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as-saiyida Arwa - sulaihidische Herrscherin im Jemen

Subtitle: Frauenbiographien im klassischen Islam

Presentation (Handout), 2007, 3 Pages
Author: Aiko Gastberg
Subject: Orientalism / Sinology - Islamic Studies

Details

Category: Presentation (Handout)
Year: 2007
Pages: 3
Language: German
Archive No.: V131589
ISBN (E-book): 978-3-640-37352-9

Notes :
Hierbei handelt es sich ausschließlich um das Handout zum Thema Arwa.


Abstract

Arwa regierte den Jemen 55 Jahre lang. Sie spielte eine hohe politische und religiöse Rolle, da sie in der religiösen Hierarchie der Ismā‘īlī nach dem Imam die wichtigste Person im Staate war. Es gibt trotz der 55 Jahre nur wenige Quellen über Arwā: von den ägyptischen Fatimiden und den im Jemen ansässigen Ismā’īlī. Und trotz 55 Jahren der Herrschaft konnte ihr eine wirkliche Erwähnung in der islamischen Geschichte nicht gewährt werden. [...]


Fulltext (computer-generated)

Ruhr-Universität Bochum

Seminar für Orientalistik und Islamwissenschaft

Frauenbiographien im klassischen Islam, 11. Juli 2007

as-Saiyida Arw

sulaihidische Herscherin im Jemen

· Arw bint Ahmad al-Sulaihiyya

· geb. 440, gest. 532; Ism`l

· Ehefrau von al-Mukarram Ahmad (gest. 477 / 1084), dem Herrscher des Jemen

· nach seinem Tod übernahm Arw letztendlich für 55 Jahre die Regentschaft im Jemen

· sie hatte 4 Kinder, 2 Söhne und 2 Töchter:

- Muhammad (im Kindesalter gestorben)

- `Al (im Kindesalter gestorben)

- Umm Hamdn (entweder 510 oder 516 gestorben)

- Ftimah (gestorben 534)

Geschichte ihrer Herrschaft:

· 477 / 1084 übernahm Arw die Macht im Jemen, nachdem ihr Ehemann al-Mukarram starb.

Über etwa ein Jahr leitete sie die Staatsgeschäfte, ohne Wissen des Volkes, da sie ­ auf

Anordnung Imam al-Mustansir′s ­ den Tod ihres Ehemannes geheim halten musste, um die

politische Stabilität der Region zu gewährleisten.

· Die Sulaihiden schlossen eine engere Koalition mit den Fatimiden aus Ägypten (, die

ohnehin die Großmacht der Region waren) und weiteten auf diesem Weg ihre Macht aus (bis

Indien); die Fatimiden erhielten so einen großen direkten Einfluss im Jemen und gaben

bestimmte politische Richtungen vor. (Vor allem über Dekrete des Imam aus Cairo.)

· Unterstützt wurde Arw in ihrer Regentschaft nach dem Tod al-Mukarrams von Imam

al-Mustansir (Cairo), der u.a. 66 siills verfasste und stets versuchte, durch die

Machterhaltung Arws die eigenen Einflüsse (der Fatimiden) im Jemen sicherzustellen. Er

richtete auch ein Schreiben direkt an Arws Volk (, als sich eine Krise im Land abzeichnen

ließ), in dem er (als religiöses Oberhaupt) ihre uneingeschränkte Macht herausstellte und den

absoluten Gehorsam des Volkes forderte. Seinem Wunsch wurde gefolgt.


Des weiteren erhob er Arw in den Rang der haa, setzte sie als seinen direkten

Repräsentanten im Jemen ein und bezeichnete ein Missachten Ihrer Herrschaft und

Anordnungen als religiösen Frevel.

Die Erhebung in diesen Rang rechtfertigte man damit, dass sie keine Frau im eigentlichen

Sinne sei, sondern vielmehr die Seele eines Mannes besäße und somit ihre Machtposition

gerechtfertigt sei.

· Nach dem Tod ihrer Söhne und ihrer Missachtung des ausdrücklichen Wunsches des Imams,

der eine Eheschließung zwischen Arw und Saba′ anordnete (, der auf Ermessen der

Fatimiden nach der Hochzeit die Staatsgeschäfte übernehmen sollte), fiel Arw somit in

Ungnade, die Förderung ihrer Machtposition durch den Imam und die Fatimiden wurde

beendet. Saba′ starb aber ohnehin 491, was Arw ermöglichte, erneut die absolute Macht

(religiös wie politisch) in sich zu vereinen.

· 513: Letzte vergebliche Intervention der Fatimiden (durch Imam al-mir), ihre Macht im

Jemen wieder auszuweiten.

(Der hierzu in den Jemen geschickte Gesandte Ibn Nab al-Dawla wurde ­ nachdem

rebellische Hintergründe aufgedeckt wurden ­ von Arw zurück nach Ägypten delegiert. Er

fiel auf der Reise einem Unfall (?) zum Opfer.)

· Arw blieb Regentin und konnte bis zu ihrem Tod 532 / 1137 die Macht im Land halten.

Trotz ihrer langen Herrschaft existieren kaum Quellen über sie und die Sulaihiden.

Wahrscheinlich gäbe es keine Erwähnungen, wenn es nicht zu einer kriegerischen

Intervention `Al al-Sulaihi′s (dem Gründer des sulaihidischen Staates) in Mekka gekommen

wäre.

Erst in der neueren Zeit besann man sich im Jemen ihrer Herrschaft und würdigt sie

dementsprechend.

Literatur:

-

Samer Traboulsi: "The Queen was actually a man: Arw bint Ahmad and the politics of religion"

(S. 96-108)

-

`Umra / Kay: "The history of the honourable Lady the Queen Sayiddah, Daughter of Ahmad"

(S. 38-43)

Ergänzende Hinweise im Internet: www.guide2womenleaders.com

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