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Untertitel: Würdigung der Monarchie, Verfassungskreislauf, Auswüchse der Freiheit
Hauptseminararbeit, 2008, 16 Seiten
Autor: Oliver Christl
Fach: Latein
Details
Jahr: 2008
Seiten: 16
Note: 1,0
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-640-37592-9
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Zusammenfassung / Abstract
Als Cicero in den Jahren von 54 bis 51 v. Chr. an seinem großen Werk De re publica schrieb, war für ihn, den glühenden Verfechter der römischen Republik, die Zeit des freien politischen Handelns bereits vorbei. Die neuen Herren Roms Caesar, Pompeius und Crassus hatten es verstanden, die gesamte politische Macht in ihren Händen zu halten, so dass auch für einen Mann wie Cicero, der sich im höchsten Amt um den Staat verdient gemacht hatte, kein Handlungsraum mehr blieb. Und so musste er sich damit begnügen, seine Gedanken über die Politik und das Gemeinwesen in einem Werk niederzuschreiben, das ihm damit zugleich zum Ventil wurde, für die genommene politische Einflussnahme. Die Zeichen der eigenen Zeit erkennend, verlegte er die Handlung des Werkes in die Krisenzeit der Gracchen, von wo aus die Erschütterung der römischen Republik ihren Anfang nahm. Im Jahre 129 v. Chr. lässt er seinen Protagonisten Scipio, kurz vor dessen Tod, als führenden Mann des Staates über das Gemeinwesen sprechen. Im ersten Buch gibt Scipio in einer großen Rede über die Verfassungen seine Ansichten über die ideale Form des Gemeinwesens wieder. Im Folgenden sollen die Teile dieser Rede, die sich mit der Monarchie und dem Verfassungswandel beschäftigen, analysiert werden. Dazu wird, nach einer Eingliederung der Textstellen in den weiteren Kontext und einer Untersuchung des umstrittenen Paragraphen 50, zunächst genauer auf die Würdigung der Monarchie durch Scipio eingegangen und schließlich seine Ausführungen über den Wandel der Verfassungen und die Auswüchse der Freiheit untersucht. Als allgemeine Kommentare zu De re publica sind vor allem die Werke von Büchner und der Auswahl Kommentar von Zetzel, neben Kurzkommentaren zu einzelnen Stellen, etwa von Dyck oder Christes, zu nennen. Die große Scipiorede und seine Würdigung des Königtums im Speziellen haben nach Heintze vor allem Solmsen, Kroymann und auch Büchner behandelt. Nach diesem großen Interesse für die Thematik in den 50er, 60er und 70er Jahren des 20. Jahrhunderts, hat sich die Forschung anderen Aspekten zugewandt, so dass neuere Werke, wie etwa der Aufsatz von Cornell, eher selten sind.
Textauszug (computergeneriert)
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Einfügung in den Gesamtkontext und die Problematik des § 50 1
3. Die Würdigung der Monarchie (§54-64) 4
4. Der Wechsel der Staatsformen und die Auswüchse der Freiheit (§65-71) 8
5. Zusammenfassung 13
6. Literaturverzeichnis 14
6.1 Primärtexte 14
6.2 Sekundärliteratur 14
1. Einleitung
Als Cicero in den Jahren von 54 bis 51 v. Chr. an seinem großen Werk
De re publica
schrieb,
war für ihn, den glühenden Verfechter der römischen Republik, die Zeit des freien politischen
Handelns bereits vorbei. Die neuen Herren Roms Caesar, Pompeius und Crassus hatten es
verstanden, die gesamte politische Macht in ihren Händen zu halten, so dass auch für einen
Mann wie Cicero, der sich im höchsten Amt um den Staat verdient gemacht hatte, kein
Handlungsraum mehr blieb. Und so musste er sich damit begnügen, seine Gedanken über die
Politik und das Gemeinwesen in einem Werk niederzuschreiben, das ihm damit zugleich zum
Ventil wurde, für die genommene politische Einflussnahme. Die Zeichen der eigenen Zeit
erkennend, verlegte er die Handlung des Werkes in die Krisenzeit der Gracchen, von wo aus
die Erschütterung der römischen Republik ihren Anfang nahm. Im Jahre 129 v. Chr. lässt er
seinen Protagonisten Scipio, kurz vor dessen Tod, als führenden Mann des Staates über das
Gemeinwesen sprechen. Im ersten Buch gibt Scipio in einer großen Rede über die
Verfassungen seine Ansichten über die ideale Form des Gemeinwesens wieder.
