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Cicero, de re publica 1, 54-71

Untertitel: Würdigung der Monarchie, Verfassungskreislauf, Auswüchse der Freiheit

Hauptseminararbeit, 2008, 16 Seiten
Autor: Oliver Christl
Fach: Latein

Details

Kategorie: Hauptseminararbeit
Jahr: 2008
Seiten: 16
Note: 1,0
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V131746
ISBN (E-Book): 978-3-640-37592-9


Zusammenfassung / Abstract

Als Cicero in den Jahren von 54 bis 51 v. Chr. an seinem großen Werk De re publica schrieb, war für ihn, den glühenden Verfechter der römischen Republik, die Zeit des freien politischen Handelns bereits vorbei. Die neuen Herren Roms Caesar, Pompeius und Crassus hatten es verstanden, die gesamte politische Macht in ihren Händen zu halten, so dass auch für einen Mann wie Cicero, der sich im höchsten Amt um den Staat verdient gemacht hatte, kein Handlungsraum mehr blieb. Und so musste er sich damit begnügen, seine Gedanken über die Politik und das Gemeinwesen in einem Werk niederzuschreiben, das ihm damit zugleich zum Ventil wurde, für die genommene politische Einflussnahme. Die Zeichen der eigenen Zeit erkennend, verlegte er die Handlung des Werkes in die Krisenzeit der Gracchen, von wo aus die Erschütterung der römischen Republik ihren Anfang nahm. Im Jahre 129 v. Chr. lässt er seinen Protagonisten Scipio, kurz vor dessen Tod, als führenden Mann des Staates über das Gemeinwesen sprechen. Im ersten Buch gibt Scipio in einer großen Rede über die Verfassungen seine Ansichten über die ideale Form des Gemeinwesens wieder. Im Folgenden sollen die Teile dieser Rede, die sich mit der Monarchie und dem Verfassungswandel beschäftigen, analysiert werden. Dazu wird, nach einer Eingliederung der Textstellen in den weiteren Kontext und einer Untersuchung des umstrittenen Paragraphen 50, zunächst genauer auf die Würdigung der Monarchie durch Scipio eingegangen und schließlich seine Ausführungen über den Wandel der Verfassungen und die Auswüchse der Freiheit untersucht. Als allgemeine Kommentare zu De re publica sind vor allem die Werke von Büchner und der Auswahl Kommentar von Zetzel, neben Kurzkommentaren zu einzelnen Stellen, etwa von Dyck oder Christes, zu nennen. Die große Scipiorede und seine Würdigung des Königtums im Speziellen haben nach Heintze vor allem Solmsen, Kroymann und auch Büchner behandelt. Nach diesem großen Interesse für die Thematik in den 50er, 60er und 70er Jahren des 20. Jahrhunderts, hat sich die Forschung anderen Aspekten zugewandt, so dass neuere Werke, wie etwa der Aufsatz von Cornell, eher selten sind.


Textauszug (computergeneriert)

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 1

2. Einfügung in den Gesamtkontext und die Problematik des § 50 1

3. Die Würdigung der Monarchie (§54-64) 4

4. Der Wechsel der Staatsformen und die Auswüchse der Freiheit (§65-71) 8

5. Zusammenfassung 13

6. Literaturverzeichnis 14

6.1 Primärtexte 14

6.2 Sekundärliteratur 14


1. Einleitung

Als Cicero in den Jahren von 54 bis 51 v. Chr. an seinem großen Werk

De re publica

schrieb,

war für ihn, den glühenden Verfechter der römischen Republik, die Zeit des freien politischen

Handelns bereits vorbei. Die neuen Herren Roms Caesar, Pompeius und Crassus hatten es

verstanden, die gesamte politische Macht in ihren Händen zu halten, so dass auch für einen

Mann wie Cicero, der sich im höchsten Amt um den Staat verdient gemacht hatte, kein

Handlungsraum mehr blieb. Und so musste er sich damit begnügen, seine Gedanken über die

Politik und das Gemeinwesen in einem Werk niederzuschreiben, das ihm damit zugleich zum

Ventil wurde, für die genommene politische Einflussnahme. Die Zeichen der eigenen Zeit

erkennend, verlegte er die Handlung des Werkes in die Krisenzeit der Gracchen, von wo aus

die Erschütterung der römischen Republik ihren Anfang nahm. Im Jahre 129 v. Chr. lässt er

seinen Protagonisten Scipio, kurz vor dessen Tod, als führenden Mann des Staates über das

Gemeinwesen sprechen. Im ersten Buch gibt Scipio in einer großen Rede über die

Verfassungen seine Ansichten über die ideale Form des Gemeinwesens wieder.

