispiel Sicherheitsdatenblatt) durch
den Gefährlichkeitsmerkmalen des Stoffes und der
den Arbeitgeber als zentrale Instrumente zur Einstufung
Tätigkeit
von Tätigkeiten.
Das Schutzstufenkonzept
Kennzeichnung
Schutz-
Maßnahmen
Beispiel
Alt
Neu
stufe
Maßnahmen für Tätigkeiten mit ,,vorhersehbarer" Exposition
4
CMR-Stoffe
T / T+
Ersatzlösung nach Stand der Technik, Geschlossene Verfahren,
3
Gifte
Exposition so weit wie möglich verringern
Xn / Xi
Ersatzlösung bevorzugen, Geeignete Arbeitsverfahren,
2
Nicht giftige
Kollektive und individuelle Schutzmaßnahmen
Stoffe
Büroarbeitsplatz/
Immer
Mindeststandards der guten Arbeitspraxis (TRGS 500)
oder geringe
1
Gefährdung
> Risikobezogene
Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)
ersetzen
> Ausdehnung der
arbeitsmedizinischen Untersuchungen
die bisherigen technisch begründeten Grenzwerte. Mit
und Beratungen.
dem Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung 2005
wurde ein neues gesundheitsbasiertes Grenzwert-
konzept eingeführt.
Ablauf für die Schutzstufenzuordnung von Tätigkeit und Gefahrstoff
Arbeitsplatzbewertung (Tätigkeit)
Bewertung ergab
Sonst mit T oder T+
CMR-Stoffe der
gringes Risiko?
gekennzeichnet?
Kategorie 1 oder 2?
Schutzstufe 1
Schutzstufe 2
Schutzstufe 3
Schutzstufe 4
Reichen Maßnahmen
Reichen Maßnahmen
AGW einhalten oder
der Stufe 1?
der Stufe 2?
Arbeit nach VSK?
§ 7 (9)
§ 7 (10)
§ 11 (1)
Maßnahmen
Maßnahmen
Maßnahmen
Maßnahmen
Schutzstufe 1
Schutzstufe 2 inkl. 1
Schutzstufe 3 inkl. 1 + 2
Schutzstufe 4 inkl. 1 + 2 + 3
www.denios.de
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Einfaches Maßnahmenkonzept für Gefahrstoffe (EMKG)
(Erstellt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin; BAuA)
Die Gefahrstoffverordnung beinhaltet die Gefährdungs-
Anwendung des EMKG bei
beurteilung für Gefährdungen durch
>
Einatmen (inhalativ)
1. Einatmen (inhalativ)
>
Hautkontakt (dermal)
>
Schritt 1:
Das EMKG ist eine Handlungsanleitung zur Gefährdungs-
Tabelle 1:
Ermittlung der Gefährlichkeitsgruppe
beurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
anhand der R-Sätze aus dem SDB oder
Es können damit Problemschwerpunkte frühzeitig
Tabelle 2:
Ermittlung der Gefährlichkeitsgruppe
erkannt und Handlungsprioritäten gesetzt werden,
mittels AGW Tabellen
ohne Kenntnisse des Gefahrstoffrechts.
>
Schritt 2:
Ablaufplan für die Anwendung siehe Beileger
Tabelle 3:
Ermittlung der Mengengruppe anhand
der verwendeten Mengen
(bezogen auf die Tätigkeit)
Das EMKG
gilt für Tätigkeiten
>
Schritt 3:
> mit Gefahrstoffen mit und ohne
Tabelle 4:
Ermittlung der Freisetzungsgruppe
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)
anhand des Siedepunktes (bei
Flüssigkeiten)
gilt nicht für Tätigkeiten
Tabelle 5:
Ermittlung der Freisetzungsgruppe
> mit CMR Stoffen
anhand des Staubungsverhaltens
> mit Stoffen mit physikalisch-chemischen
(bei Feststoffen)
Gefährdungen
> bei denen Stoffe entstehen oder freigesetzt werden
>
Schritt 4:
> mit Gasen
Tabelle 6:
Ermittlung des Maßnahmenbedarfs auf
> mit stoffbedingten Umweltgefährdungen
Basis der Schutzleitfäden
(siehe Seiten 12-13)
gibt einen Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung
anhand von folgenden Parametern
> Gefahrensymbole
> Einstufung des Gefahrstoffes (R-Sätze)
> AGW (gem. TRGS 900)
> Freisetzungsvermögen
Gefähr-
> Verwendete Mengen
lichkeits-
Zugeordnete R-Sätze
> Art und Umfang des Hautkontaktes
gruppe
verwendet folgende Begriffe
> Schutzstufe
A
Kein gesundheitsbezogener
R-Satz, R36, R37, R65, R67
> Maßnahmen
> Gefährlichkeitsgruppe
> Mengengruppe
B
R20, R22, R41, R68/20, R68/22
> Freisetzungsgruppe
> Wirkfläche (Hautkontakt)
> Wirkdauer (Hautkontakt)
C
R23, R25, R29, R31, R34, R35, R40,
R42, R62, R63, R68, R39/23,
R39/25, R48/20, R48/22, TRGS 907
> Maßnahmenbedarf
> Schutzleitfaden
D
R26, R28, R32, R61, R39/26,
R39/28, R48/23, R48/25
E
R45, R46, R49, R60,
TRGS 905, TRGS 906
Tabelle 1: Ermittlung der Gefährlichkeitsgruppe
anhand der R-Sätze aus dem Sicherheitsdatenblatt
8
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