Im Folgenden sollen die Teile dieser Rede, die sich mit der Monarchie und dem
Verfassungswandel beschäftigen, analysiert werden. Dazu wird, nach einer Eingliederung der
Textstellen in den weiteren Kontext und einer Untersuchung des umstrittenen Paragraphen 50,
zunächst genauer auf die Würdigung der Monarchie durch Scipio eingegangen und
schließlich seine Ausführungen über den Wandel der Verfassungen und die Auswüchse der
Freiheit untersucht.
Als allgemeine Kommentare zu
De re publica
sind vor allem die Werke von Büchner und der
Auswahl Kommentar von Zetzel, neben Kurzkommentaren zu einzelnen Stellen, etwa von
Dyck oder Christes, zu nennen. Die große Scipiorede und seine Würdigung des Königtums im
Speziellen haben nach Heintze vor allem Solmsen, Kroymann und auch Büchner behandelt.
Nach diesem großen Interesse für die Thematik in den 50er, 60er und 70er Jahren des 20.
Jahrhunderts, hat sich die Forschung anderen Aspekten zugewandt, so dass neuere Werke,
wie etwa der Aufsatz von Cornell, eher selten sind.
1
2. Einfügung in den Gesamtkontext und die Problematik des § 50
Innerhalb des Rahmens der großen Rede Scipios über die Staatsformen erstrecken sich die im
Folgenden zu untersuchenden Paragraphen 54-71 über den größten Teil der
Verfassungsdiskussion und bedeuten mit deren Abschluss zugleich auch das Ende des 1.
Buches. Der zumindest in ihrer groben Unterteilung unbestrittenen Gliederung der Scipiorede
bei F. Solmsen folgend1, umfassen die Paragraphen 54-64 die Würdigung der Monarchie, die
sich, nach der Einführung der drei Grundformen (§42), der Darstellung ihrer Mängel (§43),
ihrer entarteten Formen (§44) und der Herausstellung des Ideals der Mischverfassung (§46-
§47), an die Würdigung zunächst der Demokratie (§47-50), dann der Aristokratie (§51-53)
anschließt. Daraufhin wird in den Paragraphen 65-68 die Theorie des Wechsels der
Staatsformen erörtert, welche schließlich in eine erneute Würdigung der Mischverfassung in
Paragraph 69 übergeht. Die Paragraphen 70 und 71 bilden den Abschluss der
Verfassungsdiskussion und leiten zum 2. Buch des Werkes über.
An dieser Stelle soll auch auf eine Unklarheit eingegangen werden, welche Teile der
Forschung aus der scheinbar inkonsistenten Behandlung der Würdigung der
Einzelverfassungen (§47-64) erkannt zu haben glaubten: denn entgegen der griechischen
Tradition, den Verfassungsstreit von Demokraten, Aristokraten und Monarchisten ausfechten
zu lassen, wie es etwa bei Herodot geschieht2, kommen bei Cicero einzig die Vertreter der
Demokratie und der Aristokratie zu Wort, wohingegen das Königtum von Scipio selbst und in
gänzlich anderer Weise behandelt wird.3 Daher liegt es nahe, auch ein Plädoyer der
Monarchie aus dem Munde der Monarchisten, ähnlich der Würdigung der Demokratie und
Aristokratie, anzunehmen, welches nicht im Palimpsest überliefert ist.4 Jedoch bietet keine
der Lücken zwischen den Paragraphen 47 bis 53 den Raum für eine ähnliche Rede, die, in
Parallelität zum Plädoyer der Demokraten bzw. Aristokraten, ja mindestens drei Paragraphen
umfassen müsste. Einen Erklärungsversuch, der diese Unpässlichkeit umgeht, bietet K.
Büchner, der eine solche Königsrede zwischen der Rede der Demokraten und dem Plädoyer
für die Aristokratie annimmt, die zumindest teilweise noch im Paragraphen 50 zu fassen sei,
1 Solmsen, Die Theorie der Staatsformen, S. 326f.; cf. dazu Büchner, De re publica, S. 38-41 und S. 123.
2 3, 80-84: In der Szenerie des persischen Hofes nach der erfolgreichen Beseitigung der Magierherrschaft lässt
Herodot die Verschwörer Otanes, Megabyzos und Dareios als Verfechter jeweils einer Staatsform nacheinander
über die zukünftige persische Verfassung diskutieren.