Im Folgenden sollen die Teile dieser Rede, die sich mit der Monarchie und dem

Verfassungswandel beschäftigen, analysiert werden. Dazu wird, nach einer Eingliederung der

Textstellen in den weiteren Kontext und einer Untersuchung des umstrittenen Paragraphen 50,

zunächst genauer auf die Würdigung der Monarchie durch Scipio eingegangen und

schließlich seine Ausführungen über den Wandel der Verfassungen und die Auswüchse der

Freiheit untersucht.

Als allgemeine Kommentare zu

De re publica

sind vor allem die Werke von Büchner und der

Auswahl Kommentar von Zetzel, neben Kurzkommentaren zu einzelnen Stellen, etwa von

Dyck oder Christes, zu nennen. Die große Scipiorede und seine Würdigung des Königtums im

Speziellen haben nach Heintze vor allem Solmsen, Kroymann und auch Büchner behandelt.

Nach diesem großen Interesse für die Thematik in den 50er, 60er und 70er Jahren des 20.

Jahrhunderts, hat sich die Forschung anderen Aspekten zugewandt, so dass neuere Werke,

wie etwa der Aufsatz von Cornell, eher selten sind.

1


2. Einfügung in den Gesamtkontext und die Problematik des § 50

Innerhalb des Rahmens der großen Rede Scipios über die Staatsformen erstrecken sich die im

Folgenden zu untersuchenden Paragraphen 54-71 über den größten Teil der

Verfassungsdiskussion und bedeuten mit deren Abschluss zugleich auch das Ende des 1.

Buches. Der zumindest in ihrer groben Unterteilung unbestrittenen Gliederung der Scipiorede

bei F. Solmsen folgend1, umfassen die Paragraphen 54-64 die Würdigung der Monarchie, die

sich, nach der Einführung der drei Grundformen (§42), der Darstellung ihrer Mängel (§43),

ihrer entarteten Formen (§44) und der Herausstellung des Ideals der Mischverfassung (§46-

§47), an die Würdigung zunächst der Demokratie (§47-50), dann der Aristokratie (§51-53)

anschließt. Daraufhin wird in den Paragraphen 65-68 die Theorie des Wechsels der

Staatsformen erörtert, welche schließlich in eine erneute Würdigung der Mischverfassung in

Paragraph 69 übergeht. Die Paragraphen 70 und 71 bilden den Abschluss der

Verfassungsdiskussion und leiten zum 2. Buch des Werkes über.

An dieser Stelle soll auch auf eine Unklarheit eingegangen werden, welche Teile der

Forschung aus der scheinbar inkonsistenten Behandlung der Würdigung der

Einzelverfassungen (§47-64) erkannt zu haben glaubten: denn entgegen der griechischen

Tradition, den Verfassungsstreit von Demokraten, Aristokraten und Monarchisten ausfechten

zu lassen, wie es etwa bei Herodot geschieht2, kommen bei Cicero einzig die Vertreter der

Demokratie und der Aristokratie zu Wort, wohingegen das Königtum von Scipio selbst und in

gänzlich anderer Weise behandelt wird.3 Daher liegt es nahe, auch ein Plädoyer der

Monarchie aus dem Munde der Monarchisten, ähnlich der Würdigung der Demokratie und

Aristokratie, anzunehmen, welches nicht im Palimpsest überliefert ist.4 Jedoch bietet keine

der Lücken zwischen den Paragraphen 47 bis 53 den Raum für eine ähnliche Rede, die, in

Parallelität zum Plädoyer der Demokraten bzw. Aristokraten, ja mindestens drei Paragraphen

umfassen müsste. Einen Erklärungsversuch, der diese Unpässlichkeit umgeht, bietet K.

Büchner, der eine solche Königsrede zwischen der Rede der Demokraten und dem Plädoyer

für die Aristokratie annimmt, die zumindest teilweise noch im Paragraphen 50 zu fassen sei,

1 Solmsen, Die Theorie der Staatsformen, S. 326f.; cf. dazu Büchner, De re publica, S. 38-41 und S. 123.

2 3, 80-84: In der Szenerie des persischen Hofes nach der erfolgreichen Beseitigung der Magierherrschaft lässt

Herodot die Verschwörer Otanes, Megabyzos und Dareios als Verfechter jeweils einer Staatsform nacheinander

über die zukünftige persische Verfassung diskutieren.

3 Cf. Solmsen, Die Theorie der Staatsformen, S. 327: ,,Scipio spricht über die drei Staatsformen nicht im

gleichen Sinne. Über Demokratie und Aristokratie referiert er ,objektiv` die Gedankengänge ihrer Verherrlicher;

(...) Zur Monarchie dagegen bekennt er sich selbst von vornherein ausdrücklich"; zu den weiteren

Unterschieden cf. Kap. 3.

4 So andeutungsweise schon Heinze, Ciceros ,Staat` als politische Tendenzschrift, S. 87, der freilich zugleich

bekennt, dass dafür kein ausreichender Raum vorhanden ist.

2


welcher nach traditioneller Auffassung fälschlicherweise den Demokraten zugewiesen werde.

Dessen Inhalt sei ,,in ihrem Munde ganz undenkbar"5 und lasse sich nur im Sinne der

Monarchisten interpretieren.

Da Büchner der

Interpretation

des Paragraphen 50 ,,überhaupt das entscheidende Gewicht"6

für seine Hypothese zugesteht, kann seine ausführliche Beschreibung äußerer Indizien für

eine Zuweisung des Paragraphen zu einer Königsrede, welche ohnehin von J. Kroymann

zumindest größtenteils überzeugend widerlegt worden sind7, beiseite gelassen werden. Doch

auch die Interpretation Büchners führt zu keinem nachvollziehbaren Ergebnis: zwar ist es

eindeutig, dass im nur fragmentarisch erhaltenen Anfangsteil des Paragraphen 50 die

Sprecher, die ,,

...ceteras uero res publicas ne appellandas quidem putant iis nominibus

quibus illae sese appellari uelint

", diesen

ceterae res publicae

dementsprechend zuvor eine

Staatsform entgegengestellt haben müssen, welche ihren Namen zurecht trägt; diese aber

gerade nicht in der Demokratie zu sehen (sondern konsequenterweise in der Monarchie), wie

es Büchner tut, da eine solche Erwähnung neben dem bereits erfolgten ähnlichen Ausspruch

in Paragraph 48 tautologisch wäre und das Hochhalten des eigenen Namens keinen weiteren

Nutzen für die Argumentation der Demokraten hätte8, heißt den Sinn der Stelle zu verkennen.

Denn nicht um eine Kritik an der Benennung der

ceterae

als

res publicae

handelt es sich in

dieser Passage9, sondern um die Kritik an den Namen mit denen

illae sese appellari uelint

.

Dass hier nur die Verfechter der Demokratie sprechen können macht m. E. der sich

anschließende Fragesatz deutlich, in dem nun die Selbstbezeichnung des Königs mit dem

,,

Iouis optimi nomine

" angeprangert wird, da er doch nur begierig auf Gewaltausübung und

unter Unterdrückung des Volkes herrscht. Im gleichen Sinne wird am Ende des Paragraphen

50 die Selbstbenennung der Optimaten angegriffen, ,,

qui non populi concessu sed suis

comitiis hoc sibi nomen adrogauerunt

".10 Das jeweilige Verständnis über den Paragraphen 50

hat entscheidende Auswirkungen auf die Interpretation der Würdigung des Königtums durch

Scipio, wie im Folgenden dargestellt werden soll.

5 Büchner, Studien zur römischen Literatur, S. 36.

6 Ibid. S. 41.

7 Cf. Kroymann, Die Stellung des Königtums, S. 310-314. Freilich muss sich Kroymann im Hinblick auf seine

Theorien zur anzunehmenden Anzahl fehlender Seiten bzw. Zeilen des Palimpsestes ebenso den Vorwurf der

Unbeweisbarkeit gefallen lassen, den dieser selbst an Büchners Zahlenspiele richtet.

8 Büchner, Studien zur römischen Literatur, S. 34.

9 So fälschlicherweise auch bei Kroymann, Die Stellung des Königtums, S. 314f., weshalb dessen Widerlegung

von Büchners Interpretation nicht ausreichend ist.

10 Ob man aus dieser doppelten Kritik an der fälschlichen Benennung als

optimus

bzw.

optimi

mit Suerbaum,

Vom antiken zum frühmittelalterlichen Staatsbegriff, S. 19f., nun auch schließen muss, dass für den verlorenen

Anfangssatz der Ausspruch der Demokraten zu ergänzen sei ,,

eam o p t i m a m esse rem publicam

", sich also

der gesamte Paragraph 50 gleichsam um den Begriff des

optimum

dreht, bleibt natürlich spekulativ.

3



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