3 Cf. Solmsen, Die Theorie der Staatsformen, S. 327: ,,Scipio spricht über die drei Staatsformen nicht im
gleichen Sinne. Über Demokratie und Aristokratie referiert er ,objektiv` die Gedankengänge ihrer Verherrlicher;
(...) Zur Monarchie dagegen bekennt er sich selbst von vornherein ausdrücklich"; zu den weiteren
Unterschieden cf. Kap. 3.
4 So andeutungsweise schon Heinze, Ciceros ,Staat` als politische Tendenzschrift, S. 87, der freilich zugleich
bekennt, dass dafür kein ausreichender Raum vorhanden ist.
2
welcher nach traditioneller Auffassung fälschlicherweise den Demokraten zugewiesen werde.
Dessen Inhalt sei ,,in ihrem Munde ganz undenkbar"5 und lasse sich nur im Sinne der
Monarchisten interpretieren.
Da Büchner der
Interpretation
des Paragraphen 50 ,,überhaupt das entscheidende Gewicht"6
für seine Hypothese zugesteht, kann seine ausführliche Beschreibung äußerer Indizien für
eine Zuweisung des Paragraphen zu einer Königsrede, welche ohnehin von J. Kroymann
zumindest größtenteils überzeugend widerlegt worden sind7, beiseite gelassen werden. Doch
auch die Interpretation Büchners führt zu keinem nachvollziehbaren Ergebnis: zwar ist es
eindeutig, dass im nur fragmentarisch erhaltenen Anfangsteil des Paragraphen 50 die
Sprecher, die ,,
...ceteras uero res publicas ne appellandas quidem putant iis nominibus
quibus illae sese appellari uelint
", diesen
ceterae res publicae
dementsprechend zuvor eine
Staatsform entgegengestellt haben müssen, welche ihren Namen zurecht trägt; diese aber
gerade nicht in der Demokratie zu sehen (sondern konsequenterweise in der Monarchie), wie
es Büchner tut, da eine solche Erwähnung neben dem bereits erfolgten ähnlichen Ausspruch
in Paragraph 48 tautologisch wäre und das Hochhalten des eigenen Namens keinen weiteren
Nutzen für die Argumentation der Demokraten hätte8, heißt den Sinn der Stelle zu verkennen.
Denn nicht um eine Kritik an der Benennung der
ceterae
als
res publicae
handelt es sich in
dieser Passage9, sondern um die Kritik an den Namen mit denen
illae sese appellari uelint
.
Dass hier nur die Verfechter der Demokratie sprechen können macht m. E. der sich
anschließende Fragesatz deutlich, in dem nun die Selbstbezeichnung des Königs mit dem
,,
Iouis optimi nomine
" angeprangert wird, da er doch nur begierig auf Gewaltausübung und
unter Unterdrückung des Volkes herrscht. Im gleichen Sinne wird am Ende des Paragraphen
50 die Selbstbenennung der Optimaten angegriffen, ,,
qui non populi concessu sed suis
comitiis hoc sibi nomen adrogauerunt
".10 Das jeweilige Verständnis über den Paragraphen 50
hat entscheidende Auswirkungen auf die Interpretation der Würdigung des Königtums durch
Scipio, wie im Folgenden dargestellt werden soll.
5 Büchner, Studien zur römischen Literatur, S. 36.
6 Ibid. S. 41.
7 Cf. Kroymann, Die Stellung des Königtums, S. 310-314. Freilich muss sich Kroymann im Hinblick auf seine
Theorien zur anzunehmenden Anzahl fehlender Seiten bzw. Zeilen des Palimpsestes ebenso den Vorwurf der
Unbeweisbarkeit gefallen lassen, den dieser selbst an Büchners Zahlenspiele richtet.
8 Büchner, Studien zur römischen Literatur, S. 34.
9 So fälschlicherweise auch bei Kroymann, Die Stellung des Königtums, S. 314f., weshalb dessen Widerlegung
von Büchners Interpretation nicht ausreichend ist.
10 Ob man aus dieser doppelten Kritik an der fälschlichen Benennung als
optimus
bzw.
optimi
mit Suerbaum,
Vom antiken zum frühmittelalterlichen Staatsbegriff, S. 19f., nun auch schließen muss, dass für den verlorenen
Anfangssatz der Ausspruch der Demokraten zu ergänzen sei ,,
eam o p t i m a m esse rem publicam
", sich also
der gesamte Paragraph 50 gleichsam um den Begriff des
optimum
dreht, bleibt natürlich spekulativ.
3
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